FAQ Reisekostenabrechnung

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FAQ
Wie hoch ist das Tagegeld bei einer Dienstreise?
Die Höhe des Tagegeldes ist von 2 Faktoren abhängig:
•
Handelt es sich um eine eintägige oder mehrtägige Reise
•
Von den Abwesenheitszeiten.
Eintägige Reise
Maximales
Tagegeld
Eintägig und mehr als sechs bis acht Stunden 4,50 €
Eintägig und mehr als acht bis zwölf Stunden 7,50 €
Eintägig und mehr als zwölf Stunden
15,00 €
Mehrtägige Reise
Maximales
Tagegeld
Mehrtägig und mehr als sechs bis acht Stunden 6,50 €
Mehrtägig und mehr als acht bis zwölf Stunden 11,00 €
Mehrtägig und mehr als zwölf Stunden
21,50 €
Wie hoch ist das Tagegeld, das ich bei einer Fortbildungsreise bekomme?
75% der Betrages, der bei einer Dienstreise (siehe 1. Frage) erstattet wird.
Wann handelt es sich um eine Dienstreise, wann um eine
Fortbildungsreise und wann um eine Bezirksreise ?
Dienstreise:
Dienstreisen und Dienstgänge umfassen das Dienstgeschäft und die zu seiner Erledigung
notwendigen Fahrten und Gänge.
Fortbildungsreise:
Reisen zum Zwecke der Fortbildung sind Reisen, die Bedienstete nach Abschluss ihrer Ausbildung zur
beruflichen Weiterbildung oder zur Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen, zur Anpassung an geänderte dienstliche Anforderungen oder zur Vorbereitung auf die
Wahrnehmung neuer oder anderer Aufgaben unternehmen.
Bezirksreise:
Bei einer Bezirksreise wird das Dienstgeschäft in einer städtischen Einrichtung außerhalb Münchens
verrichtet.
Warum wird Hotelrechnung (z.B. mit Frühstück) nicht komplett erstattet?
Bei Arbeitgeberveranlassung (Rechnungsempfänger lautet auf Landeshauptstadt bzw. auf Schule)
erfolgt eine ungekürzte Zahlung der Übernachtungskosten. Dafür wird beim Tagegeld ein Einbehalt
von maximal 4,30 Euro als Frühstücksanteil verrechnet.
Ohne Arbeitgeberveranlassung wird das Übernachtungsgeld um den in der Rechnung ausgewiesenen
Betrag gekürzt dafür das Tagegeld nicht gekürzt
Tipp: Machen Sie sich Kopien sämtlicher Unterlagen, falls auf dem Postweg etwas verloren geht.
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Wird bei Fortbildungsreisen die Übernachtungsgeldpauschale gezahlt?
Nein! Es werden nur tatsächlich angefallene Übernachtungskosten erstattet.
Habe ich bei einer Reise dienstlichen Vollkaskoschutz, wenn ich mein
privates Kraftfahrzeug benutze?
Der Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung besteht nur bei einer Dienstreise, wenn das private
Kraftfahrzeug mit triftigen Gründen benutzt wird.
Bei Fortbildungsreisen besteht generell KEIN dienstlicher Vollkaskoschutz!
Kann ich bei einer Fortbildungsreise/Dienstreise die 1. Klasse benutzen?
Es bleibt dem Reisenden überlassen die 1. Klasse zu nutzten – erstatten werden nur die Kosten der 2.
Klasse.
Ausnahme: Die erste Klasse wäre durch ein Angebot günstiger als die 2. Klasse – Bitte
Vergleichsangebot vorlegen
Werden Parkgebühren bezahlt?
Parkgebühren werden nur erstattet, wenn bei Benutzung eines privaten PKW triftige Gründe
anerkannt worden sind.
Muss ich unentgeltlich zur Verfügung gestellte Mahlzeiten (Einladung)
unbedingt angeben?
Ja – unentgeltlich, im Rahmen einer Einladung, gewährte Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen oder
Abendessen) müssen in der Reisekostenabrechnung immer angegeben werden.
