Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Schengen/Dublin August 2016 Schengen/Dublin – kurz erklärt Schengen Dublin 1. Erleichterter Reiseverkehr durch Aufhebung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums 1. Definition von Kriterien zur Festlegung der Zuständigkeit eines Staates für das Asyl-Verfahren (Vermeidung von Mehrfachgesuchen) 2. Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizei- und Justizzusammenarbeit (u.a. SIS II und verstärkte Aussengrenzkontrollen) 2. Fingerabdruck-Datenbank EURODAC erlaubt Identifizierung von missbräuchlichen Mehrfachgesuchen 3. Kürzere Dublin-Verfahren verglichen mit nationalen Asylverfahren 3. Teilnahme an gemeinsamer Visumspolitik für Kurzaufenthalte von max. 3 Monaten (Schengen-Visum) Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 2 Gegenstand der Zusammenarbeit Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts Schengen Raum ohne Binnengrenzen Dublin Horizontale Regelungen Rechtshilfe Polizei Aufhebung Personenkontrollen Visa, Migration Asyl «Ausgleichsmassnahmen» Aussengrenzen Binnengrenzen Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 3 Schengen/Dublin 1. Schengen 1.1 1.2 1.3 1.4 Grenzkontrollen Sicherheit und SIS Visa-Erteilung Waffenrecht 2. Dublin 3. Weiterentwicklungen 4. Bedeutung für die Schweiz Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 4 Das Prinzip von Schengen Reisefreiheit für Bürgerinnen und Bürger Internationale Zusammenarbeit Binnengrenzen Mobile Kontrollen Fahndungssystem SIS Kontrolle der Aussengrenzen Visum Stärkung der Sicherheit und internationalen Zusammenarbeit Einheitliches Visum Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 5 Chronologie 26.10.04 Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens im Rahmen der Bilateralen II 05.06.05 Genehmigung durch das Volk (54,6% Ja) 01.03.08 Formelles Inkrafttreten 12.12.08 Operationelles Inkrafttreten (Aufhebung Binnengrenzkontrollen an den Flughäfen am 29.03.09) Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 6 Der Schengen-Raum Schengen-Mitgliedstaaten Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten mit speziellem Status Schengen-Mitgliedstaat mit speziellem Status Zukünftige Mitgliedstaaten Assoziierte Staaten Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 7 Schengen/Dublin 1. Schengen 1.1 1.2 1.3 1.4 Grenzkontrollen Sicherheit und SIS Visumpolitik Waffenrecht 2. Dublin 3. Weiterentwicklungen 4. Bedeutung für die Schweiz Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 8 Grenzkontrollen Binnengrenzen (zw. Schengen-Staaten) Aussengrenzen (Grenze Schengen-Drittstaaten) • Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne systematische Personenkontrollen überschritten werden. • An den Aussengrenzen werden verschärfte und systematische Personenkontrollen durchgeführt. • Bei besonderen Risikosituationen können befristete, systematische Grenzkontrollen eingeführt werden (z.B. EM, G8-Gipfel). • Nebst der Überprüfung des Ausweises wird eine Abfrage im SIS II durchgeführt (Stichproben bei Schengen-Bürgern, sonst systematisch). Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 9 Die Schweiz im Schengen-System Schengen-Raum Nicht-Schengen-Raum Zoll-Union Schengen-Aussengrenze Zollgrenze/Binnengrenze Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 10 Das Schweizer Grenzregime unter Schengen Zollkontrollen (bei Verdacht: Personenkontrollen) SIS II Mobile Kontrollen im Grenzraum Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 11 Aussengrenzkontrollen unter Schengen • Einheitliche Standards zum Schutz der Aussengrenzen • Grenzagentur FRONTEX koordiniert Grenzschutzoperationen • Fonds für Innere Sicherheit unterstützt Staaten bei der Sicherung der