STIFTUNGSPREIS „Arbeit für Straffällige“ 2015

Die bisherigen Preisträger
2007: t Firma Evers Getränkeservice, Petersdorf, Fehmarn
t Resohilfe Nordfriesland e.V.
2008:
t Gollan Bau GmbH aus Beusloe bei Neustadt in Holstein
t Vermittlungsstelle gemeinnützige Arbeit der Vorwerker
Diakonie in Lübeck.
t Jugendhilfeverein Nordfriesland
2009:
t CVJM auf der Vogelfluglinie, Ostholstein
2011:
t Straßenmagazine Hempels und Jerusalemmer
t Malereibetrieb Krützfeld, Heikendorf
t Bauunternehmen Lorenzen, Schleswig
Die Stiftung Straffälligenhilfe
Seit 1982 ist es Zweck der Stiftung, Straffällige in Schleswig-Holstein, die in wirtschaftliche Not geraten sind, zu unterstützen, um
ihre Notlage zu lindern und ihre Eingliederung in die Gesellschaft
zu fördern. Die Stiftung hat zu diesem Zweck die folgenden Arbeitsschwerpunkte:
t Unterstützung Straffälliger bei der Tilgung ihrer Schulden
und bei anderen Maßnahmen, die ihrer finanziellen Stabilität dienen. Dazu gewährt sie Darlehen und übernimmt
Zuschüsse zur Resozialisierung.
t Unterstützung von Tätern und Opfern im Rahmen einer
außergerichtlichen Konfliktschlichtung. Dazu gewährt sie
Darlehen zur Opferentschädigung und übernimmt Zuschüsse zur Resozialisierung.
t Unterstützung von Projekten und Fortbilungen gemeinnütziger Träger der Straffälligenhilfe. Dazu gewährt sie
Darlehen und übernimmt Zuschüsse.
STIFTUNGSPREIS
„Arbeit für Straffällige“
2015
t Auslobung des Stiftungspreises „Arbeit für Straffällige“.
2013:
t Regenbogen e.V., Kaltenkirchen
t Autopark Lübeck, Stockelsdorf
t Die Burg - Frischlinge e.V., Pinneberg
Wünschen Sie weitere Informationen?
Über das Bewerbungsverfahren für den Stiftungspreis und die
Arbeit der Stiftung insgesamt erhalten Sie weitere Informationen
bei unserem Geschäftsführer Björn Süß.
Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein
Ringstraße 76
D-24103 Kiel
Telefon 0431-64661
Telefax 0431-72984933
[email protected]
www.straffaelligenhilfe-sh.de
Spendenkonto:
IBAN: DE66 5206 0410 0006 4123 60
BIC: GENO DEF1 EK1
Kto.-Nr. 6412360 BLZ: 520 604 10 Ev. Bank
Spenden sind steuerabzugsfähig
-------------------------------------------------------------„Geld im rechten Augenblick zu haben, das allein
ist Geld!“
Detlev Liliencron
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Der Stiftungspreis
2.500 EUR für gute Praxisbeispiele, die Straffällige in
Arbeit bringen
Im Jahr 2005 fasste das Kuratorium der Stiftung Straffälligenhilfe
Schleswig-Holstein den Beschluss, gute Bespiele zu prämieren,
die Straffälligen den Weg in bezahlte Arbeit ebnen. 2007 hat die
Stiftung den Stiftungspreis erstmals ausgelobt.
Die Bedingungen
Die Jury
Wer kann Preisträger sein?
Eine Preisverleihung kann an Einzelpersonen aber auch an
gemeinnützige Institutionen oder privatwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein erfolgen. Das Preisgeld kann auf
mehrere Empfänger aufgeteilt werden.
Wie bewirbt man sich?
Warum Arbeit für Straffällige?
Untersuchungen in der Bewährungshilfe haben bundesweit eine
hohe Beschäftigungslosigkeit unter den Probanden festgestellt.
Gleichzeitig weiß man, dass das Rückfallrisiko ehemaliger, vor allem junger Strafgefangener von ca. 35% bei ausbildungsgerecht
Beschäftigten, auf dramatische 90% bei unqualifizierten Entlassenen ohne Beschäftigung steigt. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags zur Resozialisierung von Straftätern und im
Sinne des Schutzes potentieller Opfer von Straftaten besteht hier
also dringender Handlungsbedarf.
Warum ein Preis für gute Beispiele?
Der gesetzliche Auftrag zur Resozialisierung von Straftätern richtet sich vorrangig an Institutionen der Justiz. Fachleute in Haftanstalten und anderen Einrichtungen der Straffälligenhilfe arbeiten
dementsprechend an Maßnahmen und Konzepten zur Verbesserung der Chancen Straffälliger auf dem Arbeitsmarkt.
Der Stiftungspreis soll gute Ansätze in dieser Arbeit öffentlich
sichtbar machen und den Horizont bestehender Konzepte erweitern, indem hilfreiche Beispiele auch aus der Wirtschaft und
der Bürgergesellschaft insgesamt in die Diskussion eingebracht
werden.
Es werden sowohl Vorschläge für die Preisverleihung als auch
Bewerbungen um eine Preisverleihung entgegen genommen. Vorschläge oder Bewerbungen müssen formlos schriftlich erfolgen.
Bewerbungsschluss für den Stiftungspreis 2015 ist der
01.05.2015.
Was wird prämiert?
Anke Spoorendonk
Ministerin für Justiz, Kultur und
Europa des Landes SchleswigHolstein und Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung Straffälligenhilfe
Wolfgang Müller-Gabriel
Generalstaatsanwalt des
Landes Schleswig-Holstein
Uta Fölster
Präsidentin des SchleswigHolsteinischen Oberlandesgerichts
Dietmar Wullweber
Vizepräsident des Landgerichts Itzehoe und Vorstand
der Stiftung Straffälligenhilfe
Ein wesentliches Hemmnis bei der Resozialisierung von Straffälligen ist Arbeitslosigkeit. Prämiert werden sollen deshalb
beispielhafte Aktivitäten, die im Sinne der wirtschaftlichen
Stabilisierung die Eingliederung von Straffälligen in den ersten Arbeitsmarkt befördern. Es kann sich um Projekte und
Initiativen, aber auch um Einzelaktionen handeln, die diese
Problemlage bearbeiten.
Wer entscheidet?
Der Vorstand arbeitet zur Auswahl der Preisträger mit einer
Jury aus Personen des öffentlichen Lebens und aus Praktikern aus dem Bereich der Wirtschaft sowie der Straffälligenhilfe zusammen.
Die Preisverleihung findet am 27.05.2015 um 10.00 Uhr
im Rahmen der nordjob Flensburg in der FLENS-ARENA
Flensburg, Campusallee 2, 24943 Flensburg statt.
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Christine Bernet, Bewährungshelferin, LG Lübeck
Jens Clausen, Bewährungshelfer, LG Flensburg
Peter Niedermeier, Bewährungshelfer, LG Itzehoe
Karin Nieß, Bewährungshelferin, LG Kiel
Karin Seiffert, Schuldnerberaterin, Kreis Nordfriesland
Sybille Schwenk, Fachbereichsleitung, Schuldnerberaterin,
Diakonisches Werk Altholstein GmbH