Ein geregeltes Verhältnis zur EU ist für die Schweiz wichtig (PDF

metrobasel – 25. August 2015
Ein geregeltes Verhältnis zur EU ist für die Schweiz wichtig
Sehr geehrter Herr Regierungsrat,
Sehr geehrte Direktorinnen, Ruetz und Gutzwiller
Meine Damen und Herren,
Ich freue mich, heute Abend vor und mit Ihnen über die Wichtigkeit der bilateralen Verträge
zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sprechen zu können.
Sie alle als Verantwortungsträger in ihrer Grenzregion Basel-Nordwestschweiz sind jeden
Tag mit den Vorteilen, aber auch mit den Herausforderungen der engen Beziehungen der
Schweiz zu ihren europäischen Nachbarländern sowie der Personenfreizügigkeit und der
Grenzgängerthematik konfrontiert – meine Vorrednerinnen haben es bereits angesprochen.
In meiner Rede möchte ich auf die Wichtigkeit der bilateralen Verträge zu sprechen kommen,
und auf die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung eingehen.
Danach freue ich mich auf eine kritische und spannende Diskussion mit ihnen.
Lassen Sie mich eines zu Beginn festhalten: Die bilateralen Beziehungen Schweiz-EU,
meine Damen und Herren, sind eine prägende, von den Gegebenheiten der Geographie und
der Geschichte vorgegebene Realität, in der wir alle – sie und ich, die meisten
Schweizerinnen und Schweizer – täglich leben, und die wir alle erleben. Sie eignen sich nicht
für polemische Züge, sie sind keine Glaubensfrage. Diese bilateralen Beziehungen zu
gestalten und zu pflegen ist eine politische Notwendigkeit.
Bilateralen Weg erhalten und stärken
Die Schweiz liegt mitten in Europa – mit unseren europäischen Nachbarn teilen wir nicht nur
die geografische Lage, wir teilen auch dieselben kulturellen und politischen Werte. Sehr oft
stehen wir vor den gleichen Herausforderungen, wie der Migration, der Wirtschafts- und
Währungsentwicklung sowie der europäischen Sicherheit und der Stabilität auf unserem
Kontinent.
Die enge Partnerschaft, welche die Schweiz mit der EU und sie alle im täglichen Leben mit
ihren nächsten Nachbarn in Deutschland oder Frankreich pflegen, bringt uns Wohlstand,
stärkt die Stabilität, und letzten Endes die Selbstständigkeit der Schweiz.
Wohlstand, Unabhängigkeit, Sicherheit – das sind auch die in der Bundesverfassung
verankerten Ziele der schweizerischen Aussenpolitik. Sie sind untrennbar mit dem bilateralen
Weg verbunden. Wir alle, welche die 1990er Jahre erlebt haben, wissen, dass es vor den
Bilateralen I um die Schweiz und ihre Wirtschaft nicht zum Besten stand. Von allen
vergleichbaren Staaten der OECD stellte die Schweiz betreffend Wachstum in den 1990er
Jahren das Schlusslicht dar. Erst mit den Bilateralen I konnte die Schweiz allmählich ihre
Nachbarländer überflügeln und 2004 sogar die Eurozone insgesamt hinter sich lassen.
Von 2007 bis 2013 war die Schweiz dann richtig erfolgreich mit einem durchschnittlichen
jährlichen BIP-Wachstum von 1,7 Prozent. Deutschland brachte es als Exportweltmeister in
derselben Periode „nur“ auf knapp über 1 Prozent.
Die Schweiz braucht den bilateralen Weg, die Schweizer Wirtschaft ist auf einen
reibungslosen Handel mit dem EU-Ausland angewiesen. Das Stimmvolk hat diesen Weg in
mehreren Abstimmungen denn auch immer wieder bestätigt.
