VTIO Verein Tagesfamilien Interlaken-Oberhasli Betriebsreglement Auszug für Tageseltern – integrierender Bestandteil für alle Verträge des VTIO Um die Lesbarkeit zu vereinfachen wird auf die zusätzliche Formulierung der männlichen Form verzichtet. 1 VTIO Betreuung von Kindern in Tagesfamilien des VTIO 1.1. Aufnahmebestimmung In Tagesfamilien werden Kleinkinder ab 8 Wochen bis Ende der obligatorischen Schulzeit nach Vorgaben der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) betreut. 1.2. Mindestbetreuungszeit Für Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten gilt eine Mindestbetreuungszeit von einem Halbtag pro Woche (mindestens 5 Stunden). Die Mindestbetreuungszeit von 20 Stunden pro Monat wird in jedem Fall in Rechnung gestellt (ASIV Art. 32). Für schulergänzende Betreuung und Mittagstisch gilt eine Mindestbetreuungszeit von 1.5 Stunden pro Tag. 1.6. Anmeldung Tageseltern Nach Eingang der Bewerbung für Tageseltern nimmt die Vermittlerin bei Bedarf Kontakt mit der Familie auf und klärt Wohnung/Haus, Umfeld, Spielmöglichkeiten, Betreuungswünsche etc. ab. Erfüllt die Bewerberin die Anforderungen für Tagesmütter (siehe Anhang V), wird ein Arbeitsvertrag erstellt. Bestandteile des Arbeitsvertrages sind die Vereinbarung mit der Tagesmutter, Auszug aus dem Personal- und Betriebsreglement (ehem. AGB). Nach einer Einarbeitungszeit von 2 - 3 Monaten findet ein erstes Mitarbeitergespräch statt. 2.1. Eingewöhnung Bei der schrittweisen Eingewöhnung begegnet das Kind seiner neuen Umgebung in sicherer Begleitung durch die Eltern. Es kann so ein entspannter Kontakt zu der Tagesmutter aufgebaut werden. Die Eingewöhnungszeit wird als Betreuungszeit in Rechnung gestellt. Ablauf Eingewöhnung siehe Anhang III. 2.2. Bringen und Holen Die Bring- und Abholzeiten werden im Vornherein vereinbart und sind verbindlich. 2.3. Betreuungszeiten Die Betreuungstage / Betreuungsstunden werden in der Tagespflegevereinbarung festgehalten und sind verbindlich. Kurzfristige und geringfügige Änderung der Betreuungszeiten (bis 5 Stunden pro Woche, maximal während 3 Wochen können im beiderseitigen Einvernehmen zwischen Eltern und Tagesmutter vereinbart werden. Eine dauerhafte und erhebliche Änderung der Betreuungszeiten ist der zuständigen Vermittlerin umgehend mitzuteilen. Sind subventionierte Stunden frei, kann der Vertrag angepasst werden. Ansonsten werden die Mehrstunden zum Volltarif abgerechnet. Jährlich werden abgerechnete Betreuungsstunden, die die vertraglichen Stunden/Jahr übersteigen, den Eltern des Kindes zum Volltarif in Rechnung gestellt. 2.4. Probezeit Der erste Monat ab dem ersten Tag der Eingewöhnungszeit gilt als Probezeit. In dieser Zeit kann die Tagespflegevereinbarung von allen Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden. 2 - 3 Monate nach der Probezeit wird bei der Tagesmutter nachgefragt, ob das Verhältnis wunschgemäss funktioniert. 2 VTIO 2.5. Betreuungsort Für subventionsberechtigte Betreuungen ist gemäss ASIV Art. 20, 1 der Betreuungsplatz die Wohnung resp. das Haus der Tagesmutter. 