Stand 11.09.2016 Rückmeldung Länderumfrage „Ko plexleistu g Resozialisieru g“ Materialsammlung Teil 1 Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern Prof. Dr. Bernd Maelicke – Universität Lüneburg – [email protected] Christopher Wein – [email protected] Wir möchten diese Dokumentation laufend aktualisieren. Senden Sie uns gerne weitere relevante Materialien zu oder informieren Sie uns über Neuerungen oder Änderungen. Letzte Aktualisierung 11.09.2016: - Übergangsmanagement in Bremen – Verein Bremische Straffälligenbetreuung, 02.09.2016 Rückmeldung Länderumfrage Stand 11.09.2016 Land Rückmeldung Fragebogen Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Ja Hamburg Ja Konzepte / Materialien Ansprechpartner ZAP, ReSo Adelsheim, INSA, Ronny Stengel, Nachsorge "Chance" [email protected] Arbeitsgruppe Übergangsmanagement Optimierung des Übergangsmanagements in Bayern, Kooperationsvereinbarung Maximilian Koeckritz Bayrisches Staatsministerium für [email protected] Justiz und für Verbraucherschutz und Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, Empfehlungsvereinbarung Netzwerkportal, Beratungszentrum Ursula Guth [email protected]; Kai Abraham [email protected] HSI-Richtlinie Andreas Behm, [email protected]; Dietmar Kenter [email protected] Chance IV, WieNet, Step-by-Step, Knastgewächse, Übergangsmanagement in Bremen Fachstelle Übergangsmanagement und Kooperationsvereinbarung JC/AA mit JVAen Eduard Matt [email protected] Werner Marwede [email protected] NINJA, Nachqualifizierung im Südwestverbund - Perspektive Berufsabschluss, Arbeitsmarkintegration für jugendliche Strafgefangene - ArJuS, Altersgruppenspezifische Integrationsvorbereitung und Übergangsmanagement für ältere Inhaftierte, Übergangsmanagement für zu einer Geldstrafe verurteilte Personen im Strafvollzug, Fördermanagement für jugendliche Strafgefangene in Hessen, NIA – Nachsorge und Integration in Ausbildung und Arbeit, Integrationsvereinbarung InStar, FoKus, Kooperationsvereinbarungen mit JobCenter und AA Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja werden noch geliefert Nordrhein-Westfalen Ja Gemeinschaftsinitiative B5, ÜM Sucht, Üm für Sicherungsverwahrte Rheinland-Pfalz Ja Anstoß, Anpfiff, PaJu u.a. Saarland Ja KARO, AROG, Nachsorgestellen Sachsen Ja Projekt "Heimspiel", ISONA Lutwin Weilbächer, [email protected] Ramona Behrens, [email protected] Birgitte Elgeti-Starke, [email protected] [email protected] ; [email protected] Michaela Hartmann [email protected] Alexaner Jochum, [email protected] Mathias Frankfurth [email protected] Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Ja Forensische Ambulanz, AntiGewalt-Training im Sozialen Dienst der Justiz, „Zebra“ – Zentrum für Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung und Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit „Moves“ - Mit offenem Vollzug zur Erwerbstätigkeit und Sozialintegration. Kooperationserlasse, Eckpunktvereinbarung zur arbeitsmarktlichen Beratung, Integrationsbegleitung, AQUARichtlinie, Landesprogramm Arbeit Ergänzende Förderkriterien B2, Kooperationsvereinbarung Bildungsund Justizministerium, Bildungsübersicht Vollzug 2016, Kooperationsvereinbarung Rentenversicherung Bund, Forensische Ambulanz B.I.S.S, Konzeption forensische Ambulanzen der Justiz des Freistaats Thüringen, - Zukunft: PüMaS, Kooperationsvereinbarungen zw. Diversen Ministerien und Kooperation der Sozialen Dienste, weitere Materialien Heike Hansen, [email protected] Dagmar Hirdes, [email protected] Doreen Tietz, [email protected] Baden-Württemberg Prof. Dr. Bernd Maelicke, Universität Lüneburg [email protected] Christopher Wein, Fachhochschule Kiel [email protected] 15. Januar 2016 Fragebogen zum Thema „Übergangsmanagement in der ambulanten und stationären Resozialisierung“ Die beiden Autoren bereiten z.Zt. ein Buch mit dem Titel „Komplexleistung Resozialisierung“ vor, das beim NOMOS-Verlag erscheinen wird. In diesem Rahmen wird in einem Schwerpunkt-Kapitel die derzeitige Situation des Übergangsmanagements in den 16 Bundesländern dargelegt. Um einen aktuellen Praxisstand abbilden und jedes Land berücksichtigen zu können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Uns interessiert insbesondere der Entwicklungsstand von (Modell-)Projekten zum Thema Übergangsmanagement. Dabei sind sowohl Projekte für die Zielgruppe der jugendlichen und heranwachsenden StraftäterInnen wie auch für erwachsene StraftäterInnen von Bedeutung. Bitte beantworten Sie deshalb für beide Zielgruppen getrennt die nachfolgenden Fragen. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Übergangsmanagement“? Unter Übergangsmanagement verstehen wir die umfassende Vorbereitung der Entlassung von Strafgefangenen, das heißt die Planung, Vermittlung und Durchführung von (Re-) Integrationsmaßnahmen für zur Entlassung anstehende Gefangener, insbesondere die strukturierte Verknüpfung und Verzahnung von Behandlungsmaßnahmen des Strafvollzugs mit Hilfsangeboten und Maßnahmen der nach der Entlassung für die Betroffenen zuständigen Stellen, insbesondere der freien Straffälligenhilfe und der Bewährungshilfe. Übergangsmanagement umfasst weiter die Beratung und Begleitung entlassener Frauen und Männer mit besonderem Hilfebedarf bis zur koordinierten Übergabe an Einrichtungen und Dienste weiterführender und spezialisierter Hilfen. Bitte nennen Sie die für das Übergangsmanagement (in ihrem Bundesland) relevanten rechtlichen Grundlagen? Die relevanten rechtlichen Grundlagen in Baden-Württemberg sind: §§ 87 ff. JVollzGB III, §§ 83 ff. JVollzGB IV In den Bundesländern sind verschiedene (Modell-)Projekte entstanden, die sich mit dem Übergangsmanagement im Rahmen der ambulanten und stationären Resozialisierung befassen. Das Buch möchte entsprechende „Best Practice“-Beispiele vorstellen. Bitte nennen Sie uns daher Praxisbeispiele aus Ihrem Bundesland, die aus Ihrer Sicht für die angestrebte Resozialisierung wirkungsvoll sind. Im baden-württembergischen Strafvollzug gibt es insgesamt drei Projekte in privater Trägerschaft (ZAP, INSA, ReSo Adelsheim), welche die Wiedereingliederung von Strafentlassenen fördern. Diese Projekte werden mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert und vom Justizministerium betreut. Daneben existiert das landesweite Projekt „Nachsorgeprojekt Chance“ des Netzwerks Straffälligenhilfe, einem Zusammenschluss der drei Straffälligenverbände in Baden-Württemberg. Derzeit wird überdies an einer Kooperationsvereinbarung zur Integration Strafgefangener gearbeitet. Beteiligt sind neben dem Justizministerium, das Sozialministerium, die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, der Städtetag Baden-Württemberg, der Landkreistag BadenWürttemberg, der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Straffälligenverbände und die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg. Für eine konkrete Beschreibung der Projekte benötigen wir Informationen über die verschiedenen Projekte. Bitte erläutern Sie für die o.a. Projekte die Rahmenbedingungen (Konzepte, Organisation, Finanzierung, Personal) bzw. senden Sie uns entsprechende Informationsmaterialen zu. I. ESF-Projekte Den drei durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Projekte liegen folgende Konzepte zugrunde: 1. INSA (Integration Straffälliger in Arbeit) in den Justizvollzugsanstalten Stuttgart, Heimsheim, Offenburg und Schwäbisch Gmünd. Ziel des Projekts ist es, mit den erwachsenen Gefangenen eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln. Durch individuelle Beratung und Alltagsbegleitung werden die Teilnehmenden stabilisiert und sie verbessern im Projekt ihre Beschäftigungsfähigkeit und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bei allen Aktivitäten und Projektangeboten stehen die Ressourcen der Teilnehmenden im Vordergrund. Gemeinsam werden Wege in eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt erarbeitet. Die Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse wird durch eine intensive Begleitung im Job erhöht. Ein weiteres Ziel besteht darin, im Austausch mit drei transnationalen Partnern aus Italien und Frankreich die Praxis zu reflektieren und Anregungen für die Praxis der Straffälligenhilfe und der Arbeitsintegration zu gewinnen. Projektträger ist die Werkstatt Parität und der Paritätische, Landesverband BadenWürttemberg. Ansprechpartner ist Herr Berndt Korten, Tel. 0711-2155 418, email [email protected]. 2. ZAP (Zukunft in Arbeit mit Perspektive) in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg. Ziel des Projektes ist es, junge Strafgefangene bei der Wiedereingliederung nach einer Haftstrafe zu unterstützen. Das Projekt ZAP ist eine Koordinierungsstelle und stellt bereits während der Haft die Verbindungen in die Arbeitswelt und zu den sozialen Strukturen her. Maßnahmen sind neben individueller Beratung auch Trainingsmodule zu Arbeitsmarktvorbereitung, Finanzkompetenztraining, Training sozialer Kompetenzen, ausbildungsbegleitende Hilfen, EDV-Schulungen und Teilqualifizierungen in Lagerlogistik, Gebäudereinigung und Fahrzeugpflege. Nach Haftende stehen die Projektmitarbeiter im Rahmen der Nachbetreuung sowohl den Haftentlassenen als auch Arbeitgebern als Ansprechpartner zur Verfügung. Projektträger ist das Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw). 3. ReSo Adelsheim in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim. Ziel des Projektes ReSo Adelsheim ist es, junge Strafgefangene bei der Wiedereingliederung nach der Haft zu unterstützen. Die Insassen werden bereits vier bis sechs Monate vor Ende der Haftzeit in das Projekt aufgenommen und durch gezielte Maßnahmen ihre Beschäftigungsfähigkeit und damit die Aussicht auf dauerhafte berufliche und soziale Integration verbessert. Das Angebot des Projektes umfasst die individuelle Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche, Bewerbungstraining, Finanzkompetenztraining, Antigewalt- und Kompetenztraining sowie die Nachbetreuung nach Haftende. Projektträger ist das Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw). Ansprechpartner für die Projekte ZAP und ReSo Adelsheim ist Herr Dieter Lichtner, Tel. 06221-330910, email [email protected]. II. Nachsorgeprojekt Chance Alle Strafentlassenen, die nicht durch die Bewährungshilfe betreut werden, können auf freiwilliger Basis im Rahmen des Nachsorgeprojekts von einen haupt- oder ehrenamtlichen Betreuer für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten begleitet werden. Die Betreuung setzt in der Entlassungsphase ein und wird am Entlassungsort weitergeführt. Die Strafentlassenen erhalten lebenspraktische Hilfen in den zentralen Lebens- und Problembereichen Arbeit, Wohnung, Schulden, Sucht, Gestaltung sozialer Beziehungen und der Freizeit. Das Nachsorgeprojekt Chance kann in Baden-Württemberg flächendeckend in Anspruch genommen werden. Die Mittel stammen aus dem Justizhaushalt des Landes Baden-Württemberg. Näheres kann der Internetseite: http://www.projekt-chance.de entnommen werden. Wir wollen auch, soweit möglich, vorliegend Evaluationsergebnisse der Projekte vorstellen. Senden Sie uns deshalb bitte entsprechendes Datenmaterial oder andere Quellen zu oder benennen Sie uns für diese Fragestellung bitte mögliche AnsprechpartnerInnen. Hinsichtlich des Projekts „Nachsorgeprojekt Chance“ des Netzwerks Straffälligenhilfe liegt eine Evaluation der kriminologischen Institute der Universitäten Heidelberg und Tübingen vor. Der Evaluationsbericht kann unter der Internetseite http://www.projekt-chance.de/files/EvaluationNachsorge.pdf abgerufen werden. Hinsichtlich der ESF-Projekte liegen uns (noch) keine Evaluationsergebnisse vor. Im Rahmen der Förderung werden die Projekte durch das ISG - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH evaluiert. Wir bitten um Rücksendung bis zum 1. März 2016 an o.g. Mail-Adressen oder postalisch an: Prof. Dr. Bernd Maelicke Deutsches Institut für Sozialwirtschaft, Ringstr. 35, 24114 Kiel Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitwirkung. Freundliche Grüße Bernd Maelicke und Christopher Wein Projekt "ZAP" Zukunft in Arbeit mit Perspektive Berufliche und soziale Integration von Strafgefangenen Projektkonzept zur Beantragung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg Stand : 26.06.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage …….......................................................................................3 2. Ziele des Projektes ……................................................................................3 3. Zielgruppe ..……...........................................................................................4 4. Projektträger……..........................................................................................4 5. Umsetzung der Ziele ….................................................................................5 6. Qualitätsmanagement …..............................................................................9 1. Ausgangslage Die berufliche und soziale Integration von Strafgefangenen gestaltet sich nach der Inhaftierung sehr schwierig. Mit der Entlassung stehen die ehemaligen Strafgefangenen vor komplexen Aufgabenstellungen. Die Schwierigkeiten liegen meist in der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, aber auch in der Bewältigung des Alltags. Die ersten Monate nach der Haftentlassung sind für die Betroffenen die große Herausforderung. Oft scheitern sie schon daran, vorhandene staatliche oder sonstige Hilfen in Anspruch zu nehmen und behördliche Angelegenheiten kompetent zu klären. Sozialisationsdefizite, Suchtmittelmissbrauch, lückenhafte Erwerbsbiographien und andere Vermittlungshemmnisse stehen häufig einer nachhaltigen Integration auf dem Arbeitsmarkt im Weg. Verstärkt werden diese Umstände durch Isolation und Stigmatisierung, die eine Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten ohne Beratung und persönlicher Unterstützung erschweren. Resozialisierungsarbeit ist nur dann erfolgreich, wenn die Gefangenen frühzeitig und umfassend auf die Entlassung vorbereitet werden und auch für die Zeit danach eine Nachbetreuung sichergestellt ist. Vor allem müssen die Startbedingungen verbessert werden. Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist die Vermittlung sozialer Kompetenzen sowie die Gewissheit, eine berufliche Perspektive zu haben. Durch arbeitsmarktvorbereitende Maßnahmen, eine individuelle Übergangsbegleitung im Rahmen eines gezielten Übergangsmanagements und eine gute Nachsorge kann gesellschaftlicher Exklusion und einem erneuten Abgleiten in die Straffälligkeit entgegengewirkt werden. 2. Ziele des Projektes Das Projekt „ZAP – Zukunft in Arbeit mit Perspektive“ ist eine Koordinierungsstelle und stellt bereits während der Haft die Verbindungen in die Arbeitswelt und zu den sozialen Strukturen her. Interne und externe Netzwerke werden aufgebaut und erforderliche Maßnahmen durchgeführt. So werden wichtige Grundlagen für die Zeit nach der Entlassung gelegt, die durch die Nachbetreuung weitergeführt werden können. Als zentrales Projekt richtet sich der Schwerpunkt nach dem Operationellen Programm des ESF Baden-Württemberg, hier der Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung benachteiligten Personen. Speziell fördert es die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Personen mit besonders gravierenden Vermittlungshemmnissen (ehemalige Strafgefangene) und zielt frühzeitig auf die Verminderung von Qualifikationsdefiziten Projekt ZAP Seite 3 von 10 28.07.2015 sowie die soziale Stabilisierung der ehemaligen Strafgefangenen ab. So wird eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Benachteiligten erreicht und ihre Chancen für einen beruflichen Neuanfang vor allem auf dem ersten Arbeitsmarkt erhöht. 3. Zielgruppe Die Justizvollzugsanstalt Ravensburg ist zuständig für • Junge männliche Strafgefangene, die nach dem Erwachsenenstrafrecht zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden • Zu Jugendstrafen verurteilte, die gem. § 92 JGG aus dem Jugendstrafvollzug herausgenommen worden sind • Untersuchungsgefangene aus dem Landgerichtsbezirk Ravensburg (Frauen und Männer) • Für erwachsene Strafgefangene, die in der hiesigen Region beheimatet sind Im geschlossenen Vollzug stehen 352 Haftplätze zur Verfügung. Darüber hinaus können im offenen Vollzug des Freigängerhauses 70 Gefangene sowie in der landwirtschaftlichen Außenstelle Bettenreute 44 Gefangene untergebracht wer-den. In das Projekt können alle interessierten Gefangenen aufgenommen werden mit Ausnahme der Untersuchungsgefangenen. Die Problembereiche der Teilnehmer sind vielschichtig. Viele haben Biographien, in denen soziale Benachteiligungen ersichtlich sind. 4. Projektträger Projektträger ist die inab Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH. Das Mutterunternehmen ist das Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw), einer der größten Träger beruflicher Weiterbildung in Deutschland mit bundesweit 30 Geschäftsstellen, 150 Berufsbildungsstätten und jährlich ca. 50.000 Teilnehmern/innen. Seit über 30 Jahren fördert das bfw aktiv die Aus- und Weiterbildung von Gefangenen in mehr als 40 Justizvollzugsanstalten in Deutschland und bietet rund 200 verschiedene Bildungsmöglichkeiten an. Das Projekt wird durchgeführt in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg. Projekt ZAP Seite 4 von 10 28.07.2015 5. Umsetzung der Ziele Einige wichtige Faktoren für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft sind u. a. Teilhabe am Arbeitsleben, zufriedenstellende Wohnsituation, sinnvolle Freizeitbeschäftigung, Existenzsicherung und Klärung der finanziellen Situation. Das Eingliederungskonzept von ZAP greift wesentliche Faktoren auf, die in einem standardisierten Verfahren ermittelt und in einem individuellen Förderplan festgeschrieben werden. Durch Bildungsangebote während der Inhaftierung sollen die Gefangenen in der Lage sein, ein normkonformes und selbstbestimmtes Leben zu führen. Durch individuelle Förderpläne sollen Vermittlungshemmnisse und die Bedarfe der Gefangenen ermittelt und bearbeitet werden. 1. Individuelle Beratungsleistungen Bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Gefangenen werden die Ziele des Teilnehmers exploriert und mit den Inhalten des Vollzugsplanes abgeglichen. Möchte der Teilnehmer zum Beispiel einen Ausbildungsplatz in der Heimatregion und der hierfür erforderliche Freigängerstatus ist im Vollzugsplan (noch) nicht vorgesehen, werden mit dem Teilnehmer die Schritte besprochen, die er zur Abklärung seines Anliegens selbständig tun kann. Dann werden, nach einer Zielvereinbarung, die einzelnen Handlungsschritte festgelegt. Hier ist darauf zu achten, dass der Teilnehmer aktiv in diese Schritte mit einbezogen wird. So kann er selbsttätig Telefonate mit Behörden, Schulen, Vermietern, Handwerkskammern, Krankenversicherungen, Arbeitgebern etc. führen, um Informationen zu erhalten und um Weiteres zu veranlassen. Diese Selbsttätigkeit ist ein wichtiger Schritt, um Selbständigkeit und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Für die Gefangenen ist dies eine große Herausforderung. Auch bei den darauffolgenden Terminen steht immer die Befähigung des Teilnehmers im Hinblick auf die Zeit nach der Inhaftierung im Vordergrund. Die Handlungsfähigkeit im Alltag soll gefördert werden. Er erhält Hilfe bei der Entwicklung von Perspektiven und der Realisierung von Zielen. 2. Übergangsmanagement Übergangsmanagement begleitet den Übergang vom Strafvollzug in die Gesellschaft. Es beginnt frühzeitig, noch während der Inhaftierung, mit dem Fokus auf die Zeit danach. “Unter Übergangsmanagement wird die umfassende Vorbereitung der Entlassung von Strafgefangenen verstanden, das heißt die Planung, Vermittlung und Durchführung von (Re-) Integrationsmaßnahmen … insbesondere die strukturierte Verknüpfung und Verzahnung von Behandlungsmaßnahmen des Strafvollzugs mit Hilfsangeboten und Maßnahmen der nach der Entlassung für die Betroffenen zuständigen Stellen“ (Übergangsmanagement für junge Menschen Projekt ZAP Seite 5 von 10 28.07.2015 zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung Hrsg. DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik 2012, S 12). 3. Befähigung durch Trainingsmodule mit Profilpass Durch Tagesseminare zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten erhalten die Gefangenen die Möglichkeit, entsprechend dem persönlichen Förderplan ihre Kompetenzen zu fördern. In einem von den Projektmitarbeitern gefertigten Profilpass werden die erlernten Inhalte festgeschrieben. 3.1.Arbeitsmarktvorbereitung (2 Tagesseminare) Das Thema Arbeitsmarktvorbereitung ist ein wichtiger Bestandteil der Integrationsarbeit des Projektes, da nur wenige Projektteilnehmer über fundierte Kenntnisse zu dieser Thematik verfügen. Inhalte: Erwartungsprofile von Arbeitgebern, gängige Unterscheidung der Kompetenzen, eigenes Kompetenzprofil erstellen. Arbeitsmarkterkundung, Berufsgruppen und ihre Anforderungen, Abgleich: Anforderungsprofil versus Eigenprofil, Bewerbungsverfahren und Kommunikation Ziele: Die Gefangenen werden sensibilisiert für unterschiedliche Motive der Einarbeitung und für die Anforderungen in der Arbeitswelt. Die Gefangenen kennen ihre eigenen Kompetenzen und können so zielgerichtet ihre berufliche Planung bestimmen. Sie haben ein grundlegendes Verständnis für den Bewerbungsprozess und können mit den Arbeitsmarktakteuren in Kontakt treten und ihr Anliegen kommunizieren. 3.2.Finanzkompetenztraining „Was kostet das Leben“ - mit diesem Seminar sollen die Gefangenen erlernen, vorhandene staatliche oder sonstige Hilfen in Anspruch zu nehmen und behördliche Angelegenheiten kompetent zu klären. Die Problematik der Verschuldung ist bei vielen der Inhaftierten vorhanden. Inhalte: staatliche und sonstige Hilfen, Wirtschaftsplan erstellen, Haushalts-, Budgetberatung, Existenzsicherung, präventive Beratung, Vorbereitung auf die Schuldnerberatung Ziele: Steigerung der Finanzkompetenz, Befähigung zum kompetenten Umgang mit Anträgen / Unterstützungsleistungen, Förderung eines selbstbestimmten Konsumverhaltens, Vorbereitung auf die Schuldnerberatung beim Landratsamt. 3.3. Stärkung sozialer Kompetenzen Hierbei geht es um die Erarbeitung eines realistischen Selbstbildes, um konstruktive Kommunikationsformen und das lösungsorientierte Verhalten in Konfliktsituationen. Durch Projekt ZAP Seite 6 von 10 28.07.2015 praktische Wahrnehmungsübungen, Feedback, Rollentausch und Rollenspiele sollen die Teilnehmer sensibilisiert werden. 3.4. Ausbildungsbegleitende Hilfen In Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschullehrern werden individuelle ausbildungsbegleitende Hilfen angeboten. Diese Unterstützungsleistung wird mit dem pädagogischen Dienst der JVA erstellt. 3.5. EDV-Schulung: Grundlagen und Spezifizierung 3.6. Teilqualifizierungen mit Zertifizierung durch die Kammern Die Mehrheit der Inhaftierten verfügen bei Strafantritt über keinen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die JVA Ravensburg bietet verschiedene Ausbildungsberufe an. Doch nicht alle Gefangenen eignen sich für eine Berufsausbildung. Dies kann viele Gründe haben; etwa die zu kurze Haftzeit, oder der Gefangene bringt nicht die notwendigen schulischen Voraussetzungen mit, die für eine qualifizierte Berufsausbildung erforderlich sind. Diesen Bedarf greift das Projekt auf und organisiert mehrwöchige Qualifizierungsmaßnahmen für diese Zielgruppe. Die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt zeigt, dass entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen für Fachhelfer gefragt sind. Die Einstellungschancen steigen mit der Qualifizierung. Das Angebot umfasst: • Teilqualifizierung in der Lagerlogistik. Die Ausbildung dauert 6 Monate und wird in Kooperation mit dem Vollzuglichen Arbeitswesen und dem Pädagogischen Dienst durchgeführt. Zertifizierung durch die IHK Oberschwaben • Teilqualifizierung in der Gebäudereinigung. Die Ausbildung dauert 6 Monate und wird in Kooperation mit dem VAW und dem Pädagogischen Dienst durchgeführt. Zertifizierung durch die HWK Ulm. • Teilqualifizierung in der professionellen Fahrzeugpflege. Die Ausbildung dauert zwei Tage und wird in Kooperation mit dem Ausbildungsbetrieb KFZ in der JVA Ravensburg durchgeführt. Eine Ergänzung an die Teilqualifikation zum Gebäudereiniger ist möglich. Projekt ZAP Seite 7 von 10 28.07.2015 3.7 Infoveranstaltung Berufsberatung Diese wird durch einen Berufsberater durchgeführt und soll in Gruppen stattfinden. Die Teilnehmer sind Auszubildende und Hauptschüler der Anstalt. Wenn sich in dieser Informationsrunde der Bedarf nach Einzelberatungen ergibt, wird das vom ZAP-Team organisiert. 4. Netzwerkarbeit Das erarbeitete Eingliederungskonzept kann nur umgesetzt werden, wenn ein sinnvolles Netzwerk aller Akteure aufgebaut wird. Das Netzwerk wird die unterschiedlichsten Einrichtungen vor Ort und in der Region umfassen bis hin zu Betreuungsaufträgen an entsprechende karitative / soziale Einrichtungen oder Bildungsträger außerhalb der Region. 5. Nachbetreuung Vor der Entlassung findet ein Entlassgespräch mit dem Teilnehmer statt. Hierbei können Netzwerkpartner eingebunden werden. Die aktuelle Situation wird besprochen, weitere Handlungsschritte vereinbart und der erste Termin der Nachbetreuung wird zeitnah festgelegt. Die Nachbetreuung ist als intensive Form der Einzelfallhilfe zu sehen und wichtiger Bestandteil der Projektarbeit. Die während der Inhaftierung eingeleiteten Maßnahmen wie z.B. Termine bei der Schuldnerberatung, Agentur für Arbeit, Vorstellungstermine bei Unternehmen etc. werden durchgeführt und intensiv begleitet. Die Nachbetreuung erfordert eine individuelle Hilfestellung. Sie setzt teilweise bei der Erarbeitung einer Tagesstruktur an und bezieht Überlegungen zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung mit ein. Die Mitarbeiter/innen der Nachbetreuung sind auch Ansprechpartner für die Unternehmen. In Krisensituationen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer kann regulierend eingegriffen werden, um Abbrüche zu vermeiden. Das Risiko ist groß, dass der Teilnehmer wieder in frühere Verhaltensmuster zurückfällt, Probleme nicht aktiv bearbeitet und Ziele aus den Augen verlieren. Deshalb ist es wichtig, als Berater nah am Teilnehmer zu sein und den Kontakt zu halten. Wichtigster Faktor für eine erfolgreiche Nachbetreuung sind eine gelungene Beziehungsarbeit während der Inhaftierung und eine umfassende Entlassvorbereitung. Die Entlassvorbereitung findet idealerweise in Kooperation mit dem Sozialdienst, der Bewährungshilfe, den zuständigen Behörden der sozialen Sicherung und der Arbeitsagentur statt. Um dem „Entlassungsloch“ vorzubeugen (der Entlassene weiß nicht wohin, wovon leben, was tun) muss die Zeit nach der Entlassung gut geplant und strukturiert sein. Projekt ZAP Seite 8 von 10 28.07.2015 6. Methode Nach der Methode des Case Managements wird die Projektarbeit durchgeführt. Der Blick ist sowohl auf die Fallsteuerung, also auf den Teilnehmer, als auch auf die Systemsteuerung, das bedarfsorientierte Netzwerk, gerichtet. Bereits während der Inhaftierung wird im Assessment mit dem jeweiligen Teilnehmer die Ausgangslage analysiert und die individuellen Ziele festgelegt. Auf dieser Grundlage ist die Hilfeplanung ausgerichtet. Grundsätzlich erhalten alle Teilnehmer das Angebot, an den angebotenen Bildungsmodulen teilzunehmen. Besonderheit der Projektarbeit: • Niederschwelligkeit – schneller Zugang zu ZAP • Autonomie – „neutrale“ Begleiter / unabhängig von Vollzug und Bewährungshilfe • Freiwilligkeit – selbstbestimmte Handlungen des Gefangenen • Betreuungsangebot auch nach der Entlassung • Beziehungsaufbau vor der Entlassung - Voraussetzung für die Nachbetreuung • ZAP arbeitet im Netz der Versorgung und Unterstützung • Einbeziehung der internen und externen Akteure in die einzelnen Handlungsschritte 6. Qualitätsmanagement • Erstellung individueller Förder-/Eingliederungspläne, die die Kompetenzen und Defizite/ Vermittlungshemmnisse Unterstützung/Qualifizierung und das der Maß Jugendlichen der jeweils beschreiben. notwendigen Diese Förder- /Eingliederungspläne werden regelmäßig fortgeführt • permanente Projektdokumentation (PPD), die alle auf Verlauf und Entwicklung der Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsaktivitäten bezogenen Informationen des Kurses erfasst. Hierzu zählen Monatsberichte, Statistiken, Protokolle usw. • Teamarbeit und regelmäßige Teamsitzungen mit allen Beteiligten zur Analyse und Optimierung der Vermittlungs- und Förderprozesse • intensive Zusammenarbeit und Abstimmung aller an der Durchführung des Projektes beteiligter Institutionen und Kooperationspartner/innen Projekt ZAP Seite 9 von 10 28.07.2015 Heidelberg/Ravensburg, 28. Juli 2015 Inhaltliche Projektleitung: Beate Altmar, Brigitte Ratt Gesamtprojektleitung: Dieter Lichtner Leiter Geschäftsstelle Heidelberg/Ravensburg inab Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH Projekt ZAP Seite 10 von 10 28.07.2015 Projekt ReSo Adelsheim Schulische, berufliche, ausbildungsbegleitende und kulturelle Integration junger Strafgefangener Projektkonzept zur Beantragung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg Stand : 28.07.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage ...................................................................................................... 3 2. Ziele des Projektes ................................................................................................ 5 3. Zielgruppe ........................................................................................................... 4 4. Projektträger ........................................................................................................ 5 5. Umsetzung der Ziele ............................................................................................ 5 6. Qualitätsmanagement .......................................................................................... 6 7. Weitere Angebote ............................................................................................... 7 8. Nachbetreuung .................................................................................................... 9 Projekt ReSo Adelsheim Seite 2 von 10 28.07.2015 1. Ausgangslage Die berufliche und soziale Integration von Jugendstrafgefangenen nach deren Entlassung gestaltet sich, insbesondere nach Absolvierung längerer Haftstrafen, sehr schwierig. Mit der Entlassung sehen sich die Jugendlichen und Heranwachsenden einer Fülle von Aufgaben gegenüber, um die (Re-)Integration in Arbeit und Gesellschaft zu bewältigen. Das Modellprojekt ReSo Adelsheim („Schulische, berufliche, ausbildungsbegleitende und kulturelle Integration junger Strafgefangener“) setzt hier an und stellt Verbindungen bzw. Übergänge nach „draußen“ in die Arbeitswelt und zu deren sozialen Strukturen her. Eine besondere Problematik zeigt sich bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche. Deshalb ist das Projekt eine Koordinierungsstelle, die den Jugendstrafgefangenen noch in der Haft, aber auch danach, individuelle Förderung bietet und die Verbindung zwischen dem Vollzug und dem Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt herstellt. Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, die Rückkehr aus dem Vollzug in das öffentliche Leben mit seinen aktuellen Anforderungen an berufliche Qualifizierung und Integration (wie z. B. Mobilität, Flexibilität, Berufspraktika, zeitgemäße Bewerbung etc.) zu erleichtern. Der Bereich des Arbeitsmarktes wurde für die Integrationsbemühungen deshalb ausgesucht, da der Beginn einer Arbeitstätigkeit oder einer Ausbildung nach einer verbüßten Jugendstrafe ein großer Garant für eine gute Legalbewährung ist. Durch Arbeit und den entsprechenden Verdienst können Menschen konsumieren und sich in Gruppenverbände einfügen. Ohne entsprechendes Einkommen ist eine Teilhabe an vielen Aktivitäten des öffentlichen Lebens nicht möglich, die aber gerade für junge Menschen wichtig ist, um Identifikation zu erlangen. Außerdem ist Produktivität eine wichtige Voraussetzung, um ihr Selbstwertempfinden aufzubauen bzw. zu stabilisieren. 2. Ziele des Projektes Die Besonderheit des Projektes ReSo Adelsheim zeigt sich in der Verknüpfung der Entlassungsvorbereitungen der Justizvollzugsanstalt, der Bewährungsauflagen des Gerichtes und der Beratungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit. Die Besonderheit des Projektes ist die Projekt ReSo Adelsheim Seite 3 von 10 28.07.2015 Aufnahme vor Haftentlassung. Die vom Sozialdienst der JVA eingeleiteten Entlassungsvorbereitungen sind ebenfalls Arbeitsvorgaben für die Betreuung nach der Entlassung. Ebenso die vom Vollstreckungsleiter beim Amtsgericht Adelsheim bei einer „bedingten“ Entlassung (Reststrafe auf Bewährung) ausgesprochenen Bewährungsauflagen. Hier ist die Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe angezeigt. Als zentrales Projekt richtet sich der Schwerpunkt nach dem Operationellen Programm des ESF Baden-Württemberg, hier der Prioritätsachse B: „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“. Speziell fördert es die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Personen mit besonders gravierenden Vermittlungshemmnissen (ehemalige Strafgefangene) und zielt frühzeitig auf die Verminderung von Qualifikationsdefiziten sowie die soziale Stabilisierung der ehemaligen Strafgefangenen ab. So wird eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Benachteiligten erreicht und ihre Chancen für einen beruflichen Neuanfang vor allem auf dem ersten Arbeitsmarkt erhöht. 3. Zielgruppe Gefangene des Regelvollzuges, des intern gelockerten Vollzuges und Freigänger sind ca. 4 - 6 Monate vor der voraussichtlichen Entlassung potenzielle Kandidaten des Projektes ReSo Adelsheim. Bei Auszubildenden mit der Notwendigkeit einer „Anschlusslehrstelle" müssen allerdings wesentlich längere Vorlaufzeiten veranschlagt werden. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden auch Gefangene mit kürzeren Jugendstrafen (unter 4 Monaten) über das Projektangebot informiert und können ggf. an Seminaren/Beratungsgesprächen teilnehmen. Junge Gefangene in der Untersuchungshaft können nicht in das Projekt aufgenommen werden, weil nicht vorhersehbar ist, ob es zu einer Verurteilung oder aber zu einer Entlassung beim Hauptverhandlungstermin kommt. Nach individuellem Bedarf und persönlicher Eignung, natürlich auch in Abhängigkeit von der Haftzeit und den vorhandenen Möglichkeiten, nehmen die Projektteilnehmer entweder an Maßnahmen zur schulischen oder beruflichen Qualifizierung teil oder verrichten Hilfstätigkeiten. Projekt ReSo Adelsheim Seite 4 von 10 28.07.2015 Die wenigen Freigänger können in einem freien Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis in einem Betrieb der freien Wirtschaft stehen, in seltenen Fällen auch eine weiterführende öffentliche Schule oder eine Einrichtung zur beruflichen Förderung besuchen. 4. Projektträger Projektträger ist das Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw), einer der größten Träger beruflicher Weiterbildung in Deutschland mit bundesweit 20 Geschäftsstellen, 120 Berufsbildungsstätten und jährlich ca. 50.000 Teilnehmern/innen. Seit über 30 Jahren fördert das bfw aktiv die Aus- und Weiterbildung von Gefangenen in mehr als 50 Justizvollzugsanstalten in Deutschland und bietet rund 200 verschiedene Bildungsmöglichkeiten an. Das Projekt wird durchgeführt in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim. 5. Umsetzung der Ziele Die Methode des Case Management bietet sich für die Durchführung der Integrationsaufgaben des Projektes an, da hier der Teilnehmer mit all seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt der Arbeit steht. Der Case Manager schafft die notwendigen Verbindungen im Netzwerk rund um den Teilnehmer. Die Kooperation der Projektmitarbeiter/-innen mit der Bundesagentur für Arbeit bezieht sich schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche: • Arbeitsplatzsuche / Stellensuche, auch über die Landesarbeitsamts-Grenzen hinaus • Einbeziehung der Berufsberatung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen Gefangenen • Zugang und Nutzung der Selbstinformationseinrichtungen der Agentur für Arbeit • Stellenangebote über Internet (Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, IHK, HWK etc.) • Informationen über den regionalen Arbeitsmarkt • Suche eines Praktikumsplatzes • Suche eines Ausbildungsplatzes • „Assistierte Vermittlung“ • Beurteilung der Notwendigkeit der Durchführung/Teilnahme eines Strafgefangenen an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen oder (betrieblichen) Trainingsmaßnahmen Projekt ReSo Adelsheim Seite 5 von 10 28.07.2015 Das erarbeitete Eingliederungskonzept kann nur umgesetzt werden, wenn ein sinnvolles Netzwerk aller Akteure gegeben ist. Das Netzwerk umfasst die unterschiedlichsten Einrichtungen vor Ort und in der Region bis hin zu Betreuungsaufträgen an entsprechende karitative/soziale Einrichtungen oder Bildungsträger außerhalb der Region. 6. Qualitätsmanagement /Evaluation • Erstellung individueller Förder-/Eingliederungspläne, die die Kompetenzen und Defizite/ Vermittlungshemmnisse Unterstützung/Qualifizierung und das der Maß Jugendlichen der jeweils beschreiben. notwendigen Diese Förder- /Eingliederungspläne werden regelmäßig fortgeführt • permanente Projektdokumentation (PPD), die alle auf Verlauf und Entwicklung der Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsaktivitäten bezogenen Informationen des Kurses erfasst. Hierzu zählen Monatsberichte, Statistiken, Protokolle usw. • Teamarbeit und regelmäßige Teamsitzungen mit allen Beteiligten zur Analyse und Optimierung der Vermittlungs- und Förderprozesse • intensive Zusammenarbeit und Abstimmung aller an der Durchführung des Projektes beteiligter Institutionen und Kooperationspartner/innen • geplant ist zudem, das Projekt in die anstaltsinterne fortlaufende Evaluation des Kriminologischen Dienstes zu integrieren 7. Weitere Angebote Als einzelne Module lassen sich die im Projektverlauf angebotenen Gruppentrainings definieren. Sie finden ein bis zwei Mal im Monat statt und sie werden von geschulten Fachkräften durchgeführt, die in ständigem Kontakt mit den Projektmitarbeiterinnen stehen. Bewerbungstraining Das Bewerbungstraining ist ein wichtiger Bestandteil der Integrationsarbeit des Projektes, da nur wenige Projektteilnehmer über fundiertes Kenntnisse zu dieser Thematik verfügen. Inhalte: • Analyse des Ausbildungsmarktes und effektive Berufszielerreichung • Projektmanagement im Bewerbungsalltag • Sensibilisierung für Firmenkontakte und Telefonleitfaden • Bedürfnisse und Ansprüche der Firmen • Üben des Vorstellungsgesprächs/ Verhalten/ Kleidung Projekt ReSo Adelsheim Seite 6 von 10 28.07.2015 Ziele: • Grundlegendes Verständnis für den Bewerbungsprozess • Formulieren aussagekräftiger Bewerbungsanschreiben • Sicherheit im Auftritt und in der persönlichen Vorstellung Finanzkompetenztraining: Die Problematik der Ver- und Überschuldung ist bei den Projektteilnehmern überproportional vorhanden. Das Finanzkompetenztraining dient als Grundlage der Schuldnerberatung. Inhalte: • Anamnese und Problembeschreibung • Forderungsüberprüfung, Schuldnerschutz in der • Zwangsvollstreckung • Hauhalts- Budgetberatung, Existenzsicherung • Präventive Beratung • Regulierung und/oder Entschuldung Ziele: • Steigerung der Finanzkompetenz • Befähigung zu einem selbstbestimmten Konsumverhalten • Verbesserung der Handlungsfähigkeit für die Organisation • und Ordnung der eigenen Unterlagen Für Projektteilnehmer, die die Dienstleistung einer Schuldnerberatung benötigen, findet eine dem Einzelfall individuell angepasste Beratung statt. Ziel ist, dass die Insassen vor Haftentlassung über sämtliche benötigte Unterlagen verfügen und bereits Kontakt mit der zuständigen Schuldnerberatung vor Ort aufgenommen haben. Es besteht auch die Möglichkeit, über den Dr.Traugott-Bender-Fonds oder andere Stiftungen eine erfolgreiche Entschuldung zu bewirken. Wenn die Integration der Projektteilnehmer sinnvoll und nachhaltig gestaltet werden soll, ist eine Entschuldung und die Beratung im zukünftigen Umgang mit Geld unumgänglich. Projekt ReSo Adelsheim Seite 7 von 10 28.07.2015 Antigewalt- und Kompetenztraining Die zwingende Notwendigkeit eines solchen Trainings ergibt sich aus dem nachweislich wachsenden Anteil an Projektteilnehmern mit Migrationshintergrund, die Gewaltstraftaten verübt haben. Zielgruppe: Insassen der JVA Adelsheim, die aus der Überbewertung und Übererhöhung der eigenen Gruppe, Ethnie oder des eigenen Kulturkreises Rechtfertigungen für Gewalttaten gegenüber anderen konstruieren, die dieser Gruppe nicht angehören. Ziele: • Verstehen und Verändern des Gewaltverhaltens • Fähigkeit entwickeln; Konflikte gewaltfrei zu lösen • Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen • Distanz zu gewalttätigen Gruppen entwickeln • Aufbau persönlicher Stä rken • Entwickeln von Kommunikations-/Beziehungs- und Konfliktlösungsressourcen • Lernerfahrungen in das Alltagsleben transferieren Das Trainingskonzept basiert auf dem akzeptierenden, annehmenden und demütigungsfreien Ansatz. Die Vorauswahl der Teilnehmer trifft der Sozialdienst der JVA. Die endgültigen Teilnehmer entscheiden die Trainer/innen nach den Einzelgesprächen. Die Trainingseinheiten mit maximal acht Projektteilnehmern finden ein Mal wöchentlich über einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten statt. Das Gruppentraining besteht aus mehreren aufeinander aufbauenden Modulen. Intensive Einzelgespräche sowie Familientage sind in das Training integriert. Modul 1: Auseinandersetzung mit Vorurteilsorientierungen Modul 2: Biographisches Verstehen – Aufarbeiten der eigenen Geschichte Modul 3: Entwicklung einer akzeptierenden, helfenden, und demokratischen Gruppendynamik Modul 4: Gewaltkontext und Einfluss gewaltaffiner Cliquendynamik Modul 5: Konfrontation mit der Tat und Rekonstruktion gewalttätiger Handlungsabläufe Modul 6: Erlernen eines gewaltfreien, selbstsicheren Umgangs mit Konfliktsituationen Projekt ReSo Adelsheim Seite 8 von 10 28.07.2015 Modul 7: Entwicklung privater Unterstützungssysteme (Familientag) Modul 8: Haftentlassungsvorbereitung Im Anschluss an den Trainingskurs wird die Option eines Stabilisierungscoachings bis zu einem Jahr angeboten. 8. Nachbetreuung Um die Eingliederungsbemühungen nachhaltig zu stabilisieren, ist die Nachbetreuung der Projektteilnehmer ein notwendiger Bestandteil der Projektarbeit. Je nach Dauer der Inhaftierung und Alter des Jugendlichen ist der Umfang der Nachbetreuung zu gestalten. In einigen Fällen ist nicht nur die berufliche, sondern auch die soziale Integration Bestandteil einer erfolgreichen Legalbewährung. In diesen Fällen ist der Kontakt mit unterstützenden Hilfsorganisationen und Einrichtungen besonders wichtig. Somit wird der Kontakt zum beruflichen und sozialen Umfeld bereits während der Inhaftierung hergestellt und in der Nachbetreuungsphase weiter verfolgt. Die Teilnehmer haben nach ihrer Haftentlassung fortwährend die Möglichkeit, auf Dienstleistungen des Projektes zurückzugreifen. Nach der Entlassung ist eine Projektmitarbeiter/in ausschließlich mit der telefonischen Betreuung der entlassenen Projektteilnehmer beschäftigt. Mit dieser intensiven Form der Betreuung ist gewährleistet, dass negativ verlaufende Integrationsbemühungen frühzeitig erkannt werden und der zuständige Projektbetreuer kurzfristig die Chance hat, für alle Beteiligten ein gemeinsames und vermittelndes Gespräch herbeizuführen. Da diese Form der Nachbetreuung aber noch weiter optimiert werden kann und soll, um die Jugendlichen auch nach ihrer Entlassung noch effektiver und nachhaltiger zu unterstützen, ist eine intensivere Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe NeuStart geplant. Der Betreuungsrahmen muss dahin gehend wesentlich erweitert werden, da auch andere sich zuständig zeigende Hilfseinrichtungen nach der Haftentlassung zu lange mit Erstterminen und zeitnaher Hilfestellung warten. Die Jugendlichen können diese lange Verweildauer ohne Ansprechpartner aber oft nur sehr schlecht kompensieren und einordnen, und eine erneute Straffälligkeit scheint vorprogrammiert. Projekt ReSo Adelsheim Seite 9 von 10 28.07.2015 Heidelberg/Adelsheim, 28. Juli 2015 Inhaltliche Projektleitung: Annette Fehl Gesamtprojektleitung: Dieter Lichtner Leiter Geschäftsstelle Heidelberg/Mosbach Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH Heidelberg Projekt ReSo Adelsheim Seite 10 von 10 28.07.2015 Bayern Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz • 80097 München Herrn Prof. Dr. Bernd Maelicke Universität Lüneburg [email protected] Sachbearbeiter Herr Köckritz Telefon (089) 5597-1881 Herrn Christopher Wein Fachhochschule Kiel [email protected] Telefax (0180) 1000965-00363 3,9 ct/min zzgl. gesetzl. USt. E-Mail [email protected] nachrichtlich: alle anderen Landesjustizverwaltungen Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom 18. Januar 2016 F3 - 4450E - VIIa - 732/2016 Datum 26. Februar 2016 Buchprojekt „Komplexleistung Resozialisierung“ Fragebogen zum Thema „Übergangsmanagement in der ambulanten und stationären Resozialisierung“ Sehr geehrter Herr Professor Maelicke, sehr geehrter Herr Wein, vielen Dank für Ihr Interesse am Übergangsmanagement im bayerischen Justizvollzug. Hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen Fragen darf ich auf den ausführlichen Bericht der Arbeitsgruppe „Übergangsmanagement im bayerischen Justizvollzug“ Bezug nehmen. Der Bericht der Arbeitsgruppe sowie die geschlossenen Vereinbarungen zur Optimierung des Übergangsmanagements wurden auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ministerium/projekte/ „Übergangsmanagement in den bayerischen Justizvollzugsanstalten“ Hausanschrift Prielmayerstr. 7 Justizpalast 80335 München Haltestelle Karlsplatz (Stachus) S-Bahn, U-Bahn Trambahn Telefon (089) 5597-01 (Vermittlung) Telefax 5597-2322 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.justiz.bayern.de 2 eingestellt und sind dort abrufbar. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Regierungsoberinspektor Köckritz gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Geiger Regierungsdirektor Prof. Dr. Bernd Maelicke, Universität Lüneburg [email protected] Christopher Wein, Fachhochschule Kiel [email protected] 15. Januar 2016 Fragebogen zum Thema „Übergangsmanagement in der ambulanten und stationären Resozialisierung“ Die beiden Autoren bereiten z.Zt. ein Buch mit dem Titel „Komplexleistung Resozialisierung“ vor, das beim NOMOS-Verlag erscheinen wird. In diesem Rahmen wird in einem Schwerpunkt-Kapitel die derzeitige Situation des Übergangsmanagements in den 16 Bundesländern dargelegt. Um einen aktuellen Praxisstand abbilden und jedes Land berücksichtigen zu können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Uns interessiert insbesondere der Entwicklungsstand von (Modell-)Projekten zum Thema Übergangsmanagement. Dabei sind sowohl Projekte für die Zielgruppe der jugendlichen und heranwachsenden StraftäterInnen wie auch für erwachsene StraftäterInnen von Bedeutung. Bitte beantworten Sie deshalb für beide Zielgruppen getrennt die nachfolgenden Fragen. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Übergangsmanagement“? siehe insbesondere Ziffer 1 des übersandten Berichts der AG „Übergangsmanagement im bayerischen Justizvollzug" Bitte nennen Sie die für das Übergangsmanagement (in ihrem Bundesland) relevanten rechtlichen Grundlagen? siehe insbesondere Ziffer 4 des übersandten Berichts der AG „Übergangsmanagement im bayerischen Justizvollzug" In den Bundesländern sind verschiedene (Modell-)Projekte entstanden, die sich mit dem Übergangsmanagement im Rahmen der ambulanten und stationären Resozialisierung befassen. Das Buch möchte entsprechende „Best Practice“-Beispiele vorstellen. Bitte nennen Sie uns daher Praxisbeispiele aus Ihrem Bundesland, die aus Ihrer Sicht für die angestrebte Resozialisierung wirkungsvoll sind. siehe insbesondere die nachfolgenden Ziffern des übersandten Berichts der AG „Übergangsmanagement im bayerischen Justizvollzug" 5.1.2 Projekte zur Arbeitsmarktintegration im bayerischen Justizvollzug 5.1.3 Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (liegt als Anlage bei) 5.4 externe Schuldnerberatung In Bayern wurde eine externe Schuldnerberatung eingeführt. Träger sind die Verbände der freien Straffälligenhilfe. Das StMJ fördert diesen Bereich mit jährlich ca. 400.000 € 5.9 Zentrale Beratungsstellen für Straffälligenhilfe Derzeit in Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim und Würzburg eingerichtet. Ein weiterer Ausbau zuvorderst in Bamberg, Bayreuth und Passau wird angestrebt. Hinsichtlich ESF geförderten Projekten darf ich auf Ziffer 8 des Berichts Bezug nehmen. Ferner wurde mit den Spitzenverbänden öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege sowie dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen eine Empfehlungsvereinbarung geschlossen. Die bisherigen Erfahren lassen den Schluss zu, dass insbesondere durch die Benennung fester Ansprechpartner und die Durchführung Runder Tische das Übergangsmanagement der einzelnen Anstalten deutlich erleichtert werden konnte. Für eine konkrete Beschreibung der Projekte benötigen wir Informationen über die verschiedenen Projekte. Bitte erläutern Sie für die o.a. Projekte die Rahmenbedingungen (Konzepte, Organisation, Finanzierung, Personal) bzw. senden Sie uns entsprechende Informationsmaterialen zu. siehe Anlagen Wir wollen auch, soweit möglich, vorliegend Evaluationsergebnisse der Projekte vorstellen. Senden Sie uns deshalb bitte entsprechendes Datenmaterial oder andere Quellen zu oder benennen Sie uns für diese Fragestellung bitte mögliche AnsprechpartnerInnen. Wir bitten um Rücksendung bis zum 1. März 2016 an o.g. Mail-Adressen oder postalisch an: Prof. Dr. Bernd Maelicke Deutsches Institut für Sozialwirtschaft, Ringstr. 35, 24114 Kiel Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitwirkung. Freundliche Grüße Bernd Maelicke und Christopher Wein Arbeitsgruppe "Übergangsmanagement" Optimierung des Übergangsmanagements in den bayerischen Justizvollzugsanstalten Bericht der Arbeitsgruppe "Übergangsmanagement" Oktober 2012 www.justizvollzug-bayern.de Inhaltsverzeichnis 1. BEGRIFFSBESTIMMUNG UND ZWECK ............................................................................. 7 2. AUFTRAG DER ARBEITSGRUPPE...................................................................................... 7 3. RESOZIALISIERUNG ALS VOLLZUGLICHE AUFGABE WÄHREND DER GESAMTEN HAFTDAUER ................................................................................................... 9 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ......................................................................... 11 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 STARKE BETONUNG DES ÜBERGANGSMANAGEMENTS IM BAYERISCHEN STRAFVOLLZUGSGESETZ (BAYSTVOLLZG) ......................................................................... 11 FRÜHZEITIGE KONTAKTAUFNAHME MIT DER BEWÄHRUNGSHILFE, DEN AUFSICHTSSTELLEN FÜR DIE FÜHRUNGSAUFSICHT UND DEN EINRICHTUNGEN DER STRAFENTLASSENENHILFE.................................................................................................. 11 VORÜBERGEHENDE HILFESTELLUNG NACH DER ENTLASSUNG IM EINZELFALL ..................... 12 SOZIALTHERAPIE IM ERWACHSENEN- UND JUGENDSTRAFVOLLZUG...................................... 12 NACHSORGE BEI VORANGEGANGENER SOZIALTHERAPEUTISCHER BEHANDLUNG .................. 14 AUFNAHME AUF FREIWILLIGER GRUNDLAGE....................................................................... 15 ENTLASSUNGSVORBEREITUNG FÜR JUNGE GEFANGENE........................................................ 15 "NOTANKER" FÜR JUNGE GEFANGENE ................................................................................ 15 5. BESONDERE PROBLEMLAGEN ....................................................................................... 16 5.1 ARBEIT .............................................................................................................................. 16 5.1.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 16 5.1.2 KONKRETE PROJEKTE ZUR ARBEITSMARKTINTEGRATION IM BAYERISCHEN STRAFVOLLZUG............................................................................................................... 18 5.1.2.1 Projekt "FREI" Fachkräfte durch Reintegration Ehemaliger Inhaftierter (Justizvollzugsanstalten St. Georgen-Bayreuth, Landsberg am Lech und Nürnberg) ..................................................................................................................... 18 5.1.2.2 Projekt "Jobscout" (Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld) .............................................. 19 5.1.2.3 Projekt "MIGRA plus" (Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld) ........................................ 20 5.1.2.4 Projekt für Jugendstrafgefangene mit Migrationshintergrund (Justizvollzugsanstalt Ebrach).......................................................................................... 23 5.1.2.5 Projekt "Perspektive" (Justizvollzugsanstalten Laufen-Lebenau und NeuburgHerrenwörth) ................................................................................................................. 24 5.1.2.6 Projekt "Leonhard – Unternehmertum für Gefangene" (Justizvollzugsanstalten Landsberg am Lech und München) .................................................................................. 25 5.1.2.7 Projekt Brücken bauen - Potenziale nutzen (Justizvollzugsanstalt Nürnberg) ......................... 27 5.1.3 KOOPERATIONSVEREINBARUNG MIT DER REGIONALDIREKTION BAYERN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ......................................................................................... 27 5.1.4 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 29 5.1.4.1 Verstärkte Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Betreuern .................................................. 29 5.1.4.2 Ausbau öffentlich geförderter Projekte zur beruflichen Reintegration von Gefangenen ................................................................................................................... 29 -2- 5.2 BERUFLICHE BILDUNG ....................................................................................................... 29 5.2.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 29 5.2.2 ERREICHTE OPTIMIERUNGEN........................................................................................... 30 5.2.3 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 31 5.2.3.1 Kontakt mit den Vertretern der Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern ....................................................................................................... 31 5.2.3.2 Ausbau von Kontakten zu Unternehmen der freien Wirtschaft ............................................. 31 5.2.3.3 Verstärktes Angebot von Qualifizierungsbausteinen ........................................................... 32 5.2.3.4 Zentrale Ausbildungsstätten............................................................................................. 32 5.2.3.5 Ausbildungsangebote für inhaftierte Frauen....................................................................... 32 5.2.3.6 Beauftragter für die berufliche Bildung ............................................................................. 33 5.3 WOHNEN ........................................................................................................................... 33 5.3.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 33 5.3.2 ERREICHTE OPTIMIERUNGEN........................................................................................... 35 5.3.2.1 Übersicht über Übergangs- und betreute Wohneinrichtungen ............................................... 35 5.3.2.2 Analyse der Entlassströme 2011....................................................................................... 35 5.3.3 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 37 5.3.3.1 Ausbau von Wohnprojekten............................................................................................ 37 5.3.3.2 Befristete Mietausfallbürgschaften für Strafentlassene ........................................................ 38 5.3.3.3 Kooperationen mit den Sozialhilfeträgern, Jobcentern, Wohnungsbaugesellschaften und den Trägern der freien Straffälligenhilfe ............................ 38 5.3.3.4 Übernahme der Miete bei kurzzeitiger Inhaftierung ............................................................ 38 5.4 SCHULDEN ......................................................................................................................... 39 5.4.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 39 5.4.1.1 Datenerhebung 2012 ....................................................................................................... 40 5.4.1.2 Bewertung der Datenerhebung 2012 ................................................................................. 42 5.4.2 ERREICHTE OPTIMIERUNGEN........................................................................................... 43 5.4.3 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 44 5.4.3.1 Datenerfassung .............................................................................................................. 44 5.4.3.2 Zusammenstellung von Soll und Haben ............................................................................ 44 5.4.3.3 Verstärkte Prävention während der Haft ............................................................................ 44 5.4.3.4 Fortbildungsangebot ....................................................................................................... 