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Und auch der Bundesrat hat nach dem 9. Februar 2014 bekräftigt, dass er zwei Ziele verfolgt:
eine bessere und eigenständige Steuerung der Zuwanderung sichern und gleichzeitig den
bilateralen Weg fortsetzen und stärken. Im Übrigen ist es auch das, was die Mehrheit der
Stimmbevölkerung will– im neuen Verfassungsartikel 121a heisst es: Die Schweiz steuert die
Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig, wobei die Kontingente und
Höchstzahlen unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz
festgelegt werden sollen. Das Freizügigkeitsabkommen soll angepasst werden, das heisst,
dass man von seinem Erhalt ausgeht. Genau das setzt der Bundesrat um, indem er auch
den bilateralen Weg weiterführen und stärken will.
Bilateraler Weg garantiert hindernisfreien Austausch
Denn dank des bilateralen Wegs und der Abkommen wie jenem zum Freihandel oder zu den
technischen Handelshemmnissen kann unsere Wirtschaft von einem sektoriellen, praktisch
hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt und damit zu über 500 Millionen potenziellen
Kundinnen und Kunden profitieren. Dieser intensive Handel zwischen der Schweiz und der
EU lässt sich beziffern:
Pro Werktag erreicht der Handel zwischen den beiden Partnerinnen fast 1 Milliarde Franken.
35 Prozent der Exporte der Schweiz gingen 2014 in die vier Nachbarländer Deutschland,
Frankreich, Italien und Österreich. 52 Prozent der Importe in die Schweiz stammten 2014
aus diesen vier Nachbarländern. Und 43 Prozent des Aussenhandelsvolumens der Schweiz
stammte letztes Jahr aus den vier Nachbarländern. Dabei ist Deutschland von den vier
Ländern klar der grösste Handelspartner der Schweiz.
Allein das Volumen des Handels der Schweiz mit dem Bundesland Baden-Württemberg ist
höher als das Handelsvolumen der Schweiz mit China. Mit den französischen Grenzregionen
haben wir mehr wirtschaftlichen Austausch als mit Japan. Und mit Vorarlberg und seinen
knapp 380‘000 Einwohnern betreiben wir fast so viel Handel wie mit Brasilien – einem Land
mit über 200 Millionen Einwohnern.
Schauen wir die Chemie- und Pharmaindustrie an – die in ihrer Region ja besonders
vertreten ist: 2014 stellte dieser Industriezweig mit einem Exportvolumen von 47 Mrd. CHF
den wichtigsten Exportzweig in die EU dar. Dies entspricht einem Anteil von rund 41% an
den Schweizer Exporten in die EU (114 Mrd. CHF). Allein in diesem Bereich werden rund
70‘000 Mitarbeitende beschäftigt – zu ihnen gehört ein Grossteil der Grenzgängerinnen und
Grenzgänger ihrer Region, von denen Frau Gutzwiller vorhin gesprochen hat. (Quelle:
scienceindustries)
Insgesamt arbeiten gegen 65‘000 Grenzgänger in den Kantonen Baselland und Baselstadt.
Total arbeiten momentan (2. Quartal 2015 / BfS) rund 298‘000 Grenzgängerinnen und
Grenzgänger in der Schweiz. Rund zehn Prozent der Mobilität von natürlichen Personen in
Europa findet in und über die Schweiz statt. Ein Viertel sämtlicher Grenzgänger europaweit
arbeiten in der Schweiz.
Folgende Beispiele geben ebenfalls einige Hinweise auf den „Wert der Bilateralen“:
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Derzeit zahlen die EU-Bürgerinnen und –Bürger, die in der Schweiz arbeiten, mehr in
die AHV und IV ein, als sie daraus Leistungen beziehen. 2012 stammten 23,8% der
Beiträge an die AHV und IV von Bürgerinnen und Bürgern aus EU/EFTA-Ländern,
während nur 15,2 % der ausbezahlten AHV/IV-Renten von EU/EFTA-Bürgern
bezogen wurden.
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Schweizer Fluggesellschaften können ihre Flugpläne und Flugdestinationen flexibel
gestalten. Sie können so oft nach London, Paris oder Rom fliegen, wie sie wollen.
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Wer ein Produkt in der Schweiz und in der EU vermarkten will, braucht dank des
Abkommens über technische Handelshemmnisse nur noch eine
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Konformitätsbewertung. Das spart Geld und Zeit. Die Einsparungen können auf
jährlich rund 150 bis 300 Millionen Franken beziffert werden.
