BonusMed – betriebliche Krankenversicherung

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BonusMed –
betriebliche Krankenversicherung
INFORMATION FÜR ARBEITGEBER
DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN ARBEITSABLÄUFE
Ich vertrau der DKV
Vollständige Ablaufübersicht
Funktionsweise der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Der bKV-Vertrag regelt die Rechtsverhältnisse
zwischen Versicherungsnehmer, Versicherungsunternehmen und den versicherten Personen. Darüber hinaus alle
Themen, die hiermit im Zusammenhang stehen. Beim bKV-Vertrag handelt es sich um einen Gruppenversicherungsvertrag.
Übersicht des einfachen Ablaufs
bKV-Vertrag
Firma
(Versicherungsnehmer)
DKV
(Versicherungs-
An-/Abmeldung der Mitarbeiter
unternehmen)
Beitragszahlung
Mitarbeiter
Arztrechnungen und Belege
(versicherte Person)
Leistungsabrechnung
1. Nach Abschluss des bKV-Vertrages melden Sie uns die zu versichernden Mitarbeiter einfach per Liste an.
Gleichzeitig informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Weitergabe der personenbezogenen Daten.
2. Jeder Mitarbeiter erhält von uns ein Begrüßungsschreiben, mit dem wir den Versicherungsschutz dokumentieren.
– Arztrechnungen und Belege für die Leistungsabrechnung senden Ihre Mitarbeiter unter Angabe Ihrer
Versicherungsnummer direkt an die DKV. Die Adresse lautet „DKV Deutsche Krankenversicherung AG,
50594 Köln“. Erstattungen erfolgen direkt an den Mitarbeiter.
– Die Beitragszahlung erfolgt auf Grundlage der Vereinbarung im Vertrag.
3. Bestandsveränderungen sind monatlich zu melden.
Service:
Für die Einrichtung der betrieblichen Krankenversicherung stellen wir Ihnen gern eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Verfügung. Sprechen Sie Ihre persönlichen Ansprechpartner bei der DKV an.
1. Anmeldung versicherungsfähiger* Personen
Sie als Arbeitgeber melden zu Beginn des Vertrages alle versicherbaren Mitarbeiter zur Teilnahme an diesem
Vertrag an. Bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit (z. B. Ausscheiden aus der Firma) entsprechend ab. Bitte
befüllen Sie die Meldeliste mit folgenden Daten der zu versichernden Personen:
– Vorname
– Geschlecht
– Adresse
– Name (ggf. Titel)
– Geburtsdatum
Service:
Hierfür stellen wir Ihnen eine Meldeliste zur Verfügung. Bitte befüllen Sie die Meldeliste und schicken Sie uns
diese elektronisch zurück.
Zudem informieren Sie bitte Ihre Mitarbeiter über die Weitergabe der personenbezogenen Daten an die DKV. Wir
sichern Ihnen zu, dass diese Daten nicht zum Zwecke der Werbung genutzt werden.
Service:
Sie erhalten hierfür eine Mitarbeiterinformation, die Sie Ihren Mitarbeitern vor Vertragsabschluss aushändigen
können.
Hinweis:
Besteht für Ihren Mitarbeiter bereits eine ergänzende Krankenversicherung bei einem anderen
privaten Krankenversicherer? Überschneiden sich die Leistungen ganz oder teilweise mit dem neuen
Versicherungsschutz? Oftmals ist dann eine Meldung der neuen Versicherung gegenüber dem bisherigen Krankenversicherer erforderlich. Die Mitarbeiter haben Möglichkeiten, die Beitragsbelastung
abzusenken und unter Umständen auch die Alterungsrückstellung zu sichern.
*Versicherungsfähig sind alle gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter, die in einem ungekündigten Beschäftigtenverhältnis stehen. Auch
Teilzeitbeschäftigte sind zu berücksichtigen. Der gewöhnliche Aufenthalt der Mitarbeiter muss bei der Anmeldung zur Versicherung in der
Bundesrepublik Deutschland liegen. Oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Und/oder in einem Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum. Dies muss grundsätzlich schon bei Anmeldung zur Versicherung der Fall sein. Für privat krankenversicherte Mitarbeiter stehen spezielle BonusMed-Bausteine zur Verfügung.
