Stellen Sie Ihre Fragen gerne via Email an uns. [email protected] FAQ Wie hoch ist das Tagegeld bei einer Dienstreise? Die Höhe des Tagegeldes ist von 2 Faktoren abhängig: • Handelt es sich um eine eintägige oder mehrtägige Reise • Von den Abwesenheitszeiten. Eintägige Reise Maximales Tagegeld Eintägig und mehr als sechs bis acht Stunden 4,50 € Eintägig und mehr als acht bis zwölf Stunden 7,50 € Eintägig und mehr als zwölf Stunden 15,00 € Mehrtägige Reise Maximales Tagegeld Mehrtägig und mehr als sechs bis acht Stunden 6,50 € Mehrtägig und mehr als acht bis zwölf Stunden 11,00 € Mehrtägig und mehr als zwölf Stunden 21,50 € Wie hoch ist das Tagegeld, das ich bei einer Fortbildungsreise bekomme? 75% der Betrages, der bei einer Dienstreise (siehe 1. Frage) erstattet wird. Wann handelt es sich um eine Dienstreise, wann um eine Fortbildungsreise und wann um eine Bezirksreise ? Dienstreise: Dienstreisen und Dienstgänge umfassen das Dienstgeschäft und die zu seiner Erledigung notwendigen Fahrten und Gänge. Fortbildungsreise: Reisen zum Zwecke der Fortbildung sind Reisen, die Bedienstete nach Abschluss ihrer Ausbildung zur beruflichen Weiterbildung oder zur Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, zur Anpassung an geänderte dienstliche Anforderungen oder zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung neuer oder anderer Aufgaben unternehmen. Bezirksreise: Bei einer Bezirksreise wird das Dienstgeschäft in einer städtischen Einrichtung außerhalb Münchens verrichtet. Warum wird Hotelrechnung (z.B. mit Frühstück) nicht komplett erstattet? Bei Arbeitgeberveranlassung (Rechnungsempfänger lautet auf Landeshauptstadt bzw. auf Schule) erfolgt eine ungekürzte Zahlung der Übernachtungskosten. Dafür wird beim Tagegeld ein Einbehalt von maximal 4,30 Euro als Frühstücksanteil verrechnet. Ohne Arbeitgeberveranlassung wird das Übernachtungsgeld um den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag gekürzt dafür das Tagegeld nicht gekürzt Tipp: Machen Sie sich Kopien sämtlicher Unterlagen, falls auf dem Postweg etwas verloren geht. Stellen Sie Ihre Fragen gerne via Email an uns. [email protected] Wird bei Fortbildungsreisen die Übernachtungsgeldpauschale gezahlt? Nein! Es werden nur tatsächlich angefallene Übernachtungskosten erstattet. Habe ich bei einer Reise dienstlichen Vollkaskoschutz, wenn ich mein privates Kraftfahrzeug benutze? Der Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung besteht nur bei einer Dienstreise, wenn das private Kraftfahrzeug mit triftigen Gründen benutzt wird. Bei Fortbildungsreisen besteht generell KEIN dienstlicher Vollkaskoschutz! Kann ich bei einer Fortbildungsreise/Dienstreise die 1. Klasse benutzen? Es bleibt dem Reisenden überlassen die 1. Klasse zu nutzten – erstatten werden nur die Kosten der 2. Klasse. Ausnahme: Die erste Klasse wäre durch ein Angebot günstiger als die 2. Klasse – Bitte Vergleichsangebot vorlegen Werden Parkgebühren bezahlt? Parkgebühren werden nur erstattet, wenn bei Benutzung eines privaten PKW triftige Gründe anerkannt worden sind. Muss ich unentgeltlich zur Verfügung gestellte Mahlzeiten (Einladung) unbedingt angeben? Ja – unentgeltlich, im Rahmen einer Einladung, gewährte Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen oder