Einige Angaben und Schätzungen lassen sich auch zu den einzelnen Abkommen machen,
wenn sie wegfallen würden:
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Ohne Freizügigkeitsabkommen müsste bei den Sozialversicherungen mit jährlichen
Mehrkosten von 143 Millionen Franken gerechnet werden (Schätzung BSV).
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Fällt das Luftverkehrsabkommen weg, gäbe es zum Beispiel viel weniger Flüge aus
der Schweiz nach Rom, London oder Berlin. Und Schweizer Lizenzen – zum Beispiel
für Unterhaltspersonal oder Fluglotsen – würden im EU-Raum nicht mehr anerkannt
und müssten von einem EU-Staat erst noch validiert werden.
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Der EU-Marktzugang für verschiedene Schweizer Industrieprodukte würde wegen
neuer administrativer Hürden erschwert.
Sie sehen und sie wissen es alle: Letztlich ist der Erfolg der Schweiz und ihrer Wirtschaft von
einem stabilen und prosperierenden Umfeld abhängig. Das zeigt auch das aktuelle
„Arbeitgeberbarometer“ für die Region Basel vom Juni 2015:
Als grösste Herausforderungen bezeichnen die befragten Unternehmen der Region den
Wechselkurs CHF-EUR, die Probleme bei der Rekrutierung von qualifizierten Fachkräften
sowie die Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.
All diese Faktoren sind eng mit den Beziehungen Schweiz-EU verbunden – die zwei letzten
Punkte stehen direkt im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen.
Diese Unsicherheiten sind schlecht für das Investitionsklima und gefährden den weiteren
Erfolg der Schweiz. Das wirtschaftliche Wohlergehen unseres Landes ist aber das zentrale
Anliegen der Schweizer Aussenpolitik – Wohlstand und Unabhängigkeit stehen im Zentrum
des verfassungsmässigen Auftrags der Aussenpolitik (BV Art. 54).
Denn der Wohlstand ist letztlich Träger der Unabhängigkeit. Ohne Wohlstand fällt ein Land
rasch zurück und in die Abhängigkeit, wie die jüngste Finanzkrise in Europe offenbarte. Und
der Erhalt der Prosperität, und damit der Souveränität, der Selbstbestimmung der Schweiz,
erfordert offene Exportmärkte, das heisst vertraglich garantieren Marktzugang durch ein
geregeltes Verhältnis zur EU. Nur ein geregeltes Verhältnis zur EU erlaubt uns, die
bestehenden Marktzugangsabkommen zu erhalten und weitere Marktzugangsabkommen
abzuschliessen und neue Geschäftsmöglichkeiten zu verwirklichen. Und nur so können wir
auch unsere Selbstständigkeit erhalten.
Das als Überblick, über das, was auf dem Spiel steht. Nun zu den aktuellen Dossiers und
wie wir damit umgehen:
Stand der Dinge
Allgemein:
Den Status Quo in den Beziehungen Schweiz - EU gibt es seit dem 9. Februar 2014 nicht
mehr. Eine Rückkehr zur goldenen Vergangenheit ist seit dem 9. Februar 2014 nicht mehr
möglich. Wir müssen einen neuen Konsens für die Fortsetzung des bilateralen Weges finden,
einen an die neuen Gegebenheiten angepassten bilateralen Weg.
Finden müssen wir zuerst eine Lösung für die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens.
Dann braucht es ein institutionelles Rahmenabkommen, das uns die Möglichkeit eröffnet,
weitere Marktzugangsabkommen abzuschliessen, und die bestehenden Abkommen à jour zu
halten. Zudem gibt uns ein institutionelles Abkommen, was für die Wirtschaft am wichtigsten
ist: Rechtssicherheit in den Beziehungen zur EU.
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PFZA
Bei der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung verfolgt der
Bundesrat wie gesagt zwei Ziele: Er will den Auftrag des Stimmvolks umsetzen, die Migration
besser und eigenständig zu steuern – und gleichzeitig den bilateralen Weg sichern und
weiterentwickeln. Dabei nimmt er die Sorgen der Bevölkerung ernst und will die vom Volk
herangetragenen Anliegen einer politischen Lösung zuführen. Ein Zurückdrehen des Rads,
wie dies die RASA-Initiative verlangt, ist keine Lösung.
