metrobasel – 25. August 2015 Ein geregeltes Verhältnis zur EU ist für die Schweiz wichtig Sehr geehrter Herr Regierungsrat, Sehr geehrte Direktorinnen, Ruetz und Gutzwiller Meine Damen und Herren, Ich freue mich, heute Abend vor und mit Ihnen über die Wichtigkeit der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sprechen zu können. Sie alle als Verantwortungsträger in ihrer Grenzregion Basel-Nordwestschweiz sind jeden Tag mit den Vorteilen, aber auch mit den Herausforderungen der engen Beziehungen der Schweiz zu ihren europäischen Nachbarländern sowie der Personenfreizügigkeit und der Grenzgängerthematik konfrontiert – meine Vorrednerinnen haben es bereits angesprochen. In meiner Rede möchte ich auf die Wichtigkeit der bilateralen Verträge zu sprechen kommen, und auf die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung eingehen. Danach freue ich mich auf eine kritische und spannende Diskussion mit ihnen. Lassen Sie mich eines zu Beginn festhalten: Die bilateralen Beziehungen Schweiz-EU, meine Damen und Herren, sind eine prägende, von den Gegebenheiten der Geographie und der Geschichte vorgegebene Realität, in der wir alle – sie und ich, die meisten Schweizerinnen und Schweizer – täglich leben, und die wir alle erleben. Sie eignen sich nicht für polemische Züge, sie sind keine Glaubensfrage. Diese bilateralen Beziehungen zu gestalten und zu pflegen ist eine politische Notwendigkeit. Bilateralen Weg erhalten und stärken Die Schweiz liegt mitten in Europa – mit unseren europäischen Nachbarn teilen wir nicht nur die geografische Lage, wir teilen auch dieselben kulturellen und politischen Werte. Sehr oft stehen wir vor den gleichen Herausforderungen, wie der Migration, der Wirtschafts- und Währungsentwicklung sowie der europäischen Sicherheit und der Stabilität auf unserem Kontinent. Die enge Partnerschaft, welche die Schweiz mit der EU und sie alle im täglichen Leben mit ihren nächsten Nachbarn in Deutschland oder Frankreich pflegen, bringt uns Wohlstand, stärkt die Stabilität, und letzten Endes die Selbstständigkeit der Schweiz. Wohlstand, Unabhängigkeit, Sicherheit – das sind auch die in der Bundesverfassung verankerten Ziele der schweizerischen Aussenpolitik. Sie sind untrennbar mit dem bilateralen Weg verbunden. Wir alle, welche die 1990er Jahre erlebt haben, wissen, dass es vor den Bilateralen I um die Schweiz und ihre Wirtschaft nicht zum Besten stand. Von allen vergleichbaren Staaten der OECD stellte die Schweiz betreffend Wachstum in den 1990er Jahren das Schlusslicht dar. Erst mit den Bilateralen I konnte die Schweiz allmählich ihre Nachbarländer überflügeln und 2004 sogar die Eurozone insgesamt hinter sich lassen. Von 2007 bis 2013 war die Schweiz dann richtig erfolgreich mit einem durchschnittlichen jährlichen BIP-Wachstum von 1,7 Prozent. Deutschland brachte es als Exportweltmeister in derselben Periode „nur“ auf knapp über 1 Prozent. Die Schweiz braucht den bilateralen Weg, die Schweizer Wirtschaft ist auf einen reibungslosen Handel mit dem EU-Ausland angewiesen. Das Stimmvolk hat diesen Weg in mehreren Abstimmungen denn auch immer wieder bestätigt. 