160119_PK_Unterlage_SchengenNeu (4)

PRESSEKONFERENZ
19. Jänner 2016
„Dringende Lösungen für die Flüchtlingsfrage –
5 Punkte Aktionsplan“
mit NEOS Klubobmann Matthias Strolz,
NEOS Menschenrechtssprecher Niki Scherak
I.
Gemeinsame Asylverfahren statt Dublin III
Das Dublin System hat sich nicht nur als ineffektiv herausgestellt, sondern bürdet
einigen wenigen Mitgliedstaaten den Großteil der finanziellen und administrativen
Lasten auf. Ein neues Asylsystem sorgt für eine faire Verteilung der Asylwerber_innen
auf festzulegende Regionen innerhalb der teilnehmenden Staaten (s. Punkt II,
Verkleinerung und Vertiefung von Schengen). Schutzsuchende stellen ihren Antrag auf
Asyl in Aufnahmezentren an den (neuen) Schengen-Außengrenzen. Diese
Aufnahmezentren werden von einer gemeinsamen Asylbehörde betrieben (inkl.
einheitlicher Standards) und aus einem gemeinsamen Budget finanziert.
Während des laufenden Asylverfahrens haben sich die Asylwerber_innen in der ihnen
zugewiesenen Region aufzuhalten. Im Falle eines positiven Asylbescheids wird ein
Aufenthaltstitel zugesprochen. Die Einbindung in das Arbeits- und Sozialsystem für
die ersten fünf Jahre erfolgt jedoch in einem zugewiesenen Mitgliedsland (d.h.
keine Ansprüche in einem anderen Mitgliedsstaat). Diese Maßnahmen sorgen für eine
solidarische Verteilung sowohl zwischen den teilnehmenden Staaten als auch
zwischen Regionen und verhindern die derzeitigen unkontrollierbaren
Reisebewegungen der Asylwerber_innen. Personen ohne regulären Aufenthaltstitel,
die auf dem Territorium der Mitgliedsstaaten aufgegriffen werden, werden in
Aufnahmezentren an der Außengrenze gebracht und über ihre Rechte und Pflichten
aufgeklärt. Eine Mitwirkung am Asylverfahren unter den definierten
Rahmenbedingungen ist verpflichtend.
II. „Schengen 2.0“: Verkleinerung und Vertiefung des Schengen-Raums
Der freie Personenverkehr ist ein Herzstück der Europäischen Idee. Die Flüchtlingskrise
hat jedoch gezeigt, dass einige Staaten bisher nicht fähig oder willens sind, die
Schengen-Vorgaben einzuhalten. Der aktuelle Schengen-Raum wird daher auf eine
Kern-Zone verkleinert („Schengen 2.0“). Nur dadurch kann ein effektives Management
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der Außengrenze wiederhergestellt werden. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft an
diesem Kern-Schengen ist sowohl die Fähigkeit einer effektiven Sicherung der
Außengrenze, als auch die Teilnahme an einem neuen, gemeinsamen Asylsystem
(s. Punkt I.). Die bisherigen Schengen-Mitgliedsstaaten, die an dieser Vertiefung der
Zusammenarbeit teilnehmen möchten, müssen sich klar zu „Schengen 2.0“ (inkl.
gemeinsames Asylsystem) bekennen.
III.
Schnellverfahren für Subsidiären Schutz
Bei einem Großteil der Schutzsuchenden handelt es sich um Kriegsflüchtlinge aus
Syrien, Afghanistan, Irak oder anderen umkämpften Gebieten. Diesen wird auch jetzt
bereits, sollte ihr Asylantrag abgewiesen werden, „Subsidiärer Schutz“ gewährt, wenn
eine ernsthafte Bedrohung ihres Lebens durch willkürliche Gewalt im Rahmen eines
internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes gegeben ist. Die Feststellung einer
solchen Bedrohung in Ländern wie Syrien ist aufgrund der allgegenwärtigen
Kriegssituation leicht zu treffen. Bisher wurde die Gewährung Subsidiären Schutzes
jedoch erst nach Abweisung eines Asylantrages geprüft.
Künftig soll ankommenden Schutzsuchenden die Möglichkeit offen stehen,
lediglich um Subsidiären Schutz anstatt eines langwierigen Asylverfahrens
anzusuchen. Damit werden Verfahrensdauern verkürzt und Ressourcen für reguläre
Asylverfahren frei. Nach Ende der Kampfhandlungen müssen Menschen, denen dieser
Schutz gewährt wurde, allerdings wieder in ihre Heimat zurückkehren.
IV.
Rückführungsabkommen unter „Schengen 2.0“-Lead forcieren
Menschen, welche die Anforderungen für internationalen Schutz nicht erfüllen, sind
rechtskonform abzuweisen. Ein Abtauchen in die Illegalität ist mit allen Möglichkeiten
des Rechtsstaates zu verhindern. Ein geeignetes Mittel dafür sind
Rückführungsabkommen. Leider weigern sich einige Staaten, wie etwa Pakistan oder
Marokko, entsprechende Abkommen zu unterzeichnen.
Die „Schengen 2.0“-Gruppe übernimmt innerhalb der EU die Verhandlungsführung für
die Etablierung von umfassenden Rückführungsabkommen. Die Partnerstaaten
sollen entsprechende Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
und der EU-Nachbarschaftspolitik erhalten. Bei Nicht-Kooperation sind
entsprechende Sanktionen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der EUNachbarschaftspolitik und in bilateralen Zusammenhängen vorzunehmen.
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V.
Trennung von Asyl und Arbeitsmigration – Umsetzung Blue Card+
Die „Schengen 2.0“-Staaten bekennen sich auch zur Umsetzung einer gemeinsamen
Linie im Bereich Arbeitsmigration. Entsprechend den Anforderungen der teilnehmenden
Staaten und des Arbeitsmarktes wird eine gemeinsame, aktive Migrationspolitik
betrieben. Das Gewinnen von High Potentials, Fachkräften und Hochqualifizierten
für die „Schengen 2.0“-Länder mittels gemeinsamer Anwerbestrategien (Blue
Card+) hat dabei hohe Priorität.
Für Personen, denen aufgrund der definierten Kriterien kein Zutritt auf den
Arbeitsmarkt der „Schengen 2.0“-Staaten offen steht, soll es nach dem Vorbild der USamerikanischen Green Card die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Blue Card
Lotterie geben (vgl. Diversity Immigrant Visa Program – Green Card Lottery).
Mit diesem Konzept wandeln wir die aktuelle Krise zur Chance für Europa. Eine „Gruppe
der Entschlossenen“ soll diesen hier gezeichneten Weg in den nächsten Wochen beginnen. Die
Umsetzung dieser fünf Punkte kann in drei Monaten ausverhandelt und in weiteren
drei Monaten effektiv realisiert werden. Ein effektiver Start ist somit mit Sommer 2016
möglich. NEOS wird dieses Konzept in der europäischen ALDE Gruppe sowie in anderen EUStaaten vorstellen. Termine in Deutschland und den Niederlanden sind schon fixiert. Weitere
Termine sind in Planung.
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Rückfragehinweis:
NEOS Presseteam im Parlament
Tel
+43 664 346 83 85
Mail
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