PRESSEKONFERENZ 19. Jänner 2016 „Dringende Lösungen für die Flüchtlingsfrage – 5 Punkte Aktionsplan“ mit NEOS Klubobmann Matthias Strolz, NEOS Menschenrechtssprecher Niki Scherak I. Gemeinsame Asylverfahren statt Dublin III Das Dublin System hat sich nicht nur als ineffektiv herausgestellt, sondern bürdet einigen wenigen Mitgliedstaaten den Großteil der finanziellen und administrativen Lasten auf. Ein neues Asylsystem sorgt für eine faire Verteilung der Asylwerber_innen auf festzulegende Regionen innerhalb der teilnehmenden Staaten (s. Punkt II, Verkleinerung und Vertiefung von Schengen). Schutzsuchende stellen ihren Antrag auf Asyl in Aufnahmezentren an den (neuen) Schengen-Außengrenzen. Diese Aufnahmezentren werden von einer gemeinsamen Asylbehörde betrieben (inkl. einheitlicher Standards) und aus einem gemeinsamen Budget finanziert. Während des laufenden Asylverfahrens haben sich die Asylwerber_innen in der ihnen zugewiesenen Region aufzuhalten. Im Falle eines positiven Asylbescheids wird ein Aufenthaltstitel zugesprochen. Die Einbindung in das Arbeits- und Sozialsystem für die ersten fünf Jahre erfolgt jedoch in einem zugewiesenen Mitgliedsland (d.h. keine Ansprüche in einem anderen Mitgliedsstaat). Diese Maßnahmen sorgen für eine solidarische Verteilung sowohl zwischen den teilnehmenden Staaten als auch zwischen Regionen und verhindern die derzeitigen unkontrollierbaren Reisebewegungen der Asylwerber_innen. Personen ohne regulären Aufenthaltstitel, die auf dem Territorium der Mitgliedsstaaten aufgegriffen werden, werden in Aufnahmezentren an der Außengrenze gebracht und über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Eine Mitwirkung am Asylverfahren unter den definierten Rahmenbedingungen ist verpflichtend. II. „Schengen 2.0“: Verkleinerung und Vertiefung des Schengen-Raums Der freie Personenverkehr ist ein Herzstück der Europäischen Idee. Die Flüchtlingskrise hat jedoch gezeigt, dass einige Staaten bisher nicht fähig oder willens sind, die Schengen-Vorgaben einzuhalten. Der aktuelle Schengen-Raum wird daher auf eine Kern-Zone verkleinert („Schengen 2.0“). Nur dadurch kann ein effektives Management Seite 1 von 3 PRESSEKONFERENZ 19. Jänner 2016 der Außengrenze wiederhergestellt werden. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft an diesem Kern-Schengen ist sowohl die Fähigkeit einer effektiven Sicherung der Außengrenze, als auch die Teilnahme an einem neuen, gemeinsamen Asylsystem (s. Punkt I.). Die bisherigen Schengen-Mitgliedsstaaten, die an dieser Vertiefung der Zusammenarbeit teilnehmen möchten, müssen sich klar zu „Schengen 2.0“ (inkl. gemeinsames Asylsystem) bekennen. III. Schnellverfahren für Subsidiären Schutz Bei einem Großteil der Schutzsuchenden handelt es sich um Kriegsflüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Irak oder anderen umkämpften Gebieten. Diesen wird auch jetzt bereits, sollte ihr Asylantrag abgewiesen werden, „Subsidiärer Schutz“ gewährt, wenn eine ernsthafte Bedrohung ihres Lebens durch willkürliche Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes gegeben ist. Die Feststellung einer solchen Bedrohung in Ländern wie Syrien ist aufgrund der allgegenwärtigen Kriegssituation leicht zu treffen. Bisher wurde die Gewährung Subsidiären Schutzes jedoch erst nach Abweisung eines Asylantrages geprüft. Künftig soll ankommenden Schutzsuchenden die Möglichkeit offen stehen, lediglich um Subsidiären Schutz anstatt eines langwierigen Asylverfahrens anzusuchen. Damit werden Verfahrensdauern verkürzt und Ressourcen für reguläre Asylverfahren frei. Nach Ende der Kampfhandlungen müssen Menschen, denen dieser Schutz gewährt wurde, allerdings wieder in ihre Heimat zurückkehren. IV. Rückführungsabkommen unter „Schengen 2.0“-Lead forcieren Menschen, welche die Anforderungen für internationalen Schutz nicht erfüllen, sind rechtskonform abzuweisen. Ein Abtauchen in die Illegalität ist mit allen Möglichkeiten des Rechtsstaates zu verhindern. Ein geeignetes Mittel dafür sind Rückführungsabkommen. Leider weigern sich einige Staaten, wie etwa Pakistan oder Marokko, entsprechende Abkommen zu unterzeichnen. Die „Schengen 2.0“-Gruppe übernimmt innerhalb der EU die Verhandlungsführung für die Etablierung von umfassenden Rückführungsabkommen. Die Partnerstaaten sollen entsprechende Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der EU-Nachbarschaftspolitik erhalten. Bei Nicht-Kooperation sind entsprechende Sanktionen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der EUNachbarschaftspolitik und in bilateralen Zusammenhängen vorzunehmen. Seite 2 von 3 PRESSEKONFERENZ 19. Jänner 2016 V. Trennung von Asyl und Arbeitsmigration – Umsetzung Blue Card+ Die „Schengen 2.0“-Staaten bekennen sich auch zur Umsetzung einer gemeinsamen Linie im Bereich Arbeitsmigration. Entsprechend den Anforderungen der teilnehmenden Staaten und des Arbeitsmarktes wird eine gemeinsame, aktive Migrationspolitik betrieben. Das Gewinnen von High Potentials, Fachkräften und Hochqualifizierten für die „Schengen 2.0“-Länder mittels gemeinsamer Anwerbestrategien (Blue Card+) hat dabei hohe Priorität. Für Personen, denen aufgrund der definierten Kriterien kein Zutritt auf den Arbeitsmarkt der „Schengen 2.0“-Staaten offen steht, soll es nach dem Vorbild der USamerikanischen Green Card die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Blue Card Lotterie geben (vgl. Diversity Immigrant Visa Program – Green Card Lottery). Mit diesem Konzept wandeln wir die aktuelle Krise zur Chance für Europa. Eine „Gruppe der Entschlossenen“ soll diesen hier gezeichneten Weg in den nächsten Wochen beginnen. Die Umsetzung dieser fünf Punkte kann in drei Monaten ausverhandelt und in weiteren drei Monaten effektiv realisiert werden. Ein effektiver Start ist somit mit Sommer 2016 möglich. NEOS wird dieses Konzept in der europäischen ALDE Gruppe sowie in anderen EUStaaten vorstellen. Termine in Deutschland und den Niederlanden sind schon fixiert. Weitere Termine sind in Planung. _________________________________________________ Rückfragehinweis: NEOS Presseteam im Parlament Tel +43 664 346 83 85 Mail [email protected] Seite 3 von 3
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