Aussengrenzen Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 12 Schengen/Dublin 1. Schengen 1.1 1.2 1.3 1.4 Grenzkontrollen Sicherheit und SIS II Visumpolitik Waffenrecht 2. Dublin 3. Weiterentwicklungen 4. Bedeutung für die Schweiz Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 13 Sicherheitszusammenarbeit Kontrolle der Aussengrenzen Polizeizusammenarbeit: Verfolgung, Observation Fahndungssystem SIS JustizZusammenarbeit Einheitliche Prüfung Visumanträge Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 14 Wer und was ist im SIS II registriert? • Ca. 60 Mio. Einträge (August 2016). Der grösste Teil betrifft verlorene oder gestohlene Dokumente (>48 Mio.) und gestohlene Fahrzeuge (>3 Mio.) • Rasche Verbreitung von Fahndungen innerhalb Europas • SIS II seit 9. April 2013: Verbesserung der technischen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit Gestohlene/verlorene Sachen Personen Fahrzeuge Straftäter Identitätspapiere Zeugen/Beschuldigte Waffen Vermisste Personen Andere Gegenstände Drittstaatsangehörige mit Einreiseverbot Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 15 Wer hat auf die SIS II-Daten Zugriff? Kantonale Migrationsbehörden Schweizer Auslandvertretungen Zoll / Grenzwacht NDB EJPD Polizei / Strafverfolgungsbehörden SIS II Strassenverkehrsämter Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 16 SIS – Trefferentwicklung 2009–2015 • Pro Tag bearbeitet das in der CH zuständige SIRENE-Büro im Schnitt 39 Treffermeldungen (14’079/Jahr) • 2015: 7630 Treffer (Hits) in der Schweiz 4564 Hits im Ausland aufgrund Schweizer Fahndungen Quelle: fedpol Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 17 Schengen/Dublin 1. Schengen 1.1 1.2 1.3 1.4 Grenzkontrollen Sicherheit und SIS Visa-Erteilung Waffenrecht 2. Dublin 3. Weiterentwicklungen 4. Bedeutung für die Schweiz Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 18 Visa-Erteilung • Gültig für Schengenraum 90 Tage pro Gesamtzeitraum von 180 Tagen Keine Langzeitvisa oder Arbeitsbewilligungen • Visa-Erteilung nach einheitlichen Kriterien • Gesuchsteller werden im SIS überprüft Vorteile für die Schweiz • Tourismus: Reisende mit einem Schengenvisum brauchen kein zusätzliches Visum • Europaweite Durchsetzung von schweizerischen Einreiseverboten • Förderung der konsularischen Zusammenarbeit vor Ort («Local Schengen Cooperation») Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 19 Schengen/Dublin 1. Schengen 1.1 1.2 1.3 1.4 Grenzkontrollen Sicherheit und SIS Visumspolitik Waffenrecht 2. Dublin 3. Weiterentwicklungen 4. Bedeutung für die Schweiz Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 20 Waffenrecht • Regeln zur Bekämpfung des Waffenmissbrauchs • Keine Unterscheidung mehr zwischen Erwerb beim Händler oder unter Privaten (inkl. Erbe) • Schweizer Milizsystem und Aufbewahrung der Armeewaffe zu Hause sind nicht tangiert Waffentyp Erwerbsregeln Gängige Jagd- und Sportwaffen Meldepflicht Halbautomaten und Faustwaffen Erwerbsscheinpflicht Verbotene Waffen (z.B. Panzerfaust, Minenwerfer) Ausnahmebewilligung Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 21 Schengen/Dublin 1. Schengen 2. Dublin 3. Weiterentwicklungen 4. Bedeutung für die Schweiz Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 22 Dublin – worum geht es? • Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens (nur ein Dublin-Staat ist für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig) Keine Vereinheitlichung der Asylverfahren • Vermeidung von Mehrfachgesuchen • Weniger Asylmissbrauch durch Identifikation mittels FingerabdruckDatenbank EURODAC Quelle: SEM Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 23 Dublin – Zuständigkeitskriterien Erwachsene Asylsuchende Minderjährige Asylsuchende (<18) • Staat, in