Folien Schengen/Dublin - Eidgenössisches Departement für

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
Schengen/Dublin
August 2016
Schengen/Dublin – kurz erklärt
Schengen
Dublin
1. Erleichterter Reiseverkehr durch
Aufhebung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen
des Schengenraums
1. Definition von Kriterien zur Festlegung der Zuständigkeit eines
Staates für das Asyl-Verfahren
(Vermeidung von Mehrfachgesuchen)
2. Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizei- und
Justizzusammenarbeit (u.a. SIS II
und verstärkte Aussengrenzkontrollen)
2. Fingerabdruck-Datenbank EURODAC
erlaubt Identifizierung von missbräuchlichen Mehrfachgesuchen
3. Kürzere Dublin-Verfahren verglichen
mit nationalen Asylverfahren
3. Teilnahme an gemeinsamer Visumspolitik für Kurzaufenthalte von max.
3 Monaten (Schengen-Visum)
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Gegenstand der Zusammenarbeit
Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts
Schengen
Raum ohne Binnengrenzen
Dublin
Horizontale
Regelungen
Rechtshilfe
Polizei
Aufhebung
Personenkontrollen
Visa, Migration
Asyl
«Ausgleichsmassnahmen»
Aussengrenzen
Binnengrenzen
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Schengen/Dublin
1. Schengen
1.1
1.2
1.3
1.4
Grenzkontrollen
Sicherheit und SIS
Visa-Erteilung
Waffenrecht
2. Dublin
3. Weiterentwicklungen
4. Bedeutung für die Schweiz
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Das Prinzip von Schengen
Reisefreiheit
für Bürgerinnen
und Bürger
Internationale
Zusammenarbeit
Binnengrenzen
Mobile
Kontrollen
Fahndungssystem SIS
Kontrolle der
Aussengrenzen
Visum
Stärkung der
Sicherheit und
internationalen
Zusammenarbeit
Einheitliches
Visum
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Chronologie
26.10.04
Unterzeichnung des
Assoziierungsabkommens im Rahmen
der Bilateralen II
05.06.05
Genehmigung durch das Volk
(54,6% Ja)
01.03.08
Formelles Inkrafttreten
12.12.08
Operationelles Inkrafttreten (Aufhebung
Binnengrenzkontrollen an den
Flughäfen am 29.03.09)
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Der Schengen-Raum
Schengen-Mitgliedstaaten
Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten mit speziellem Status
Schengen-Mitgliedstaat
mit speziellem Status
Zukünftige Mitgliedstaaten
Assoziierte Staaten
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Schengen/Dublin
1. Schengen
1.1
1.2
1.3
1.4
Grenzkontrollen
Sicherheit und SIS
Visumpolitik
Waffenrecht
2. Dublin
3. Weiterentwicklungen
4. Bedeutung für die Schweiz
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Grenzkontrollen
Binnengrenzen
(zw. Schengen-Staaten)
Aussengrenzen
(Grenze Schengen-Drittstaaten)
• Die Binnengrenzen dürfen an
jeder Stelle ohne systematische
Personenkontrollen überschritten werden.
• An den Aussengrenzen werden
verschärfte und systematische
Personenkontrollen durchgeführt.
• Bei besonderen Risikosituationen
können befristete, systematische
Grenzkontrollen eingeführt
werden (z.B. EM, G8-Gipfel).
• Nebst der Überprüfung des
Ausweises wird eine Abfrage im
SIS II durchgeführt (Stichproben
bei Schengen-Bürgern, sonst
systematisch).
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Die Schweiz im Schengen-System
Schengen-Raum
Nicht-Schengen-Raum
Zoll-Union
Schengen-Aussengrenze
Zollgrenze/Binnengrenze
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Das Schweizer Grenzregime unter
Schengen
Zollkontrollen
(bei Verdacht:
Personenkontrollen)
SIS II
Mobile Kontrollen
im Grenzraum
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Aussengrenzkontrollen unter Schengen
• Einheitliche Standards
zum Schutz der
Aussengrenzen
• Grenzagentur FRONTEX
koordiniert Grenzschutzoperationen
• Fonds für Innere
Sicherheit unterstützt
Staaten bei der Sicherung
der Aussengrenzen
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Schengen/Dublin
1. Schengen
1.1
1.2
1.3
1.4
Grenzkontrollen
Sicherheit und SIS II
Visumpolitik
Waffenrecht
2. Dublin
3. Weiterentwicklungen
4. Bedeutung für die Schweiz
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Sicherheitszusammenarbeit
Kontrolle der
Aussengrenzen
Polizeizusammenarbeit:
Verfolgung, Observation
Fahndungssystem
SIS
JustizZusammenarbeit
Einheitliche Prüfung
Visumanträge
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Wer und was ist im SIS II registriert?