45 5.4.3.5 Musterschreiben zur Schuldenregulierung ......................................................................... 45 5.4.3.6 Informationsbroschüre für Gefangene ............................................................................... 45 5.4.3.7 Ausweitung der externen Beratungsangebote ..................................................................... 46 5.5 DROGEN UND SUCHT .......................................................................................................... 46 5.5.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 46 5.5.2 ERREICHTE OPTIMIERUNGEN........................................................................................... 49 5.5.2.1 Ausweitung der Betreuungskapazitäten ............................................................................. 49 5.5.2.2 Verbesserung der Zusammenarbeit mit der externen Suchtberatung...................................... 50 5.5.3 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 51 5.5.3.1 Informationsgruppe der externen Suchtberatung................................................................. 52 5.5.3.2 Informationsblatt bei Entlassung ...................................................................................... 52 5.5.3.3 Schulung in Notfallmaßnahmen ....................................................................................... 53 5.5.3.4 Übernahme der Kosten für Suchtentwöhnungstherapien Strafgefangener durch Rentenversicherungsträger .............................................................................................. 54 5.5.3.5 Verteilung zusätzlicher Stellen für Externe Suchtberater ..................................................... 55 5.5.3.6 Substitution in Haft ........................................................................................................ 56 5.6 GESUNDHEITSFÜRSORGE .................................................................................................... 58 5.6.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 58 5.6.2 ERREICHTE OPTIMIERUNGEN........................................................................................... 59 5.6.2.1 Krankenversicherungsschutz bei Haftentlassung ................................................................ 59 -3- 5.6.3 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 59 5.6.3.1 Weitergabe von ärztlichen Befunden ................................................................................ 59 5.6.3.2 Terminvereinbarung mit weiterbehandelnden Ärzten aus der Haft heraus.............................. 59 5.7 AUSLÄNDER/MIGRATION .................................................................................................... 60 5.7.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 60 5.7.2 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 60 5.7.2.1 Projekte und Gruppenangebote ........................................................................................ 60 5.7.2.2 Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden .......................................................................... 61 5.8 PSYCHOLOGISCHE, PSYCHOTHERAPEUTISCHE UND PSYCHIATRISCHE VERSORGUNG .................................................................................................................... 61 5.8.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 61 5.8.2 ERREICHTE OPTIMIERUNGEN........................................................................................... 62 5.8.2.1 Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung mit der Psychotherapeutenkammer Bayern .......................................................................................................................... 62 5.8.2.2 Erhöhter Vergütungssatz für externe psychotherapeutische Leistungen ................................. 62 5.8.3 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 63 5.8.3.1 "Externe Psychotherapeutenliste" ..................................................................................... 63 5.9 ZENTRALE BERATUNGSSTELLEN FÜR STRAFFÄLLIGENHILFE................................................ 63 5.9.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 63 5.9.1.1 Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe ..................................................................... 64 5.9.1.2 Zentralstelle für Straffälligenhilfe in Nürnberg................................................................... 65 5.9.1.3 Regensburger Beratungsstelle für Straffällige und Gefährdete (RBS).................................... 66 5.9.1.4 Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose und Strafentlassene in Würzburg ........................ 67 5.9.2 ERREICHTE OPTIMIERUNGEN........................................................................................... 68 5.9.2.1 Augsburg ...................................................................................................................... 68 5.9.2.2 Ingolstadt ...................................................................................................................... 68 5.9.3 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 69 5.9.3.1 Zusammenstellung aller Angebote der Straffälligenhilfe in Bayern....................................... 69 5.9.3.2 Arbeitsbedingungen für die Bediensteten der zentralen Beratungsstellen für Straffälligenhilfe in den Justizvollzugsanstalten ................................................................. 69 5.10 BEWÄHRUNGSHILFE UND FÜHRUNGSAUFSICHT .................................................................... 69 5.10.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 69 5.10.2 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 73 5.10.2.1 Nutzung zentraler Kontaktadressen .................................................................................. 73 5.10.2.2 Erstkontakt vor Haftentlassung ........................................................................................ 73 5.10.2.3 Standardisierte Kontaktaufnahme bei Inhaftierung nach Bewährungswiderruf ....................... 73 5.10.2.4 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit .......................................................................................................... 74 5.10.2.5 Rechtzeitige Beschlussfassung durch die Strafvollstreckungskammern ................................. 75 5.11 EHRENAMTLICHE MITWIRKUNG ......................................................................................... 76 5.11.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 76 5.11.2 ERREICHTE OPTIMIERUNGEN........................................................................................... 78 5.11.2.1 Fortbildungsangebot für ehrenamtliche Betreuer, die nach Haftentlassung tätig bleiben wollen ............................................................................................................... 78 5.11.3 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 78 5.11.3.1 Gesamtkonzept für den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten.................................................................................................... 78 5.11.3.2 Einheitliche Vorbereitung auf die ehrenamtliche Tätigkeit im Justizvollzug .......................... 79 5.11.3.3 Ausbau des ehrenamtlichen Engagements ......................................................................... 80 5.11.3.4 Datenerhebung............................................................................................................... 83 -4- 5.12 WEITERE SOZIALE HILFEN ................................................................................................. 83 5.12.1 ERREICHTE OPTIMIERUNGEN........................................................................................... 84 5.12.1.1 Personalausweise für Gefangene ...................................................................................... 84 5.12.1.2 Ehe- und Familienseminare ............................................................................................. 84 5.13 ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN ..................................................................................... 85 5.13.1 BESTANDSAUFNAHME ...................................................................................................... 85 5.13.1.1 Runde Tische ................................................................................................................. 85 5.13.1.2 Einführung von Qualitätsstandards und Qualitätssicherung.................................................. 85 5.13.1.3 Fachliche Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Jugendstrafvollzug ......................................................................................................... 86 5.13.1.4 Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter (HEADS) ............................................. 87 5.13.1.5 Entlassung von Gefangenen mit besonders hohem Risikopotential ....................................... 87 5.13.2 EMPFEHLUNGEN DER ARBEITSGRUPPE ............................................................................. 89 5.13.2.1 Datenvernetzung ............................................................................................................ 89 6. ZUSAMMENARBEIT MIT DEN VERBÄNDEN DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE .................................................................................................... 89 6.1 6.2 ZUSAMMENARBEIT ............................................................................................................. 89 ONLINE-BERATUNGSANGEBOTE .......................................................................................... 90 7. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM BAYERISCHEN LANDESVERBAND FÜR GEFANGENENFÜRSORGE UND BEWÄHRUNGSHILFE E. V. (BAYLGB) ....................... 90 7.1 7.2 7.3 7.4 ORGANISATION .................................................................................................................. 90 AUFGABEN ......................................................................................................................... 91 ENGAGEMENT .................................................................................................................... 92 FINANZIERUNG .................................................................................................................. 93 8. FINANZIERUNG VON LEISTUNGEN IM RAHMEN DES ÜBERGANGSMANAGEMENTS ......................................................................................... 93 8.1 STAATLICHE FINANZIERUNG .............................................................................................. 93 8.2 FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN DURCH DEN EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS (ESF) ................. 95 8.2.1 RESO-NORDVERBUND (BERLIN, BRANDENBURG, BREMEN, HAMBURG, MECKLENBURG-VORPOMMERN, NIEDERSACHSEN, SCHLESWIG-HOLSTEIN) ....................... 96 8.2.2 SÜDWESTVERBUND (HESSEN, RHEINLAND-PFALZ, SAARLAND) .......................................... 96 8.2.3 ANDERE LÄNDER ............................................................................................................. 98 8.2.4 BAYERN .......................................................................................................................... 98 8.2.5 BEWERTUNG DER ESF-FÖRDERMÖGLICHKEITEN .............................................................. 99 9. RESÜMEE ......................................................................................................................... 101 10. ANLAGEN......................................................................................................................... 102 10.1 KOOPERATIONSVEREINBARUNG ZWISCHEN DEM STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND DER REGIONALDIREKTION BAYERN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT .......................................................................................... 102 10.2 ABFRAGEMATRIX WOHNEINRICHTUNGEN FÜR HAFTENTLASSENE ...................................... 102 10.3 ÜBERSICHTLISTE DER WOHNPROJEKTE UND WOHNPLÄTZE DES BAYERISCHEN LANDESVERBANDS FÜR GEFANGENENFÜRSORGE UND BEWÄHRUNGSHILFE E.V. .................. 102 -5- 10.4 BESCHREIBUNG DER ENTLASSSTRÖME AUS BAYERISCHEN JUSTIZVOLLZUGSANSTALTEN FÜR DAS JAHR 2011.............................................................. 102 10.5 "ERSTE-HILFE"-MAPPE DES VEREINS "BREMISCHE STRAFFÄLLIGENBETREUUNG" ............ 102 10.6 "SCHULDEN UND INHAFTIERUNG - EINE BROSCHÜRE FÜR ÜBERSCHULDETE GEFANGENE" ................................................................................................................... 102 10.7 ENTSCHEIDUNGSBÄUME ZUM KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZ NACH DER HAFT.............. 102 10.8 MUSTERSCHREIBEN KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZ NACH DER HAFT (JUSTIZVOLLZUGSANSTALT AMBERG) ............................................................................... 102 10.9 JMS "LEISTUNGEN DES JUSTIZVOLLZUGS ZUR VERBESSERUNG DER ZUSAMMENARBEIT MIT DER EXTERNEN SUCHTBERATUNG" ............................................... 102 10.10 BROSCHÜRE "INFORMATIONEN ZUR EHRENAMTLICHEN TÄTIGKEIT IM JUSTIZVOLLZUG" ............................................................................................................. 102 10.11 BROSCHÜRE "MERKBLATT ÜBER DIE EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT IN DER BEWÄHRUNGSHILFE" ....................................................................................................... 102 10.12 „SICHERHEITSUNTERWEISUNG“ DER JUSTIZVOLLZUGSANSTALT MÜNCHEN ....................... 102 -6- 1. Begriffsbestimmung und Zweck Übergangsmanagement umfasst insbesondere die Entlassungsvorbereitung in der abschließenden Phase des Vollzugs, das heißt die Vorbereitung der Entlassung der Gefangenen im engeren Sinne, die Planung, Einleitung, Vermittlung und Durchführung von (Re-) Integrationsmaßnahmen für zur Entlassung anstehende Gefangene, besonders die strukturierte Verknüpfung und Verzahnung von Behandlungsmaßnahmen des Vollzugs mit Hilfeangeboten und Maßnahmen der nach der Entlassung für die Betroffenen zuständigen Stellen. Durch Maßnahmen einer koordinierten Entlassungsvorbereitung soll die Basis für einen bestmöglichen Übergang der Inhaftierten von der straff geregelten Situation des Vollzugs zu der komplexen Lebenssituation nach der Entlassung geschaffen und damit eine optimale soziale Reintegration der Gefangenen erreicht werden. Übergangsmanagement dient dazu, gerade in der schwierigen Zeit unmittelbar nach der Entlassung einen Rückfall der Strafentlassenen in die Straffälligkeit zu vermeiden, indem Schnittstellenprobleme vermieden bzw. minimiert werden. Dem Gefangenen 1 soll eine "Brücke" in die Freiheit gebaut werden. Zu einem optimalen Übergangsmanagement gehört im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit zwingend auch die Überwachung von Personen mit hohem Risikopotential, insbesondere von Sexual- und Gewaltstraftätern. 2. Auftrag der Arbeitsgruppe Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 29. Juli 2009 wurde eine Arbeitsgruppe "Übergangsmanagement" eingesetzt mit dem Auftrag, bereits laufende oder 1 Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wurde bei allen Formulierungen auf eine Geschlechter differenzierende Schreibweise verzichtet. Sämtliche Formulierungen sind geschlechtsneutral aufzufassen und berücksichtigen grundsätzlich im gleichen Maße die für Frauen und Männer relevanten Aspekte im Kontext des behandelten Themas. -7- geplante Projekte des Übergangsmanagements, insbesondere Maßnahmen und Konzepte bayerischer Justizvollzugsanstalten, zu sichten, zusammenzustellen und auszuwerten sowie die gewonnenen Erkenntnisse im Sinne von "best practice" für die Vollzugspraxis im Rahmen von Empfehlungen nutzbar zu machen und gegebenenfalls Vorschläge zur Optimierung des Übergangsmanagements zu unterbreiten. Leiter der Arbeitsgruppe "Übergangsmanagement“ ist Ltd. Regierungsdirektor Peter Landauer, Leiter der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld. Der Arbeitsgruppe gehören derzeit ferner folgende Mitglieder an: − Sozialamtfrau Angelika Baader, sozialpädagogischer Dienst der Justizvollzugsanstalt Amberg − Manfred Drosta, Bayerischer Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e. V. − Regierungsinspektor Maximilian Köckritz, Justizvollzugsanstalt München, derzeit an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgeordnet − Pastoralreferent Mario Kunz, seelsorgerischer Dienst der Justizvollzugsanstalt Nürnberg − Nicole Lehnert, Leiterin der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe − Oberregierungsrätin Barbara Lutz, psychologischer Dienst der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth − Norbert Merz, Landesarbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Mitarbeiter im Strafvollzug Bayern e. V. − Oberregierungsrat Sascha Rath, Abteilungsleiter in der Justizvollzugsanstalt Nürnberg − Amtmann im JVD Hermann Riedmann, Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes in der Justizvollzugsanstalt Würzburg − Technischer Amtmann Stefan Schilfarth, Werkdienstleiter in der Justizvollzugsanstalt Nürnberg − Sozialamtsrätin Cornelia Schuh-Stötzel, Zentrale Koordinierungsstelle Bewährungshilfe der Bayerischen Justiz − Oberlehrerin im JVD Birgit Wirth, pädagogischer Dienst der Justizvollzugsanstalt Aichach -8- In der konstituierenden Sitzung am 23. September 2009 und in den weiteren Sitzungen hat sich die Arbeitsgruppe zum Ziel gesetzt, zunächst eine Erfassung der in den bayerischen Justizvollzugsanstalten bereits vorhandenen Strukturen des Übergangsmanagements vorzunehmen. In Verfolgung dieser Absicht wurden Fragebogen entwickelt, auf deren Grundlage die entsprechenden Daten erhoben wurden. Im ersten Zwischenbericht der Arbeitsgruppe vom 20. Juni 2011 wurde eine vorläufige Bewertung des von den Justizvollzugsanstalten übersandten Datenmaterials unter Nutzung einer von der IT-Leitstelle bei der Bayerischen Justizvollzugsschule für diesen Zweck erstellten Datenbank vorgenommen. Dieses bedurfte einer intensiven Auswertung, Vertiefung, Akzentuierung sowie Diskussion innerhalb der Arbeitsgruppe. In Ergänzung des Arbeitsauftrages hat sich die Arbeitsgruppe nicht nur auf Empfehlungen beschränkt, sondern bereits konkrete Maßnahmen der Optimierung des Übergangsmanagements in die Wege geleitet. So wurde z.B. eine Kooperationsvereinbarung mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und unterschriftsreif vorbereitet. 3. Resozialisierung als vollzugliche Aufgabe während der gesamten Haftdauer Die Vorbereitung der Gefangenen auf ihre Entlassung beginnt nach dem Verständnis des bayerischen Justizvollzugs nicht erst zu irgendeinem, wie auch immer zu bestimmenden Zeitpunkt gegen Ende einer oftmals langjährigen Haft. Sie beginnt bereits am ersten Tag der Inhaftierung. Die Behandlungsuntersuchung, die Erstellung und Fortentwicklung des Vollzugsplans, die verantwortungsvolle Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen sowie das Übergangsmanagement in der Phase der Entlassung sind integrale Bestandteile eines Gesamtprozesses, in dessen Mittelpunkt die Durchführung von vollzuglichen Behandlungsmaßnahmen steht. Diese sollen an den für die Tat ursächlichen Defiziten aber auch vorhandenen Ressourcen der Gefangenen ansetzen und diese befähi-9- gen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Bemühungen um die soziale Wiedereingliederung von Strafgefangenen sind äußerst vielseitig: Dabei kommt der Hinführung zu einer geregelten Arbeit und der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine entscheidende Rolle zu. Deshalb ist im BayStVollzG geregelt, dass den Gefangenen unter Berücksichtigung von ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit zugewiesen werden soll. Demzufolge ist auch ein breit gefächertes, heutigen Bildungs- und Markterfordernissen entsprechendes Arbeits-, Ausbildungs- und Fortbildungsangebot fester Bestandteil der Programme bayerischer Justizvollzugsanstalten. Angesichts der schwierigen sozialen Verhältnisse, aus denen die Gefangenen häufig stammen, kommt im Rahmen der Bemühungen um deren Wiedereingliederung auch der Arbeit der Fachdienste hier insbesondere der medizinischen, pädagogischen, psychologischen, seelsorgerischen und sozialpädagogischen Dienste - eine wichtige Funktion zu. Gleiches gilt für die Sozialtherapie, die im bayerischen Justizvollzug derzeit erheblich ausgebaut wird. Bei drogenabhängigen bzw. suchtgefährdeten Gefangenen wird bereits während der Zeit des Vollzugs besonderer Wert auf eine Zusammenarbeit mit externen Suchberatern gelegt. Eine wichtige Rolle spielt zudem die Heranführung der Gefangenen an eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. So können sie die Anstaltsbibliotheken nutzen, an Kursen oder kulturellen Veranstaltungen teilnehmen und sich sportlich betätigen. Da auch tragfähige soziale Bindungen zu Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalt die Voraussetzungen für das Gelingen der Wiedereingliederung entscheidend verbessern können, werden solche Kontakte, vor allem auch zu Familienangehörigen, gefördert. In der Phase der unmittelbaren Entlassungsvorbereitung schließlich werden die Gefangenen bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten beraten und unterstützt. Die Mitarbeiter der Sozialdienste in den Justizvollzugsanstalten informieren und beraten -10- nach den individuellen Bedürfnissen des Betroffenen in Bezug auf, Arbeit, Unterkunft und die Hilfsangebote vor Ort. 4. Rechtliche Rahmenbedingungen 4.1 Starke Betonung des Übergangsmanagements im Bayerischen Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) Entsprechend seiner großen Bedeutung erfolgt in Bayern durch das BayStVollzG sowie in weiteren Regelungen eine starke Betonung des Übergangsmanagements, um den Gefangenen den Übergang in die Freiheit zu erleichtern. Der Zusammenarbeit der Justizvollzugsanstalten mit vollzugsexternen Stellen wird dabei eine besonders große Bedeutung zugemessen. Daher sieht Art. 175 Abs. 2 BayStVollzG vor, dass die Anstalten mit Behörden, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Personen, deren Einfluss die Eingliederung fördern kann (dies sind auch ehrenamtlich tätige Personen), eng zusammenarbeiten. Im Bereich des Jugendstrafvollzuges folgt das Gebot einer engen Zusammenarbeit mit fachbezogenen außervollzuglichen Einrichtungen und Organisationen aus Art. 126 Abs. 1 BayStVollzG. 4.2 Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bewährungshilfe, den Aufsichtsstellen für die Führungsaufsicht und den Einrichtungen der Strafentlassenenhilfe Art. 175 Abs. 4 BayStVollzG verpflichtet die Anstalten, soweit erforderlich, zur Entlassungsvorbereitung insbesondere mit der Bewährungshilfe, den Aufsichtsstellen für die Führungsaufsicht und den Einrichtungen der Strafentlassenenhilfe frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Im Rahmen einer sorgfältigen Entlassungsvorbereitung ist es gerade bei gefährlichen Gefangenen dringend geboten, möglichst frühzeitig mit den Stellen Kontakt -11- aufzunehmen, die nach der Entlassung der Gefangenen deren Betreuung übernehmen, um sie gegebenenfalls in die Entlassungsvorbereitung gezielt einbinden zu können. 4.3 Vorübergehende Hilfestellung nach der Entlassung im Einzelfall Art. 81 BayStVollzG stellt eine wichtige Ergänzung zur Behandlung Gefangener und zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung dar. Danach kann die Anstalt auf Antrag der Gefangenen nach der Entlassung vorübergehend Hilfestellung im Einzelfall gewähren, soweit diese nicht anderweitig durchgeführt werden kann, und der Erfolg der Behandlung der Gefangenen gefährdet ist. Hierdurch wird eine punktuelle Fortführung der Betreuung ermöglicht, was helfen kann, eine vorübergehende akute Krisensituation zu entschärfen. 4.4 Sozialtherapie im Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug Auch bei der Einrichtung von sozialtherapeutischen Abteilungen für Gewalt- und Sexualstraftäter handelt es sich im wohlverstandenen Sinne um eine Maßnahme des praktizierten Übergangsmanagements im Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug. Übergangsmanagement soll einen reibungslosen Übergang aus dem Strafvollzug in ein Leben ohne Straftaten ermöglichen. Studien haben den empirischen Nachweis erbracht, dass die Methoden der Sozialtherapie, einer besonders intensiven Form der Behandlung von Straftätern, die Rückfallquote um ca. ein Drittel senken können. Bis zum Inkrafttreten des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes waren in den bayerischen Justizvollzugsanstalten 217 Behandlungsplätze in Sozialtherapeutischen Einrichtungen vorhanden, davon 168 für die Behandlung von Sexualstraftätern. Die seit 1998 geltende Differenzierung zwischen bestimmten Sexualstraftätern und anderen Gefangenen wurde im seit 1.1.2008 geltenden Bayerischen Strafvollzugsgesetz weiter entwickelt. Gefangene, die wegen einer Sexualstraftat zu einer zeitigen Frei-12- heitsstrafe von mehr als zwei Jahren oder zu einer Jugendstrafe verurteilt wurden, sind nach Art. 11 Abs. 1 und Art. 132 Abs. 1 BayStVollzG in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen, wenn die dort durchgeführte Behandlung angezeigt ist. Angezeigt ist diese insbesondere dann, wenn der Gefangene zur Verringerung der Rückfallgefahr behandlungsbedürftig erscheint, wenn er behandlungsfähig ist und wenn die im Normalvollzug zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichend erscheinen. Andere Gefangene, von denen schwerwiegende Straftaten gegen Leib oder Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erwarten sind, können (ab 2013: "sollen") gemäß Art. 11 Abs. 2 bzw. Art. 132 Abs. 2 BayStVollzG in eine sozialtherapeutische Einrichtung verlegt werden, wenn deren besondere therapeutische Mittel und soziale Hilfen zu ihrer Resozialisierung angezeigt sind. In Bayern besteht seit 1972 die sozialtherapeutische Anstalt Erlangen mit 41 Plätzen (nur Einzelhaftplätze) für Gewalttäter, davon sechs im offenen Vollzug. Sozialtherapeutische Abteilungen für Sexualstraftäter sind eingerichtet in den Justizvollzugsanstalten München, Würzburg, St. Georgen-Bayreuth, Straubing, Landsberg am Lech (jeweils 24 Haftplätze), Amberg und Kaisheim (jeweils 16 Haftplätze). Der weitere Ausbau der Sozialtherapie ist ein wesentlicher Eckpfeiler des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes. In der Umsetzung wurden zusätzlich zu den bereits im Jahr 2008 vorhandenen 217 Therapieplätzen in den Justizvollzugsanstalten Aichach, Amberg, St. Georgen-Bayreuth, Ebrach, Kaisheim, München und Neuburg-Herrenwörth weitere 98 Plätze speziell für Gewaltstraftäter geschaffen. Aktuell stehen damit 168 Plätze für Sexualstraftäter und 147 Plätze für Gewaltstraftäter zur Verfügung. Bis Ende des Jahres 2013/Anfang 2014 ist geplant, weitere 70 Therapieplätze für Gewaltstraftäter zu schaffen. Im gesamten bayerischen Vollzug können dann 385 Plätze in der Sozialtherapie angeboten werden. Ein Ausbau um weitere 24 Plätze ist bereits in Planung. Speziell im Jugendstrafvollzug stehen in der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth derzeit insgesamt 32 Behandlungsplätze (16 für Sexual- und 16 Plätze für Gewaltstraftäter) zur Verfügung. Die dortige Kapazität für Gewaltstraftäter wurde bereits zum Jahresende 2009 von acht auf 16 Plätze verdoppelt. Auch in der Jugendstrafvollzugsanstalt Ebrach -13- konnte bereits eine sozialtherapeutische Abteilung für Gewaltstraftäter mit 10 Haftplätzen eingerichtet werden. Eine Erweiterung der Kapazität in Ebrach sowie die Einrichtung einer sozialtherapeutischen Abteilung in der Jugendstrafvollzugsanstalt Laufen-Lebenau sind geplant. 4.5 Nachsorge bei vorangegangener sozialtherapeutischer Behandlung Gem. Art. 119 BayStVollzG sollen die sozialtherapeutischen Einrichtungen bzw. Abteilungen der Justizvollzugsanstalten nach Entlassung der Gefangenen die im Vollzug begonnene Betreuung vorübergehend fortführen, soweit diese nicht anderweitig durchgeführt werden kann, speziell durch niedergelassene Psychiater oder Psychotherapeuten, forensische Nachsorgeambulanzen oder die Bewährungshilfe bzw. weitere sozialpädagogische Angebote der Straffälligenhilfe. Die Nachbetreuung durch die sozialtherapeutischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten in diesem Sinne soll ein die Gefangenen stabilisierender Prozess und gleichzeitig ein Abnabelungsprozess sein. Ferner wurden für die Nachbetreuung von Verurteilten, die nach Verbüßung einer wegen einer Straftat gemäß §§ 174 bis 184 StGB verhängten Freiheitsstrafe aus dem Justizvollzug entlassen worden sind, unter Führungsaufsicht oder Bewährung stehen und vom Gericht angewiesen worden sind, sich psychotherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen, im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durch freie Träger psychotherapeutische Fachambulanzen in München, Nürnberg und Würzburg geschaffen. Eine Erweiterung des Behandlungsangebots der psychotherapeutische Fachambulanzen auf gefährliche Gewaltstraftäter ist derzeit in Planung. Nachbetreuung soll die Gefangenen in ihren Stärken unterstützen und an ihren Schwächen arbeiten. Sie soll positives Verhalten verstärken, die Lebenssituation der Gefangenen stabilisieren und die Gesellschaft effektiv vor gefährlichen Straftätern schützen. -14- 4.6 Aufnahme auf freiwilliger Grundlage Gemäß Art. 120 BayStVollzG können frühere Gefangene unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vorübergehend wieder in die sozialtherapeutische Einrichtung bzw. Abteilung der Justizvollzugsanstalt aufgenommen werden. Diese Möglichkeit der Aufnahme stellt eine Hilfemaßnahme im Sinne einer Krisenintervention bei akuter Rückfallgefahr dar. 4.7 Entlassungsvorbereitung für junge Gefangene Junge Gefangene bedürfen einer besonders intensiven Entlassungsvorbereitung. Deshalb regelt Art. 136 Abs. 1 BayStVollzG, dass die Jugendstrafvollzugsanstalten rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin mit vertrauenswürdigen Dritten und Institutionen außerhalb des Vollzugs zusammenarbeiten, um zu erreichen, dass die jungen Gefangenen bei der Entlassung über eine geeignete Unterbringung und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügen. Die Jugendämter und, soweit angeordnet, die Bewährungshilfe werden unterrichtet. Bei minderjährigen Gefangenen werden regelmäßig auch die Personensorgeberechtigten einbezogen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die bekannten Rückfallfaktoren, insbesondere Arbeits- und Wohnungslosigkeit, so weit wie möglich auszuschließen. Die Anstrengungen aller an der Entlassungsvorbereitung Beteiligten konzentrieren sich darauf, entsprechende Angebote zu erarbeiten und gemeinsam mit den Gefangenen realistische Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Auch bereits während des Vollzugs der Jugendstrafe wird über Art. 126 und Art. 127 BayStVollzG eine enge Zusammenarbeit mit Behörden und freien Trägern sowie ehrenamtlich Tätigen geregelt. 4.8 "Notanker" für junge Gefangene Für junge Gefangene sieht Art. 137 Abs. 2 BayStVollzG auf Antrag der jungen Gefangenen die vorübergehende Fortführung der im Vollzug begonnenen Betreuung nach Entlassung vor, soweit sie nicht anderweitig -15- durchgeführt werden kann (sog. "Notanker"). Hierzu können junge Gefangene unter bestimmten Umständen in einer Abteilung des offenen Vollzugs verbleiben oder in einer solchen nach ihrer Entlassung wieder aufgenommen werden, wenn der Erfolg der Erziehung gefährdet und ein Aufenthalt in der Jugendstrafanstalt aus diesem Grund gerechtfertigt ist. Eine für diese Maßnahme geeignete Abteilung des offenen Vollzuges bestand bereits in der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth; neue Abteilungen des offenen Vollzugs sind in den Justizvollzugsanstalten Ebrach und Laufen-Lebenau im Juli bzw. September 2011 in Betrieb gegangen. 5. Besondere Problemlagen Die Arbeitsgruppe hat sich vertieft mit Problemlagen befasst, die in besonderem Maße die schwierige Lebenssituation von Entlassenen kennzeichnen. 5.1 Arbeit 5.1.1 Bestandsaufnahme Nach Art. 2 Satz 2 BayStVollzG soll der Vollzug der Freiheitsstrafe die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dieser Behandlungsauftrag kann nur verwirklicht werden, wenn den Gefangenen bereits im Justizvollzugvollzug eine sinnvolle und nützliche Arbeit zugewiesen werden kann. Hierdurch sollen sie an ein regelmäßiges, auf eigene Arbeit aufgebautes Leben gewöhnt werden. Dies ist eine ganz entscheidende Voraussetzung für die spätere Wiedereingliederung der entlassenen Strafgefangenen in die Gesellschaft. Das Bayerische Strafvollzugsgesetz bestimmt deshalb ausdrücklich (Art. 43), dass die Strafgefangenen verpflichtet sind, eine ihren Fähigkeiten angemessene Arbeit auszuüben (anders verhält es sich mit den Untersuchungsgefangenen, die gemäß Art. 12 Abs. 1 BayUVollzG auf Grund der bis zur Rechtskraft der Verurteilung für sie sprechenden -16- Unschuldsvermutung keine gesetzliche Arbeitspflicht trifft). Die Vollzugsbehörden sollen den Gefangenen wirtschaftlich ergiebige Arbeit zuweisen und dabei ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen berücksichtigen (Art. 39 Abs. 2 Satz 1 BayStVollzG). Die Gewöhnung an eine regelmäßige Arbeit ist somit elementarer Bestandteil eines geordneten Behandlungsvollzugs. Arbeit ist zudem ein ordnendes Element in der Anstalt und damit zugleich ein Beitrag zur Sicherheit. Die Justizvollzugsanstalten verfügen über Kontakte zu den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, Innungen und privaten Bildungsträgern. Die Zusammenarbeit findet auch durch Besuche in den Justizvollzugsanstalten, vor allem durch Handwerkskammern und Innungen, statt. Gesucht wird zudem der Kontakt zu Unternehmen der freien Wirtschaft. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag 2 unterhalten die Justizvollzugsanstalten sehr gute Kontakte zu den Agenturen für Arbeit, wobei in der Regel dort konkrete Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Im Einzelnen bestehen jedoch Probleme bei der Erreichbarkeit der Ansprechpartner. Einzelne Agenturen für Arbeit haben zudem nicht die Möglichkeit, Sprechstunden in den Anstalten anzubieten. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter werfen einige Schwierigkeiten bei der Vermittlung in Arbeit auf. In den größeren Justizvollzugsanstalten sind arbeitstherapeutische Betriebe mit 5 bis 22 Plätzen eingerichtet. Alle Betriebe werden von Bediensteten geleitet, die die Zusatzausbildung "Leiter eines arbeitstherapeutischen Betriebes" an der Bayerischen Justizvollzugsschule absolviert haben. Überwiegend sind zudem Psychologen und Sozialpädagogen, zum Teil auch externe Fachreferenten, bei der Betreuung dieser Gefangenen tätig. Basisunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie im Umgang mit Computern wird daneben angeboten. 2 Art. 126 Abs. 1, Art. 175 Abs. 3 BayStVollzG -17- 5.1.2 Konkrete Projekte zur Arbeitsmarktintegration im bayerischen Strafvollzug Im Rahmen des Übergangsmanagements werden verschiedene Einzelprojekte zur Arbeitsmarktintegration gefördert. Solche Projekte ermöglichen es, den jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Inhaftierten und zur Entlassung anstehenden Gefangenen gerecht zu werden. Eine Anstalt mit überwiegend langjährig Inhaftierten muss gerade im Aus- und Weiterbildungsbereich andere Prioritäten setzen als eine Anstalt, in der vorwiegend kurzzeitige Freiheitsstrafen verbüßt werden. Das Angebot einer Jugendstrafanstalt muss wiederum andere Schwerpunkte bilden. Hierzu kommt, dass sich die Verhältnisse vor Ort, z. B. in Bezug auf Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten, erheblich unterscheiden können. Exemplarisch sind folgende "Leuchtturmprojekte" zu nennen: 5.1.2.1 Projekt "FREI" Fachkräfte durch Reintegration Ehemaliger Inhaftierter (Justizvollzugsanstalten St. Georgen-Bayreuth, Landsberg am Lech und Nürnberg) Das Projekt "FREI" (Fachkräfte durch Reintegration Ehemaliger Inhaftierter) der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) in den Justizvollzugsanstalten St. Georgen-Bayreuth, Landsberg am Lech und Nürnberg soll dazu beitragen, die Öffentlichkeit und Betriebe für die Potenziale der Gefangenen zu sensibilisieren und die Angebote zur Nachqualifizierung von Inhaftierten zu evaluieren, zu erweitern und zu vernetzen. Konkret sollen u. a. berufliche Übergangs- und Anschlussperspektiven für Inhaftierte und Entlassene entwickelt, die Zahl abschlussbezogener Nachqualifizierungen für gering qualifizierte Gefangene gesteigert, die Zahl von betrieblichen Übernahmen Haftentlassener erhöht, ein spezielles Netzwerk entwickelt und einrichtungsübergreifende Kooperationen initiiert werden. Ausbildungsmaßnahmen in anerkannten Lehrberufen sollen so modularisiert werden, dass Gefangene, die eine begonnene Ausbildung während des Vollzugs nicht abschließen können, die Möglichkeit erhalten, während des Vollzugs absolvierte Ausbildungsabschnitte auf eine spätere Fortsetzung der Ausbildung nach der Entlassung anrechnen zu lassen. Hierfür sollen Kontakte zwischen den jeweili-18- gen Ausbildungsbetrieben der Anstalten und in der beruflichen Bildung tätigen privaten Arbeitgebern hergestellt werden. In den kooperierenden Justizvollzugsanstalten werden der Bestand und der Bedarf an Beratungs- und Nachqualifizierungsangeboten erhoben, Inhaftierte beraten und das Übergangsmanagement zwischen dem Strafvollzug und den Bildungsakteuren unterstützt. Für die konkrete Umsetzung sind überregionale sowie regionale Koordinierungen geplant. Die Aufgabe der regionalen Mitarbeiter ist es, sowohl Gefangene individuell zum Thema Nachqualifizierung und berufliche Integration zu beraten als auch Verantwortlichen der Justizvollzugsanstalten bei Bedarf Unterstützung zu geben, wenn abschlussorientierte Qualifizierungskonzepte auf den Weg gebracht werden sollen (z.B. für Teilqualifizierungen, Externenprüfung, berufsbezogene Sprachkurse usw.). Das Programm trägt so dazu bei, die Bedarfe des Arbeitsmarktes hinsichtlich Fördermöglichkeiten, Finanzierungsetats und Projekten von durchführenden Institutionen in Kongruenz bringen. Das Projekt "FREI" wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung aus Bundesmitteln des Programms "Perspektive Berufsabschluss" und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Laufzeit des Projekts ist vom 1. September 2010 bis 31. August 2013. 5.1.2.2 Projekt "Jobscout" (Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld) In der für junge männliche Erwachsene zuständigen Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld wird seit 2009 das Projekt "Jobscout" durchgeführt. Ziel des Projekts ist es, Gefangene, die bereits vor der Inhaftierung eine Berufsausbildung absolviert haben oder in der Anstalt an bestimmten Bildungsangeboten erfolgreich teilgenommen haben, während der Haft oder kurz nach Haftende unmittelbar in eine Beschäftigung zu bringen. Das Projekt beinhaltet Einzel-Coachings, Gruppen-Trainings, Arbeitsstellenvermittlung und eine sechsmonatige Nachbetreuung nach der Haft. Das Projekt ist angegliedert an eine "Initiative Arbeit durch Management" (IAM) des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz e.V. (DWBO) und der Deutschen Telekom und beinhaltet insbe-19- sondere eine Einbindung ehrenamtlicher Betreuer als "Paten" für die betroffenen Gefangenen. Das Projekt wird durch den Bayer. Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V. finanziell gefördert. Es kann nach seinem bisherigen Verlauf positiv beurteilt werden und soll bei anhaltendem Erfolg fortgesetzt werden. 5.1.2.3 Projekt "MIGRA plus" (Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld) In der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld wurde zudem das Projekt "MIGRA plus: Migranten den Berufs(wieder)einstieg ermöglichen – zielgerichtetes Übergangsmanagement entwickeln und Vielfalt gestalten" verwirklicht. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk des DGB durchgeführt und im Rahmen des ESFBundesprogramms "XENOS – Integration und Vielfalt" insbesondere durch Mittel der Europäischen Union (namentlich des Europäischen Sozialfonds) und zusätzliche Fördermittel des Bundes finanziell realisiert. Ziel des Projekts ist eine verbesserte Arbeitsmarktintegration von Haftentlassenen gerade bei der kriminologisch relevanten Gruppe junger Erwachsener. Da die berufliche Integration der Gefangenen nach ihrer Haftentlassung einen wesentlichen Faktor für die Vermeidung von Rückfällen darstellt, ist sie eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige soziale Integration der Haftentlassenen. Allerdings ist die Arbeitsmarktintegration von Haftentlassenen aufgrund einer komplexen Problemlage schwierig: Die Mehrheit der Gefangenen verfügt nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung; zudem waren die meisten Gefangenen bereits vor ihrer Inhaftierung arbeitslos bzw. gingen keiner regelmäßigen Beschäftigung nach. Ein überwiegend niedriges Bildungsniveau der Gefangenen in Verbindung mit einer häufig defizitären Sozialisation aufgrund gestörter Familienverhältnisse bedingt eine eingeschränkte Kommunikations-, Interaktions- und Konfliktfähigkeit sowie eine geringe Frustrationstoleranz. Diese sozialen Kompetenzen sind jedoch eine wesentliche -20- Voraussetzung für eine nachhaltige Integration in ein modernes Arbeitsleben. Insbesondere der Umgang mit interkultureller Vielfalt ist in einer globalisierten Arbeitswelt von Bedeutung. Mit rund einem Drittel ist der Anteil der Gefangenen mit Migrationshintergrund in der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld sehr hoch. Bei dieser Personengruppe liegen in der Regel ein überdurchschnittlicher Bedarf an formalen Qualifikationen sowie interkulturell bedingte Hindernisse bei der Arbeitsmarktintegration vor. Die Arbeitsmarktintegration von Gefangenen wird häufig zusätzlich erschwert durch komplexe individuelle Problemlagen nach der Haftentlassung wie Orientierungsschwierigkeiten, Verschuldung, Wohnungsfragen u. a. m. Vor diesem Hintergrund erfordert die nachhaltige Arbeitsmarktintegration von Haftentlassenen neben formalen Qualifizierungsabschlüssen die Vermittlung von sozialen Kompetenzen bzw. „Soft Skills“, die eine reflektierte Kommunikation und Interaktion in vielfältigen und interkulturell geprägten Arbeitszusammenhängen fördert, sowie ein auf individuelle Problemlagen zugeschnittenes ganzheitliches Übergangsmanagement, das sich über den Zeitraum der Haft hinaus erstreckt. Die Strategie des Projekts "MIGRA plus“ besteht in einem Ansatz, der die Integration der Haftentlassenen systematisch mit Aspekten von Vielfalt und Toleranz verknüpft und zugleich auf eine Nachhaltigkeit der Aktivitäten abzielt. Die Verknüpfung von Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen und zur Förderung der Vielfalt schlägt sich mit einem zusätzlichen Ausbildungsangebot für Gefangene mit Migrationshintergrund in einem Lehrgang für Gebäudereiniger nieder. Dadurch werden für diese Gefangenen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten in einem Beruf mit besonders hohen Vermittlungschancen geschaffen. Da diese Qualifizierung relativ geringe Bildungsvoraussetzungen hat, wird dabei zugleich berücksichtigt, dass Migranten teilweise ein niedrigeres Bildungsniveau und geringere Sprachkompetenzen haben. Das zusätzliche Angebot für Gefangene mit Migrationshintergrund zur Teilqualifizierung als Gebäudereiniger wird integriert in das laufende Angebot dieser Qualifizierung innerhalb der Justizvollzugsanstalt. Auf diesem Wege ist eine interkulturel-21- le Heterogenität der jeweiligen Gruppen gewährleistet, die bereits im Rahmen der Qualifizierung die konstruktive Auseinandersetzung mit kulturellen Unterschiedlichkeiten in Arbeitszusammenhängen fördert. Das Übergangsmanagement umfasst dabei die Betreuung sowohl in der Zeit vor der Haftentlassung als auch in den sechs Monaten danach und gewährleistet so eine kontinuierliche Betreuung sowohl der Vorbereitung als auch der Umsetzung des Übergangs. Das Übergangsmanagement enthält einerseits sämtliche Instrumente zur beruflichen Integration (Beratung, Berufsorientierung, Unterstützung bei Bewerbungen, Vermittlung von Ausbildungs- und Praktikumsstellen, Vermittlung und Beratung bei der Unterstützung durch die Arbeitsagentur und arbeitsmarktpolitische Dienstleister, Betreuung bei der Integration im Betrieb), die flexibel auf die individuellen Anforderungen der Haftinsassen abgestimmt werden können. Andererseits wird auch Unterstützung bei der Bewältigung individueller sozialer Probleme angeboten, indem eine individuelle Problemanalyse und ein Hilfeplan erstellt werden sowie eine Vermittlung an entsprechende Träger von Unterstützungsleistungen erfolgt. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die berufliche Integration nicht an individuellen sozialen Problemen scheitert. Grundlage dieses begleiteten Übergangs ist die systematische und nachhaltige Vernetzung von Justizbehörden, Arbeitsagentur, Bildungsträgern, Trägern sozialer Unterstützungsleistungen und Betrieben, die eine effiziente Kooperation dieser Akteure bei der individuellen Gestaltung des Übergangs gewährleistet. Die Vernetzung wird durch das Projekt aufgebaut und verstetigt. VielfaltSchulungen als Teil des Übergangsmanagements gewährleisten im Übrigen, dass neben formalen Qualifikationen auch „Soft Skills“ vermittelt werden, die die Beschäftigungsfähigkeit und berufliche Mobilität der Gefangenen maßgeblich fördern. Um eine nachhaltige Implementierung der Vielfalt-Schulungen zu gewährleisten, wurden diese praxisorientiert entwickelt. Darüber hinaus werden auch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Niederschönenfeld in Workshops mit interkulturellen Problematiken und ihrer Bewältigung vertraut gemacht. Durch diese Qualifizierung der Ausbilder wurden die Inhalte der Vielfalt-Schulungen nachhaltig in der Justizvoll-22- zugsanstalt Niederschönenfeld verankert, da die Ausbilder die Inhalte der Weiterbildung nachfolgend als Handlungsprinzip tagtäglich anwenden können. Darüber hinaus ist der Aufbau des Netzwerkes regionaler Akteure, die für die Gestaltung des Übergangs von der Haft in den Beruf relevant sind, eine Grundlage auch für künftige Kooperationen der Beteiligten beim Übergangsmanagement der Haftentlassenen. Das Bundesverwaltungsamt hat Fördermittel für das Projekt bewilligt. Der Bewilligungszeitraum dauerte zunächst bis 31. Januar 2012. Für die darauffolgende Förderrunde des Bundesprogramms XENOS sollte durch die Münchner Tochtergesellschaft des Berufsbildungswerks des DGB ein Folgeprojekt „MIGRAwork+ - Kooperation und Vernetzung am Übergang von der Haft in den Beruf“ aufgelegt werden, das auf dem Konzept von MIGRA plus aufbaut, dieses aber insbesondere in den Komponenten Berufsqualifizierung, Netzwerkbildung sowie individuelles Übergangsmanagement erweitert. Die Förderung dieses Anschlussprojekts aus dem Bundesprogramm XENOS wurde nicht bewilligt. Eine Fortführung über Haushaltsmittel des Freistaates Bayern ist aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage derzeit nicht möglich. 5.1.2.4 Projekt für Jugendstrafgefangene mit Migrationshintergrund (Justizvollzugsanstalt Ebrach) Es ist beabsichtigt, in Umsetzung des von der Europäischen Kommission genehmigten Operationellen Programms "Zukunft in Bayern Europäischer Sozialfonds - Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Bayern 2007 bis 2013" unter Förderung von dem Freistaat Bayern zugewiesenen ESF-Fördermitteln voraussichtlich in der Jugendstrafvollzugsanstalt Ebrach ein Projekt durchzuführen, im dessen Rahmen Jugendstrafgefangene mit Migrationshintergrund in ihrem Integrationsgrad sowie insbesondere in ihrer Bewerbungs- und Arbeitsfähigkeit gestärkt werden sollen. Dies soll durch eine Kombination von arbeitsmarktspezifischen Maßnahmen (z. B. Unterricht, Praktikumseinsätze u. a.) in engem -23- zeitlichen Zusammenhang vor der Haftentlassung sowie eine umfassende sozialpädagogische Betreuung und Nachsorge nach der Haftentlassung in enger Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, der Bewährungshilfe und potenziellen Arbeitgebern erreicht werden. Das Projekt hat zum Ziel, möglichst viele der Jugendstrafgefangenen mit Migrationshintergrund nach ihrem Haftantritt unmittelbar in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Insoweit liegt aktuell ein Projektantrag der „Gesellschaft für berufliche und soziale Integration (gfi) gGmbH Bamberg“ vor, der diese Zielvorgabe in den Blick genommen hat. Der Projektantrag enthält folgende Schwerpunkte: Qualifizierung im Bereich Trockenbau mit anerkanntem Zertifikat Verzahnung der Faktoren Qualifizierung und individuelle Unterstützung Entlassplanung, Übergangsmanagement bereits in der Justizvollzugsanstalt Verzahnung und Vernetzung der beteiligten Akteure in und außerhalb der Justizvollzugsanstalt „Integrationsteam“ zur Berufswegplanung Besondere Förderung von jungen Strafgefangenen mit Migrationshintergrund. Für den Fall, dass das Genehmigungsverfahren durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen insoweit positiv verläuft, verspricht das Projekt eine erhebliche Verbesserung der Voraussetzungen, unter denen Jugendstrafgefangene mit Migrationshintergrund aus der Haft entlassen werden können. 5.1.2.5 Projekt "Perspektive" (Justizvollzugsanstalten Laufen-Lebenau und Neuburg-Herrenwörth) In den Jugendstrafvollzugsanstalten Laufen-Lebenau und NeuburgHerrenwörth läuft derzeit das Pilotprojekt "Perspektive" für eine Betreu-24- ung ausgewählter Jugendstrafgefangener in der Phase vor ihrer Haftentlassung mit einer intensiven Nachbetreuung nach der Haftentlassung unter Einschluss von Fördermaßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt an. Das Projekt wird von der „hand-in gGmbH“ 3 unter Förderung durch die HIT-Stiftung durchgeführt. Es beinhaltet als eine Art Mentorenprogramm neben individualisierten Hilfestellungen für die Haftentlassenen und erlebnispädagogischen Maßnahmen außerhalb des Vollzugs auch eine enge Zusammenarbeit nicht nur mit der örtlich zuständigen Bewährungshilfe, sondern insbesondere auch mit einem Netzwerk an Unternehmen aus den Bereichen Holzverarbeitung, Maler- und Lackiererarbeiten, Fußbodentechnik, Landschaftspflege und Möbel- und BauSchreinerei im Hinblick auf die beabsichtigte Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Das Projekt bietet als Maßnahme des Übergangsmanagements interessante Ansätze; ob und in welcher Form eine dauerhafte Implementierung des Projekts im bayerischen Justizvollzug möglich und Erfolg versprechend ist, muss einer Prüfung und Beurteilung nach Abschluss der Pilotphase überlassen bleiben. 5.1.2.6 Projekt "Leonhard - Unternehmertum für Gefangene" (Justizvollzugsanstalten Landsberg am Lech und München) In der Justizvollzugsanstalt Landsberg a. Lech wurde im ersten Halbjahr 2011 durch die „Leonhard gGmbH“ ein erster Probelauf des Projekts "Leonhard - Unternehmertum für Gefangene" durchgeführt. Infolge der anstehenden Baumaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech wurde der nunmehr bereits dritte Lehrgang in der Justizvollzugsanstalt München angeboten. Ziel der Initiative war und ist die unternehmerische Qualifizierung von Gefangenen in bayerischen Justizvollzugsanstalten. Selbständigkeit nach der Entlassung stellt für eine nicht unerhebliche Zahl von Gefangenen eine ernst zu nehmende berufliche Option dar. Daraus ergibt sich ein Bedarf an entsprechenden Vorbereitungs- und Unterstützungsmaßnahmen. Schon deshalb kann das Projekt das vorhandene 3 aus anderen, außervollzuglichen Projekten auch medienwirksam bekannt als "work and box company" -25- Angebot an Bildungsmaßnahmen im bayerischen Strafvollzug sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus soll das Projekt wichtige Schlüsselqualifikationen durch Bewerbungs- und Kommunikationstraining vermitteln, welche auch unabhängig von einer angestrebten Selbständigkeit hilfreich für die berufliche und soziale Eingliederung Gefangener sind. Wesentliche Inhalte des Projekts sind derzeit insbesondere: Vermittlung wirtschaftlicher Grundausbildung zu Gründung und Betrieb kleiner Unternehmen Vermittlung von Schlüsselkompetenzen und Werten Entwicklung eines Businessplans, also eines soliden Geschäftsplans Das Projekt wurde zunächst ausschließlich durch private Mittel der Gründer, Herrn Dr. Jopen (langjähriger Unternehmer und ehemaliger Dozent der TU München im Bereich Unternehmensgründung) und seiner Tochter, Frau Jopen, sowie privat eingeworbener Spenden finanziert. Zwischenzeitlich erfolgt eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Ob und in welchem Umfang das Programm seine Ziele erreicht, lässt sich allein anhand der ersten Probedurchläufe noch nicht verlässlich beurteilen. Die Überprüfung der Ergebnisse des ersten Probelaufs durch Evaluationen von Prof. Dr. Dr. Patzelt (TU München) und den Kriminologischen Dienst des bayerischen Justizvollzugs hat ergeben, dass das Projekt positive Ansätze hat, die eine Fortführung mit gewissen Modifikationen in der Justizvollzugsanstalt München als Ergänzung zu den sonstigen Bildungsmaßnahmen des bayerischen Justizvollzugs rechtfertigen. Zu gegebener Zeit wird sodann geprüft werden, inwieweit die von den Gründern des Projekts vorgesehenen weiteren Stufen 2 (Unterstützung bei der Re-Integration und Arbeitsplatzbeschaffung, wöchentliches Business-Training und Mentoring durch Unternehmer und Führungskräfte) und 3 (Unterstützung bei einer Unternehmensgründung (optional) und Mentoring durch Unternehmer und Führungskräfte) weiterführend und zu verwirklichen sind. Schon derzeit stellt allerdings die intensive Netzwerkbildung durch Herrn Dr. Jopen mit Vertretern der Wirtschaft ein bedeut-26- sames Element im Sinne einer neuartigen und viel versprechenden Form des Übergangsmanagements dar. 5.1.2.7 Projekt Brücken bauen - Potenziale nutzen (Justizvollzugsanstalt Nürnberg) Die Arbeitsgruppe "Arbeitsmarktfonds“ der Bayrischen Staatsregierung hat das Projekt „Brücken bauen – Potenziale nutzen“ des bfz mit der Justizvollzugsanstalt Nürnberg ab 1. Oktober 2012 zur Förderung für 2 Jahre ausgewählt. Die Inhalte des Projektes sind betreutes Übergangsmanagement (d.h. ein Sozialpädagoge baut innerhalb der Justizvollzugsanstalt Kontakt auf und begleitet die Haftentlassenen - mit Qualifizierungsprojekten in den Werkstätten des bfz - bis zur beruflichen Integration) berufliche Orientierungsprojekte innerhalb der Justizvollzugsanstalt Nürnberg Aufnahme Haftentlassener aus anderen Justizvollzugsanstalten, die in die Region Nürnberg zurückkommen und über das bfz beruflich qualifiziert und vermittelt werden sollen Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe wird sich das Hilfsangebot des bfz zum Einstieg in den Arbeitsmarkt für haftentlassene Jugendliche und junge Erwachsene als wertvolles Element nahtlos in das Übergangsmanagement einfügen, mit dem der Justizvollzug die vielfältigen und notwendigen Einzelmaßnahmen bei der Wiedereingliederung Haftentlassener in ein straffreies Leben bündelt. 5.1.3 Kooperationsvereinbarung mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit Eine wesentliche Säule des zukünftigen Gesamtkonzepts des Übergangsmanagements stellt die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit dar. Zur Schaf-27- fung einer flächendeckenden Struktur im Rahmen des Übergangsmanagements und Sicherstellung einer lückenlosen Platzierung Haftentlassener am Arbeitsmarkt hat die Arbeitsgruppe eine Kooperationsvereinbarung mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit ausgearbeitet (Anlage 10.1). In dem Vereinbarungsentwurf wurde die Kooperation der Bundesagentur für Arbeit mit den bayerischen Justizvollzugsanstalten bei die Vermittlung Haftentlassener in Ausbildungsmaßnahmen und Arbeitsverhältnisse festgelegt. Die Agenturen für Arbeit vor Ort werden regelmäßig Sprechstunden in den Justizvollzugsanstalten anbieten. Den Anstalten wird der Zugang zu berufskundlichen Medien und digitalen Informationsquellen der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht. Ferner sollen Vermittlungsaktivitäten für Gefangene unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten noch während der Haft eingeleitet werden. Insbesondere die engere Vernetzung durch konkrete Ansprechpartner mit direkten Kontaktadressen, regelmäßigen Sprechstunden in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten sowie ein gegenseitiger, flächendeckender Informationsaustausch durch regelmäßige Veranstaltungen werden sichergestellt. Zudem wird den Gefangenen ein Zugang zum berufskundlichen Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht. Derzeit wird die technische Umsetzung durch die IT – Leitstelle des bayerischen Justizvollzugs erarbeitet. Eine erste praktische Erprobung wird im Herbst des Jahres 2012 in den Justizvollzugsanstalten Aichach, Landsberg am Lech, München, Neuburg–Herrenwörth, Niederschönenfeld und Würzburg durchgeführt. Des Weiteren wird die Bundesagentur für Arbeit die Justizvollzugsanstalten mit aktuellen berufskundlichen Printmedien sowie die Anstaltsbibliotheken mit BIZ - Infomappen für den Präsenzgebrauch ausstatten. Die weitere Zusammenarbeit zur Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgt in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, die weitere Detailvereinbarungen erarbeitet, das Übergangsmanagement flächendeckend implementiert und den Prozess weiterhin steuernd begleitet. Hierbei sollen auch Sonderzuständigkeiten für junge Gefangene, weibliche Gefangene und junge -28- erwachsene Gefangene erörtert und die Betreuung der genannten Gruppen optimiert werden. 