GRUNDLAGENTEXT Die Altersvorsorge in der Schweiz Wird man pensioniert, so geht man in den Ruhestand. Man arbeitet also normalerweise nicht mehr für einen Lohn. Damit man nach der Pensionierung doch noch Geld zum Leben hat, gibt es in vielen Ländern eine Altersvorsorge. In der Schweiz ist die Altersvorsorge in drei Teile aufgeteilt. Diese Teile nennt man Säulen. Man spricht darum bei der Schweizer Altersvorsorge vom «3-Säulen-Prinzip». Die erste Säule ist die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Die AHV ist obligatorisch: Erhält man einen Lohn, so muss ein Teil des Lohnes in die AHV einbezahlt werden (AHV-Beitrag). Der AHV-Beitrag wird je zur Hälfte vom / von der ArbeitnehmerIn und dem Arbeitgeber bezahlt. Sobald man pensioniert ist, erhält man von der AHV jeden Monat eine Rente. Die Höhe der Rente hängt davon ab, wie viel man in seinem Leben durchschnittlich verdient hat. Es gibt jedoch eine minimale sowie eine maximale AHV-Rente. Finanziert wird die AHV durch das sogenannte Umlageverfahren: Das bedeutet, dass die aktuellen Ausgaben durch die aktuellen Einnahmen finanziert werden. Die heutigen Renten der Pensionierten werden also durch die heutigen AHV-Beiträge der ArbeitnehmerInnen bezahlt. ein Projekt des un projet de un progetto di Die zweite Säule bilden die Pensionskassen. In die Pensionskasse muss man erst ab einem gewissen Lohn einzahlen. Erreicht man diese Lohnstufe, so bezahlen, wie bei der AHV, der / die ArbeitnehmerIn und der Arbeitgeber je einen Teil des Lohnes in die Pensionskasse ein (Pensionskassen-Beitrag). Nach der Pensionierung kann man sich entscheiden, wie man das Geld von der Pensionskasse erhalten möchte. Entweder erhält man von der Pensionskasse eine Rente oder man kann sich das ganze gesparte Geld auf einmal ausbezahlen lassen (Kapitalbezug). Man kann sich auch entscheiden, einen Teil des Geldes als Rente und einen Teil des Geldes als Kapitalbezug zu beziehen. Finanziert wird die Pensionskasse durch das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren. Das ist das Gegenteil des Umlageverfahrens. Die Pensionskasse kann man sich wie ein Bankkonto vorstellen: Die eigenen Pensionskassen-Beiträge werden auf dieses Konto einbezahlt. Wird man pensioniert, dann wird die eigene Rente oder der eigene Kapitalbezug von diesem Konto bezahlt. Das Geld, das man nach der Pensionierung von der Pensionskasse erhält, ist also das eigene, angesparte Geld. Daher gibt es anders als bei der AHV auch keine minimale oder maximale Rente. Die Höhe hängt davon ab, wie viel man in die Pensionskasse einbezahlt hat. RENTENALTER Normalerweise wird man in der Schweiz mit 65 Jahren (Männer) beziehungsweise 64 Jahren (Frauen) pensioniert. Man kann sich auch früher oder später pensionieren lassen. Lässt man sich früher pensionieren (Frühpensionierung), so sinkt die Rente. Lässt man sich erst später pensionieren, so steigt die Rente dafür. Die dritte Säule nennt man Selbstvorsorge. Dabei kann zwischen der freien Selbstvorsorge und der gebundenen Selbstvorsorge unterschieden werden. Die freie Selbstvorsorge ist das normale Sparen, z. B. auf einem Sparkonto. Für die gebundene Selbstvorsorge dagegen kann man ein spezielles Konto eröffnen. Für das Geld auf diesem Konto muss man keine Steuern bezahlen, bekommt es aber grundsätzlich erst wieder kurz vor der Pensionierung zurück. Die gebundene Selbstvorsorge ist freiwillig. Sie ist dafür da, dass man neben den ersten beiden obligatorischen Säulen auch privat und freiwillig spart. ZUSÄTZLICHE AUFGABEN AHV UND PENSIONSKASSE Neben der Altersvorsorge haben die AHV und die Pensionskassen weitere Aufgaben. Eine Rente von der AHV oder Pensionskasse bekommt man unter gewissen Voraussetzungen auch dann, wenn der Ehepartner stirbt (Witwen- / Witwer-Rente). Auch Kinder bekommen bis 18 Jahre eine Rente, wenn ein Elternteil oder beide Eltern sterben (Waisenrente). Ist man noch in der Ausbildung (z. B. Schule, Berufslehre, Universität), so bekommt man bis 25 Jahre eine Waisenrente. Zudem bezahlt die Pensionskasse auch eine Invalidenrente, wenn man wegen eines Unfalls oder einer Krankheit gar nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann. Seilerstrasse 9, 3011 Bern – [email protected] – www.easyvote.ch
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