Abendessen) müssen in der Reisekostenabrechnung immer angegeben werden. Muss das Verpflegungsbeiblatt ausgefüllt werden? Ja. Das Verpflegungsbeiblatt muss immer ausgefüllt werden. Eine Berechnung der Reisekosten ist ohne dieses Formblatt nicht möglich. Die Angeben werden zur Berechnung der Tagegelder der/des Reisenden benötigt sowie zur Versteuerung der Mahlzeiten und eingenommener Imbisse. Hinweis: Anzugeben sind Mahlzeiten die Ihnen im Rahmen der Reisekostenabrechnung durch die Landeshauptstadt München erstattet werden Beispiel: Hotelrechnung mit Übernachtung und Halbpension – Rechnung lautet auf die Landeshauptstadt oder die Schule. Anzukreuzen wäre hier das Frühstück an den betreffenden Tagen und das Abendessen. Bei Mittagund Abendessen ist noch wichtig anzugeben ob ein Getränk im Preis inkludiert ist. Tipp: Machen Sie sich Kopien sämtlicher Unterlagen, falls auf dem Postweg etwas verloren geht. Stellen Sie Ihre Fragen gerne via Email an uns. [email protected] Binnen welcher Zeit muss ich den Reisekostenantrag einreichen? Reisekostenanträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise bei GL 2.12 Finanzbuchhaltung/DEB einzureichen. Nach Ablauf dieser 6 Monate ist eine Erstattung Ihrer Reisekosten nicht mehr möglich. Art. 3 Abs.5 BayRKG Was soll ich alles meinem Reisekostenantrag beifügen? Beizulegen sind: • Genehmigung der Dienstreise • Reisekostenabrechnung • sämtliche Belege die erstattungsfähig sind, z.B. Hotelrechnung, Bahnticket, Eintrittsgelder,Taxiquittungen, Streifenkarten usw. • Kopie der Auszahlungsanordnung von Atmosfair bei Flügen • das ausgefüllte „Verpflegungsbeiblatt“. Hinweis: Im Bereich der Stadtverwaltung erfolgt eine Kostenerstattung nur gegen Vorlage von Belegen, vgl. Ziffer 9.2.2 Personalhandbuch zu Art. 12 BayRKG. Sollte ein Gesamtbetrag für eine Klassenfahrt an die Schule überwiesen worden sein, kann der Bankauszug als Nachweis angefügt werden mit der Mitteilung was der Gesamtpreis enthält (z.B. Unterkunft, Fahrt etc.) Gibt es für alles Pauschalbeträge? Nein. Pauschalbeträge gibt es laut Art. 9 BayRKG nur als Übernachtungsgeld bei Dienstreisen wenn: • • die Dienstreisende / der Dienstreisende die tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten nicht nachweist, z.B. weil die Hotelrechnung unter dem Pauschbetrag von 18,50€ liegt. Der Dienstreisenden / dem Dienstreisenden keine Übernachtungskosten entstanden sind. z.B. Übernachtung bei Verwandten Kann ich die Genehmigung auch vorab versenden und die restlichen Belege nachreichen? Nein, bitte senden sie den komplette Vorgang, zusammengeheftet (nicht mit einer Büroklammer) an das RBS GL 2.12 Finanzbuchhaltung/DEB. Wie geht es mit meinem Antrag weiter nachdem ich ihn versendet habe? Nach Berechnung durch GL 2.12 erhält das Schulsekretariat eine Email über den errechneten Erstattungsbetrag mit der Bitte diese Info an die betroffenen Dienstkräfte weiterzugeben. Es können dann bis 14 Tage nach Erhalt der Info Einspruch eingelegt werden oder Rückfragen zum errechneten Erstattungsbetrag gestellt werden. Sollte die Email zur Ferienzeit ankommen, zählt der erste Schultag für den Beginn der 14-tägigen Einspruchsfrist. Tipp: Machen Sie sich Kopien sämtlicher Unterlagen, falls auf dem Postweg etwas verloren geht.
© Copyright 2025 ExpyDoc