BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG > ARBEITGEBERMERKBLATT DIE ERSTE ADRESSE FÜR GESUNDE UNTERNEHMEN. Einfache Prozesse – wenig Aufwand: die betriebliche Krankenversicherung. DIE ARBEITSABLÄUFE FÜR SIE KURZ ZUSAMMENGEFASST. Ich vertrau der DKV 3 1. Anmeldung versicherungsfähiger* Personen. Als Arbeitgeber melden Sie zu Beginn des Vertrages alle versicherbaren Mitarbeiter zur Teilnahme an diesem Vertrag an. Und bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit (z. B. Ausscheiden aus der Firma) entsprechend ab. Bitte befüllen Sie die Meldeliste mit folgenden Daten der zu versichernden Personen: – Anrede – ggf. Titel – Vorname – Nachname – Geburtsdatum – Anschrift Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Weitergabe der personenbezogenen Daten an die DKV. Wir sichern Ihnen zu, dass diese Daten nicht zu Werbezwecken genutzt werden. Unser Service für Sie Die Meldeliste erhalten Sie von uns. Bitte schicken Sie uns diese auf elektronischem Weg zurück. * Versicherungsfähig sind alle gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter, die in einem ungekündigten Beschäftigtenverhältnis stehen. Auch Teilzeitbeschäftigte sind zu berücksichtigen. Der gewöhnliche Aufenthalt der Mitarbeiter muss bei der Anmeldung zur Versicherung in der Bundesrepublik Deutschland liegen. Oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Und/oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Dies muss grundsätzlich schon bei Anmeldung zur Versicherung der Fall sein. Für privat krankenversicherte Mitarbeiter stehen spezielle BonusMed-Bausteine zur Verfügung. Hinweis Besteht für Ihren Mitarbeiter bereits eine ergänzende Krankenversicherung bei einem anderen privaten Krankenversicherer? Überschneiden sich die Leistungen ganz oder teilweise mit dem neuen Versicherungsschutz? Oftmals ist dann eine Meldung der neuen Versicherung gegenüber dem bisherigen Krankenversicherer erforderlich. Die Mitarbeiter haben Möglichkeiten, die Beitragsbelastung abzusenken und unter Umständen auch die Alterungsrückstellung zu sichern. 2 Die Funktionsweise der bKV in der Übersicht. Bei einem bKV-Vertrag handelt es sich um einen Gruppenversicherungsvertrag. Er regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Versicherungsnehmer, Versicherungsunternehmen und den versicherten Personen. Darüber hinaus alle Themen, die hiermit im Zusammenhang stehen. Übersicht des einfachen Ablaufs: bKV-Vertrag Firma (Versicherungsnehmer) (Versicherungsunternehmen) An-/Abmeldung der Mitarbeiter und Beitragszahlung Leistungsabrechnung Mitarbeiter (versicherte Person) Arztrechnungen und Belege 1. Anmeldung versicherungsfähiger Personen Nach Abschluss des bKV-Vertrages melden Sie uns die zu versichernden Mitarbeiter einfach per Liste. 2. Information für die Versicherten Jeder Mitarbeiter erhält von uns ein Begrüßungsschreiben, mit dem wir den Versicherungsschutz dokumentieren. 3. Bestandsveränderungen Personalwechsel melden Sie uns bitte monatlich. Unser Service für Sie Wir stellen Ihnen einen Ordner mit Ihren wesentlichen Vertragsunterlagen zur Verfügung. Zudem können Sie eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Einrichtung der bKV erhalten. Sprechen Sie Ihren Versicherungspartner bei der DKV an. 4 2. Information für die Versicherten. Sie informieren Ihre Mitarbeiter bitte über den Abschluss des bKV-Vertrages einschließlich der für Ihre Mitarbeiter wesentlichen Vertragsbestimmungen. Die Abwicklung im Leistungsfall erfolgt dann direkt zwischen der DKV und Ihrem Mitarbeiter: – Arztrechnungen und Belege senden Ihre Mitarbeiter unter Angabe ihrer Versicherungsnummer direkt an die DKV. Die Adresse lautet „DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln“. Die Leistungserstattung erfolgt direkt an Ihre Mitarbeiter. – Die Beitragszahlung