5.1.4 Empfehlungen der Arbeitsgruppe 5.1.4.1 Verstärkte Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Betreuern Die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Betreuern bei der Begleitung von Gefangenen zu den Agenturen für Arbeit und hier insbesondere bei der Unterstützung der Arbeitsvermittlung erscheint ein viel versprechender Ansatz und sollte intensiviert werden. Seitens der Landesarbeitsgemeinschaft der ehrenamtlichen Mitarbeiter im Strafvollzug Bayern e. V. liegen diesbezüglich bereits positive Signale vor. Die Justizvollzugsanstalten sollten die Einbindung ehrenamtlicher Betreuer im Problembereich Arbeit im Rahmen der unter 5.11.2.1 empfohlenen anstaltsspezifischen Konzepterstellung berücksichtigen. 5.1.4.2 Ausbau öffentlich geförderter Projekte zur beruflichen Reintegration von Gefangenen Der weitere Ausbau von öffentlich geförderten Projekten zur beruflichen Reintegration von Gefangenen ist geeignet, die Chancen der Gefangenen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Eine Ausweitung entsprechender Projekte wäre, sofern sie positiv evaluiert werden, im Rahmen der insoweit erlangbaren Haushaltsmittel prüfenswert. 5.2 Berufliche Bildung 5.2.1 Bestandsaufnahme Da gut ausgebildete Gefangene reelle Chancen haben, nach ihrer Haftentlassung eine Arbeitsstelle zu finden und damit ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, sieht das Bayerische Strafvollzugsgesetz in Art. 39 -29- Abs. 4 vor, dass geeigneten Gefangenen Gelegenheit zur Berufsausbildung und zur beruflichen Weiterbildung gegeben werden soll. In den größeren bayerischen Justizvollzugsanstalten besteht die Möglichkeit, in anerkannten Ausbildungsberufen einen Abschluss (Gesellenbrief, Facharbeiterbrief) zu erlangen. Insgesamt werden 63 Ausbildungsberufe (vom Änderungsschneider bis zum Zimmerer) angeboten. Ergänzt wird das Angebot durch sonstige anerkannte Ausbildungsmaßnahmen wie z. B. Schweißerkurse, Maschinenlehrgänge für Schreiner und durch Kurzzeitausbildungsmaßnahmen, wie z. B. Gabelstaplerfahrerlehrgänge oder berufsbildspezifische Grundlehrgänge (z.B. Metalltechnik, Gebäudeelektronik, Holz, Farbe). Die Justizvollzugsanstalten sind insbesondere im Bereich des Jugendstrafvollzugs bemüht, dass junge Gefangene bei der Entlassung über eine geeignete Ausbildungsstelle verfügen bzw. ihre im Vollzug begonnene Ausbildung in Freiheit fortsetzen können. 5.2.2 Erreichte Optimierungen Die örtlichen Agenturen für Arbeit werden die Justizvollzugsanstalten hinsichtlich der Arbeitsmarktrelevanz des justizvollzugsspezifischen Qualifizierungsportfolios beraten. So wird eine marktorientierte Ausbildung und Beschäftigung während der Haft und eine eigenständige Existenzsicherung nach der Haft ermöglicht 4. In wieweit von der Bundesagentur für Arbeit zusätzliche finanzielle Mittel für die berufliche Förderung der Gefangenen zur Verfügung gestellt und wie die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der beruflichen Bildung weiter verbessert werden kann, wird in der unter 5.1.3 genannten gemeinsamen Arbeitsgruppe erörtert. 4 vgl. Punkt II Nr. 1 Buchst. e der Kooperationsvereinbarung mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (Anlage 10.1) -30- 5.2.3 Empfehlungen der Arbeitsgruppe 5.2.3.1 Kontakt mit den Vertretern der Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern Nach einer erfolgten Kontaktaufnahme des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Vertretern der Industrieund Handelskammern sowie der Handwerkskammern zum Zwecke der Erörterung einer Zertifizierung der im Justizvollzug angebotenen Qualifizierungsbausteine und einer Konzentration neuer Ausbildungsmaßnahmen in zentralen Ausbildungsstätten sollten diese von der Arbeitsgruppe unterstützten Ansätze weiter verfolgt und vertieft werden. Ziel könnte eine Kooperationsvereinbarung vergleichbar der mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit vorbereiteten Vereinbarung sein. Ferner wird es für sinnvoll erachtet, Vertreter der am Sitz der Justizvollzugsanstalten örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern, z.B. deren Referenten für das Bildungs- und Prüfungswesen, in den Anstaltsbeirat zu berufen. 5.2.3.2 Ausbau von Kontakten zu Unternehmen der freien Wirtschaft Der Ausbau von Kontakten zu Unternehmen der freien Wirtschaft könnte dazu beitragen, dass Gefangene nach ihrer Entlassung ihre Ausbildung fortsetzen können. Die Vertreter der Handwerkskammern regten für eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Justizvollzugsanstalten und Ausbildungsbetrieben bei der Besprechung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (siehe Nr. 5.2.3.1) an, dass die Justizvollzugsanstalten verstärkt mit den örtlich angesiedelten Innungsbetrieben Kontakt aufnehmen sollten. Ferner sollten auch Veranstaltungen für die örtlichen Vertreter der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern durchgeführt werden (z.B. "Tag der Arbeit"), um über die Ausbildungsmöglichkeiten innerhalb einer Justizvollzugsanstalt zu informieren. Als "best practice" sind hier vor allem das Projekt "FREI" und die im Rahmen dessen durchgeführten Veranstaltungen zu nennen. Auch die von einzelnen Justizvollzugsanstalten angebotenen "Unternehmertage“ führten nicht nur wirtschaftlich ergiebi-31- ge Arbeit an die Anstaltsbetriebe heran, sondern brachten auch der gesellschaftlich relevanten Gruppe der Unternehmer und potentiellen Arbeitgeber die Problematik der Situation Haftentlassener näher. 5.2.3.3 Verstärktes Angebot von Qualifizierungsbausteinen Für Gefangene mit kurzer Verweildauer und für Untersuchungsgefangene könnten verstärkt zertifizierte Qualifizierungsbausteine zur Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit angeboten werden. Als "best practice" können hier die Angebote der Justizvollzugsanstalt Nürnberg genannt werden. 5.2.3.4 Zentrale Ausbildungsstätten Justizvollzugsanstalten, die keine berufliche Ausbildung anbieten, könnten verstärkt geeignete Gefangene in Abweichung vom Vollstreckungsplan in Anstalten verlegen, in denen ihnen eine Ausbildung ermöglicht werden kann. Die Konzentration von neuen Ausbildungsmaßnahmen innerhalb des Justizvollzugs mit anschließender Verlegung von Gefangenen in diese zentrale Ausbildungsstätten wird in der unter Nr. 5.1.3 genannten gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Einbindung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern erörtert. 5.2.3.5 Ausbildungsangebote für inhaftierte Frauen Inhaftierte Frauen werden derzeit insbesondere in klassischen Handwerksberufen wie z.B. Friseurin ausgebildet. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt das Ausbildungsportfolio anzupassen und zu erweitern, um die Vermittlungschancen in eine Erwerbstätigkeit nach der Haft weiter zu verbessern. Ein optimiertes Ausbildungsangebot speziell für inhaftierte Frauen wird in der unter Nr. 5.1.3 genannten gemeinsamen Arbeitsgrup- -32- pe unter Einbindung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern erörtert. 5.2.3.6 Beauftragter für die berufliche Bildung Bewährt hat sich auch, einen Bediensteten zum Beauftragten für die berufliche Bildung zu bestellen, der die Maßnahmen der beruflichen Bildung in der Anstalt koordiniert und die Kontakte zu den an der beruflichen Bildung beteiligten Stellen pflegt. Eine dementsprechende Organisationsform könnte allen mit beruflicher Bildung befassten Justizvollzugsanstalten empfohlen werden. 5.3 Wohnen 5.3.1 Bestandsaufnahme Voraussetzung für eine erfolgreiche Resozialisierung nach der Entlassung ist u. a. eine gesicherte Wohnsituation. Nach dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz (Art. 79 Satz 3) ist den Gefangenen u. a. zu helfen, Unterkunft für die Zeit nach der Entlassung zu finden. Viele Gefangene bemühen sich unter Mithilfe des Sozialdienstes der Justizvollzugsanstalten um den Fortbestand eines eventuell vor der Inhaftierung vorhandenen Wohnraumes, z. B. durch die Mietübernahme durch Sozialhilfeträger. Nicht selten jedoch kann vor der Inhaftierung gemieteter Wohnraum nicht weiter finanziert werden. Häufig benötigen Gefangene nach der Haftentlassung auch weitergehender Betreuung, insbesondere nach Durchführung einer Sozialtherapie. Für die Unterbringung in stationären Einrichtungen ist rechtzeitig eine Kostenzusage zu erwirken. Die Gefangenen sind hierbei häufig überfordert und bedürfen der Mithilfe des Sozialdienstes der Justizvollzugsanstalten. Entsprechend dem „Qualitäts-Handbuch: Standards und Qualitätssicherung für die Sozialdienste bei den Justizvollzugsanstalten in -33- Bayern“ unter dem dort aufgeführten „Schlüsselprozess 3 - Konkrete Entlassungsvorbereitung“ werden die Gefangenen dabei unterstützt, frühzeitig Kontakt zu den wohnungsvermittelnden Stellen aufzunehmen. Auch eine "Fallübergabe" in problematischen Fällen ist dort festgelegt. Bei optimaler Entlassungsvorbereitung wird rund 12 Monate vor der Entlassung Kontakt zu wohnungsvermittelnden Stellen, z. B. zum Wohnungsamt, aufgenommen, da oftmals lange Wartezeiten bestehen, bis eine Wohnung zugeteilt werden kann. In Idealfällen können die Gefangenen im Rahmen von Vollzugslockerungen Termine selbst wahrnehmen. Die Vermittlung in eine Übergangswohneinrichtung für Haftentlassene ist für problematische Gefangene, wie z. B. Sexualstraftäter, ältere Gefangene, Gefangene mit erheblicher Suchtproblematik oder psychisch auffällige Gefangene, sehr schwierig. Oftmals wird eine Aufnahme von der Einrichtung aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Gegenüber den Gefangenen besteht mitunter eine ablehnende Haltung seitens der Mitarbeiter von Behörden, Wohnungsbaugesellschaften und anderen Einrichtungen. Gelegentlich wurde der Eindruck geschildert, dass der hilfesuchende Entlassene an eine andere Einrichtung "abgeschoben" werden soll. Ergänzend ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Grundsätze der Standard- und Qualitätssicherung für die Sozialdienste in Bayern im Qualitätshandbuch 5 zusammengefasst sind. Dort ist im Rahmen des Abschnittes „Schlüsselprozess 3 - Konkrete Entlassungsvorbereitung“ als Mindeststandard für den Lebensbereich Wohnen festgelegt, dass von den Sozialdiensten folgende Leistungen zu erbringen sind: 5 Stand: 1. Februar 2011 -34- Lebensbereich Wohnsituation Mindest-Standards Indikatoren und Merkmale Abklärung und Bewertung von Auffälligkeiten Bei Feststellung “Eine Unterkunft nach der hinsichtlich der Wohnsituation und Beratung Entlassung ist gesichert: Nein” (Checkliste im über Handlungsbedarfe. Anhang) wird der Gefangene über geeignete Betreuungsangebote informiert und erhält die Anschriften. Bei Bedarf Unterstützung bei den notwendigen Aktivitäten. Die Ergebnisse und Vereinbarungen zu diesem Lebensbereich (z.B. Aushändigung von Bei Bedarf (Unterstützung der ) Kontaktaufnahme zu weiteren relevanten Partnern außerhalb des Vollzugs mit dem Ziel der Kooperation bzw. Fallübernahme. Anschriften, Kontaktaufnahmen, Stellung von Anträgen, Bestätigungen etc.) und die eventuelle Verweigerung der Mitarbeit werden im noch zu installierenden IT-Modul Sozialdienst dokumentiert. 5.3.2 Erreichte Optimierungen 5.3.2.1 Übersicht über Übergangs- und betreute Wohneinrichtungen In Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, dem Verband der bayerischen Bezirke, dem Bayerischen Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V. und den Justizvollzugsanstalten wird eine Übersicht von Übergangs- und betreuten Wohneinrichtungen für Haftentlassene erstellt. Es ist beabsichtigt, im Portal "Übergangsmanagement" eine Abfragemaske durch die ITLeitstelle des bayerischen Justizvollzugs zu hinterlegen, die eine vereinfachte Suche nach Unterkünften für die Zeit nach der Haft ermöglicht. Die Abfragematrix, nach deren Kriterien die Abfragemaske erstellt werden soll, ist als Anlage 10.2 beigefügt. Eine Übersicht über die Wohnprojekte und Wohnplätze des Bayerischen Landesverbandes für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V. ist als Anlage 10.3 beigefügt. 5.3.2.2 Analyse der Entlassströme 2011 Der Kriminologische Dienst des bayerischen Justizvollzugs hat in einer Analyse der Entlassströme 2011 (Anlage 10.4) eine Übersicht über Entlassene ohne festen Wohnsitz vor und nach der Inhaftierung erstellt, die gemeinsam mit den Entlassorten eine Bedarfsanalyse für den Ausbau von Wohneinrichtungen ermöglicht. Zum Haftantritt gaben fast doppelt so viele Personen an, keinen festen Wohnsitz zu haben wie zum Zeitpunkt -35- ihrer Entlassung. In den Justizvollzugsanstalten München, Nürnberg, Bernau, Augsburg und Landsberg am Lech wurden die meisten Gefangenen ohne festen Wohnsitz aufgenommen, wobei insbesondere in den Justizvollzugsanstalten Bernau und Landsberg am Lech für (fast) alle bis zum Zeitpunkt ihrer Entlassung die Wohnsituation geklärt wurde. Tabelle 1: Anzahl der von verschiedenen Justizvollzugsanstalten Aufgenommenen und 6 Entlassenen ohne festen Wohnsitz JVA München Nürnberg Bernau Aichach Würzburg Bayreuth Augsburg Regensburg Kempten Landshut Bamberg Hof Amberg Aschaffenburg Landsberg a. Lech Traunstein Kaisheim Weiden Passau Memmingen Ebrach Eichstätt Laufen-Lebenau Neuburg-Herrenwörth Niederschönenfeld Schweinfurt Neuburg a. d. Donau Bad-Reichenhall Ansbach Mühldorf Kronach Straubing Garmisch-Patenkirchen Erding Ingolstadt Erlangen Gesamt Entlassene 2.516 2.488 834 811 664 603 585 541 529 509 421 377 351 346 315 308 301 266 264 244 214 208 195 175 174 149 149 143 143 139 129 113 112 93 63 6 15.478 o.f.W.vorher 828 336 207 59 66 11 128 20 23 49 31 14 64 33 104 24 1 9 6 23 28 3 1 6 0 11 20 14 13 4 11 7 13 10 0 1 2.178 o.f.W.nachher 703 207 9 20 14 1 121 6 17 10 0 1 5 4 0 0 0 4 0 5 0 1 0 0 0 7 9 7 4 0 1 0 0 3 1 0 1.160 Differenz 125 129 198 39 52 10 7 14 6 39 31 13 59 29 104 24 1 5 6 18 28 2 1 6 0 4 11 7 9 4 10 7 13 7 -1 1 1.018 Tabelle 2: Die größten bayerischen Städte mit Einwohnerzahlen, Zahl und Dichte der dort 7 zum Zeitpunkt ihrer Inhaftierung bzw. Entlassung Ansässigen 6 Aus: "Beschreibung der Entlassströme aus bayerischen Justizvollzugsanstalten für das Jahr 2011"; dort Tabelle 6, Seite 17. -36- Entlassene Stadt München Nürnberg Augsburg Regensburg Würzburg Ingolstadt Fürth Erlangen Bayreuth Bamberg Aschaffenburg Landshut Kempten Rosenheim Neu-Ulm Schweinfurt Passau Hof Freising Straubing Einwohner 1.353.186 505.664 264.708 135.520 133.799 125.088 114.628 105.629 72.683 70.004 68.678 63.258 62.060 61.299 53.504 53.415 50.594 46.286 45.223 44.450 5.3.3 Empfehlungen der Arbeitsgruppe 5.3.3.1 Ausbau von Wohnprojekten Nvorher 1.392 1.254 594 216 145 196 265 116 245 99 112 132 234 77 42 84 64 142 14 68 Dichtevorher 103 248 224 159 108 157 231 110 337 141 163 209 377 126 78 157 126 307 31 153 Nnachher 1.563 1.293 690 215 161 196 276 114 104 96 111 142 100 102 33 71 61 107 14 76 DichteNachher 116 256 261 159 120 157 241 108 143 137 162 224 161 166 62 133 121 231 31 171 Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie der Bayerische Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V. betreuen derzeit zahlreiche Wohnprojekte in ganz Bayern. Ein Ausbau der Wohnprojekte, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, insbesondere in Ballungszentren wie München, Nürnberg oder Augsburg, wäre wünschenswert. 7 Aus: "Beschreibung der Entlassströme aus bayerischen Justizvollzugsanstalten für das Jahr 2011"; dort Tabelle 10, Seite 23. -37- 5.3.3.2 Befristete Mietausfallbürgschaften für Strafentlassene Um die Vermittlung von Haftentlassenen in eigene Wohnungen weiter zu optimieren, könnte angebracht sein, dass bei Bedarf zeitlich befristete (ca. 6 Monate) Mietausfallbürgschaften für Strafentlassene etwa durch Träger der freien Straffälligenhilfe oder den Bayerischen Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V. übernommen werden, soweit nicht andere Kostenträger vorhanden sind. 5.3.3.3 Kooperationen mit den Sozialhilfeträgern, Jobcentern, Wohnungsbaugesellschaften und den Trägern der freien Straffälligenhilfe Um die Wohnsituation der Haftentlassenen zu verbessern und für ausreichende Unterkünfte zu sorgen, könnte eine Kooperationsvereinbarung mit den originär zuständigen Kommunen (Sozialhilfeträger und Jobcenter) sowie Wohnungsbaugesellschaften und insbesondere auch mit den Trägern der freien Straffälligenhilfe, die betreute Wohnplätze auch für problematische Gefangene anbieten, geschlossen werden. Ziel sollte sein, dass für alle Haftentlassene eine auf sie zugeschnittene (gegebenenfalls betreute) Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht, sie nicht obdachlos sind und sie sich nicht selbst überlassen werden. 5.3.3.4 Übernahme der Miete bei kurzzeitiger Inhaftierung In Anbetracht der Engpässe auf dem Wohnungsmarkt kommt dem Erhalt des Wohnraums bei kurzzeitiger Inhaftierung besondere Bedeutung zu. Derzeit ist eine Mietübernahme von den Sozialhilfeträgern nach § 35 SGB XII bei kurzen Strafen auf sechs Monate begrenzt. Erfahrungen zeigen, dass viele Personen bereits vor Ablauf der Endstrafe entlassen werden und somit die tatsächliche Haftzeit geringer war als die festgelegte oder für einen Teil der Haftzeit die Miete noch aus eigenen Mitteln übernommen werden konnte. Die Verlängerung der Frist auf ca. zwölf Monate würde demnach zur Vermeidung weiterer Kosten bei späteren Anmietungen, zu deutlich mehr Wohnungserhalten und zu einer geringeren Nachfrage in der öffentlichen Unterbringung führen. Bei Verlust der -38- Wohnung droht zudem ein Verlust der gesamten persönlichen Habe. Diese muss meist nach Haft auf Kosten der Sozialhilfeträger neu beschafft werden. 5.4 Schulden 5.4.1 Bestandsaufnahme Zu den Aufgaben des Justizvollzugs gehört auch, die Gefangenen bei der Ordnung ihrer wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen (Art. 79 Satz 1 BayStVollzG). Hierzu zählt u.a. die Hilfe bei der Regulierung und Tilgung der Schulden. Sehr viele Inhaftierte sind verschuldet und haben Zahlungsrückstände. Häufig fehlt ihnen der Überblick über eingegangene Geschäftsverbindungen und vertragliche Obliegenheiten. Vertragsurkunden, Quittungen, Rechnungen sowie sonstige Belege sind oftmals nicht verfügbar. Die Fachdienste in den Justizvollzugsanstalten werden vor große Herausforderungen gestellt, die erforderliche Unterstützung zu leisten. Sprechstunden externer Fachkräfte werden nur im beschränkten Umfang in den Justizvollzugsanstalten angeboten. Für die Schuldnerberatung sind grundsätzlich die Sozialhilfeträger zuständig. Die Aufgaben werden mit Unterstützung der Sozialhilfeträger auch von Schuldnerberatungsstellen, die in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege geführt werden, wahrgenommen. Insolvenzberatung als Voraussetzung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren wird von Insolvenzberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege geleistet. Diese werden vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert. Haftentlassene können diese Leistungen wie alle anderen Bürger in Anspruch nehmen. -39- Ergänzend ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Grundsätze der Standard- und Qualitätssicherung für die Sozialdienste in Bayern im Qualitätshandbuch 8 zusammengefasst sind. Dort ist im Rahmen des Abschnittes „Schlüsselprozess 3 - Konkrete Entlassungsvorbereitung“ als Mindeststandard für den Lebensbereich Finanzen festgelegt, dass von den Sozialdiensten folgende Leistungen zu erbringen sind: Lebensbereich Finanzen Mindest-Standards Indikatoren und Merkmale Abklärung und Bewertung von Auffälligkeiten Auffälligkeiten werden thematisiert. hinsichtlich der finanziellen Situation und Beratung über Handlungsbedarfe z.B: Schulden und Forderungen Informationen werden gegeben, z.B. zu Schuldnerberatung, Rechtsberatung etc. Schadenswiedergutmachung gegenüber Opfer Die Ergebnisse und Vereinbarungen zu diesem Unterhaltsverpflichtungen Lebensbereich (z.B. Aushändigung von Kontensituation Anschriften, Kontaktaufnahmen, Stellung von Verträge Anträgen, Bestätigungen etc.) und die eventuelle Bei Bedarf Unterstützung bei den notwendigen Aktivitäten. Verweigerung der Mitarbeit werden im noch zu installierenden IT-Modul Sozialdienst dokumentiert. Bei Bedarf Unterstützung der Kontaktaufnahme zu weiteren relevanten Partnern außerhalb des Vollzugs mit dem Ziel der Kooperation bzw. Fallübernahme. 5.4.1.1 Datenerhebung 2012 Die Ergebnisse einer im Juli 2012 durchgeführten Umfrage sollen nachfolgend kurz dargestellt werden: I. a. In 30 von 36 (83%) Anstalten werden Gefangene bei Bedarf an externe Beratungsstellen verwiesen. (Ausnahme: Bamberg, Ebrach, Passau, Schweinfurt, Straubing und Traunstein) 8 Stand: 1. Februar 2011 -40- b. In 32 von 36 (89%) Anstalten erhalten Gefangene durch Fachdienste Unterstützung. (Ausnahme: Bad Reichenhall, Garmisch-Partenkirchen, Neuburg an der Donau, Würzburg) c. In 7 von 36 (19%) Anstalten erhalten Gefangene qualifizierte Unterstützung durch das Anstaltspersonal. II. Fragen zur finanziellen Situation mit eventuell entsprechendem Beratungsbedarf sind in 28 von 36 (77%) Anstalten Bestandteil der Zugangsgespräche. (Ausnahme: Bamberg, Eichstätt, Kaisheim, Kronach, Neuburg an der Donau, Neuburg-Herrenwörth, Niederschönenfeld, Regensburg) III. In 14 von 36 (39%) Anstalten verfügen Bedienstete über spezielle Qualifikation; davon in 13 Anstalten 16 Mitarbeiter des Sozialdienstes und in einer Anstalt ein Mitarbeiter des pädagogischen Dienstes. IV. In 9 von 36 (25%) Anstalten wird keine externe Schuldnerberatung angeboten. (Ansbach, Augsburg, Bernau, Ebrach, Erding, Neuburg an der Donau, Laufen-Lebenau, Passau, Straubing) In den weiteren 27 Anstalten sind 15 Schuldnerberatungen des Caritasverbandes 9, 9 des Diakonischen Werkes, 1 der Arbeiterwohlfahrt, 9 von Vereinigungen der Straffälligenhilfe und 8 sonstige vertreten. 9 Genannt ist nur der jeweilige Spitzenverband -41- V. Als Beratungsangebot der externen Schuldnerberatung wurden genannt: 6 mal Prävention 16 mal erste Schritte (Sichtung und Feststellung von Ansprüchen) 22 mal Regulierung in einfach gelagerten Fällen 17 mal umfassende Schuldnerberatung 20 mal Insolvenzberatung 8 mal sonstige Informationen VI. Durch das interne Angebot (I. b. und c.) werden mehr als 7.000 Gefangene erreicht. VII. Durch das externe Angebot (IV.) werden mehr als 1.400 Gefangene erreicht. VIII. In 19 von 36 Anstalten wird das Beratungsangebot als ausreichend eingeschätzt. In den weiteren Anstalten - darunter alle Jugendstrafanstalten - wird ein zusätzlicher Beratungsbedarf in Höhe von 12,65 Planstellen vermutet. 5.4.1.2 Bewertung der Datenerhebung 2012 Die Angaben beruhen zum Teil auf bloßen Schätzungen der Befragten. Die Ergebnisse basieren also nicht auf gemessenen Werten, sondern auf persönlichen Vermutungen. Eine konkrete Datenerhebung ist aufgrund von fehlenden Statistiken bzw. erfassten Daten nicht möglich. Die unten angegebenen Prozentwerte beziehen sich auf alle Gefangenen einer Justizvollzugsanstalt. Insbesondere bei Haftarten wie z.B. Abschiebehaft, Ersatzfreiheitsstrafe, Untersuchungshaft und Zivilhaft wird aufgrund der relativ kurzen Verweildauer eine Schuldnerberatung zumeist nicht angezeigt sein. Es ist daher anzunehmen, dass die Zahl der tatsächlich erreichten bedürftigen Gefangenen um ein Vielfaches höher ist. -42- In 19 von 36 Anstalten wird das Beratungsangebot als ausreichend eingeschätzt. Interne und externe Beratungsangebote zusammengefasst erreichen bei ihnen ca. 20,73% der Gefangenen. Anstalten, die einen zusätzlichen Beratungsbedarf sehen, erreichen – ebenfalls interne und externe Beratungsangebote zusammengefasst – immerhin ca. 51,25 % der dortigen Gefangenen. In Justizvollzugsanstalten, in denen zentrale Beratungsstellen mit spezialisierter Schuldnerberatung tätig sind, werden nur ca. 23,3 % der Gefangenen erreicht. Die Arbeitsgruppe interpretiert die vorliegenden Ergebnisse der Umfrage dahingehend, dass Justizvollzugsanstalten, in denen eine intensive Auseinandersetzung mit dieser Thematik erfolgt, erkannt haben, dass sie mit den derzeitigen Ressourcen dem Problem nicht in vollem Umfang gerecht werden können, obwohl bereits ein erheblicher Anteil der Gefangenen von den bestehenden Angeboten erreicht wird. Dort, wo kein Verbesserungsbedarf gesehen wird, würden eine Ergänzung der Sozialanamnese beim Zugang und ein näheres Hinterfragen der Gesamtproblematik zu ähnlichen Erkenntnissen führen. 5.4.2 Erreichte Optimierungen Bei den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2013/2014 konnte eine Aufstockung der Haushaltsmittel bei Kap. 04 05 Tit. 681 02 um 260.000,- Euro erreicht werden. Diese Haushaltsmittel könnten für eine Teilfinanzierung von externen Beratungsleistungen im Bereich der Schuldnerberatung an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege zweckgebunden ausgereicht werden. -43- 5.4.3 Empfehlungen der Arbeitsgruppe 5.4.3.1 Datenerfassung Um die Anzahl an überschuldeten Gefangenen in bayerischen Justizvollzugsanstalten feststellen zu können, wird empfohlen, diese edvtechnisch (ggfs. im Rahmen des Verfahrens IT-Vollzug) zu erfassen. Eine Abfrage der Schuldensituation sollte regelmäßig sowohl bei den Aufnahmegesprächen als auch bei der Entlassungsvorbereitung durch den Sozialdienst erfolgen. Diese Daten sind bisher edv-technisch nicht auswertbar. 5.4.3.2 Zusammenstellung von Soll und Haben Die Erfahrung in allen Justizvollzugsanstalten hat gezeigt, dass Inhaftierte bei Beginn der Schuldnerberatung häufig über keinerlei oder nur über unvollständige Unterlagen zu ihren finanziellen Verpflichtungen verfügen. Somit sollten vorrangig Maßnahmen ergriffen werden, welche die Vervollständigung der Unterlagen zum Ziel haben. 5.4.3.3 Verstärkte Prävention während der Haft Schuldnerberatung ist nicht zuletzt auch Bildungsarbeit. Da Gefangene leichter erreichbar sind als Entlassene, sollte die Prävention während der Haft intensiviert werden. Ferner sind Maßnahmen der Schuldnerberatung und -regulierung in der Regel langwierige Angelegenheiten, die etwa beim Vollzug kürzer Haftstrafen nicht abgeschlossen werden können, sodass insbesondere der Prävention während der Haft besondere Bedeutung zukommt. -44- 5.4.3.4 Fortbildungsangebot Nach Ansicht der Arbeitsgruppe sollten für die Bediensteten des Justizvollzugs und der Bewährungshilfe Fortbildungsveranstaltungen von der Bayerischen Justizvollzugsschule in Straubing angeboten werden. Der Bayerische Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V. wäre bereit, an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen mitzuwirken. Ziel einer solchen Fortbildungsveranstaltung sollte sein, dass die Bediensteten die Gefangenen bei der Regulierung ihrer Schulden unterstützen können. Insbesondere zu Beginn der Inhaftierung sollten die Gefangenen bei der Abmeldung von Leistungen sowie Meldungen gegenüber Behörden und bereits vorhandenen Gläubigern unterstützt werden. Dadurch würde dazu beigetragen, einem weiteren Anstieg der Verschuldung durch die Inhaftierung vorzubeugen. 5.4.3.5 Musterschreiben zur Schuldenregulierung Im Modul Sozialdienst des Verfahrens IT - Vollzug könnte eine Sammlung von einheitlichen Musterschreiben zur Schuldenregulierung hinterlegt werden, die den Gefangenen bei Bedarf zu Verfügung gestellt werden könnten. Als "best practice" kann hier die "Erste-Hilfe"-Mappe des Vereins "Bremische Straffälligenbetreuung" genannt werden. Das Copyright würde gegen eine Schutzgebühr von einmalig 500,00 Euro zur Verfügung gestellt werden. Eine Aktualisierung der Formblätter könnte über eine noch zu bestimmende zentrale Stelle z.B. die Bayerische Justizvollzugschule in Straubing erfolgen. Die "Erste-Hilfe"-Mappe ist als Anlage 10.5 beigefügt. 5.4.3.6 Informationsbroschüre für Gefangene Aus Sicht der Arbeitsgruppe ist die vom Resozialisierungsfonds für Straffällige in Wiesbaden herausgegebene und in der Anlage 10.6 beigefügte Broschüre "Schulden und Inhaftierung - Eine Broschüre für überschulde-45- te Gefangene" 10 für die Unterstützung bei der Schuldenregulierung gut geeignet. Aufgrund des umfangreich zur Verfügung stehenden Materials zur Schuldnerberatung und Schuldenbefreiung im Internet sollte von der Erarbeitung einer eigenen Broschüre abgesehen werden, zumal der Pflegeaufwand aufgrund sich ändernder rechtlicher Grundlagen und entsprechender Rechtsprechung nicht unerheblich und schwer leistbar sein dürfte. Alternativ wäre nach den der Arbeitsgruppe aktuell vorliegenden Informationen ein Bezug der Broschüre "Schulden und Inhaftierung - Eine Broschüre für überschuldete Gefangene" für einen Erstattungsbetrag von 0,50 Euro je Exemplar möglich. Es wird angeregt, die Broschüre den Justizvollzugsanstalten in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. 5.4.3.7 Ausweitung der externen Beratungsangebote Erstrebenswert wäre es, wenn externe Schuldnerberatungsstellen regelmäßig Sprechstunden in den Justizvollzugsanstalten anbieten und die Gefangenen insoweit unterstützen würden. Eine Teilfinanzierung könnte durch die Aufstockung der Haushaltsmittel bei Kap. 04 05 Tit. 681 02 erfolgen (vgl. Nr. 5.4.2). 5.5 Drogen und Sucht 5.5.1 Bestandsaufnahme In den bayerischen Justizvollzugsanstalten befinden sich zahlreiche suchtmittelabhängige und suchtmittelgefährdete Gefangene. Deren Betreuung stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. In den Anstalten besteht deshalb ein differenziertes Angebot für suchtmittelabhängige und suchtmittelgefährdete Gefangene. 10 www.resofonds-hessen.de -46- Die Behandlung der Suchtabhängigen in den bayerischen Justizvollzugsanstalten obliegt je nach den örtlichen Gegebenheiten eigenen, nebenamtlichen oder vertraglich verpflichteten Fachkräften. Besonderer Wert wird auf die Zusammenarbeit mit geeigneten Behandlungs- und Beratungseinrichtungen außerhalb des Vollzuges gelegt. Die Betreuung suchtmittelabhängiger und suchtmittelgefährdeter Gefangener erfolgt in den bayerischen Justizvollzugsanstalten durch vollzugsexterne Fachkräfte. Die Fachkräfte der Suchthilfe beraten suchtmittelabhängige und suchtmittelgefährdete Gefangene insbesondere über Therapiemöglichkeiten und vermitteln gegebenenfalls die Gefangenen auch in Therapieeinrichtungen. Die Fachkräfte unterstützen die Gefangenen zudem bei der Klärung der Kostenübernahme nach Entlassung. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit fördert die durch Fachkräfte der Suchtkrankenhilfe sichergestellte externe Suchtberatung in den bayerischen Justizvollzugsanstalten. In einigen Justizvollzugsanstalten engagieren sich Selbsthilfegruppen (z.B. Anonyme Alkoholiker) bei der Betreuung suchtmittelabhängiger und suchtmittelgefährdeter Gefangener. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch Angebote der Justizvollzugsanstalten in Form von Rückfallpräventionstrainings oder "Suchtgruppen", die in der Regel vom Psychologischen Dienst oder Sozialdienst durchgeführt werden. Oft kann der Kontakt der Gefangenen zu den Suchtberatungsstellen nach der Entlassung aufrecht erhalten werden. In vielen Fällen kann während der Haft ein Kostenträger für anschließende Rehabilitationsoder Therapiemaßnahmen ermittelt werden. Im Vordergrund der Behandlung Drogenabhängiger in den bayerischen Justizvollzugsanstalten steht zunächst der körperliche Entzug unter ärztlicher Betreuung. Im Anschluss daran soll auch ein psychischer Entzug erreicht werden. Dies geschieht vor allem in Einzel- und Gruppentherapie. Hinzu kommen z. B. die Heranführung an eine geregelte Beschäftigung durch Zuweisung geeigneter Arbeit oder durch Beschäftigungstherapie, die Durchführung schulischer oder beruflicher Bildungsmaßnahmen, die Eingliederung in Wohn- und in Freizeitgruppen innerhalb der -47- Anstalt sowie die Verstärkung oder Herstellung tragfähiger Bindungen zu geeigneten Personen außerhalb der Anstalt. Suchtkranke Gefangene sollen zu einer an den Justizvollzug anschließenden Langzeittherapie motiviert und befähigt werden. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch Informations- und Aufklärungsveranstaltungen zum Thema „Drogenmissbrauch“. Die Aufklärung über die medizinischen und sozialen Folgen des Missbrauchs bezieht auch solche Gefangene mit ein, die bisher keine oder nur wenig Erfahrung mit Drogen haben oder gefährdet erscheinen. Flankierend werden Gefangene über die Infektionswege und -risiken umfassend informiert, für eine Infektionsgefahr sensibilisiert und damit eine entsprechend positive Verhaltensänderung herbeigeführt. Hierfür stehen Informationsmaterialien zur Verfügung, die auch die notwendige Aufklärung der Gefangenen und der Bediensteten sowohl über HIV als auch über Hepatitis verbessern. Diese Informationsmaterialien stehen auch in den wichtigsten Fremdsprachen zur Verfügung. Der Freistaat Bayern finanziert derzeit insgesamt 48,84 Stellen der externen Suchtberatung. Bei den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2013/2014 konnte eine Erhöhung des entsprechenden Haushaltsansatzes erreicht werden. Damit können künftig mindestens vier zusätzliche Stellen für die externe Suchtberatung finanziert werden. Zusätzlich befasst sich eine vom Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Arbeitsgruppe 11 mit den Optimierungsmöglichkeiten der Behandlung und Betreuung suchtmittelabhängiger und suchtmittelgefährdeter Gefangener in Haft. In jeder Justizvollzugsanstalt ist ein Bediensteter bestimmt, der für die Organisation und Koordination von Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs zuständig ist. Diesem Bediensteten obliegen insbesondere die Vorbereitung und Durchführung einschlägiger Fortbildungsveranstaltungen für die Vollzugsbediensteten, die Organisation und Ko- 11 Arbeitsgruppe "Behandlung und Betreuung suchtgefährdeter bzw. suchtabhängiger Gefangener"; Leiter der Arbeitsgruppe ist Herr Ltd. RD Stumpf, JVA München -48- ordination von Maßnahmen zur Beratung, Betreuung und Entlassungsvorbereitung für suchtmittelabhängige und suchtmittelgefährdete Gefangene sowie der Kontakt zu anderen Stellen und Einrichtungen, die sich mit der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs befassen. 5.5.2 Erreichte Optimierungen 5.5.2.1 Ausweitung der Betreuungskapazitäten Die Arbeitsgruppen "Übergangsmanagement“ und "Behandlung und Betreuung suchtgefährdeter bzw. suchtabhängiger Gefangener“ kommen nach Auswertung des erhobenen umfangreichen Datenmaterials zu dem Schluss, dass mit der Beschlussfassung über den Staatshaushalt 2013/2014 und der darin enthaltenen Erweiterung die für die Betreuung und Behandlung von suchtabhängigen und suchtgefährdeten Gefangenen zur Verfügung stehenden Stellen für externe Suchtberater in den Justizvollzugsanstalten dem jeweiligen Bedarf entsprechend zugewiesen sind. Eine Neuverteilung bzw. Umverteilung erscheint nicht notwendig. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat bereits zum 1. August 2009 die bis dahin vorhandenen 42,76 Stellenanteile der externen Suchtberatung auf 48,84 Stellenanteile aufgestockt. -49- Die folgende Übersicht zeigt die Verteilung der Stellen auf die jeweiligen Anstalten: ESB - Stellen pro Anstalt 8 7 6 5 4 3 2 1 In H g o of ls Ka tad is t h Ke eim m p Kr ten La ona nd c h s La ber La n d g uf s h u e M n- t em Le m b. in M ge üh n M ldo r ü N eu nch f bu en N rg / eu D b o N u rg . ie de -H. r N sch ür f. nb er R Pas g eg s en au Sc sb hw ur e g St infu ra rt T r ub au i ng ns t W ei n e W i de ür n zb ur g Ai c ha ch g Am es. b An er As sb g ch ac af h A fen Ba ug b. d s bu R ei rg c Ba hen m . Ba ber yr g eu Be th rn Eb au r Ei ach ch st ä Er tt Er din la g G nge ar n m is ch 0 Eine Analyse der leistbaren Stunden der externen Suchtberatung durch die Arbeitgruppe „Behandlung und Betreuung suchtgefährdeter bzw. suchtabhängiger Gefangener“ hat ergeben, dass einige Justizvollzugsanstalten unterdurchschnittlich versorgt sind. Die Arbeitsgruppen empfehlen daher eine Ausweitung der Beratungskapazitäten in diesen Justizvollzugsanstalten. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, das die Ergebnisse und Empfehlungen der Arbeitsgruppen zu der Verteilung der vorhandenen Kapazitäten teilt, hat vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Behandlung von suchtgefährdeten und suchtabhängigen Gefangenen zusätzliche Fördermittel für weitere Stellen für mindestens vier zusätzliche externe Suchtberater im Doppelhaushalt 2013/2014 zur Verfügung gestellt. 5.5.2.2 Verbesserung der Zusammenarbeit mit der externen Suchtberatung Mit JMS vom 30. August 2011, Gz. 4558 – VIIa – 7806/11, wurde der erste Entwurf für eine Rahmenleistungsbeschreibung der externen Suchtberatung im bayerischen Justizvollzug, welcher von der Koordinie-50- rungsstelle der bayerischen Suchthilfe zur Verfügung gestellt worden war, den Justizvollzugsanstalten zur Stellungnahme übersandt. Zudem wurde um Mitteilung gebeten, welche Unterstützungsleistungen den externen Drogenberatern gewährt werden. Seitens der Arbeitsgruppe "Behandlung und Betreuung suchtgefährdeter bzw. suchtabhängiger Gefangener“ wurden unter Berücksichtigung der vorgelegten Stellungnahmen Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der externen Suchtberatung erarbeitet, welche Standards bei der Gestaltung und Ausstattung der Arbeitsplätze der Mitarbeiter der externen Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten setzen. Mit JMS vom 10. April 2012, Gz. 4550 – VII a – 6713/08, wurden die Justizvollzugsanstalten gebeten, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zeitnah umzusetzen. Ergänzend wurde für den Bereich der Datenverarbeitung mit weiterem JMS vom 11. Juni 2012, Gz. 4550 – VII a – 6713/08, die Nutzung des Internets in den Justizvollzugsanstalten durch die externe Suchtberatung geregelt. Auf Antrag ist hiernach Mitarbeitern der externen Suchtberatung der Zugang zum Internet unter Verwendung ihrer eigenen Kommunikationsgeräte (vornehmlich Laptops) zu ermöglichen. 5.5.3 Empfehlungen der Arbeitsgruppe Eine Vielzahl von Gefangenen mit Suchtproblematik wird in stationäre, eine weitere Zahl in teilstationäre oder ambulante Therapie vermittelt. Die Arbeitsgruppen gehen des Weiteren davon aus, dass die Entlassungsvorbereitung bei denjenigen Gefangenen als gut bezeichnet werden kann, die Kontakt mit der externen Suchtberatung oder den Fachdiensten der Anstalten haben. Letztlich geht es an dieser Stelle aus Sicht der Arbeitsgruppen vor allem darum, auch diejenigen Gefangenen mit Suchtproblematik zu erreichen, die während ihrer Inhaftierung keinen Kontakt zu externen Suchtberatung, Fachdiensten der Anstalt oder sonstigen externen Beratungsstellen aufnehmen. -51- 5.5.3.1 Informationsgruppe der externen Suchtberatung Gefangene mit Suchtproblematik, deren Entlassung planbar ist, könnten zudem durch ein entsprechendes jeweils einmaliges Gruppenangebot der externen Suchtberatung erreicht werden. Die Häufigkeit dieser Veranstaltung sollte sich nach der Zuständigkeit der Anstalt und der Zahl der in nächster Zeit zu Entlassenden richten. Aufgabe des Justizvollzugs wäre es, die zu entlassenden Gefangenen festzustellen und zur Teilnahme an dieser Gruppe anzuhalten. Die ITLeitstelle des bayerischen Vollzugs könnte hier datenverarbeitungstechnische Unterstützung leisten. Die Inhalte dieser Gruppe könnten sich an den Inhalten des Informationsblatts orientieren. 5.5.3.2 Informationsblatt bei Entlassung Es wird empfohlen, allen Gefangenen mit dem im eingesetzten EDV Verfahren IT - Vollzug versehenen BtM-Vermerk "Konsum" im Rahmen der Entlassungsverhandlung ein Informationsblatt dokumentiert auszuhändigen, das neben hilfreichen Adressen auch Warnhinweise vor erneutem Konsum nach Entwöhnung enthält. Für Drogenkonsumenten ist die Zeit nach der Haft aufgrund Abstinenz während der Haft besonders risikoreich. Die Arbeitsgruppe "Behandlung und Betreuung suchtgefährdeter bzw. suchtabhängiger Gefangener“ hat ein entsprechendes Informationsblatt entwickelt, welches mit der Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe abgestimmt wurde. Es enthält neben Warnhinweisen hinsichtlich des Konsums von Drogen nach Haftentlassung wichtige (Notfall-) Adressen und sieht zudem Platz für eine anstaltsspezifische Auflistung relevanter Hilfsangebote vor. -52- Informationsblatt, ohne die anstaltsspezifischen Auflistungen der örtlichen Hilfsangebote: 5.5.3.3 Schulung in Notfallmaßnahmen Aus den Justizvollzugsanstalten Kaisheim und Nürnberg wurde über positive Erfahrungen mit der Schulung suchtabhängiger Gefangener in Notfallmaßnahmen bzw. Erster Hilfe nach Drogenkonsum berichtet. Diese positiven Erfahrungen sollten zum Anlass genommen werden, z. B. die externe Suchtberatung oder andere geeignete Externe, eventuell auch -53- Ehrenamtliche, für die Durchführung solcher Angebote zu gewinnen und die Gefangenen zur Teilnahme zu motivieren. 5.5.3.4 Übernahme der Kosten für Suchtentwöhnungstherapien Strafgefangener durch Rentenversicherungsträger Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern haben ihre Praxis bei der Entscheidung über Anträge suchtmittelabhängiger Strafgefangener auf Übernahme der Kosten für Rehabilitationstherapien nach § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VI geändert. Bisher entsprach es gängiger Praxis der Rentenversicherungsbehörden, auf Anregung externer Suchtberatungsstellen in den Justizvollzugsanstalten die Übernahme der Kosten für entsprechende Therapien unter der aufschiebenden Bedingung zu bewilligen, dass der Antragsteller zu einem bestimmten Zeitpunkt (regelmäßig dem 2/3-Zeitpunkt) aus der Strafhaft entlassen wird. Dies hat den zustängigen Strafvollstreckungskammern in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen genügt, um bei therapiewilligen Verurteilten unter Berücksichtigung des erlittenen Strafeindrucks eine positive Sozialprognose zu bejahen und die Reststrafe mit der Weisung, die in Rede stehende Therapie zu absolvieren, zur Bewährung auszusetzen. Seit geraumer Zeit lehnen es die regionalen Rentenversicherungsbehörden indes ab, in derartigen Konstellationen eine aufschiebend bedingte Kostenzusage zu erteilen. Sie berufen sich hierfür auf § 12 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI. In dieser Vorschrift heißt es, dass Leistungen zur Teilhabe nicht für Versicherte erbracht werden, die sich in Haft befinden. Das Landessozialgericht Hessen hatte in einem Beschluss vom 6. Januar 2011 bestätigt durch den Beschluss vom 9. Juni 2011 in einem obiter dictum die Auffassung vertreten, dass für die Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen jenes Leistungsausschlusstatbestandes auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen sei und eine aufschiebend bedingte Leistungszusage für den Fall einer vorzeitigen Entlassung aus der Haft von § 32 SGB X nicht gedeckt sei. Konsequenz dieser geänderten Bewilligungspraxis ist, dass es in entsprechenden Fällen an der Grundlage für eine vorzeitige Reststrafen-54- aussetzung zum 2/3-Zeitpunkt fehlt, weil ohne Kostenübernahmezusage des Rentenversicherungsträgers kein nahtloser Übergang aus der Haft in die Therapie gewährleistet ist. Die Arbeitsgruppe "Übergangmanagement" hält eine Rückkehr zur früheren Praxis, wonach bei geeigneten Gefangenen Kostenzusagen für Suchtentwöhnungstherapien unter der aufschiebenden Bedingung ihrer vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft erteilt worden waren, im Hinblick auf einen bestmöglichen Übergang von Gefangenen mit entsprechenden Problemlagen für unbedingt notwendig, zumal die von der Deutschen Rentenversicherung eingenommene Rechtsposition nicht zwingend erscheint. Entsprechende Bemühungen wurden und werden seitens der Landesjustizverwaltungen, der Wohlfahrtsverbände und der mit der Betreuung suchtmittelabhängiger befassten Einrichtungen unternommen. 5.5.3.5 Verteilung zusätzlicher Stellen für externe Suchtberater Die Arbeitsgruppe "Behandlung und Betreuung suchtgefährdeter bzw. suchtabhängiger Gefangener“ hat in ihrem Bericht zur Sitzung am 28. Februar 2012 in der Justizvollzugsanstalt München hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Prüfung der Verteilung der Stellen der Externen Suchtberatung (ESB) auf die Justizvollzugsanstalten Folgendes ausgeführt: „Der in der Grafik dargestellte Ansatz „leistbare Stunden der ESB je Gefangenem mit BtM-Vermerk“ stellt einen denkbaren Weg dar, sich der Frage der Verteilung der Stellen auf die Justizvollzugsanstalten zu nähern. Dieser Ansatz berücksichtigt jedoch nicht Art und Intensität der Betreuung der suchtgefährdeten Gefangenen, wie sie sich u. a. aus der Zuständigkeit der einzelnen Anstalten ergeben könnte. Die Daten zu dieser Grafik geben lediglich die Zahl der am Stichtag mit einem BtM-Vermerk belegten Gefangenen wieder, nicht aber – wie dies z. B. für Untersuchungshaftanstalten typisch ist – die Fluktuation der Gefangenenpopulation. Dieser jährliche „Durchsatz“ an Gefangenen, der über die im Kalenderjahr jeweils vergebene höchste Buchnummer zu beschreiben wäre, könnte aus unserer Sicht in Verbindung mit weiteren Parametern ein wei-55- terer möglicher Ansatzpunkt sein, den Beratungsbedarf zu erfassen und gegebenenfalls näher zu konkretisieren.“ Ergänzend hierzu ist aus Sicht der Arbeitsgruppe "Übergangsmanagement“ darauf hinzuweisen, dass sich externe Suchtberatung neben den Gefangenen mit Drogenproblemen ebenso an Inhaftierte, bei denen eine Alkoholerkrankung oder Alkoholgefährdung sowie ein zwanghaftes Spielverhalten vorliegt, richtet. Der in diesem Bereich liegende Bedarf an Beratung sollte bei einer etwaigen Analyse der Kapazitäten der externen Suchtberatung zukünftig nicht unberücksichtigt bleiben, um noch aussagekräftigere Ergebnisse zu erhalten. Freilich existiert neben dem seitens der Justizvollzugsanstalten verwendeten „BtM-Vermerk“ kein entsprechender „Alkohol-Vermerk“. Stöver 12 zitiert Untersuchungen, die zum Ergebnis kommen, dass der Anteil Alkoholabhängiger in Gefängnissen ähnlich hoch sei, wie der der Abhängigen von illegalen Drogen. 5.5.3.6 Substitution in Haft Auch im Hinblick auf die Richtlinien der Bundesärztekammer vom 19. Februar 2010 stellt eine Betäubungsmittelabstinenz nach wie vor das oberste und endgültige Ziel einer Behandlung von Opiatabhängigen dar. Eine entzugsorientierte Behandlung kann in den Justizvollzugsanstalten schon deshalb zur Erreichung des Ziels einer Betäubungsmittelabstinenz geeigneter sein als die Substitution, da die Gefahr einer anderweitigen Versorgung mit Betäubungsmitteln im Vergleich zum Leben außerhalb der Haftanstalten jedenfalls deutlich reduziert ist und den Vollzugszielen, insbesondere der Vorbereitung der Gefangenen auf ein straffreies Leben in Freiheit, hierdurch in besonderem Maße Rechnung getragen werden kann. Zudem können Indikationen, die in Freiheit eine Substitution erforderlich machen, in Haft wegfallen. So ist die Grundversorgung durch Unterkunft, Ernährung und medizinische Behandlung im Vollzug gesichert, der Tagesablauf durch Arbeit, Ausbildungsangebote sowie Freizeit strukturiert. 12 „Drogenabhängige Menschen in Haft“, in: Handbuch der Resozialisierung, Nomos 2009 -56- Ferner kommen Verelendung und Verwahrlosung als Hauptgründe für eine langfristige Substitution in Freiheit im Justizvollzug nicht zum Tragen. Die Gleichstellung der Inhaftierung mit Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten bedingt jedoch, dass der behandelnde Arzt jeweils im Einzelfall die Voraussetzungen einer Beendigung bzw. eines Abbruchs einer bereits begonnen Therapie sowie die Einleitung einer Substitutionstherapie Opiatabhängiger besonders sorgfältig zu prüfen und zu dokumentieren hat. Eine substitutionsgestützte Behandlung wird dann indiziert sein, wenn diese in Abwägung aller entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte gegenüber primär abstinenzorientierten Therapieformen die erfolgversprechendere Behandlung darstellt. Insofern stellt die individuelle, qualifizierte ärztliche Beurteilung der jeweiligen Erfolgsaussichten dieser Behandlungsform das wesentliche Entscheidungskriterium für oder gegen die Einleitung bzw. den Abbruch einer Substitutionstherapie Opiatabhängiger dar. Hierbei ist auch zu berücksichtigten, dass sich die Entscheidung auch an den Vorgaben des BayStVollzG, insbesondere in Art. 2 und 5, orientieren muss. Ob eine Substitutionsbehandlung im Justizvollzug begonnen, fortgesetzt oder beendet wird, erfolgt allein aufgrund einer individuellen, qualifizierten ärztlichen Beurteilung des Einzelfalles durch die in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt tätigen Anstaltsärzte im Rahmen der medizinischen Indikation (lege artis). Im Sinne eines individuell auf den Einzelfall bezogenen Übergangsmanagements empfiehlt die Arbeitsgruppe, die bestehende Praxis beizubehalten. -57- 5.6 Gesundheitsfürsorge 5.6.1 Bestandsaufnahme Die Gefangenen haben nach dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz (Art. 58 ff.) Anspruch auf Gesundheitsfürsorge, die sich grundsätzlich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Die medizinische Versorgung wird durch haupt- und nebenamtliche Ärzte sichergestellt. In den größeren Justizvollzugsanstalten sind Krankenabteilungen eingerichtet. Wenn eine ausreichende medizinische Behandlung innerhalb den Anstalten nicht möglich ist, werden die Gefangenen in Krankenhäuser außerhalb des Justizvollzugs verlegt. Eine psychiatrisch erforderliche Akutversorgung erfolgt in den psychiatrischen Abteilungen zweier Justizvollzugsanstalten. Haftentlassene sind durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder durch Einsetzen von Sozialleistungen, z. B. Arbeitslosengeld, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In der Zeit bis zum Vorliegen einer entsprechenden Pflichtversicherung sind Gefangene grundsätzlich gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kraft Gesetzes versichert. Zur Durchführung der Versicherungspflicht ist eine Meldung der für die Versicherung im Betracht kommenden Person bei der zuständigen Krankenkasse erforderlich. Bei den Gefangenen wird frühzeitig darauf hingewirkt und sie werden auch dabei unterstützt, rechtzeitig vor der Entlassung eine Anzeige zur Durchführung der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Die Gefangenen werden auch angehalten, bei dem zuständigen Sozialleistungsträger Termine zur Abgabe der für die Erlangung eines Krankenversicherungsschutzes erforderlichen Erklärungen bereits aus der Haft heraus unter Erläuterung des bestehenden Eilbedürfnisses zu vereinbaren. Ferner werden die betreffenden Gefangenen auch darüber informiert, welche Unterlagen sie bei der zuständigen Behörde vorzulegen haben. Erforderlichenfalls werden sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen unterstützt. -58- Gefangene, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine regelmäßige Medikamenteneinnahme angewiesen sind, erhalten von der Anstalt bei der Entlassung für einen gewissen Zeitraum entsprechende Medikamente ausgehändigt, um Notfälle zu überbrücken. 5.6.2 Erreichte Optimierungen 5.6.2.1 Krankenversicherungsschutz bei Haftentlassung Die Unterarbeitsgruppe "Haft/Suchthilfe“ der Arbeitsgruppe "Schnittstellen des Drogen- und Suchtrates“ des von der Drogenbeauftragten des Bundes eingerichteten Drogen- und Suchtrats hat Entscheidungsbäume zum Krankenversicherungsschutz nach der Haft erstellt. Diese Entscheidungsbäume wurden den Justizvollzugsanstalten im Sinne von "best practice" mit Schreiben vom 18. Juni 2012, Gz. 4310 - VIIa - 9298/11, übersandt und sind als Anlage 10.7 beigefügt. Ferner ist ein Musterschreiben der Justizvollzugsanstalt Amberg als "best practice" als Anlage 10.8 beigefügt. 5.6.3 Empfehlungen der Arbeitsgruppe 5.6.3.1 Weitergabe von ärztlichen Befunden Mit Zustimmung und Mitwirkung der Gefangenen können während der Haft erhobene ärztliche Befunde an die Hausärzte und weiterführend behandelnden Ärzte der Entlassenen übergeben werden, um eine Weiterbehandlung nach der Haft zeitnah und erleichtert zu ermöglichen. 5.6.3.2 Terminvereinbarung mit weiterbehandelnden Ärzten aus der Haft heraus Bei abzusehender Behandlungsbedürftigkeit nach Entlassung bzw. bei einer erforderlichen Fortsetzung der ärztlichen Behandlung könnte mit Zustimmung und Mitwirkung der Gefangenen rechtzeitig vor Haftentlas- -59- sung durch den ärztlichen Dienst ein Termin bei den weiterbehandelnden Ärzten zeitnah nach dem Entlassungszeitpunkt vereinbart werden. 5.7 Ausländer/Migration 5.7.1 Bestandsaufnahme In den bayerischen Justizvollzugsanstalten waren am 31. März 2012 insgesamt 3.825 Gefangene, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, untergebracht. Dies entspricht einem Anteil an allen zu diesem Zeitpunkt Inhaftierten von rund 31 %. In den Justizvollzugsanstalten finden Deutschkurse für Spätaussiedler und Ausländer sowie Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge statt. Von den Justizvollzugsanstalten werden der Aufenthaltsstatus Gefangener mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden geklärt und Kontakte zur Vertretung des Heimatstaates des Gefangenen vermittelt. 5.7.2 Empfehlungen der Arbeitsgruppe 5.7.2.1 Projekte und Gruppenangebote Die Betreuung Gefangener mit ausländischer Staatsangehörigkeit könnte durch spezielle Projekte und spezifische Gruppenangebote freier Träger verbessert werden. Vermittelt werden könnte staatsbürgerliches Grundwissen, um zum Abbau von Vorurteilen und zur Integration beizutragen. Hierbei könnte von den Justizvollzugsanstalten Kontakt zu den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützigen Vereinen, z.B. Sport- und Kulturvereinen, die Ausländer betreuen, sowie zu den Konsulaten aufgenommen werden. -60- 5.7.2.2 Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden Die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden könnte von den Justizvollzugsanstalten intensiviert werden, damit der ausländerrechtliche Status und die Möglichkeit einer Abschiebung frühzeitig geklärt werden können. Entsprechende Kenntnisse haben erhebliche Auswirkungen auf die Vollzugsplanung und die Behandlung der Inhaftierten mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, zu prüfen, inwieweit über die bereits bestehende gute Kooperation hinaus noch weitere Verbesserungen bei der Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden erreicht werden können. 5.8 Psychologische, psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung 5.8.1 Bestandsaufnahme Die psychologischen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Angebote der Justizvollzugsanstalten dienen dazu, die für die Tat ursächlichen Defizite der Gefangenen abzubauen, zur Lösung persönlicher Schwierigkeiten beizutragen und die Entlassung vorzubereiten (Art. 74 und 76 BayStVollzG). Die Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftätern erfolgt überwiegend in den sozialtherapeutischen Einrichtungen bzw. Abteilungen der Justizvollzugsanstalten. Therapieangebote zur Persönlichkeitsstabilisierung und Rückfallvermeidung werden durch anstaltseigene und externe psychologische Psychotherapeuten und Psychiater unterbreitet. Psychologische Behandlung und Beratung erfolgen auf vielfältige Weise durch den psychologischen Dienst der Justizvollzugsanstalten. Daneben werden in den Justizvollzugsanstalten niederschwellige Behandlungsangebote, wie z. B. Anti-Gewalt-Trainings, bereitgehalten. Für die Zeit nach der Entlassung stehen für die Nachsorge entlassener Gefangener die psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexualstraf-61- täter in München, Nürnberg und Würzburg zur Verfügung. Entlassene Gefangene können auch vorübergehend wieder in einer sozialtherapeutischen Einrichtung des Justizvollzugs betreut werden. Zum Teil wird die Nachsorge von Sexualstraftätern durch niedergelassene Psychotherapeuten durchgeführt. 5.8.2 Erreichte Optimierungen 5.8.2.1 Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung mit der Psychotherapeutenkammer Bayern Im März 2012 fand in den Räumlichkeiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine Fortbildungsveranstaltung „Psychotherapie mit (Sexual-)Straftätern" statt, die in Kooperation der Psychotherapeutenkammer Bayern mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, den Psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexualstraftäter in München, Nürnberg und Würzburg und den Sozialtherapeutischen Einrichtungen in Amberg und Erlangen durchgeführt wurde. Ziel war u.a. die Gewinnung von niedergelassenen Psychotherapeuten für eine Betreuung und Behandlung von Straftätern nach der Haft, um das Angebot der derzeit stark ausgelasteten psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexualstraftäter zu ergänzen und die therapeutische Versorgung von Gewaltstraftätern zu verbessern. 5.8.2.2 Erhöhter Vergütungssatz für externe psychotherapeutische Leistungen Geeignete Psychotherapeuten für eine Nachsorgebehandlung sind unter den für die Justizvollzugsanstalten geltenden Rahmenbedingungen der Vergütung (einfacher Satz GoÄ) kaum zu gewinnen. Um die Nachsorgebehandlung von Haftentlassenen insbesondere außerhalb des Einzugsbereichs der psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexualstraftäter vorzubereiten, wurde deshalb mit JMS vom 3. August 2012, Gz. 4428 -62- - VII a - 7363/12 und 4428 - VII a - 1974/97, der Gewährung einer Vergütung bis zu dem 2,3-fachen Satz der GOÄ generell zugestimmt. 5.8.3 Empfehlungen der Arbeitsgruppe 5.8.3.1 "Externe Psychotherapeutenliste" Um die Zusammenarbeit mit externen Psychotherapeuten zu verstärken und eine entsprechende Versorgung der Gefangenen sicherzustellen, könnte unter Einbeziehung des Kriminologischen Dienstes und der IT Leitstelle eine Liste der Psychotherapeuten mit den jeweiligen Behandlungsangeboten, die zu einer Betreuung von Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten und nach der Entlassung bereit sind, erstellt und den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung gestellt werden. Derzeit erfolgt in Zusammenarbeit mit der Psychotherapeutenkammer Bayern eine entsprechende Werbemaßnahme. Außerdem soll für interessierte Psychotherapeuten eine weitere, vertiefende Fortbildungsveranstaltung angeboten werden. 