Eine der Sorgen der Bevölkerung, der Behörden und Wirtschaftsverbände in der Region
Basel ist die künftige Regelung der Grenzgänger. Gemäss Arbeitgeberverband Basel soll bei
den Grenzgängerbewilligungen auf den Inländervorrang verzichtet werden. Die Grenzgänger
sollen zum Inländerpotenzial zählen.
Wie genau die künftige Regelung der Grenzgänger aussehen wird, kann ich Ihnen noch nicht
sagen. Ich kann aber festhalten, dass gemäss der neuen Verfassungsbestimmung die
Grenzgänger bei der Festlegung der Kontingente und Höchstzahlen zwar „einzubeziehen
sind“. Dabei sollen aber auch die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz
berücksichtigt werden. Dazu gehört auch die Prüfung der Frage, wie wichtig die
Grenzgängerinnen und Grenzgänger für die Grenzregionen sind. Und wir hören von der
Region Basel, dass die Grenzgänger für Sie sehr wichtig sind.
Mit der Regelung der Grenzgängerfrage hängt auch die Frage der Kontrolle der Lohn- und
Arbeitsbedingungen zusammen. Diese sogenannten flankierenden Massnahmen gaben in
der Vergangenheit Anlass zu Kritik aus dem benachbarten Ausland. Ein glaubwürdiger
Arbeitnehmerschutz gehört aber zu den notwendigen Voraussetzungen für eine nachhaltige
Lösung der Freizügigkeitsfrage. Eine Einigung mit der EU zu den umstrittenen flankierenden
Massnahmen, vor allem aber ein wiedergefundener starker Konsens der Sozialpartner zu
den flankierenden Massnahmen wird deshalb direkt oder indirekt auch Teil der Lösung sein
müssen.
Institutionelle Fragen
Der Erhalt und die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs erfordert eine Modernisierung
des institutionellen Rahmens dieser Verträge. Die Klärung dieser Fragen ist nicht
Selbstzweck, sondern eine notwendige Voraussetzung für den Erhalt und Ausbau des
Marktzugangs in unseren wichtigsten Absatzmärkten.
Betreffend das Recht der Verträge haben wir uns darauf geeinigt, die Rechtssicherheit zu
erhöhen, indem wir dynamisch – aber nicht automatisch – relevantes EU-Recht übernehmen.
Die Schweiz entscheidet selbst, kann sich zur Entwicklung des Rechts auch äussern, und
erhält bei jeder Rechtsentwicklung neue Ansprüche an 500 Millionen Europäer, ohne
verhandeln zu müssen, das heisst ohne Konzessionen machen zu müssen.
Für die Interpretation dieses Rechts wird die Rechtsprechung des EuGH massgeblich sein.
Dies entspricht der heutigen Praxis des Bundesgerichts. Damit wird die Rechtssicherheit für
die Marktteilnehmer bei der Anwendung der Abkommen in Rechtsverfahren ausgebaut und
verbessert.
Für die Überwachung haben wir uns darauf geeinigt, dass die Schweiz und die EU die
Anwendung der Abkommen auf ihrem Territorium selbst überwachen. Gemeinsam, und
unter Wahrung der jeweiligen Souveränität, üben die gemischten Ausschüsse die allgemeine
Aufsicht über die Abkommen aus. In einzelnen technischen Bereichen anerkennen wir die
direkte Kompetenz von EU-Organen - wie zum Beispiel heute schon im Bereich der
Zertifizierung von Flugzeugen.
Für den Abschluss der Verhandlungen ist die Lösung offener Fragen im Zusammenhang mit
dem Streitbeilegungsverfahren entscheidend. Hierzu müssen gemeinsame Lösungen noch
ausgehandelt werden. Es dürfte mit einer Klärung der Freizügigkeitsfrage möglich sein.
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Marktzugang
Der Erhalt unseres wirtschaftlichen Wohlergehens hängt wie gesagt vom Marktzugang ab.
