Die Schweiz in Europa - eine erstrangige Partnerin

Die Schweiz in Europa - eine erstrangige Partnerin
Juli 2015
Gemeinsame Ziele und Werte
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Die Schweiz ist eine verlässliche Partnerin in der Aussenpolitik. Als aktives Mitglied des Europarats,
der OSZE und der OECD setzt sich die Schweiz für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte,
Stabilität und Wohlstand in Europa und der Welt ein.
Im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik trägt die Schweiz zur Stabilisierung und Entwicklung Osteuropas
und des Balkans bei. Zudem unterstützt sie die 13 seit 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten mit einem Erweiterungsbeitrag von über 1 Milliarde Euro.
Die Schweiz setzt sich für die Friedensförderung ein und beteiligt sich mit zivilen Experten und Armeeangehörigen an den EU-Missionen EULEX in Kosovo und EUFOR Althea in Bosnien-Herzegowina sowie im
Rahmen der NATO-Partnership for Peace an der KFOR in Kosovo. Sie ist auch aktiv im Bereich von Mediationen und der gegenseitigen Vertretung von Interessen (z.B. zwischen Armenien und der Türkei oder
zwischen Russland und Georgien).
Enge und intensive Beziehungen
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Die Schweiz gehört zu den wichtigsten Wirtschaftspartnern der EU :
Hinsichtlich Warenhandel liegt die Schweiz auf dem vierten Rang. Sie ist zudem hinter den USA
und China, der drittwichtigste Absatzmarkt für die EU (ungefähr 8% aller EU-Exporte 2014). Der gesamte wirtschaftliche Austausch beträgt knapp 1 Milliarde Euro pro Arbeitstag. Die EU erwirtschaftet Gewinne mit der Schweiz: Der Handelsbilanzüberschuss der EU betrug 2014 44 Milliarden Euro.
- Betreffend Dienstleistungshandel ist die Schweiz hinter den USA der zweitwichtigste Partner
der EU (2013 stammten ungefähr 12% der EU-Importe im Dienstleistungsbereich aus der Schweiz,
während der Schweizer Markt rund 12% der EU-Exporte absorbierte). 2013 betrug der gesamte
Dienstleitungshandel beinahe 580 Millionen Euro pro Arbeitstag. Die EU erwirtschaftete einen
Dienstleistungsbilanzüberschuss von ungefähr 45 Milliarden Euro.
- Die Schweiz ist die zweitwichtigste Investorin in der EU mit direkten Investitionen von über 430
Milliarden Euro 2013. Gleichzeitig liegt die Schweiz hinsichtlich Investitionen der EU auf dem zweiten
Rang (beinahe 670 Milliarden Euro).
In der EU ansässige Schweizer Unternehmen beschäftigen dort 1,2 Million Angestellte (2012). Zudem
kommen täglich rund 287 000 Grenzgänger zur Arbeit in die Schweiz (2014).
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Über 1,3 Mio. EU-Bürgerinnen und -Bürger leben in der Schweiz, bei einer Gesamtbevölkerung von 8
Millionen. Etwa 430 000 Schweizerinnen und Schweizer leben und arbeiten in der EU. Pro Tag passieren
etwa 1,3 Mio. Personen und rund 700 000 Fahrzeuge die gemeinsamen Grenzen.
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Die Schweiz stellt mit dem Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) zusätzliche Transportkapazitäten für den reibungslosen Handel im europäischen Binnenmarkt zur Verfügung und setzt dafür
rund 15 Milliarden Euro ein. Damit leistet die Schweiz auch einen Beitrag an eine nachhaltige, umweltgerechte Verkehrspolitik.
Mit zahlreichen bilateralen Abkommen unterhalten die Schweiz und die EU engste Beziehungen. Mit
keinem anderen Drittstaat hat die EU mehr Abkommen (mehr als 120) abgeschlossen. Die Schweiz und
die EU sind dadurch in vielen Politikbereichen eng miteinander verbunden. Beispiele: Binnenmarkt (Freihandelsabkommen, Personenfreizügigkeitsabkommen), innere Sicherheit (Schengen/Dublin), Verkehr
(Landverkehrs- und Luftverkehrsabkommen), steuerliche Zusammenarbeit (Zinsbesteuerungsabkommen, Betrugsbekämpfungsabkommen).
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Zahlen von Eurostat.