5.9 Zentrale Beratungsstellen für Straffälligenhilfe 5.9.1 Bestandsaufnahme Zentrale Anlaufstellen für Haftentlassene sind in München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg eingerichtet. Die zentralen Beratungsstellen für Straffälligenhilfe sind Arbeits- und Bürogemeinschaften verschiedener Einrichtungen und Behörden. Aufgabe der Zentralstellen ist es, die vielfältigen Angebote für Strafentlassene besser zu koordinieren, sie an einem Ort zu konzentrieren und sie so für die Betroffenen leichter zugänglich zu machen. In den Zentralstellen leistet eine Mehrzahl von Einrichtungen gebündelt Hilfe und erspart dadurch den Strafentlassenen weite Wege. -63- Die zentralen Beratungsstellen für Straffälligenhilfe halten auch Sprechstunden für Gefangene in den Justizvollzugsanstalten Amberg, St. Georgen-Bayreuth, Bernau, Landsberg am Lech, München, Nürnberg, Regensburg, Schweinfurt und Würzburg ab. Sie leisten eine unverzichtbare Hilfe bei der Betreuung in der schwierigen Zeit nach der Entlassung. Die gute Kooperation der Justizvollzugsanstalten mit den freien Trägern der Straffälligenhilfe und den örtlichen Kommunen sowie Behörden spiegelt sich insbesondere in der Zusammenarbeit in den zentralen Beratungsstellen für Straffälligenhilfe in München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg wieder. Diesen obliegt in enger Zusammenarbeit mit den im Vollzug Verantwortlichen die Vorbereitung der Entlassung und die umfassende persönliche Beratung und Betreuung von Strafentlassenen, die nicht unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehen. Die Zentralstellen bieten "Hilfe aus einer Hand" an und halten ein breites Beratungsund Hilfeangebot vor. Sie können so bestmöglich auf die Defizite, die die Gefangenen häufig in vielen sozialen und wirtschaftlichen Bereichen aufweisen, reagieren. Vor allem leisten sie Hilfe bei der Entwicklung einer positiven Lebensperspektive, bei der Aufrechterhaltung bestehender familiärer Beziehungen, beim Aufbau tragfähiger sozialer Kontakte, bei der Wohnraum- und Arbeitsbeschaffung, der Schuldnerberatung und der Beratung bei bestehender Suchtproblematik. Die Arbeit der Zentralstellen setzt bereits im Vollzug und insbesondere im Stadium der Entlassungsvorbereitung ein. Damit werden vollzugliche und vollzugsexterne Reintegrationshilfen optimal vernetzt und organisationsübergreifende Förderketten geschaffen. 5.9.1.1 Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe o Träger - Bayerischer Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e. V. - Justizvollzugsanstalt München - Katholischer Männerfürsorgeverein München e. V. - Landeshauptstadt München – Sozialreferat Beratendes Mitglied: Agentur für Arbeit München -64- o Zuständigkeit und Aufgaben 13 Der/Die Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe - obliegt die Entlassungsvorbereitung männlicher Strafgefangener der Justizvollzugsanstalten München, Landsberg am Lech und Bernau sowie deren Nachbetreuung, - ist zuständig für straffällig gewordene Männer, die innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach der Entlassung erstmals Hilfsorganisationen aufsuchen, - berät im Rahmen des Modellprogramms "Betreuung suchtabhängiger und suchtgefährdeter Gefangener in den Justizvollzugsanstalten durch externe Fachkräfte" männliche Jugendliche und erwachsene Männer mit Suchtproblematik (Alkohol, Medikamente, Spiele) in der Justizvollzugsanstalt München und nachsorgend in der Zentralstelle (auch unter Bewährungsaufsicht stehend), - führt für überschuldete inhaftierte, strafentlassene oder wohnungslose Münchner Bürger Schuldner- und Insolvenzberatung durch, - vermittelt erwachsene Männer in gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe oder im Rahmen einer Bewährungsauflage. Die Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe ist mit Ausnahme der Schulder- und Insolvenzberatung und der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit in der Regel nicht zuständig für Personen, die unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehen sowie für Jugendliche und Wohnungslose. 5.9.1.2 Zentralstelle für Straffälligenhilfe in Nürnberg o Träger - Arbeiterwohlfahrt Nürnberg e. V. - Bayerischer Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e. V. 13 Beratungsangebot nur für Männer -65- o - Caritasverband Nürnberg e. V. - Justizvollzugsanstalt Nürnberg - Stadtmission Nürnberg e. V. Zuständigkeit und Aufgaben 14 Die Zentralstelle für Strafentlassenenhilfe Nürnberg - vermittelt Behördenkontakte, - unterstützt bei finanziellen Schwierigkeiten, - hilft bei persönlichen Problemen, - vermittelt in andere soziale Einrichtungen (Suchthilfe usw.), - informiert über Wohn- und Unterkunftsmöglichkeiten in Nürnberg, - unterstützt bei der Recherche (Zeitungen, Internet) nach Wohnungsanzeigen und bei der Kontaktaufnahme zu Vermietern, - berät, interveniert und vermittelt weiter bei Schulden, - unterstützt bei Antragstellungen, - unterstützt bei der Anfertigung von Bewerbungsunterlagen, - gibt lebenspraktische Hilfestellungen, - berät bei anstehender Inhaftierung, - betreut Gefangene in den Justizvollzugsanstalten Amberg, St. Georgen-Bayreuth und Nürnberg. 5.9.1.3 Regensburger Beratungsstelle für Straffällige und Gefährdete (RBS) o Träger - Bayerischer Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e. V. 14 - Justizvollzugsanstalt Regensburg - Kontakt Regensburg e. V. - Landkreis Regensburg - Stadt Regensburg Beratungsangebot für Männer und Frauen -66- o Zuständigkeit und Aufgaben 15 Die Regensburger Beratungsstelle für Straffällige und Gefährdete - ist zuständig für die umfassende Betreuung von Gefangenen und Strafentlassenen in Stadt und Landkreis Regensburg, - leistet im Rahmen der umfassenden Betreuung o Beratung und persönliche Betreuung für den Hilfesuchenden, o Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, o Unterstützung bei Behörden- und Ämterangelegenheiten, o Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten (z. B. Schuldnerberatung). Die Beratungsstelle ist nicht zuständig für Personen, die unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehen. 5.9.1.4 Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose und Strafentlassene in Würzburg o Träger - Bayerischer Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e. V. 15 - Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V. - Diakonisches Werk Würzburg e. V. - Justizvollzugsanstalt Würzburg - Stadt Würzburg Beratungsangebot für Männer und Frauen -67- o Zuständigkeiten und Aufgaben 16 Die Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose und Strafentlassene in Würzburg - leistet ambulante Hilfe gemäß §§ 67 - 69 SGB XII und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung (Hilfe bei besonderen sozialen Schwierigkeiten), - bietet Übernachtungsmöglichkeiten in der Kurzzeitübernachtung (in der Regel beschränkt auf 7 Übernachtungen nacheinander) an unter Inanspruchnahme von Sachleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt, - bietet "Betreutes Wohnen" mit qualifizierter Beratung und Begleitung durch Sozialpädagogen an, - bietet ambulante Nachbetreuung nach Auszug aus dem "Betreuten Wohnen" an. 5.9.2 Erreichte Optimierungen 5.9.2.1 Augsburg In Augsburg werden derzeit Gespräche über die Einrichtung einer weiteren zentralen Anlaufstelle für Strafentlassene geführt. 5.9.2.2 Ingolstadt In Ingolstadt werden derzeit Gespräche über die Einrichtung einer weiteren zentralen Anlaufstelle für Strafentlassene geführt. 16 Beratungsangebot nur für Männer -68- 5.9.3 Empfehlungen der Arbeitsgruppe 5.9.3.1 Zusammenstellung aller Angebote der Straffälligenhilfe in Bayern Wünschenswert wäre eine Übersichtsliste/-karte über alle Angebote der Straffälligenhilfe in Bayern für die Justizvollzugsanstalten, um die Entlassungsvorbereitung und in Einzelfällen erforderliche Fallübergabe zu erleichtern. Hierzu wäre eine neuerliche Kontaktaufnahme mit den freien Trägern erforderlich, um entsprechende Informationen über deren Angebote zu erhalten. 5.9.3.2 Arbeitsbedingungen für die Bediensteten der zentralen Beratungsstellen für Straffälligenhilfe in den Justizvollzugsanstalten Die Bediensteten der zentralen Beratungsstellen für Straffälligenhilfe leisten einen wertvollen Beitrag für ein gelingendes Übergangsmanagement in den Justizvollzugsanstalten. Um die Zusammenarbeit weiter zu verbessern, sollten die Justizvollzugsanstalt den Bediensteten der zentralen Beratungsstellen für Straffälligenhilfe nach Möglichkeit geeignete Räumlichkeiten sowie eine Mitnahme deren Laptops gestatten. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die mit JMS vom 10. April 2012, Gz. 4550 – VII a – 6713/08 (Anlage 10.9) festgelegten Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter der Externen Suchtberatung auch für die Bediensteten der zentralen Beratungsstellen für Straffälligenhilfe zu schaffen. 5.10 Bewährungshilfe und Führungsaufsicht 5.10.1 Bestandsaufnahme Die Zusammenarbeit mit Stellen, die nach der Entlassung der Gefangenen deren Betreuung übernehmen, ist von entscheidender Bedeutung, wenn die Wiedereingliederung der Gefangenen Erfolg haben soll. Artikel 175 Abs. 4 BayStVollzG verpflichtet daher die Justizvollzugsanstalten, soweit dies erforderlich ist, zur Entlassungsvorbereitung insbesondere mit der Bewährungshilfe, den Aufsichtsstellen für die Führungsaufsicht -69- und den Einrichtungen der Strafentlassenenhilfe frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Umgekehrt ist für den Erfolg von Maßnahmen der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ihrer Organe mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten u. a. von besonderer Bedeutung (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe (BewHBek) vom 15. Januar 2003 (JMBl S. 30), geändert durch Bekanntmachung vom 28. Juni 2004 (JMBl S. 132) ). Die Verzahnung des Justizvollzugs und der Bewährungshilfe wird durch eine enge Zusammenarbeit der Justizvollzugsanstalten und der Zentralen Koordinierungsstelle Bewährungshilfe der Bayerischen Justiz gefördert. Die Koordinierungsstelle ist seit dem 1. Dezember 2002 beim Oberlandesgericht München eingerichtet. Ihr sind umfangreiche Aufgaben beratender, koordinierender und konzeptioneller Art mit landesweiter Zuständigkeit in Fragen der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe zugewiesen. Der Justizvollzug bzw. die Koordinierungsstelle organisieren regelmäßig Dienstbesprechungen, in deren Rahmen insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Übergangsmanagement der Gefangenen thematisiert und die Vorgehensweise aller Beteiligten koordiniert und abgestimmt werden. Bewährungshilfe soll die soziale Integration ihrer Probanden in Staat und Gesellschaft fördern und diese unterstützen, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die unter Leitung der Zentralen Koordinierungsstelle Bewährungshilfe der Bayerischen Justiz entwickelten „Qualitätsstandards in der Bewährungshilfe in Bayern“ (5. Auflage, Stand: Mai 2012) stellen verbindliche, qualitative Anforderungen an die Bewährungshilfe dar und beschreiben deren Tätigkeit näher. Im Hinblick auf das Übergangsmanagement finden sich dort Empfehlungen zur „Schnittstellenpflege“. Hierbei geht es u.a. darum, Schnittstellen der Bewährungshilfe u.a. zum Justizvollzug ausfindig zu machen und deren Leistungsumfang zu beschreiben, aber auch Formen der Zusammenarbeit zu vereinbaren. -70- Für die Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug existieren mehrere relevante Schnittstellen: Entlassung aus der Haft nach Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung oder nach Vollverbüßung und Eintritt von Führungsaufsicht, Inhaftierung nach erfolgtem Widerruf einer Bewährung und Inhaftierung während angeordneter Führungsaufsicht. Entsprechende Schnittstellenregelungen trifft die VV Nr. 2 zu Art. 175 BayStVollzG in den Absätzen 3 und 4. Hiernach nimmt die Anstalt frühzeitig mit der Bewährungshilfe Kontakt auf, um die Betreuungsmaßnahmen für die Gefangenen abzustimmen, wenn zu erwarten ist, dass eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung erfolgt und ein Bewährungshelfer oder eine Bewährungshelferin beigeordnet werden wird. Gleiches gilt, wenn nach der Entlassung Führungsaufsicht eintritt (VV Nr. 2 Abs. 3 zu Art. 175 BayStVollzG). Weitere Maßgaben enthält hierzu das „Qualitäts-Handbuch: Standards und Qualitätssicherung für die Sozialdienste bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern“ unter dem dort aufgeführten Abschnitt „Schlüsselprozess 3 - Konkrete Entlassungsvorbereitung“. Mittels einer verbindlich eingesetzten Checkliste zur Entlassungssituation ist u. a. die Feststellung zu dokumentieren, ob Bewährungs- oder Führungsaufsicht angeordnet und ob bereits eine Kontaktaufnahme erfolgt ist. Die Bewährungshilfe arbeitet ihrerseits mit der Anstalt im Rahmen der Entlassungsvorbereitung schon während des Vollzuges zusammen, um einen bestmöglichen Übergang der Betreuung zu gewährleisten (VV Nr. 2 Abs. 4 zu Art. 175 BayStVollzG). Zudem regelt Satz 4 der Nr. 7.1.1.2 BewHBek, dass es angezeigt sein kann, dass der Bewährungshelfer zur Vorbereitung der Entlassung eines Verurteilten auch mit der Vollzugsanstalt oder über diese mit dem Verurteilten Fühlung aufnimmt. Nach den „Qualitätsstandards in der Bewährungshilfe in Bayern“ erfolgt zeitnah vor der Entlassung eine Vorstellung, eine Information über Erreichbarkeit sowie das Angebot von Hilfe und Unterstützung (S. 9), wobei auch Kontakte in der Haftanstalt vorgesehen sind (S. 19). -71- Zur Verdeutlichung der optimalen Informationsflüsse soll die nachfolgende grafische Darstellung dienen: -72- 5.10.2 Empfehlungen der Arbeitsgruppe 5.10.2.1 Nutzung zentraler Kontaktadressen Zwischen der Bewährungshilfe und dem Sozialdienst in den Justizvollzugsanstalten bestehen hin und wieder Unklarheiten über die jeweilige Zuständigkeit. Zur Herstellung der Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren wird seitens der Arbeitsgruppe die Nutzung zentraler Kontaktadressen empfohlen. Hierfür bieten sich die E-Mail-Adressen der Poststellen der Justizvollzugsanstalten an. Auf Seiten der Bewährungshilfe könnten neben den bereits bestehenden E-Mail Adressen der Leitenden Bewährungshelfer Funktionsadressen wie z.B. [email protected] eingerichtet werden. Es böte sich zudem an, die Kontaktdaten im später zu nutzenden Portal Übergangsmanagement zu hinterlegen. An gleicher Stelle könnten zudem die jeweils aktualisierten Geschäftsverteilungspläne der Bewährungshilfe eingepflegt werden. 5.10.2.2 Erstkontakt vor Haftentlassung Die Arbeitsgruppe hält es für erstrebenswert, dass der Erstkontakt der Bewährungshilfe mit der inhaftierten Person noch vor Haftentlassung stattfindet. Ein solcher könnte bei Eignung der Gefangenen für Vollzugslockerungen in der Dienststelle der Bewährungshilfe stattfinden, anderenfalls in der Justizvollzugsanstalt oder in schriftlicher Form. Gleichzeitig könnte eine verbindliche Abstimmung der Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung gemeinsam mit dem Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt geregelt werden. 5.10.2.3 Standardisierte Kontaktaufnahme bei Inhaftierung nach Bewährungswiderruf Für die Situation der (erstmaligen) Inhaftierung nach Widerruf einer Bewährung sowie Inhaftierung bei Anordnung von Führungsaufsicht emp-73- fiehlt die Arbeitsgruppe eine standardisierte Kontaktaufnahme seitens der Justizvollzugsanstalten mit der Bewährungshilfe. Dort im Laufe des Bewährungs- oder Führungsaufsichtsverfahrens erhobene Daten sollten aus Sicht des Justizvollzugs zum Zwecke der Vollzugsplanerstellung an die Justizvollzugsanstalten übermittelt werden. Hierdurch wäre zum einen ein Informationsfluss gewährleistet, zum anderen würden zeitaufwändige Doppelerhebungen vermieden. Zudem könnte die Kontinuität der Angaben der Verurteilten geprüft werden. In welchem Umfang ein solcher Datenaustausch stattfinden kann, muss allerdings noch mit der Bewährungshilfe im Einzelnen erörtert werden. 5.10.2.4 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit Die Befugnis zur Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe ist eine Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit bei der Überwachung besonders gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter sowie mit dem Justiz- und Maßregelvollzug bei der Entlassungsvorbereitung. Bewährungshelfer sind allerdings nach § 203 Absatz 1 Nummer 5 StGB schweigepflichtig und dürfen Daten an Dritte nur bei erteilter Schweigepflichtsentbindung des Probanden oder auf gesetzlicher Grundlage übermitteln. Die Zusammenarbeit zwischen Bewährungshilfe, Vollstreckungsbehörde und Justizvollzug könnte durch den Gesetzentwurf zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit, BT-Drs. 17/6854 vom 25. August 2011, weiter optimiert werden. Der Gesetzentwurf will eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen direkten Informationsaustausch zwischen Bewährungshilfe und Justizbzw. Maßregelvollzug in der StPO schaffen. Damit soll die Einrichtung eines entsprechenden, bereits jetzt - ohne Einwilligung der Probanden rechtlich möglichen Informationsaustausches gefördert werden. -74- 5.10.2.5 Rechtzeitige Beschlussfassung durch die Strafvollstreckungskammern Bewährungshilfe und Justizvollzug sind auf eine frühzeitige Übersendung der Bewährungs- bzw. Führungsaufsichtsbeschlüsse der Strafvollstreckungskammern angewiesen, um entsprechende Vorbereitungen noch vor der Entlassung zu gewährleisten. Gemäß Nr. 7.1.2.2 BewHBek unterrichtet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts, das die Bewährungsaufsicht angeordnet hat, den Bewährungshelfer unverzüglich über jede gerichtliche Entscheidung, durch die eine Bewährungsaufsicht angeordnet wird. Gleiches gilt gemäß Nr. 7.2.3 BewHBek sinngemäß für die Führungsaufsicht. Die Bewährungshilfe ist hierbei insbesondere auf die in Nr. 7.1.2.4 BewHBek aufgeführten Unterlagen (z.B. Gutachten, Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt) angewiesen. Die Arbeitsgruppe erachtet für eine Übersendung einen Zeitraum von 6 Wochen vor dem Entlassungstermin als noch ausreichend aber auch allgemein anzustreben. Es wird empfohlen, diese Thematik seitens der Justizvollzugsanstalten sowie der Bewährungshilfe unmittelbar vor Ort mit den Strafvollstreckungskammern zu thematisieren. Auf überregionaler Ebene bieten sich zudem die an der Bayerischen Justizvollzugsschule angebotene „Tagung für Mitglieder der Strafsenate und Vollstreckungskammern, Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaften sowie juristische Mitarbeiter im Justizvollzug“ als auch die seitens der Zentralen Koordinierungsstelle Bewährungshilfe der Bayerischen Justiz organisierten Dienstbesprechungen als Plattform für einen Austausch an, um die rechtzeitige Beschlussfassung und Übersendung an die zuständigen Stellen zu erörtern. -75- 5.11 Ehrenamtliche Mitwirkung 5.11.1 Bestandsaufnahme In den Justizvollzugsanstalten wirken seit vielen Jahren ehrenamtliche Mitarbeiter bei der Betreuung von Gefangenen mit. So sind im bayerischen Justizvollzug ca. 590 Bürgerinnen und Bürger zur Einzelbetreuung von Strafgefangenen (ehrenamtliche Betreuer) und rd. 860 weitere Personen als sonst zur Mithilfe bei der Betreuung und Behandlung der Gefangenen (ehrenamtliche Mitarbeiter) zugelassen. Sie leiten Gesprächs-, Sport- und sonstige Freizeitgruppen der Gefangenen, beraten sie in persönlichen Konfliktsituationen, helfen Wohnungen und Arbeitsstellen zu vermitteln und begleiten Gefangene bei Ausgängen. Bei Fragen und Anliegen können sich die ehrenamtlich Tätigen in jeder Justizvollzugsanstalt an einen ihnen bekannten Kontaktbeamten wenden, zu dessen dienstlichen Aufgaben die Unterstützung der Ehrenamtlichen gehört. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hält überdies für interessierte Bürgerinnen und Bürger die Broschüre „Informationen zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Strafvollzug“ (Anlage 10.10) vor. Daneben betreibt die Landesarbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Mitarbeiter im Strafvollzug Bayern e.V. (LAG e.V.) die Homepage www.ehrenamt-im-strafvollzug.de mit einer Fülle weiterer Informationen hinsichtlich des ehrenamtlichen Engagements, insbesondere bezogen auf die einzelnen bayerischen Justizvollzugsanstalten. Die Landesarbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Mitarbeiter im Strafvollzug Bayern e.V. führt zudem regelmäßig Grundkurse zur Vorbereitung ehrenamtlicher Mitarbeiter auf ihre Tätigkeit im Vollzug durch. Jährliche Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Mitarbeiter werden an der Bayerischen Justizvollzugsschule in Straubing angeboten. Zusätzlich finden Informationsveranstaltungen in den Justizvollzugsanstalten sowie jährliche Treffen der jeweiligen Anstaltsleitung mit den in ihrer Anstalt tätigen Ehrenamtlichen statt. -76- Darüber hinaus hält das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz engen Kontakt sowohl zu den beteiligten externen Organisationen als auch zu einzelnen ehrenamtlichen Mitarbeitern, etwa durch die regelmäßige Teilnahme an überregionalen Tagungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter ("Augsburger Gespräche" der Landesarbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Mitarbeiter im Strafvollzug Bayern e.V. sowie Tagung für die ehrenamtlichen Mitarbeiter und deren Betreuer in den Anstalten in der Bayerischen Justizvollzugsschule in Straubing). Dadurch und insbesondere durch den regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Mitarbeiter im Strafvollzug Bayern e. V. ist eine stetige Weiterentwicklung und Verbesserung der Zusammenarbeit ehrenamtlicher Betreuer mit dem bayerischen Justizvollzug gewährleistet. In der Bewährungshilfe sind derzeit ca. 160 ehrenamtliche Mitarbeiter tätig. Der ehrenamtliche Mitarbeiter wird anlassbezogen unter der Anleitung des hauptamtlichen Bewährungshelfers und mit Zustimmung des Probanden tätig. Er kann kontinuierlich oder punktuell für einen einzelnen bzw. mehrere Probanden eingesetzt werden. Ehrenamtliche Mitarbeiter sollen nur für Aufgabenstellungen herangezogen werden, die kein besonderes sozialarbeiterisches Wissen oder Können erfordern. Der hauptamtliche Bewährungshelfer, der ehrenamtliche Mitarbeiter und der Proband entscheiden jeweils über die konkrete Form der Zusammenarbeit. Über den Bewährungsverlauf lässt sich der hauptamtliche Bewährungshelfer regelmäßig vom ehrenamtlichen Mitarbeiter unterrichten. Zuständig für die Betreuung ist und bleibt der jeweilige hauptamtliche Bewährungshelfer. Ehrenamtliche Mitarbeiter können unter anderem in folgenden Bereichen eingesetzt werden: Wohnraumbeschaffung Freizeitgestaltung Schuldenregulierung Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche Begleitung bei Behördengängen -77- Unterstützung bei Gruppen-, Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit Unterstützung bei Alltagsproblemen aller Art. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hält überdies für interessierte Bürgerinnen und Bürger die Broschüre „Merkblatt über die ehrenamtliche Tätigkeit in der Bewährungshilfe“ (Anlage 10.11) vor. 5.11.2 Erreichte Optimierungen 5.11.2.1 Fortbildungsangebot für ehrenamtliche Betreuer, die nach Haftentlassung tätig bleiben wollen Die weitere Begleitung Inhaftierter über die Zeit der Entlassung hinaus stellt ehrenamtliche Betreuer vor gänzlich neue Herausforderungen wie das geänderte Nähe-/Distanzverhältnis und die Anforderungen von der Bewährungshilfe an ehrenamtlich Tätige. Die Arbeitsgruppe empfiehlt für diesen Personenkreis eine vertiefte Fortbildung. Hierfür könnte eine weitere Fortbildungsveranstaltung unter Einbeziehung von Fachkräften der Bewährungshilfe entwickelt und ggf. an der Bayerischen Justizvollzugsschule angeboten werden. 5.11.3 Empfehlungen der Arbeitsgruppe 5.11.3.1 Gesamtkonzept für den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Erstellung anstaltsspezifischer Gesamtkonzepte hinsichtlich des Engagements ehrenamtlicher Mitarbeiter. -78- Eckpfeiler eines solchen Konzeptes wären zuvorderst: Beschreibung und Bewertung des IST-Zustandes, Analyse der Bereiche, in denen ehrenamtliche Mitarbeiter in Ergänzung zum anstaltspezifischen Behandlungskonzept tätig werden können, Formulierung eines spezifischen Anforderungsprofils, gezielte und aufgabenbezogene Gewinnung und Auswahl, Vorbereitung auf die Tätigkeit und Fortbildung, Betreuung und Begleitung sowie Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Das Anforderungsprofil für ehrenamtliche Mitarbeiter variiert zum einen nach dem konkreten Betätigungsfeld in Absprache mit der Justizvollzugsanstalt, zum anderen nach der Zuständigkeit der jeweiligen Vollzugsanstalt nach dem Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern. Die Formulierung eines Anforderungsprofils sollte daher anstaltsbezogen erfolgen. Nach Ansicht der Arbeitsgruppe „Übergangsmanagement“ müssen ehrenamtliche Mitarbeiter im Justizvollzug jedoch grundsätzlich für diese Aufgabe besonders geeignet und motiviert sein. Zudem muss es sich um Personen handeln, die bereit sind, mit der Justiz zusammenzuarbeiten sowie sich beraten und qualifizieren zu lassen. Weitere allgemeine Anforderungen wären etwa Verlässlichkeit, Diskretion und konsequentes Vorgehen. 5.11.3.2 Einheitliche Vorbereitung auf die ehrenamtliche Tätigkeit im Justizvollzug Ehrenamtliche Betreuer sind in den Justizvollzugsanstalten in unterschiedlicher Intensität und mit verschiedenen Aufgabenstellungen tätig. Die Vorbereitung auf ihre Aufgaben erfolgt nicht nach einheitlichen Kriterien. Unabhängig vom späteren Einsatz sollten ehrenamtliche Betreuer jedoch nach möglichst einheitlichen Kriterien auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Die seitens der Landesarbeitsgemeinschaft ehrenamtliche Mitarbeiter im Strafvollzug Bayern e. V. seit vielen Jahren durchgeführten Vorbe-79- reitungskurse haben sich nach Auffassung der Arbeitsgruppe bewährt und insofern einen Maßstab gesetzt. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe wird es grundsätzlich für erstrebenswert erachtet, dass möglichst jeder ehrenamtlich Betreuer, der erstmals im Vollzug tätig wird, einen - auch von im Einzugsbereich einer Justizvollzugsanstalt tätigen anderen Trägern ehrenamtlichen Engagements im Justizvollzug angebotenen - Vorbereitungskurs mit entsprechender Intensität absolviert. Ergänzend zu Nr. 1 Abs. 4 VV zu Art. 175 BayStVollzG wird eine weitergehende Information der ehrenamtlichen Mitarbeiter nach dem Beispiel der „Sicherheitsunterweisung“ der Justizvollzugsanstalt München empfohlen (Anlage 10.12). Hierin sind neben einführenden Informationen sowohl zum bayerischen Justizvollzug als auch zum Aufbau und der Organisation einer Justizvollzugsanstalt insbesondere die wesentlichen Berufspflichten der Vollzugsbediensteten sowie einschlägige Dienstanweisungen der Justizvollzugsanstalt enthalten. Ein entsprechendes Informationspapier könnte seitens der Justizvollzugsanstalten um die jeweils getroffenen Einzelregelungen vor Ort ergänzt werden. 5.11.3.3 Ausbau des ehrenamtlichen Engagements Die Kapazitäten der ehrenamtlichen Betreuer in Relation zur Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten stellen sich im Landesvergleich zum Teil sehr unterschiedlich dar. In einigen Justizvollzugsanstalten sind überdurchschnittlich viele ehrenamtliche Betreuer aktiv, in verwaltungsmäßig angegliederten (kleineren) Anstalten sind teilweise nur sehr wenige tätig. Der in der nachfolgenden grafischen Darstellung im roten Kästchen angegebene Wert entspricht dem Durchschnitt. -80- Die Arbeitsgruppe erachtet einen Ausbau der Kapazitäten vorrangig in den Schwerpunktbereichen junge Gefangene (insbesondere zur Unterstützung bei der Integration am Arbeitsmarkt), -81- langstrafige Gefangene und Sicherungsverwahrte (vor dem Hintergrund des Abbruchs sozialer Beziehungen) sowie weibliche Gefangene (im Hinblick auf das Bestehen besonderer Problemlagen) für erstrebenswert. Zur Gewinnung ehrenamtliche Tätiger hat sich nach Auffassung der Arbeitsgruppe die direkte Ansprache potentieller Interessenten über lokale Tageszeitungen durch die LAG e.V. oder einen im örtlichen Einzugsbereich einer Justizvollzugsanstalt tätigen anderen Trägers ehrenamtlichen Engagements in Justizvollzug oder die jeweilige Justizvollzugsanstalt in der Vergangenheit bewährt. Um die Anzahl von ehrenamtlich Tätigen im Justizvollzug aber auch in der Bewährungshilfe zu erweitern, bedarf es nach Ansicht der Arbeitsgruppe regelmäßiger flächendeckender Werbung. -82- 5.11.3.4 Datenerhebung Die Zahl der ehrenamtlich Tätigen im bayerischen Justizvollzug wird seitens des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz alle zwei Jahre bei den Justizvollzugsanstalten erhoben. Die aktuelle Übersicht weist den entsprechenden Stand vom 31. März 2011 aus. Sie differenziert zudem gemäß Nr. 1 Abs. 1 VV zu Art. 175 BayStVollzG zwischen „ehrenamtlichen Betreuern“ sowie „sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit in der Anstalt“. Im Rahmen einer Abfrage bei den Justizvollzugsanstalten durch die Arbeitsgruppe wurde deutlich, dass insofern seitens der Justizvollzugsanstalten eine unterschiedliche Datenerfassung erfolgt. Teilweise werden etwa Fachkräfte externer Stellen, welche hauptamtlich in der Justizvollzugsanstalt tätig sind (z.B. Mitarbeiter der Suchtberatungsstellen) in der Statistik geführt. Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Ausarbeitung einer klaren Maßgabe für die Datenerhebung als Grundlage für die Statistik unter Einbeziehung des Kriminologischen Dienstes des Bayerischen Justizvollzugs. Zudem könnte die Übersicht über die Zahl der ehrenamtlich Tätigen im bayerischen Justizvollzug um die Angabe des konkreten Angebotes durch ehrenamtliche Mitarbeiter ergänzt werden. 5.12 Weitere soziale Hilfen Ziel der sozialen Hilfen für Gefangene ist nicht nur die erforderliche Unterstützung bei der Regelung der äußeren Angelegenheiten der Gefangenen, sondern auch die notwendige Hilfe zur Bewältigung persönlicher Probleme. Soziale Hilfen für Gefangene sind nicht nur von den Bediensteten der Justizvollzugsanstalten zu leisten, sondern sind ein wichtiges Anwendungsfeld der Zusammenarbeit nach Art. 175 Abs. 2 bis 4 BayStVollzG. Die sozialpädagogischen Hilfen der Justizvollzugsanstalten zur Entlassung und im Rahmen des Übergangsmanagements sind ein wesentlicher Teil des Qualitäts-Handbuchs "Standards und Qualitätssicherung für die Sozialdienste bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern". -83- 5.12.1 Erreichte Optimierungen 5.12.1.1 Personalausweise für Gefangene Mit JMS vom 21. Juni 2012, 4510 - VIIa - 2372/08, wurden die Anstalten gebeten sicherzustellen, dass jeder Gefangene zum Zeitpunkt der Entlassung im Besitz von gültigen Personaldokumenten ist, um sich nach der Haftentlassung bei notwendigen Ämtergängen ausweisen zu können. 5.12.1.2 Ehe- und Familienseminare Ehe- und Familienseminare dienen der Aufrechterhaltung und Festigung ehelicher bzw. partnerschaftlicher Beziehungen während der Haft. Sie werden zum Teil als vollzugsinterne Seminare unter der Leitung verschiedener Fachdienste, teilweise in Zusammenarbeit mit externen Mitarbeitern von Ehe- und Familienberatungsstellen freier Träger angeboten. Für lockerungsgeeignete Gefangene besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an externen Familienseminaren, z. B. an Langzeitseminaren mit einer Dauer von regelmäßig zehn Tagen und an den Wochenendeheseminaren von jeweils Freitag bis Sonntag. Das ursprünglich nur im nordbayerischen Raum bestehende Angebot für Familienseminare konnte auf den südbayerischen Raum ausgeweitet werden. -84- 5.13 Organisatorische Maßnahmen 5.13.1 Bestandsaufnahme 5.13.1.1 Runde Tische Zur Optimierung der Entlassungsvorbereitung und zur besseren Verzahnung von Angeboten vor und nach der Entlassung von Gefangenen wurde vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angeordnet, dass die Justizvollzugsanstalten regelmäßig sogenannte "runde Tische" anbieten sollen, bei denen Vertreter von Bewährungshilfe, psychotherapeutischen Fachambulanzen, Behörden, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Vereinen sowie Personen, deren Einfluss die Eingliederung von Gefangenen fördern kann (z.B. ehrenamtliche Betreuer), mit Verantwortlichen der Anstalt zusammenkommen. Erfahrungen zeigen, dass sowohl grundsätzliche Fragen als auch Probleme im Einzelfall im Rahmen dieser Treffen geklärt werden können. Es werden Reibungsverluste vermieden und Synergieeffekte generiert. 5.13.1.2 Einführung von Qualitätsstandards und Qualitätssicherung Standardisierung und Qualitätssicherung wurden für den Bereich der Bewährungshilfe und für den Bereich des Sozialdienstes bei den Justizvollzugsanstalten erarbeitet. Die Qualitätsstandards in der Bewährungshilfe beinhalten eine Reihe von Festlegungen für die Behandlung von Risikoprobanden. Sie enthalten z.B. eine Kriterienliste als Arbeitsgrundlage für die Bewährungshelfer bei der Einschätzung der Rückfallrisiken und Gefährdungsmomente. Risikoprobanden werden lediglich erfahrenen Bewährungshelfern unterstellt. Die Qualitätsstandards sehen keine spezialisierten Bewährungshelfer vor, wie sie etwa in Hessen für rückfallgefährdete Sexualstraftäter eingesetzt werden. In den letzten Jahren sind alle bayerischen Bewährungshilfedienststellen im Umgang mit Sexualstraftätern fortgebildet worden. -85- Die von den Sozialarbeitern bei den Justizvollzugsanstalten umzusetzenden Qualitätsstandards sind in den Schlüsselprozessen eines Qualitätshandbuchs dokumentiert. Im Abschnitt "Konkrete Entlassungsvorbereitung" werden Qualitätsstandards der Umsetzung und Indikatoren der Zielerreichung für das Übergangsmanagement beschrieben. Durchgängiges Qualitätsmerkmal der konkreten Entlassungsvorbereitung ist die bei Bedarf einzuleitende Vernetzung mit den jeweils relevanten Hilfesystemen außerhalb des Vollzugs (staatliche Stellen, freie Träger, Ehrenamtliche). 5.13.1.3 Fachliche Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Jugendstrafvollzug Der Landesjugendhilfeausschuss hat am 11. März 2010 fachliche Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Jugendstrafvollzug beschlossen, welche die Zusammenarbeit aller mit der Betreuung und Eingliederung von Jugendstrafgefangenen befassten Stellen vereinheitlichen und intensivieren sollen. An der Erarbeitung dieser Empfehlungen durch einen ad-hoc-Ausschuss des Landesjugendhilfeausschusses waren auch der Leiter der Arbeitsgruppe "Übergangsmanagement“ und weitere Vertreter des bayerischen Justizvollzugs beteiligt. Die Handlungsempfehlungen beschreiben standardisierte Verfahrensabläufe, die ein gelingendes Miteinander der Kooperationspartner ermöglichen sollen. Dazu dienen u. a. die Darstellung der gesetzlichen Arbeitsgrundlagen, sowie deren Ausführungsbestimmungen und die Interpretation fachlich-qualitativer Standards. Die Empfehlungen betonen, dass die Vorbereitung der Wiedereingliederung mit dem Tag der Aufnahme in den Vollzug beginnt und Themen wie Schulabschluss und Berufsausbildung höchste Priorität haben. Der besondere Schwerpunkt der Empfehlungen liegt dabei insbesondere auf der Betreuung schon im Vollzug sowie der Entlassungsvorbereitung und der Gewährung weiterführender Hilfen im Sinne eines umfassenden Übergangsmanagements durch Justizvollzugsanstalt sowie Bewährungshilfe, Jugendämter, Strafentlassenenhilfe, Sozialämter und Bezirke, Arbeitsverwaltung einschließlich "Jobcenter". -86- 5.13.1.4 Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter (HEADS) Wie bereits ausgeführt, gehört zu einem optimalen Übergangsmanagement im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit zwingend auch die Überwachung von Gefangenen mit hohem Risikopotential, insbesondere von Sexualstraftätern. In diesem Zusammenhang ist die Haft- Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter (HEADS) zu nennen. Seit dem 1. Oktober 2006 findet ein Informationsaustausch zwischen Justiz, Polizei und Maßregelvollzug über entlassene rückfallgefährdete Sexualstraftäter, die unter Führungsaufsicht oder Bewährung stehen, statt. Die zuständige Staatsanwaltschaft unterrichtet die Zentralstelle HEADS vor der Entlassung und übermittelt die für die polizeiliche Bewertung erforderlichen Unterlagen. Eine Evaluation der bisherigen Umsetzung des Konzepts HEADS hat ergeben, dass dieses als Erfolg bezeichnet werden kann. Das Risikomanagement im Zusammenhang mit gefährlichen Sexualstraftaten wurde insoweit entscheidend verbessert, denn deren Überwachung kann nun deutlich intensiver und engmaschiger durchgeführt werden. Als besonders wirkungsvoll haben sich dabei die durchführten Gefährder- und Gefährdetenansprachen sowie die Einrichtung "runder Tische" erwiesen. 5.13.1.5 Entlassung von Gefangenen mit besonders hohem Risikopotential Speziell im Zusammenhang mit der Entlassung von Gefangenen mit besonders hohem Risikopotential, insbesondere von Sexualstraftätern, bedarf es - auch im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit - weiterer flankierender Maßnahmen im Rahmen des Übergangsmanagements. So ist für den Eintritt der Führungsaufsicht bei gefährlichen (Sexual-) Straftätern angeordnet, dass die Möglichkeiten, welche die Führungsaufsicht bietet, frühzeitig und umfassend ausgeschöpft werden, um "Betreuungslücken" für den kritischen und besonders betreuungsintensiven Zeitraum unmittelbar nach der Entlassung zu vermeiden. Die Vollstreckungsbehörde hat für eine frühzeitige Einleitung der Führungsaufsicht -87- zu sorgen. Die Justizvollzugsanstalt unterbreitet hierfür im Rahmen ihrer Anhörung zugleich einen begründeten Vorschlag zur Erteilung von Weisungen nach § 68 b StGB, wenn sie bestimmte Weisungen aufgrund der bei der Behandlung der Gefangenen im Vollzug gewonnenen Erkenntnisse für sachgerecht hält. Dabei ist es in der Regel angezeigt, dass die Anstalt bereits vorher mit der Bewährungshilfe Kontakt aufnimmt, um die angeregten Weisungen abzustimmen. Bei der Anregung von Weisungen ist u. a. stets zu prüfen, ob eine Therapieweisung in Betracht kommt. Eine solche kann insbesondere dann angezeigt sein, wenn der Verurteilte bereits während der Haft eine Therapie begonnen, aber noch nicht abgeschlossen hat oder eine für notwendig erachtete Therapie während der Haft verweigert oder abgebrochen hat. Soweit erforderlich, nimmt die Justizvollzugsanstalt zur Entlassungsvorbereitung insbesondere mit der Bewährungshilfe, den Aufsichtsstellen für die Führungsaufsicht und den Einrichtungen der Strafentlassenenhilfe frühzeitig Kontakt auf. Bedarf ein Gefangener nach seiner Entlassung aus Sicht der Justizvollzugsanstalt einer nachgehenden therapeutischen Behandlung, setzt sich die Justizvollzugsanstalt so frühzeitig mit dem Leiter der in Betracht kommenden externen Therapiestelle oder einem externen Therapeuten in Verbindung, dass der Gefangene möglichst zeitnah nach seiner Entlassung dort die Behandlung fortsetzen kann. Eine solche Therapie kann beispielsweise in den psychotherapeutischen Fachambulanzen erfolgen. Psychotherapeutische Fachambulanzen für Sexualstraftäter wurden bereits in München, Nürnberg und Würzburg eingerichtet, denen vom Gericht im Rahmen der Führungsaufsicht oder Strafaussetzung zur Bewährung zur Vermeidung von Rückfalltaten eine Therapie- und/oder Vorstellungsweisung erteilt worden ist; eine Erweiterung des Behandlungsangebots der psychotherapeutischen Fachambulanz auf gefährliche Gewaltstraftäter ist geplant. -88- 5.13.2 Empfehlungen der Arbeitsgruppe 5.13.2.1 Datenvernetzung Die Arbeitsgruppe schlägt vor, Checklisten einzuführen sowie die Verwaltungsabläufe verstärkt mit EDV-Unterstützung zu erledigen, um Verfahrensweisen in den Justizvollzugsanstalten zu standardisieren und damit auch die Zusammenarbeit mit den Externen zu optimieren. Als weiterer Schritt könnte eine Schnittstelle zwischen dem in der Bewährungshilfe eingesetzten Verfahren SoPart zu dem vom Justizvollzug verwendete Verfahren IT-Vollzug geschaffen werden, um eine einheitliche Datenbasis in Justizvollzug und Bewährungshilfe zu schaffen. Hierbei wäre insbesondere von Vorteil, dass die Daten der Probanden von den einzelnen Akteuren nicht mehrfach und damit zeitaufwendig erhoben werden müssten. 6. Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege 6.1 Zusammenarbeit Die bayerischen Justizvollzugsanstalten arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege bei der Wiedereingliederung der Gefangenen zusammen. Die Betreuung der Gefangenen während der Haft durch karitative Einrichtungen hat im bayerischen Justizvollzug einen hohen Stellenwert. Ein umfangreiches Hilfeangebot wird vorgehalten. Das Angebot ist als ganzheitliche und durchgängige Hilfe organisiert und umfasst alle Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der persönlichen Fähigkeiten. Folgende Hilfeangebote sind exemplarisch zu nennen: Durchführung von Ehe-, Partnerschafts- und Familienseminaren innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalten, Betreuung suchtabhängiger und suchtgefährdeter Gefangener, Beratung und Betreuung von Gefangenen in Einzelfragen, insbesondere auch in Konfliktsituationen, Vermittlung von Gefangenen in trägereigene Wohneinrich-89- tungen, Schuldnerberatung, Anti-Gewalt-Training, Gesprächsgruppen, Freizeitkurse, Begleitung von Gefangenen bei Ausgängen. 6.2 Online-Beratungsangebote Verbände der freien Wohlfahrtspflege unterhalten im Rahmen ihrer Internetauftritte umfangreiche Online-Beratungsangebote, die Hilfesuchenden ebenso wie Auskunftspersonen als Orientierungshilfe und Informationsquelle dienlich sein können. Die Internetseite der Landesarbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Mitarbeiter im Strafvollzug Bayern e.V. http://www.ehrenamt-im-strafvollzug.de bietet hierzu eine Fülle weiterführender Links. 7. Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e. V. (BayLGB) 7.1 Organisation Besonders erwähnenswert ist u. a. die Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V. (BayLGB). Er ist ein justiznaher Träger der Straffälligenhilfe. Der BayLGB ist landesweit nahezu die einzige Organisation, die ausschließlich Aufgaben der sozialen Hilfe für Gefangene und Strafentlassene erfüllt. Mit seinen vielfältigen Aufgaben trägt er zur Integration Straffälliger und damit zur Sicherheit der Allgemeinheit bei. Der Landesverband gliedert sich in 21 Bezirksvereine, die den größeren bayerischen Justizvollzugsanstalten zugeordnet sind. Nahezu bei allen übrigen bayerischen Justizvollzugsanstalten sind Bezirksstellen eingerichtet, die Bezirksvereinen angegliedert sind. Bezirksvereine und Bezirksstellen üben die unmittelbare Fürsorgetätigkeit aus. Vorsitzender des Bezirksvereins ist der jeweilige Leiter der Justizvollzugsanstalt. -90- Der Landesverband betreut in mehreren Städten derzeit 24 Wohnprojekte. Er ist Träger zahlreicher schulischer und beruflicher Bildungsmaßnahmen für Gefangene und erfüllt weitere wichtige Aufgaben der sozialen Hilfe für Gefangene und Strafentlassene. Ferner unterstützt er die Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. 7.2 Aufgaben Der Landesverband erfüllt in Bayern Aufgaben der sozialen Hilfe für Gefangene und Strafentlassene. Er unterstützt ferner die Bewährungshilfe, die Führungsaufsicht und die Gerichtshilfe. Besondere Aufgabenschwerpunkte sind derzeit Überlassung von Wohnraum an Strafentlassene und Probanden der Bewährungshilfe, Übernahme der Trägerschaft für schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen für Gefangene, Einrichtung und Unterhaltung von zentralen Anlaufstellen für Strafentlassene, Unterstützung von Straffälligen bei der Bewältigung ihrer wirtschaftlichen Notlagen durch Übernahme von Bürgschaften und Ausreichung von Darlehen, Zusammenarbeit mit und Unterstützung der Bewährungshilfe sowie von Einrichtungen der Straffälligenhilfe. -91- 7.3 Engagement Der Landesverband betreut in Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Donauwörth, Erlangen, Fürth, Kolbermoor, München, Regensburg, Rosenheim, Straubing, Weiden und Würzburg 24 Wohnprojekte. Insgesamt stehen 54 Wohnplätze für Haftentlassene und Probanden der Bewährungshilfe zur Verfügung. Die Wohnplätze werden von hauptamtlichen Kräften des Landesverbands, von ehrenamtlichen Mitarbeitern, von Bewährungshelfern oder örtlichen Vereinen der Straffälligenhilfe unter Mitwirkung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt betreut, ist Träger zahlreicher schulischer und beruflicher Bildungsmaßnahmen für Gefangene in Justizvollzugsanstalten, unterhält zusammen mit anderen Trägern zentrale Beratungsstellen für Strafentlassene in München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg und leistet einen entscheidenden Beitrag zu deren Finanzierung, ist Träger eines Resozialisierungsfonds zur Förderung der wirtschaftlichen Wiedereingliederung von Straffälligen, stellt den Bewährungshelfern Mittel für die wirtschaftliche Unterstützung ihrer Probanden zur Verfügung, fördert die Durchführung von Ehe- und Familienseminaren für Strafgefangene und deren Angehörige, übernimmt die nicht gedeckten Kosten bei der Therapie gewaltbereiter Täter. Seit Bestehen des Resozialisierungsfonds (1986) wurden mit Unterstützung des BayLGB Schulden in Höhe von über 12 Millionen € reguliert. Auf diese Weise wurden mehr als 700 Straffällige bei der Bewältigung ihrer wirtschaftlichen Notlagen und damit bei ihrer Wiedereingliederung gefördert. -92- 7.4 Finanzierung Der Landesverband ist in finanzieller Hinsicht entscheidend auf Spenden und die Zuweisung von Geldbußen durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften angewiesen. Er erhält ferner jährlich einen Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Bayerische Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V. leistet mit seinen sozialen Hilfen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Allgemeinheit, indem er zur Verhinderung der Rückfälligkeit von Straftätern beiträgt. Jede finanzielle Zuwendung an den Landesverband kommt unmittelbar den hilfsbedürftigen Straffälligen zugute und fördert deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft. 8. Finanzierung von Leistungen im Rahmen des Übergangsmanagements 8.1 Staatliche Finanzierung Bei den Diskussionen im Bereich des Übergangsmanagements wird immer wieder die Frage der Finanzierung aufgeworfen. Die Träger der öffentlichen und freien Straffälligenhilfe erheben immer wieder die Forderung nach staatlicher Unterstützung und Förderung. Bereits bei der Behandlung des Antrags der Abgeordneten Margarete Bause u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 13. Juli 2010, LT-Drs. 16/5606, betreffend "Übergangsmanagement ausbauen!", wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die gegebenenfalls nach der Haft erforderliche Betreuung und Unterstützung von Strafentlassenen den Behörden und Einrichtungen, die jede andere Bürgerin oder jeder andere Bürger auch in Anspruch nehmen kann, insbesondere den Sozialhilfeträgern obliegt, soweit nicht das Bayerische -93- Strafvollzugsgesetz ausdrücklich hiervon Ausnahmen vorsieht, wie z. B. bei der vorübergehenden Aufnahme von früheren Gefangenen in die sozialtherapeutische Einrichtung gemäß Art. 120 BayStVollzG. Die finanzielle Unterstützung der Tätigkeit der Einrichtungen der Strafentlassenenhilfe kann allenfalls durch andere Ressorts erfolgen, wie z. B. die Förderung der externen Suchtberatung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit oder der Ehe- und Familienseminare durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Strafentlassene und deren Angehörige gehören zum Personenkreis im Sinne des § 67 SGB XII, der von den Sozialhilfeträgern zu betreuen ist. In § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird ausdrücklich auf die sozialen Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Straffälligkeit vorliegen, hingewiesen. Zu dem Hilfeangebot zählen insbesondere Beratung und persönliche Unterstützung für die Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, bei der Vermittlung in Ausbildung, bei der Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie bei Aufbau und Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und der Gestaltung des Alltags. In der Beratung und Unterstützung können auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege einbezogen werden (§ 11 Abs. 5 SGB XII). Die Feststellung des im Einzelfall bestehenden Bedarfs und die Leistungserbringung obliegen ausschließlich den Sozialhilfeträgern. Diese können sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben allerdings der Hilfe Dritter, insbesondere gemeinnütziger Träger, bedienen. Die Träger der Sozialhilfe handeln im eigenen Wirkungskreis und unterliegen daher keinen fachlichen Weisungen des Staates. Der Staat kann den Trägern der Sozialhilfe keine Vorgaben machen, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Er kann allenfalls Anregungen geben oder Empfehlungen aussprechen. Nur wenn die Aufgaben nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Weise erfüllt werden, kann der Staat eingreifen. In jedem Fall liegt die Verantwortung für die konkrete Aufgabenerfüllung beim Sozialhilfeträger, unabhängig davon, ob er die Aufgaben selbst erfüllt oder sich der Hilfe Dritter bedient. -94- Die Sozialhilfeträger entscheiden eigenverantwortlich, ob sie bei ihrer Aufgabenerfüllung auf Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe zurückgreifen. Ihnen obliegt es auch, in ihrem Zuständigkeitsbereich den Bedarf an Einrichtungen und Diensten zu ermitteln und die notwendige Infrastruktur - selbst oder mit Hilfe Dritter - zu schaffen und vorzuhalten. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat dem Caritasverband und dem Diakonischen Werk anlässlich der Übersendung des Positionspapiers "Übergangsmanagement - Übergänge von der Haft in die Freiheit gemeinsam erfolgreich gestalten" am 24. August 2010 u. a. mitgeteilt, dass sich der Freistaat Bayern für nicht unmittelbar zuständig sieht, die Hilfeangebote den Haftentlassenen zur Verfügung zu stellen, sondern es vielmehr die Träger der Sozialhilfe sind, die sich dieser Aufgabe stellen müssen. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat gebeten, das Positionspapier zunächst den Kommunalen Spitzenverbänden vorzustellen und mit diesen zu diskutieren. Es hat sich ferner bereit erklärt, alle betroffenen Institutionen (Kommunale Spitzenverbände, Justizministerium) einzuladen, wenn eine Lösung nur durch ein moderierendes Gespräch möglich ist. 8.2 Förderungsmöglichkeiten durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) In verschiedenen Bereichen wird zur Finanzierung von vollzuglichen Maßnahmen auf Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds zurückgegriffen. -95- 8.2.1 Reso-Nordverbund (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) Die Justizministerien von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich zum "Reso-Nordverbund" zusammengeschlossen. Die Kooperation betrifft die Bereiche Bildung, Ausbildung und arbeitsmarktpolitische Programme zur beruflichen und sozialen Integration von Straffälligen und Haftentlassenen. Ziel ist es, auf der Grundlage der Fördervorgaben (Europäischer Sozialfonds, Sozialgesetzbücher II und III) Standards zur Verbesserung der Bildungs- und Arbeitsintegration von Straffälligen zu entwickeln und vor Ort zu erproben. Dies umfasst auch Maßnahmen im Anschluss an die Haftverbüßung. Die Herstellung der nötigen Infrastruktur erfolgt durch verschiedene Projekte in den Bereichen: Interner Transfer (Wissenstransfer, Wissensmanagement) Evaluation und Monitoring, Bildungscontrolling Maßnahmen auf Basis von SGB II und III Umsetzung und Ausbau des e-learning im Strafvollzug. 8.2.2 Südwestverbund (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) Die Justizministerien von Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland haben sich zu einem "Südwestverbund" zusammengeschlossen, dessen Ziel die gemeinsame Durchführung innovativer Projekte im Strafvollzug ist. Bislang wird im Südwestverbund soweit bekannt lediglich das Projekt "Nachqualifizierung von Strafgefangenen im Südwestverbund" durchgeführt. Durch das Projekt soll der Strukturaufbau für die Nachqualifizierung von Strafgefangenen auf politischer, anstaltsbezogener und individueller Ebene in den Regionen gefördert werden. Ziel ist es, Anschlussperspektiven zu schaffen, an welche die Inhaftierten mit Kompetenzen anknüpfen können, die sie vor und während der Haft erworben haben. Dafür werden -96- Kooperationsbeziehungen zu Netzwerken ausgebaut und bestehende Angebote, Verfahrensweisen und Förderinstrumente für die Nachqualifizierung genutzt. Dabei stehen folgenden Aufgaben im Zentrum: Erhebung vorhandener Qualifizierungsangebote bzgl. ihrer Anwendbarkeit für Nachqualifizierung sowie Erhebung und Analyse des Nachqualifizierungsbedarfs der Straffälligen Beratung und Fortbildung der JVA-Mitarbeitenden und der Fachdienste Motivierung der Betroffenen zur Nachqualifizierung, Ausweitung des Berufsspektrums Initiierung von Qualifizierungsangeboten, die anschlussfähig im Förderrahmen von SGB II / III in und außerhalb der Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden Ansprache und Sensibilisierung von JVA-internen und externen Unternehmen zum Thema Nachqualifizierung von Häftlingen und Haftentlassenen Vernetzung und Abstimmung von Zuständigkeiten, Verfahrens- und Qualitätsstandards mit den zuständigen Institutionen und deren Beratung zum Handlungsfeld Nachqualifizierung Öffnung von Zugängen zur abschlussorientierten Nachqualifizierung für Straffällige mit und ohne Migrationshintergrund sowie für Männer und Frauen auf konzeptioneller, organisatorischer und Verfahrensebene. Das Projekt beinhaltet eine Abstimmung mit Arbeitsagenturen, Kammern, Jobcentern und Bildungsträgern und greift die Erfahrungen anderer Projekte zur Nachqualifizierung auf und kooperiert mit dem Übergangsmanagement des Erwachsenenvollzugs. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS) in neun Justizvollzugsanstalten, davon einer Jugendstrafvollzugsanstalt, durchgeführt und aus dem Bundesprogramm "Perspektive Berufsabschluss" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie Bundesmitteln finanziert -97- 8.2.3 Andere Länder Die übrigen Länder nehmen, soweit ersichtlich, ohne länderübergreifende Kooperationen in verschiedenem Umfang an den Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds teil. 8.2.4 Bayern In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 war es dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erstmals möglich, Fördermittel des Europäischen Sozialfonds für die Durchführung von Projekten im bayerischen Justizvollzug zu erlangen. Mit den dem Bund zugewiesenen ESF-Fördermitteln werden die oben bereits beschriebenen Projekte "MIGRA Plus" und "FREI" sowie bei positivem Verlauf des Genehmigungsverfahrens mit den dem Freistaat Bayern zugewiesenen ESF-Mitteln das Projekt "Brücken-Bau" im bayerischen Justizvollzug gefördert. Das Projekt "Leonhard" wurde zunächst ausschließlich durch private Mittel der Gründer, Herrn Dr. Jopen (langjähriger Unternehmer und ehemaliger Dozent der TU München im Bereich Unternehmensgründung) und seiner Tochter, Frau Jopen, sowie privat eingeworbener Spenden finanziert. Zwischenzeitlich erfolgt eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Das bayerische Projekt "FREI" entspricht dabei im Wesentlichen dem im Südwestverbund durchgeführten Projekt "Nachqualifizierung von Strafgefangenen im Südwestverbund"; beide werden aus demselben Bundesprogramm "Perspektive Berufsabschluss" gefördert. -98- 8.2.5 Bewertung der ESF-Fördermöglichkeiten Die bayerischen Erfahrungen mit den Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds zeigen, dass diese mit einem äußerst hohen Aufwand verbunden sind. Die Europäische Union stellt hohe Anforderungen beispielsweise an Antragstellung, Verwendungsnachweise und Kontrollmöglichkeiten. Zugleich stellen die Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds wegen der Notwendigkeit einer nationalen Kofinanzierung der Projekte in unterschiedlicher Höhe (bis zu 50%) durchaus keine Gratisfinanzierung dar. Da eine rein technische Kofinanzierung beispielsweise durch die Anrechnung von Haftkostensätzen nur eingeschränkt möglich ist, muss auch bei einer ESF-Förderung normalerweise stets ein anderweitiger Mittelzufluss sichergestellt werden. Darüber hinaus birgt speziell die in den Ländern des "Nordverbunds" durchgeführte intensive Verknüpfung von vollzuglichen Maßnahmen im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung der Gefangenen eine nicht zu unterschätzende Gefahr in sich: Einerseits gibt es auf europäischer Ebene Bestrebungen, die Fördervolumina des Europäischen Sozialfonds zugunsten anderer Strukturfonds zu beschneiden. Vor diesem Hintergrund kann nicht davon ausgegangen werden, dass die aktuellen Fördermittel auch in zukünftigen Förderperioden in gleichem Umfang zur Verfügung stehen werden. Andererseits ist auch eine Verlagerung der Förderschwerpunkte festzustellen: Im Vergleich zum vergangenen Förderzeitraum ist eine deutliche Schwerpunktverlagerung aus Konvergenzgründen in Richtung Osteuropa festzustellen, die sich tendenziell auch angesichts künftiger Erweiterungspläne der Europäischen Union zu Lasten Deutschlands fortsetzen dürfte. Das bedeutet, dass schon aus diesem Grund die Fördervolumina, welche Deutschland zur Verfügung stehen, weiter zurückgehen werden. Die Konsequenz für diejenigen Länder, welche für ihre vollzuglichen Maßnahmen im Schwerpunkt allein auf die ESF-Förderung stützen, wird sein, dass langfristig deren Projekte im bisher praktizierten Umfang kaum mehr durchführbar bzw. finanzierbar sein werden. -99- Um insoweit von den letztlich durch die Staatsregierung kaum beeinflussbaren Entwicklungen auf europäischer Ebene unabhängig zu sein, werden im bayerischen Justizvollzug insbesondere Projekte im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung regelmäßig im klassischen Wege durch den Staatshaushalt finanziert. Dies ermöglicht dem bayerischen Justizvollzug die kontinuierliche und zielgerichtete Durchführung sinnvoller Maßnahmen auch und gerade im Bereich des Übergangsmanagements. Von besonderer Bedeutung ist dabei insbesondere auch die Schaffung entsprechender Planstellen im Justizvollzug. Von den insgesamt 5.405 Planstellen im bayerischen Justizvollzug sind 52 Planstellen solche für Lehrer und 483 solche für den Werkdienst. Gerade der Werkdienst, also die Beschäftigung von Handwerksmeistern in den Anstaltsbetrieben insbesondere zur Ausbildung von Gefangenen, stellt aus hiesiger Sicht angesichts des niedrigen Ausbildungsstandes der Gefangenen (rund 30% der bayerischen Gefangenen verfügen bei Haftantritt über keine abgeschlossene Schulbildung, rund 50% über keine abgeschlossene Berufsausbildung) ein bedeutsames Element dar, welches den Übergang in ein Leben ohne Straftaten massiv erleichtern kann. Viele andere Länder kennen den Einsatz eines speziellen Werkdienstes demgegenüber nicht und kaufen stattdessen insoweit externe Leistungen ein. Insgesamt ist festzustellen, dass der Einsatz von ESF-Fördermitteln aus fachlicher Sicht durchaus geeignet ist, Modell- und Leuchtturmprojekte durch eine zeitlich begrenzte Anfinanzierung auf den Weg zu bringen. Angesichts der Unwägbarkeiten der Entwicklungen auf europäischer Ebene sind ESF-Fördermittel aber für die dauerhafte Finanzierung von Projekten weniger geeignet. -100- 9. Resümee Als Resümee kann festgehalten werden, dass in den bayerischen Justizvollzugsanstalten je nach Größe und Zuständigkeit eine Vielfalt von Angeboten zur Entlassungsvorbereitung und zur Planung des Übergangs aller Verurteilten in die Freiheit auf breiter Ebene vorhanden ist, ohne dass diese bislang immer unter dem Begriff Übergangsmanagement erfasst worden sind. Es gilt, durch Abstimmung der verschiedenen Prozesse und enge Kooperation aller Beteiligter die Hilfeangebote zu vernetzen und etwaige Schnittstellenprobleme zu vermeiden, um damit den Übergang der Inhaftierten nach der Entlassung zu erleichtern und zu optimieren. Die während des Vollzugs bewährte Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den ehrenamtlichen Betreuern und allen bei der Betreuung Gefangener engagierten Einrichtungen und Institutionen wird nach der Entlassung der Gefangenen fortgesetzt. Zu nennen sind insbesondere die Zentralstellen für Straffälligenhilfe, die während der Haft Kontakt zu den Gefangenen aufnehmen und nach deren Entlassung die Betreuung nahtlos fortsetzen. Damit wird eine durchgängige Hilfeleistung erbracht und Lücken in der Stabilisierung Straffälliger vermieden. -101- 10. Anlagen 10.1 Kooperationsvereinbarung zwischen dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit 10.2 Abfragematrix Wohneinrichtungen für Haftentlassene 10.3 Übersichtliste der Wohnprojekte und Wohnplätze des Bayerischen Landesverbands für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V. 10.4 Beschreibung der Entlassströme aus bayerischen Justizvollzugsanstalten für das Jahr 2011 10.5 "Erste-Hilfe"-Mappe des Vereins "Bremische Straffälligenbetreuung" 10.6 "Schulden und Inhaftierung - Eine Broschüre für überschuldete Gefangene" 10.7 Entscheidungsbäume zum Krankenversicherungsschutz nach der Haft 10.8 Musterschreiben Krankenversicherungsschutz nach der Haft (Justizvollzugsanstalt Amberg) 10.9 JMS "Leistungen des Justizvollzugs zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der externen Suchtberatung" 10.10 Broschüre "Informationen zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Strafvollzug" 10.11 Broschüre "Merkblatt über die ehrenamtliche Tätigkeit in der Bewährungshilfe" 10.12 „Sicherheitsunterweisung“ der Justizvollzugsanstalt München -102- e Bundesagentur f ür Arbeit Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Regionaldirektion Bayern Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit -2- 1. Präambel Nach Art. 39 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) trägt die Justizvollzugsanstalt im Zusammenwirken mit den Vereinigungen und Stellen des Arbeits- und Wirtschaftslebens dazu bei, dass die Gefangenen beruflich gefördert, beraten und vermittelt werden. Die Justizvollzugsanstalt stellt durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Bundesagentur für Arbeit die ihr obliegenden Aufgaben wie Berufsberatung , Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung durchführen kann (Art. 175 Abs. 3 BayStVollzG). In Bayern existieren 36 Justizvollzugsanstalten und derzeit vier Zentrale Beratungsstellen für Straffälligenhilfe; zwei weitere Zentrale Beratungsstellen sollen gegründet werden. In den Justizvollzugsanstalten werden jährlich in mehr als 60 Berufen anerkannte Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt. Für eine dauerhafte (Re-)lntegration in die Gesellschaft sollen Gefangene an eine Lebensführung ohne Straftaten, eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit und eine nachhaltige Platzierung am Arbeitsmarkt herangeführt werden . Die (Wieder-) Eingliederung Strafentlassener in die Gesellschaft hängt entscheidend davon ab, dass ihre Integration in den Arbeitsmarkt zeitnah zur Entlassung gelingt und so die Rückfallwahrscheinlichkeit erheblich sinkt. Durch die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit nach der Haft wird damit ein wertvoller Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung geleistet. Die erfolgreiche Resozialisierung ist somit Aufgabe aller Partner und Akteure auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, insbesondere des Justizvollzugs und der Bundesagentur für Arbeit. -3- II. Ziel und Umsetzung Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren daher eine enge Zusammenarbeit zur Schaffung einer flächendeckenden Struktur im Rahmen des Übergangsmanagements von der Haft in die Freiheit. Zur lückenlosen Platzierung Haftentlassener am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt soll Folgendes sichergestellt werden : 1. Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit, den Jobcentern und den Justizvollzugsanstalten a) Während der Haft obliegt die Beratung und Vermittlung der Agentur für Arbeit am Ort der Justizvollzugsanstalten (im Folgenden örtliche Agentur/en für Arbeit) . Im Übrigen ist für die Erbringung von Leistungen die Bestimmung des§ 22 Abs.3 SGB III maßgeblich. Nach der Haftentlassung gilt hinsichtlich der Zuständigkeit für den Vollzug der Rechtsvorschriften des SGB II und SGB III das Wohnortprinzip. b) Alle Agenturen für Arbeit und Justizvollzugsanstalten benennen jeweils konkrete Ansprechpersonen (mit direkter Telefonnummer und E - Mail Adresse) für das Übergangsmanagement. Diese stellen die direkte Kommunikation zwischen den Justizvollzugsanstalten und den örtlichen Agenturen für Arbeit sicher. Eine Weitergabe der Kontaktdaten der Ansprechpartner an Dritte findet nicht statt. c) Die Justizvollzugsanstalten stellen den örtlichen Agenturen für Arbeit einen geeignet ausgestatteten Büroraum zur Verfügung und gestatten das Mitführen und die Nutzung eines UMTS - fähigen Kommunikationsgerätes für einen Zugriff auf das Netzwerk der Bundesagentur für Arbeit ausschließlich durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Agenturen für Arbeit. d) Die örtlichen Agenturen für Arbeit beraten die Justizvollzugsanstalten hinsichtlich der Arbeitsmarktrelevanz Qualifizierungsportfolios. des justizvollzugsspezifischen -4- e) Das Qualifizierungsportfolio Justizvollzugsanstalten werden und Übergangsmanagement durch das Instrumentarium der der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ergänzt. f) Die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit versorgt die Justizvollzugsanstalten mit aktuellen berufskundlichen Medien und unterstützt die Justizvollzugsanstalten hinsichtlich des Zugriffs auf digitale Informationsquellen der Bundesagentur für Arbeit. g) Die Justizvollzugsanstalten bieten bedarfsbezogen und in Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit vollzugsspezifische Einweisungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit an. h) Es werden Veranstaltungen zum gegenseitigen Informationsaustausch nach regelmäßigem Turnus vereinbart. 2. Beratungs- und Vermittlungsangebote für Gefangene a) Die Gefangenen können spätestens ab dem sechsten Monat vor der voraussichtlichen Entlassung das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit (z.B. Beratung, Vermittlungsvorbereitung) in Anspruch nehmen. Bei einer Vollzugsdauer bis zu sechs Monaten erfolgt das Beratungsgespräch zeitnah zum Beratungswunsch der Gefangenen . b) Die örtlichen Agenturen für Arbeit sollen Vermittlungsaktivitäten für Gefangene unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten in einem angemessenen Zeitraum noch während der Haft einleiten. c) Die örtlichen Agenturen für Arbeit bieten regelmäßige Sprechstunden in den Justizvollzugsanstalten an . Ausgestaltung und Häufigkeit der Sprechstunden werden zwischen den örtlichen Agenturen für Arbeit und Justizvollzugsanstalten bedarfsbezogen abgestimmt. d) Die Justizvollzugsanstalten unterstützen die Gefangenen bei Bedarf beim Ausfüllen des sog. Arbeitspaketes und leiten es an den Ansprechpartner -5- der für die Justizvollzugsanstalt zuständigen Agentur für Arbeit weiter. Darüber hinaus sind die Justizvollzugsanstalten den Gefangenen im Rahmen der vollzuglichen Möglichkeiten bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen behilflich . e) Die Gefangenen sind vor Haftentlassung auf deren Antrag durch die Ansprechpartner des Justizvollzugs und der Agenturen für Arbeit bei einer zeitnahen Term inierung im Jobcenter zu unterstützen , wenn absehbar wird , dass sie dem Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuches II unterfallen. f) Haftentlassene, die nach § 88 in Verbindung mit § 23 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bzw. §§ 57 , 57a, in Verbindung mit § 56c Strafgesetzbuch (StGB) die Weisung haben , mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen , werden von der zuständigen Agentur für Arbeit entsprechend ihren vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfen betreut. Die Rückmeldung über den Vermittlungsverlauf erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen an die zuständige Bewährungshilfe. 3. Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung während der Haft a) Bei der Vollzugsplanung sollen die örtlichen Agenturen für Arbeit beratend und unter Berücksichtigung des bisherigen beruflichen Werdegangs der Inhaftierten mitwirken . b) Die berufliche Förderung der Inhaftierten obliegt vorrangig den Justizvollzuganstalten. Die örtlichen Agenturen für Arbeit ergänzen den Einsatz von Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Abstimmung mit den jeweiligen Justizvollzugsanstalten auf Grund lage der Bestimmungen des SGB III. Hierbei sollen gegebenenfalls individuelle Problemlagen sowie der Arbeitsmarkt am zukünftigen Wohnort besondere Berücksichtigung finden. -6- III. Gremien Die weitere Zusammenarbeit zur Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgt: 1. in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe , bestehend aus Mitgliedern der vom Bayerischen eingesetzten Staatsministerium Arbeitsgruppe der Justiz und für „Übergangsmanagement Verbraucherschutz im bayerischen Justizvollzug", und der Regionaldirektion Bayern, die - weitere Detailvereinbarungen erarbeitet, - das Übergangsmanagement flächendeckend implementiert, - den Prozess weiterh in steuernd begleitet. 2. durch die Empfehlung an die Leiter der Justizvollzugsanstalten , die örtlichen Agenturen für Arbeit zur Mitarbeit in den Anstaltsbei räten im Rahmen der Bestimmungen des Bayerischen Strafvollzugsgesetztes zu berufen . 3. durch die beratende Mitwirkung der örtlichen Agenturen für Arbeit in den Kuratorien und Beiräten der Zentralen Beratungsstellen für Straffälligenhilfe im Rahmen deren Statuten . IV. Weiterentwicklung Die oben genannten Detailvereinbarungen zum Verfahren werden jeweils Anlage zu dieser Kooperationsvereinbarung . V. Datenschutz Personenbezogene Daten können mit Einverständnis der oder des Gefangenen übermittelt werden . Hierbei sind sowohl die Vorschriften über den Datenschutz nach dem BayStVollzG und BayUVollzG als auch die für die Agenturen für Arbeit und Jobcenter geltenden Vorschriften zum Schutz der Sozialdaten nach den Sozialgesetzbüchern 1, II , III und X zu berücksichtigen . -7- VI. Veröffentlichung Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Regionaldirektion Veröffentlichung Bayern der Bundesagentur dieser Vereinbarung auf ihren für Arbeit Internetseiten stellen sicher eine und unterrichten die Öffentlichkeit über das gemeinsame Vorgehen . VII. Inkrafttreten, Dauer und Gültigkeitsbereich Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft. Sie gilt unbefristet für die Justizvollzugsanstalten und die Agenturen für Arbeit in Bayern und kann von jedem Kooperationspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden , ohne dass es der Angabe von Gründen bedarf. Die bestehende Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Zusammenarbeit der Justizvollzugsanstalten mit den Agenturen für Arbeit", Gz. 4450 - VII a - 11352/00 vom 8. August 2006, sowie die Rundverfügung Nr. 54/81 - 5318 des Landesarbeitsamtes Nordbayern vom 17. August 1981 und Nr. 156/79 - 5318 des Landesarbeitsamtes Südbayern vom 12. September 1979 und deren Ergänzungen bezüglich der Zusammenarbeit treten mit Wirksamwerden der vorliegenden Kooperationsvereinbarung außer Kraft und werden in Teilen durch noch zu entwerfende Detailvereinbarungen ersetzt. München , den .A .Ok ber 20 12 Nürnberg , den .2 . oktober 2012 Dr. Beate Merk Ralf Holtzwart Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit Empfehlungsvereinbarung zur weiteren Verbesserung der Wiedereingliederung von Strafentlassenen unterzeichnet / Justizminister Bausback: "Optimale Vernetzung aller Akteure ist wichtiger Beitrag für den Opferschutz!" Mit dem Ziel, die Wiedereingliederung von Strafentlassenen weiter zu verbessern, haben das Bayerische Staatsministerium der Justiz, das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag, der Bayerische Bezirketag und die Freie Wohlfahrtspflege Bayern eine Empfehlungsvereinbarung unterzeichnet. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: "Eine optimale Vernetzung aller Akteure im Bereich der Straffälligenhilfe nützt nicht nur den einzelnen Gefangenen. Wir leisten damit auch einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Bevölkerung vor neuen Straftaten und damit für den Opferschutz." Die Erfahrung zeige: "Stehen Strafgefangene bei ihrer Entlassung in Lohn und Brot und haben sie eine feste Unterkunft, sind ihre Chancen, nicht rückfällig zu werden, deutlich besser." Resozialisierung könne aber nur dann nachhaltig sein, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. "Genau hier setzen wir mit unserer Vereinbarung an: Künftig soll die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf regionaler Ebene gestärkt werden, um den Übergang aus der Haft in das Leben in Freiheit noch weiter zu verbessern. Regelmäßige "Runde Tische" fördern dabei den Informations- und Erfahrungsaustausch." Hintergrund: Das sog. Übergangsmanagement ist wesentlicher Baustein für eine gelungene Resozialisierung. Hierzu gehört insbesondere die Verknüpfung und Verzahnung von Behandlungsmaßnahmen des Justizvollzugs mit Hilfsangeboten der nach der Entlassung für die Gefangenen zuständigen Stellen. Die unterzeichnete Vereinbarung regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, den kommunalen Gebietskörperschaften, den Verbänden der freien Straffälligenhilfe und den Justizvollzugsanstalten sowie die Ausgestaltung von Beratungs- und Vermittlungsangeboten während der Haft. In der Vereinbarung wurde insbesondere Folgendes geregelt: • • • • • Alle Kooperationspartner benennen jeweils konkrete Ansprechpartner für das Übergangsmanagement, um einen lückenlosen Informationsaustausch sicherzustellen. Den Kooperationspartnern werden geeignete Büroräume in den Anstalten für die Beratung der Gefangenen zur Verfügung gestellt. Die Sozialleistungsträger unterstützen die Justizvollzugsanstalten bei der Beratung über leistungsrechtliche Bestimmungen des SGB II, SGB III und SGB XII. Die Freie Wohlfahrtspflege Bayern benennt gegenüber dem Staatsministerium der Justiz Einrichtungen und Dienste, deren Aufgabe die Mitwirkung bei der Wiedereingliederung von haftentlassenen Menschen in die Gesellschaft ist. Die Kooperationspartner leiten bereits während der Haftzeit geeignete Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und zur zeitnahen Aufnahme einer Beschäftigung ein. Berlin Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 1 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Salzburger Str. 21 - 25 10825 Berlin Geschäftszeichen (bitte immer angeben) III A 5 – 4450/19 Bearb.: Hr. Abraham Prof. Dr. Bernd Maelicke, Universität Lüneburg [email protected] Telefon (0 30) 90 13 -3268 (Vermittlg.) 90 13-0 (Intern) 9 13 Christopher Wein, Fachhochschule Kiel [email protected] PC-Fax: 9(0)28-37 38 Internet: www.berlin.de/senjust E-Mail: [email protected] Datum: 25. April 2016 Fragebogen zum Thema „Übergangsmanagement in der ambulanten und stationären Resozialisierung“ Die Angaben zum Thema Übergangsmanagement im Berliner Justizvollzug wurde entsprechend Ihrer Fragestellungen vorgenommen: 1. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Übergangsmanagement“? Übergangsmanagement ist eine systematisch geplante, fallbezogene und fallübergreifende Verknüpfung vollzugsinterner Behandlungs-, Erziehungs- und Fördermaßnahmen mit vollzugsexternen Reintegrationshilfen für Gefangene, die in enger Kooperation zwischen Justizbehörden, Einrichtungen der Straffälligenhilfe und kompetenten Dritten zu organisieren ist. Das Übergangsmanagement verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, an dem verschiedene Institutionen beteiligt sind. Es ist mehr als Entlassungsvorbereitung. Übergangs-management bedingt eine systematische Schaffung von organisationsübergreifenden Förderketten zur erfolgreichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und geht über die Haftentlassung hinaus. Die Freiheitsentziehung ist so durchzuführen, dass sie den betroffenen Personen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert. Der Vollzug ist so auszugestalten, dass die Gefangenen fähig werden, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Diese Aufgabe ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der Gefangenen eine komplexe Herausforderung, zumal mehr als die Hälfte aller eingewiesenen Gefangenen nur einen Zeitraum von unter 12 Monaten in Haft verbringt. Im Jahr 2014 sind 8.400 Inhaftierte aus dem Berliner Justizvollzug entlassen worden, davon 1.550 aus der Untersuchungshaft. Bitte nennen Sie die für das Übergangsmanagement (in ihrem Bundesland) relevanten rechtlichen Grundlagen? Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Berlin (Berliner Strafvollzugsgesetz – StVollzG Bln) und die analogen Regelungen in den Nebengesetzen des Jugendstrafvollzuges, der Untersuchungshaft, der Sicherungsverwahrung Insbesondere: Abschnitt 2: Aufnahme- und Diagnostikverfahren, Vollzugs- und Eingliederungsplanung Abschnitt 5: Arbeitstherapeutische Maßnahmen, Arbeitstraining, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeit Abschnitt 7: Lockerungen und sonstige Aufenthalte außerhalb der Anstalt Abschnitt 8: Vorbereitung der Eingliederung, Entlassung und nachgehende Betreuung 2. In den Bundesländern sind verschiedene (Modell-)Projekte entstanden, die sich mit dem Übergangsmanagement im Rahmen der ambulanten und stationären Resozialisierung befassen. Das Buch möchte entsprechende „Best Practice“-Beispiele vorstellen. Bitte nennen Sie uns daher Praxisbeispiele aus Ihrem Bundesland, die aus Ihrer Sicht für die angestrebte Resozialisierung wirkungsvoll sind. Kooperationen/Absprachen Zur Sicherung eines zielgerichteten Übergangsmanagements liegen Kooperationsvereinbarungen mit folgenden Einrichtungen vor: - Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (Netzwerk, Standards beruflicher Wiedereingliederung Haftentlassener) Soziale Dienste der Justiz, Gerichts- und Bewährungshilfe (Übernahme, Übergabe) Jugendbewährungshilfe (Übernahme, Übergabe) Deutsche Rentenversicherung Bund (Kostenübernahme bei Suchtentwöhnungsbehandlungen) Darüber hinaus gibt es zielgruppenorientierte Absprachen zum Übergangsmanagement: - mit den Intensivtäterabteilungen und anderen Bereichen der Berliner Polizei, mit Trägern der freien Straffälligenhilfe, mit der Forensisch-Therapeutische Ambulanz Unterstützung durch Freie Träger Die Aufgaben des Übergangsmanagement werden in einzelnen Schwerpunkten Freien Trägern übertragen. Dieses erfolgt bei folgenden Projekten im Rahmen von Finanzierungen über Zuwendungsmittel, Dienstleistungsverträgen mit den Vollzugsanstalten und über Honorarmittel. Beispielhaft als sog. „Best Practice“-können das seit mehreren Jahren bestehende und in 2016 auszubauende Netzwerkportal und das Beratungszentrum der Jugendstrafanstalt erwähnt werden, die eine Vernetzung verschiedener Akteure im Übergangsmanagement sicherstellen. 3. Für eine konkrete Beschreibung der Projekte benötigen wir Informationen über die verschiedenen Projekte. Bitte erläutern Sie für die o.a. Projekte die Rahmenbedingungen (Konzepte, Organisation, Finanzierung, Personal) bzw. senden Sie uns entsprechende Informationsmaterialen zu. Wir wollen auch, soweit möglich, vorliegend Evaluationsergebnisse der Projekte vorstellen. Senden Sie bitte entsprechendes Datenmaterial oder andere Quellen zu oder benennen Sie uns für diese Fragestellung bitte mögliche AnsprechpartnerInnen. Netzwerkportal siehe Anlage 1. Ansprechpartner: IBI - Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft gGmbH Frau Svenje Marten Salzufer 22, 10587 Berlin 030 – 330 99 89 - 0 www.ibi.tu-berlin.de Beratungszentrum siehe Anlage 2. Ansprechpartner: Jugendstrafanstalt Berlin Frau Silke Postler Friedrich-Olbricht-Damm 40, 13627 Berlin 030) - 90144-2509 [email protected] http://www.berlin.de/justizvollzug/anstalten/jugendstrafanstalt-berlin/wasmachenwir/beratungszentrum/ Im Auftrag Kai Abraham Netzwerk Integration von Haftentlassenen Svenje Marten 22.04.2016 Das Informationsportal www.passage-berlin.eu Entstehung Das Portal wurde im Rahmen der Projekte Passage und Passage+ (2009 – 2015) entwickelt. Bereits bei Antragsstellung des Projektes war vorgesehen, die Netzwerkarbeit für den Berliner Strafvollzug digital zu unterstützen, um möglichst viele Personen an den Informationen und Prozessen teilhaben zu lassen. Es wurde eine öffentliche Domain geschaffen, auf der Informationen zum Thema Übergangsmanagement gebündelt wurden. Diese kann nun von justizinternen und externen Mitarbeitenden genutzt werden. Die Gestaltung der Seite war und ist stark angebunden an die parallel stattfindende Netzwerkarbeit. Das heißt, Inhalte und Form des Angebotes beruhen einerseits auf Anregungen der Netzwerkpartner/-innen und andererseits auf den Ergebnissen der Netzwerkarbeit, etwa Dokumentationen von Fachveranstaltungen oder Ergebnissen von Arbeitskreisen. Nach Ablauf der Projektförderung hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin entschieden, sowohl das Portal als auch die Netzwerkarbeit weiter zu finanzieren. Aktuell wird ein Relaunch der Seite vorbereitet. Inhalte und Design sollen überarbeitet werden. Die URL der Seite wird sich in diesem Zuge noch einmal ändern. Inhalt Zu den zur Verfügung gestellten Informationen zählen: • Übersicht von Beratungs- und Hilfeangeboten • Checklisten und Formulare • Zusammenstellung übergangsrelevanter Informationen (z.B.: aktuelle Verfahren der Leistungsträger) • Veranstaltungshinweise • Hinweise zu Materialien von Verbänden und Trägern der Straffälligenhilfe • Informationen und Materialien aus der parallel stattfindenden thematischen Gremienarbeit (z.B. zusammengefasste Vorträge und Präsentationen von Referent/-innen) © IBI – Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft l www.ibi.tu-berlin.de 1 von 2 Netzwerk Integration von Haftentlassenen Svenje Marten 22.04.2016 Die Mehrheit der Informationen wird über externe Verlinkungen zur Verfügung gestellt, Nutzer/-innen erreichen so schnell die jeweiligen Originalseiten, etwa aus dem Angebot von berlin.de. Auf diese Weise kann die Aktualität der Daten bestmöglich sichergestellt werden. Finanzierung 01.01.2009 – 30.06.2015 (Berliner Landes ESF, kofinanziert durch die SenJustV) 01.07.2015 – 31.12.2015 (Zwischenfinanzierung durch die Jugendstrafanstalt Berlin) 01.01.2016 – 31.12.2017 (Haushaltsmittel der SenJustV; Dienstleistungsvertrag) Anmerkung: Die einzelnen Summen sind nur schwer eindeutig zu ermitteln, da sowohl bei der ESF-Förderung als auch im Rahmen des Dienstleistungsvertrages auch andere Komponenten finanziert wurden/werden. Personal In allen Phasen wurde das Portal gestaltet und betreut durch das IBI – Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft gGmbH (www.ibi.tu-berlin.de). © IBI – Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft l www.ibi.tu-berlin.de 2 von 2 Jugendstrafanstalt Berlin Silke Postler Sozialdienstkoordinatorin / Leiterin Beratungszentrum Tel. 030 / 90 144 2509 13 627 Berlin, 21.8.2014 Beratungszentrum Jugendstrafanstalt Berlin Das Beratungszentrum Jugendstrafanstalt Berlin versteht sich als ein Knotenpunkt zwischen justizeigenen Bereichen und externen Beratungs- und Hilfeeinrichtungen. Mit der Eröffnung des Beratungszentrums im Oktober 2012 wurde eine Dienststelle eröffnet, die sich im geschlossenen Bereich (Haus 5 / Kurzstraferbereich) der Jugendstrafanstalt befindet und über 4 ausgestattete Beratungsräume verfügt. Von den 4 Beratungsräumen wird einer fest von 2 Mitarbeiter_innen der Agentur für Arbeit (Arbeitsvermittlung/ Berufsberatung) genutzt. Ein Beratungsraum ist die Anlaufstelle für 2 Mitarbeiter_innen des Projektes ´Startpunkt` (ein Projekt der Jugendhilfe im vollzuglichen Übergangsmanagement) und 2 Mitarbeitern des Projektes ´Passage+ - Netzwerkbezogene Weiterentwicklung des vollzuglichen Übergangsmanagement in der Jugendstrafanstalt Berlin`. Die anderen 2 Beratungsräume werden flexibel von den externen Berater_innen freier Träger (Schuldnerberatung, Suchtberatung, allgemeine Wohnberatung ect.) und den externen Kooperationspartner_innen (Jugendgerichtshilfe, Jugend-bewährungshilfe, polizeilicher Intensivtätersachbearbeiter_innen) anderer Dienststellen genutzt. Das Übergangsmanagement stimmt die internen und externen Prozesse verschiedenster staatlicher und nicht-staatlicher Institutionen aufeinander ab, um die Entlassung jedes Einzelnen zu optimieren. Dabei ist die Entlassungsvorbereitung genauso wichtig wie die Nachsorge/ Begleitung über die Haft hinaus. In Kenntnis der speziellen Problematik des Einzelnen sollen Betreuungs- und idealerweise Beziehungskontinuität auch nach der Entlassung aufrechterhalten werden. Dazu sollen die Netzwerkstrukturen staatlicher Institutionen und freier Jugendhilfeträger genutzt werden. Die Entlassungsvorbereitung ist integrativer Bestandteil der Vollzugsplanung. Die fachliche Steuerung des Entlassungsprozesses obliegt den jeweiligen Gruppenleiter_innen des Sozialdienstes der JSA Berlin. Das Beratungszentrum unterstützt diesen Prozess im Sinne des § 19 des Berliner Jugendstrafvollzugsgesetzes. Das Beratungszentrum arbeitet mit einem Kernangebot. In der nachfolgenden Auflistung stellen sich die inhaltlichen Schwerpunkte des Beratungszentrums JSA Berlin nach Prioritäten wie folgt da: Ziel 1: Jeder Inhaftierte wird entsprechend seiner Voraussetzungen und den Möglichkeiten des Arbeits- und Ausbildungsmarktes hinsichtlich der Berufswahl beraten. Jeder Inhaftierte, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, hat nach der Inhaftierung einen Ausbildungs-, Schul-, Maßnahmen- oder Arbeitsplatz. Ziel 2: Jeder Inhaftierte mit einer Stoffund Suchtproblematik vor und während der Haft erhält einen Überblick über existierende und geeignete Beratungsund Therapieangebote. Alle möglichen Vorbereitungen sind während der Inhaftierung getroffen, damit der Inhaftierte Suchtberatungsund –therapieangebote nach der Inhaftierung weiterhin in Anspruch nehmen kann. Ziel 3: Kein Inhaftierter ist ungewollt nach seiner Inhaftierung obdachlos oder muss auf für seine Reintegration schädliche Wohnmöglichkeiten zurückgreifen. Alle möglichen Vorbereitungen sind während der Inhaftierung getroffen, damit der Inhaftierte Angebote des Betreuten Wohnens in Anspruch nehmen kann. Beratung und Vermittlung zu Ausbildung, Berufswahl, Qualifizierung und Arbeit Kompetenzfeststellung, Berufsberatung, Bewerbungsunterlagen erstellen, Arbeits, Ausbildungs-, Schulund Maßnahmevermittlung Stoff- und Suchtberatung Vorbereitung von Terminen bei finanzierenden Institutionen. Begleitung zu den Institutionen und den durchführenden Einrichtungen. Beratung zu Betreuten Wohnformen Vorbereitung von Terminen bei der bezirklichen Soziale Wohnhilfe und dem zuständigen Jugendamt. Begleitung zu den Institutionen und den Einrichtungen Ziel 4: Jeder Inhaftierte hat einen Überblick über seine finanzielle Situation insbesondere seiner Schulden. Jeder Inhaftierte hat während der Inhaftierung bereits regelmäßigen Kontakt mit der nach der Inhaftierung zuständigen Schuldnerberatungsstelle. Die Regulierung der Schulden startet in der Haft und wird nahtlos nach der Inhaftierung fortgesetzt. Ziel 5: Jeder Inhaftierte hat die Möglichkeit zu einer Person während der Inhaftierung ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, um nach der Inhaftierung an der Beseitigung der noch bestehenden Problemlagen mit der gleichen Person weiterzuarbeiten und Stabilität für sich selbst zu erreichen. Schuldnerberatung und Schuldenregulierung Besorgung aller Unterlagen, Situationsanalyse, Regulierung, Begleitung zu den zuständigen bezirklichen Stellen Ziel 6: Der Lebensunterhalt jedes Inhaftierten nach der Haftentlassung ist abgesichert. Alle möglichen Vorbereitungen sind während der Inhaftierung getroffen. Beratung zum Lebensunterhalt Prüfung der Ansprüche, Vorbereitung und Einreichung von Anträgen, Begleitung zu den entsprechenden Institutionen Ziel 7: Jeder Inhaftierte mit psychosozialen Problemlagen wird über mögliche Therapien und Beratungsmöglichkeiten nach der Haft informiert. Alle möglichen Vorbereitungen sind während der Inhaftierung getroffen, damit der Inhaftierte psychosoziale Beratung oder -Therapie in Anspruch nehmen kann. Ziel 8: Jeder Inhaftierte mit ungeklärtem oder ungünstigem Aufenthaltsstatus wird bereits während der Inhaftierung in geeignete Qualifizierungsmaßnahmen nach der Inhaftierung vermittelt. Die Qualifizierungsberatung und ggf. eine Rechtsberatung zielen auf die Verbesserung des Aufenthaltsstatus ab. Psychosoziale Beratung, Kinder und Familie Feststellung des Bedarfes, Vorbereitung von Terminen bei den zuständigen Institutionen, Begleitung zu den Institutionen und den Einrichtungen Gez. Postler Generalistische Übergangsbegleitung Ansprechpartner_innen im Rahmen auch persönlicher Beziehungen für alle Problemlagen, Unterstützung und Begleitung Beratung und Integration von Inhaftierten mit Migrationshintergrund Brandenburg Sehr geehrter Herr Professor Maelicke, gemäß unserer Abstimmung erhalten Sie hiermit – gewissermaßen als Abschlag – die Antworten zu den Fragen I und II des Fragebogens: Frage 1: Was verstehen Sie unter dem Begriff des Übergangsmanagement? Im Verständnis des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ist Übergangsmanagement ein systematischer, zielgerichteter Prozess, der vollzugsinterne Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung mit vollzugsexternen Reintegrationshilfen verknüpft. Dieser Prozess bedarf eines umfassenden Konzeptes zur Reduzierung der Rückfallgefahr sowie zur sozialen Integration von Inhaftierten bzw. Haftentlassenen, auf dessen Grundlage die Institutionen und Personen, deren Unterstützung die soziale Eingliederung effektiv fördern kann, in einem Netzwerk zusammenwirken. Frage 2: Bitte nennen Sie die für das Übergangsmanagement (in ihrem Bundesland) relevanten rechtlichen Grundlagen. Die im Land Brandenburg für das Übergangsmanagement relevanten rechtlichen Grundlagen sind insbesondere folgende Vorschriften des Brandenburgischen Justizvollzugsgesetzes (BbgJVollzG): § 8 Abs. 2 u. 5, § 11 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 5 Sätze 2 u. 3 sowie Abs. 7, § 15 Abs. 4, § 25 Abs. 4, § 29 Abs. 7, § 50, § 52. Ab der kommenden Woche werde ich für einige Monate an eine andere Behörde abgeordnet. Unser neuer Abteilungsleiter, Herr Dr. Behm, wird in dieser Zeit die Leitung meines Referates zusätzlich übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kenter Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg zur Förderung der Haftvermeidung durch soziale Intergration (HSI) vom 7. Oktober 2014 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie des Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Zeitraum 2014 - 2020, Prioritätsachse B Zuwendungen aus Mitteln des ESF und des Landes mit dem Ziel einer arbeitsmarktlichen und sozialen Integration von Strafgefangenen, jungen haftgefährdeten Straftätern, Haftentlassenen sowie zu Geldstrafe Verurteilten, die zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeiten verrichten. Die Förderung von integrations- und berufsfördernden Maßnahmen zielt auf die Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für diese Gruppe. 1.2 Das Land Brandenburg fördert den Zugang Straffälliger und von Inhaftierung bedrohter Menschen zum Arbeitsmarkt und deren Eingliederung in das Erwerbsleben. Ziel der Richtlinie ist die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen durch nachhaltige (Re-)Integration in Arbeit und Ausbildung. Die Arbeitsmarktchancen der Zielgruppe sollen durch ein verbessertes Übergangsmanagement (Haftbegleitung, Entlassungsvorbereitung, Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeit sowie Vernetzung der Akteure), die Förderung von Beschäftigung statt Strafe sowie die Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen erhöht werden. 1.3 Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 1.4 Das Gender-Mainstreaming-Prinzip ist anzuwenden, das heißt, bei der Planung, Durchführung und Begleitung von Maßnahmen sind ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu berücksichtigen und in der Berichterstattung darzustellen. Die vorgesehenen gleichstellungsfördernden Maßnahmen sind im Förderantrag darzustellen, erzielte Ergebnisse sind in der Berichterstattung zu dokumentieren. 1.5 Der Grundsatz der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Hinblick auf Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Ausrichtung ist einzuhalten. Die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu den nach dieser Richtlinie unterstützten Maßnahmen ist zu berücksichtigen und auf verbesserte Teilhabemöglichkeiten hinzuwirken. Die vorgesehenen Maßnahmen sind im Förderantrag darzustellen und die erzielten Ergebnisse in der Berichterstattung zu dokumentieren. 1.6 Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung ist entsprechend Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, biologische Vielfalt, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und -management Bestandteil des Operationellen Programms. Der vorgesehene Beitrag einer Maßnahme zur Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 1 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) nachhaltigen Entwicklung ist im Förderantrag darzustellen und die erzielten Ergebnisse sind in der Berichterstattung zu dokumentieren. 2 Gegenstand der Förderung Gefördert werden: 2.1 die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen durch Beratung, Begleitung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges durch Anlauf- und Beratungsstellen, die jeweils einer oder mehreren Justizvollzugsanstalten im Lande zugeordnet sind – Projektfeld Anlauf- und Beratungsstellen, 2.2 die Unterstützung der Resozialisierung durch Beratung, Vermittlung, Kontrolle und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereit erklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen, sowie eine darüber hinausgehende Begleitung und Vermittlung der Klienten in Arbeit und Beschäftigung – Projektfeld Arbeit statt Strafe, 2.3 soziale Gruppenarbeit mit flankierender Einzelfallhilfe für straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen – Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende, 2.4 die Koordinierung und fachliche Unterstützung der Zusammenarbeit der Umsetzenden der Projektfelder nach den Nummern 2.1 bis 2.3 im Einvernehmen mit dem MdJ – Projektfeld Netzwerkkordination. 3 4 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind: a für die Anlauf- und Beratungsstellen: Träger der sozialen Arbeit mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe beziehungsweise Resozialisierung, Bildungs- und Beschäftigungsträger, b für das Projektfeld „Arbeit statt Strafe“: Träger der sozialen Arbeit mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe beziehungsweise Resozialisierung, Bildungs- und Beschäftigungsträger, c für die sozialpädagogischen und berufsorientierenden ambulanten Angebote für Jugendliche und Heranwachsende: Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe beziehungsweise Resozialisierung, d für die Netzwerkkoordination: Träger der sozialen Arbeit, Institutionen der freien Wirtschaft mit Arbeitsschwerpunkt Projekt- und Netzwerkmanagement beziehungsweise Informationsmanagement und Erfahrungen in der Straffälligenhilfe. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Projektfeld Anlauf- und Beratungsstellen 4.1.1 Je Landgerichtsbezirk kann ein Zuwendungsempfänger eine Förderung für eine Anlauf- und Beratungsstelle in der/den dort ansässigen Justizvollzugsanstalt/Justizvollzugsanstalten Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 2 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) des Landes Brandenburg (Brandenburg an der Havel, Cottbus-Dissenchen, Luckau-Duben, Neuruppin Wulkow und Wriezen) erhalten. Ein Zuwendungsempfänger kann auch für mehrere Landgerichtsbezirke eine Förderung erhalten. Der Zuwendungsempfänger soll seinen Standort in der Nähe der Justizvollzugsanstalt/Justizvollzugsanstalten haben. 4.1.2 Der Zuwendungsempfänger muss über Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen und muss im Land Brandenburg mit einer Betriebsstätte/Niederlassung ansässig sein. 4.1.3 Die Maßnahmen der Anlauf- und Beratungsstellen richten sich an Straffällige innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs, die nach der Haftentlassung keinem Bewährungshelfer unterstellt sind. Darüber hinaus richtet sich die Maßnahme auch an erwerbslose Haftentlassene und zu Bewährungsstrafen Verurteilte, die in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung eine gezielte Hilfestellung benötigen und wünschen. 4.1.4 Die Zuwendungsempfänger haben neben den Aufgaben nach Nummer 6 insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: 4.1.5 a Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe durch stufenweise aufeinander aufbauende sowie individuell zugeschnittene Unterstützungs- und Fördermaßnahmen (Einzelberatung, Gruppenarbeit) im Rahmen der Entlassungsvorbereitung (ca. sechs bis neun Monate vor der Haftentlassung) und einer Nachbetreuung nach der Haftentlassung (bis zu einem Jahr, eine längere Nachbetreuung bis zu zwei Jahren ist in begründeten Einzelfällen möglich), b Feststellung, Verringerung und/oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, c Heranführung der Zielgruppe an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, d Vermittlung der Zielgruppe in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Heranführung in eine selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen, e Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme, f Vernetzung auf kommunaler und Landesebene (Durchführung runder Tische mit Kooperationspartnern vor Ort, Stakeholdertreffen, Teilnahme und Durchführung von HSIRegionalkonferenzen, Koordinationstreffen mit den übrigen HSI Partnern, etc.), g Dokumentation der Arbeit mit den Gefangenen und Austausch mit der Justizvollzugsanstalt über den Verlauf der Maßnahme, h Erstellung eines Beitrags für den durch die Netzwerkkoordination zu erstellenden Jahresbericht, i Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit den übrigen HSINetzwerkpartnern. Im Projektfeld Anlauf- und Beratungsstellen soll jeweils eine (qualifizierte) Vollzeitkraft im Verlauf eines Jahres 80 Teilnehmende beraten und gegebenenfalls begleiten. Davon sollen Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 3 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) mindestens 11 Prozent der Teilnehmenden in Maßnahmen der Berufsvorbereitung, in Praktika, in Berufsausbildung, in sozialversicherungspflichtige Arbeit oder geringfügige Beschäftigung vermittelt beziehungsweise bei der Gründung unterstützt werden. Werden die Vorgaben nicht erreicht, kann die Förderung anteilig reduziert werden, wenn der Zuwendungsempfänger keine hinreichenden Gründe für das Verfehlen darlegt. 4.1.6 Der Zuwendungsempfänger muss sicherstellen, dass die Person/Personen, die die Aufgaben wahrnimmt beziehungsweise wahrnehmen, über eine ausreichende Qualifikation - nachgewiesen durch entsprechende Hochschul- oder Berufsabschlüsse oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Arbeit mit Straffälligen - verfügt beziehungsweise verfügen. 4.1.7 Der Zuwendungsempfänger hat ein eigenständiges Konzept einzureichen, welches die unter Nummer 4.1 aufgeführten Anforderungen beinhaltet. 4.2 Projekt Arbeit statt Strafe 4.2.1 In jedem Landgerichtsbezirk kann ein Zuwendungsempfänger in diesem Projektfeld gefördert werden, wobei ein Zuwendungsempfänger auch in mehreren Landgerichtsbezirken tätig sein kann. 4.2.2 Der Zuwendungsempfänger muss über Erfahrung mit dieser Zielgruppe verfügen und muss im Land Brandenburg mit einer Betriebsstätte/Niederlassung ansässig sein. 4.2.3 Die Maßnahmen im Projektfeld Arbeit statt Strafe richten sich an Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereit erklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen. 4.2.4 Die Zuwendungsempfänger haben neben den Aufgaben nach Nummer 6 insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a Beratung zu den Verfahrensabläufen und möglichen Hilfen im Rahmen des Erstgesprächs, b an den Ressourcen des Klienten orientierte Feststellung, Verringerung und/oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, c passgenaue Vermittlung in gemeinnützige Arbeit und Kontrolle der Ableistung, d Arbeitsmarktcoaching, e Unterstützung und Begleitung bei der Ableistung der gemeinnützigen Arbeit (Beratung zu den Themen: Konflikte am Arbeitsplatz, Wechsel der Einsatzstelle, Unterstützung bei Psychosozialen Konflikten und Krisen), f Dokumentation der Vermittlungs- und Beratungsarbeit, Erfassung der abgeleisteten Arbeitsstunden und Bericht an die Justizbehörden, g Akquise, Kontaktpflege und Beratung von Einsatz- und Arbeitsstellen, h Unterstützung bei der Beantragung von Ratenzahlungen beziehungsweise dem Antrag auf Stundung, Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 4 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) i Vernetzung auf kommunaler und Landesebene (Durchführung runder Tische mit Kooperationspartnern vor Ort, Stakeholdertreffen, Teilnahme und Durchführung von HSIRegionalkonferenzen, Koordinationstreffen mit den übrigen HSI Partnern etc.), j Erstellung eines Beitrags für den durch die Netzwerkkoordination zu erstellenden Jahresbericht, k Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit den übrigen HSINetzwerkpartnern. l Nach und gegebenenfalls während Ableistung der gemeinnützigen Arbeit: • aa) Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung oder darauf vorbereitende Maßnahmen im Anschluss an die gemeinnützige Arbeit zur Tilgung der Geldstrafe, • bb) Möglichkeit der Begleitung in der Anfangsphase der Beschäftigung bis zu einer Dauer von neun Monaten (längere Zeiten sind in Einzelfällen möglich und müssen begründet werden). 4.2.5 Im Projektfeld Arbeit statt Strafe soll jeweils eine (qualifizierte) Vollzeitkraft im Verlauf eines Jahres 220 Teilnehmende erreichen (beraten, in gemeinnützige Arbeit vermitteln und begleiten). Mindestens 75 Prozent der Teilnehmenden sollen die Maßnahme erfolgreich abschließen, das heißt Haft vermeiden, indem die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet wird. Ausgehend von dieser Zahl sollen mindestens 10 Prozent der Teilnehmenden zudem in Maßnahmen der Berufsvorbereitung, in Praktika, in Berufsausbildung, in sozialversicherungspflichtige Arbeit oder geringfügige Beschäftigung vermittelt werden. Werden die Vorgaben nicht erreicht, kann die Förderung anteilig reduziert werden, wenn der Zuwendungsempfänger keine hinreichenden Gründe für das Verfehlen darlegt. 4.2.6 Der Zuwendungsempfänger muss sicherstellen, dass die Person/Personen, die die Aufgaben wahrnimmt beziehungsweise wahrnehmen, über eine ausreichende Qualifikation - nachgewiesen durch entsprechende Hochschul- oder Berufsabschlüsse oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Arbeit mit Straffälligen - verfügt beziehungsweise verfügen. 4.2.7 Der Zuwendungsempfänger hat ein eigenständiges Konzept einzureichen, welches die unter Nummer 4.2 aufgeführten Anforderungen beinhaltet. 4.3 Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende 4.3.1 Je Landkreis oder kreisfreie Stadt kann ein Zuwendungsempfänger im Projektfeld gefördert werden, wobei ein Zuwendungsempfänger auch in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten tätig sein kann. 4.3.2 Der Zuwendungsempfänger muss über Erfahrung mit dieser Zielgruppe verfügen, muss im Land Brandenburg mit einer Betriebsstätte/Niederlassung ansässig sein und über einen „Letter of Intent“ des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bezüglich der Mitfinanzierung verfügen. Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 5 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) 4.3.3 Die Maßnahmen im Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote richten sich an straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, die tatzeitnah - vor einer Gerichtsverhandlung - in einer Verbindung aus Gruppenarbeit und flankierender Einzelfallhilfe in ihren sozialen Kompetenzen gefördert und bei der Bildungs- und Berufsorientierung unterstützt werden. 4.3.4 Die Zuwendungsempfänger haben neben den Aufgaben nach Nummer 6 insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a Projektdarstellung und Klärung der Teilnahmebereitschaft, der Teilnahmevoraussetzungen im Rahmen eines Vorgespräches, b Durchführung ambulanter, sozialer Gruppenarbeiten zu den Themen: Selbstbild, Stärken/ Schwächen, Auseinandersetzung mit der Tat/Entwicklung eines Unrechtsbewusstseins, Integration in Bildung und Arbeit, Befähigung zur Legal- und Sozialbewährung durch Anerkennen gesellschaftlicher Werte und Normen (Rückfallvermeidung), c Begleitung der Gruppenarbeit durch vertiefende Einzelgespräche, d nachgehende Begleitung und Betreuung bis zu einem Jahr, e Vernetzung auf kommunaler und Landesebene (Durchführung runder Tische mit Kooperationspartnern vor Ort, Stakeholdertreffen, Teilnahme und Durchführung von HSIRegionalkonferenzen, Koordinationstreffen mit den übrigen HSI Partnern etc.), f Dokumentation der Arbeit mit der Zielgruppe, g Erstellung eines Beitrags für den durch die Netzwerkkoordination zu erstellenden Jahresbericht, h Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit den übrigen Netzwerkpartnern. 4.3.5 Jeweils ein Team bestehend aus zwei Trainerinnen/Trainern (Vollzeit) soll im Verlauf eines Jahres mindestens 24 neue Teilnehmende der Zielgruppe bei einer Gruppenstärke (offene Gruppe) von sechs bis zehn Teilnehmenden erreichen. Mindestens 60 Prozent der Teilnehmenden sollen die Gruppenarbeit erfolgreich abschließen (durchgängige, regelmäßige Teilnahme). Von den Teilnehmenden sollen mindestens 30 Prozent in Maßnahmen der Berufsvorbereitung, in Praktika, in Berufsausbildung, in sozialversicherungspflichtige Arbeit oder geringfügige Beschäftigung vermittelt werden. Werden die Vorgaben nicht erreicht, kann die Förderung anteilig reduziert werden, wenn der Zuwendungsempfänger keine hinreichenden Gründe für das Verfehlen darlegt. 4.3.6 Der Zuwendungsempfänger muss sicherstellen, dass die Person/Personen, die die Aufgaben wahrnimmt beziehungsweise wahrnehmen, über eine ausreichende Qualifikation - nachgewiesen durch entsprechende Hochschul- oder Berufsabschlüsse oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Arbeit mit Straffälligen - verfügt beziehungsweise verfügen. Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 6 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) 4.3.7 Der Zuwendungsempfänger hat ein eigenständiges Konzept einzureichen, welches die unter Nummer 4.3 aufgeführten Anforderungen beinhaltet. 4.4 Netzwerkkoordination 4.4.1 Für die Aufgaben der Koordination des HSI-Netzwerkes kann im Land Brandenburg ein Zuwendungsempfänger gefördert werden. 4.4.2 Der Zuwendungsempfänger muss über einschlägige Erfahrungen in der Koordination von sozialen Netzwerken verfügen und muss im Land Brandenburg mit einer Betriebsstätte/Niederlassung ansässig sein. 4.4.3 Der Zuwendungsempfänger hat neben den Aufgaben nach Nummer 6 insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a Umsetzung der fachlichen Weiterentwicklung der drei Projektfelder nach Vorgaben des Ministeriums der Justiz, b ständige Pflege der Kontakte mit und zwischen den HSI-Netzwerkpartnern, c Kooperationspflege zwischen den Sozialen Diensten der Justiz, dem Sozialdienst in den Justizvollzugsanstalten und den beteiligten Jugendämtern, d bedarfs- und entwicklungsorientierte Initiierung und Koordination der internen Weiterbildung der Mitarbeiter nach den Nummern 2.1 bis 2.3, e Unterstützung und Koordination der Programmsteuerung und Qualitätssicherung inklusive Auswertung der Statistiken, f Erarbeitung, Erprobung und Implementierung qualitativer Standards in den HSI-Projektfeldern unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, g Koordination, Organisation und Moderation von HSI-spezifischen Veranstaltungen sowie HSIinternen Zusammenkünften (zum Beispiel Koordinationstreffen, Netzwerktreffen, Konferenz mit den Geschäftsführern der HSI-Partner, Arbeitstreffen innerhalb der Projektfelder), h Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz, i Fertigung von mindestens drei Newslettern pro Jahr für die HSI-Träger und deren Kooperationspartner (Justizvollzugsanstalten, Soziale Dienste, Jugendämter etc), j pro Projektjahr mindestens 30 Eingaben von News auf der HSI-Homepage, k Veröffentlichung von Flyern zur Arbeit in den HSI-Projektfeldern und zur Kooperation mit Arbeitgebern, l Teilnahme an projektbezogenen Tagungen, Seminaren, Messen und Veranstaltungen, m Erstellung des HSI-Jahresberichts für das MdJ als Grundlage zur Weiterentwicklung des Projekts, Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 7 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) n Supervision der Regionalkonferenzen, o Transfer und Erprobung von Erkenntnissen aus HSI-Transnational (Arbeitgeberpool), p Vorbereitung, Teilnahme und Protokollierung der Trägerbesuche in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz, q viermal pro Projektjahr: Moderation und Fachberatung der Arbeitsgruppen Ambulante Maßnahmen, Arbeit statt Strafe und Anlauf- und Beratungsstellen, r Teilnahme an mindestens drei überregionalen Fachveranstaltungen pro Projektjahr, s Fertigung eines Trägerberichts je HSI-Koordinationssitzung, t mindestens 20 Weitergaben von Materialien/fachlichen Inputs, u mindestens zwei Steuerkreissitzungen zwischen Netzwerkkoordination und Ministerium der Justiz pro Jahr, v Fortschreibung des Kooperationsvertrages nach Vorgaben des Ministeriums der Justiz für die Träger des HSI-Netzwerkes. Darüber hinaus ist eine internetbasierte Informations- und Kommunikationsplattform zu betreiben, die • aa) in einem passwortgeschützten Intranet sowohl Tools für die Dokumentation (Berichte, Protokolle, Termine etc.) und die netzwerkübergreifende interne Auswertung von Daten (Statistik), die für die interne Programmsteuerung und Qualitätsentwicklung des Netzwerkes erforderlich sind, bereithält als auch landesweit recherchierte Stellen- und Integrationsangebote für die HSI-Träger bereitstellt, • bb) auf einer Homepage die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit des HSI-Netzwerkes - in Kooperation mit den HSI-Partnern - darstellt. Dazu gehören Veröffentlichungen sowie Informationen rund um HSI- spezifische Themen der Beratungs- und Integrationsarbeit sowie der Newsletter, themen- und/oder anlassbezogene Dossiers und Berichte sowie einen Newsbereich. Darüber hinaus soll das im Netzwerk generierte Erfahrungswissen in der Fachöffentlichkeit regional und überregional kommuniziert und nach außen vertreten werden. In Bezug auf die Stellen- und Integrationsangebote sind folgende Leistungen zu erbringen: • Einstellung von mindestens 700 neu recherchierten Jobangeboten pro Jahr, die für die Zielgruppe geeignet sind, • individuelle Recherchen für mindestens 25 Bewerberinnen und Bewerber (Teilnehmende nach den Nummern 4.1 bis 4.3) pro Jahr. Werden die Vorgaben nicht erreicht, kann die Förderung anteilig reduziert werden, wenn der Zuwendungsempfänger keine hinreichenden Gründe für das Verfehlen darlegt. 4.4.4 Der Zuwendungsempfänger muss sicherstellen, dass die Person/Personen, die die Aufgaben wahrnimmt beziehungsweise wahrnehmen, über eine ausreichende Qualifikation - nachgewiesen durch entsprechende Hochschul- oder Berufsabschlüsse oder mehrjährige Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 8 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) einschlägige Berufserfahrung im Projekt- und Netzwerkmanagement beziehungsweise im Informationsmanagement und Erfahrungen in der Straffälligenhilfe - verfügt beziehungsweise verfügen. 4.4.5 5 Der Zuwendungsempfänger hat ein eigenständiges Konzept einzureichen, welches die unter Nummer 4.4 aufgeführten Anforderungen beinhaltet. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 5.1 Zuwendungsart: Projektförderung 5.2 Finanzierungsart: • Vollfinanzierung bei den Nummern 2.1, 2.2 und 2.4, • Fehlbedarfsfinanzierung bei Nummer 2.3 5.3 Form der Zuwendung: Zuschuss 5.4 Bemessungsgrundlage: Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen: 5.4.1 beim Projektfeld Anlauf- und Beratungsstellen nach Nummer 2.1: 5.4.2 5.4.3 a die direkten Personalausgaben, die die Ausgaben für eigenes Personal und für Honorarkräfte umfassen, wobei die Honorarkräfte ausschließlich für die in Nummer 4.1 definierten Aufgaben eingesetzt werden können, b für alle übrigen Ausgaben einschließlich der Beiträge zu den Berufsgenossenschaften eine Pauschale nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 in Höhe von 10 Prozent der Personalausgaben nach Buchstabe a, beim Projektfeld Arbeit statt Strafe nach Nummer 2.2: a die direkten Personalausgaben, die die Ausgaben für eigenes Personal und für Honorarkräfte umfassen, wobei die Honorarkräfte ausschließlich für die in Nummer 4.2 definierten Aufgaben eingesetzt werden, b für alle übrigen Ausgaben einschließlich der Beiträge zu den Berufsgenossenschaften eine Pauschale nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 in Höhe von 20 Prozent der Personalausgaben nach Buchstabe a, beim Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende nach Nummer 2.3: a die direkten Personalausgaben, die die Ausgaben für eigenes Personal und für Honorarkräfte umfassen, wobei die Honorarkräfte ausschließlich für die in Nummer 4.3 definierten Aufgaben eingesetzt werden können, Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 9 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) b für alle übrigen Ausgaben einschließlich der Beiträge zu den Berufsgenossenschaften eine Pauschale nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 in Höhe von 16,5 Prozent der Personalausgaben nach Buchstabe a, 5.4.4 beim Projektfeld Netzwerkkoordination nach Nummer 2.4: Personal- und Sachausgaben 5.5 Die Förderung aus dem ESF beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die nationale Kofinanzierung erfolgt aus Landesmitteln. Im Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende nach Nummer 2.3 haben sich die jeweiligen Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte mindestens in Höhe von 15 Prozent der gesamtzuschussfähigen Ausgaben zu beteiligen. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen 6.1 Die Zuwendungsempfänger müssen an Maßnahmen zur Qualitätssicherung mitwirken. Diese beinhalten unter anderem die Überwachung der Ablauforganisation und Reflexion der eigenen Tätigkeit anhand einheitlicher Qualitätsstandards, die Auswertung von Vor-Ort-Besuchen des Ministeriums der Justiz und der Netzwerkkoordination, Erfahrungsaustausche sowie die Teilnahme an möglichen wissenschaftlichen Evaluationen. 6.2 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet dem Ministerium der Justiz und der Bewilligungsstelle auch außerhalb der Verwendungsnachweisprüfung Auskünfte zu erteilen, die für die Beurteilung des Erfolgs der Förderung erforderlich sind. Gegenüber der Bewilligungsstelle haben die Zuwendungsempfänger in den Projektfeldern Anlauf- und Beratungsstellen, Arbeit statt Strafe und Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende nach jedem Quartal bis zum 15. des Folgemonats einen Bericht zu den aktuellen Teilnehmerzahlen und den für jedes Projektfeld individuell festgelegten Vorgaben zu erbringen. Die Netzwerkkordination hat gegenüber der Bewilligungsstelle zum Ende eines Kalenderjahres den Nachweis über die Erledigung der festgelegten Vorgaben zu erbringen. 