2.6. Absenzen Absenzen des Tageskindes (Krankheit der Eltern, des Kindes, Unfall etc.) ist der Tagesmutter sofort zu melden. Sofern die Abmeldung nicht 24 Stunden im Voraus erfolgt, werden den Eltern die abgemachten Betreuungsstunden (ohne Mahlzeit und Spesen) in Rechnung gestellt, unabhängig vom Grund der Absenz. Voraussehbare Absenzen (freie Tage der Eltern, Betreuen durch Verwandte, Ferien, Schulausflug etc.) müssen der Tagesmutter wie folgt gemeldet werden: Einzelne Tage mind. 24 Stunden im Voraus andere längere Abwesenheiten mind. 2 Wochen im Voraus Ferien mind. 4 Wochen im Voraus Für die Überbrückung der Ferien, bei Krankheit oder Unfall der Tagesmutter sind die Eltern selber verantwortlich für eine Vertretung. Der VTIO kann nur bedingt helfen. 2.7. Kündigung Kündigungsabsichten werden so früh wie möglich mit den Eltern bzw. mit der Tagesmutter und der Vermittlerin besprochen. Die Kündigung der Tagespflegevereinbarung muss dem VTIO unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende des Monats schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, sind die Eltern schadenersatzpflichtig. Die Stellenleiterin behält sich zusammen mit der zuständigen Vermittlerin vor, aus wichtigen Gründen die Tagespflegevereinbarung fristlos zu kündigen. 3.1. Abrechnung Als Abrechnungsperiode gilt der Monat. Das von der Tagesmutter ausgefüllte Stundenblatt wird Ende Monat zusammen mit den Eltern unterzeichnet und bildet die Grundlage für die monatliche Abrechnung. Die korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Stundenblätter sind der Vermittlungsstelle bis spätestens dem 3. des Folgemonats im Original und per A-Post einzusenden. 3.2. Rechnung Ungeachtet der finanziellen Möglichkeiten der Eltern garantiert der VTIO der Tagesmutter den Lohn für ihre geleisteten Betreuungsstunden und die Mahlzeiten/Spesen. Die Lohnzahlung erfolgt monatlich bis spätestens am 10. des Folgemonats. 4. Aus- und Weiterbildung Der VTIO bietet einmal jährlich einen Grundkurs (18 Stunden), einen Kurs für Nothilfe bei Kindern (6 Stunden) und mindestens einen Weiterbildungskurs (3 Stunden) pro Jahr an. Für Tagesmütter sind diese Kurse obligatorisch und kostenlos. Die Kursstunden werden mit dem jeweiligen Brutto-Stundenbasislohn der Tagesmütter entschädigt. 3 VTIO 5. Schweigepflicht Alle am Betreuungsverhältnis beteiligten Personen verpflichten sich, sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln. An die Schweigepflicht bleiben sie auch nach der Vertragsauflösung gebunden. 6.6. Speziallohn Faktor 1.5 Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen kann die Vermittlerin dem Vorstand Antrag stellen für 1.5 fachen Brutto-Stundenbasislohn. Bedingungen und Vorgehen siehe Anhang VI. Auf speziellen schriftlichen Antrag können höhere Löhne für Tagesmütter beantragt werden, wenn die Kostendeckung durch den Verein resp. einen Sponsor gewährleistet wird. Die Kostendeckung umfasst den Stundenlohn der Tagesmutter, sämtliche Sozialabgaben, Versicherungsbeiträge und einen Administrationsbeitrag. 7. Administration / Vergabe subventionierter Betreuungsstunden Die Sitzgemeinde Bönigen hat verfügt, dass die subventionierten Betreuungsstunden nur an Eltern und Kinder in Gemeinden vergeben werden, welche den Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnet haben (Art. 5 Zusammenarbeitsvertrag). Besteht in einer Gemeinde ohne Zusammenarbeitsvertrag das Bedürfnis für eine Betreuung, so wird die Sitzgemeinde vorab informiert und diese nimmt Vertragsverhandlungen auf. Erst nach Vertragsabschluss darf vermittelt werden. Die Verhandlungen dauern bis zu drei Monaten. 8. Schlussbestimmungen Das Betriebsreglement und das Personalreglement bilden die Basis der Tagespflegevereinbarung. Massgebende Reglementsänderungen werden den Eltern und Tageseltern 1 Monat vor in Kraft treten schriftlich mitgeteilt. 