Nicht das ”Las Vegas des Nordens” Eva Olofin – Standesbeamtin – Aabenraa Kommune Dänemark besteht aus 98 Kommunen, die in Ihrer Auslegung des Ehegesetztes sehr unterschiedlich agieren können. Aabenraa liegt in Sønderjylland (Nordschleswig) etwa 35 km nördlich der Grenze. Sønderjylland besteht aus den vier Gemeinden Aabenraa, Haderslev, Sønderborg und Tønder welche das Gesetz ähnlich auslegen. Vorlage der Eheerklärung – eine Art ”eidesstaatlicher” Erklärung Legaler Aufenthalt – beispielsweise belegt durch Pass und gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis oder -bescheinigung, Visa oder Einreisestempel (ein Asylbewerber, der z.B. eine Duldung hat, hat keinen legalen Aufenthalt in Dänemark und kann somit NICHT getraut werden) Nachweis des Namens und Geburtsdatums – beispielsweise durch Pass oder Geburtsurkunde Vorlage eines rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. einer Sterbeurkunde (+evtl. Legalisierung) * Legaler Aufenthalt - Gültiger Reisepass oder Ausweis, wenn nötig mit gültiger Aufenthaltserlaubnis oder Schengener Visum Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand Familienstandsbescheinigung aus jedem Land, in dem die Person im ehefähigen Alter gelebt hat - bzw. seit der Auflösung der letzten Ehe Geburtsurkunde* Rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original + Übersetzung (evtl. Legalisierung) Witwe(r) – Sterbeurkunde im Original + Übersetzung (evtl. Legalisierung) Eheerklärung Von einer Geburtsurkunde kann abgesehen werden, wenn der Geburtsort durch Vorlage eines anderen Dokuments belegt werden kann z.B. Pass Die Vorlage einer Familienstandsbescheinigung ist in Dänemark nicht gesetzlich vorgeschrieben. Beim Ausfüllen der Eheerklärung gibt man eine eidesstaatliche Erklärung über seinen Familienstand ab. Gibt man hier „ledig“ an, sehen einige Gemeinden dies als ausreichenden Beweis an. Die Gemeinden in Süddänemark verlangen allerdings alle Familienstandsbescheinigungen. ◦ Entweder seit Erreichen des heiratsfähigen Alters oder seit der letzten Scheidung bzw. Todesfalles. Nach Bedarf wird auch eine Legalisierung der Familienstandsbescheinigung verlangt. Es wird ausschließlich ein Beweis für die Auflösung der letzten Ehe verlangt – also entweder das letzte Scheidungsurteil bzw. die letzte Sterbeurkunde. Scheidungsurteile müssen rechtskräftig sein und die dänischen Voraussetzungen erfüllen. Scheidungsurteile und Sterbeurkunden müssen legalisiert sein, wenn diese in NichtEU Ländern (mit Ausnahme der USA, Kanada, Neuseeland und Australien) ausgestellt worden sind. Beide Eheleute müssen entweder beim Scheidungstermin persönlich zugegen gewesen oder rechtswirksam vertreten worden sein (z.B. durch einen Anwalt), sich beim Termin bewusst gewesen sein, dass eine Scheidung vorgenommen wurde, und zudem muss das Urteil rechtskräftig geworden sein. Auch eine einseitige (ex parte) Scheidung kann anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Es muss dann versucht werden, den nicht anwesenden Part ausfindig zu machen. Wenn dies versucht wurde, aber nicht geglückt ist, kann auch eine solche Scheidung anerkannt werden. Eine sogenannte Separation ist nur erforderlich, wenn zwischen den Scheidungspartnern kein Einvernehmen herrscht. Eine Scheidung ist in Dänemark seit dem 01.07.2013 auch online möglich und sofort rechtskräftig. Auch in Dänemark ist Bigamie verboten. Jedoch sind nach dänischem Recht erst einmal beide Eheschließungen wirksam, und es besteht ein Wahlrecht, welche der beiden Ehen aufgehoben werden soll. Bei der Erstanfrage wenden sich die Paare für gewöhnlich entweder per E-Mail oder telefonisch an uns – in Aabenraa gibt es nur wenige Anfragen durch