Die bisherigen Preisträger 2007: t Firma Evers Getränkeservice, Petersdorf, Fehmarn t Resohilfe Nordfriesland e.V. 2008: t Gollan Bau GmbH aus Beusloe bei Neustadt in Holstein t Vermittlungsstelle gemeinnützige Arbeit der Vorwerker Diakonie in Lübeck. t Jugendhilfeverein Nordfriesland 2009: t CVJM auf der Vogelfluglinie, Ostholstein 2011: t Straßenmagazine Hempels und Jerusalemmer t Malereibetrieb Krützfeld, Heikendorf t Bauunternehmen Lorenzen, Schleswig Die Stiftung Straffälligenhilfe Seit 1982 ist es Zweck der Stiftung, Straffällige in Schleswig-Holstein, die in wirtschaftliche Not geraten sind, zu unterstützen, um ihre Notlage zu lindern und ihre Eingliederung in die Gesellschaft zu fördern. Die Stiftung hat zu diesem Zweck die folgenden Arbeitsschwerpunkte: t Unterstützung Straffälliger bei der Tilgung ihrer Schulden und bei anderen Maßnahmen, die ihrer finanziellen Stabilität dienen. Dazu gewährt sie Darlehen und übernimmt Zuschüsse zur Resozialisierung. t Unterstützung von Tätern und Opfern im Rahmen einer außergerichtlichen Konfliktschlichtung. Dazu gewährt sie Darlehen zur Opferentschädigung und übernimmt Zuschüsse zur Resozialisierung. t Unterstützung von Projekten und Fortbilungen gemeinnütziger Träger der Straffälligenhilfe. Dazu gewährt sie Darlehen und übernimmt Zuschüsse. STIFTUNGSPREIS „Arbeit für Straffällige“ 2015 t Auslobung des Stiftungspreises „Arbeit für Straffällige“. 2013: t Regenbogen e.V., Kaltenkirchen t Autopark Lübeck, Stockelsdorf t Die Burg - Frischlinge e.V., Pinneberg Wünschen Sie weitere Informationen? Über das Bewerbungsverfahren für den Stiftungspreis und die Arbeit der Stiftung insgesamt erhalten Sie weitere Informationen bei unserem Geschäftsführer Björn Süß. Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein Ringstraße 76 D-24103 Kiel Telefon 0431-64661 Telefax 0431-72984933 [email protected] www.straffaelligenhilfe-sh.de Spendenkonto: IBAN: DE66 5206 0410 0006 4123 60 BIC: GENO DEF1 EK1 Kto.-Nr. 6412360 BLZ: 520 604 10 Ev. Bank Spenden sind steuerabzugsfähig -------------------------------------------------------------„Geld im rechten Augenblick zu haben, das allein ist Geld!“ Detlev Liliencron ----------------------------------------------------------- Der Stiftungspreis 2.500 EUR für gute Praxisbeispiele, die Straffällige in Arbeit bringen Im Jahr 2005 fasste das Kuratorium der Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein den Beschluss, gute Bespiele zu prämieren, die Straffälligen den Weg in bezahlte Arbeit ebnen. 2007 hat die Stiftung den Stiftungspreis erstmals ausgelobt. Die Bedingungen Die Jury Wer kann Preisträger sein? Eine Preisverleihung kann an Einzelpersonen aber auch an gemeinnützige Institutionen oder privatwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein erfolgen. Das Preisgeld kann auf mehrere Empfänger aufgeteilt werden. Wie bewirbt man sich? Warum Arbeit für Straffällige? Untersuchungen in der Bewährungshilfe haben bundesweit eine hohe Beschäftigungslosigkeit unter den Probanden festgestellt. Gleichzeitig weiß man, dass das Rückfallrisiko ehemaliger, vor allem junger Strafgefangener von ca. 35% bei ausbildungsgerecht Beschäftigten, auf dramatische 90% bei unqualifizierten Entlassenen ohne Beschäftigung steigt. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags zur Resozialisierung von Straftätern und im Sinne des Schutzes potentieller Opfer von Straftaten besteht hier also dringender Handlungsbedarf. Warum ein Preis für gute Beispiele? Der gesetzliche Auftrag zur Resozialisierung von Straftätern richtet sich vorrangig an Institutionen der Justiz. Fachleute in Haftanstalten und anderen Einrichtungen der Straffälligenhilfe arbeiten dementsprechend an Maßnahmen und Konzepten zur Verbesserung der Chancen Straffälliger auf dem Arbeitsmarkt. Der Stiftungspreis soll gute Ansätze in dieser Arbeit öffentlich sichtbar machen und den Horizont bestehender Konzepte erweitern, indem hilfreiche Beispiele auch aus der Wirtschaft und der Bürgergesellschaft insgesamt in die Diskussion eingebracht werden. Es werden sowohl Vorschläge für die Preisverleihung als auch Bewerbungen um eine Preisverleihung entgegen genommen. Vorschläge oder Bewerbungen müssen formlos schriftlich erfolgen. Bewerbungsschluss für den Stiftungspreis 2015 ist der 01.05.2015. Was wird prämiert? Anke Spoorendonk Ministerin für Justiz, Kultur und Europa des Landes SchleswigHolstein und Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung Straffälligenhilfe Wolfgang Müller-Gabriel Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein Uta Fölster Präsidentin des SchleswigHolsteinischen Oberlandesgerichts Dietmar Wullweber Vizepräsident des Landgerichts Itzehoe und Vorstand der Stiftung Straffälligenhilfe Ein wesentliches Hemmnis bei der Resozialisierung von Straffälligen ist Arbeitslosigkeit. Prämiert werden sollen deshalb beispielhafte Aktivitäten, die im Sinne der wirtschaftlichen Stabilisierung die Eingliederung von Straffälligen in den ersten Arbeitsmarkt befördern. Es kann sich um Projekte und Initiativen, aber auch um Einzelaktionen handeln, die diese Problemlage bearbeiten. Wer entscheidet? Der Vorstand arbeitet zur Auswahl der Preisträger mit einer Jury aus Personen des öffentlichen Lebens und aus Praktikern aus dem Bereich der Wirtschaft sowie der Straffälligenhilfe zusammen. Die Preisverleihung findet am 27.05.2015 um 10.00 Uhr im Rahmen der nordjob Flensburg in der FLENS-ARENA Flensburg, Campusallee 2, 24943 Flensburg statt. t t t t t t Christine Bernet, Bewährungshelferin, LG Lübeck Jens Clausen, Bewährungshelfer, LG Flensburg Peter Niedermeier, Bewährungshelfer, LG Itzehoe Karin Nieß, Bewährungshelferin, LG Kiel Karin Seiffert, Schuldnerberaterin, Kreis Nordfriesland Sybille Schwenk, Fachbereichsleitung, Schuldnerberaterin, Diakonisches Werk Altholstein GmbH
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