• Ca. 60 Mio. Einträge (August 2016). Der grösste Teil
betrifft verlorene oder gestohlene Dokumente
(>48 Mio.) und gestohlene Fahrzeuge (>3 Mio.)
• Rasche Verbreitung von Fahndungen innerhalb
Europas
• SIS II seit 9. April 2013: Verbesserung der
technischen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit
Gestohlene/verlorene Sachen
Personen
Fahrzeuge
Straftäter
Identitätspapiere
Zeugen/Beschuldigte
Waffen
Vermisste Personen
Andere Gegenstände
Drittstaatsangehörige mit
Einreiseverbot
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Wer hat auf die SIS II-Daten Zugriff?
Kantonale
Migrationsbehörden
Schweizer
Auslandvertretungen
Zoll /
Grenzwacht
NDB
EJPD
Polizei /
Strafverfolgungsbehörden
SIS II
Strassenverkehrsämter
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SIS – Trefferentwicklung 2009–2015
• Pro Tag bearbeitet das in der CH zuständige SIRENE-Büro im Schnitt 39
Treffermeldungen (14’079/Jahr)
• 2015: 7630 Treffer (Hits) in der Schweiz
4564 Hits im Ausland aufgrund Schweizer Fahndungen
Quelle: fedpol
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1. Schengen
1.1
1.2
1.3
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Grenzkontrollen
Sicherheit und SIS
Visa-Erteilung
Waffenrecht
2. Dublin
3. Weiterentwicklungen
4. Bedeutung für die Schweiz
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Visa-Erteilung
• Gültig für Schengenraum
 90 Tage pro Gesamtzeitraum von 180 Tagen
 Keine Langzeitvisa oder Arbeitsbewilligungen
• Visa-Erteilung nach einheitlichen Kriterien
• Gesuchsteller werden im SIS überprüft
Vorteile für die Schweiz
• Tourismus: Reisende mit einem Schengenvisum
brauchen kein zusätzliches Visum
• Europaweite Durchsetzung von schweizerischen
Einreiseverboten
• Förderung der konsularischen Zusammenarbeit vor Ort
(«Local Schengen Cooperation»)
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Schengen/Dublin
1. Schengen
1.1
1.2
1.3
1.4
Grenzkontrollen
Sicherheit und SIS
Visumspolitik
Waffenrecht
2. Dublin
3. Weiterentwicklungen
4. Bedeutung für die Schweiz
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Waffenrecht
• Regeln zur Bekämpfung
des Waffenmissbrauchs
• Keine Unterscheidung
mehr zwischen Erwerb
beim Händler oder unter
Privaten (inkl. Erbe)
• Schweizer Milizsystem
und Aufbewahrung der
Armeewaffe zu Hause
sind nicht tangiert
Waffentyp
Erwerbsregeln
Gängige
Jagd- und
Sportwaffen
Meldepflicht
Halbautomaten
und Faustwaffen
Erwerbsscheinpflicht
Verbotene Waffen
(z.B. Panzerfaust,
Minenwerfer)
Ausnahmebewilligung
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1. Schengen
2. Dublin
3. Weiterentwicklungen
4. Bedeutung für die Schweiz
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Dublin – worum geht es?
