ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER DIENSTREISE Kostenstelle

Zutreffendes bitte ankreuzen
Tel.-Nr.
Antragsteller/in, Amtsbez.; Dienststellung während der Dienstreise
Tel.-Nr. Sekretariat
1.
Universitätseinrichtung
Genehmigungsstelle
Präsident der Universität Hannover
Leiter/in der Universitätseinrichtung
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER DIENSTREISE
2.
INLAND
AUSLAND
Ggf. Angabe weiterer Teilnehmer/-innen
Fahrgemeinschaft ja
3.
nein
Begründung für die Notwendigkeit der Teilnahme mehrerer Personen an der Dienstreise:
4.
Art und Erläuterung des Dienstgeschäftes (ggf. Anlagen/Einladungen beifügen und evtl. privaten Aufenthalt angeben):
5.
Begründung der dienstl. Notwendigkeit/bzw. des zwingenden dienstlichen Interesses (ggf. Rückseite benutzen):
6.
Die Reise steht - nicht - im Zusammenhang mit der Durchführung einer Nebentätigkeit.
Abfahrtsort, Reiseziel, Reiseroute, Rückkehr nach
7.
Datum (T/M/J)
Uhrzeit
Beginn der Dienstreise
Datum (T/M/J)
8.
Datum (T/M/J)
Uhrzeit
Datum (T/M/J)
Uhrzeit
Beginn des Dienstgeschäftes
Uhrzeit
Ende der Dienstreise
Ende des Dienstgeschäftes
Hinfahrt
Bahn/Bus
Dienst-Kfz.
priv. Kfz.
Flugzeug
Rückfahrt
Bahn/Bus
Dienst-Kfz.
priv. Kfz.
Flugzeug
Beförderungsmittel
9.
10.
Ich bin im Besitz einer BahnCard
Begründung für die Benutzung von priv.-Kfz. (amtl. Kennzeichen) bzw. Flugzeugen
(Vergleichsberechnung - s. Rückseite - erforderlich):
Finanzierung:
Kostenstelle/Projekt-Nr.:
11.
DFG-Mittel
Exkursionsmittel 70 v. H.
Auf die Inanspruchnahme von Reisekosten wird teilweise/ganz verzichtet.
12.
13.
..........................................................................................
Datum/Unterschrift des/r Antragstellers/in
14.
Die Dienstreise ist zwingend erforderlich. Haushaltsmittel
stehen zur Verfügung. Die Durchführung mit Privat-Pkw
ist erforderlich/nicht erforderlich.
.........................................................................
Datum/Unterschrift des GL o. V. i. A.
Universitätseinrichtung
Zurück an Antragsteller
Vorstehend bezeichnete Dienstreise wird genehmigt gemäß
Dienstreiseantrag.dot
§ 2 (2) - 5, 6 - BRKG (Bundesreisekostengesetz vom 13.11.73, zuletzt geändert durch VO vom 29.11.91)
§ 1 (1) ARV (Auslandsreisekostenverordnung vom 21.05.91) i. V. m. dem Erlaß des Nds. MK vom 20.07.71 - 105 - 780 - 12/70 unter der Voraussetzung, daß
die erforderlichen Mittel bei der angegebenen Kostenstelle/Projekt-Nr. zur Verfügung stehen.
keine Mittel in Anspruch genommen werden.
PKW-/Flugzeug-Benutzung wird gestattet (triftige Gründe für die Benutzung liegen vor).
PKW-/Flugzeug-Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
Gem. § 5/6 BRKG dürfen keine höheren Reisekosten gewährt werden als beim Benutzen eines regelmäßig
verkehrenden Beförderungsmittels (BahnCard/GKA Deutsche Bahn AG).
Datum/Unterschrift des Leiters/der Leiterin des Fachbereichs, Instituts, Seminars oder der zentralen Einrichtung