2. Information der Versicherten
Sie informieren Ihre Mitarbeiter über den Abschluss des
bKV-Vertrages einschließlich der für Ihre Mitarbeiter
wesentlichen Vertragsbestimmungen. Über die einzelnen Versicherungen erstellen wir keine Versicherungsausweise.
Service:
Ihre Mitarbeiter erhalten ein Begrüßungsschreiben von
uns. Darin informieren wir über das Versicherungsverhältnis und den Versicherungsumfang. Zudem stellt
das Schreiben das erforderliche Verhalten im Leistungsfall dar.
3. Bestandsveränderungen
Ab dem zweiten Monat nach Vertragsbeginn melden Sie uns bitte monatlich mit der Meldeliste Ein-/Austritte von
zu versichernden Mitarbeitern. Die Meldeliste ist um das Eintritts- bzw. Austrittsdatum sowie für Austritte um die
Position Versicherungsnummer zu ergänzen. Dieses Vorgehen gilt für die Dauer des bKV-Vertrages.
Eintritte melden Sie bitte im zweiten Beschäftigungsmonat der zu versichernden Personen bzw. unmittelbar nach
dem Ablauf der Probezeit; sofern eine solche vereinbart ist. Austritte melden Sie uns bitte mit der Liste nach
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im darauffolgenden Monat.
Scheidet ein Mitarbeiter aus dem versicherbaren Personenkreis aus, so hat er ein Fortführungsrecht. Das Fortführungsrecht besteht z. B. wenn Sie Ihren Mitarbeiter abmelden, weil das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Das
Fortführungsrecht gilt aber auch bei Kündigung des bKV-Gruppenvertrages. Der Mitarbeiter kann so seinen
Versicherungsschutz eigenfinanziert fortsetzen. Hierbei gelten die Bedingungen der Einzelversicherung. Die bisher
erworbenen Rechte werden hierbei angerechnet.
Bei den BonusMed-Vorsorgebausteinen ist das Fortführungsrecht eingeschränkt. Sprechen Sie uns hierzu an.
Service:
Sie erhalten die Versicherungsnummern aller zur Versicherung angemeldeten Personen mit den jeweiligen
Beitragsrechnungen.
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz
Zum Schutz personenbezogener Daten verpfl ichten sich die Vertragsparteien, die jeweils für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des
Strafgesetzbuches (StGB).
Für die Abwicklung und Durchführung der betrieblichen Krankenversicherung bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
Für Sie als Arbeitgeber
Bitte informieren Sie die jeweiligen Mitarbeiter, bevor Sie deren personenbezogene Daten im Rahmen des Meldeverfahrens an uns übermitteln. Die personenbezogenen Daten umfassen Vorname, Name, ggf. Titel, Geschlecht,
Geburtsdatum und Adresse. Wir sichern zu, dass diese Daten nicht zum Zwecke der Werbung genutzt werden. Dies
schließt auch Markt- oder Meinungsforschungen ein.
Für Ihre Mitarbeiter
Für die Durchführung der betrieblichen Krankenversicherung benötigen wir von Ihren Mitarbeitern folgende
Erklärungen. Eine Einwilligung für die Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten.
Sowie eine Schweigepflichtentbindungserklärung. Das Formular für die Abgabe dieser Einwilligungs- und
Schweigepfl ichtentbindungserklärung übersenden wir jeder von Ihnen zur Versicherung angemeldeten Person.
Dies erfolgt zusammen mit dem Begrüßungsschreiben. Die versicherten Personen werden gebeten, die jeweils von
ihnen unterschriebene Erklärung direkt zurück an uns zu senden. Ein Antrag auf Versicherungsleistungen kann
nur dann bearbeitet werden, wenn uns die unterschriebene Einwilligungserklärung (EWE) von dem jeweiligen
Mitarbeiter vorliegt.
Service:
Die EWE fügen wir dem Begrüßungsschreiben an Ihre
Mitarbeiter bei.
Hinweis:
Die hier gemachten Ausführungen dienen als
Kurzinformation zu den wesentlichen vertraglichen Bestimmungen. Die Ausführungen geben
die Vertragsinhalte nicht vollständig wieder
und haben deshalb keinen rechtsverbindlichen
Charakter. Detailinformationen entnehmen Sie
bitte dem bKV-Vertrag.
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Produktmanagement Corporate Health & Travel
50594 Köln
[email protected], www.bonusmed.de
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