Zutreffendes bitte ankreuzen Tel.-Nr. Antragsteller/in, Amtsbez.; Dienststellung während der Dienstreise Tel.-Nr. Sekretariat 1. Universitätseinrichtung Genehmigungsstelle Präsident der Universität Hannover Leiter/in der Universitätseinrichtung ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER DIENSTREISE 2. INLAND AUSLAND Ggf. Angabe weiterer Teilnehmer/-innen Fahrgemeinschaft ja 3. nein Begründung für die Notwendigkeit der Teilnahme mehrerer Personen an der Dienstreise: 4. Art und Erläuterung des Dienstgeschäftes (ggf. Anlagen/Einladungen beifügen und evtl. privaten Aufenthalt angeben): 5. Begründung der dienstl. Notwendigkeit/bzw. des zwingenden dienstlichen Interesses (ggf. Rückseite benutzen): 6. Die Reise steht - nicht - im Zusammenhang mit der Durchführung einer Nebentätigkeit. Abfahrtsort, Reiseziel, Reiseroute, Rückkehr nach 7. Datum (T/M/J) Uhrzeit Beginn der Dienstreise Datum (T/M/J) 8. Datum (T/M/J) Uhrzeit Datum (T/M/J) Uhrzeit Beginn des Dienstgeschäftes Uhrzeit Ende der Dienstreise Ende des Dienstgeschäftes Hinfahrt Bahn/Bus Dienst-Kfz. priv. Kfz. Flugzeug Rückfahrt Bahn/Bus Dienst-Kfz. priv. Kfz. Flugzeug Beförderungsmittel 9. 10. Ich bin im Besitz einer BahnCard Begründung für die Benutzung von priv.-Kfz. (amtl. Kennzeichen) bzw. Flugzeugen (Vergleichsberechnung - s. Rückseite - erforderlich): Finanzierung: Kostenstelle/Projekt-Nr.: 11. DFG-Mittel Exkursionsmittel 70 v. H. Auf die Inanspruchnahme von Reisekosten wird teilweise/ganz verzichtet. 12. 13. .......................................................................................... Datum/Unterschrift des/r Antragstellers/in 14. Die Dienstreise ist zwingend erforderlich. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Durchführung mit Privat-Pkw ist erforderlich/nicht erforderlich. ......................................................................... Datum/Unterschrift des GL o. V. i. A. Universitätseinrichtung Zurück an Antragsteller Vorstehend bezeichnete Dienstreise wird genehmigt gemäß Dienstreiseantrag.dot § 2 (2) - 5, 6 - BRKG (Bundesreisekostengesetz vom 13.11.73, zuletzt geändert durch VO vom 29.11.91) § 1 (1) ARV (Auslandsreisekostenverordnung vom 21.05.91) i. V. m. dem Erlaß des Nds. MK vom 20.07.71 - 105 - 780 - 12/70 unter der Voraussetzung, daß die erforderlichen Mittel bei der angegebenen Kostenstelle/Projekt-Nr. zur Verfügung stehen. keine Mittel in Anspruch genommen werden. PKW-/Flugzeug-Benutzung wird gestattet (triftige Gründe für die Benutzung liegen vor). PKW-/Flugzeug-Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Gem. § 5/6 BRKG dürfen keine höheren Reisekosten gewährt werden als beim Benutzen eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (BahnCard/GKA Deutsche Bahn AG). Datum/Unterschrift des Leiters/der Leiterin des Fachbereichs, Instituts, Seminars oder der zentralen Einrichtung
© Copyright 2024 ExpyDoc