Die Abstimmung vom 9. Februar 2014
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Am 9. Februar 2014 hat die Schweizer Bevölkerung die Volksinitiative „Gegen die Masseneinwanderung“ angenommen, welche die Zuwanderung durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt und
welche mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) Schweiz-EU nicht kompatibel ist.
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Das Abstimmungsresultat muss im Zusammenhang mit der sehr hohen Zuwanderung aus EU-Staaten gesehen werden, welche die Schweiz seit Inkrafttreten des FZA zu verzeichnen hatte (Ausländeranteil von 23%
insgesamt; 16% aus EU-/EFTA-Staaten).
Die neuen Verfassungsbestimmungen sehen eine Frist von drei Jahren für die Umsetzung und Anpassung
nicht vereinbarer internationaler Verträge vor. Die Schweizer Regierung hat am 11. Februar 2015 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung angenommen. Währenddessen wendet die Schweiz das FZA sowie alle übrigen bilateralen Abkommen weiterhin an. Im Fall einer Kündigung des FZA würden die Rechte, die in der
Schweiz lebende EU-Bürger bereits erworben haben, unberührt bleiben (Art. 23 FZA).
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Die Schweizer Regierung steht in Kontakt mit ihren europäischen Partnern, um nach Lösungen zu suchen,
welche die Interessen beider Parteien in Bezug auf die Gesamtbeziehungen Schweiz-EU wahren. Die Bundespräsidentin und der Präsident der EU-Kommission haben vereinbart, diesbezüglich intensive Konsultationen weiterzuführen.
Es ist im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, die bestehenden bilateralen Abkommen aufrechtzuerhalten und laufende Verhandlungen fortzusetzen, namentlich die institutionellen Verhandlungen, parallel zu den Diskussionen im Bereich der Zuwanderung.
Institutionelle Fragen
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Die Schweiz und die EU versuchen seit einigen Jahren, Lösungen für die offenen institutionellen Fragen
im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen zu finden (Weiterentwicklung, Auslegung und Überwachung der Anwendung der Abkommen sowie Streitbeilegung). Die Verhandlungen wurden am 22. Mai 2014
aufgenommen.
Ausbau der Beziehungen, wo gemeinsame Interessen bestehen
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Elektrizität: Das Hauptanliegen der Schweiz und der EU ist die Versorgungssicherheit im liberalisierten
Umfeld, weshalb der Netzzugang für den grenzüberschreitenden Stromverkehr geregelt sowie die Sicherheitsstandards für die Stromnetze harmonisiert werden sollen. Die Schweiz könnte damit ihre Funktion als
Stromdrehscheibe Europas absichern und dank dem flexiblen Einsatz von Pumpspeicherkraftwerken als
„Batterie“ im Alpenraum zur europäischen Stromversorgung beitragen.
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Bis zu einer Lösung für das FZA wurde eine Einigung für eine teilweise Beteiligung der Schweiz am EUProgramm im Bereich Forschung gefunden. Zudem laufen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU
über eine Teilnahme der Schweiz am Kulturprogramm der EU.
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Die Schweiz und die EU nahmen Verhandlungen im Hinblick auf eine Verknüpfung ihrer Handelssysteme für
CO2-Emmissionsrechte (ETS) auf. Im Jahr 2013 wurden Abkommen zur Kooperation der Wettbewerbsbehörden und über die Zusammenarbeit im Bereich der Satellitennavigation (Galileo) abgeschlossen.
Steuerfragen
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Am 14. Oktober 2014 haben die Schweiz und die EU eine gemeinsame Verständigung über die Unternehmensbesteuerung unterzeichnet. Darin bekräftigt die Schweizer Regierung ihre Absicht, die Abschaffung bestimmter Steuerregimes vorzuschlagen. Im Gegenzug bestätigen die EU-Mitgliedstaaten ihre Absicht,
entsprechende Gegenmassnahmen aufzuheben, sobald die betreffenden Steuerregimes abgeschafft sind.
Diese gemeinsame Verständigung beendet eine Kontroverse, welche die Beziehungen Schweiz-EU während
rund zehn Jahren belastet hatte.
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Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zur Einführung des globalen Standards für den
automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) sind nun abgeschlossen: das AIAAbkommen wurde am 27. Mai 2015 unterzeichnet. Es wird beabsichtigt, dass das Abkommen 2017 in
Kraft tritt, unter dem Vorbehalt, dass die Genehmigungsprozesse in der Schweiz und in der EU bis dahin
abgeschlossen sind. Damit soll das bestehende Zinsbesteuerungsabkommen ersetzt werden.