dem enges Familienmitglied Asylverfahren eingeleitet hat oder sich dort rechtmässig aufhält • Staat, in dem sich bereits enge Familienmitglieder befinden • Staat, in dem die asylsuchende Person Gesuch einreicht oder schon Verfahren durchlaufen hat • Staat, in dem das Asylgesuch eingereicht wurde («im besten Interesse des Minderjährigen») • Staat, der Visum bzw. Aufenthaltstitel erteilt hat • Ersteinreisestaat (während 12 Monaten nach illegaler Einreise) Quelle: SEM Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 24 Schengen/Dublin 1. Schengen 2. Dublin 3. Weiterentwicklungen 4. Bedeutung für die Schweiz Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 25 Weiterentwicklungen – Mitspracherechte • Grundsätzliche Verpflichtung zur Übernahme und Umsetzung der relevanten Rechtsakte. Mitwirkungsrechte als institutionelles Gegengewicht. • Gestaltendes Mitspracherecht (kein formelles Mitentscheidungsrecht) • Mitsprache auf allen Ebenen vom Sachverständigen bis zur Justizministerin, von der Facharbeitsgruppe bis zum Rat der Justiz- und Innenminister Schengen Dublin • Mitsprache in Ratsarbeitsgruppen und Ad-hoc-Arbeitsgruppen (sog. Gemischte Ausschüsse, COMIX) • Konsultation der assoziierten Staaten nicht direkt in Ratsarbeitsgruppen, sondern im Gemeinsamen Ausschuss (i.d.R. 1-2 Mal jährlich) • Einsitz in KomitologieAusschüssen zur Unterstützung der Europäischen Kommission in Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 26 Weiterentwicklungen: Übernahmeverfahren Notifizierung eines Rechtsakts durch die EU Schweiz informiert innert 30 Tagen, ob sie Rechtsakt übernimmt «MODELL 1» (ca. 20%) Kenntnisnahme durch Bundesrat oder zuständiges Departement, wenn kein verpflichtender Charakter «MODELL 2» (ca. 63%) Bundesrat für Übernahme zuständig «MODELL 3» (ca. 17%) Parlamentarische Genehmigung erforderlich; fakultatives Referendum möglich Mitteilung der Kenntnisnahme durch diplomatische Note Antwortnote zur Übernahme; Notenaustausch als völkerrechtlicher Vertrag Max. 2 Jahre ab Notifikation für Übernahme und Umsetzung (inkl. allfälliges Referendum) Wenn Übernahme durch Schweiz abgelehnt, festgelegtes Verfahren zur Lösungssuche. Wenn keine Einigung möglich, Kündigung des betroffenen Abkommens. Kündigung eines Abkommens zieht automatisch Wegfall des anderen Abkommens nach sich! Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 27 Beispiel biometrische Pässe Einzige Schengen-Weiterentwicklung, zu der das Referendum ergriffen wurde • Verbesserung der Reisefreiheit und Sicherheit • Elektronisches Foto und Fingerabdruck auf Chip • Genehmigung Parlament: 13. Juni 2008 • Zustimmung an Volksabstimmung: 17. Mai 2009 (50,1% Ja) • Inkrafttreten: 1. März 2010 Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 28 Schengen/Dublin 1. Schengen 2. Dublin 3. Weiterentwicklungen 4. Bedeutung für die Schweiz Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 29 Bedeutung für die Schweiz Sicherheit Die Polizeizusammenarbeit – insbesondere das SIS – verbessert den Kampf gegen internationale Kriminalität Wirtschaft & Tourismus Mehr Besucher dank Schengen-Visum Flüssiger Grenzverkehr Das Reisen wird einfacher und Staus wegen systematischer Kontrollen werden vermieden Asylwesen Entlastung, da die Schweiz kein typisches Erstasylland ist Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 30 Weitere Informationen • Europapolitik: Direktion für europäische Angelegenheiten www.eda.admin.ch/europa • Schengen: Bundesamt für Justiz www.bj.admin.ch • SIS: Bundesamt für Polizei www.fedpol.admin.ch • Dublin: Staatssekretariat für Migration www.sem.admin.ch Schengen/Dublin, August 2016 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 31
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