UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Infoblatt – Dienstreise Eine Dienstreise liegt vor, wenn eine zu den Dienstpflichten gehörende Tätigkeit im Auftrag oder überwiegenden Interesse der Universität außerhalb des Dienstortes (Wien) ausgeübt werden muss. Nur für diese Reisetätigkeiten gebührt ein Ersatz der Reisekosten gemäß Reisegebührenvorschrift des Bundes. In allen anderen Fällen kann ein Reisekostenzuschuss gewährt werden, wenn die Reise im Interesse der Universität liegt. Aus diesem Grund ist auf dem Antrag der Zweck der Reise anzugeben. Vorgehen: Vor Antritt der Dienstreise ist das Formular „Antrag zur Genehmigung einer Dienstreise“ vollständig auszufüllen und der Personalabteilung zu übermitteln. Im Falle eines genehmigten Reisekostenvorschusses wird Ihnen dieser auf Ihr Bankkonto überwiesen. Auf den Formularen „Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise“ sowie „Abrechnung der Dienstreise“ muss – auch bei Übereinstimmung von Rechnungsleger/in und Kostenstellenverantwortlichen – die Unterschrift des/der Dienstvorgesetzten vorhanden sein. Bei Personen, die direkt dem Rektor unterstehen oder im Falle dass kein Institutsvorstand erreichbar ist, werden die Formulare vom Leiter der Personalabteilung gegengezeichnet. Die Kostenstellenverantwortlichen sind verpflichtet auf die Kostengünstigkeit der Dienstreise zu achten! Bei Dienstreisen mit der Bahn ist die ÖBB-Businesscard zu verwenden. Gegebenenfalls kann auch eine private ÖBB Vorteilscard verwendet werden bzw. aktuell günstigere Angebote. Die ÖBB-Businesscard kann bei Fr. Axenkopf oder Fr. Poslanovic ausgeliehen werden. Grundsätzlich ist die 2. Klasse zu benutzen. Bei einer Hotelnächtigung muss auf den maximalen Höchstsatz pro Nacht geachtet werden, lediglich dieser wird erstattet. Sie können ihren Höchstsatz für das jeweilige Land bei Frau Axenkopf oder Fr. Poslanovic erfragen. Taxirechnungen werden nur ersetzt, wenn eine Taxibenützung unerlässlich ist. Eine schriftliche Begründung muss beigelegt werden, weshalb eine Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar gewesen wäre. Sollte der Transfer per Taxi zum Flughafen Wien notwendig sein, ist das Service der AirportDriver (www.airportdriver.at, Tel. 01/22 8 22) zu verwenden, es gilt ein Sondertarif (max. € 29 pro Fahrt werden ersetzt). Die Kundennummer sowie die OnlineZugangsdaten können Ihnen Fr. Axenkopf oder Frau Poslanovic mitteilen. Nach erfolgter Dienstreise ist das Formular "Abrechnung der Dienstreise" vollständig auszufüllen und der Personalabteilung zu übermitteln. Bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw muss eine schriftliche Begründung beigelegt werden, weshalb eine Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar gewesen wäre. Alle Rechnungen, Fahrscheine, Tickets, etc., die für die Dienstreise abzurechnen sind, sind beizulegen, denn ein Ersatz der Spesen kann nur nach Vorlage der Originalbelege erfolgen. Hinweis: Achten Sie bei Online-Buchungen darauf auch eine Rechnung zu erhalten. Bei Auslandsdienstreisen sind bei der Aus- wie auch der Einreise die Grenzübertrittszeiten anzugeben, da eine Berechnung der Tagesgebühren sonst nicht möglich ist (ausgenommen Flugreisen, hier gelten die Abflug- und Ankunftszeiten). Seite 1 von 2 Stand: 9/15 Die Dienstreise kann nur für die eigene Person abgerechnet werden. In der Abrechnung können keine für Mitreisende übernommenen Ausgaben berücksichtigt werden. Konsumierte Mahlzeiten werden pauschal über Tagesgebühren verrechnet. Die Beilage der Restaurantrechnungen ist nicht notwendig. Der Anspruch auf Reisegebühren erlischt, wenn er nicht innerhalb von sechs Kalendermonaten, beginnend mit dem Kalendermonat, in den das Ende der Dienstreise fällt, geltend gemacht wird. Reisekostenzuschuss: Ein Reisekostenzuschuss kann erst nach der erfolgten Dienstreise angewiesen werden. Und nur in der Höhe der beigelegten Originalrechnungen und maximal in der Höhe des am Antrag genehmigten Betrages. Seite 2 von 2 Stand: 9/15
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