Landratsamt Kulmbach - Kreisjugendamt Pflegekinderdienst Informationen für Tagesmütter und Eltern, deren Kind bei einer Tagesmutter betreut wird Betreuung durch eine Tagesmutter – Gleichheit der Bildungschancen mit Betreuung in Kindergarten und Kinderkrippe Mit dem Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG), dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) und dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gibt es im Bereich der Kindertagespflege große Veränderungen. Warum hat der Gesetzgeber die Änderungen bei der Tagespflege herbeigeführt? Im Vordergrund stand die Überlegung, auch für Kinder unter drei Jahren geeignete Betreuungsangebote zu schaffen und Eltern zu ermöglichen, Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren zu können. Alle Kinder, unabhängig vom sozialen Status und den jeweiligen Lebensbedingungen, egal ob sie in der Kinderkrippe oder durch eine Tagesmutter betreut werden, sollen die gleichen Bildungschancen erhalten. Wie ist es möglich, eine Tagesmutter mit einem Kindergarten gleichzusetzen? Die Tagespflege soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers eine gleichwertige Ergänzung zu Betreuungen wie Kinderkrippe oder Kindergarten sein und eine „verlässliche und gleichwertige Alternative mit qualitätssichernden Standards“ darstellen. Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Tagesmutter haben sich dadurch erheblich erhöht. Welche Voraussetzungen muss eine Tagespflegeperson mitbringen? Eine Tagespflegeperson muss sich durch ihre Persönlichkeit und ihre Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten auszeichnen, gesund sein und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Weiterhin wird von ihr und allen volljährigen Familienmitgliedern ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt. Sie muss außerdem „qualifiziert“ sein für diese Tätigkeit. D.h., sie muss in Kursen oder durch eine pädagogische Ausbildung eine Qualifizierung erworben haben und weiterhin bereit sein, sich fortzubilden. Verlangt wird außerdem ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Nur dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann sie vom zuständigen Jugendamt eine Pflegeerlaubnis erhalten. Wann benötigt eine Tagesmutter eine Pflegeerlaubnis? Eine Pflegeerlaubnis ist dann erforderlich, wenn ein Kind außerhalb der elterlichen Wohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreut wird. Sofern die Betreuung gegen Bezahlung erfolgt, benötigen auch Verwandte (z.B. Großeltern) eine Pflegeerlaubnis. Eine solche ist im übrigen bereits ab dem ersten betreuten Kind notwendig und längstens für fünf Jahre gültig. 1 Wie viele Kinder darf eine Tagesmutter betreuen? Der Gesetzgeber sieht vor, dass maximal fünf Kinder von einer Tagespflegeperson betreut werden, sofern eine Pflegeerlaubnis vorliegt. Allerdings kann die Anzahl der zu betreuenden Kinder auch eingeschränkt werden, z.B., wenn nicht die entsprechenden Räumlichkeiten vorhanden sind. Was ist, wenn eine Tagespflegeperson ohne die erforderliche Pflegeerlaubnis ein fremdes Kind betreut? In diesem Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße von bis zu 500.--€ belegt werden kann. Es ist deshalb verpflichtend, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, um eine entsprechende Pflegeerlaubnis zu beantragen. Eine Anregung für Eltern: fragen Sie bei der Tagesmutter nach, ob die erforderliche Pflegeerlaubnis des Jugendamtes vorliegt und wie viele Kinder von ihr betreut werden. Der Gesetzgeber möchte eine Aufwertung der Kindertagespflege. Gibt es auch eine finanzielle Aufwertung ? Vorausgeschickt werden muss, dass nunmehr die Tagesmutter (nicht mehr wie früher die Eltern) berechtigt ist, beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen. Neben dieser laufenden Geldleistung übernimmt das Jugendamt auch die Beiträge zu einer Unfallversicherung und weiterhin zur Hälfte die Aufwendung für eine angemessene Alterssicherung. Sofern erforderlich, wird auch der Beitrag zur Krankenversicherung geleistet. Für das vom Jugendamt gezahlte Pflegegeld muss im übrigen keine Einkommensteuer gezahlt werden. Wie ist eigentlich der Bedarf an Tagesmüttern? Beim Kreisjugendamt Kulmbach gehen regelmäßig Anfragen nach einer Tagesmutter ein. Inwieweit letztlich ein Tagespflegeverhältnis zustande kommt, ist abhängig davon, wie flexibel eine Tagespflegeperson sein kann und wie gut sie für die Eltern oder das Schulkind erreichbar ist. Wohin kann man sich wenden, wenn man Tagesmutter (-vater) werden möchte oder Informationen zur Kindertagespflege haben möchte? Für alle, die im Landkreis Kulmbach wohnen, ist der Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes Kulmbach zuständig. Ansprechpartnerin ist Edith Schultheiß, die unter der Telefon-Nummer 09221/ 707 234 erreicht werden kann. 2
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