1 Und auch der Bundesrat hat nach dem 9. Februar 2014 bekräftigt, dass er zwei Ziele verfolgt: eine bessere und eigenständige Steuerung der Zuwanderung sichern und gleichzeitig den bilateralen Weg fortsetzen und stärken. Im Übrigen ist es auch das, was die Mehrheit der Stimmbevölkerung will– im neuen Verfassungsartikel 121a heisst es: Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig, wobei die Kontingente und Höchstzahlen unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz festgelegt werden sollen. Das Freizügigkeitsabkommen soll angepasst werden, das heisst, dass man von seinem Erhalt ausgeht. Genau das setzt der Bundesrat um, indem er auch den bilateralen Weg weiterführen und stärken will. Bilateraler Weg garantiert hindernisfreien Austausch Denn dank des bilateralen Wegs und der Abkommen wie jenem zum Freihandel oder zu den technischen Handelshemmnissen kann unsere Wirtschaft von einem sektoriellen, praktisch hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt und damit zu über 500 Millionen potenziellen Kundinnen und Kunden profitieren. Dieser intensive Handel zwischen der Schweiz und der EU lässt sich beziffern: Pro Werktag erreicht der Handel zwischen den beiden Partnerinnen fast 1 Milliarde Franken. 35 Prozent der Exporte der Schweiz gingen 2014 in die vier Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. 52 Prozent der Importe in die Schweiz stammten 2014 aus diesen vier Nachbarländern. Und 43 Prozent des Aussenhandelsvolumens der Schweiz stammte letztes Jahr aus den vier Nachbarländern. Dabei ist Deutschland von den vier Ländern klar der grösste Handelspartner der Schweiz. Allein das Volumen des Handels der Schweiz mit dem Bundesland Baden-Württemberg ist höher als das Handelsvolumen der Schweiz mit China. Mit den französischen Grenzregionen haben wir mehr wirtschaftlichen Austausch als mit Japan. Und mit Vorarlberg und seinen knapp 380‘000 Einwohnern betreiben wir fast so viel Handel wie mit Brasilien – einem Land mit über 200 Millionen Einwohnern. Schauen wir die Chemie- und Pharmaindustrie an – die in ihrer Region ja besonders vertreten ist: 2014 stellte dieser Industriezweig mit einem Exportvolumen von 47 Mrd. CHF den wichtigsten Exportzweig in die EU dar. Dies entspricht einem Anteil von rund 41% an den Schweizer Exporten in die EU (114 Mrd. CHF). Allein in diesem Bereich werden rund 70‘000 Mitarbeitende beschäftigt – zu ihnen gehört ein Grossteil der Grenzgängerinnen und Grenzgänger ihrer Region, von denen Frau Gutzwiller vorhin gesprochen hat. (Quelle: scienceindustries) Insgesamt arbeiten gegen 65‘000 Grenzgänger in den Kantonen Baselland und Baselstadt. Total arbeiten momentan (2. Quartal 2015 / BfS) rund 298‘000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz. Rund zehn Prozent der Mobilität von natürlichen Personen in Europa findet in und über die Schweiz statt. Ein Viertel sämtlicher Grenzgänger europaweit arbeiten in der Schweiz. Folgende Beispiele geben ebenfalls einige Hinweise auf den „Wert der Bilateralen“: - Derzeit zahlen die EU-Bürgerinnen und –Bürger, die in der Schweiz arbeiten, mehr in die AHV und IV ein, als sie daraus Leistungen beziehen. 2012 stammten 23,8% der Beiträge an die AHV und IV von Bürgerinnen und Bürgern aus EU/EFTA-Ländern, während nur 15,2 % der ausbezahlten AHV/IV-Renten von EU/EFTA-Bürgern bezogen wurden. - Schweizer Fluggesellschaften können ihre Flugpläne und Flugdestinationen flexibel gestalten. Sie können so oft nach London, Paris oder Rom fliegen, wie sie wollen. - Wer ein Produkt in der Schweiz und in der EU vermarkten will, braucht dank des Abkommens über technische Handelshemmnisse nur noch eine 2 Konformitätsbewertung. Das spart Geld und Zeit. Die Einsparungen können auf jährlich rund 150 bis 300 Millionen Franken beziffert werden. Einige Angaben und Schätzungen lassen sich auch zu den einzelnen Abkommen machen, wenn sie