erfolgt auf Grundlage der Vereinbarung im Vertrag. Unser Service für Sie Ihre Mitarbeiter erhalten ein Begrüßungsschreiben von uns. Darin informieren wir über das Versicherungsverhältnis und den Leistungsumfang. Zudem stellt das Schreiben das erforderliche Verhalten im Leistungsfall dar. 3. Bestandsveränderungen. Ab dem zweiten Monat nach Vertragsbeginn melden Sie uns bitte monatlich mit der Meldeliste Ein- und Austritte von zu versichernden Mitarbeitern. Die Meldeliste ist dabei um das Eintritts- bzw. Austrittsdatum zu ergänzen. Dieses Vorgehen gilt für die Dauer des bKV-Vertrages. Eintritte melden Sie bitte spätestens im zweiten Beschäftigungsmonat der zu versichernden Personen bzw. unmittelbar nach dem Ablauf der Probezeit, sofern eine solche vereinbart ist. Bitte beachten Sie – der Versicherungsschutz für neu angemeldete Mitarbeiter beginnt zum Ersten des Monats, der auf die Anmeldung bei uns folgt. Austritte melden Sie uns bitte mit der Liste nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im darauffolgenden Monat. Die Meldeliste ist in diesem Fall um die Position Versicherungsnummer zu ergänzen. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem versicherbaren Personenkreis aus, so hat er ein Fortführungsrecht. Der Mitarbeiter kann seinen Versicherungsschutz eigenfinanziert fortsetzen. Hierbei gelten die Bedingungen der Einzelversicherung. Die bisher erworbenen Rechte werden angerechnet. Dieses Fortführungsrecht gilt auch bei Kündigung des bKV-Gruppenvertrages. Bei den BonusMed-Vorsorgebausteinen ist das Fortführungsrecht gegebenenfalls eingeschränkt. Sprechen Sie uns hierzu an. Unser Service für Sie Sie erhalten die Versicherungsnummern aller zur Versicherung angemeldeten Personen mit den jeweiligen Beitragsrechnungen. 5 Allgemeine Hinweise zum Datenschutz. Zum Schutz personenbezogener Daten verpflichten sich die Vertragsparteien, die jeweils für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Strafgesetzbuches (StGB). Für die Abwicklung und Durchführung der betrieblichen Krankenversicherung bitten wir Sie, folgendes zu beachten: Für Sie als Arbeitgeber Bitte informieren Sie die jeweiligen Mitarbeiter, bevor Sie deren personenbezogene Daten im Rahmen des Meldeverfahrens an uns übermitteln. Diese umfassen Anrede, ggf. Titel, Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Anschrift. Wir sichern zu, dass diese Daten nicht zu Werbezwecken genutzt werden. Dies schließt auch Markt- oder Meinungsforschungen ein. Für Ihre Mitarbeiter Für die Durchführung der betrieblichen Krankenversicherung benötigen wir von Ihren Mitarbeitern folgende Erklärungen: – Eine Einwilligung für die Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten – Eine Schweigepflichtentbindungserklärung Das Formular für die Abgabe dieser Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung übersenden wir jeder von Ihnen zur Versicherung angemeldeten Person. Dies erfolgt zusammen mit dem Begrüßungsschreiben. Wir bitten die versicherten Personen, die jeweils von ihnen unterschriebene Erklärung direkt zurück an uns zu senden. Einen Antrag auf Versicherungsleistungen können wir nur dann bearbeiten, wenn uns die unterschriebene Einwilligungserklärung (EWE) des jeweiligen Mitarbeiters vorliegt. Unser Service für Sie Die EWE fügen wir dem Begrüßungsschreiben an Ihre Mitarbeiter bei. Hinweis Die hier gemachten Ausführungen dienen als Kurzinformation zu den wesentlichen vertraglichen Bestimmungen. Die Ausführungen geben die Vertragsinhalte nicht vollständig wieder. Sie haben deshalb keinen rechtsverbindlichen Charakter. Detail-Informationen entnehmen Sie bitte dem bKV-Vertrag. DKV Deutsche Krankenversicherung AG bKV Business Center 50594 Köln [email protected], www.bonusmed.de 50069675 (9.15)
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