6.3 Pflichten zur Information und Kommunikation Gemäß Artikel 115 Absatz 3 und Anhang XII Nummer 2.2.1 bis Nummer 2.2.3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sind die Begünstigten der ESF-Förderung verpflichtet, bei allen Informationsund Kommunikationsmaßnahmen auf die Unterstützung aus dem ESF hinzuweisen, während der Durchführung der Maßnahmen die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ESF und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der geförderten Maßnahmen über die Finanzierung durch den ESF zu informieren. Dabei ist auf die Förderung des Ministeriums der Justiz (MdJ) aus Mitteln des ESF so hinzuweisen, dass die fördernde Rolle des MdJ und der Europäischen Union für die Aktivitäten nach dieser Richtlinie zum Ausdruck gebracht wird. Dies ist auch in allen öffentlichkeitswirksamen Aktionen der Maßnahmen der Zuwendungsempfänger zum Ausdruck zu bringen. Detaillierte Angaben zu den Vorgaben sowie Arbeitshilfen und Unterstützungsangebote sind im „Merkblatt zur Information und Kommunikation ESF-geförderter Projekte“ auf der Website www.esf.brandenburg.de veröffentlicht. Das Merkblatt ist für die Zuwendungsempfänger verbindlich. Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 10 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) 6.4 Liste der Vorhaben Gemäß Artikel 115 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wird eine Liste der Vorhaben geführt und öffentlich zugänglich gemacht. Die Begünstigten der ESF-Förderung erklären sich bei Annahme der Finanzierung damit einverstanden, dass sie in die zu veröffentlichende Liste der Vorhaben aufgenommen werden. Es werden folgende Daten aller Vorhaben veröffentlicht: a Name des Begünstigten (Nennung ausschließlich von juristischen Personen und nicht von natürlichen Personen) b Bezeichnung des Vorhabens c Zusammenfassung des Vorhabens d Datum des Beginns des Vorhabens e Datum des Endes des Vorhabens (voraussichtliches Datum des Abschlusses der konkreten Arbeiten oder der vollständigen Durchführung des Vorhabens) f Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens g Kofinanzierungssatz der Europäischen Union pro Prioritätsachse des Operationellen Programms für den ESF im Land Brandenburg h Postleitzahl des Vorhabens oder andere angemessene Standortindikatoren i Land j Bezeichnung der Interventionskategorie für das Vorhaben gemäß Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer vi der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. 6.5 Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn eine weitere Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union – Europäischer Sozialfonds (ESF) und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) –, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus den regional übergreifenden Operationellen Programmen des Bundes für den ESF oder eine Förderung aus anderen Förderprogrammen der Europäischen Union für den genannten Zuwendungszweck erfolgt. 6.6 Zur Antragsbearbeitung, Aus- und Bewertung der Förderung (Wirkungskontrolle) und zur Erstellung einer Förderstatistik erfasst die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) statistische Daten auf der Grundlage bestehender und vorbehaltlich noch zu erlassender EUBestimmungen für den Strukturfondsförderzeitraum 2014 – 2020. Das betrifft insbesondere Informationen zu den Maßnahmen/Projekten, den geförderten Unternehmen und Personen, den geförderten Personengruppen, der Art der Beschäftigung, der Höhe und Dauer der Förderung, dem Geschlecht, dem Bildungsabschluss und dem Status der Betreuten vor Maßnahmebeginn sowie zum Verbleib nach der Förderung in der notwendigen Differenzierung. Die im Zusammenhang mit den beantragten Zuwendungen stehenden Daten werden auf Datenträgern gespeichert. Mit seinem Antrag erklärt sich der Antragstellende damit einverstanden, die notwendigen Daten für die Projektbegleitung, Projektbewertung/Evaluierung, Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 11 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Projektfinanzverwaltung und Überprüfung/Prüfung zu erheben, zu speichern und an die beauftragten Stellen weiterzuleiten. Die Erfüllung der Berichtspflichten und die Erhebung und Pflege der Daten sind Voraussetzung für den Abruf von Fördermitteln des Landes Brandenburg bei der Europäischen Kommission und deren Auszahlung an die Projektträger. Die Zuwendungsempfänger/Zuwendungsempfängerinnen sind verpflichtet, die gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren für ESF-Interventionen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 als auch weitere programmrelevante Daten zu erheben und dem Zuwendungsgeber zu vorgegebenen Zeitpunkten zu übermitteln. Dazu erheben sie diese Daten bei den am Projekt Teilnehmenden und am Projekt beteiligten Partner/Partnerinnen. Insbesondere die am Projekt Teilnehmenden werden durch den Projektträger über die Notwendigkeit, die Rechtmäßigkeit und den Umfang der Datenerhebung und -verarbeitung informiert und dieser holt die entsprechenden Bestätigungen ein. Die Daten bilden die Grundlage für die Berichtspflichten der ESF-Verwaltungsbehörde gegenüber der Europäischen Kommission. Zudem sind die Zuwendungsempfänger/die Begünstigten verpflichtet, mit den für das Monitoring und die Evaluierung des Programms beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten. Insbesondere müssen sie die erforderlichen Projektdaten zur finanziellen und materiellen Steuerung in das bei der Bewilligungsstelle ILB eingerichtete IT-System regelmäßig eingeben. Fehlende Daten können Zahlungsaussetzungen zur Folge haben. 6.7 7 Es sind die Förderbedingungen für das Operationelle Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 – 2020 zu beachten. Verfahren 7.1 Antragsverfahren Anträge auf Förderung einschließlich des erforderlichen Konzepts sind zu einem bestimmten Stichtag über das Internet-Portal der Bewilligungsstelle ILB zu stellen (siehe OnlineAntragsverfahren unter www.ilb.de). Hier wird auch der jeweilige Stichtag für die Einreichung der Anträge bekannt gegeben. 7.2 Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums. 7.3 Bewilligungsverfahren Die Bewilligungsstelle ILB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen. 7.4 Mittelanforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Mittelanforderung gemäß Nummer 1.4 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderungen (ANBest-P). Die Anforderung der Mittel erfolgt elektronisch. Für die Anforderung bewilligter Zuwendungen ist das im ILB-Portal bereitgestellte Formular „Mittelanforderung“ zu verwenden. 7.5 Verwendungsnachweisverfahren Es ist ein Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ff. ANBest-P einzureichen. Ein Nachweis der pauschalierten Ausgaben anhand von Belegen ist nicht notwendig. 7.6 Zu beachtende Vorschriften Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 12 Richtlinie Arbeit Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO und die ANBest-P, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. Über die LHO und die ANBest-P hinaus sind die Regelungen auf der Grundlage bestehender und vorbehaltlich noch zu erlassender Bestimmungen der EU für den Strukturfondsförderzeitraum 2014 – 2020 zu beachten, insbesondere bezüglich der Auszahlungs- und Abrechnungsverfahren. Das Land Brandenburg kann nach Inkrafttreten dieser Richtlinie abweichende spezifische Nebenbestimmungen für aus dem ESF finanzierte Förderungen erlassen. Diese werden sodann Bestandteil der zu beachtenden Vorschriften. Bei bereits bewilligten Förderungen kann die Bewilligungsbehörde die Anwendung der spezifischen Nebenbestimmungen für aus dem ESF finanzierte Förderungen nachträglich durch Änderung der Bewilligung zum Gegenstand der Förderung machen. Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Landesrechnungshof ist gemäß § 88 Absatz 1 und § 91 LHO zur Prüfung berechtigt. Des Weiteren sind der Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommission, der Bundesrechnungshof, die für den ESF in Brandenburg zuständige Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörde sowie deren beauftragte Dritte berechtigt, bei dem Zuwendungsempfänger zu prüfen. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, diesen Stellen im Rahmen der Überprüfung Einblick in die Geschäftsunterlagen und Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren und alle in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung stehenden Auskünfte zu erteilen. 7.7 8 Subventionserhebliche Tatsachen Gemäß dem Brandenburgischen Subventionsgesetz vom 11. November 1996 (GVBI. I S. 306) gelten für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen vom 29. Juli 1976 (BGBI. I S. 2034). Die Bewilligungsbehörde hat gegenüber den Antragstellern in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass es sich bei den Zuwendungen in der gewerblichen Wirtschaft um Subventionen im Sinne von § 264 StGB handelt. Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des § 264 StGB werden dem Zuwendungsempfänger im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens als subventionserheblich bezeichnet. Geltungsdauer Diese Richtlinie tritt am 7. Oktober 2014 in Kraft und am 31. Dezember 2017 außer Kraft. / Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) Richtlinie Stand 10.2014 13 Bremen Prof. Dr. Bernd Maelicke, Universität Lüneburg [email protected] Christopher Wein, Fachhochschule Kiel [email protected] 15. Januar 2016 Fragebogen zum Thema „Übergangsmanagement in der ambulanten und stationären Resozialisierung“ Die beiden Autoren bereiten z.Zt. ein Buch mit dem Titel „Komplexleistung Resozialisierung“ vor, das beim NOMOS-Verlag erscheinen wird. In diesem Rahmen wird in einem Schwerpunkt-Kapitel die derzeitige Situation des Übergangsmanagements in den 16 Bundesländern dargelegt. Um einen aktuellen Praxisstand abbilden und jedes Land berücksichtigen zu können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Uns interessiert insbesondere der Entwicklungsstand von (Modell-)Projekten zum Thema Übergangsmanagement. Dabei sind sowohl Projekte für die Zielgruppe der jugendlichen und heranwachsenden StraftäterInnen wie auch für erwachsene StraftäterInnen von Bedeutung. Bitte beantworten Sie deshalb für beide Zielgruppen getrennt die nachfolgenden Fragen. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Übergangsmanagement“? Mit dem Begriff Übergangsmanagement werden alle Strategien und Maßnahmen, die zur Wiedereingliederung von Ex-Strafgefangenen und Ex-Straffälligen sich als notwendig erwiesen haben, erfasst. Hierzu gehören insbesondere eine durchgehende Betreuung der Personen, ein umfassendes Assessment, das Training von schulischen und beruflichen Qualifikationen, aber auch von sozialen Kompetenzen. Der Übergang von Haft in Freiheit ist hierbei eine besondere Problemlage; die Notwendigkeit einer Nachsorge ist ausgeprägt. Zur Umsetzung ist eine Ressort-übergreifende Kooperation notwendig. Folglich umfasst die Strategie Übergangsmanagement mindestens drei (zusammenhängende) Ebenen der Bearbeitung: 1) Die Fall-Ebene (Assessment, Berufswegeplanung, Qualifikation, Intensivbetreuung u.v.m.) 2) Die Ebene der Organisation (Kooperation, Schnittstellenproblematiken, Kommunikationsfluss, gemeinschaftliches Vorgehen u.v.m.) 3) Die gesellschaftliche Ebene (rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen; Abbau gesellschaftlicher Vorurteile; Einbezug der Zivilgesellschaft u.v.m.) Bitte nennen Sie die für das Übergangsmanagement (in ihrem Bundesland) relevanten rechtlichen Grundlagen? Dies sind insbesondere folgende Vorschriften des Bremischen Strafvollzugsgesetzes: § 8 Vollzugs- und Eingliederungsplanung § 9 Inhalt des Vollzugs- und Eingliederungsplan § 42 Vorbereitung der Eingliederung § 43 Entlassung § 44 Nachgehende Betreuung § 45 Verbleib oder Aufnahme auf freiwilliger Grundlage In den Bundesländern sind verschiedene (Modell-)Projekte entstanden, die sich mit dem Übergangsmanagement im Rahmen der ambulanten und stationären Resozialisierung befassen. Das Buch möchte entsprechende „Best Practice“-Beispiele vorstellen. Bitte nennen Sie uns daher Praxisbeispiele aus Ihrem Bundesland, die aus Ihrer Sicht für die angestrebte Resozialisierung wirkungsvoll sind. In Bremen werden seit über 20 Jahren Projekte zur Wiedereingliederung von Straffälligen durchgeführt, auf deren Basis das Konzept des Übergangsmanagements entwickelt wurde und die diese Strategie weiter umsetzen. Zu nennen sind hier insbesondere: Der Projektverbund Chance (Teilprojekte in und außerhalb des Vollzuges; Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Qualifizierung; Betreuung, Berufshilfe; auch: Beschäftigungsmöglichkeiten (gemeinnützige Arbeit) Die Projekte Knastgewächse und IGEL (Beschäftigungsmöglichkeiten für Ex-Straffällige (gemeinnützige Arbeit) im Bereich Landschafts- und Gartenbau – mit Betreuung) Das Projekt Step-by-Step (Arbeitstherapeutisch orientierte Maßnahme im Jugendvollzug und im Erwachsenenvollzug zur Herstellung erster Beschäftigungsfähigkeit) Das Projekt WieNeT (Aufbau eines Wiedereingliederungsnetzwerkes in Bremen) (Intensivbetreuung von Teilnehmern im Nachsorgebereich; Herstellung der Kooperationsbeziehungen zu weiteren Institutionen, insbesondere dem Jobcenter, und weiteren Arbeitsmarktakteuren) Für eine konkrete Beschreibung der Projekte benötigen wir Informationen über die verschiedenen Projekte. Bitte erläutern Sie für die o.a. Projekte die Rahmenbedingungen (Konzepte, Organisation, Finanzierung, Personal) bzw. senden Sie uns entsprechende Informationsmaterialen zu. - Hierzu wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen (Rahmenkonzept Chance-Netzwerk; Projektskizze WieNeT; Fachartikel zu Step-by-Step; Fachartikel zu Knastgewächse Wir wollen auch, soweit möglich, vorliegend Evaluationsergebnisse der Projekte vorstellen. Senden Sie uns deshalb bitte entsprechendes Datenmaterial oder andere Quellen zu oder benennen Sie uns für diese Fragestellung bitte mögliche AnsprechpartnerInnen. Evaluationsergebnisse liegen nicht vor. Die positive Einschätzung der Projekte beruht insofern auf den Erfahrungen der Einschätzenden. Ansprechpartner: Dr. Eduard Matt [email protected] Wir bitten um Rücksendung bis zum 1. März 2016 an o.g. Mail-Adressen oder postalisch an: Prof. Dr. Bernd Maelicke Deutsches Institut für Sozialwirtschaft, Ringstr. 35, 24114 Kiel Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitwirkung. Freundliche Grüße Bernd Maelicke und Christopher Wein Prof. Dr. Bernd Maelicke, Universität Lüneburg [email protected] Christopher Wein, Fachhochschule Kiel [email protected] 15. Januar 2016 Fragebogen zum Thema „Übergangsmanagement in der ambulanten und stationären Resozialisierung“ Die beiden Autoren bereiten z.Zt. ein Buch mit dem Titel „Komplexleistung Resozialisierung“ vor, das beim NOMOS-Verlag erscheinen wird. In diesem Rahmen wird in einem Schwerpunkt-Kapitel die derzeitige Situation des Übergangsmanagements in den 16 Bundesländern dargelegt. Um einen aktuellen Praxisstand abbilden und jedes Land berücksichtigen zu können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Uns interessiert insbesondere der Entwicklungsstand von (Modell-)Projekten zum Thema Übergangsmanagement. Dabei sind sowohl Projekte für die Zielgruppe der jugendlichen und heranwachsenden StraftäterInnen wie auch für erwachsene StraftäterInnen von Bedeutung. Bitte beantworten Sie deshalb für beide Zielgruppen getrennt die nachfolgenden Fragen. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Übergangsmanagement“? Mit dem Begriff Übergangsmanagement werden alle Strategien und Maßnahmen, die zur Wiedereingliederung von Ex-Strafgefangenen und Ex-Straffälligen sich als notwendig erwiesen haben, erfasst. Hierzu gehören insbesondere eine durchgehende Betreuung der Personen, ein umfassendes Assessment, das Training von schulischen und beruflichen Qualifikationen, aber auch von sozialen Kompetenzen. Der Übergang von Haft in Freiheit ist hierbei eine besondere Problemlage; die Notwendigkeit einer Nachsorge ist ausgeprägt. Zur Umsetzung ist eine Ressort-übergreifende Kooperation notwendig. Folglich umfasst die Strategie Übergangsmanagement mindestens drei (zusammenhängende) Ebenen der Bearbeitung: 1) Die Fall-Ebene (Assessment, Berufswegeplanung, Qualifikation, Intensivbetreuung u.v.m.) 2) Die Ebene der Organisation (Kooperation, Schnittstellenproblematiken, Kommunikationsfluss, gemeinschaftliches Vorgehen u.v.m.) 3) Die gesellschaftliche Ebene (rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen; Abbau gesellschaftlicher Vorurteile; Einbezug der Zivilgesellschaft u.v.m.) Bitte nennen Sie die für das Übergangsmanagement (in ihrem Bundesland) relevanten rechtlichen Grundlagen? Dies sind insbesondere folgende Vorschriften des Bremischen Strafvollzugsgesetzes: § 8 Vollzugs- und Eingliederungsplanung § 9 Inhalt des Vollzugs- und Eingliederungsplan § 42 Vorbereitung der Eingliederung § 43 Entlassung § 44 Nachgehende Betreuung § 45 Verbleib oder Aufnahme auf freiwilliger Grundlage In den Bundesländern sind verschiedene (Modell-)Projekte entstanden, die sich mit dem Übergangsmanagement im Rahmen der ambulanten und stationären Resozialisierung befassen. Das Buch möchte entsprechende „Best Practice“-Beispiele vorstellen. Bitte nennen Sie uns daher Praxisbeispiele aus Ihrem Bundesland, die aus Ihrer Sicht für die angestrebte Resozialisierung wirkungsvoll sind. In Bremen werden seit über 20 Jahren Projekte zur Wiedereingliederung von Straffälligen durchgeführt, auf deren Basis das Konzept des Übergangsmanagements entwickelt wurde und die diese Strategie weiter umsetzen. Zu nennen sind hier insbesondere: Der Projektverbund Chance (Teilprojekte in und außerhalb des Vollzuges; Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Qualifizierung; Betreuung, Berufshilfe; auch: Beschäftigungsmöglichkeiten (gemeinnützige Arbeit) Die Projekte Knastgewächse und IGEL (Beschäftigungsmöglichkeiten für Ex-Straffällige (gemeinnützige Arbeit) im Bereich Landschafts- und Gartenbau – mit Betreuung) Das Projekt Step-by-Step (Arbeitstherapeutisch orientierte Maßnahme im Jugendvollzug und im Erwachsenenvollzug zur Herstellung erster Beschäftigungsfähigkeit) Das Projekt WieNeT (Aufbau eines Wiedereingliederungsnetzwerkes in Bremen) (Intensivbetreuung von Teilnehmern im Nachsorgebereich; Herstellung der Kooperationsbeziehungen zu weiteren Institutionen, insbesondere dem Jobcenter, und weiteren Arbeitsmarktakteuren) Für eine konkrete Beschreibung der Projekte benötigen wir Informationen über die verschiedenen Projekte. Bitte erläutern Sie für die o.a. Projekte die Rahmenbedingungen (Konzepte, Organisation, Finanzierung, Personal) bzw. senden Sie uns entsprechende Informationsmaterialen zu. - Hierzu wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen (Rahmenkonzept Chance-Netzwerk; Projektskizze WieNeT; Fachartikel zu Step-by-Step; Fachartikel zu Knastgewächse Wir wollen auch, soweit möglich, vorliegend Evaluationsergebnisse der Projekte vorstellen. Senden Sie uns deshalb bitte entsprechendes Datenmaterial oder andere Quellen zu oder benennen Sie uns für diese Fragestellung bitte mögliche AnsprechpartnerInnen. Evaluationsergebnisse liegen nicht vor. Die positive Einschätzung der Projekte beruht insofern auf den Erfahrungen der Einschätzenden. Ansprechpartner: Dr. Eduard Matt [email protected] Wir bitten um Rücksendung bis zum 1. März 2016 an o.g. Mail-Adressen oder postalisch an: Prof. Dr. Bernd Maelicke Deutsches Institut für Sozialwirtschaft, Ringstr. 35, 24114 Kiel Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitwirkung. Freundliche Grüße Bernd Maelicke und Christopher Wein Übergangsmanagement in Bremen – Beratung und Unterstützung zum Zeitpunkt der (Neu)Inhaftierung bzw. Haftantritt sowie zur Vorbereitung auf die Haftentlassung Die folgenden Einrichtungen/Projekte der freien Straffälligenhilfe werden finanziell getragen von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen und Sport sowie dem Senator für Justiz und Verfassung Bremen und beinhalten u. a. Aufgaben im Rahmen des Übergangsmanagements. Die Rechtsgrundlagen liegen neben Regelungen nach dem Brem.StVollzG auch in §§ 67/68 SGB XII, § 11 Abs. 1 und Abs. 2 SGB XII; § 16a Nr. 3 SGB II 1. Zentralstelle für Straffälligenhilfe in der Stadtgemeinde Bremen Kooperationsvereinbarung zum Betrieb einer Zentralstelle für Straffälligenhilfe (ZST) seit 1977, aktualisierte Fassung 13.12.2002, zwischen dem - Verein Bremische Straffälligenbetreuung (VBS) - Amt für Soziale Dienste in Bremen Kooperationsgemeinschaft zum Zwecke der schnellen und unbürokratischen Hilfe bei Straffälligkeit, Inhaftierung, Entlassungsvorbereitung und nach Haftentlassung unter einem Dach: A. Offene Sozialberatungsstelle Den Mitarbeiter/innen des freien Trägers obliegt das Fallmanagement zur Klärung der Lebenslage, Beratung und Unterstützung in persönlichen, wirtschaftlichen, sozialen, familiären, beruflichen und behördlichen Angelegenheiten sowie die Vermittlung zu weiteren relevanten Hilfen. Grundlage ist die zwischen der senatorischen Behörde für Soziales sowie dem Verein abgestimmte Leistungsbeschreibung vom 02.06.2014. Träger: Verein Bremische Straffälligenbetreuung B. Amt für Soziale Dienste, Zentrale Wirtschaftliche Hilfen, für Straffällige, Wohnungslose und Drogenabhängige: Klärung und Bewilligung sozialhilferechtlicher Ansprüche sowie die Begutachtung und Hilfeplanfortschreibung für kostenpflichtige Maßnahmen (ambulantes und teilstationäres betreutes/begleitetes Wohnen) im Zusammenwirken mit dem Verein Bremische Straffälligenbetreuung. - Offene Sprechzeiten an drei Vormittagen und nach Absprache Wöchentliche Sprechstunden im Männer- und Frauenvollzug der JVA Bremen Die Zentralstelle für Straffälligenhilfe befindet sich im Stadtzentrum am Bahnhofsplatz und im gleichen Gebäude mit der Zentralen Fachstelle Wohnen. Rechtsgrundlagen: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 – 69; § 11 Abs. 1 und Abs. 2 SGB XII; § 16a Nr. 3 SGB II 1 2. Gruppenarbeit mit substituierten Inhaftierten und Haftentlassenen Seit 1993 integrales Unterstützungsprojekt der Sozialberatungsstelle des Vereins Bremische Straffälligenbetreuung (VBS) im Rahmen der Entlassungsvorbereitung aus Haft und der Nachentlassenenhilfe. - Kooperationsprojekt zwischen dem VBS und der JVA Bremen. - Konzept: Wöchentliche Gruppensitzungen außerhalb der Anstalt mit bis zu 8 Teilnehmern, Leitung: 2 Sozialpadägogen, beschäftigt in der Sozialberatungsstelle und im Entlassungsvorbereitungspool der JVA Bremen (EVB-Pool) Themen und Aktivitäten: Sucht und Substitution, Gesundheitliche Probleme und Prävention, Freizeitverhalten und –möglichkeiten außerhalb der Drogenszene, Suche nach Substitutionsärzten, Vorbereitung auf die Haftentlassung, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten nach Haft, Besuche kultureller und sportlicher Einrichtungen und Veranstaltungen, Tagesausflüge. Träger: Verein Bremische Straffälligenbetreuung Finanzierung: Senatorische Behörden für Justiz und Verfassung sowie Soziales (Personalkosten), Spenden/Bußgelder (Sachmittel) 3. Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) Bei der Zentralen Fachstelle Wohnen handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft (Public –privat-Partnership (PPP)) zwischen dem öffentlichen Träger Amt für Soziale Dienste und einzelnen Trägern der freien Straffälligen-, Drogen- und Wohnungslosenhilfe in Bremen, zuständig für erwachsene Männer und Frauen, die obdachlos sind, von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder in ungesicherten Wohnverhältnissen leben. Für den Personenkreis Straffällige, von Straffälligkeit und Strafe Bedrohte, Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige mit einer Wohnungsnotfallproblematik besteht seit dem 01.04.2006 eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und dem Verein Bremische Straffälligenbetreuung (VBS) zur Beteiligung an der Einrichtung und am Betrieb einer Zentralen Fachstelle Wohnen (ZFW). Grundlage ist die zwischen der senatorischen Behörde für Soziales sowie dem Verein abgestimmte Leistungsbeschreibung vom 03.09.2014. Der Verein Bremische Straffälligenbetreuung ist zuständig für - Erwachsene Straffälligen, von Straffälligkeit und Strafe Bedrohte, Inhaftierte und Haftentlassene mit einer Wohnungsnotfallproblematik sowie deren Angehörige - Straffällige erwachsene wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Männer und Frauen, die aus einer Justizvollzugsanstalt oder gleichartigen Einrichtung (z.B. Forensik etc.) entlassen werden - Inhaftierte erwachsene Männer und Frauen im Rahmen der EntlassungsvorbereitungInhaftierte erwachsene Männer und Frauen, denen aufgrund der Inhaftierung Wohnungsverlust droht (Wohnungssicherung) 2 Zentrale Leistungen im Rahmen des Übergangsmanagements: - Wöchentliche Sprechstunden im Männervollzug sowie im Frauenvollzug der JVA Bremen: Beratung von Inhaftierten zum Wohnungserhalt und Verhinderung von Wohnungsverlust bei Inhaftierung/Haftantritt - Unterstützung bei der Wohnungssuche im Rahmen der Entlassungsvorbereitung (EVB) und der Wohnungsanmietung sowie Verhinderung von Wohnungslosigkeit durch ggf. Vermittlung in Notunterkünfte - Vermittlung zu weiterführenden Hilfesystemen, insb. für Straffällige, Suchtkranke, Psychisch Kranke etc.. Rechtsgrundlagen: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 – 69; § 11 Abs. 1 und Abs. 2 SGB XII; § 16a Nr. 3 SGB II 4. VBS Schuldner- und Insolvenzberatung für Straffällige, Inhaftierte im offenen und geschlossenen Vollzug, Haftentlassene und deren Angehörige. - - - Gemäß Anstaltsverfügung von 11/2015 wird seit 01.01.2016 werden Inhaftierte bei der Schuldenregulierung unterstützt. Dies auf der Grundlage des BremStrVollzG vom 01.01.2015, § 5 Soziale Hilfe. Die Schuldner- und Insolvenzberatung wird vom Verein Bremische Straffälligenbetreuung durchgeführt. Bis zum 31.12.15 konnte die Schuldnerberatung lediglich als Sondierungsgespräch im Rahmen der Entlassungsvorbereitung angeboten werden. Die Unterstützung bei der Schuldenregulierung umfasst die professionelle Schuldnerund Insolvenzberatung durch Fachberater der VBS Schuldner- und Insolvenzberatung. In Haft begonnene und noch nicht abgeschlossene Regulierungsverfahren werden nach Haftentlassung durch die Schuldnerberatungsstelle weiterhin begleitet und zum Abschluss gebracht. „Erste- Hilfe-Mappe“ für Inhaftierte und Bedienstete des Vollzuges. Die Mappe enthält Informationen und Formschreiben zur Kündigung von Verträgen, etc. Träger: Verein Bremische Straffälligenbetreuung. Gründung der spezialisierten Schuldnerberatung für Straffällige 1980. Finanzierung: -Senator für Justiz und Verfassung: Schuldner- und Insolvenzberatung für Inhaftierte (Jugend-, Männer- und Frauenvollzug) -Senatorin für Soziales: Schuldnerberatung für Inhaftierte des offenen Vollzugs, für Straffällige, Haftentlassene (Jugendliche und Erwachsene) und Angehörige 5. Schuldenregulierungsfonds für Straffällige, Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige. Der Schuldenregulierungsfonds oder Resozialisierungsfonds wurde 1985 beim Verein Bremische Straffälligenbetreuung eingerichtet. Gründungsmitglieder sind der Senator für 3 Justiz und Verfassung, die Sozialen Dienste der Justiz sowie einige freie Träger der Straffälligen- und Drogenhilfe in Bremen, die Einlagen in den Fonds erbracht haben. Über den Fonds werden Bürgschaften bei Darlehensaufnahme der Schuldner gegenüber der Sparkasse Bremen vom Vorstand des Trägers übernommen. Der Fonds ist eine Entschuldungshilfe im Rahmen der Schuldenregulierung für überschuldete straffällig gewordene, inhaftierte oder haftentlassene Männer und Frauen und deren Angehörige. Finanzierung: Die Personalkosten für die Fondsverwaltung und Betreuung der Fondsfälle werden vom Senator für Justiz und Verfassung getragen. 6. Entlassungsvorbereitungspool (EVB-Pool) Arbeitsgemeinschaft zwischen der JVA Bremen und den beiden freien Trägern der Straffälligenhilfe, Hoppenbank e.V. und Verein Bremische Straffälligenbetreuung. Die Koordination liegt bei der JVA Bremen. Aufgaben: Beratung und Vermittlung von inhaftierten Frauen und Männern in kostenpflichtige Maßnahmen (Betreutes und begleitetes Wohnen, Alkohol- oder Drogentherapie, Langzeitund Wiedereingliederungshilfen) im Hilfesystem für Straffällige, Drogenabhängige und Psychisch Kranke. Die Beratung und Unterstützung kann freiwillig in Anspruch genommen werden. Finanzierung: Senator für Justiz und Verfassung 7. Intensiv Begleitetes Wohnen, Sozialtherapeutisches Wohnheim, Aufsuchende Hilfen Die Träger der freien Straffälligenhilfe, VereinBremische Straffälligenbetreuung u. Hoppenbank e.V., sind Träger von Wohnprojekten für Straffällige und Haftentlassene. Es handelt sich um ambulante sowie teilstationäre Begleitung in Projekthäusern und im Einzelbetreuten Wohnen. Maßnahmebeginn: In begründeten Fällen 3 Monate vor Haftentlassung möglich. Betreuungsdauer: bis 24 Monate Vermittlung: Die Vermittlung erfolgt aus Haft über den Entlassungsvorbereitungspool (EVB-Pool). Bei Straffälligen und bereits Haftentlassenen vermittelt die Sozialberatungsstelle des Vereins Bremische Straffälligenhilfe oder das Jobcenter Bremen. Gutachterlicher Fachdienst: Zentrale Wirtschaftliche Hilfen des Amtes für Soziale Dienste Rechtsgrundlagen: §§ 67-68 SGB XII; § 16a Nr. 3 SGB II Bremen, den 02.09.2016 Elke Bahl, Verein Bremische Strafälligenbetreuung 4 1 Stand 28.08.2015 Rahmenkonzept Chance Netzwerk Mit den im ESF beantragten Projekten im Bereich Straffälligenarbeit wird die erfolgreiche Arbeit des Projektverbundes Chance aus Chance I bis Chance IV zur systematischen Betreuung von Straffälligen mit dem Ziel der Wiedereingliederung fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Der Projektverbund Chance ist erfolgreich in der Wiedereingliederung von Ex- Gefangenen und Ex-Straffälligen tätig. In den Jahren hat sich ein Netzwerk unterschiedlicher Projekte und Träger, oftmals durch weitere Fördermittel finanziert, gebildet, so dass hier der Begriff Chance-Netzwerk zur Umschreibung genutzt werden wird. Die aktuelle Förderphase Phase von Chance IV endete am 31.12.2014. Weitere Förderungen für den Zeitraum nach dem 01.01.2015 wurden und werden beantragt. Der im Jahr 2000 gegründete Projektverbund Chance zielt langfristig auf eine Verbesserung und Systematisierung der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung von (Ex-)Strafgefangenen und (Ex-)Straffälligen ab. In diesem Rahmen werden Konzeptionen einer systematischen Wiedereingliederungsstrategie entwickelt und umgesetzt. Wiedereingliederung wird als Prozess aufgefasst und umfasst sowohl die Zeit in der Haft als auch die Zeit danach. Zu gestalten ist folglich ein entsprechender Förderkorridor, der sowohl die unterschiedlichen Bereiche als auch die Bedarfe der TeilnehmerInnen abdeckt. Beginnend mit ersten fachpraktischen Qualifizierungen und (Wieder-)Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit in der Justizvollzugsanstalt wird der Übergang von Haft oder Straffälligkeit in Freiheit mit Aspekten der Nachbetreuung / Nachsorge verbunden. In den bislang vier Förderperioden wurden hierbei unterschiedliche Ansätze und Schwerpunkte entwickelt, ausgetestet und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Der Schwerpunkt der vollzuglichen Bildung und Qualifizierung zu Beginn der ersten Förderphase wurde in den nachfolgenden Phasen mit Maßnahmen, die den Übergang von Haft in Freiheit und die Nachsorge umfassen, ausgebaut. Aufgrund der Erfahrungen des Projektverbundes hat sich hierbei die Notwendigkeit von Netzwerkarbeit und institutionsübergreifender systematischen Ansätzen gezeigt. Eine Institution oder Träger alleine ist nicht in der Lage die vielfältigen Bedarfe sowie die Bearbeitung der bei den meisten Personen vorliegenden multiplen Problemlagen zur Überwindung der Integrationshemmnisse im Rahmen der berufsorientierten und sozialen Wiedereingliederung zu leisten. Von erheblicher Bedeutung ist eine systematische und übergreifende Kooperation von Institutionen und Ressorts. In der Förderphase Chance IV kam ein deutlicherer Bezug auf die Einbindung und das Verhältnis zum Stadtteil hinzu. Die Armutsbekämpfung, die Verhinderung der Verfestigung langfristiger Langzeitarbeitslosigkeit ist eine weitere Zielsetzung. Unter dem Begriff Übergangsmanagement hat der Gedanke der C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 2 systematischen Wiedereingliederungspolitik europäische Diskussion gefunden. Eingang in die deutsche und Angestrebt wird weiterhin die Ein-/ und Anbindung des Quartiers. Die Erkenntnisse aus der Netzwerkarbeit der Projektpartnerschaft und Institutionen wie zum Beispiel den Sozialen Diensten der Justiz (Bewährungshilfe/Führungsaufsicht) hatten gezeigt, dass überproportional viele der Klienten nach Haftentlassung in den Stadtteilen Oslebshausen und Gröpelingen verbleiben. Dies ist u.a. neben der Anhängigkeit an SGB II-Leistungen mit erheblichen Problembelastungen der Stadtteile verbunden, die gemeinschaftlich angegangen werden sollten. Der Projektverbund Chance liefert sowohl systematische als auch fachpraktische Erfahrungen und Erkenntnisse, die in die Weiterentwicklung einer systematischen Wiedereingliederungspolitik für Benachteiligte eingehen. Sowohl die Konzeption als auch die praktische Umsetzung findet große Zustimmung in der deutschen Diskussion. Viele Ansätze wurden von anderen Ländern aufgegriffen und in ihre Systematiken eingebunden. Zur konkreten Arbeit des Projektverbundes Chance gehören die Projekte der praktischen Umsetzung in und außerhalb der JVA, die Bildung und Zusammenarbeit in Netzwerken, in denen die Konzeptualisierungen der Wiedereingliederungsstrategien diskutiert und verbreitet werden (lokal, national wie transnational). Die Einbindung und Teilhabe an weiteren Netzwerkverbünden und der Austausch von Best-Practise Mit der Zielgruppe der Strafgefangenen und der (Ex-)Strafgefangenen befasst sich das Projekt mit einer besonders schwierigen Klientel. Auf der einen Seite findet sich ein sehr hoher Anteil von Langzeitarbeitslosen, auf der anderen Seite vielfältige Vermittlungshemmnisse / multiple Problemlagen (Drogenkonsum, veraltete und/oder nicht vorhandene Qualifikationen; Schulverweigerer; soziale Auffälligkeiten, Schulden, lang anhaltender sozialer Ausschluss u.a.). Einige Zahlen: Die JVA Bremen verfügt über ca. 750 Haftplätze; ca. 1000 Personen werden jedes Jahr aus der Strafe entlassen. Der Anteil ohne deutsche Staatsangehörigkeit beträgt ca. 32% für den gesamten Vollzug in Bremen (ca. 22% für die Bundesrepublik). (Innerhalb der einzelnen Abteilungen ist der Anteil dabei unterschiedlich. So ist der Anteil im Untersuchungshaftbereich und im Jugendbereich überdurchschnittlich, im Erwachsenenbereich unterdurchschnittlich. Hinzu kommen weitere Personen mit Migrationshintergrund (z.B. Aussiedler sowie Eingebürgerte.) Der Frauenanteil liegt unter 5%. Die Bremer Bewährungshilfe hat ca. 2800 Klienten. Von diesen sind ca. 2/3 ohne Beschäftigung. Über 60% der Strafgefangenen waren bereits vor Inhaftierung langzeitarbeitlos. Bei den Meisten liegen nur geringe schulische und berufliche Qualifikationen vor. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt werden durch das Stigma Straffälligkeit noch zusätzlich eingeschränkt. Besonders schwierig gestaltet sich der Übergang aus der C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 3 Haft in Freiheit, aus einer hoch vorgegebenen Struktur in eine Situation, in der der Entlassene sein Leben wieder völlig selbst bestimmen muss. Für sehr viele Entlassene stellt dieser Übergang eine besondere Risikolage dar, oftmals bezeichnet als das so genannte 'Entlassungsloch'. Bei Nicht-Gelingen ist der Übergang verbunden mit einem hohen Rückfallrisiko in Straffälligkeit. Es bedarf eines außergewöhnlichen und langfristigen Aufwandes, diese Klientel sozial zu integrieren (Soziale Teilhabe) ebenso wie in Beschäftigung zu bringen, zu halten bzw. wieder in den Arbeitsmarkt oder in Beschäftigung zu integrieren. Zugleich zeichnet sich die Klientel der Strafgefangenen allgemein durch ein hohes Rückfallrisiko in Straffälligkeit aus.1 Die beantragten Vorhaben werden an die Vorerfahrungen von Chance I bis Chance IV anknüpfen, diese ggf. weiter ausbauen sowie an geänderte Förderbedingungen anpassen. Das Konzept der Entwicklung und des Ausbaus eines integrationsorientierten Förderkorridors soll weiter verfolgt werden. Beginnend mit einem entsprechenden Screening beim Zugang in der JVA, verbunden mit der Erstellung eines Integrationsplanes, der die Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit bzw. den Erhalt und Ausbau von beruflichen und sozialen Kompetenzen in Maßnahmen in der Anstalt projektiert und deren Umsetzung organisiert, hin zu einer deutlichen Entlassungsvorbereitung, in der Beratung und nach Möglichkeit bereits Vermittlung in Ausbildung, Beschäftigung und Arbeit für die Zeit spätestens nach der Haft organisiert werden. Eine Nachbetreuung sowohl in beruflichen als auch in psychosozialen Fragen soll eine Stabilisierung der Lebenslagen bei den Klienten bewirken. Gemeinnützige Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zeit direkt nach der Haftentlassung werden vorgehalten, um den Übergang besser zu strukturieren. Zwecks Umsetzung des Integrationsplanes ist ein entsprechendes Übergangsmanagement organisiert worden. Hierzu gehört die Schaffung einer systematischen Betreuungsstruktur, das Vorhalten von Beschäftigungsmöglichkeiten, die Vermittlung in Arbeit und/oder an andere Hilfe-Systeme. Es gilt, möglichst viele für den Prozess relevante Institutionen in den Prozess einzubinden. Der Nachsorgebereich wird weiterhin räumlich konzentriert im KompetenzCentrum (Sonnemannstrasse 6) angesiedelt sein. Zur Verbesserung der Chancen der schwierigen Klientel wird als neuer Weg eine systematische Organisation des Übergangs aus der JVA in die Nachbetreuung geschaffen. Zur Gesamtstrategie des Übergangsmanagements gehört die Bereitstellung von gemeinnützigen Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der 1 Gemäß der deutschen Rückfallstatistik werden von den aus der Haft mit Endstrafe entlassen im Erwachsenenbereich jeder Vierte, im Jugendbereich jeder Dritte innerhalt der folgenden 3 Jahre wieder inhaftiert werden. Bezogen auf jegliche Verurteilungen werden ca. 48% aus dem allgemeinen Strafvollzug, und ca. 55% aus dem Jugendvollzug rückfällig werden. (Jörg-Martin Jehle; Hans-Jörg Albrecht; Sabine Hohmann-Fricke; Carina Tetal: Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2004-2007. Hg. vom Bundesministerium der Justiz. Berlin 2010) C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 4 JVA sowie der Zugang und die Vermittlung in soziale Hilfeinstitutionen. Die Schaffung eines Netzwerkes aller beteiligten Institutionen - Arbeitsmarktakteure, Soziale Dienste der Justiz, Sozialdienst der JVA, Freie Straffälligenhilfe u.a. - ist hierzu notwendig. Erst das Zusammenwirken der Institutionen im Projektverbund, erst ein vernetztes Vorgehen verspricht ein erfolgreiches Handeln. Zwecks konzeptueller Weiterentwicklung, Um- und Durchsetzung dieser Strategie einschließlich der Netzwerkarbeit, des Wissenstransfers und der internen Begleitung und Unterstützung der Teilprojekte ist eine Gesamtkoordination notwendig. Weiterhin sollen Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung im und außerhalb des Vollzug(es) in der ESF-Förderphase weiter an die gegebenen Bedingungen angepasst werden. Eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Bremen und dem Jobcenter als wesentliche Arbeitsmarktakteure ist in Form der bedarfsgerechten Zuarbeit und Einbindung des dortigen Fachwissens und der Fachkompetenzen der Institutionen angedacht.2 Festzuhalten ist, dass Bremen mit der Implementierung des KompetenzCentrums als zentrale Managementstelle aller für den Straffälligenbereich erforderlichen gebündelten Fachkompetenzen einen Vorbildcharakter für die berufsorientierte Integration und damit Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit bei Straffälligen hat. Die Einbindung der Agentur für Arbeit Bremen und dem Jobcenter wird hier als ein wesentlicher Bestandteil gesehen. Die Gesamtkonzeption hat sich zugleich als Ausdruck einer wissenschaftlichen, auf evidenz-basierten Konzeption für eine systematische und Erfolg versprechende Wiedereingliederungspolitik erwiesen, die auf den folgenden zentralen Komponenten basiert: - Ermittlung der Bedarfe im Vollzug; Integrationsplanung - Verbindung der Arbeit im Vollzug mit einer Betreuung nach der Haftentlassung - Qualifizierung im Vollzug mit einer Vermittlungsarbeit, soziales Training entsprechenden Betreuungs- und - Strukturierung des Übergangs zur Vermeidung des ‚Entlassungsloches’ - Bereitstellung von Beschäftigungsmöglichkeiten direkt im Anschluss an die Haft - Betreuung nach der Entlassung; Stabilisierung der Lebenslagen, soziales Training - Abbau von Vermittlungshemmnissen (weiterer Problemlagen) unter Zuhilfenahme weiterer Institutionen (Übergangsnetzwerk) 2 Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit ist in der letzten Förderphase in Form einer Kooperationsvereinbarung zwischen Senator für Justiz, Sozialen Diensten der Justiz, JVA, Agentur für Arbeit, Bremen und Bremerhaven und den Job-Centern Bremen und Bremerhaven vom 01.05.2012 festgehalten worden. C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 5 Erst die Verbindung der Arbeiten in den Anstalten mit der Strukturierung des Übergangs und einer systematischen Nachbetreuung hat sich als Erfolg versprechend erwiesen. Sie ist zugleich von kriminalpräventiver Relevanz, zeigt sich bei Umsetzung doch ein deutlicher Rückgang des Rückfallrisikos.3 Projektstruktur und Teilprojekte im Projektverbund Chance / Chance Netzwerk Zur Durchführung der Konzeption sind Maßnahmen in den folgenden Bereichen notwendig: - Abklärung Beschäftigungsfähigkeit im Vollzug - Beschäftigung und Training im Vollzug - Betreuung und Vermittlung in Beschäftigung und Arbeit, sowohl bereits aus dem Vollzug heraus, als auch in der Phase nach Haftentlassung - Beratung und Betreuung in der Nachhaftzeit / Nachsorge - Beschäftigungsangebote als Übergangsangebot nach Entlassung - Integrationsunterstützende Maßnahmen - die Koordination der Aufgaben In der aktuellen Förderphase sind die jeweiligen aus ESF-Mitteln zu fördernden Teilprojekte an unterschiedlichen Stellen im Gesamtverlauf der Stationen von Straffälligkeit verortet. Es finden sich sowohl Projekte in der Justizvollzugsanstalt, Im Übergang von Haft in Freiheit und im Nachsorgebereich außerhalb der Anstalt. In der JVA Angesichts der Heterogenität der Klientel der Justizvollzugsanstalt sind unterschiedliche Maßnahmen notwendig sowie insbesondere gerade auch eine entsprechende Steuerung der Verläufe. 3 Entsprechende Ergebnisse finden sich in den ersten Meta-Evaluationen und Darlegungen zu einer evidenzbasierten Praxis für den Bereich der Wiedereingliederung von (Ex-)Strafgefangenen. So zeigen amerikanische Meta-Analysen eine Rückfallreduktion nach qualifizierender Arbeitsmaßnahme im Vollzug von 5,9 bis 7,8%, nach grundlegenden Bildungsprogrammen 5,1 bis 7,8%, nach beruflichen Qualifizierungsangeboten zwischen 9 und 12,6% (siehe z.B. Steve Aos; Marna Miller; Elizabeth Drake: Evidence-based adult corrections programs: What works and what does not. Olympia: Washington State Institute for Public Policy 2006). C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 6 So erfolgt im Zugang der JVA, bei Haftaufnahme eine erste entsprechende Bedarfseinschätzung. Abgeklärt werden Fähigkeiten und Fertigkeiten der Aufzunehmenden mit entsprechenden weiteren Empfehlungen. M.a.W. die (kleine Gruppe) der gut qualifizierten wird in die Betriebe vermittelt (ggf. gar bereits für den offenen Vollzug vorgeschlagen). Die mit deutlichen schulischen Defiziten (und der Bereitschaft, diese zu beheben) ausgestatteten Personen werden in die Schule vermittelt. Es findet sich aber ebenso eine große Gruppe von Personen, bei denen eine erste Abschätzung ihrer Bedarfe, Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht eindeutig entscheidbar ist. Damit diese Gruppe besser betreut und erfasst wird, ist ein entsprechendes Angebot notwendig (Projekt Lernwerkstatt Arbeit). Die erfolgreiche Arbeit der Qualifizierung im Vollzug soll durch die justizeigenen Angebote im schulischen und im beruflichen Bereich erfolgen, die durch Angebote externer Träger ergänzt werden sollen. Das Projekt EDV-Bremerhaven (Angebot für männliche Inhaftierte in der JVA Bremerhaven)4 bietet einen ersten Einstieg in das Training von EDV-Kenntnissen und damit in kulturelle Kenntnisse, die einer sozialen Teilhabe förderlich sind. Es soll langfristig übergehen in eine justizeigene Maßnahme oder ggf. aus einem anderen Bereich gefördert werden. Im Rahmen des Projektes Lernwerkstatt Arbeit liegt eine Maßnahme vor für besonders schwierige Klienten, deren Beschäftigungsfähigkeit durch arbeitstherapeutische Maßnahmen wieder verbessert werden sollen. Der Fokus des Projektes ‚Lernwerkstatt Arbeit‘ in der JVA liegt vor allem auf Wiederherstellung von Beschäftigungsfähigkeit. Es gilt, in den unklaren Fällen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer, ihre Entwicklungspotentiale und mögliche weitere Werdegänge zu erfassen, und eine Berufswegeplanung und Integrationsplanung zu ermitteln und in Gang zu bringen sowie Arbeitsfähigkeiten und Arbeitskompetenzen zu bestimmen, zu fördern und zu festigen. Das Projekt Diagnose, Assessment, Profiling in der JVA Bremen (Oslebshausen) leistet seit vielen Jahren erfolgreich eine Festigung und Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit durch den Aufbau erster handwerklicher Fähigkeiten und Arbeitstugenden (für Personen, die über die entsprechenden sozialen Kompetenzen zur Teilnahme verfügen). Es finden sich drei Projekte in der Anstalt: 1. Lernwerkstatt Arbeit (durchgeführt durch Hoppenbank und JVA Bremen) 2. Diagnose, Profiling und Assessment (durchgeführt durch die JVA Bremen) 3. EDV-Kurs Bremerhaven (durchgeführt vom bfw) 4 Aufgrund der vorübergehenden Schließung der Teilanstalt in Bremerhaven zwecks Sanierung wird die Maßnahme in Oslebshausen stattfinden. C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 7 Zunächst zu den Maßnahmen in der JVA Bremen mit den beiden Standorten Oslebshausen und Bremerhaven. Das Projekt Lernwerkstatt Arbeit ist eine arbeitstherapeutisch orientierte Maßnahme für besonders schwierige und arbeitsentwöhnte Teilnehmer. In der Maßnahme DPA erfolgt ein Training von handwerklichen Fertigkeiten für bereits sozial und lerntechnisch stabile Teilnehmer. In beiden geht es um die Feststellung, Festigung und Training von Arbeitstugenden, und damit um die Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung weiterer sozialer Teilhabe. Die Zuweisung zu den jeweiligen Teilprojekten bestimmt sich bereits über den Zugang (der Zugangserhebung) in der Anstalt: So werden die Personen mit psychischen und Verhaltensauffälligkeiten, nicht einschätzbaren Arbeitsverhalten in die arbeitstherapeutisch orientierte Maßnahme verwiesen. Dort gilt es, durch entsprechende Maßnahmen, durch praktische Tätigkeiten, die Möglichkeiten der Person und die Möglichkeiten der Verbesserung von Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuschätzen und ggf. bereits in den praktischen Tätigkeiten zu trainieren und zu verbessern. Aufgrund der vorliegenden schwierigen psychosozialen Lage ist hier eine besondere Betreuung und Anleitung notwendig. Personen ohne Verhaltensauffälligkeiten, deren Einschätzung von Arbeitstugenden und Beschäftigungsfähigkeit aufgrund langjähriger Arbeitslosigkeit oder veralteten Qualifikationen nicht eingeschätzt werden können, gelangen gleich in das Teilprojekt DPA. Bei letzteren liegt ein geringerer Bedarf an sozialpädagogischer Betreuung vor. • Lernwerkstatt Arbeit (durchgeführt durch Hoppenbank e.V. und JVA Bremen) Angesichts der Ausgangslage der Insassen (besonders schlechte schulische und berufliche Qualifikationen; Drogenkonsum, oftmals nur sehr geringe Arbeitserfahrungen, psychische und soziale Auffälligkeiten u.a.) erweisen sich spezifische Maßnahmen zur (Wieder-)Herstellung von sozialen Kompetenzen, Beschäftigungsfähigkeit als notwendig. So soll für besonders belastete Klienten (insbesondere aus dem Bereich der Sozialtherapie, aber auch aus anderen Abteilungen) eine arbeitstherapeutische Maßnahme geschaffen werden. In den durch EFRE-Mittel geschaffenen Räumlichkeiten soll eine Abklärung der Möglichkeiten der Person ebenso wie eine Wiederheranführung an die Arbeitswelt unter fachlicher Anleitung erfolgen. Das Projekt ist gewissermaßen ergebnisoffen: Je nach Einschätzung kann in der Nachfolge eine Vermittlung in andere Maßnahmen, in Betriebe o.a. erfolgen, aber ebenso ein Vorschlag zu einer therapeutischen Maßnahme oder gar zu einer Berentung. C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 8 Geschaffen werden durch das Projekt Grundstrukturen einer behandlungsbezogenen fachlichen Wiedereingliederungsstruktur. (Diese soll im Folgenden durch weitere Projekte ergänzt werden (Schulung des Personals, Austausch von best practice u.a.). • Diagnose, Profiling und Assessment (durchgeführt von der JVA) In dieser niederschwelligen Maßnahme erfolgt eine erste Testung und Abklärung von berufs- und bildungsbezogenen Kompetenzen und Arbeitstugenden im handwerklich- motorischen Bereich. Zielgruppe sind Inhaftierte Männer, die weder über arbeitsmarktrelevante Fertigkeiten noch einschlägige berufspraktische Erfahrungen verfügen und deren Beschäftigungsfähigkeit wieder hergestellt werden muss. Neben der systematischen Testung mit hamet2, werden die Teilnehmer in fachpraktischen Übungen angeleitet und erprobt. Eingeschätzt werden Arbeits- und Sozialverhalten sowie die weiteren beruflichen Möglichkeiten der Teilnehmer im handwerklichen Bereich. Die Organisation der Maßnahme wurde im Verlauf optimiert. Neben Bewerbungsverfahren der potentiellen Teilnehmenden wurden die Zugangsvoraussetzungen feinjustiert. In der Folge konnte die Anzahl der Fehlzuweisungen und/oder frühzeitigen Abbrüche deutlich verringert werden. Im Sozialbeobachtungsbogen werden die Entwicklung von Kompetenzen u.a. erfasst, insbesondere Teamfähigkeit und Lernfortschritte. Motivationsfördernd sind die greifbaren Erfolgserlebnisse in der praktischen Arbeit (in den Bereichen Holz, Metall und Farbe). Durch die Herstellung von Gegenständen für gemeinnützige Einrichtungen (Herstellen von Spielzeug und Gerätschaften für Kindergärten und andere sozialen Einrichtungen, insbesondere im Stadtteil) können die Teilnehmenden der Gemeinschaft etwas Positives zurückzugeben. Durch das feedback der Einrichtungen erfahren die Teilnehmenden Wertschätzung, was wiederum das Lernverhalten fördert. Diese teilweise sehr neuen Erfahrungen wirken sich positiv auf das Selbstbild der Teilnehmenden aus. Weiterhin werden von einigen Teilnehmern Einzelstücke hergestellt, die ihre Kompetenzen vorzeigbar unter Beweis stellen (z.B. bei Bewerbungen). Für die Zeit nach der Maßnahme werden entsprechende Perspektiven entwickelt. Umgesetzt werden diese durch die weitere Vermittlung in die Betriebe der JVA. Zugleich wirkt die durch die Spenden der Gemeinschaft zugute kommende Arbeit sich positiv auf das Bild von Straffälligen in der Gesellschaft aus und zeigt eine gute Außenwirkung (siehe die entsprechenden Pressemitteilungen über das Teilprojekt). Die Maßnahme wird von den Teilnehmenden sehr gut angenommen. Die Maßnahme bewirkt bei den Teilnehmenden, eine realistische und arbeitsmarktorientierte Vorstellung für eine berufliche Perspektive zu entwickeln. • EDV-Kurs Bremerhaven (durchgeführt vom bfw) (in Bremen) C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 9 Kenntnisse im EDV-Bereich werden heute für alle Bürger als grundlegende Fähigkeiten angesehen. Gerade im Bereich der Straffälligen fehlen diese Kenntnisse auffallend häufig. Zugleich lässt sich der EDV Bereich für das Training von basic skills (Rechnen, Schreiben, Lesen, Allgemeinwissen) und sozialer Kompetenzen gut nutzen. Der EDV-Kurs kann auf eine langjährige und gute Praxis in der JVA zurück blicken. Die Insassen nehmen das Kursangebot sehr gut an. Gerade der EDV-Kurs ist in der Lage, den unterschiedlichen Fähigkeiten, Voraussetzungen und Möglichkeiten der Teilnehmenden Rechnung zu tragen. Eine Binnendifferenzierung sichert eine für jeden Teilnehmenden optimale Lernsituation. Es besteht eine ständige Nachfrage (zur Teilnahme, dem Angebot von aufbauenden Fortgeschrittenenkursen etc.). Die gute Lernerfahrung wird von den Teilnehmenden positiv an andere Inhaftierte weiterempfohlen. So hatte die Maßnahmeevaluation hohe Weiterempfehlungsraten ergeben. Zugleich zeigt sich ein für das Gefängnis untypische Verhaltensweise in dem Kurs: die Insassen helfen sich gegenseitig. Sozialverhalten und Teamfähigkeit werden neben der reinen Wissensvermittlung aktiv gefördert. Dies ist ein Aspekt, der angesichts der prekären Problemlagen von Strafgefangenen von besonderer positiver Bedeutung ist. Durch eine passgenaue Binnendifferenzierung und einzelfallbezogene Leistungsanforderungen, gelingt es selbst das stark vertretene ‚Drehtür-Klientels’ zu erreichen und damit Lernerfolge umzusetzen. Der Kursleiter strebt an, wenigstens einen der Durchgänge für die Leistungsstärkeren durchzuführen. Dies ist wie ein aufbauender Fortgeschrittenenkurs zu verstehen. Teilnehmer für einen Durchgang sind vorhanden. Ggf. sind auch kleinere Kurse im Frauenvollzug umsetzbar. Da dieser Kurs neben seiner sozialintegrativen Funktion ebenso eine qualifizierende Funktion hat, die die Verortung im Bereich ‚Sozialer Teilhabe‘ nicht eindeutig macht, soll dieser Kurs überführt werden in anstaltseigene Angebote. Eine Förderung aus einem anderen Schwerpunkt ist ebenfalls denkbar. Außerhalb der JVA / der Übergang Der weiter auszubauende und zu gestaltende Element wird in Chance Netzwerk zum einen in der Gestaltung des Übergangs von Haft in Freiheit liegen, zum anderen im Bereich außerhalb der JVA im ‚KompetenzCentrum’ liegen. Durch die Bündelung der für den Straffälligenbereich und die Wiedereingliederung der Haftentlassenen relevanten Dienste (BA, Jobcenter; Berufshilfe, Soziale Dienste der Justiz, Straffälligenhilfeträger u. a. ) kann auf der sozialen und juristischen Seite eine effektive, schnelle und zielgerichtete Unterstützung der Klienten erfolgen. Zugleich ist eine hohe Einbindung der Klienten in das Geschehen (soziale Kontrolle) gegeben. Durch den Versuch, die Ex-Gefangenen in einer C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 10 Betreuungsstruktur zu halten sowie sie einer beschäftigungsorientierten Tagesstrukturierung durch die Bereitstellung von Beschäftigung nach Möglichkeit direkt nach der Haft zuzuführen, kann das so genannte Entlassungsloch minimiert und ein unstrukturierter Übergang in Freiheit mit hoher Wahrscheinlichkeit des Scheiterns abgefedert werden. Dieser Eingliederungskorridor, beginnend nach individuellem Bedarf mit Beratung und Betreuung, Stabilisierung und erster Beschäftigung in ‚In-Jobs’ und damit gemeinschaftsdienlichen Arbeiten bis hin zur weiteren Vermittlung in Arbeit soll hier umgesetzt werden. Durch die vorhandenen Dienste soll in Kooperation mit diesen ebenso eine Beratung und Vermittlung in Ausbildung, Beschäftigung und Arbeit erfolgen. Unterschiedliche Angebote gilt es vorzuhalten, sowohl Beschäftigung und Qualifizierung als gerade auch niedrigschwellige Angebote (Tagesstrukturierung mit Schulungen). Zur Durchführung der Gesamtperspektive ist das KompetenzCentrum zentrale Ort. Es ermöglicht die Organisation des Übergangsmanagements. Es sichert und gewährleistet die Verbindung der sozialen Betreuung durch die Dienstleister mit Maßnahmen der Beschäftigung. Das Angebot ist grundsätzlich weiter ausbaubar, d.h. es können ggf. weitere Maßnahmen angedockt werden, sei es zur Ausweitung der Perspektiven (z.B. Arbeiten im Jugendbereich, Angehörigenarbeit), sei es zur zahlenmäßigen Ausweitung der Beschäftigungsangebote. Durch die Organisation des KompetenzCentrums wird eine ausweitbare Grundinfrastruktur geschaffen. Im Bereich außerhalb der Anstalt finden sich weitere Projekte: 1. Übergang Haft Freiheit / Übergangsgestaltung mit den Teilprojekten a. die Berufshilfe (durchgeführt durch den Hoppenbank e.V.), b. Betreuung von Geldstrafenabarbeitern (Vermeidung Ersatzfreiheitsstrafe) 2. die Bildhauerwerkstatt Außenwerkstatt (durchgeführt vom Verein Mauern Öffnen) (diverse Fördermittelgeber), 3. Flankeirende Maßnahmen / Integrationsmodule (organisiert durch die Gesamtkoordination; durchgeführt durch den Hoppenbank e.V.; Verein für Bremische Straffälligenhilfe u.a.) sowie 4. die Gesamtkoordination (durchgeführt beim Senator für Justiz und Verfassung) Zugleich gilt es die Organisation des KompetenzCentrums zu leisten. Zentral wird weiterhin die Anbindung an weitere Projekte aus anderen Förderbereichen sein. So gilt es insbesondere die Kooperation mit den beschäftigungsbezogenen Maßnahmen (gemeinnützige Arbeit, gefördert durch das Jobcenter) zu leisten und aufrechtzuerhalten. Diese Maßnahmen wird durch das Förderwerk umgesetzt (im KompetenzCentrum, im Blockland). C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 11 Im Nachsorgebereich gilt es, den Übergang von Haft in Freiheit zu strukturieren, eine intensive Betreuung in sozialen und beruflichen Aspekten zu leisten sowie den TeilnehmerInnen erste Möglichkeiten zur Beschäftigung (gemeinnützige Arbeit) zu bieten. Beratung und Vermittlung in Arbeit sind weitere Aspekte der Organisation im Bereich