Firmengründung nebenbei – der Weg in die Selbstständigkeit – das Wichtigste für den ersten Schritt Ob man nur zum Teil oder ganz selbständig erwerbend sein will - rechtlich muss man einzig die Anmeldung bei der AHV regeln. Das heisst: Firmengründer müssen der Ausgleichskasse belegen können, dass sie mit eigenem Firmennamen nach aussen auftreten, für mehrere Auftraggeber tätig sind, selber ein wirtschaftliches Risiko tragen und ihren Betrieb selber organisieren. Sobald jemand alleine eine kaufmännische Tätigkeit ausübt, liegt formell gesehen eine Einzelfirma vor. Der Firmenname bei Einzelfirmen setzt sich zwingend aus dem Nachnamen des Gründers, eventuell der Branche oder einer Fantasiebezeichnung zusammen: zum Beispiel Keller Phoenix-Productions oder Bäckerei Zürrer. Wer will, kann sich im Handelsregister eintragen lassen, dann ist der Firmenname geschützt. Der Eintrag hat auch zur Folge, dass man auf Konkurs betrieben werden kann. Der grösste Nachteil der Einzelfirma: Privat und Geschäftsvermögen sind komplett vermischt, das Privatvermögen haftet also auch für die Geschäftsschulden. Deshalb sollten Einzelunternehmer die Gründung einer Gesellschaft prüfen (GmbH oder AG), sobald grössere Risiken und Verbindlichkeiten eingegangen werden. Arbeitnehmer dürfen den Arbeitgeber nicht konkurrenzieren. Wenn sie das trotzdem wollen, muss der Chef einverstanden sein. Standortwahl: Einkommenssteuern müssen Sie dort zahlen, wo Sie arbeiten. Der Firmenname muss Ihren Nachnamen enthalten. Ob der Name schon besetzt ist, erfahren Sie im zentralen Firmenindex unter http://zefix.admin.ch. Handelsregister: Die Anmeldung ist obligatorisch, sobald die jährlichen Einnahmen 100 000 Franken übersteigen. Dann wird man auch buchführungspflichtig. Ansonsten haben Selbständige eine Aufzeichnungspflicht. Das heisst, sie müssen für die Steuerbehörde Belege über sämtliche Einnahmen und Ausgaben geordnet aufbewahren. Mehrwertsteuer: Übersteigt der Umsatz 75 000 Franken, ist der Betrieb mehrwertsteuerpflichtig. Details unter: www.estv.admin.ch. Logo schützen: Anmeldung unter www.ige.ch. Versicherungen: Eine Betriebshaftpflicht- oder Sachversicherung sowie einen Lohnausfall abzusichern (Pensionskasse für Selbständige, Krankentaggeld- und Unfallversicherung) kann sich lohnen. Angestellte: Müssen Sie bei der Ausgleichskasse anmelden (für die AHV). Unfallversicherung und Pensionskasse sind zu organisieren. Ein unverbindliches Gespräch lohnt sich immer! Mehr als 25 Jahre Beratungs- und Linienerfahrung unterstützen Sie kompetent. – Consulting mit Erfahrung und Leidenschaft DTS Consulting AG - Tel.: +41 79 600 4785 - www.dts-consulting.ch Geschäftsführer: Dr.-Ing. Thomas Strauch - CHE-115.035.605 MWST - [email protected]
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