Agenturen Sind alle Fragen abgeklärt senden die Paare Kopien aller relevanten Dokumente an uns und überweisen zeitgleich die gesetzliche vorgeschriebene Sachbearbeitungsgebühr von DKK 500,- (etwa € 70,-) Erst dann beginnt die Sachbearbeitung Wir nehmen die Vorprüfung der Papiere vor Im Gegensatz zu Deutschland wird in Dänemark lediglich die Authenzität der Papiere überprüft und das die Ehe freiwillig eingegangen wird – nicht jedoch ob es sich um „Zweckehen“ handelt. Es ist nicht gesetzlich verankert, dass man aus Liebe heiraten muss Wir haben eine enge Zusammenarbeit mit dem dänischen Bundesgrenzschutz, sowie Behörden in unterschiedlichen Ländern z.B. Botschaften Ergibt die Vorprüfung der Papiere, dass diese echt erscheinen, kann das Brautpaar einen Termin zur persönlichen Anmeldung vereinbaren Bei der persönlichen Anmeldung kommt das Brautpaar in das Standesamt und legt alle Dokumente im Original vor Diese werden auf Ihre Echtheit überprüft und wenn alles zu unserer Zufriedenheit verläuft erhält das Paar einen Termin zur Trauung – sollte sich unerwarteter Weise herausstellen, dass etwas nicht in Ordnung ist, wird das Paar abgewiesen Sind alle Papiere in Ordnung, erhält das Paar einen Termin zur Trauung. Sowohl kirchliche als standesamtliche Trauungen sind gesetzlich anerkannt, da die Kommune immer für die Überprüfung der Dokumente zuständig ist. Eine Eheschliessung ist gültig, wenn die formellen Ehevoraussetzungen erfüllt sind. ◦ Diese formellen Voraussetzungen sind sehr einfach: Beide Partner müssen bei der Trauung anwesend sein Es müssen zwei Trauzeugen vor Ort sein Eine bemündigte Person muss fragen, ob man die Ehe eingehen möchte Beide Partner müssen mit ”Ja” antworten Die Ehe muss verkündet werden Am 1. April 2006 wurde das dänische Namensgesetz geändert. Dabei sind die Begriffe "eigener Nachname" (Geburtsname) sowie "Ehename" bei der Heirat von nicht in Dänemark wohnhaften Paaren entfallen. Das neue Gesetz sieht vor, dass Ausländer die in Dänemark heiraten, den Geburtsnamen, bzw. momentanen Nachnamen behalten. Dänemark bezieht sich hierbei auf das Domizilprinzip. In Dänemark gibt es Vornamen, Mittelnamen und Nachnamen Namensgebung – Namensänderung: Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes in Sønderjylland gemeldet, ist die Kommune hierfür zuständig – auch bei späteren Namensänderungen – ansonsten ist die Pfarrgemeinde, in welcher man wohnt, zuständig. Spätestens ein halbes Jahr nach der Geburt eines Kindes müssen sich Eltern in Dänemark für einen Vor- und Nachnamen entschieden haben. In Dänemark bekommt man direkt nach der Geburt eine Personennummer/Sozialversicherungsnummer, welche man ein Leben lang behält. Diese so genannte CPR-Nummer (CPR -> Central Personregister) bekommt jedes in Dänemark geborene Kind bereits im Krankenhaus und kann für den Staat somit eindeutig identifiziert werden. Daher können sich Eltern mit der Vornamenwahl vergleichsweise viel Zeit lassen. Hinsichtlich der Wahl eines Vornamens weicht das dänische Namensrecht nicht bedeutend von dem anderer europäischer Länder ab. Es bestimmt, dass ein Kind mindestens einen Vornamen haben muss – eine maximale Anzahl von Vornamen ist nicht festgesetzt. Die Namen dürfen Eltern entweder aus einer offiziellen Liste mit rund 6.500 anerkannten Mädchennamen und etwa 4.400 Jungennamen wählen, oder sie müssen einen neuen Namen vom zuständigen Ministerium genehmigen lassen. Genehmigt werden in der Regel Namen, die der Behörde mit den dänischen Sprachgewohnheiten vereinbar, nicht unpassend und nicht anstößig erscheinen. „Kært barn har mange navne” – ein geliebtes Kind hat viele Namen, lautet ein dänisches Sprichwort und mit Blick auf die dänische