4 VTIO Anhang III Betriebsreglement VTIO Eingewöhnung beim Kleinkind Ein neuer Tagespflegeplatz verlangt von Eltern und Kind, dass sie sich einlassen auf eine neue Umgebung, neue Beziehung, neue Tagesstrukturen, andere Interessen. Dabei entstehen gemischte Gefühle und verschiedene Erwartungen. Darum brauchen während der Eingewöhnung Eltern und Kind Begleitung, Verständnis und eine klare Haltung der Tagesmutter. Das Verhältnis zwischen Eltern und Betreuungsperson ist für das Kind spürbar. Die Kinder erleben sowohl positive als auch negative Gefühle. Das Wichtigste ist Vertrauen. Es gibt dem Kind Sicherheit. Rolle der Eltern Das Kind gewinnt Vertrauen, wenn es Sicherheit und Verlässlichkeit der Eltern spürt. Es ist sinnvoll, wenn Eltern während der Eingewöhnung auf Folgendes achten: - sichere Bindung zum Kind (Vertrauen, Geborgenheit, Sicherheit, Zuwendung) - genügend Zeit, trotz Berufstätigkeit - kein längerer Unterbruch während der Eingewöhnungszeit (Ferien etc.) - Zuverlässigkeit, sich an Abmachungen halten (Bring- und Holzeit) - vertraute Gegenstände des Kindes mitbringen - sich während der Eingewöhnung „passiv“ verhalten, d.h. nicht mit anderen Kindern spielen (Eifersucht), nicht eigenes Kind unterhalten Rolle der Tagesmutter Sie ist die konstante Bezugsperson, die das Kind während der Eingewöhnung intensiv begleitet und in ihre Familie integriert. Bei jedem Kind verläuft die Eingewöhnung individuell. Es muss besonders auf Folgendes geachtet werden: - konstante Bezugsperson - auf Kontaktaufnahme reagieren - Vertrauen schaffen (bei Kind und bei den Eltern) - genau beobachten und Verhaltensweisen erkennen (Interaktion Mutter/Kind) - unterschiedliche Spiele anbieten und Interessen wahrnehmen - nach und nach Aktivitäten übernehmen (Essen, Wickeln) Verlauf einer Eingewöhnung Es ist wichtig, dass sich alle beteiligten Erwachsenen kennenlernen. Spürt das Kind, dass eine Vertrauensbasis und eine positive Atmosphäre vorhanden sind, fällt es ihm leichter, sich von den Eltern zu lösen. Während der Eingewöhnung stehen Informationen und spezielle Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund. Auch Themen wie Ängste und Loslassen gehören dazu. In der ersten Woche finden 2 bis 3 Treffen statt. Beim ersten Mal sollte keine Trennung stattfinden. Die Trennungsphasen erfolgen individuell auf das Kind abgestimmt. Grundregel: 1. Trennungsphase Die Mutter geht 20 Minuten aus dem Raum. Sie ist wenn nötig sofort zur Stelle. 2. Trennungsphase Die Mutter geht eine Stunde weg, ist aber immer erreichbar und in unmittelbarer Nähe (kein wichtiger Termin). 3. Trennungsphase zwei bis drei Stunden 4. Trennungsphase einen halben Tag, evtl. mit Mittagessen und schlafen 5. Trennungsphase einen ganzen Tag Wenn nötig, wird eine Phase wiederholt. Weint das Kind bei den ersten Trennungsphasen, so ist es überfordert und vertraut der Umgebung noch nicht. Darum ist es wichtig, dass die Mutter dazu geholt werden kann. Eine Eingewöhnung ist geglückt, wenn die Tagesmutter das Kind trösten kann. Das setzt Vertrauen und Sicherheit voraus. 