• Regelung der Zuständigkeit für die
Durchführung des Asylverfahrens
(nur ein Dublin-Staat ist für die
Prüfung des Asylgesuchs zuständig)
 Keine Vereinheitlichung der
Asylverfahren
• Vermeidung von Mehrfachgesuchen
• Weniger Asylmissbrauch durch
Identifikation mittels FingerabdruckDatenbank EURODAC
Quelle: SEM
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Dublin – Zuständigkeitskriterien
Erwachsene Asylsuchende
Minderjährige Asylsuchende (<18)
• Staat, in dem enges Familienmitglied Asylverfahren eingeleitet hat
oder sich dort rechtmässig aufhält
• Staat, in dem sich bereits enge
Familienmitglieder befinden
• Staat, in dem die asylsuchende
Person Gesuch einreicht oder
schon Verfahren durchlaufen hat
• Staat, in dem das Asylgesuch
eingereicht wurde («im besten
Interesse des Minderjährigen»)
• Staat, der Visum bzw. Aufenthaltstitel erteilt hat
• Ersteinreisestaat (während
12 Monaten nach illegaler Einreise)
Quelle: SEM
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1. Schengen
2. Dublin
3. Weiterentwicklungen
4. Bedeutung für die Schweiz
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Weiterentwicklungen – Mitspracherechte
• Grundsätzliche Verpflichtung zur Übernahme und Umsetzung der relevanten
Rechtsakte. Mitwirkungsrechte als institutionelles Gegengewicht.
• Gestaltendes Mitspracherecht (kein formelles Mitentscheidungsrecht)
• Mitsprache auf allen Ebenen vom Sachverständigen bis zur Justizministerin,
von der Facharbeitsgruppe bis zum Rat der Justiz- und Innenminister
Schengen
Dublin
• Mitsprache in Ratsarbeitsgruppen und Ad-hoc-Arbeitsgruppen (sog. Gemischte
Ausschüsse, COMIX)
• Konsultation der assoziierten
Staaten nicht direkt in Ratsarbeitsgruppen, sondern im Gemeinsamen Ausschuss (i.d.R. 1-2 Mal
jährlich)
• Einsitz in KomitologieAusschüssen zur Unterstützung
der Europäischen Kommission in
Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse
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Weiterentwicklungen: Übernahmeverfahren
Notifizierung eines Rechtsakts durch die EU
Schweiz informiert innert 30 Tagen, ob sie Rechtsakt übernimmt
«MODELL 1» (ca. 20%)
Kenntnisnahme durch
Bundesrat oder zuständiges
Departement, wenn kein
verpflichtender Charakter
«MODELL 2» (ca. 63%)
Bundesrat für Übernahme
zuständig
«MODELL 3» (ca. 17%)
Parlamentarische
Genehmigung erforderlich;
fakultatives Referendum möglich
Mitteilung der Kenntnisnahme
durch diplomatische Note
Antwortnote zur Übernahme;
Notenaustausch als völkerrechtlicher Vertrag
Max. 2 Jahre ab Notifikation für
Übernahme und Umsetzung
(inkl. allfälliges Referendum)
Wenn Übernahme durch Schweiz abgelehnt, festgelegtes Verfahren zur Lösungssuche.
Wenn keine Einigung möglich, Kündigung des betroffenen Abkommens.
Kündigung eines Abkommens zieht automatisch Wegfall des anderen Abkommens nach sich!
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Beispiel biometrische Pässe
Einzige Schengen-Weiterentwicklung,
zu der das Referendum ergriffen wurde
• Verbesserung der Reisefreiheit und Sicherheit
• Elektronisches Foto und Fingerabdruck auf Chip
• Genehmigung Parlament: 13. Juni 2008
• Zustimmung an Volksabstimmung: 17. Mai 2009 (50,1% Ja)
• Inkrafttreten: 1. März 2010
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Schengen/Dublin
1. Schengen
2. Dublin
3. Weiterentwicklungen
4. Bedeutung für die Schweiz
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Bedeutung für die Schweiz
Sicherheit
Die Polizeizusammenarbeit –
insbesondere das SIS –
verbessert den Kampf gegen
internationale Kriminalität
Wirtschaft & Tourismus
Mehr Besucher dank
Schengen-Visum
Flüssiger Grenzverkehr
Das Reisen wird einfacher und
Staus wegen systematischer
Kontrollen werden vermieden
Asylwesen
Entlastung, da die Schweiz
kein typisches Erstasylland ist
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Weitere Informationen
• Europapolitik: Direktion für europäische Angelegenheiten
www.eda.admin.ch/europa
• Schengen: Bundesamt für Justiz
www.bj.admin.ch
• SIS: Bundesamt für Polizei
www.fedpol.admin.ch
• Dublin: Staatssekretariat für Migration
www.sem.admin.ch
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