Um das geht es uns schlussendlich.
Zurzeit stehen neben die Freizügigkeitsfrage zwei Dossiers im Vordergrund: Strom und
Finanzdienstleistungen.
Beim Stromdossier sind die Verhandlungen weit fortgeschritten. Das Hauptanliegen der
Schweiz und der EU ist dabei die Versorgungssicherheit in einem liberalisierten Umfeld,
weshalb der Netzzugang für den grenzüberschreitenden Stromverkehr geregelt sowie die
Sicherheitsstandards für die Stromnetze harmonisiert werden sollen. Die Schweiz könnte
damit ihre Funktion als Stromdrehscheibe Europas absichern und dank des flexiblen
Einsatzes von Pumpspeicherkraftwerken als „Batterie“ im Alpenraum zur europäischen
Stromversorgung beitragen.
Zu den Finanzdienstleistungen wurden im Frühjahr exploratorische Gespräche mit der
EU-Kommission aufgenommen. Angesichts veränderter internationaler Rahmenbedingungen
für den Schweizer Finanzplatz (Stichwort AIA), einer verstärkten Regulierung der
Finanzmärkte (Stichworte Systemstabilität und Anlegerschutz) und eines kleinen
Heimmarktes sind auch viele Schweizer Finanzdienstleister auf gute Bedingungen für den
Zugang zu ausländischen Märkten angewiesen. Dem Marktzugang in die EU kommt dabei
zentrale Bedeutung zu. Exploratorische Gespräche um gemeinsam die Opportunität und
Machbarkeit eines möglichen FDLA zu prüfen wurden vor diesem Hintergrund aufgenommen.
Die Weiterführung der Gespräche hängt aber von der Regelung der Freizügigkeits- sowie
der institutionellen Fragen ab.
Daneben stehen zahlreiche Dossiers zurzeit zur Diskussion, ein wichtiges unter Ihnen für die
Region Basel ist die Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020.
Auch hier wird ein Verbleib der Schweiz in diesen Programmen ohne Regelung der
Freizügigkeitsfrage nicht möglich sein.
Wie sehen nun die nächsten Etappen bei der Umsetzung aus?
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Konsultationen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten über eine Anpassung des
Freizügigkeitsabkommens.
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Herbst: Ergebnisse der Konsultationen mit der EU
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Analyse der Vernehmlassungsantworten zum revidierten Ausländergesetz.
-
Stand der gesamten Verhandlungen mit der EU – Bericht des Chefunterhändlers an
den BR
Fortschrittliche Kräfte gefragt / Schluss
Unabhängig davon, wie das Paket letztlich aussehen wird: Die Lösung zur Frage der
Freizügigkeit muss bis Anfangs 2017 vorliegen. Es wird zwangsläufig eine Lösung geben,
wir haben keine andere Wahl. Wie sie genau aussehen wird, steht noch nicht fest, die
nächsten Monate sollten aber dazu Aufschluss geben. Es ist davon auszugehen, dass sich
das Schweizer Stimmvolk zur Zukunft der Beziehungen Schweiz-EU an der Urne wird
äussern können. Dabei wird es nicht um ein Zurückdrehen des Rads gehen, sondern um
eine Lösung der anstehenden Fragen, in erster Linie der Freizügigkeitsfrage.
Bisher hat sich immer gezeigt: Volksabstimmungen zum Thema Schweiz-EU können nur mit
Vertrauen gewonnen werden. Wichtig ist, eine Mehrheit zu finden und zwar eine starke.
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Dafür braucht es einen politischen Konsens der fortschrittlichen Kräfte dieses Landes. Nebst
den Parteien, die sich für ein geregeltes Verhältnis mit der EU stark machen, gehört dazu
auch ein Schulterschluss zwischen den Sozialpartnern. Dafür aber braucht es eine frühe
Mobilisierung, die sie alle auch mittragen können. Gerade mit Veranstaltungen wie der
heutigen, tragen sie dazu bei, eine breite, sachliche Diskussion zur Thematik der Bilateralen
und deren Zukunft zu ermöglichen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen noch einen spannenden
Abend.
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