Einfache Prozesse – wenig Aufwand: die betriebliche

BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG > ARBEITGEBERMERKBLATT
DIE ERSTE ADRESSE FÜR GESUNDE UNTERNEHMEN.
Einfache Prozesse – wenig Aufwand:
die betriebliche Krankenversicherung.
DIE ARBEITSABLÄUFE FÜR SIE KURZ ZUSAMMENGEFASST.
Ich vertrau der DKV
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1. Anmeldung versicherungsfähiger*
Personen.
Als Arbeitgeber melden Sie zu Beginn des Vertrages alle versicherbaren Mitarbeiter zur Teilnahme
an diesem Vertrag an. Und bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit (z. B. Ausscheiden aus der
Firma) entsprechend ab.
Bitte befüllen Sie die Meldeliste mit folgenden
Daten der zu versichernden Personen:
– Anrede
– ggf. Titel
– Vorname
– Nachname
– Geburtsdatum
– Anschrift
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die
Weitergabe der personenbezogenen Daten an
die DKV. Wir sichern Ihnen zu, dass diese Daten
nicht zu Werbezwecken genutzt werden.
Unser Service für Sie
Die Meldeliste erhalten Sie von uns. Bitte
schicken Sie uns diese auf elektronischem
Weg zurück.
* Versicherungsfähig sind alle gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter, die in einem ungekündigten Beschäftigtenverhältnis stehen. Auch Teilzeitbeschäftigte sind zu berücksichtigen. Der gewöhnliche Aufenthalt der Mitarbeiter muss bei der Anmeldung zur Versicherung in der Bundesrepublik
Deutschland liegen. Oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Und/oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum. Dies muss grundsätzlich schon bei Anmeldung zur Versicherung der Fall sein. Für privat krankenversicherte Mitarbeiter stehen
spezielle BonusMed-Bausteine zur Verfügung.
Hinweis
Besteht für Ihren Mitarbeiter bereits eine ergänzende Krankenversicherung bei einem anderen
privaten Krankenversicherer? Überschneiden sich die Leistungen ganz oder teilweise mit dem
neuen Versicherungsschutz? Oftmals ist dann eine Meldung der neuen Versicherung gegenüber dem
bisherigen Krankenversicherer erforderlich. Die Mitarbeiter haben Möglichkeiten, die Beitragsbelastung abzusenken und unter Umständen auch die Alterungsrückstellung zu sichern.
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Die Funktionsweise der bKV in der Übersicht.
Bei einem bKV-Vertrag handelt es sich um einen Gruppenversicherungsvertrag. Er regelt die Rechtsverhältnisse zwischen
Versicherungsnehmer, Versicherungsunternehmen und den
versicherten Personen. Darüber hinaus alle Themen, die
hiermit im Zusammenhang stehen.
Übersicht des einfachen Ablaufs:
bKV-Vertrag
Firma
(Versicherungsnehmer)
(Versicherungsunternehmen)
An-/Abmeldung der Mitarbeiter
und Beitragszahlung
Leistungsabrechnung
Mitarbeiter
(versicherte Person)
Arztrechnungen
und Belege
1. Anmeldung versicherungsfähiger Personen
Nach Abschluss des bKV-Vertrages melden Sie uns
die zu versichernden Mitarbeiter einfach per Liste.
2. Information für die Versicherten
Jeder Mitarbeiter erhält von uns ein Begrüßungsschreiben, mit dem wir den Versicherungsschutz
dokumentieren.
3. Bestandsveränderungen
Personalwechsel melden Sie uns bitte monatlich.
Unser Service für Sie
Wir stellen Ihnen einen Ordner mit Ihren wesentlichen Vertragsunterlagen zur Verfügung. Zudem
können Sie eine Muster-Betriebsvereinbarung zur
Einrichtung der bKV erhalten. Sprechen Sie Ihren
Versicherungspartner bei der DKV an.
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2. Information für die Versicherten.
Sie informieren Ihre Mitarbeiter bitte über den
Abschluss des bKV-Vertrages einschließlich der für
Ihre Mitarbeiter wesentlichen Vertragsbestimmungen.
Die Abwicklung im Leistungsfall erfolgt dann direkt
zwischen der DKV und Ihrem Mitarbeiter:
– Arztrechnungen und Belege senden Ihre Mitarbeiter
unter Angabe ihrer Versicherungsnummer direkt an
die DKV. Die Adresse lautet „DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln“. Die Leistungserstattung erfolgt direkt an Ihre Mitarbeiter.