Namensgesetzgebung bekommt man manchmal den Eindruck, dass dies vor allem für Mittelund Nachnamen gilt. Mittelnamen (Mellemnavne) stehen in Dänemark – wie der Begriff bereits deutlich macht – zwischen Vor- und Nachnamen. Normalerweise haben Mittelnamen den Charakter eines Nachnamens. Sie können aber sowohl ehemalige Vornamen als auch eigentliche Nachnamen sein und die genaue Definition, was ein Mittel- und was ein Nachname ist, fällt manchmal schwer. Schaut man sich die Namen bekannter dänischer Politiker an, wie beispielsweise Anders Fogh Rasmussen und Lars Løkke Rasmussen, dann fallen die mit dem Nachnamen nicht durch einen Bindestrich verbundenen Mittelnamen (Fogh und Løkke) schnell ins Auge. Als Mittelnamen für sich, seine Kinder und seinen Ehepartner kann man Mittelnamen wählen, die eigentlich Nachnamen in der eigenen oder der Familie des Partners sind oder waren – das heißt, dass hierfür sowohl die Nachnamen der Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und sogar Ururgroßeltern in Frage kommen. Das gleiche gilt für die Wahl von Mittel- und Nachnamen des gemeinsamen Kindes. Ein Beispiel: Bekommen Mette Skovgaard Hansen und Lars Lange Nielsen ein gemeinsamen Kind, so kann dieses die Namen der Eltern oder eine von unterschiedlichen anderen Namenskombinationen tragen – etwa Skovgaard Nielsen oder Lange Hansen oder auch Bang Hansen, wenn beispielsweise die Urgroßmutter eines der Elternteile Bang hieß. Auch Vornamen und Patronyme, wie Mettesdatter (Mettes Tochter) oder Larssøn (Lars’ Sohn), dürfen als Mittelnamen auserkoren werden. Aber diese beiden Typen von Mittelnamen dürfen nach den neusten Regelungen nicht weitervererbt werden. Nachname= Familienname Die neuste Gesetzesänderung führte auch dazu, dass normale Mittelnamen als Nachnamen verwendet werden dürfen und dass man für sich oder seine Kinder einfach einen gängigen dänischen Nachnamen, der von mehr als 2.000 Personen getragen wird, aussuchen darf. Auch bei der Wahl von Nachnamen dürfen in der Familie (bis zurück zu den Urgroßeltern) einmal geführte Nachnamen wieder belebt werden. Man kann auch selber einen Nachnamen bilden – einzige Voraussetzung hierfür ist, dass dieser Namen noch nicht existiert – sollte der Name existieren müssen alle Personen, welche den Namen tragen Ihre Zustimmung geben. Darüber hinaus müssen Kinder auch nicht zwingenderweise den gleichen Nachnamen tragen wie ihre Eltern. Nach 200 Jahren ist es nach dänischem Recht seit 2005 auch wieder möglich, den eigenen Nachnamen aus dem Vornamen eines Elternteils (plus den Zusatz -datter oder -søn) zu formen. Verheiratete Paare und Paare, die in einem eheähnlichen Verhältnis – das heißt mindestens zweijähriges Zusammenleben oder gemeinsame Kinder – leben, können problemlos einen gemeinsamen Nachnamen wählen. Das darf auch ein aus maximal zwei mit Bindestrich verbundenen Nachnamen bestehender Name sein (beispielsweise Thorning-Schmidt, der Name der dänischen Ministerpräsidentin). Damit bietet das dänische Namensrecht deutlich mehr Freiheiten als das deutsche. Die Hebamme meldet die Geburt des Kindes an – in Fällen wo keine Hebamme zur Stelle war, obliegt es den Eltern die Geburt anzumelden Hat die Mutter Ihren Wohnsitz in Südjütland ist die Wohngemeinde dafür zuständig, die Geburtsurkunde auszustellen. Hat die Mutter Ihren Wohnort anderenorts in Dänemark ist die Pfarrgemeinde für die Ausstellung zuständig. Fødselsattest – Geburtsurkunde Geburtsurkunde ohne Angabe des Namens Fødsels- og navneattest – Geburts- und Namensurkunde Geburtsurkunde mit Angabe des Namens Fødsels- og dåbsattest - Taufschein Taufschein mit Angabe des Namens
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