wegfallen würden: - Ohne Freizügigkeitsabkommen müsste bei den Sozialversicherungen mit jährlichen Mehrkosten von 143 Millionen Franken gerechnet werden (Schätzung BSV). - Fällt das Luftverkehrsabkommen weg, gäbe es zum Beispiel viel weniger Flüge aus der Schweiz nach Rom, London oder Berlin. Und Schweizer Lizenzen – zum Beispiel für Unterhaltspersonal oder Fluglotsen – würden im EU-Raum nicht mehr anerkannt und müssten von einem EU-Staat erst noch validiert werden. - Der EU-Marktzugang für verschiedene Schweizer Industrieprodukte würde wegen neuer administrativer Hürden erschwert. Sie sehen und sie wissen es alle: Letztlich ist der Erfolg der Schweiz und ihrer Wirtschaft von einem stabilen und prosperierenden Umfeld abhängig. Das zeigt auch das aktuelle „Arbeitgeberbarometer“ für die Region Basel vom Juni 2015: Als grösste Herausforderungen bezeichnen die befragten Unternehmen der Region den Wechselkurs CHF-EUR, die Probleme bei der Rekrutierung von qualifizierten Fachkräften sowie die Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. All diese Faktoren sind eng mit den Beziehungen Schweiz-EU verbunden – die zwei letzten Punkte stehen direkt im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen. Diese Unsicherheiten sind schlecht für das Investitionsklima und gefährden den weiteren Erfolg der Schweiz. Das wirtschaftliche Wohlergehen unseres Landes ist aber das zentrale Anliegen der Schweizer Aussenpolitik – Wohlstand und Unabhängigkeit stehen im Zentrum des verfassungsmässigen Auftrags der Aussenpolitik (BV Art. 54). Denn der Wohlstand ist letztlich Träger der Unabhängigkeit. Ohne Wohlstand fällt ein Land rasch zurück und in die Abhängigkeit, wie die jüngste Finanzkrise in Europe offenbarte. Und der Erhalt der Prosperität, und damit der Souveränität, der Selbstbestimmung der Schweiz, erfordert offene Exportmärkte, das heisst vertraglich garantieren Marktzugang durch ein geregeltes Verhältnis zur EU. Nur ein geregeltes Verhältnis zur EU erlaubt uns, die bestehenden Marktzugangsabkommen zu erhalten und weitere Marktzugangsabkommen abzuschliessen und neue Geschäftsmöglichkeiten zu verwirklichen. Und nur so können wir auch unsere Selbstständigkeit erhalten. Das als Überblick, über das, was auf dem Spiel steht. Nun zu den aktuellen Dossiers und wie wir damit umgehen: Stand der Dinge Allgemein: Den Status Quo in den Beziehungen Schweiz - EU gibt es seit dem 9. Februar 2014 nicht mehr. Eine Rückkehr zur goldenen Vergangenheit ist seit dem 9. Februar 2014 nicht mehr möglich. Wir müssen einen neuen Konsens für die Fortsetzung des bilateralen Weges finden, einen an die neuen Gegebenheiten angepassten bilateralen Weg. Finden müssen wir zuerst eine Lösung für die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens. Dann braucht es ein institutionelles Rahmenabkommen, das uns die Möglichkeit eröffnet, weitere Marktzugangsabkommen abzuschliessen, und die bestehenden Abkommen à jour zu halten. Zudem gibt uns ein institutionelles Abkommen, was für die Wirtschaft am wichtigsten ist: Rechtssicherheit in den Beziehungen zur EU. 3 PFZA Bei der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung verfolgt der Bundesrat wie gesagt zwei Ziele: Er will den Auftrag des Stimmvolks umsetzen, die Migration besser und eigenständig zu steuern – und gleichzeitig den bilateralen Weg sichern und weiterentwickeln. Dabei nimmt er die Sorgen der Bevölkerung ernst und will die vom Volk herangetragenen Anliegen einer politischen Lösung zuführen. Ein Zurückdrehen