Änderung des Akontobeitrags für Nichterwerbstätige

Antrag zur Änderung des Akontobeitrags
Nichterwerbstätige
Wichtige Informationen
Die Berechnung der AHV/IV/EO-Beiträge erfolgt gemäss
ƒƒ dem gesamten in- und ausländischen Reinvermögen (inkl. Boden und Liegenschaften zum Repartitionswert) per 31.12. des
Beitragsjahrs und
ƒƒ dem 20-fachen jährlichen Renteneinkommen (Renten aller Art, auch ausländische Renten, Leibrenten, Unfall- und Krankentaggelder, Alimente, Wohnrechte; jedoch ohne Renten/Taggelder der eidgenössischen IV).
Ab dem Beitragsjahr 2011 haben Nichterwerbstätige lediglich den Mindestbeitrag an die AHV, IV und EO zu entrichten, sofern
ein Anspruch auf Ergänzungsleistung besteht.
Bei Verheirateten oder eingetragenen Partnern dient die Hälfte des ehelichen Vermögens- und Renteneinkommens als Berechnungsgrundlage (unabhängig vom Güterstand).
Eine wesentliche Veränderung des beitragspflichtigen Vermögens (Reinvermögen und kapitalisiertes Renteneinkommen) muss der Ausgleichskasse innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Beitragsjahrs schriftlich gemeldet
werden. Nach dieser Meldung legen wir die neuen Akontobeiträge fest und schicken Ihnen eine korrigierte Akontoanzeige.
Liegen Ihre Akontobeiträge 25 % oder mehr unter den gemäss Ihrem beitragspflichtigen Vermögen tatsächlich geschuldeten
Beiträgen, müssen wir Verzugszinsen verrechnen (Art. 41bis AHVV).
Informieren Sie sich anhand des Merkblatts auf unserer Website www.gastrosocial.ch:
2.03 «Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO»
Antragsteller/in
Abrechnungsnummer:
Name, Vorname:
Strasse, Nummer:
AHV-Nummer:
PLZ, Ort:
Antrag
Bitte passen Sie das beitragspflichtige Vermögen und Renteneinkommen an und senden Sie mir eine korrigierte Akontoanzeige.
Beitragsjahr:
Gesamtes (eheliches) Renteneinkommen in CHF:
FOR | 0412-dt | 0415 | ISO 9001: 2008 | GoodPriv@cy
Gesamtes (eheliches) Vermögen in CHF (Kopie der letzten Steuererklärung beilegen):
Anrechnung von Beiträgen aus Erwerbstätigkeit in CHF (Kopie des Lohnausweises beilegen):
Ort und Datum
Unterschrift Antragsteller/in
Senden an: GastroSocial, Ausgleichskasse, Team Beiträge SE/NE, Postfach 2203, 5001 Aarau
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GastroSocial | Ausgleichskasse | Caisse de compensation | Cassa di compensazione
Postfach 2203 | 5001 Aarau | T 062 837 71 71 | F 062 837 72 97
[email protected] | www.gastrosocial.ch
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