Muss das Verpflegungsbeiblatt ausgefüllt werden?
Ja. Das Verpflegungsbeiblatt muss immer ausgefüllt werden. Eine Berechnung der Reisekosten ist
ohne dieses Formblatt nicht möglich. Die Angeben werden zur Berechnung der Tagegelder der/des
Reisenden benötigt sowie zur Versteuerung der Mahlzeiten und eingenommener Imbisse.
Hinweis:
Anzugeben sind Mahlzeiten die Ihnen im Rahmen der Reisekostenabrechnung durch die
Landeshauptstadt München erstattet werden
Beispiel:
Hotelrechnung mit Übernachtung und Halbpension – Rechnung lautet auf die Landeshauptstadt oder
die Schule.
Anzukreuzen wäre hier das Frühstück an den betreffenden Tagen und das Abendessen. Bei Mittagund Abendessen ist noch wichtig anzugeben ob ein Getränk im Preis inkludiert ist.
Tipp: Machen Sie sich Kopien sämtlicher Unterlagen, falls auf dem Postweg etwas verloren geht.
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Binnen welcher Zeit muss ich den Reisekostenantrag einreichen?
Reisekostenanträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise bei GL 2.12
Finanzbuchhaltung/DEB einzureichen. Nach Ablauf dieser 6 Monate ist eine Erstattung Ihrer
Reisekosten nicht mehr möglich. Art. 3 Abs.5 BayRKG
Was soll ich alles meinem Reisekostenantrag beifügen?
Beizulegen sind:
•
Genehmigung der Dienstreise
•
Reisekostenabrechnung
•
sämtliche Belege die erstattungsfähig sind, z.B. Hotelrechnung, Bahnticket,
Eintrittsgelder,Taxiquittungen, Streifenkarten usw.
•
Kopie der Auszahlungsanordnung von Atmosfair bei Flügen
•
das ausgefüllte „Verpflegungsbeiblatt“.
Hinweis:
Im Bereich der Stadtverwaltung erfolgt eine Kostenerstattung nur gegen Vorlage von Belegen, vgl.
Ziffer 9.2.2 Personalhandbuch zu Art. 12 BayRKG.
Sollte ein Gesamtbetrag für eine Klassenfahrt an die Schule überwiesen worden sein, kann der
Bankauszug als Nachweis angefügt werden mit der Mitteilung was der Gesamtpreis enthält (z.B.
Unterkunft, Fahrt etc.)
Gibt es für alles Pauschalbeträge?
Nein. Pauschalbeträge gibt es laut Art. 9 BayRKG nur als Übernachtungsgeld bei Dienstreisen wenn:
•
•
die Dienstreisende / der Dienstreisende die tatsächlich entstandenen
Übernachtungskosten nicht nachweist, z.B. weil die Hotelrechnung unter dem
Pauschbetrag von 18,50€ liegt.
Der Dienstreisenden / dem Dienstreisenden keine Übernachtungskosten entstanden
sind. z.B. Übernachtung bei Verwandten
Kann ich die Genehmigung auch vorab versenden und die restlichen
Belege nachreichen?
Nein, bitte senden sie den komplette Vorgang, zusammengeheftet (nicht mit einer Büroklammer)
an das RBS GL 2.12 Finanzbuchhaltung/DEB.
Wie geht es mit meinem Antrag weiter nachdem ich ihn versendet habe?
Nach Berechnung durch GL 2.12 erhält das Schulsekretariat eine Email über den errechneten
Erstattungsbetrag mit der Bitte diese Info an die betroffenen Dienstkräfte weiterzugeben. Es können
dann bis 14 Tage nach Erhalt der Info Einspruch eingelegt werden oder Rückfragen zum errechneten
Erstattungsbetrag gestellt werden.
Sollte die Email zur Ferienzeit ankommen, zählt der erste Schultag für den Beginn der 14-tägigen
Einspruchsfrist.
Tipp: Machen Sie sich Kopien sämtlicher Unterlagen, falls auf dem Postweg etwas verloren geht.