des Rads, wie dies die RASA-Initiative verlangt, ist keine Lösung. Eine der Sorgen der Bevölkerung, der Behörden und Wirtschaftsverbände in der Region Basel ist die künftige Regelung der Grenzgänger. Gemäss Arbeitgeberverband Basel soll bei den Grenzgängerbewilligungen auf den Inländervorrang verzichtet werden. Die Grenzgänger sollen zum Inländerpotenzial zählen. Wie genau die künftige Regelung der Grenzgänger aussehen wird, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Ich kann aber festhalten, dass gemäss der neuen Verfassungsbestimmung die Grenzgänger bei der Festlegung der Kontingente und Höchstzahlen zwar „einzubeziehen sind“. Dabei sollen aber auch die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz berücksichtigt werden. Dazu gehört auch die Prüfung der Frage, wie wichtig die Grenzgängerinnen und Grenzgänger für die Grenzregionen sind. Und wir hören von der Region Basel, dass die Grenzgänger für Sie sehr wichtig sind. Mit der Regelung der Grenzgängerfrage hängt auch die Frage der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen zusammen. Diese sogenannten flankierenden Massnahmen gaben in der Vergangenheit Anlass zu Kritik aus dem benachbarten Ausland. Ein glaubwürdiger Arbeitnehmerschutz gehört aber zu den notwendigen Voraussetzungen für eine nachhaltige Lösung der Freizügigkeitsfrage. Eine Einigung mit der EU zu den umstrittenen flankierenden Massnahmen, vor allem aber ein wiedergefundener starker Konsens der Sozialpartner zu den flankierenden Massnahmen wird deshalb direkt oder indirekt auch Teil der Lösung sein müssen. Institutionelle Fragen Der Erhalt und die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs erfordert eine Modernisierung des institutionellen Rahmens dieser Verträge. Die Klärung dieser Fragen ist nicht Selbstzweck, sondern eine notwendige Voraussetzung für den Erhalt und Ausbau des Marktzugangs in unseren wichtigsten Absatzmärkten. Betreffend das Recht der Verträge haben wir uns darauf geeinigt, die Rechtssicherheit zu erhöhen, indem wir dynamisch – aber nicht automatisch – relevantes EU-Recht übernehmen. Die Schweiz entscheidet selbst, kann sich zur Entwicklung des Rechts auch äussern, und erhält bei jeder Rechtsentwicklung neue Ansprüche an 500 Millionen Europäer, ohne verhandeln zu müssen, das heisst ohne Konzessionen machen zu müssen. Für die Interpretation dieses Rechts wird die Rechtsprechung des EuGH massgeblich sein. Dies entspricht der heutigen Praxis des Bundesgerichts. Damit wird die Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer bei der Anwendung der Abkommen in Rechtsverfahren ausgebaut und verbessert. Für die Überwachung haben wir uns darauf geeinigt, dass die Schweiz und die EU die Anwendung der Abkommen auf ihrem Territorium selbst überwachen. Gemeinsam, und unter Wahrung der jeweiligen Souveränität, üben die gemischten Ausschüsse die allgemeine Aufsicht über die Abkommen aus. In einzelnen technischen Bereichen anerkennen wir die direkte Kompetenz von EU-Organen - wie zum Beispiel heute schon im Bereich der Zertifizierung von Flugzeugen. Für den Abschluss der Verhandlungen ist die Lösung offener Fragen im Zusammenhang mit dem Streitbeilegungsverfahren entscheidend. Hierzu müssen gemeinsame Lösungen noch ausgehandelt werden. Es dürfte mit einer Klärung der Freizügigkeitsfrage möglich sein. 4 Marktzugang Der Erhalt unseres wirtschaftlichen Wohlergehens hängt wie gesagt vom Marktzugang ab. Um das geht es uns schlussendlich. Zurzeit stehen neben die Freizügigkeitsfrage