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GRUNDLAGENTEXT
Die Altersvorsorge in der Schweiz
Wird man pensioniert, so geht man in den
Ruhestand. Man arbeitet also normalerweise nicht mehr für einen Lohn. Damit
man nach der Pensionierung doch noch
Geld zum Leben hat, gibt es in vielen Ländern eine Altersvorsorge. In der Schweiz
ist die Altersvorsorge in drei Teile aufgeteilt. Diese Teile nennt man Säulen. Man
spricht darum bei der Schweizer Altersvorsorge vom «3-Säulen-Prinzip».
Die erste Säule ist die AHV (Alters- und
Hinterlassenenversicherung). Die AHV ist
obligatorisch: Erhält man einen Lohn, so
muss ein Teil des Lohnes in die AHV einbezahlt werden (AHV-Beitrag). Der AHV-Beitrag wird je zur Hälfte vom / von der ArbeitnehmerIn und dem Arbeitgeber bezahlt.
Sobald man pensioniert ist, erhält man
von der AHV jeden Monat eine Rente. Die
Höhe der Rente hängt davon ab, wie viel
man in seinem Leben durchschnittlich verdient hat. Es gibt jedoch eine minimale sowie eine maximale AHV-Rente.
Finanziert wird die AHV durch das sogenannte Umlageverfahren: Das bedeutet,
dass die aktuellen Ausgaben durch die aktuellen Einnahmen finanziert werden. Die
heutigen Renten der Pensionierten werden also durch die heutigen AHV-Beiträge
der ArbeitnehmerInnen bezahlt.
ein Projekt des
un projet de
un progetto di
Die zweite Säule bilden die Pensionskassen. In die Pensionskasse muss man erst
ab einem gewissen Lohn einzahlen. Erreicht man diese Lohnstufe, so bezahlen,
wie bei der AHV, der / die ArbeitnehmerIn
und der Arbeitgeber je einen Teil des Lohnes in die Pensionskasse ein (Pensionskassen-Beitrag). Nach der Pensionierung
kann man sich entscheiden, wie man
das Geld von der Pensionskasse erhalten möchte. Entweder erhält man von der
Pensionskasse eine Rente oder man kann
sich das ganze gesparte Geld auf einmal
ausbezahlen lassen (Kapitalbezug). Man
kann sich auch entscheiden, einen Teil des
Geldes als Rente und einen Teil des Geldes als Kapitalbezug zu beziehen.
Finanziert wird die Pensionskasse durch
das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren.
Das ist das Gegenteil des Umlageverfahrens. Die Pensionskasse kann man sich
wie ein Bankkonto vorstellen: Die eigenen
Pensionskassen-Beiträge werden auf dieses Konto einbezahlt. Wird man pensioniert, dann wird die eigene Rente oder der
eigene Kapitalbezug von diesem Konto bezahlt. Das Geld, das man nach der Pensionierung von der Pensionskasse erhält, ist
also das eigene, angesparte Geld. Daher
gibt es anders als bei der AHV auch keine
minimale oder maximale Rente. Die Höhe
hängt davon ab, wie viel man in die Pensionskasse einbezahlt hat.
RENTENALTER
Normalerweise wird man in der Schweiz mit 65 Jahren (Männer)
beziehungsweise 64 Jahren (Frauen) pensioniert. Man kann sich
auch früher oder später pensionieren lassen. Lässt man sich früher
pensionieren (Frühpensionierung), so sinkt die Rente. Lässt man
sich erst später pensionieren, so steigt die Rente dafür.
Die dritte Säule nennt man Selbstvorsorge. Dabei kann zwischen der freien Selbstvorsorge und der gebundenen Selbstvorsorge unterschieden werden. Die freie
Selbstvorsorge ist das normale Sparen,
z. B. auf einem Sparkonto. Für die gebundene Selbstvorsorge dagegen kann man
ein spezielles Konto eröffnen. Für das Geld
auf diesem Konto muss man keine Steuern
bezahlen, bekommt es aber grundsätzlich
erst wieder kurz vor der Pensionierung zurück. Die gebundene Selbstvorsorge ist
freiwillig. Sie ist dafür da, dass man neben
den ersten beiden obligatorischen Säulen
auch privat und freiwillig spart.
ZUSÄTZLICHE AUFGABEN
AHV UND PENSIONSKASSE
Neben der Altersvorsorge haben die AHV
und die Pensionskassen weitere Aufgaben. Eine Rente von der AHV oder Pensionskasse bekommt man unter gewissen
Voraussetzungen auch dann, wenn der
Ehepartner stirbt (Witwen- / Witwer-Rente). Auch Kinder bekommen bis 18 Jahre
eine Rente, wenn ein Elternteil oder beide Eltern sterben (Waisenrente). Ist man
noch in der Ausbildung (z. B. Schule, Berufslehre, Universität), so bekommt man
bis 25 Jahre eine Waisenrente. Zudem bezahlt die Pensionskasse auch eine Invalidenrente, wenn man wegen eines Unfalls
oder einer Krankheit gar nicht mehr oder
nur noch teilweise arbeiten kann.
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