Betreuungsvereinbarung

Betreuungsvereinbarung
1.
Zwischen :
Krötenparadies
Jessica Mattar
Klosterstraße 21
52134 Herzogenrath
Tel: 02407/5024273
E-Mail: [email protected]
und
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__________________________________________________________
Sorgeberechtigte
wird folgender Vertrag geschlossen:
Frau Jessica Mattar nimmt
das Kind/die Kinder ____________________ geb. am _________________,
____________________ geb. am _________________,
in die Tagesbetreuung/pflege bei sich Zuhause auf.
2.
Beginn des Betreuungsverhältnisses
Das Betreuungsverhältnis beginnt am ______________________
und endet_______________________.
3.
Betreuungszeiten und Betreuungshonorar
Die Betreuungszeiten werden zwischen den Vertragsparteien wie folgt vereinbart:
MONTAG
DIENSTAG
MITTWOCH
DONNERSTAG
FREITAG
SAMSTAG
Stunden wöchentlich:__________________________________________________
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Es können keine Stunden in folgende Wochen oder Monate übertragen werden.
Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten werden grundsätzlich mit _10_ € pro Stunde
berechnet (abgerechnet im ¼ Std Takt), Geschwisterkind 2 Euro zusätzlich pro Std.
Das Kind/die Kinder wird/werden jeweils zu den vereinbarten Zeiten dorthin gebracht
und dort abgeholt.
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich Wechselsachen, Windeln, Creme und
andere Pflegeprodukte ihrer/s Kinder/s mitzubringen und nach der Betreuung die vollen
Windeln wieder mit zunehmen.
Wenn die Sonne scheint Kind/er, bitte eincremen und der Tagesmutter Sonnencreme da
lassen.
4.
Vertretung
Sollte die Tagesmutter krank werden, wird sich um eine Vertretung in Merkstein vom
Jugendamt Herzogenrath gekümmert. Um die Kinder kennenzulernen, kommt die
Vertretungstagesmutter in meine Einrichtung und 1x mal im Monat fahren wir mit den
Kindern dorthin um die Einrichtung kennenzulernen.
5.
Urlaub/Fortbildung
Die Tagesmutter hat 30 Tage Urlaub im Jahr, diese werden Anfang des Jahres bekannt
gegeben. Die Tagesmutter bemüht sich Fortbildungen außerhalb der Betreuungszeiten
zu besuchen, sollte dies nicht möglich sein, informiert Sie, so früh wie möglich, die
Sorgeberechtigten umgehend.
6.
Essen/ Trinken
Essen wird mit 3,50Euro pro Tag und Kind, monatlich in Vorkasse, auf das Konto der
Tagesmutter gezahlt. Rückerstattung ist nur möglich, wenn mindestens 24 Std vorher
die Betreuung abgesagt wurde.
Oder
Essen wird von den Erziehungsberechtigten mitgebracht
Frühstück Beispiel : Brot mit Aufstrich, Obst, Joghurt
Mittagessen
: warmes Mittagessen (Möhrengemüse, Spaghetti Bolognese)
Nachmittags
: Obst /rohes Gemüse, Reste vom Vormittag/Mittag
Für die U1-Jährigen gibt es abgekochtes Leitungswasser zu trinken.
Die Ü1 Kinder bekommen normales Leitungswasser.
Sonst müssen die Getränke mitgebracht werden.
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7.
Arztbesuche und Erkrankung des Kindes
a.
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche sind in der Regel
Aufgabe der Sorgeberechtigten. Die Tagesmutter soll von den Ergebnissen des
Arztes unterrichtet werden, soweit es die Betreuung betrifft.
Nach vorheriger Absprache und in Notfällen ist die Tagesmutter berechtigt, einen
Arzt - wenn möglich den behandelnden Kinderarzt - aufzusuchen. Sie informiert
die Sorgeberechtigten umgehend.
Die Tagesmutter erhält eine Fotokopie des Impfpasses.
b.
Die Sorgeberechtigten teilen der Tagesmutter die Adresse und Telefonnummer,
unter der sie während der Betreuungszeiten erreichbar sind, sowie alle nötigen
Informationen wie folgt mit:
Die Sorgeberechtigten sind in dringenden Fällen während der
Betreuungszeiten unter folgender Adresse/Telefonnummer zu erreichen:
____________________________________________________________
____________________________________________________________
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Sind die Sorgeberechtigten nicht erreichbar, sollen folgende Personen
informiert werden:
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Behandelnder Arzt (Name + Telefonnummer)des Kindes/der Kinder ist:
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Krankenversicherung/Kopie der Krankenkassenkarte:
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Allergien / Arzneimittelunverträglichkeiten / Sonstiges:
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c.
