Zur Person von Herrn Dr - Deutsches Institut für Sozialwirtschaft

Prof. Dr. Bernd Maelicke, Hamburg
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Das Knast-Dilemma: Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift
Die wichtigsten Thesen:
1. Das Gefängnis allein resozialisiert nicht. Es kann bestenfalls auf eine gelingende
Resozialisierung nach der Entlassung vorbereiten.
2. Die Subkultur in den Gefängnissen ist so stark, dass negative Einflüsse der
Mitgefangenen dominieren und mögliche Erfolge der Behandlungsprogramme
gefährden.
3. Über die Hälfte der derzeit Gefangenen müssten aus Gründen der „Gefährlichkeit“,
der „Sozialschädlichkeit“ oder der „Normverdeutlichung“ nicht inhaftiert werden. Ca.
40% verbüßen eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr, ca. 20% unter sechs Monaten, bis
zu 10% Ersatzfreiheitsstrafen.
4. 90 % der aufgewendeten Mittel der Justiz fließen zZt in die stationäre
Resozialisierung, diese hat zugleich die höchsten Rückfallquoten. 10% werden für
ambulante Maßnahmen ( Soziale Dienste der Justiz und Freie Straffälligenhilfe )
verwendet mit weitaus geringeren Rückfallquoten.
5. Entscheidend für Erfolge und Mißerfolge der Resozialisierung ist die Zeit nach der
Entlassung. Hier sind bereits im ersten Jahr bis zu 40% der Rückfälle festzustellen.
6. Nur ca. 30% der Gefangenen werden auf Bewährung entlassen und bekommen einen
Bewährungshelfer. Für ca. 70% mangelt es an Sozialer Hilfe und Betreuung.
7. An Personal- und Sachkosten wendet Hamburg pro Gefangenen pro Jahr 59.800 EUR
auf, Bayern dagegen 29.600 EUR. Sind die Rückfallquoten in HH entsprechend
geringer? (Insgesamt schwanken die Rückfallraten der Länder nach Freiheitsstrafe
ohne Bewährung zwischen 38,2 und 70 Prozent).
8. Rechtlich, fachlich, organisatorisch, finanziell und personell fehlen in den Ländern
Gesamtkonzepte / Masterpläne/ Reso-Gesetze für eine verzahnte ambulante und
stationäre Resozialisierung.
9. Erforderlich ist eine Umsteuerung im bisherigen Reso-System: weniger Inhaftierte,
mehr Bewährungshilfe, Übergangsmanagement für alle Entlassene, Ausbau der Freien
Straffälligenhilfe.
10. Nur mit einer solchen systematischen Umsteuerung können Rückfälle reduziert, die
Resozialisierung der Täter verbessert und die Interessen der Opfer besser
wahrgenommen werden.