5 VTIO Anhang V Betriebsreglement VTIO Anforderungen für die Tagesmutter Berufsbeschreibung Die Tagesmutter erbringt eine wichtige gesellschaftliche Leistung, indem sie eines oder mehrere Kinder in ihre Familie aufnimmt. Sie ist bereit, ihre Familie zu öffnen - stundenweise, halbtageweise oder ganztags. Sie betreut die ihr anvertrauten Kinder, indem sie diese in ihre Familie integriert. Aufgaben und Schwerpunkte der Betreuung ändern sich mit dem Alter der Kinder. Die Betreuung eines Kindes durch zwei Familien bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen den Familien und möglichst übereinstimmende Erziehungsansichten. Es ist wichtig, dass am Anfang die gegenseitigen Bedürfnisse und Vorstellungen gut geklärt werden und dass die Parteien über anstehende Fragen und Probleme offen sprechen. Die Arbeitszeit richtet sich nach den in der Tagespflegevereinbarung festgelegten Zeiten. Die Vermittlungsstelle des Vereins hilft, den Kontakt zwischen Tagesmutter und abgebenden Eltern herzustellen. Die Vermittlerinnen betreuen die Tageseltern nach Bedarf. Mindestens einmal pro Jahr findet ein Gespräch statt. Anforderungen an die Tagesmutter Interesse und Freude an Kindern Erfahrung im Umgang mit Kindern, Toleranz und Gesprächsbereitschaft mit Kindern und Erwachsenen Bereitstellen der nötigen Infrastruktur wie Mobiliar und Spielzeug, dem Alter und den Bedürfnissen des Tageskindes entsprechend sowie Zeit und Platz für das/die Tageskind(er) Einfühlungsvermögen und Offenheit für menschliche Probleme Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit, seelische und körperliche Gesundheit Fähigkeit, sich abzugrenzen und in Krisensituationen Hilfe in Anspruch zu nehmen Toleranz für unregelmässige Arbeitszeiten, abweichende Bring- und Abholzeiten Flexible Anpassung an veränderte Situationen der abgebenden Eltern Einhalten der vertraglich geregelten Betreuungszeiten und die Bereitschaft für eine längerdauernde Verpflichtung Bereitschaft zur Weiterbildung. Der Grundkurs für Tageseltern, der Nothilfekurs für Kinder und ein Weiterbildungskurs pro Jahr sind obligatorisch Abrechnung der Stunden Die Tagesmutter verpflichtet sich, die Betreuungszeiten des Tageskindes auf dem vorgegebenen Stundenblatt einzutragen und monatlich spätestens am 3. des Folgemonats im Original und per A-Post an die Vermittlungsstelle einzusenden. Die Tagesmutter ist vom Verein angestellt und wird nach einheitlichen Ansätzen entschädigt. Inkasso und Versicherungen sind Sache des Vereins entsprechend der Vereinbarung mit den Tageseltern, die ebenfalls Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. 6 VTIO Anhang VI Betriebsreglement VTIO Kinder mit besonderen Bedürfnissen (ASIV Art. 16. 3.) Bedingungen, unter denen die Tagesbetreuung zum 1 1/2 fachen Tarif entschädigt wird: 1. Das Kind hat eine von einer Fachinstanz diagnostizierte Beeinträchtigung (ADHS, Verhaltensstörung etc), die den Betreuungsaufwand erhöht. 2. Das Kind stammt aus einem Umfeld mit erheblichen erzieherischen Defiziten und braucht demzufolge mehr Anleitung und Aufsicht. 3. Das Kind benötigt eine besondere Unterstützung oder Übungsbehandlung aufgrund von Entwicklungsdefiziten (Sprachstörung, visuelle Beeinträchtigung etc.) oder aufgrund einer körperlichen Behinderung. Der Vorstand entscheidet jeweils auf Anfrage der zuständigen Vermittlerin. Der Entscheid wird im Dossier des Kindes/der Eltern festgehalten. Die Anfrage kann im Zuge der Vertragserstellung per Mail an den Vorstand gerichtet werden, um lange Wartezeiten und allenfalls Tarifanpassungen zu vermeiden. Der Vorstand entscheidet innert Wochenfrist. Die Begründungen zum 1 1/2 fachen Tarif werden zuhanden der GEF/Sitzgemeinde bereitgehalten. 7
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