der Arbeit der Partner im Chance-Netzwerk. • InJob (Durchführung durch Förderwerk; Förderung durch Jobcenter) Die Bereitstellung von Beschäftigungsplätzen für die Zielgruppe der Haftentlassenen erfolgt im Teilprojekt ‚InJob’ im KompetenzCentrum. Ein Angebot von Beschäftigungsstellen gemeinnütziger Arbeit wird vorgehalten. Angeboten werden Beschäftigungen mit unterschiedlichen Anforderungsstufen. Für die oftmals arbeitsmarktferne Klientel sind diese Angebote von besonderer Bedeutung. Unter Anleitung werden erste Arbeitserfahrungen gewonnen. Damit ist eine positive Selbstverstärkung verbunden. Diese sind in das Chance-Netzwerk in Form einer Kooperation eingebunden. Die Koordination und Vernetzung mit weiteren Beschäftigungsträgern sowie dem Straffälligennetzwerk ist ebenfalls zu leisten. Zurzeit werden ca. 25 InJob-Stellen als Beschäftigungsplätze vorgehalten. Die Anleitung und Betreuung dieser Plätze erfolgt durch die Aufwendungen im Rahmen der InJobs. Mit dem Ausbau und der Gestaltung des Straffälligen-Netzwerkes können weitere Beschäftigungsgelegenheiten und Vermittlungsmöglichkeiten im In-Job und anderen Bereichen geschaffen werden. Angesichts oftmals vorliegender physischer und psychischer Einschränkungen haben sich die niederschwelligen Angebote als besonders wirksam erwiesen. Aufgrund der meist vorliegenden multiplen Problemlagen der Klientel besteht die Notwendigkeit der begleitenden sozialpädagogischen Betreuung um die Lern- und Arbeitsfähigkeit zu stützen. Die Maßnahme wirkt persönlich stabilisierend und fördert die soziale und berufliche Integration. Die Organisation des KompetenzCentrums als Ort diverser Dienste ist hier von Vorteil. Das Angebot wird gut angenommen. Übergangsgestaltung: Der Übergang von Haft in Freiheit bedarf der Unterstützung, damit zum einen die Klienten nicht in das so genannte Entlassungsloch fallen, zum anderen sie bereits in Haft beginnen können, erste Schritte zur Bewältigung der Aufgaben in Freiheit zu unternehmen. Praktisch bedeutet dies insbesondere die Abklärung der finanziellen Situation (Anträge von Arbeitslosengeld I, bzw. in der Regel II) und der Versuch, C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 12 eine Arbeit zu finden und zu halten. Fragen der sozialen Integration werden ebenso einer Bearbeitung zugeführt (Wohnen, Therapie u.a.). In diesem Prozess unterstützt die Berufshilfe die Klienten, sei es bereits in der Anstalt, sei es im Nachhaftbereich draußen. • die Berufshilfe (durchgeführt durch den Hoppenbank e.V.) Die Berufshilfe übernimmt seit vielen Jahren die zentrale Rolle in beruflicher Betreuung, Beratung und Vermittlung in beruflichen Fragen in und außerhalb der Justizvollzugsanstalt. Das Jobcenter schätzt die profunde Fachkenntnis und Nähe der Maßnahme zur Klientel. Die Berufshilfe leistet eine sehr gute einzelfallbezogene Klientenarbeit. Der Erfolg zeigt sich auch in den guten Ergebnissen / der Vermittlung der Klientel. Die guten Vermittlungszahlen angesichts der schwierigen Klientel verdeutlichen den Erfolg des Projektes. Die Berufshilfe ist als Ansprechpartner die vermittelnde Stelle zwischen Klientel und Jobcenter/Agentur für Arbeit in und außerhalb der Anstalt. Sie ist an den Standorten in Bremen Mitte und Bremen Nord (dort bei den Sozialen Diensten der Justiz) sowie im KompetenzCentrum vertreten. Erste Kontakte können bereits in der Anstalt hergestellt werden. (Aufgrund des Leistungsausschlusses nach dem SGB II im Strafvollzug, wird dieser Bereich in der JVA aus ESF Mitteln finanziert und die Beratung von SGB II-Klientel außerhalb über das Jobcenter.) Die zentrale Rolle der Beratung in und außerhalb der Anstalt in Bezug auf beschäftigungsbezogene Aspekte, die damit verbundene Vermittlungstätigkeit sowie die Betreuung in der Zeit nach der Entlassung soll durch das im KompetenzCentrum angesiedelte Berufshilfe-Projekt erfolgen. Neben der Beratungs- und Betreuungs- und Vermittlungsarbeit für die Klientel der Zielgruppe kommt der Berufshilfe weiterhin eine zentrale Bedeutung in der Koordinierung der Vernetzung der arbeitsmarktrelevanten Akteure zur Verbesserung der Zusammenarbeit zu. Durch Potentialanalysen, Profiling und Assessment soll die Berufshilfe die Klienten in das Netzwerk der Beschäftigung und Arbeit einbinden und bei Problemen zusammen mit anderen Akteuren intervenieren. Zugleich ist die Berufshilfe Ansprechpartnerin für Arbeitgeber und Klienten die bereits in Arbeitsverhältnissen stehen, bei auftretenden Problemlagen. • Ableistung gemeinnütziger Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen (soziale Betreuung erfolgt im ESF Projekt der Hoppenbank e.V.; Umsetzung der praktischen Arbeiten durch das Förderwerk im Rahmen einer Jobcenter-Maßnahme) Im Rahmen der Möglichkeiten des Kompetenzcentrums werden ebenso Stellen gemeinnütziger Arbeit angeboten zur Abarbeitung einer Geldstrafe (Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen) (6 – 12 Abarbeitungsplätzen), insbesondere für ExGefangene. Diese werden hierbei angeleitet und betreut. Die soziale Lage dieser Klienten ist nicht grundsätzlich unterschiedlich zu der der anderen Ex-Straffälligen. C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 13 • Integrationsunterstützende Maßnahmen / flankierende Maßnahmen Zwecks Umsetzung einer Perspektive sozialer Teilhabe sind weitere kleinere Interventionsprojekte geplant, die einer erfolgreichen Wiedereingliederung förderlich sind. So sollen spezifische Beratungsprojekte, kleine Maßnahmen sowie Beratungsprojekte auf die multiplen Problemlagen reagieren, positive Unterstützungen und Erfahrungen ermöglichen, Netzwerke sichern und eine Perspektive für einen Ausstieg aus Straffälligkeit fördern. Gedacht ist zurzeit an Maßnahmen wie Abstinenzberatung in der Anstalt. Das Kleinprojekt ‚Ich lese für Dich‘ gehört ins Feld Angehörigenarbeit, es sichert soziale Beziehungen. Ein Projekt zur Tagesstrukturierung und zum Training der Aktivitäten des alltäglichen Lebens ist ein weiteres Element. Die Betreuung durch Ehrenamtliche wird über ein weiteres Modul geregelt. Gesundheitsförderung von Frauen ebenso wie besondere Angehörigenarbeit mit inhaftierten Frauen sind weitere Maßnahmen. Auch ein Erziehungstraining für Väter in der Haft ebenso wie Theaterprojekte gehören zu integrationsunterstützenden Maßnahmen. Weitere Projekte sind denkbar. Mit diesen Kleinprojekten werden spezifische Unterstützungsleistungen angeboten, die den sozialen Wiedereingliederungsprozess unterstützen. Die inhaltliche Abklärung und Organisation soll durch die Gesamtkoordination beim Senator für Justiz und Verfassung erfolgen. Die Maßnahmen werden von unterschiedlichen Trägern umgesetzt. • das KompetenzCentrum (mitorganisiert durch alle Beteiligten) Im Rahmen des KompetenzCentrums sind ergänzend Dienste zur Betreuung in psychosozialen Fragen (Drogen, Schulden, Arbeit) organisiert. Die Konzeption des KompetenzCentrums, als integrative Infrastruktur der Versorgung der Klienten mit psychosozialen und berufsbezogenen Diensten, gehört ebenso zur Aufgabe des Teilprojektes (in Kooperation mit der Gesamtkoordination). Ziel ist der Aufbau eines Betreuungszentrums, in dem alle relevanten Institutionen, die zu einem umfassenden Wiedereingliederungskonzept gehören, vertreten sind. Zugleich gilt es, die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen zu koordinieren und damit die Schnittstellenproblematiken zu minimieren. Durch regelmäßige Treffen im KompetenzCentrum wird diese Aufgabe ebenfalls mit bearbeitet. Weiterhin gilt es, die Diskussion und Verbreitung des Modells – überregional, vor Ort, (in Kooperation mit der Gesamtkoordination) zu leisten. Eine engere An- und Einbindung in den Stadtteil wird in ersten Schritten aufgebaut. Damit ergibt sich als weitere Aufgabe die Kooperation mit zukünftigen Projekten im Bereich der Straffälligenarbeit auszubauen, hier insbesondere zukünftige Projekte C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 14 in der ehemaligen Frauen- und Jugendanstalt Blockland. Das dort seit April 2015 ansässige, aus Bundes-ESF-Mitteln geförderte Projekt ‚IGEL‘ gilt es einzubinden und zu unterstützen, sowie die aus EFRE-Mittel aufgebaute Infrastruktur weiter zu sichern. (Entsprechende Anschlussprojekte sind in Planung.) C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 15 • die Bildhauerwerkstatt Außenwerkstatt (durchgeführt vom Verein Mauern Öffnen) Die Bildhauerwerkstatt Außenwerkstatt ist räumlich neben dem KompetenzCentrum untergebracht. Auf diese Weise werden die Angebote und Beratungsleistungen des KompetenzCentrums ebenfalls gut mitgenutzt. In der Außenwerkstatt werden 5 Ganztags-Beschäftigungsstellen für Straffällige. (Männer und Frauen), Ex-Strafgefangene wie auch Teilnehmende aus dem Offenen Vollzug bereitgehalten. Teilnehmende erfahren eine umsetzbare Tagesstrukturierung. Kunstwerke für den öffentlichen Raum, die im Vollzug geschaffen werden, können durch Initiative der Außenwerkstatt an ihren Bestimmungsort transportiert und aufgebaut werden. Alle hierbei anfallenden Arbeiten werden von der Außenwerkstatt übernommen. Zusätzlich können bestehende Kunstwerke in der Stadt Bremen durch diese Außenwerkstatt gereinigt und restauriert werden. Eine kontinuierliche Beschäftigung der Personen in Haft und in der Nachhaftzeit ist möglich. Neben Reinigungs- und Pflegearbeiten von Kunstobjekten im Öffentlichen Raum, handwerklichen Grundkenntnissen, werden eigene künstlerischer Arbeit gefertigt. Es werden grundlegende praktische Fertigkeiten trainiert, ebenso wie Arbeitstugenden und Sozialverhalten. Durch die kompetente Anleitung der Fachkräfte erfolgt eine gute Wiederherstellung von Beschäftigungsfähigkeit und deren Erhalt. Die Maßnahme wird sehr gut angenommen. Gendergesichtspunkte werden hervorragend in die Maßnahme eingebunden. So hatte zum Beispiel eine weibliche Teilnehmerin aus dem Offenen Vollzug mit entgegenstehenden Rollenvorstellungen („Das ist die Aufgabe des Mannes“) erstmalig ein Erfolgserlebnis durch die Anleitung zum Bildaufhängen („Nagel in die Wand schlagen“ und Nutzung einer Bohrmaschine), das sie beflügelte es in ihrem Alltag umzusetzen und mehr Selbstständigkeit zu entwickeln. Aufgrund ihrer Arbeit (Kunst im öffentlichen Raum, Arbeiten für gemeinnützige u.a. Institutionen) zeigt sich eine deutliche positive öffentliche Wirkung. Im Aufbau ist eine weitere Außenwerkstatt auf dem Blockland-Gelände. • die Gesamtkoordination (durchgeführt beim Senator für Justiz und Verfassung) Die beim Senator für Justiz und Verfassung angesiedelte Gesamtkoordination des Projektverbundes koordiniert die Trägergemeinschaft und die Einzelprojekte. Die strukturelle Weiterentwicklung und Organisationsentwicklung des KompetenzCentrums gehört mit zu den Aufgaben. Die Einbettung und Entwicklung des Projektverbundes sowie die Einbindung und Schnittstellenmanagement weiterer C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 16 Maßnahmen für Straffällige wird erarbeitet und gesteuert (z.B. Projekt „BIWAQIII“Projekt „IGEL“; Netzwerk der Projekte im Strafvollzug sowie des Übergangsmanagements). Anschlüsse an entsprechende Netzwerke, Diskussionen und Wissenstransfer sind hier ebenso zu nennen. Das Teilprojekt Koordination hat die Aufgabe, die einzelnen Stränge des Projektvorhabens zu koordinieren und insbesondere den Transfer zu anderen Projektverbünden im Bereich der Wiedereingliederung Straffälliger sowie zu den relevanten Arbeitsmarktakteuren sicher zu stellen. Die Organisation der Umsetzung der Integrationsprojekte zählt ebenso zu den Aufgaben. Entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzungsarbeit ist in Kooperation mit den anderen Teilprojekten (mit Arbeitgebern, BA u. a.) zu leisten. Eine Weiterentwicklung des KompetenzCentrums wird durch die Gesamtkoordination zu initiieren sein, sei es im Sinne der konzeptuellen Weiterentwicklung, sei es in Form von Unterstützung in der Netzwerkarbeit und der Akquirierung weiterer Projekte und Beschäftigungsangebote. Der Gesamtrahmen der Wiedereingliederungsstrategie ist aufgrund der Zuständigkeit allein beim Senator für Justiz und Verfassung durch die Gesamtkoordination umsetzbar. Übersicht: Plätze Dauer TN p.a. EDV-Qualifizierung / Sozialkompetenz 9 Bremerhaven 3 Monate 36 Arbeitstherapeutische Maßnahme 9 6 Monate 18 Diagnose, Profiling, Assessment, 9 2 Monate 54 124 EFS/gemeinnützige Arbeit 6-12 Stellen Außenwerkstatt ( davon 2 In-Jobs) 5 1 Jahr 5 55 1 Jahr 40-45 Berufshilfe Vermittlungsfälle in In-Jobs (Straffälligennetzwerk) Berufshilfe : Beratungsangebote Ergänzend/Nach Möglichkeit (Gefördert durch Jobcenter): 240 25 Stellen 2 Jahre C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 17 Beschäftigungsmöglichkeiten MAE Dimensionen des Gesamtvorhabens: Innovatorische Elemente der Maßnahme Mit der verstärkten Aktivität im außervollzuglichen Bereich, mit der Konzeption des Übergangsmanagements in der Umsetzung des KompetenzCentrums wird eine weitere Ausdifferenzierung der bereits in Chance I gestarteten (Wieder-)Eingliederungsstrategie (Förderkorridor, Eingliederungskorridor) umgesetzt. Hier geht es gerade darum, die Nahtstelle zwischen Vollzug und Freiheit, das so genannte ‚Entlassungsloch’ mit seinen oftmals vorliegenden negativen Konsequenzen (zurück in die Szene, in die Arbeitslosigkeit, in die Kriminalität) zu überbrücken. Mit dem Auf- und weiteren Ausbau des KompetenzCentrums wird zugleich neben der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten eine neue Form der Betreuungsorganisation aufgebaut. Es entsteht ein Dienstleistungszentrum, in dem alle für den Wiedereingliederungsprozess zentralen Institutionen in Form von dauernder Anwesenheit oder über Sprechstundenzeiten vor Ort direkt erreichbar sind (BA, Jobcenter, Bewährungshilfe, Freie Straffälligenhilfe, Schuldenberatung, Drogenberatung usw. ebenso wie Beschäftigungsträger mit Angeboten). Diese Bündelung der Dienste ist hochgradig innovativ und wurde bereits in der vorausgegangenen Förderphase von Fachexperten anderer Bundesländer als beispielhaft dargestellt. Mit der Konzeption einer systematischen Wiedereingliederungsstrategie kommt immer deutlicher die Notwendigkeit ins Blickfeld, das Geschehen in der Gesellschaft mit umzusetzen. Öffentliche Stigmata müssen abgebaut werden, ebenso wie Vorurteile bei Arbeitgebern bezüglich einer Einstellung von ExStraffälligen. Die Aufgabe stellt sich, das Geschehen stärker lokal zu verorten, d.h. in den Stadtteil. Dort leben die Personen, dort müssen die multiplen Problemlagen –mit unterschiedlichen Institutionen u.a.- bearbeitet werden. Zugleich ist aufzuzeigen, dass die Ex-Straffälligen ebenfalls einen Beitrag zur positiven Gestaltung des Stadtteils beitragen (im Rahmen der gemeinnützigen Arbeit). Zwecks Umsetzung einer sozialen Wiedereingliederung ist die Vernetzung mit dem Stadtteil notwendig und zu fördern. Regionale Kooperationen/Kooperationsstrukturen Für ein erfolgreiches Übergangsmanagement ist eine effektive Vernetzung mit weiteren Akteuren (Fördermittelgeber, BA, Jobcenter, Handwerkskammer, Innungen, Arbeitgeber, Zeitarbeitsorganisationen, Bildungsträger u.v.m. im Bereich der beruflichen Wiedereingliederung sowie der Freien Straffälligenhilfe, SozialC:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 18 dienste, Wohnungsgesellschaften, Gesundheitsamt, Vereinen, Kirchen u.v.m. für die soziale Integration und die Bewältigung von Problemlagen) notwendig. Die bestehenden erfolgreichen Kooperationen im Rahmen von Chance, insbesondere mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Bremen, gilt es weiter auszubauen. Im Bereich der Renovierungsarbeiten der JVA erfolgen zur Zeit besonders viele Kooperationen mit externen Betrieben, Handels- und Industriekammern u. a., so dass hier die Arbeitsmarktakteure stärker ins Spiel kommen. Im KompetenzCentrum sind ebenso ehrenamtliche Kräfte in der Straffälligenhilfe unterstützend tätig. Arbeitsmarkt-, sozial- und wirtschaftsstrukturpolitische Bedeutung des Vorhabens (Nutzen) Sowohl die Gruppe der Ex-Strafgefangenen als auch die Klientel der Bewährungshilfe zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Langzeitarbeitslosigkeit und damit durch Abhängigkeit von den Sozialhilfesystemen aus. Weniger als 1/5 der Gruppe geht einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Mit der Strategie des Übergangsmanagements sollen durch die Vermittlungsarbeit möglichst schnell die beschäftigungsfähigen Personen an Arbeit und Beschäftigung herangeführt und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Für die größere Gruppe der Klientel soll durch Tagesstrukturierung im Rahmen gemeinschaftsdienlicher Arbeiten ihre Arbeitsfähigkeit hergestellt und/oder erhalten und auf diese Weise ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden. Durch die Verbesserung der Integrationschancen der Klientel wird das Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit verringert und die Dauer des Bezuges von Sozialleistungen reduziert. Aus kriminalpolitischer Perspektive ist mit dieser Strategie eine Verringerung des Rückfallrisikos zu erwarten. Langfristig kann diese Entwicklung bei weiterem zahlenmäßigen Ausbau zur Senkung von Gemeinkosten führen. Transfer der Ergebnisse Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden die Ergebnisse präsentiert und verbreitet werden (Web-Site http://www.chance-bremen.de). Durch die Einbindung in den RESO-Nordverbund und weitere Netzwerke bestehen gute Transfermöglichkeiten. Weiterhin ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Südwest-Verbund und dem Land Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Im Rahmen der Aktivitäten der im Bereich Straffälligkeit arbeitenden Netzwerke werden beispielsweise auf Tagungen und Arbeitstreffen weiterhin die Ergebnisse ausgetauscht. Durch die Organisation von Workshops soll Wissen (good practice) im Chance-Netzwerk verbreitet und dergestalt in die laufende Projektarbeit mit eingebunden werden. C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 19 Mit der Konzeption des Übergangsmanagements und seinen im Chance-Netzwerk umzusetzenden Elementen (Integrationsplan, Vernetzungsstrukturen, Nachbetreuung) wird weiterhin ein Bereich bearbeitet, der bundesweit von hohem und aktuellem Interesse ist. Gender Mainstreaming Da die 'Lebenswelt Gefängnis' immer noch sehr stark patriarchal geprägt ist, ist hier weiterhin auf unterschiedlichsten Ebenen an der Durchsetzung der Gender Perspektive zu arbeiten. So gilt es bei der Durchführung der Maßnahmen dieses Querschnittsthema weiter umzusetzen und eine für eine Gleichstellung der Geschlechter geeignete Umgangsform zu entwickeln (bei Insassen und Personal). Generell wird es in Bezug auf die Gleichstellung von männlichen und weiblichen Gefangenen bezüglich der Weiterbildungsmöglichkeiten und arbeitsmarktvorbereitenden Maßnahmen erforderlich sein, die Lage der weiblichen Gefangenen mit zu beachten. Mit Hilfe von Gender Mainstreaming sollen die Planungen und Perspektiven zur Weiterbildung und Berufsvorbereitung den ungleichen Bedürfnissen von Frauen und Männern im Strafvollzug angepasst werden. Mit der Zielsetzung, Diskriminierung und Ausgrenzung zu vermeiden und gleiche Zugangschancen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, sollen die unterschiedliche Situationen der Frauen und Männer erkannt, analysiert und verbessert werden. In den Teilprojekten Berufshilfe, Außenwerkstatt der Bildhauer und im sozialintegrativen Modul werden weiterhin Teilnehmerplätze für Frauen vorgehalten. Menschen mit Migrationshintergrund Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im Straffälligenbereich lässt sich nur schwer angeben. Der Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit beträgt in der JVA Bremen ca. 32%. Zu den Personen mit Migrationshintergrund ist hier aber ebenso die Gruppe der Aussiedler hinzuzurechnen (zusätzlich ca. 10-15%). Über den Anteil der Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, eingebürgert sind, ist nichts bekannt. Innerhalb der einzelnen Abteilung ist der Anteil unterschiedlich. In den meisten durchgeführten Maßnahmen der beruflichen Förderung war der Migrationshintergrund bei der Durchführung kein Hindernis. Den Personen ist es, so haben die Erfahrungen aus den vorherigen Projektphasen gezeigt, möglich, sich schnell in die Maßnahmestrukturen zu integrieren und kooperativ und konstruktiv mit den Personen ohne Migrationshintergrund zu interagieren. Die Zusammenarbeit der Teilnehmer erwies sich als produktiv. Sie zeigten ein hohes Maß an Lernfähigkeit. In diesem Kontext konnten die Personen gut in die Durchführung integriert werden. Insofern wird im Projektverbund in den berufsbezogenen C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 20 Maßnahmen eine Strategie der ‚Integration durch Praxis’ vertreten, also ein Migrationshintergrund nicht zu einer Ausgrenzung in spezifische nur für diese Gruppe zugängliche Kurse zu organisieren, sondern grundsätzlich diesbezüglich keine Unterschiede zwischen den Teilnehmern zu machen. (Zugleich wird kriminalpräventiv auf diese Weise einer Subkultur-Bildung im Vollzug vorgebeugt.) Bildungspolitische Bedeutung des Vorhabens Mit dem Vorhaben werden zwei bildungspolitische Ziele verfolgt. Zum einen geht es darum, diese besonders bildungsferne Klientel, gekennzeichnet durch mangelnde schulische und berufliche Qualifikationen, oftmals verbunden mit einer Schulverweigerungshaltung, wieder dem Bildungsprozess zuzuführen. Zum anderen wird das Bildungsgeschehen in der Vollzugsanstalt verbessert, insbesondere durch Bemühungen die Standards, die außerhalb der Anstalt gelten, einzuführen und umzusetzen. Die Bildungsprozesse in der Anstalt sollen in Richtung des allgemeinen Arbeitsmarktes angepasst werden. Hierbei handelt es sich um einen intensiven, fortlaufenden Prozess. Regionale und überregionale Bedeutung des Vorhabens Mit der zentralen Umsetzung des Übergangsmanagements einschließlich der Organisation des KompetenzCentrums wird eine bisher einmalige Organisationsform der Betreuung von Strafgefangenen in Deutschland geschaffen. Regional kann der Erfolg der dort geleisteten Arbeit (langfristig) zu einer Senkung der Gemeinkosten (Sozialleistungen usw.) führen. Eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation, durch Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit für die Klientel, kann für den Bremischen Markt einschließlich einer Kostenersparnis (Sozialleistungen, Unterkunftskosten – Kosten der Länder) erfolgen. Eine verbesserte Integration wirkt sich auf das Stadtbild aus. Die Verbesserung der Integrationschancen kann sich ebenfalls positiv auf eine Reduzierung der Rückfallgefahr der Klienten auswirken. Damit wird ebenso die öffentliche Sicherheit gestärkt, die kriminalpräventive Dimension ist nicht zu unterschätzen. Insgesamt kann hier eine Aufwertung des Bremischen Wirtschaftsraums, eine höhere Standortqualität in Bremen und Bremerhaven erfolgen. Damit hat Chance V zugleich und weiterhin einen Pilotcharakter, der ebenso überregional von Bedeutung ist. Bremen nimmt eine Vorreiterrolle in der Neuorganisation des Straffälligenhilfebereiches gerade unter dem klassischen Aspekt der Resozialisierung ein. Gestärkt wird weiterhin die bisher bereits bestehende zentrale Rolle Bremens in der Diskussion im Bereich der Wiedereingliederung, sei es regional, national oder auf der Europäischen Ebene. C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 21 Abbildung: Schaubild zur Struktur des Chance-Netzwerkes C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen3_BKonzept_Chance_Netz.doc 11. September 2016 Eduard Matt c/o Senator für Justiz und Verfassung Bremen Richtweg 16-22 28195 Bremen Tel.: 0421 – 361 – 10870 E-Mail: [email protected] Das WieNeT Wiedereingliederung von Straffälligen als Netzwerkaufgabe (01.09.2015 – 31.08.2019) Geplante Aktivitäten: Aufzubauen ist ein Wiedereingliederungs-Netzwerk für Ex-Strafgefangene und ExStraffällige. Orientiert ist dieses an einer Konzeption der durchgehenden und intensiven Betreuung und den Überlegungen des Übergangsmanagements zur sozialen und vor allem der arbeitsmarktorientierten Wiedereingliederung. Zwecks Umsetzung ist eine Kooperation mit diversen unterschiedlichen Institutionen, Behörden und Vereinen notwendig. Zu erstellen ist ein umfassendes Ressort-übergreifendes und möglichst alle betroffenen Institutionen und Einrichtungen einbeziehendes Netzwerk zwischen Sozialen Diensten der Justiz, JVA, dem JobCenter, Freien Trägern der Straffälligenhilfe, Bildungs- und Beschäftigungsträgern sowie weiteren Akteuren des Arbeitsmarktes (Zeitarbeitsfirmen, Unternehmen) und weiteren Behörden (Senator für Soziales. Gesundheit u.a.). Die Umsetzung erfordert eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem JobCenter. Kontakte zum Arbeitsmarkt gilt es systematisch zu organisieren und umzusetzen. Erste Schritte liegen vor, z.B. die Kooperation mit dem Senator für Justiz mit den Unterstützungsleistungen im Bereich der Absicherung der Grundversorgung. Die Umsetzung der Berufs- und Beschäftigungsperspektive bedarf einer intensiveren Beachtung und neuer Organisationsformen. Werden durch die bestehenden Einrichtungen, zu nennen ist die Zentralstelle für Straffälligenhilfe, vor allem –auf freiwilliger Basis – die Klienten bei der Organisation der Absicherung der Grundversorgung (insbesondere Wohnen, Finanzen, Schulden, besonderer Hilfebedarf) unterstützt, so gilt es hier einen spezifisches Unterstützungssystem aufzubauen, dass die Integration in Beschäftigung, Ausbildung, Beruf im Fokus hat. Ein Wiedereingliederungs-Netzwerk Straffälligenarbeit gilt es auf- und auszubauen. Es gilt den Grundgedanken, dass soziale und berufliche Integration, die Einbindung in soziale Netzwerke (Arbeit, Familie u.a.), der Aufbau sozialen Kapitals, die Personen stabilisiert und zu einem Rückgang von Straffälligkeit führt umzusetzen. Diesem entgegenstehende Hemmnisse gilt es zu bearbeiten. Der Gedanke der durchgehenden und intensiven Betreuung spielt hierbei eine zentrale Rolle. Potentielle TeilnehmerInnen sind ggf. bereits in Haft auf das Netzwerk hin zu orientieren, mit der Haftentlassung ist eine Aufnahme in das Netz gedacht. Da die Zuständigkeit der Sozialen Dienste der JVA nicht für den Nachhaftzeit gilt, ist die Übergabe an die Bewährungshilfe, mit allen notwendigen Informationen, zu C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen4_C-Das WieNeT.docx -1- 11. September 2016 organisieren. Es gilt, einen entsprechenden Integrationsplan zu entwickeln und umzusetzen. Die spezifischen Bedarfe der Person gilt es zu eruieren und entsprechende angepasste Maßnahmen/Interventionen zu formulieren und umzusetzen, damit der Prozess der sozialen und insbesondere der beruflichen Wiedereingliederung gefördert wird. Dieser Prozess kann in der Haft angeschoben werden, im Nachhaftbereich gilt es, in der Kooperation der unterschiedlichen Behörden und Institutionen, den Integrationsplan umzusetzen (active inclusion). Da eine effektive Umsetzung ein ‚Fall-Manager‘ verlangt, bisher aber keine Institution eine übergreifende Zuständigkeit (alle unterschiedlichen Bereiche übergreifend in einer Gesamtperspektive koordiniert) beanspruchen kann, soll im Projekt diese leitende und organisierende Funktion durch das WieNeT ausgeübt werden. Mit der intensiven Betreuung ist der Gedanke verbunden, dass bei einer persönlichen Betreuung (durch möglichst eine zentral erreichbare Person/Ansprechpartner) eine höhere Compliance zu erreichen ist. Der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung, die Beziehungsarbeit ist für Erfolg und Motivation von zentraler Bedeutung. Zugleich wird davon ausgegangen, dass eine intensive Betreuung insbesondere bei spezifischen (kurz- und/oder langfristigen) Problemlagen von Bedeutung ist (etwa im Sinne einer Task-Force). Akute Problemlagen und Hindernisse können durch intensive und gezielte Interventionen angegangen werden, eine Aufgabe, die in der Regeltätigkeit seltenst zu leisten ist. Das WieNet leistet es, aufgrund bisheriger Erfahrungen und dem Arbeitsauftrag der ausführenden Institutionen, eine spezifische Beziehungsarbeit zum und mit dem Klienten aufzubauen und umzusetzen, es kann auf die spezifische Lage von Straffälligen angemessen reagieren und die Klienten im Umgang mit anderen Behörden, Institutionen und Arbeitgebern unterstützen und hier vermittelnd tätig sein. Da die Klienten sowohl beim Jobcenter als SGB II Kunden anhängig sind als auch unter Bewährung stehen, ist aufgrund dieser verpflichtenden Einbindung ein regelmäßiger Kontakt gesichert. Eine Intensiv-Betreuung ist zu organisieren, z.B. als Büro WieNeT mit einem zentralen Büro und zentralen Ansprechzeiten. Dieses würde aus einem Vertreter der Sozialen Dienste und einem der Integrationsbegleitung (sozialpädagogische Betreuung) bestehen. Hier gilt es den Integrationsplan zu entwickeln (Assessment) und mit dem Jobcenter abzustimmen. Beratung, Unterstützung und Motivation sowie die Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung sind grundlegende Aufgaben (incl. aufsuchende Arbeit, Nachsorge; Beratung von Arbeitgebern in Krisensituation mit dem Klienten; ggf. Nachbesserungen im Qualifikationsprofil, Vorbereitungskurse, Interventionen, Grundwissen vermitteln, Ausbildungsvorbereitungen, Qualifizierungen u.v.m.). Durch intensive Bearbeitung konkreter Problemlagen gilt es, Hindernisse der Beschäftigungsfähigkeit auszuräumen (z.B. in Kooperation mit dem Amt für Soziales im Bereich der Grundversorgung). Eine einzelfallorientierte Konzeption (d.h. ein personenzentrierter Zuschnitt) gilt es umzusetzen. Zugleich ist eine Prozessbegleitung notwendig ebenso wie eine Integrationsbegleitung inkl. Angehörigenarbeit. Das Projekt stellt so etwas ähnliches wie eine task force dar, es bearbeitet auftretende akute Krisenlagen sowie länger bestehende konkrete Vermittlungshemmnisse, die Problemlagen schwieriger Klienten, leistet ein durchgehendes Monitoring (Intensivbetreuung); Aufgaben, die im regulären Betrieb dergestalt nicht leistbar sind. Es stellt ein Ansprechpartner für die weiteren Institutionen –Jobcenter, Freie C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen4_C-Das WieNeT.docx -2- 11. September 2016 Straffälligenhilfe, Arbeitgebern- dar, zwecks Entwicklung und Lösung von arbeitsbezogenen Problem- und Konfliktlagen. Beim Büro wird zugleich eine Art Lerncenter angeschlossen und organisiert werden. Spezifische, für die TeilnehmerInnen nützliche und notwendige Schulungen, Fort- und Weiterbildungen, unter Nutzung der e-learning Möglichkeiten u.a. werden hier organisiert – so es nicht entsprechende externe Angebote gibt, in die die TeilnehmerInnen vermittelt werden können. Entsprechende Kurse gerade für ExStraffällige sollen angeboten werden, um soft skills, soziale Kompetenzen, Alltagskompetenzen, notwendige Fertigkeiten u.a. zu trainieren zwecks besserer Integrationsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt (nicht nur zum Finden, sondern gerade auch zum Halten eines Arbeitsplatzes) (s.u.). Ausgangslage der Zielgruppe: Zielgruppe sind 18-35jährige Personen, die sozial ausgegrenzt und arbeitslos (in der Regel Langzeitarbeitslos, mit multiplen Problemlagen wie mangelnde Arbeitserfahrungen, Qualifikationen, aber auch Drogen, Schulden, SGB II anhängig) sind. Ca. 70% der Personen im Straffälligenbereich sind (langzeit-)arbeitslos). Gemäß Daten der Bewährungshilfe sind maximal 20% der Klienten in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Die Gruppe zeichnet sich durch eine ausgeprägte Arbeitsmarktferne, Langzeitarbeitslosigkeit, schlechte schulische und geringe berufliche Qualifizierungen aus. Vielfältige Problemlagen finden sich bei der Gruppe: Drogenkonsum, Schulden, soziale Verhaltensauffälligkeiten. Zu den im SGB II – Personenkreis verbreiteten Problemlagen kommt die soziale Marginalisierung durch das Stigma Vorbestraft verschärfend hinzu, sei es durch eine damit verbundene Resignation, sei es durch soziale Vorurteile, die eine soziale und berufliche Wiedereingliederung behindern. (Motivation und Anerkennung wären hier die zentralen Stichworte.) Gerade für diese Gruppe besteht oftmals die Notwendigkeit einer Tagesstrukturierung, einer unterstützenden Betreuung und Beratung, von Hilfen in alltäglichen Aktivitäten inclusive eines Gesundheitschecks. Persönliche und soziale Auffälligkeiten sowie das durch Straffälligkeit geprägte Sozialverhalten gilt es zu bearbeiten. Der Rückzug aus den normalen sozialen Bezügen verlangt ein Training von Sozialverhalten (z.B. Umgang mit Behörden). Oftmals fehlen ebenso grundlegende Kompetenzen (Sprache, Rechnen, Lesen), sei es aufgrund einer marginalen Schulbildung, sei es aufgrund eines Migrationshintergrundes. Gemäß Jobcenter-Untergliederung handelt es sich um eine marktferne Profillage. Der Aufbau von Kompetenzen sowie der Abbau von Vermittlungshemmnissen, die Wieder-Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit sind notwendig. In der Regel sollte die Person bei den SDdJ, ggf. bei der Berufshilfe anhängig sein. Aber auch aus anderen Stellen sind Personen vermittelbar. Der Zugang zum Projekt erfolgt (in abnehmender Bedeutung) aus den bestehenden Kontakten der Institutionen: C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen4_C-Das WieNeT.docx -3- 11. September 2016 - - - Aus der Gruppe der bei den Sozialen Dienste der Justiz wegen einer Bewährungsauflage, ggf. auch einer Führungsauflage anhängigen Personen (Die Gruppe umfasst bei den 18-35 jährige Klienten 1288 Personen, davon 91 Frauen (7%); nach JGG 290 Personen (22.5%) ( SDdJ:(Stand 31.12.2013)) (Angebot ebenso für Bremerhaven). Entlassungsvorbereitungs-Pool sowie Jugendvollzug (ca. 200 HaftEntlassungen pro Jahr; in der entsprechenden Altersgruppe erfolgen ca. 80 Entlassungen pro Jahr im Sinne der Strafrestaussetzung zur Bewährung; Erreichbar durch die Entlassungsvorbereitungskonferenzen JVA – SDdJ) Berufshilfe-Bestand (ca. 300 Personen) Weitere Einrichtungen der Straffälligenhilfe (ca. 300), ggf. Personen nach Endstrafe; Klienten der Gerichtshilfe Schätzungsweise könnten 10% der anhängigen Klienten in das Projekt aufgenommen werden (ca. 100 pro Jahr). Angesichts der Heterogenität der TeilnehmerInnen bezüglich der Bedarfe (Kurzinterventionen, längere Trainingsphasen u.a.) wird davon ausgegangen, dass der Betreuungsschlüssel der Sozialen Dienste zum Tragen kommen kann. Bei ca. einem Drittel der Klienten ist mit einem Migrationshintergrund auszugehen. Für eine projektgeeignete Zuweisung wird dergestalt der bestehende Bestand an Klienten genutzt. Da die Personen Großteils unter Bewährung stehen, sind sie den Sozialen Diensten der Justiz zugänglich. Mit dem Aufbau des Netzwerkes können weitere Klienten auch aus anderen Bereichen mit akquiriert und integriert werden. Tätigkeiten Aktivierung und (Teil-)Qualifizierung von straffällig gewordenen Menschen (nach Haftentlassung) Notwendige Interventionen sind zu organisieren, abhängig vom individuellen Bedarf. Da die Gruppe der Straffälligen ausgeprägt heterogen gestaltet ist, ist hier ein umfangreiches Repertoire zu entwickeln und umzusetzen. Es gilt, passgenaue, teilnehmerbezogene Maßnahmen/Interventionen zu finden und umzusetzen. Dies kann bedeuten: Die Bearbeitung einer einer konkreten Arbeitsaufnahme im Wege stehenden Problemlage (Abbau von Vermittlungshemmnissen) bis hin zur Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit sowie Vermittlung in Schule, Ausbildung und/oder Beschäftigung. Umzusetzen sind - - Einzelinterventionen (z.B. Vorbereitung auf psychologischen Test zur Wiedererlangung des Führerscheins, Vorbereitung zur Anmeldung (Test) für schulische Weiterbildung (Aufnahmeprüfung der Erwachsenenschule, Führerschein; Gabelstaplerschein) u.v.m. Gruppeninterventionen: Sprache, soft skills, praktische Arbeiten / Arbeitstugenden; Drogenberatung Praktische Erprobungen (Vermittlungen innerhalb des Straffälligennetzwerkes, z.B. in Projekte/Maßnahmen der Partner im Straffälligenhilfenetzwerk) C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen4_C-Das WieNeT.docx -4- 11. September 2016 Die Bearbeitung erfolgt über die Möglichkeiten des Netzes, durch Vermittlung in die entsprechenden Einrichtungen und Kurse, die Abklärung der Finanzierung. Ggf. muss das Projekt hier subsidär einspringen. Die Abstimmungen der Interventionen gilt es mit dem Jobcenter durchzuführen. Erst eine gemeinsame Wiedereingliederungsstrategie von Jobcenter und SDdJ ist hier Erfolg versprechend. Aufgrund der Vielfalt von Problemlagen sowie sehr unterschiedlichen Ausgangslagen bei den Klienten wird eine Strategie der stufenweisen Heranführung umzusetzen sein von Aktivierung / Motivierung zu Schulungen / Training hin zu Qualifizierung und Vermittlung in Beschäftigung. Die Zielgruppe kann nur im geringen Ausmaß sofort in dem ungeförderten ersten Arbeitsmarkt unterkommen. Hier gilt es in Kooperation mit den Partnern besondere Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose zu entwickeln, die eine langfristige, stufenweise sich aufbauende Einbindung in Beschäftigung ermöglicht, angefangen von gemeinnütziger Arbeit, über Teilnahme am Förderzentrum, über Berufspraktika hin zu spezifischen Eingliederungsmaßnahmen. Es gilt hier systematisch Entwicklungsschritte und dem jeweiligen Stand angemessene Interventionsformen zu entwickeln und umzusetzen. Durch die Entwicklung und Umsetzung von Kurs-Angebote im WieNeT sollen weitere Kompetenzen geschult werden (eine Vermittlung in Angebote externer Träger ist ebenfalls möglich): Zu Alltagskompetenzen im weitesten Sinne, von basalen Fertigkeiten der Alltagsbewältigung (Hygiene, Gesundheit, Ernährung, Finanzen, Haushaltsführung) über den Erwerb sozialer Kompetenzen bis hin zu arbeitsmarktbezogenen Aspekten (Bewerbungstraining, Sprachtraining, Existenzgründung, Arbeitsschutz, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerrechte, AntiDiskriminierungsgesetz, theoretische Prüfung Führerschein, Vorbereitung auf psychologischen Eignungstest, entsprechende für die Einstellung in Sicherheitsdiensten notwendige Bescheinigungen u.v.m.). Die Schulungen / Kurse werden im KompetenzCentrum, in der Sonnemannstr. 3 und ggf. in Blockland erfolgen. Hier wird geplant, der interkulturellen Komponente große Aufmerksamkeit zu schenken (Sensibilisierung für die Nicht-Selbstverständlichkeit derartiger Strukturen, sei es aufgrund kultureller, sei es aufgrund schichtspezifischer Verursachung). Im Sinne des einzelfallorientierten Vorgehens ist eine hohe interkulturelle Kompetenz notwendig ebenso wie die Beachtung geschlechtsspezifischer Dimensionen. Mit den Kursen wird zugleich angestrebt, den Teilnehmern wieder ein Interesse am Lernen zu vermitteln, sie dem Bildungs- und Beschäftigungsbereich (im weitesten Sinne) zugänglich zu machen. Diese Grundkompetenz des Lernens ist sowohl für die weitere Gestaltung des Alltagslebens als gerade auch im arbeitsmarktbezogenen Bereich von zentraler Bedeutung. Das WieNet hat hierbei die Aufgaben, die Klienten zu akquirieren, sei es aus dem eigenen Bestand, sei es durch Angebot ihrer Möglichkeiten an weitere Partner (da für die spezifische und intensive Betreuung und Beratung dort in der Regel weder Zeit noch ausreichende Kompetenzen vorhanden sind, ist es ein unterstützendes Angebot für weitere Träger. (Durch die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit können Abbrüche verhindert werden; durch weitere Interventionen neue Beschäftigungsperspektiven eröffnet werden.) C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen4_C-Das WieNeT.docx -5- 11. September 2016 Weiterhin gilt es, durch ein gutes Assessment die konkret notwendigen Interventionen zu identifizieren und diese zu organisieren (abklären von möglichen Anbietern, ggf. eigene Unterstützungsformen; Abklärung der Finanzierungsmöglichkeiten; Motivation der Klienten). Das Monitoring gehört weiterhin zur Aufgabe des WieNet. Zugleich ist die Kooperation mit dem Jobcenter auszubauen. Erst eine Strategie der durchgehenden Betreuung, einer einzelfallbezogenen Interventionsentwicklung, verspricht für diese arbeitsmarktferne Zielgruppe erste Erfolge in Richtung einer sozialen und beruflichen Wiedereingliederung. Die Potentiale des Netzes von SDdJ und Integrationsbegleitung (Assessment, Motivation, durchgehende Betreuung, Training von soft skills, Kompetenzen u.a.) mit den Beratungs- und Vermittlungsmöglichkeiten des Jobcenters gilt es zu einer Wiedereingliederungsstrategie zu verbinden. Dies stärkt zugleich die Kooperation zwischen Justiz und Arbeit, verdeutlicht, welche zentrale Dimension im Wiedereingliederungsprozess der Aufnahme von Ausbildung und Beschäftigung zukommt. Dokumentation / Evaluation Zu dokumentieren sind die typischen Fallkonstellationen sowie die Entwicklungen / Verläufe / Wirkungen der jeweiligen Maßnahmen im Einzelfall. Es gilt, eine nachhaltige verlaufsorientierte Fall-Dokumentation zu entwickeln. Von Eintritt in das Projekt an ist eine Bereitschaft zu fordern, den Verlauf zu erfassen (Einwilligung in Datenerhebung). Bedarfe gilt es zu erfassen (Assessment), die Interventionen zu dokumentieren gerade wie auch den weiteren Verlauf (d.h. auch nach Aufnahme von Ausbildung, Schule, Arbeit o.a. ist in zeitlichen Abständen (mindestens 6 Monaten) die Entwicklung weiter zu dokumentieren). Der Aufbau des Netzwerkes Basierend auf den Arbeiten des Netzwerkes der Projekte im Strafvollzug in der letzten Xenos-Förderphase gilt es, die Umsetzung und Weiterentwicklung der dort entwickelten zentralen Dimensionen zu leisten. Dieses umfasst die beiden zentralen Dimensionen: Vernetzungsarbeit und Wissenstransfer. - Unter den beteiligten Partnern selbst Vor Ort: Mit Arbeitsagenturen, Jobcentern, anderen Behörden (Soziales, Gesundheit u.a.), Akteuren des Arbeitsmarktes Kooperation mit der Strafvollstreckungskammer Kooperationen mit den Bildungs- und Beschäftigungsträgern, Einrichtungen, Vereine des Stadtteils, dem Förderzentrum West, Zeitarbeitsfirmen, Unternehmen, u.v.m. Beginnend mit den bestehenden Vernetzungen soll langsam und kontinuierlich das Wiedereingliederungs-Netzwerk ausgebaut werden. Die zurzeit bereits beginnenden Kooperationen zwischen SDdJ und JVA im Bereich der Entlassungsvorbereitung können hier weiter ausgebaut werden (Zuweisung zum Projekt, Informationsfluss, C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen4_C-Das WieNeT.docx -6- 11. September 2016 bereits erfolgte Assessments u.a.). Im Nachhaftbereich kommen die Kooperationen mit der Berufshilfe weiter zum Tragen (Beratung und Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung; Abklärung mit Jobcenter). Die Vernetzung mit den Trägern der Freien Straffälligenhilfe hilft bei der Bearbeitung der weiteren Problemlangen. Da das Projekt selbst keine Beschäftigungsmaßnahmen durchführt, ist die Vernetzung mit den Bildungs- und Beschäftigungsträgern bei der ersten Vermittlung in –in der Regelgemeinnützige Beschäftigung von Bedeutung. Im weiteren Verlauf, und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Personen, können Vermittlungen in das Förderzentrum (ESF geförderte Trainingsmaßnahme zur beruflichen Integration) weiter erfolgen, und/oder, in Kooperation mit der Berufshilfe, in Beschäftigung (Zeitarbeit, Vermittlung). Langfristig ist im Rahmen des Projektes ebenso die Kooperation mit den Unternehmen in Bremen bezüglich der Einstellung der Klienten aufzubauen (Praktika, Probearbeiten, Beschäftigung). Das Projekt selbst ist im engeren Kreis von SDdJ, Jobcenter und Freien Trägern verortet. Alle drei Gruppen haben es mit der Klientel zu tun – mit unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten. Hier gilt es, durch einen entsprechenden Abstimmungsprozess eine gemeinsam getragene und gemeinsame Perspektive, zusammen mit den Klienten, zu entwickeln und umzusetzen. (Dass eine derartige gemeinsame Strategie Erfolg versprechend ist, zeigen z.B. die Kooperation von Justiz und Arbeit in Schweden, das Krami-Projekt, oder die Gemeinschaftsinitiative B5 in Nordrhein-Westfalen.) Eine Ressort-übergreifende Perspektive wird durch das Projekt umgesetzt. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Verstetigung angedacht. Zugleich ist im Verlauf des Projektes der Aufbau eines Unterstützungssystems notwendig: Mentoren, Ehrenamtliche, Selbsthilfe-Gruppe o.a. /ggf. Zusammenarbeit mit Familienarbeit. Gefordert ist ferner: Fortbildung der Mitarbeiter, OE/PE (z.B. Möglichkeiten des Case Managements), die Erstellung eines transferierbaren Tools für SDdJ; der Bestimmung von best practise in diesem Feld u.a. Zu planen sind Fortbildungen der MitarbeiterInnen in diesem Feld zu Fragen der Organisation und besseren Vermittlung von Straffälligen in Arbeit, der notwendigen Rahmenkenntnisse (rechtlich, organisationell, konzeptionell). Diese sollen gemeinsam mit den anderen ISA-Projekten im Bereich Straffälligenarbeit erfolgen (höhere Teilnehmerzahl möglich, Austausch zwischen den Standorten u.a.). Im Rahmen weiterer Konferenzen soll ein Wissensaustausch, -transfer zwischen allen im Bereich Wiedereingliederung von Straffälligen arbeiten Projekten und Personen, unter Einbindung weiterer Arbeitsmarktakteure, stehen. Hier geht es vor allem um die Verbreitung von best practices sowie der Diskussion von Schnittstellenproblematiken. Das Projekt ist eingebunden in den Organisationsentwicklungsprozess der Sozialen Dienste der Justiz sowie der Organisation des Straffälligenhilfebereichs im Lande Bremen (Fragen der Zuständigkeit, Case Management u.a. wären hier die zentralen Stichworte). Sie ist ein weiterer Schritt der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen4_C-Das WieNeT.docx -7- 11. September 2016 zwischen dem Senator für Justiz und Verfassung, den Sozialen Diensten der Justiz, der JVA, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter (01.05.2012) zur beruflichen Wiedereingliederung von Straffälligen. Arbeitsplan: - - Entwicklung und Aufbau des Beratungsbüros WieNet (Sonne3/Am Wall) Erstellen der Kooperationsverfahren mit dem Jobcenter Organisation einer Beratung vor Ort im Jobcenter Erstellung eines Fall-Dokumentationssystems, Klärung der Organisationsformen der Tätigkeiten, Abklärung der Kooperationsformen Entwicklung und Aufbau eines ‚LernCentrums‘, angegliedert an das bestehende KompetenzCentrum Akquisen / Zuweisung / Auswahl der Klienten Vorstellung des Projektes bei den relevanten Partnern (Justiz: SDdJ, JVA; Arbeitsmarktakteuren: Jobcenter u.a.; Freie Träger der Straffälligenhilfe; Bildungs- und Beschäftigungsträgern, Unternehmen) Entwicklung und Umsetzung erster Lernkurse Erstellung des Fortbildungsbedarfes für Mitarbeiter Umsetzung in Fortbildungsveranstaltungen (ggf. in Kooperation mit anderen Projekten aus ISA im Bereich Straffälligenhilfe) Weitere Akquise von TeilnehmerInnen Dokumentation der Verläufe, Zwischenberichte Erste Analysen der Verläufe / Evaluation des Vorgehens Entwicklung eines Tools /best practice Modells Einwerbung von Mentoren / Freiwilligen zur Begleitung der Straffälligen Ausbau der Beziehungen zu Arbeitgebern (Zeitarbeitsfirmen, Bildungs- und Beschäftigungsträgern, Unternehmen) Einwerben und Festigung der Vernetzung mit weiteren Akteuren Literatur: Aos, Steve; Marna Miller; Elizabeth Drake: Evidence-based adult corrections programs: What works and what does not. Olympia: Washington State Institute for Public Policy 2006a Aos, Steve; Marna Miller; Elizabeth Drake: Evidence-based public policy options to reduce future prison construction, criminal justice costs and crime rates. Olympia: Washington State Institute for Public Policy 2006b Bewährungshilfe Heft 1, 2010: Xenos – Projektvielfalt. Bewährungshilfe Heft 3, 2014: Lernort Strafvollzug – Kompetenzen. DBH (Hrsg.): Übergangsmanagement für junge Menschen zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung. Handbuch für die Praxis. Köln 2012 Lösel, Friedrich: What works in reducing reoffending: A global perspective. Presentation at the First European Seminar of the STARR Project, 27. April 2010, Cambridge UK [http://www.starrprobation.org/uploaded_files/Pres%20STARR%20Cam%2010%20Loesel.pdf; Zugang am 05.01.2015] Matt, Eduard: Übergangsmanagement und der Ausstieg aus Straffälligkeit. Herbolzheim 2014 Wirth, Wolfgang: Arbeitslose Haftentlassene: Multiple Problemlagen und vernetzte Wiedereingliederungshilfen. In: Bewährungshilfe 53, 2006, S. 137-152 C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen4_C-Das WieNeT.docx -8- 11. September 2016 Wößner, Gunda; Elke Wienhaussen-Knezevic: No country for young men – Ausbildung und Beruf vor, während und nach der Inhaftierung im Jugendstrafvollzug. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 96, 2013, S. 477-495 C:\Users\Christopher\Desktop\SicherungStick\Komplexleistung_Resozialisierung\Antworten fuer Buch\Bremen\Bremen4_C-Das WieNeT.docx -9- Eduard Matt: Step by Step Bewährungshilfe - Soziales • Strafrecht • Kriminalpolitik Jg. 61. 2014, Heft 3, S. 246-257 © Forum Verlag Godesberg GmbH Step by Step Eine arbeitstherapeutische Maßnahme im Bremer Jugendvoiizug Eduard Matt Das Projekt „Step by Step" ist eine arbeitstherapeutische Maßnahme für besonders leistungsschwache und verhaltensauffällige Jugendliche und junge Erwachsene im Jugendvollzug Bremen. Projektträger ist der Verein Hoppenbank e. V. Bremen. Durch ein speziell entwickeltes Trainingsprogramm, die Verbindung von arbeits- und ergotherapeutischen Maßnahmen mit einem Schultraining und einem Sozialtraining, wurde eine bedarfsangemessene, flexibel gestaltete und umsetzbare Maßnahme zur Förderung von Sozialkompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit für diese Gruppe geschaffen. Maßnähmen der beruflichen Bildung setzen Im Grunde immer bereits voraus, dass die Teilnehmerinnen bildungs- und beschäftigungsfähig sind, sie über die Kompetenzen zur Partizipation an Maßnahmen verfügen. Doch diese Voraussetzungen sind nicht immer gegeben. Gerade in den besonders schwierigen Fällen - und dies macht sie zugleich zu besonders schwierigen Fällen - müssen die Voraussetzungen zur Teilnahme an Bildungsprozessen (z. B. Aufmerksamkeit, Teamfähigkeit, Motivation) erst erstellt werden. Hier sind sehr basale Maßnahmen zur Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit gefordert - nach Möglichkeit mit einer langen Zeitperspektive. Der Jugendvollzug Ist ein derartiger Lernort, an dem sich ein hoher Anteil von Personen mit Schwierigkeiten befindet. Mangelnde schulische und -berufliche Qualifizierungen, anti-soziales Verhalten, hohe Gewaltbereltschaft ebenso wie ein 246 BewHi 3/2014 hoher Drogenkonsum sowie psychische Auffälligkeiten kennzeichnen die Situation. Deutliche Einschränkungen finden sich Im sozialen Bereich sowie gerade im Bereich der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Das Verhalten dieser Gruppe zeigt sich z. B. in Schulvermeidung, Konzentrationsschwäche und dissozialem Verhalten in der Gruppe. Das Vorliegen multipler Problemlageri Ist weiterhin Im Prozess der Wiedereingliederung ein Hindernis. Maßnahmen zum Training von Alltags- und Sozialkompetenzen, von kulturellen Techniken und anderen erweisen sich Im Jugendvollzug als besonders sinnvoll. Ein entsprechendes Angebot ist für die besonders schwer zu erreichenden Jugendlichen, für die sozial und psychisch auffälligen Personen zu schaffen. Der Fokus auf die Integration besonders belasteter Jugendlicher erweist sich, sowohl für Insassen mit deutscher als auch für die mit anderer Nationalität - mit und ohne Migrationshintergrund - als von zentraler Bedeutung. Gerade die Situation des Gefängnisses als in einem gewissen Sinne .geschützten Raum' ist zur Verbesserung der Situation der Jugendlichen zu nutzen. In einem im Bundesprogramm XENOS (siehe Editorial) geförderten Pilotprojekt war es möglich, eine derartige Maßnahme bedarfsangemessen zu konzipieren und flexibel umzusetzen.1 Anschließend wurde die Maßnahme seitens des Senators für Justiz und Verfassung Bremen welter gefördert. Jugendliche Strafgefangene Die Situation der Inhaftierten Im Jugendvollzug ist nur wenig erforscht. Es gibt keine generellen Erhebungen, aber doch punktuelle (anstaltsbezogene, projektbezogene) Einzelstudien. Die jugendlichen Insassen zeichnen sich danach mehrheitlich durch desolate schulische und berufliche Qualifikationen aus. In den letzten Jahren Ist, neben der Drogenproblematik, der Aspekt der psychischen und sozialen Auffälligkeiten verstärkt thematisiert und ansatzweise erforscht worden. Je nach Erhebung ergeben sich Differenzen aufgrund zügrunde liegender unterschiedlicher Definitionen der Störungen, der Stichprobengröße, der unterschiedlichen Populationen, der verschle- denen Instrumente, der Datenquellen (Selbst- oder Fremdbeurteilung). So zeigen die Übersichten der nationalen Forschungsbefunde die folgenden Prävalenzen bei jugendlichen Straftätern2:20-80% der jugendlichen Inhaftierten weisen mindestens eine psychische Störung auf, bei 3-80% finden sich Störungen durch psychotrope Substanzen, in 1-21% der Fälle liegen posttraumatische Belastungsstörungen vor. ADHS findet sich In 8-25%, effektive Störungen in 6-23%, Angststörungen in 1-27% der Fälle. In ihrer Studie fanden Köhler et al. (2012) Störungen Im Sozialverhalten bei 81 %, Störungen durch psychotrope Substanzen bei 60%, Persönlichkeitsstörungen bei 62% und Psychopathologien bei 21 % der Probanden. Zugleich zeigt es sich, dass die Jugendlichen mit Auffälligkeiten häufig mehr unterschiedliche und öfter schwere Delikte begehen (ob als Ursache oder in Folge, ist hierbei nicht geklärt). Dergestalt zeichnet sich die Gruppe durch besonders hohe Rückfallquoten3, lange Karrieren und negative Verläufe aus. Ihr Leben bewegt sich oftmals zwischen Straße, Psychiatrie und Gefängnis (Stolle 2003, Hosser et al. 2011). Da die Störungen entweder psychiatrisch (noch) nicht diagnostiziert oder nicht derart ausgeprägt sind, im Grenzbereich liegen, als dass eine psychiatrische Behandlung als notwendig angesehen wird, kommt es häufig zu einem ,Verschlebebahnhof zwischen Psychiatrie und Jugendvollzug. Zugleich fallen die Personen aufgrund ihrer Auffälligkeiten und einer 1 Das im Jugendvollzug der JVA Bremen durchgeführte Projekt „Step by Step" wurde seitens des ESF-Programmes Xenos gefördert (01.06.20Ü7-30.09.2006). Ab 2010 wurde die Maßnahme wieder aufgenommen, finanziert aus einem Son- 2 Siehe Köhler et al. 2009; Fegert 2010; Hosser 2012. derprogramm seitens des Senators für Justiz und Verfassung 3 Besonders hohe Rückfallquoten finden sich nach JugendBremen. Projektträger ist der Verein Hoppenbank e.V. Brehaft: So wird jeder dritte auf Endstrafe Entlassene innerhalb men. Siehe zur ausführlichen Beschreibung der Maßnahme von drei Jahren wieder inhaftiert; ca. zwei Drittel der Gefandie Jahresberichte des Vereins Hoppenbank e.V.: www. genen werden in Irgendeiner Form wieder strafrechtlich aufhoppenbank.info im Downloadbereich. fällig (Jehle et al. 2010). BewHi 3/2014 247 I Schwerpunkt I Lernort Strafvollzug - Kompetenzen oftmals vorliegenden Verweigerungshal- sene Umsetzung. Die Maßnahme soll im tung im regulären Betrieb der Anstalt stän- Folgenden dargestellt werden.6 dig negativ auf. Spezifische Angebote gibt es für diese Gefangenen in der Regel Die Maßnahme und ihre Teiinehmer nicht. Die Maßnahme umfasst 8 Plätze. Geleitet Auch nach Einschätzungen der Mitar- wird sie von zwei Ergotherapeuten. Angebeiterinnen im Jugendvollzug Bremen sichts der Ausgangssituation schien der zeigt diese Gruppe der Insassen neben Einsatz von Ergotherapeuten am sinndem geringen Leistungsniveau vermehrt vollsten: zum einen durch die Fähigkeiten erhebliche Verhaltensauffälligkelten. Dies der Einschätzung, des Umgangs und der reicht von Gruppenunfähigkeit, Konzen- Behandlung von psychischen und vertrationsschwächen bis hin zu Verweige- haltensauffälligen Personen, durch den rungshaltungen. In letzter Zeit wird ver- Fokus auf die (Wieder-)Herstellung von mehrt über ein kindliches und pubertäres Fähigkeiten und Fertigkeiten bei gleichzeiTrotzverhalten berichtet.4 Den Jugend- tigem diagnostischen Blick auf mögliche lichen fehlen häufig die kognitiven Fähig- zugrundeliegende Störungen, zum andekeiten, um planvoll und zlelorientlert zu ren durch den Behandlungsansatz, der arbeiten. Im Schulunterricht und in den gerade auf die praktischen Tätigkeiten, Arbeltsbetrieben der Vollzugsanstalt zei- auf ausgewählte handwerkliche Techniken gen diese Insassen die gleichen Vermei- zum Training von Fertigkeiten (einschließdungsstrategien wie in der Regelschule. lich der Teamfähigkeit) fokussiert. DergeSie stören, verweigern die Mitarbeit, stalt ermöglichen sie unterschiedliche Befühlen sich überfordert und halten sich handlungsmöglichkeiten mit einer Vielzahl nicht an die Regeln. praktischer Umsetzungsformen, was einer e|nzelfallorientlerten, einer flexiblen und Eine relevante Drogenproblematik liegt einer differenzierten Behandlung gerecht in 1/3 Fällen vor. Bei einigen Teilnehmern wird. war eine ADHS-Diagnose gestellt. Die Problematik liegt nach Einschätzung der Jedes Jahr nehmen ca. 30 bis 40 juMitarbeiterinnen In Bremen bei ca. 1/3 al- gendlichen Inhaftierte teil. Die Charakteler Insassen vor. ristika variieren über die Jahre des Verlaufs der Maßnahme nur leicht. Die Teilnehmer Mit dem Projekt „Step by Step" wurde sind im Durchschnitt 19 Jahre alt. 2/3 der die Möglichkeit geschaffen, eine ange- Teilnehmer sind deutscher, 1/3 anderer messene und umsetzbare Maßnahme für Nationalität. 2/3 kommen aus der Jugenddiese Personengruppe zu entwickeln. An- haft, 1/3 aus der Untersuchungshaft. Die gesichts der Ausgangssituation war ein Teilnahmedauer schwankt zwischen weniedrig-schwelliges und flexibles Vorge- niger als einem Monat bis hin zu 5 Monahen gefordert. Eine Kombination von Ar- ten. Beendet wurde in einigen Fällen die beits- und Ergotherapie, Schultraining und 5 Datenqueiien dar Evaluation waren Gespräche mit den MitSozialtraining versprach eine -angemesarbeiterinnen, Informationen über die Teilnehmer ergaben sich aus den Berichten, die in der JVA erstellt wurden. Als 4 Der Einbezug der Familie in das Behandlungsgeschehen weitere Datenquelle standen die Berichte und Texte der Anwäre hier deutlich von Vorteil. leiten nnen zur Verfügung. 