– Die Beitragszahlung erfolgt auf Grundlage der
Vereinbarung im Vertrag.
Unser Service für Sie
Ihre Mitarbeiter erhalten ein Begrüßungsschreiben
von uns. Darin informieren wir über das Versicherungsverhältnis und den Leistungsumfang. Zudem
stellt das Schreiben das erforderliche Verhalten im
Leistungsfall dar.
3. Bestandsveränderungen.
Ab dem zweiten Monat nach Vertragsbeginn melden
Sie uns bitte monatlich mit der Meldeliste Ein- und
Austritte von zu versichernden Mitarbeitern. Die
Meldeliste ist dabei um das Eintritts- bzw. Austrittsdatum zu ergänzen. Dieses Vorgehen gilt für die
Dauer des bKV-Vertrages.
Eintritte melden Sie bitte spätestens im zweiten
Beschäftigungsmonat der zu versichernden Personen
bzw. unmittelbar nach dem Ablauf der Probezeit,
sofern eine solche vereinbart ist. Bitte beachten
Sie – der Versicherungsschutz für neu angemeldete
Mitarbeiter beginnt zum Ersten des Monats, der auf
die Anmeldung bei uns folgt.
Austritte melden Sie uns bitte mit der Liste nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im darauffolgenden Monat. Die Meldeliste ist in diesem Fall um
die Position Versicherungsnummer zu ergänzen.
Scheidet ein Mitarbeiter aus dem versicherbaren
Personenkreis aus, so hat er ein Fortführungsrecht.
Der Mitarbeiter kann seinen Versicherungsschutz
eigenfinanziert fortsetzen. Hierbei gelten die Bedingungen der Einzelversicherung. Die bisher erworbenen
Rechte werden angerechnet. Dieses Fortführungsrecht
gilt auch bei Kündigung des bKV-Gruppenvertrages.
Bei den BonusMed-Vorsorgebausteinen ist das
Fortführungsrecht gegebenenfalls eingeschränkt.
Sprechen Sie uns hierzu an.
Unser Service für Sie
Sie erhalten die Versicherungsnummern aller
zur Versicherung angemeldeten Personen mit
den jeweiligen Beitragsrechnungen.
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Allgemeine Hinweise zum Datenschutz.
Zum Schutz personenbezogener Daten verpflichten sich die Vertragsparteien, die jeweils
für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen
zu beachten. Dies gilt insbesondere für die
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) und des Strafgesetzbuches (StGB). Für
die Abwicklung und Durchführung der betrieblichen Krankenversicherung bitten wir Sie,
folgendes zu beachten:
Für Sie als Arbeitgeber
Bitte informieren Sie die jeweiligen Mitarbeiter,
bevor Sie deren personenbezogene Daten im
Rahmen des Meldeverfahrens an uns übermitteln. Diese umfassen Anrede, ggf. Titel, Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Anschrift.
Wir sichern zu, dass diese Daten nicht zu
Werbezwecken genutzt werden. Dies schließt
auch Markt- oder Meinungsforschungen ein.
Für Ihre Mitarbeiter
Für die Durchführung der betrieblichen Krankenversicherung benötigen wir von Ihren Mitarbeitern folgende Erklärungen:
– Eine Einwilligung für die Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten
– Eine Schweigepflichtentbindungserklärung
Das Formular für die Abgabe dieser Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung übersenden wir jeder von Ihnen
zur Versicherung angemeldeten Person. Dies
erfolgt zusammen mit dem Begrüßungsschreiben. Wir bitten die versicherten Personen, die
jeweils von ihnen unterschriebene Erklärung
direkt zurück an uns zu senden. Einen Antrag
auf Versicherungsleistungen können wir nur
dann bearbeiten, wenn uns die unterschriebene
Einwilligungserklärung (EWE) des jeweiligen
Mitarbeiters vorliegt.
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Die EWE fügen wir dem Begrüßungsschreiben
an Ihre Mitarbeiter bei.
Hinweis
Die hier gemachten Ausführungen dienen als
Kurzinformation zu den wesentlichen vertraglichen Bestimmungen. Die Ausführungen geben
die Vertragsinhalte nicht vollständig wieder.
Sie haben deshalb keinen rechtsverbindlichen
Charakter. Detail-Informationen entnehmen
Sie bitte dem bKV-Vertrag.
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
bKV Business Center
50594 Köln
[email protected], www.bonusmed.de
50069675 (9.15)