Informationen für Tagesmütter und Eltern betreuter Kinder

Landratsamt Kulmbach - Kreisjugendamt Pflegekinderdienst
Informationen für Tagesmütter
und Eltern,
deren Kind bei einer Tagesmutter betreut wird
Betreuung durch eine Tagesmutter – Gleichheit der
Bildungschancen mit Betreuung in Kindergarten und Kinderkrippe
Mit dem Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG), dem Kinder- und
Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) und dem Bayerischen Kinderbildungs- und
Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gibt es im Bereich der Kindertagespflege große
Veränderungen.
Warum hat der Gesetzgeber die Änderungen bei der Tagespflege herbeigeführt?
Im Vordergrund stand die Überlegung, auch für Kinder unter drei Jahren geeignete
Betreuungsangebote zu schaffen und Eltern zu ermöglichen, Familie und Erwerbstätigkeit
besser miteinander vereinbaren zu können.
Alle Kinder, unabhängig vom sozialen Status und den jeweiligen Lebensbedingungen, egal
ob sie in der Kinderkrippe oder durch eine Tagesmutter betreut werden, sollen die gleichen
Bildungschancen erhalten.
Wie ist es möglich, eine Tagesmutter mit einem Kindergarten gleichzusetzen?
Die Tagespflege soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers eine gleichwertige
Ergänzung zu Betreuungen wie Kinderkrippe oder Kindergarten sein und eine „verlässliche
und gleichwertige Alternative mit qualitätssichernden Standards“ darstellen.
Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Tagesmutter haben sich dadurch erheblich erhöht.
Welche Voraussetzungen muss eine Tagespflegeperson mitbringen?
Eine
Tagespflegeperson
muss
sich
durch
ihre
Persönlichkeit
und
ihre
Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten auszeichnen, gesund sein und über
kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Weiterhin wird von ihr und allen volljährigen
Familienmitgliedern ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt.
Sie muss außerdem „qualifiziert“ sein für diese Tätigkeit. D.h., sie muss in Kursen oder durch
eine pädagogische Ausbildung eine Qualifizierung erworben haben und weiterhin bereit sein,
sich fortzubilden. Verlangt wird außerdem ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind.
Nur dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann sie vom zuständigen Jugendamt
eine Pflegeerlaubnis erhalten.
Wann benötigt eine Tagesmutter eine Pflegeerlaubnis?
Eine Pflegeerlaubnis ist dann erforderlich, wenn ein Kind außerhalb der elterlichen Wohnung
mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreut wird.
Sofern die Betreuung gegen Bezahlung erfolgt, benötigen auch Verwandte (z.B. Großeltern)
eine Pflegeerlaubnis.
Eine solche ist im übrigen bereits ab dem ersten betreuten Kind notwendig und längstens für
fünf Jahre gültig.
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Wie viele Kinder darf eine Tagesmutter betreuen?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass maximal fünf Kinder von einer Tagespflegeperson betreut
werden, sofern eine Pflegeerlaubnis vorliegt. Allerdings kann die Anzahl der zu betreuenden
Kinder auch eingeschränkt werden, z.B., wenn nicht die entsprechenden Räumlichkeiten
vorhanden sind.
Was ist, wenn eine Tagespflegeperson ohne die erforderliche Pflegeerlaubnis ein
fremdes Kind betreut?
In diesem Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße von bis zu 500.--€
belegt werden kann. Es ist deshalb verpflichtend, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu
setzen, um eine entsprechende Pflegeerlaubnis zu beantragen.
Eine Anregung für Eltern: fragen Sie bei der Tagesmutter nach, ob die erforderliche
Pflegeerlaubnis des Jugendamtes vorliegt und wie viele Kinder von ihr betreut werden.
Der Gesetzgeber möchte eine Aufwertung der Kindertagespflege.
Gibt es auch eine finanzielle Aufwertung ?
Vorausgeschickt werden muss, dass nunmehr die Tagesmutter (nicht mehr wie früher die
Eltern) berechtigt ist, beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen.
Neben dieser laufenden Geldleistung übernimmt das Jugendamt auch die Beiträge zu einer
Unfallversicherung und weiterhin zur Hälfte die Aufwendung für eine angemessene
Alterssicherung. Sofern erforderlich, wird auch der Beitrag zur Krankenversicherung
geleistet. Für das vom Jugendamt gezahlte Pflegegeld muss im übrigen keine
Einkommensteuer gezahlt werden.
Wie ist eigentlich der Bedarf an Tagesmüttern?
Beim Kreisjugendamt Kulmbach gehen regelmäßig Anfragen nach einer Tagesmutter ein.
Inwieweit letztlich ein Tagespflegeverhältnis zustande kommt, ist abhängig davon, wie
flexibel eine Tagespflegeperson sein kann und wie gut sie für die Eltern oder das Schulkind
erreichbar ist.
Wohin kann man sich wenden, wenn man Tagesmutter (-vater) werden möchte oder
Informationen zur Kindertagespflege haben möchte?
Für alle, die im Landkreis Kulmbach wohnen, ist der Pflegekinderdienst des
Kreisjugendamtes Kulmbach zuständig.
Ansprechpartnerin ist Edith Schultheiß, die unter der Telefon-Nummer 09221/ 707 234
erreicht werden kann.
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