zwei Dossiers im Vordergrund: Strom und Finanzdienstleistungen. Beim Stromdossier sind die Verhandlungen weit fortgeschritten. Das Hauptanliegen der Schweiz und der EU ist dabei die Versorgungssicherheit in einem liberalisierten Umfeld, weshalb der Netzzugang für den grenzüberschreitenden Stromverkehr geregelt sowie die Sicherheitsstandards für die Stromnetze harmonisiert werden sollen. Die Schweiz könnte damit ihre Funktion als Stromdrehscheibe Europas absichern und dank des flexiblen Einsatzes von Pumpspeicherkraftwerken als „Batterie“ im Alpenraum zur europäischen Stromversorgung beitragen. Zu den Finanzdienstleistungen wurden im Frühjahr exploratorische Gespräche mit der EU-Kommission aufgenommen. Angesichts veränderter internationaler Rahmenbedingungen für den Schweizer Finanzplatz (Stichwort AIA), einer verstärkten Regulierung der Finanzmärkte (Stichworte Systemstabilität und Anlegerschutz) und eines kleinen Heimmarktes sind auch viele Schweizer Finanzdienstleister auf gute Bedingungen für den Zugang zu ausländischen Märkten angewiesen. Dem Marktzugang in die EU kommt dabei zentrale Bedeutung zu. Exploratorische Gespräche um gemeinsam die Opportunität und Machbarkeit eines möglichen FDLA zu prüfen wurden vor diesem Hintergrund aufgenommen. Die Weiterführung der Gespräche hängt aber von der Regelung der Freizügigkeits- sowie der institutionellen Fragen ab. Daneben stehen zahlreiche Dossiers zurzeit zur Diskussion, ein wichtiges unter Ihnen für die Region Basel ist die Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020. Auch hier wird ein Verbleib der Schweiz in diesen Programmen ohne Regelung der Freizügigkeitsfrage nicht möglich sein. Wie sehen nun die nächsten Etappen bei der Umsetzung aus? - Konsultationen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten über eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens. - Herbst: Ergebnisse der Konsultationen mit der EU - Analyse der Vernehmlassungsantworten zum revidierten Ausländergesetz. - Stand der gesamten Verhandlungen mit der EU – Bericht des Chefunterhändlers an den BR Fortschrittliche Kräfte gefragt / Schluss Unabhängig davon, wie das Paket letztlich aussehen wird: Die Lösung zur Frage der Freizügigkeit muss bis Anfangs 2017 vorliegen. Es wird zwangsläufig eine Lösung geben, wir haben keine andere Wahl. Wie sie genau aussehen wird, steht noch nicht fest, die nächsten Monate sollten aber dazu Aufschluss geben. Es ist davon auszugehen, dass sich das Schweizer Stimmvolk zur Zukunft der Beziehungen Schweiz-EU an der Urne wird äussern können. Dabei wird es nicht um ein Zurückdrehen des Rads gehen, sondern um eine Lösung der anstehenden Fragen, in erster Linie der Freizügigkeitsfrage. Bisher hat sich immer gezeigt: Volksabstimmungen zum Thema Schweiz-EU können nur mit Vertrauen gewonnen werden. Wichtig ist, eine Mehrheit zu finden und zwar eine starke. 5 Dafür braucht es einen politischen Konsens der fortschrittlichen Kräfte dieses Landes. Nebst den Parteien, die sich für ein geregeltes Verhältnis mit der EU stark machen, gehört dazu auch ein Schulterschluss zwischen den Sozialpartnern. Dafür aber braucht es eine frühe Mobilisierung, die sie alle auch mittragen können. Gerade mit Veranstaltungen wie der heutigen, tragen sie dazu bei, eine breite, sachliche Diskussion zur Thematik der Bilateralen und deren Zukunft zu ermöglichen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen noch einen spannenden Abend. 6
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