Wenn die Unterbringung des betreuten Kindes bei der Tagesmutter aufgrund des
Krankheitsbildes nicht möglich ist (etwa wegen Ansteckungsgefahr oder
aufwändiger Pflege), obliegt den Sorgeberechtigten die Betreuung des Kindes.
Sie verpflichten sich, der Tagesmutter unverzüglich Nachricht zu geben.
8.
Änderung wichtiger Umstände
Sowohl die Tagesmutter als auch die Sorgeberechtigten verpflichten sich,
Veränderungen wie Wohnungswechsel und sonstige, das Betreuungsverhältnis
betreffende Veränderungen frühzeitig gegenseitig anzuzeigen.
9.
Versicherungen
Die Tagesmutter hat für eine evtl. nötige Versteuerung, Krankenversicherung und
Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen.
Die Vertragsparteien regeln die Versicherungsverhältnisse wie folgt:
Schäden, die das Pflegekind im Haushalt der Tagesmutter verursacht, können durch
Versicherungen nicht abgesichert werden. Insoweit wird daher folgende Vereinbarung
getroffen:
Schäden, die das Kind im Haushalt der Tagesmutter verursacht, sind dann von
den Eltern - ganz oder teilweise - zu ersetzen, wenn die Tagesmutter alles
Erforderliche getan hat, um derartige Schäden zu vermeiden, und es nach den
Umständen des Falles unbillig wäre, wenn die Tagesmutter den Schaden allein
tragen müsste.
10.
Beendigung des Betreuungsvertrages
Die ersten vier Wochen gelten als Probezeit. Innerhalb dieser Zeit haben beide Parteien
das Recht, ohne eine nähere Angabe von Gründen den Vertrag mit einer 1-wöchigen
Kündigungsfrist zu beenden.
Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer
Kündigungsfrist von 3 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Eine fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes muss schriftlich
begründet werden.
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11.
Zusätzliche Absprachen oder Besonderheiten
Die Tagesmutter darf:
Fotos zur Dokumentation und Ausstellung machen
Umgang mit Tieren fördern
Mitnahme der Kinder im Pkw
Benutzung öffentlicher Spielplätze
Ausflüge, Spaziergänge
Verabreichen von Medikamenten(Desinfektionsspray, Arnikasalbe, Mückensalbe…)
Ort
Datum
................................................................
(Unterschrift der/des Sorgeberechtigten)
........................................................
(Unterschrift der Tagesmutter)
Liste der mitzubringenden Sachen:
- Familiengfotos von Mama, Papa und Geschwistern
- Regensachen (Gummistiefel, Matschhose, Regenjacke)
- der Jahreszeit angepasste Wechselklamotten (Oberteil, Body, Hose, Socken)
- Bettlaken
- Schlafsack/Schlafsachen
- Sonnenmilch
- Pflegeprodukte (Creme, Windeln, Feuchttücher)
- Mülltüten oder Einkaufstüten
- Kopie der Krankenversicherungskarte
- Kopie Impfpass
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Verbindliche Zusage eines Tagespflegeplatzes
für
..............................................................................................,
(Name des/der Sorgeberechtigte/n)
..............................................................................................
(Name des Tageskindes)
Bei dem vereinbarten Betreuungsverhältnis handelt es sich um einen Ganztagesplatz/Halbtagesplatz. Betreuungsbeginn ist am ..........................endet am…........
Um sich diesen Betreuungsplatz verbindlich zu reservieren, muss bis spätestens
3
Wochen nach Gespräch der Ihnen vorliegende Betreuungsvertrag unterschrieben bei
mir eingegangen und eine Kaution in Höhe von 50,-Euro auf mein Konto ( Sparda Bank
West e.G
BLZ 37060590, Konto Nr.4116011) überwiesen worden sein. Die
Reservierung und der Zahlungseingang der Kaution werden schriftlich bestätigt.
Solange keine Kaution eingegangen ist, ist kein Platz reserviert.
Im Falle eines Rücktritts von der Reservierung wird die geleistete Kaution zur Deckung
der durch zusätzliche Inserate und Aushänge entstandenen Kosten sowie des
Verdienstausfalls in voller Höhe einbehalten. Kommt das Betreuungsverhältnis
zustande, wird die Kaution nach dem ersten regulären Betreuungsgeldzahlung
zurücküberwiesen.
.....................................................................
Ort, Datum
......................................................................
Unterschrift des Sorgeberechtigten
Tagespflegeperson: Jessica Mattar
Adresse:
Klosterstrasse 21
52134 Herzogenrath
Telefon:
02407/ 5024273
E-Mail:
[email protected]
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