Newsletter Nr. 03/2015 - Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung
Aktuelle Informationen
Einkommens- und Vermögenserklärung (E+V) 2015
Wir informieren Sie, dass der Versand der E+V für die Beitragsperiode 2015 erfolgt ist. Falls Sie Ihr
Formular bis zum 15. Januar 2016 nicht erhalten, bitten wir Sie, sich mittels Kontaktformular auf
unserer Internetseite zu melden.
Ihre E+V ist bis zum 30. Januar 2016 auf dem Postweg einzuschicken. Wir weisen Sie darauf hin,
dass die deklarierten Beträge sowie die Belege Ihrer wirtschaftlichen Situation per 31. Dezember 2015
zu entsprechen haben. Um Ihnen beim Ausfüllen Ihrer E+V zu helfen, laden wir Sie ein unsere
Anleitung « Wie fülle ich meine Einkommens- und Vermögenserklärung aus? » auf unserer
Internetseite einzusehen.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre E+V zu datieren und zu unterschreiben!
Beiträge
Haben Sie Ihre Beiträge für das Jahr 2014 schon bezahlt?
Um Verzugszinsen oder einen Ausschluss aus der freiwilligen Versicherung zu vermeiden,
vergewissern Sie sich bitte, dass der Gesamtbetrag Ihrer AHV/IV-Beiträge vor dem
31. Dezember 2015 bezahlt ist.
Die Beitragstabellen der freiwilligen AHV/IV bleiben für das nächste Jahr unverändert.
Nachstehend sehen Sie die Beitragssätze der freiwilligen AHV/IV und die anwendbaren
Strafgebühren; Stand am 01. Januar 2016:
Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHV)
Angestellt in % des Lohns
Selbstständing in % des Einkommens
Mindestbeitrag in CHF
Nichterwerbstätig in CHF
Verwaltungskostenzuschlag in % der
AHV/IV-Beiträge
Verzugszins in % des geschuldeten
Betrages am 31.12.
Mahngebühr in CHF
Invalidenversicherung (IV)
Total
(AHV/IV)
8.4
1.4
9.8
8.4
1.4
9.8
784
130
914
Gemäss den sozialen Verhältnissen von 914 bis 22 850
5
5
25
Die vollständigen Beitragstabellen finden Sie hier
.
Vorbezogene Altersrente
Für Personen, die einen Antrag auf eine vorbezogene Altersrente einreichen, endet die Betragspflicht
anstelle des ordentlichen Rentenalters (64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) automatisch am
Ende vom Quartal des Leistungsanspruchs. Es sind keine Schritte Ihrerseits notwendig, um die
Versicherung zu kündigen.
N° 03/2015
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung – Beiträge
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
CH-1211 Genf 2
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Neuigkeiten!
Seit Oktober wenden unsere Dienste ein neues Kommunikationssystem «Skype for business» an. Wir
bitten Sie um Verständnis für allfällige Störungen während der Einführungsphase.
Unsere neue Telefonnummer ist: +41 58 461 91 11.
Unsere neue Faxnummer ist: +41 58 461 91 81.
Damit wir Ihre Anfragen schnellstmöglich beantworten können, geben Sie bitte immer Ihre
Versicherungsnummer an: 756.XXXX.XXXX.XX.
Wir wünschen Ihnen im Voraus frohe Festtage!
Freundliche Grüsse
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