248 BewHi 3/2014 Eduard Matt: Step by Step Teilnahme durch vorzeitige Entlassung (vermehrt bei U-Häftlingen) oder es erfolgte eine Ablösung (aufgrund disziplinarischer Gründe wie mangelnde Einhaltung der Regeln, körperliche Auseinandersetzungen u. a.). Bei allen Maßnahme-Teilnehmern findet sich eine Ausgrenzungsproblematik aufgrund sozialer Benachteiligung. Das Bildungsniveau der Gruppe ist in der Regel schlecht. Selbst ein Hauptschulabschluss ist bei den wenigsten Teilnehmern vorhanden. Wenige sind Analphabeten, viele mit geringen Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten, wenige mit wenigstens mittlerem Niveau. Zusätzlich gibt es Sprachund Verständigungsprobleme, da Deutsch oft nicht Muttersprache ist oder schlecht beherrscht wird. Bei vielen lag eine Schulverweigerungsproblematik vor (meist auf Basis wiederholter negativer Erfahrungen). Dies hat zur Folge, dass sie zunächst einen Schulbesuch in der JVA ablehnen. Gerade diese Insassen weisen erhebliche Defizite im elementaren Grundwissen auf. Nur In wenigen Fällen lag eine Lernmotivation vor (die sich biographisch aufgrund von häufigem Wohnortwechsel oder anderen Gründen nicht in schulischen Leistungen umsetzen konnte). Eine Ausbildung hatte keiner begonnen. Einige Teilnehmer wechselten nach Beendigung der Maßnahme in andere Kurse, einige gar in schulische Maßnahmen wie den Elementarkurs, selten in den Hauptschulkurs, andere in Beschäftigungsmöglichkeiten In der Jugendanstalt. und verhaltensauffällige Jugendliche und junge Erwachsene. Durch ein speziell entwickeltes Trainingsprogramm sollen Sozialkompetenzen, Beschäftigungsfähigkeit und die Verbesserung der interkulturellen Verständigung gefördert werden. In der Maßnahme sollen die oben beschriebenen Insassen ausgehend von ihrer persönlichen Problemlage Im Bereich Basiskompetenzen durch niedrigschwellige, motivierende Lern- und Erfahrungsangebote individuell gefördert werden. Trainiert wird die Vermittlung handwerklicher Fertigkeiten sowie von Material- und Werkzeugkunde; von Grundarbeitsfähigkeiten wie Pünktlichkeit, Ordnung, Sorgfalt und Ausdauer. Ergänzend erfolgen ein Schultrainirig und ein Sozialtraining. Auf Individueller Ebene ist das Lernen des Umgangs mit Frustration und Wut von Bedeutung. Das Erlernen von Konfliktbewältigungsstrategien ist gefordert. Angemessene Verhaltensweisen im Umgang miteinander sind herzustellen. Weiterhin ist für diese Gruppe die Verbesserung basaler Kompetenzen (die Figur-GrundWahrnehmung, sensorisch-perzeptive Wahrnehmungen, Fein- und Grobmotorik, Raum - Lage - Wahrnehmung, Motorisch - funktionelle Körpereigenschaften) von Bedeutung. Den Teilnehmern soll eine Situation geschaffen werden, die ihnen das Durchhalten einer Maßnahme über einen gewissen Zeitraum ermöglicht. Hierzu ist das schnelle Erlangen positiver Erfahrungen durch eigene Erfolge notwendig. Insgesamt ist eine Tagesstrukturierung zu fördern. Zleie der Maßnahme Zwecks erfolgreicher Umsetzung ist die Das Projekt „Step by Step" ist eine Trai- Herstellung einer konstruktiven Arbeitsningsmaßnahme für leistungsschwache beziehung zu den einzelnen Teilnehmern BewHi 3/2014 249 I Schwerpunkt I Lernort Strafvollzug - Kompetenzen notwendig. Es gilt, sie aus ihrer Verweigerungshaltung und Trotzreaktion heraus zu holen. Nur wenn dieses gelingt, sind eine Mitarbeit und damit die Möglichkeit von Lernprozessen gegeben. Die TrainingsmaBnahme „Step by Step" Die arbeitstherapeutische Maßnahme besteht aus einer Kombination von drei Modulen. Zum Training zählen die Module Ergotherapie, Schultraining und Sozialtraining. Letzteres umfasst ein beaifsorientiertes soziales Training. Ziel ist es auf diesem Wege arbeitsmarktrelevante Basiskompetenzen, wie mathematische und sprachliche Grundfähigkeiten sowie insbesondere Sozialkompetenzen, Konzentrationsfähigkeit, Selbstdisziplin sowie die Toleranzentwicklung gegenüber Anderen und anderen Kulturen, zu fördern. unterschiedlichen Materialien. Im Erlernen von Handwerkstechniken kommt es zur Übung und Verbesserung von Konzentration und Aufmerksamkeit. Gefördert wird Lernen und Merken, Ausdauer und Selbstständigkeit, Verantwortung und Sorgfalt. Basale Kompetenzen wie Kontakt-, Kritik und Teamfähigkeit, Frustrationstoleranz und Problemlösestrategien, Ordnungsbereitschaft (Aufräumen, putzen/reinigen der Räume), Motivation und Antrieb können gefördert werden. Angestrebt wird eine Steigerung des Selbstwertgefühls, des Selbstbewusstseins und der Selbstsicherheit. Zur Anwendung kommen Arbeiten mit diversen Materialen und Techniken (Holz, Speckstein, Porenbeton; Peddigrohr, Ton, Mosaiktechnik, Korbflechten, Laubsägearbeiten, Pappmache, WindowColor, Seidenmalerei, Brandmalerei, Herstellung von Postkarten, Origami, Malen, Puzzeln, Jonglieren u.a.). Bedarfsgerecht werden In der Umsetzung erfolgt ein bedarfs- unter Anleitung eigene Stücke erstellt, es angemessener Mix an Angeboten, ein erfolgen aber ebenso, so dazu fähig, Wechsel von Pflicht und Kür, von Lernen Gruppenarbeiten. und Sport/Spiel/Spaß. Angesichts der Motivation und der Konzentrationsfähig- Praktische Erfahrungen keit der Klientel sowie der situativen Umständen hat sich dieses als optimale Ge- Sowohl die Jugendlichen selbst als auch staltungsform erwiesen. Die Teilnehmer die Anleiterinnen mussten es lernen, die sind verpflichtet, an allen drei Modulen Selbstüberschätzungen der Jugendlichen teilzunehmen. Die Konzeptualisierung und In ihren handwerklichen Fertigkeiten zu Umsetzung stärker in Form eines informel- bearbeiten. Schnell wurde klar, dass die len Lernens ist angesichts des Schulver- Jugendlichen positiven Zuspruch brauchmeidungsverhaltens der Teilnehmer von ten, um sich einer Aufgabe von Anfang bis Vorteil. Es ist gleichzeitig strukturierend, Ende widmen zu können Manchmal war belohnend und fördernd. es erfahrungemäß sinnvoll dem Jugendlichen eigene Grenzen im Handwerk erlebbar zu machen, so dass eine Reflexion Modul 1: Ergotherapie / Handwerkund eine Entwicklung möglich wurden. liche Tätigkeiten In dem Modul erfolgt eine Übung handAnfänglich bezeichneten die Jugendwerklicher Fähigkeiten in der Arbeit mit lichen viele der Aufgaben als „Kindergar250 BewHi 3/2014 Eduard Matt: Step by Step ten" oder „Weiberkram" und ließen sich nur schwer motivieren. In den meisten Fällen steckte eine starke Unsicherheit dahinter und zwar die Angst, sich vor anderen Teilnehmern zu blamieren. Zusätzlich waren viele der Meinung, es sei „uncool" sich über sein Ergebnis zu freuen. Es kostete viel Überzeugungsarbeit die jungen Heranwachsenden dazu zu bringen, die angefangenen Werkstücke fertig zu stellen. Nachdem sie gelernt hatten ihre Freude offen zu zeigen, nahm der Spaß am Schaffen ein wenig zu. Wichtig war in diesem Zusammenhang zu vermitteln, dass bei Techniken, die zum ersten Mal ausgeführt werden, das Ergebnis mit großer Wahrscheinlichkeit nicht perfekt ausfallen wird, dass es dafür etwas Übung braucht. Innerhalb der Gruppe war es sehr schwierig, tragfähige Beziehungen aufzubauen. Die Teilnehmer benötigten viel Zeit, sich an die Art der Aufgabenstellung und an die Anleiterin zu gewöhnen. Die erheblichen Defizite im Bereich der sozialen Kompetenzen, den Kulturtechniken und den praktischen Fähigkeiten, wurden durch die Nationalitätenvielfalt verstärkt. Es fand ein ständiger Konkurrenzkampf auf mehreren Ebenen statt. Das führte zeitweise auch zu einer sehr brisanten Gruppendynamik. Einige Teilnehmer waren erst zum Ende der Maßnahme auf einem Niveau angekommen, auf dessen Basis ein vernünftiges Arbeiten möglich gewesen wäre. nerhalb des gesamten Moduls werden in Gruppen- und/oder Einzelarbeit durchgeführt. Gemeinsame kurze Spielrunden sowie Hausaufgaben ergänzen die Tätigkeitsfelder. Einzelne Arbeiten erfolgen am PC. Auch das Rechtschreibprogramm auf dem PC verbesserte ihre Fertigkeiten. Verständnisprobleme hatten die Jugendlichen vor allem bei Informationsbriefen zu Therapieeinrichtungen, Briefen vom Gericht oder von Behörden. Beim Vorlesen waren insbesondere Texte zu Naturereignissen sehr beliebt. Ferner stießen Schriften zum aktuellen politischen Geschehen sowie Vorgänge, die die Inhaftierten direkt betrafen (zum Beispiel Auszüge aus dem neuen Jugendstrafvollzugsgesetz), auf großen Anklang. Praktische Erfahrungen In der Regel hatten die zugewiesenen Jugendlichen keinen Schulabschluss. Einige waren trotz Schulpflicht seit Jahren nicht mehr regelmäßig in die Schule gegangen. Rechnen, Schreiben und Lesen haben sie somit (in Abstufungen) nie richtig gelernt. Auch die Notwendigkeit dieser Fertigkeiten, um den Anforderungen des (Arbeits-) Lebens gewachsen zu sein, sahen die meisten nicht. Ein türkischer Jugendlicher sagte zum Beispiel: „Schreiben brauche ich nicht - meinen Bürokram erledigt meine Schwester für mich." Viele Teilnehmer beherrschten anfänglich das Alphabet nicht richtig. Außerdem war ein ausgeprägtes Desinteresse an der Modul 2: Schultraining deutschen Rechtschreibung zu beobachDieses Modul setzt sich aus den Übungs- ten. Um die Jugendlichen zum Lernen zu einheiten Rechnen, Schreiben und Lesen bewegen, musste ihnen erst einmal verzusammen. Die praktischen Übungen in- deutlicht werden, dass durch korrekte BewHi 3/2014 251 I Schwerpunkt I Lernort Strafvollzug - Kompetenzen Rechtschreibung der Leser die Gedanken des Schreibers besser verstehen kann. Mit der Zeit vergrößerte sich ihr Interesse. Sie stellten Fragen zu Groß- und Kleinschreibung oder prüften (in Einzelfällen) an Hand des Dudens, ob sie ein Wort richtig oder falsch geschrieben hatten. Die Konzentration war z. T. sehr gering und eine Verweigerungstendenz immer latent vorhanden. Damit ein Fortschritt erzielt werden kann sind positive Erfahrungen notwendig. Smileys und gute Noten (in kleinen Testsituationen) können dies bewirken. Auch die Ruhe im Schulungsraum und kleine Gruppen haben bessere Ergebnisse zur Folge. An manchen Tagen sind 35 Minuten das Höchstmaß der Durchführung einer Einheit. Die Maßnahme bietet diesen Insassen in gewisser Hinsicht Schutz, weil die Anforderungen und der Leistungsdruck zunächst gering sind und je nach Fähigkeit des Einzelnen langsam gesteigert werden. Nach einer Eingewöhnungsphase und bei vorhandener Motivation können dann meistens die Arbeitsfähigkeiten verbessert werden. Modul 3: Sozialtraining Da die Jugendlichen immense Defizite in ihren sozialen Kompetenzen aufwiesen, war es sinnvoll, das Sozialtraining in zwei Abschnitte zu gliedern. So lernten sie zuerst sich mit ihrer eigenen Person, ihrem eigenen Verhalten und dem von anderen auseinander zu setzen, bevor der Fokus auf die berufliche Orientierung gelegt wurde. (Da die beiden Abschnitte In einander greifen, ist eine strlngente Trennung der gemachten Erfahrungen schwierig.) 252 BewHI 3/2014 a) Allgemeines Sozialtraining Die Teilnehmer wurden aufgefordert sich in verschiedenen alltagspraktischen Übungen, zum Beispiel zu den Bereichen Emotionswahrnehmung/Emotionsausdrucks, zu persönlichen Zielen oder Wertevorstellungen, kritisch mit der eigenen Position auseinanderzusetzen. Hier ging es auch darum, Standpunkte anderer Gruppenmitglieder anzunehmen und Bedürfnisse sowie Unsicherheiten zu formulieren. Sie lernten, ihre eigenen Erfahrungen, Ideen und Wünsche in den Arbeitsprozess mit einzubringen und erlebten dadurch Selbstwirksamkeit. Dies hatte einen positiven Einfluss auf ihr Selbstbewusstsein und auf das gesamte Verhalten im Gruppenkontext. Welterhin steht in dem Modul die Erarbeitung eines realistischen Selbstbildes sowie die Sensibilisierung für eigene Gefühle an (Zugang zu eigenen Bedürfnissen/Emotionen finden; Förderung von Empathie). Eine Schulung der Wahrnehmung ist gefordert. Sicherheit im Umgang mit Konfliktsituationen/eine Erweiterung der Toleranz gegenüber anderen Kulturen und Einstellungen ist zu trainieren. Gefördert wird die Reflexion alter Verhaltensstrategien (Aufdeckung von Scheinkompetenzen), die Entwicklung neuer Handlungsweisen und -Sicherheit sowie ebenfalls von persönlichen Lebenszielen (Ziele und Wünsche für mein Leben). Selbstvertrauen und Selbstsicheitieit sind zu identifizieren und aufzubauen, soziale Kompetenzen zu erkennen und angemessene Reaktionsweisen zu entwickeln und anzuwenden. Gerade auch im Bereich der Kommunikation gilt es Unsicherheiten abzubauen, sei es auf verbale Ebene („Wie redest du mit mir?"; Konfliktmanagement: Guter Streit/Schlechter Streit, Ehrbegriffe, Eduard Matt: Step by Step Entwicklung von Problemlösestrategien), Mindmap, Hausaufgaben, Theoretischer sei es auf nonverbaler Ebene (Körper- Input, Reflexion des Gruppenprozesses. sprache). Praktische Erfahrungen Methodisch kommen zum Einsatz: Gruppenarbeit, Einzelgespräch, Rollen- Durch eine Vorstellungsrunde in Form von spiele, Filmmaterial, Entwicklung von Partnerinterviews konnte zeitweilig eine Collagen, Referate. entspannte Atmosphäre geschaffen werden. Mit Hilfe persönlicher Fragen kam man sich näher. Die Informationen zu verPraktische Erfahrungen schiedenen Berufsbildern verdeutlichten Eine besonders große Herausforderung den Teilnehmern die dazugehörigen Anforbestand zunächst darin, das Vertrauen der derungen. Sie erhielten dergestalt ein reaJugendlichen zu gewinnen. Es zeigte sich listisches Bild von der aktuellen Situation recht schnell, dass die Teilnehmer große auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, Angst hätten, etwas von ihren persön- das sie mit ihren vorhandenen Fähigkeiten lichen Empfindungen mitzuteilen, beson- und Interessen abgleichen konnten. Neders in Gegenwart anderer Gruppenmit- ben der Erprobung geeigneter Verhaltensglieder. Des Weiteren führte die hierarchi- weisen in den simulierten Vorstellungsgesche Struktur, die institutionsbedingt in- sprächen entwickelten die Jugendlichen nerhalb einer Jugendanstalt herrscht, durch diese Übung ein sicheres Auftreten. dazu, dass sich der Prozess des „Öffnens" Sie konnten vorhandene Unsicherheiten über einen sehr langen Zeitraum er- und Ängste im Hinblick auf zukünftige Vorsteilungsgespräche abbauen. In der abstreckte. schließenden Feedbackrunde, hatten die b) Berufsfeldorientiertes Sozialtraining Teilnehmer die Möglichkeit, TrainingserIm berufsfeldorientlerten Sozialtraining gebnisse zu reflektieren, Kritik zu äußern steht die Entwicklung einer beruflichen und Anregungen für weitere UnterrichtsOrientierung an. Individuelle Stärken und einheiten zu formulieren. Schwächen sind zu erkennen sowie die Einigen Jugendlichen gelang es im RahReflexions- und Kommunikationsbereitschaft zu stärken. Die Erstellung eines men des Projekts erste konkrete BerufsNeigungs- und Interessenprofils gilt es zu wünsche zu äußern. (Ziele für die Zeit nach leisten. Durch die Vorstellung verschie- der Haftentlassung können in dieser kritidener Berufsbilder, durch die Vorstellung schen und höchstsensiblen Phase weeiner beruflichen Entwicklung sollen indi- sentlich stabilisierend wirken, um nicht viduelle Planungen gefördert werden. Be- wieder in alte Verhaltensmuster zu fallen.) werbungsgespräche werden trainiert. All- Diese Tatsache kann als großer Erfolg gegemein gilt, ein Lern- und Motivationstrai- wertet werden, da die meisten Teilnehmer zu Beginn der Maßnahme angaben, überning zu leisten. haupt nicht arbeiten zu wpllen. Wenn Eingesetzte Methoden: Einzelarbeit, doch, dann hatten sie keine oder nur sehr Gruppenarbeit, Rollenspiele, Moderation, unrealistische Vorstellungen darüber, in Plenum, Demonstration, Präsentation, welchem Bereich. Bei den meisten TeilBewHi 3/2014 253 I Schwerpunkt I Lernort Strafvollzug - Kompetenzen nehmern liegt eine Selbstüberschätzung chend darauf zu reagieren gilt. Für viele ist der eigenen Möglichkeiten vor. bereits die Teilnahme am Arbeitsbetrieb von „Step by Step" eine große Belastung. Ein neuer Teilnehmer verändert ebenfalls Umsetzung jedes Mal den gruppendynamischen ProDie Arbeit der Insassen beinhaltet Hand- zess. Widerstände formulierten die Juwerkstechniken am Vormittag und am gendlichen in Form von: provokantem Nachmittag Schuitralning und Sozialtrai- Infragestellen, Hilfe nicht annehmen, Rening Im Wechsel. Jeden Morgen beginnt gelverletzungen, Fremdbeschuldigen bei die Arbeit der Insassen mit einem Stuhl- missglückter Handhabung eines Werkkreis. Hier hat jeder Insasse die Möglich- materials und das Herunterspielen von keit sein Befinden oder auch Termine (An- störendem Verhalten mit dem Spruch: waltstermin/Arzttermine etc.) anzukündi- „War doch nur Spaß!". gen. Bei einem Neuzugang in der Maßnahme wird der Stuhlkreis mit einer Es sind gleich bleibende Rituale eingeVorstellungsmnde erweitert. Jeder Teil- führt worden, um Sicherheit Im Tagesnehmer stellt sich mit Name und Alter vor. ablauf zu vermitteln. Die Belastbarkeit war Anschließend werden die Arbeiten vom ständig einzuschätzen. Bei Unruhe und Vortag abgefragt und schließlich mit der Überforderung der Teilnehmer werden Arbeit begonnen. Spiele und sportliche Aktivitäten genutzt, die Teilnehmer zu motivieren und wieder Umgangsformen und Arbeitsweise sind einer konstruktiven Tätigkeit zuzuführen. in der Maßnahme in Form eines „Regel- Eine hochgradig flexible Gestaltung Ist geKatalogs" festgelegt. Seitens der Teilneh- fordert. Durch täglichen und verlässlichen mer wird dieser unterschrieben, und bei Kontakt wird Intensiv mit den leistungsVerstoß erfolgen die Konsequenzen - wie entwöhnten Jugendlichen gearbeitet. besprochen und unterschrieben. Die Teilnehmer erleben, dass Regeln sinnvoll sein Durch den Einsatz zweier Mitarbeiterinkönnen, um ein positives Gruppengefühl nen in der Maßnahme ist ein flexibles Arherzustellen. Sie erkannten, dass ein klar beiten möglich: die Aufteilung der Gruppe, strukturierter verbindlicher Rahmen, den eine Betreuung von Gruppen, die Durchsie selbst mitgestalten und beeinflussen führung von Einzelgesprächen, auch Elnkönnen, auch zu ihrem Schutz dient. zelbetreuungen, eine Absprache über die Gleichwohl war immer wieder ein hohes Aufgabenverteilungen. Dies verlangt seiMaß an Geduld und an zeltlichem Auf- tens der Anleiterinnen hohe fachliche, diwand für vertrauensbildende Maßnahmen daktische und pädagogische Kompetenerforderlich. zen. Auf die Schwierigkeit, hier geeignete Mitarbeiterinnen zu finden, sei verwiesen. Die Jugendlichen haben oft Schwankungen In der Tagesform, z. B. durch EntDank der guten Zusammenarbeit mit zugserscheinungen, Medikamente, Be- dem Vollzug, insbesondere mit der Berufssuchstage, Vorfälle auf Station, Schicht- hilfe, konnten geeignete Kandidaten zugewechsel oder mangelnden Schlaf etc., die wiesen werden. Auch z. B. durch eine Veres frühzeitig zu erkennen und entspre- kleinerung der Gruppen von acht Teilneh254 BewHi 3/2014 Eduard Matt: Step by Step mern auf jeweils vier wurde angemessen durch Konzentration und persönlichen auf die spezielle Situation der Jugend- Einsatz erzielen lassen. Insbesondere durch das Modul 3 „Sozialtraining" veränlichen reagiert. derte sich das ausgeprägte aggressive Seitens der kontinuierlich teilnehmen- Verhalten der. Teilnehmer untereinander den Jugendlichen wurde die gesamte zugunsten von akzeptierenden und kolleMaßnahme gut angenommen. Sie zeig- gialen Umgangsformen. ten ein hohes Engagement und es gab Die Teilnehmer lernten eigene Unsicherkaum Fehlzeiten. Arbeitsverweigerung, aber auch krankheitsbedingte Fehlzeiten heiten zu formulieren und Sachverhalte gab es nur in Einzelfällen. (Oft kamen die von verschiedenen Standpunkten aus zu Teilnehmer trotz Krankheit zum Unter- betrachten. Sie machten Übungen zu richt.) Laut Einschätzung der Anleiterinnen Konflikt- und Kritikfähigkeit und lernten in waren Insbesondere In den Bereichen diesem Zusammenhang sich kritisch mit der sozialen und interkulturellen Kompe- der eigenen Position auseinander zu settenzen deutliche Lernerfolge zu verzeich- zen sowie diese klar und angemessen zu formulieren. nen. Während des berufsorientierten Sozialtrainings setzten sie sich mit ihren individuellen Stärken und Schwächen auseinander und konnten so persönliche Neigungen und Interessen entwickeln. Motivation und Fähigkeiten, die eine notwendige Voraussetzungen für die selbst bestimmte Lebensplanung und BerufsDas Projekt „Step by Step" kann im Ju- wahlentscheidung sind wurden in diesem gendvollzug für alle Teilnehmer, die sonst Zusammenhang stark gefördert (siehe kaum eine Chance auf Teilnahme an Maß- auch Matt 2013). nahmen hätten, eine Individuelle Unterstützung und Begleitung bieten und die Insassen an einen halbwegs strukturierten Fazit Tagesablauf gewöhnen. Klare Regeln und Unterweisungen werden wieder einge- Jugendliche Inhaftierte stellen eine besonfordert und ein sozialer Umgang mitein- ders auffällige und schwierige Gruppe dar. ander geübt. Zuhören und Verständnis, Gründe dafür sind unter anderem ein geAkzeptanz von Andersartigkeit und den- ringes schulisches Niveau, mangelndes noch Annahme der eigenen Individualität Sozialverhalten, Gewaltaffinität und/oder sind ein Ziel in der Arbeit mit den Jugend- Drogenabhängigkeit. Es ist schwierig diese Klientel mit jeglicher Art von Maßlichen. nahme zu erreichen. Dies zeigte sich auch Neben dem Erwerb konkreter Fähigkei- bei der konkreten Durchführung der einten und Fertigkeiten, haben die Jugend- zelnen Module in der JVA. Die Heranlichen gelernt, dass sich Arbeitserfolge wachsenden mussten permanent tnoti- Nach Beendigung der Maßnahme verfügten die Jugendlichen Im Großen und Ganzen über mehr Kompetenzen In den Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) wie auch im Sozialverhalten (Teamfähigkeit, Umgang untereinander, Selbstkontrolle). BewHi 3/2014 255 I Schwerpunkt I Lernort Strafvollzug - Kompetenzen viert und Schritt für Schritt an die einzelnen Aufgaben herangeführt werden. Versagensängste und „Männlichkeitsrituale" unterbrachen dabei immer wieder den „Lernprozess". Trotzdem konnten die Teilnehmer durch das vielseitige Angebot zu deutlich besseren Verhaltensweisen angeleitet werden. Die einzelnen Module konnten auf diesem Wege routinisiert und mehrfach durchgeführt werden. Die Umsetzung und Aufteilung der einzelnen Module, das Arbeiten in kleinen Gruppen, verweist auf eine den Anforderungen durch die Klientel angemessene Reaktion. In Anbetracht der hohen Fluktuation wird deutlich, dass selbst für eine niedrigschwellige Maßnahme, wie „Step by Step", gewisse Grundkompetenzen vorhanden sein müssen - mindestens ein Minimum an Sozialverhalten und Gruppenfähigkeit. Dass dieses in einigen Fällen fehlt, verweist zugleich auf die Notwendigkeit, hier weitere und spezifischere Maßnahmen des Verhaltenstrainings (ggfs. gar in Einzelbetreuung) anzubieten. Durch den spezifischen Projektansatz von „Step by Step" erhalten die Teilnehmer eine realistische Chance auf eine soziale und berufliche (Reintegration. Die Verbesserung der sozialen Kompetenzen sowie der Erwerb von beruflichen Schlüsselqualifikationen sind eine unabdingbare Voraussetzung dafür. Allerdings bedarf es einer weiteren, speziell auf die Probleme der Jugendlichen zugeschnittenen Unterstützung durch weitere Kooperationspartner, zum Beispiel nach der Haft seitens der Arbeitsagenturen und anderer Hilfesysteme. Nur eine vernetzte Betreuung kann langfristig die Erfolge sichern 256 BewHi 3/2014 und ausbauen. Die Einbindung in die Vollzugsplanung ist ebenso deutlich gefordert. Zugleich wird aber auch aufgezeigt, dass mit dieser niedrigschwelligen und vielfältig arbeitenden Maßnahme ein großer Teil der Klientel erreichbar ist. Eine kontinuierliche Teilnahme hat gar zur Teilnahme an einer weiteren schulischen Maßnahme geführt und/oder zur Entwicklung (einer Motivation) einer beruflichen Perspektive. Lernerfolge können bei einigen Teilnehmern deutlich festgestellt werden. Insgesamt ist mit der Entwicklung und Umsetzung der Maßnahme ein gelungener Schritt in den Einbezug und in das Training einer besonders schwierigen Klientel erfolgt. Sowohl der Aspekt der Niedrigschwelligkeit als auch die Aufteilung in 3 Module (und die Verpflichtung jedes Teilnehmers, an allen teilzunehmen) sowie eine flexible Umsetzung hat sich als eine gelungen Kombination mit Erfolgsaussicht erwiesen. Dass es seitens der Klientel noch schwierigere Teilnehmer gibt, die selbst hierfür noch ungeeignet sind, macht weitere Ergänzungen notwendig. Die kompetente Zusammenarbeit der Anleiterinnen ist ein weiterer Faktor für die erfolgreiche Arbeit. Eduard Matt: Step by Step Literatur Fegert, Jörg M.: Psychische Auffälligkeiten jugendlicher Straftäter; Forensische Relevanz und Relevanz für Sanktionen und Maßregeln. Vortrag Günzburg Mai 20010 [http://www.unl klinik-ulm.de/fileadmin/Kliniken/Kjnder_Jugend psychiatrie/Praesentationen/Fe_Guenzburg_5_ 5_2010.pdf] (23.07.2014) Hosser, Daniela; Anabel Taefi; Stefan Giebel; Delinquenzverläufe nach Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug. 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Jg., 2014, S. 257-262 FS 4/2014 - 257 Justizvollzug und die entsprechende Nachsorge entlassener Gefangener Insgesamt verbesserungsbedürftig ist. Erkrankte nach der Entlassung In geeignete Versorgungssysteme zu integrieren ist ebenfalls eine ressortübergreifende Aufgabe. Die im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung bei Inhaftierten deutlich häufiger auftretenden psychiatrischen Erkrankungen und Auffälligkeiten stehen oftin Zusammenhang mit Drogenabhängigkeit. In diesem Kontext hat der Ausschuss nach intensiver Vorbereitung beschlossen, ab 2016 in allen deutschen Justizvollzugsanstalten eine einheitliche Datenerhebung zum Themenbereich „Drogen/Sucht" einzuführen. Mit einer gesetzlichen Regelung über den Vollzug des Jugendarrests gelangt das Gesetzgebungsprogramm der Länder zum Justizvollzug einstweilen zum Abschluss. Dazu haben die an der Erarbeitung eines Mustergesetzentwurfs beteiligten neun Länder auf der Tagung ihren Entwurf eines Jugendarrestvollzugsgesetzes vorgestellt. Der Strafvollzugsausschuss begrüßte in Saarbrücken als neues Mitglied den neubestellten Vollzügsabteilungsleiter im bayerischen Justizministerium, Herrn Peter Holzner. Zugleich wünscht er seinem Vorgänger Prof. Dr. Frank Arloth, dem Chefredakteur dieser Zeitschrift, viel Glück in seiner neuen Funktion als Knastgewächse Ein stadtteilbezogenes Beschäftigungsprojekt für Haftentlasse und Straffällige Gerburg Gerard, Eduard Matt Es ist in Bremen gelungen, neben dem im Projektverbund Chance geschaffenen KompetenzCentrum ein weiteres Projekt umzusetzen, dass sich der Beschäftigung im Nachhaftbereich widmet. Dadurch umfassen die Bestrebungen des Übergangsmanagements nicht nur Projekte Inden Justizvollzugsanstalten,fokussieren nicht nur auf die Entlassungsvorbereitung, sondern haben gleichfalls den Nachhaftbereich im Blick. 1 Mit dem Projekt jKnastgewächse ' sind auf dem Gelände der ehemaligen Frauen- und Jugendanstalt Blockland der JVA Bremen neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen worden. Gefördertausdem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)" umfasst es Stellen für 20Teilnehmer. Ex-Straffällige arbeiten dort, im Sinne gemeinnütziger Arbeit. Das Projekt bietet den Teilnehmerinnen Beschäftigung und Qualifizierung im Helferbereich in den Berufsfeldern Gärt- ner/Fachrichtung Gemüseanbau und Landwirtschaft. Angeboten wird niedrig schwellige Beschäftigung, gleichwohl mit unterschiedlichem Schweregrad. Neben der Beschäftigung erfolgt eine Integrationsbegleitung. Teilnehmer sind langzeitarbeitslose Ex-Strafgefangene und Straffällige, vermittelt über das Jobcenter, aber auch Insassen aus dem offenen Vollzug. Im Sinne des Ansatzes des Übergangsmanagements2 wird davon ausgegangen, dass die Verknüpfung von arbeitsmarktpolitischen mit vollzuglichen Maßnahmen, flankiert mit einer systematischen Betreuung, sichtbare Erfolge bei der Stabilisierung der Person und bei der beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung zeigt. Diese Anstrengungen sind erfahrungsgemäß nur dann erfolgreich, wenn sie mit innovativen Formen derZusammenarbeit zwischen Justizverwaltung, Arbeitsressorts, Jobcenter, Freie Träger und den Amtschef des Bayerischen Justizministeriums. Günter Matschiner Ist Leiter der Abteilung Justiz- und Maßregelvolizug, Vollzug der Therapieunterbringung im saarländischen Ministerium der Justiz verschiedenen Akteuren im Stadtteil verbunden werden. Das Projekt ist ein Beispiel für derartige Kooperationen und Vernetzungen. Die Örtlichkeiten Durchführungsort des Projektes ist die ehemalige Frauen- und Jugendvollzugsanstalt Bremen Blockland.3 Die Gebäude wurden 1968 errichtet. 2004 wurde der Standort geschlossen, die Inhaftierten nach Oslebshausen verlegt. Die bei Projektbeginn ca. 8 Jahre völlig brachliegende Immobilie musste erst einmal vom Wildwuchs befreit, das Gelände einschließlich der ehemaligen Gärtnerei freigelegt, saniert und der Nutzung zugeführt werden. Fürdiegarten- und landwirtschaftliche Nutzung wurden ca. 2 Hektar von Immobilien Bremen bereitgestellt. Die Gegebenheiten werden umgenutzt in einen Lernund Arbeitsort. Gelegen im Stadtteil Gröpelingen, mit unmittelbarer Nähe zur JVA Oslebshausen, ergeben sich Kooperationen mit Stadtteilakteuren und Institutionen. Gleichzeitig gilt es, das Gelände fürzukünftige Nutzungen sowie für Anschlussmöglichkeiten für weitere Projekte herzurichten. Die Teilnehmerinnen im Mittel punkt des Projektes stehen ehe- 258-FS 4/2014 1 malige Strafgefangenesowie Freigänger der JVA Bremen. Die Zielgruppe wird durch eine enge Kooperation mit der senatorischen Dienststelle, dem Jobcenter, der Bewährungshilfe, der Hoppenbank e.V. u.a. benannt. Bei den (Ex-) Strafgefangenen handelt es sich überwiegend um männliche Klienten (95 %). Das Projekt steht aber auch Frauen offen. Wohnen o.a.. 36 der Teilnehmer waren verschuldet. Vor dem Hintergrund der äußerst schwach ausgebildeten beruflichen und sozialen Kompetenzen kann man bereits als Erfolg bewerten, dass trotz fehlender Sanktionsmöglichkeiten die Teilnahme- und Anwesenheitszelten erstaunlich gut sind. Das Projekt wendet sich gezielt an (Ex-IStrafgefangene, deren Situation durch Langzeitarbeitslosigkeit und weitere Problemlagen geprägt ist. Die Arbeitslosenquote beträgt bei den Haftentlassenen über 70%. Die Zielgruppe ist durch multiple soziale Belastungen gekennzeichnet. Drogen- und Alkoholkonsum,zerrütteteFamilienverhältnisse, Überschuldung, finanzielle Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen, Migrationsprobleme u.a. sind charakteristisch für die Lebenssituation des überwiegenden Anteils det Haftentlassenen. Zugleich wohnen überdurchschnittlich viele Haftentlassen in diesem Stadtteil. Ohne Unterstützung, auch unter verbesserten Konjunkturellen sowie arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen, hat diese Gruppe keine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt, und ist besonders von sozialer Ausgrenzung betroffen und bedroht. Die Personengruppe bedeutet eine zusätzliche Belastung für den Stadtteil, det als sozialer Brennpunkt beschrieben werden kann. Aufgrund der Zusammensetzung der bremischen Gefangenenpopulation kann eine direkte Vermittlung in die Berufsausbildung bzw. in eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nur in ganz wenigen Einzelfällen gelingen.1 Es geht vielmehr um die Herstellung von Beschäftigungs- und Berufsbiidungsfähigkeit. Durch die tagesstrukturierenden Maßnahmen werden Schlüsselqualifikationen wie z.B. Verantwortlichkeit, Pünktlichkeit, Sozialverhalten, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Verlässlichkeit vermittelt und die BelastbarkeitderTeilnehmer erhöht. im Jahr 2013 waren insgesamt 45 Teilnehmer im Projekt, 43 männlich, 2 weiblich. Die Altersspanne umfasst 22-57 Jahre. Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit derTeilnehmerlnnen betrug 7,6 Jahre. 22 waren ungelernt, 13 hatten eine Ausbildung abgebrochen. 43 Teilnehmer hatten einen Straffälligenhintergrund. Bei 36 Personen lag eine Suchterkrankung vor, 10 waren substituiert. Gesundheitliche und psychische Einschränkungen zeigten 17 Personen. 13 Teilnehmer hatten keine eigene Wohnung, sondern lebten in betreutem urt/'? Die Aktivitäten Alsersteswurden mitgroßem Aufwand und Engagement der Teilnehmer erfolgreich das Gelände, die Gewächshäuser und Anzuchtbeete der ehemaligen Anstaltwiederhergestellt. Flächen wurden gerodet, um Beete und Wege anzulegen, so dass jetzt ein brauchbares Anbaugebiet zu bewirtschaften ist Zudem wurden Gewächshäuser renoviert, saniert, neu verglast und Aufenthaltsräume im Gebäude ausgestattet. Hochbeete wurden angelegt und Wildblumen gepflanzt. Eine Streuobstwiese wurde angelegt, in den Gewächshäusern Pflanzenkulturen. In Gewächshäusern und Außenbeeten wächst jetzt Gemüse, angebaut nach Bio-Standard; Kartoffeln, Salat, Kohl, Tomaten, Küchenkräuter und seltene Gemüse wie Zapachitos und Spaghettibohnen. Diese konnten an soziale Einrichtungen in den Stadtteilen verteilt werden. Durch die Errichtung von Foliengewächshäusern kann die Produktion von Gemüse und Nutzpflanzen nach Bedarf gesteigert werden. Darüber hinaus ist es geplant, die Qualifizierung und Beschäftigung mitdem Schutz, Pflege und Haltung vonTieren, insbesondere auch alter Haus- und Nutztierrassen für die Zielgruppe zu ermöglichen. In nächster Zukunft werden die Teilnehmer einen Teich anlegen, um das Gelände zu entwässern und zu verschönern. Ein weiteres Projekt ist die Anlage eines Lehrgartens. Eingebettet sind die Tätigkeiten in Schulungen zur Vermittlung des geforderten Wissens. Kooperationen vor Ort In der Umsetzung erfolgt eine deutliche Vernetzung mit Projekten aus den anliegenden Stadtteilen. Mit diversen Vereinen, Institutionen undTrägem erfolgt ein intensiver Austausch. Durch Kooperation mit dem Imkerverein konnte eine Qualifizierung für dieTeilnehmer angeboten werden. Ein erstes Bienenvolk wurde auf dem Gelände angesiedelt. Im Folgejahr wer den weitere folgen. Ein Lehrbienenstand und ein Lehrgarten sind geplant, beides kann als Bildungsstättefür Küchenprojekte und Schulen fungieren. In Kooperation mit Kultur vor Ort erfolgen Seminartage für Schulgärten durch das Projekt; die Abgabe von Setzlingen an die Schulgärten im Stadtteil; die Pflege der Schulgärten, das Gießen der Blumenkübel während der Sommerferienzeiten. Im Austausch mit dem örtlichen Kleingärtnerverein kommt es zum Bereitstellen von Fachwissen über Anpflanzungen und Bodenbeschaffenheit. Erfahrungen der Teilnehmer Neben der Urbarmachung des Geländes, welches das Erkennen der Bodenbeschaffenheit beinhaltet, sowie der Aufbereitung des Bodens und der Aussaat der verschiedenen Gemüsesorten in ihrem Jahreszyklus sind das Erstellen n i^i r\ w% #4 Ü tf* ificoric uno rid eines Frühbeetes und die Aufzucht der Saat und die Pflege der Jungpflanzen notwendigeTätigkeiten. Dazu gehören das Pikieren verschiedener Gemüsesorten, das Umsetzen des Gemüses in das Außenbeet, das Zuführen verschiedener organischer Dünger, das Erkennen von Unkraut und jäten, die Bewässerung mit der richtigen Menge sowie der richtigen Temperatur. Alle diese Bereiche werden im Jahresrhythmus geschult und immei wieder abgefragt. JederTeilnehmerwird injedem Bereich rotierend eingesetzt, bis sich ein prioritäres Interesse herausbildet. Das Ziel ist das eigenständige und eigenverantwortliche Handeln der Teilnehmer in seinem jeweiligen Bereich. Dieses eigenverantwortliche Handeln bestärkt den/die Teilnehmerin In seiner/ihrer Selbstwahrnehmung. Der Stolz über das selbst Geschaffene zeigt sich in der Selbstdarstellung der Teilnehmer. In Gesprächen wird immer wieder deutlich, dass die Erfahrung, etwas Positives geschaffen zu haben, sich in dem eigenen Selbstbild widerspiegelt.5 DieTeilnehmer, die sich auf das Projekt einlassen, haben weniger Krankheitsoder Fehltage, sind zuverlässig und regelmäßig am Arbeitsplatz. Der für die meisten Teilnehmer neue Umgang mit dem selbsterzeugten Produkt, sowie dem Bewusstwerden von besserer Nahrung sind weitere Merkmale. Der Verzehr biologisch angebauter Nahrung ist eine völlig neue Erfahrung.6 Die daraus resultierende Umkehrung der Essgewohnheiten und der auch in den näheren Umkreis der Teilnehmer weiter getragenen Informationen zu diesem Thema, hat weitreichende gesundheitliche Folgen. Aus der Begleitung heraus kann festgehalten werden, dass bei einer nicht geringen Anzahl von Teilnehmern eine positiv veränderte Haltung zum eigenen beruflichen Werdegang erkennbar ist. Dieses zeigte sich z.B. in besonderen Belastungssituationen, wie Außenarbeit bei extrem schlechtem Wetterim Winter und Frühjahr. „Ihre" Arbeit wird für die Teilnehmer sichtbar an der positiven Veränderung einst völlig verwahrloster Freiflächen sowie dem Wiederaufbau der zu Projektbeginn weitgehend zerstörten ehemaligen Anstaltsgärtnerei. Gerade die Sichtbarkeit der Resultate der Arbelt stärkt den Bezug und die Einbindung in die Tätigkeiten. Durch die Qualifizierung im Garten- und Gemüseanbau ist es für die Teilnehmer erstmalig möglich, die Produkte auch in ihrem Mietgarten, Gemeinschaftsgatten oder auf ihrem Balkon anzupflanzen. Nach eigenen Aussagen verschiedener Teilnehmer haben sie das erste Mal Gemüse wie Kohlrabi, Mangold, Zucchini oder andere Sorten gegessen. Kaum einer der Teilnehmer kannte dieses Gemüse zuvor. Mittlerweile werden die Rezepte über die beste Zubereitung von Bohnen und Mangold in der Mittagspause ausgetauscht. Die Gemüsesorten werden in einigen Familien selbstständig angebaut und verzehrt. All das trägt zu einem besseren und gesunderen Umgang mit Nahrung bei. Der angebotene Lehrgang zur Ausbildung zum Hobbyimker wird gut angenommen. Auch in diesem Themenfeld ist neben der Qualifizierung der zusätzliche Effekt, Verantwortung und bewusster Umgang mit der Natur und letztendlich mit sich selber zu übernehmen. Die Honigproduktion kann nach der Ausbildung leicht im eigenen Garten oder auf dem Balkon betrieben werden. Die dafür vorgesehenen Beuten (Kisten, in denen die Bienen ihren Honig produzieren) werden in einem von einem externen Fachmann neu entwickelten Verfahren gebaut. Diese können zu einem günstigen Preis von Jedermann nachgebaut werden und sind somit für die Teilnehmer nutzbar. Die Integrationsbegleitung Die vom Projektpartner Verein Hoppenbanke.V. angebotene Integrationsbegleitung hat das Ziel, den individuellen Förderbedarf der Teilnehmer zu erfassen und dieTeilnehmer in die Lage zu versetzen, gemeinsam mit der In- FS 4/2014 -259 tegrationsfachkraft eine Einschätzung persönlicher Handlungsmöglichkelten zu eröffnen, verbunden mit konkreten Hilfestellungen bei Problemlagen und ungeklärten Entscheidungsprozessen. Hierzu dient der Integrationsplan, der mit den Teilnehmern erstellt wird. Zum Kernangebot gehören sozialintegrative Beratungsleistungen, insbesondere - Soziale Beratung; Beratungsprozesse, die sich mit der psychosozialen Stabilisierung der Teilnehmer und ihrer Lebenssituation befassen; dazu gehört die Intervention bei akuten Krisen bzw. Konflikten; - Beratung zur Verringerung der Arbeitsmarktferne; Beratungsprozesse, die sich mit Qualifizierungsdefiziten und/oder mit persönlichen Hemmnissen der Teilnehmer befassen; - Anamnese und berufliches Profiling; Erarbeitung und Fortschreibung von Integrationsplänen, sozialpädagogische Betreuung und Beratung der Teilnehmer In der beruflichen und sozialen Integration; Lernberatung und Stützunterricht. Mit ersten Maßnahmen müssen die Personen „erreicht" werden, ihre Ausgangsanlage, ihre Bedarfe gilt es zu ermitteln. Ihr Interesse an Beschäftigung und Lernen soll geweckt werden. Erste Perspektiven für eine weitere soziale und berufliche Integration sind zu entwickeln. Zugleich muss der Prozess von Dauer sein,eine Kontinuität, eine längere Zeitperspektive ist hier von zentraler Bedeutung. Gleichfalls muss der Prozess mit den Teilnehmern zusammen entwickelt werden: diese fordern, aber nicht überfordern. Für die Teilnehmer sind Strategien des self-empowerments notwendig: Sie müssen aus ihrer fehlenden Motivation herausgebracht werden, Eigenverantwortung lernen, intrinsische Motivation entwickeln und Lernen als Bereicherung erleben und interpretieren. Ein Interesse an Beschäftigung, Lernen und Qualifikation gilt es zu entwickeln, welches ein Bestandteil der Integrationsbegleitung ist. 260-FS 4/2014 fheorie und Pfäxis Erste Arbeitserfahrungen und Erfolge sind zu vermitteln. Der Prozess des (Wieder)Erlernens der Beschäftigung wird durch die Integrationsbegleitung gefördert. Beziehungsa rbeit s pielt ei ne große Rolle. Um eine gute Arbeitsbasis zu schaffen und um die Kontinuität der Teilnahmeder Klienten zu stärken,steht der Vertrauensaufbau an erster Stelle. Ist dies gelungen, nimmt die Kooperationsbereitschaft zu und im gleichen Maße die Motivation. des Geländes wird die Vernetzung mit weiterenTrägern im Stadtteil ausgebaut werden. Die Einbindungen in den Stadtteil Die laufende Maßnahme wird unter Einbindung vieler Akteure im Stadtteil umgesetzt. Zahlreiche sozialeTrägervor Ort engagieren sich für die Bedürfnisse der Bewohner und kooperieren mit dem Projekt Knastgewächse. Neben der Kooperation mitTrägern und Vereinen kommt der Zusammenarbeit mit den Institutionen des Stadtteils, so z.B. dem Sozialzentrum, dem Quartiersmanagement, dem Ortsbeirat, aber gerade auch dem Jobcenter sowie den Sozialen Diensten der Justiz eine hohe Bedeutung zu. Die Institutionen haben es in ihrer Arbeit mit diesem schwierigen und in diesem Stadtteil im besonderen Maße präsenten - Klientel zu tun. Für die Einbindung in die Stadtteilentwicklung und -planung sowiefür die nachhaltige Umsetzung ist ein vernetztes Arbeiten notwendig. In Kooperation mitden unterschiedlichen Institutionen im Stadtteil Gröpelingen (Bürgerhaus, Ortsamtsleitung, Stadtteilbeirat und vielen anderen) ebenso wie mit verschiedenen behördlichen Dienststellen (Bau, Arbeit, Soziales justiz, Kultur) erfolgte eine erfolgreiche Antragstellung eines weiteren Projektes im EFRE-Programm sowie im Programm Soziale Stadt. Mit diesen Mitteln kann zusätzlich die bauliche Infrastruktur in der ehemaligen Anstalt in Blockland verbessert werden, was zum einen auch dem Projekt Knastgewächse zugute kommt und zum anderen, in der weiteren Umsetzung, dem Stadtteil. Mit der geplanten Erweiterung der Nutzung Perspektiven Zwecks einer Erfolg versprechenden Umsetzung des Übergangsmanagements im Nachhaftbereich versucht die bremische Justiz, mit einem ressortübergreifenden Ansatz einen verlässlichen Förderkorridorzu installieren. Unter Einbindung der Beschäftigungs- und Bildungsträger, dem Jobcenter und der freien Straffälligenhilfe wird eine Angebotsstrukturaufgebaut, dieden besonderen Lebenslagen der Zielgruppe der durch Langzeitarbeitslosigkeit und multiplen Problemlagen gekennzeichneten Straffälligen entspricht. Aufgebaut wird ein Angebot für besonders schwer vermittelbare Klienten, es werden Arbeitsmöglichkeiten im geschützten Raum7 geschaffen. Dass dies möglich ist, zeigt das Pilotprojekt„Knastgewächse'. Es entsteht eine win win Situation für alle Beteiligten, für die Ex-Straffälllgen, fürden Stadtteil ebenso wie fürdieJVA/ für Justiz. Für die Ex-Straffälligen: Positiv für die besonders belasteten Ex-Strafgefangenen ist es, dass hier überhaupt ein niedrigschwelliges und differenziertes Angebot vorliegt, mit bearbeitbaren und interessierenden Aufgaben und Anforderungen. Für die Teilnehmer werden neue Erfahrungen sowie neue Tätigkeiten geschaffen, die nicht nur unter Qualifizierungsaspekten und der Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit positiv zu deuten sind, sondern zugleich zu einer besseren und sinnhaften Alltagsgestaltung beitragen (können). So gesehen ist dieTeilnahme nachhaltig - Gemüseanbau und Bienenzucht können ebenso in der Freizeit praktiziert werden. Die Beschäftigung, verbunden mit einem körperlichen Ausarbelten im Freien, wird hoch geschätzt Es bedeutet, etwas Sinnvolles anzufangen mit der Zeit und dies unter geistigem und körperlichem Einsatz.8 Der Anbau des selbst gezogenen Gern üses wiederum schafft gleichzeitig ein Bewusstsein „gesund" zu arbeiten. Es schafft ein neues Verhalten, Veränderungen des Verhältnisses zu Nahrung und Gesundheit, es heißt erfahrbar, gesund essen zu lernen. Verhältnis Stadtteil - VA/Justiz: Mit der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten jenseits der Anstaltsmauern verdeutlicht die Justiz ihr Interesse an einer umfassenden Resoziallsierungsperspektive. Hierzu ist die Vemetzungstätigkeit mit dem Stadtteil notwendig. Es sind zugleich für die Teilnehmer Gelegenheiten, durch ihre gemeinnützige Arbeit Wiedergutmachung an der Gesellschaft zu leisten. Die Strategie führt zu einer Reduzierung der Rückfälligkeit während der Teilnahme, in dieser Zeit finden sich keine weiteren Straftaten. Inwieweit es langfristig zu einer Stabilisierung und zu einem Ausstieg aus Straffälligkeit kommt, bleibt zu beobachten. Insgesamt kann eine umfassende Perspektive zu einer Verbesserung des Bildes von Straffälligen (und der Justiz?) in der Öffentlichkeit9 führen. Für den Stadtteil/die Community: Mit dem Projekt Knastgewächse wird einer besonders schwierigen und auffälligen Personengruppe Gelegenheit zu tagesstrukturierender und sinnstiftender Beschäftigung geboten. Sie verweilen nicht im Stadtbild, sondern arbeiten gemeinnützig und gemeinschaftsorientiert im Projekt. Die Kultivierung des vernachlässigten Ortes der verlassenen Anstalt ist als eine positive Leistung und als ein positiver Beitrag zur Stadtteilentwicklung anzusehen. Gerade die Wiederherstellung/Renovierung der Baulichkeiten und des (verwilderten) Geländes in Blockland wertet den Stadtteil auf. Geschaffen wird dort ein Lern- und Begegnungsort, der vom Stadtteil genutzt werden Ii ""l /Ü ^li Vl .ßk t 1 l'ti ir^fl O1 9* kann (Schule, Lerngarten, Kleingärtnern) bzw seitens des Projektes geleistet wird (Unterstützung bei der Pflege von Schulgärten, von Kleingärtnern). Die Vermittlung von Wissen in diesem Bereich ist von großer Bedeutung (Woner kommt das Essen und wie wird es produziert?). Eine Aufwertung des Stadtteils erfolgt. Die dort gemachten Lern- und Arbeitserfahrungen leisten gleichzeitig einen Beitrag für eine Veränderung der Kultur der Wertschätzung von Landwirtschaft und Ernährung10,zeigen und verweisen auf ein verstärktes ökologisches Bewusstsein - bei Teilnehmern wie innerhalb des Stadtteils. Auf praktischer Ebene erfolgt ein Austausch und eine Kooperation mit diversen Akteuren des Stadtteils (Kleingärtnervereine, Schulen u.a.), die sich für beide Seiten als vorteilhaft erweisen (Austausch von Wissen, Ernten, Pflanzen; Arbeitsleistungen). Da das Projekt auf gemeinnütziger Arbeit beruht, kommen die Produkte und Dienstleistungen dem Stadtteil zugute. Die im Projekt Knastgewächse geleisteten und projektierten Aktivitäten (Vergabe der Ernten; Pflege von Schulgärten und Kleingärten) sowie die Kooperationen mit den Stadtteilakteuren verstärken die Einbindung undVernetzung des Projektes in den Stadtteil, schaffen Strukturen der Zusammenarbeit. Es fördert dergestalt Anerkennung der gemeinnützigen Arbeiten der ExStraffälligen und verbessert das Klima und dasVerhältnis zwischen Justiz/JVA und dem Stadtteil. Im Effekt kann es zu einem Abbau vonVorurteilen kommen. Die praktischen Arbeiten sind zugleich Ausdruck einer Integrationsarbeit. Zur kriminalpolitischen Einbettung Erfahrungen aus anderen Projekten, insbesondere im Kontext der Restorative Justice, zeigen die positiven Effekte auf: So haben gerade Projekte, in denen Straffällige direkt Arbeiten für die Ge- 'üT I ST meinschaft leisten,wiegardening, graffiti Entfernung, Gestaltung des öffentlichen Raumes (Kindergärten, Spielplätze u.a.), die Herrichtung von Wohnräumen für Obdachlose u.v.m.gleichfalls Auswirkung auf die soziale Einbindung der Straffälligen. Auf der einen Seite ist dies für die Straffälligen selbst eine Möglichkeit, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, zum anderen profitieren die Gemeinschaften durch die geleisteten Arbeiten (Aufwertung des Stadtbildes, verbesserte Beziehungen zwischen den Bewohnern u.v.m.). Es wird etwas Positives fürdie Allgemeinheit produziert, dies stärkt Integration und die Community. Ein weiterer (Neben-)Effekt kann die Verbesserung des Übergangs in den Arbeitsmarkt (durch Umgang mit den Arbeitgebern, durch den Nachweissinnvollerund qualifizierter Tätigkeiten) sein. Insgesamt erfolgen eine Verbesserung des (sozialen) Klimas im Stadtteil, eine verbesserte Anerkennung der Leistungen der Ex-Straffälligen sowie ein Abbau von Vorurteilen. Das Projekt entlastet nicht nur den Arbeitsmarkt, die Sozial- und Arbeitsverwaltung, die Amter, Behörden und indirektauch Sozialeinrichtungen im Stadtteil, sondern zeigt beispielhaft, wie einerals„schwierig" bekannten Personengruppe Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann. Es zeigt zug leich das erfolgreiche Engagement von Justiz im Bereich der Wiedereingliederung, in einem Ressortübergreifenden Ansatz, der dem Grundgedanken von Übergangsmanagement und Resozialisierung gerecht wird. Literatur: Matt, Eduard: Übergangsmanagement. In: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe 22,2011, S. 422-428 Matt, Eduard, Heike Hentschel: Das KompetenzCentrum an der JVA Bremen - Zur Umsetzung eines Übergangsmanagements für (Ex-)Gefangene. in: Frieder Dünkel, Kirstin Drenkhahn, Christine Morgenstern (Hrsg.): Humanisierung des Strafvollzugs - Konzepte und Praxismodelle. Mönchengladbach 2008, S. 83-93 Müller, Christa (Hrsg.); Urban Gardening. FS 4/2014 - 261 Über die Rückkehr der Gärten in die Stadt München 2011 Weaver, ßeth; Dave Nicholson: Co-producing change; Resettlement as a mutual enterprise. In: Prison Service Journal Heft 204,2012, S. 9-16 1 Das Projekt wird aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und aus Mitteln des Bundesministeriums fiir Verkehr. Bau und Stadtentwicklung yeföidert (Programm Bildung, Wittschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQII)). Die Laufzeit des Projektes ist von 3/2012 - 10/2014. Das Projekt wird unterstützt vom jobcenter Bremen und dem Senator für Justiz und Verfassung Bremen. Die Durchfuhrung erfolgt durch die Fördtrwerk Bremen GmbH, in Kooperation mit der Hoppenbank e.V. und dem Senator für Justiz und Verfassung. Siehe; www.knastgewaechsejde 2 Siehe Matt, Hentschel 2008; Matt 2011. 3 Das Gebiet grenzt westlich an den Stadtteil Gröpelingen, der als ehemaliger größter Werftenstandort Deutschlands georägt ist von kleinen Arbeiter- und Siedlungshausern einerseits, dem sozialen Wohnungsbau seit der Einwanderungswelle der öOer Jahre andererseits und heute einen bunten und spannenden Kulturmix bietet Der Stadtteil kämpft aber auch mit sehr hoher Arbeitslosigkeit und befindet sich seit der Werftenschließung im Umbruch. 4 Innerhalb des "rojektes sind Berufsabschlüsse nicht vorgesehen. Das Projekt ist wegen der eingeschränkten Kompeteniprotile der Teilnehmer nicht ;ls .eguläre berufliche Erstausbildung im Rahmen der bestehenden Ausbildungsordnungen angelegt. Teilnehmer die innerhalb der Maßnahme erkennbare Qualifikationsfortschritte machen, und die perspektivisch für eine Berufsausbildung als geeignet erscheinen, werden ggf. in geeignete Folge- oder Anschlussprojekte vermittelt u. a. in das Projekt,.Bremer Lernweg", in dem anerkannte Berufsabschlüsse in Modulen erreicht werden können. 5 Es liegt eine hohe Identifikation mit dem Geschaffenen vor. Dies führt 'u einem verstärkten Gefühl von Verantwortung. Erfahrungen des Umbaus eines Hauses zum KompetenzCentrum durch lEx-)Straffällige zeigten, dass in der Folge sorgfältiger mit dem Haus umgegangen wird und die Teilnahme sich verbessert. 6 Siehe auch httpy/www.dradio.de/dkultur/ sendungen/?select=l&, ein Interview im Deutschlandradio Kultur im Projekt Knastgewächse, vom 12.08.2013. 7 Die Erfahrungen mit dem Projekt bilden ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit eines Sozialen Arbeitsmai ktes. Auch hier sind neue Formen zu entwickeln, z.B, wäre eine Weiterentwicklung zu einer sozialen Kooperative (in Kooperation von Beschäftigungsträger 262 FS 4/2014 heorieund Praxis mit der J VA /Justiz und dem Jobcenter) eine Möglichkeit (siehe auch: Weaver, Nicholson 2012). 8 Den Besonderheiten der Arbeit im Garten und Landschaftsbau ergeben sich aus den spezifischen Ansprüchen an die Arbeit, sie foidert Zeit und Aufmerksamkeit und sie verpflichtet einen zu einer kontinuierlichen Arbeit. Jn Gartenprojekten hat man e> mit Pflanzen zu tun, die gepflegt weiden müssen, um zu gedeihen. So ein Garten macht ganz schön viel Arbeit, selbst wenn es sich dabei um Hochbeete oder relativ kleinen Parzellen von wenigen Quadratmetern Größe handelt, um die Einzelne sich kummern. Ein in der Saison nur kune Zeit vernachlässigtes Beet gibt schnell Zeugnis von der fehlenden Sorge, und selbst wenn hier dafür eine höhere Toleranz vorhanden ist als andersorts, wird auch in den städtischen Gemeinschaftsgärten viel und oft sogar fleißig gearbeitet, Scheitel n ist im Garten normal, auch für erfahrene Gärtnerinnen. Egal jedoch, wie erfahren man ist Gartenarbeit bedeutet ganz schlicht, dass man sich in der Saison beinahe täglich in den Garten bewegen muss, um hier tätig zu werden; säen, düngen, gießen, Unkraut zupfen, Schädlinge bekämpfen und um die Pflanzen herum sein. Gartenarbeit ist Wiederholung, mit Fleiß, Geduld und Geschick verbunden" Müller (Hrsg.! 2011, S. 59f.. 9 Das Projekt hat ein breites positives Medienecho gefunden. Es wurde eine Sendung in dem regionalen Buten und Binnen vom Fernsehsender Radio Bremen ausgestrahlt (http:'/www.youtube.com/ watch?v=lAklzEI_K5k ).lm Deutschlandradio Kultur gab es einen Bericht und im Weser-Kurier größere Artikel. Im örtlichen Beirat ist es fraktionsübtioreifend begrüßt' Vörden 10 Unter dem Begriff Urban Gardenlng (siehe z.B. Müller (Hrsg.) 2011) werden Projekte gefasst, die sich mit einer Verbesserung des sozialen Klimas in den Stadtteilen befasst, einschließlich Ansätzen des Elnbezugs besonders marginalisierte und sozial ausgegrenzter Bewohner. Durch Urban Gardening wird sowohl die soziale Einbettung als auch die soziale Netrwerkbilduiig unterstützt, als auch für die Person selbst, Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden gefördert. Die Entwicklung neuei Kompetenzen spielt hierbei eine Rolle. Für den Stadtteil ist zugleich die Renaturierung brachliagend^r Flächen von Bedeutung. Musterentwurf für ein Jugendarrestvollzugsgesetz Torsten Kunze / Ursula Decker Seit der Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeitfür den Justizvollzug vom Bund auf die Länder im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006hateineregeGesetzgebungstätigkeit der Länder eingesetzt, die das Ziel erkennen lässt, sämtliche vollzuglichen Bereiche in absehbarer Zeit durch Gesetzzu regeln. Für den Jugendstrafvollzug, die Untersuchungshaft und die Sicherungsverwahrung ist dies bereits flächendeckend durch Landesgesetze erreicht, für den Erwachsenstrafvollzug gilt dies teilweise. Seit einiger Zeit haben sich die Länder nunmehr auch dem Gebiet des Jugendarrestvollzugs zugewandt. Rechtsgrundlage für den Vollzug des Jugendarrests ist bislang § 90 JGG in Verbindung mit der Jugendarrestvollzugsordnung (JAVollzO)', einer zuletzt 1976 neu bekannt gemachten Rechtsverordnung des Bundes. Bemerkenswerterscheint, dass es sich insoweit um das einzige Vollzugsrechtsgebiet außerhalb des Erwachsenenstrafvollzugs handelt, das bislang nicht nurdurch Verwaltungsvorschriften - wie die VVJug oder die UVollzO - ausgestaltet wird, sondern durch eine Rechtsverordnung. Gleichwohl haben die Länder erkannt, dass für einen modernen Jugendarrest auch in diesem Bereich die Schaffung einer landesgesetzlichen Grundlage sinnvoll erscheint Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum Vollzug des Jugendarrests bisher nicht beanstandet hat, so sind sie doch verfassungsrechtlich unbefriedigend Dipl. oec. Gerburg Gerard Leiterin des Projekts Knastgewächse. [email protected] Dr. Eduard Matt Wissenschaftlicher Mitarbeiter in ESFProjekten beim Senator für Justiz und Verfassung Bremen [email protected] und werden der krimmalpolitischen Bedeutung nicht gerecht. In seinem Urteil vom 31 Mai 2006 (NJW 2006, S.2093ff.) zum Jugendstrafvollzug hat das Bundesverfassungsgericht erneut deutlich gemacht, dass Eingriffe in Grundrechte einer gesetzlichen Grundlage bedürfen und es keinen Grund gebe, weshalb für den Jugendstrafvollzug etwas anderes gelten sollte. Diese Ausführungen treffen auch auf den Jugendarrestvollzug zu. Erste Eckpunkte für eine Neuregelung haben 14 Länder2 bereits in einer Arbeitsgruppe vor etwa vier Jahren im Auftrag des Strafvollzugsausschusses erarbeitet3. Danach konnte jedoch keine unmittelbare Umsetzung in einen Musterentwurf erfolgen, da sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai 2011 die gesetzgeberische Arbeit zunächst auf die Schaffung von Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzen der Länder zu konzentrieren hatte. Hamburg Prof. Dr. Bernd Maelicke, Universität Lüneburg [email protected] Christopher Wein, Fachhochschule Kiel [email protected] 15. Januar 2016 Fragebogen zum Thema „Übergangsmanagement in der ambulanten und stationären Resozialisierung“ Die beiden Autoren bereiten z.Zt. ein Buch mit dem Titel „Komplexleistung Resozialisierung“ vor, das beim NOMOS-Verlag erscheinen wird. In diesem Rahmen wird in einem Schwerpunkt-Kapitel die derzeitige Situation des Übergangsmanagements in den 16 Bundesländern dargelegt. Um einen aktuellen Praxisstand abbilden und jedes Land berücksichtigen zu können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Uns interessiert insbesondere der Entwicklungsstand von (Modell-)Projekten zum Thema Übergangsmanagement. Dabei sind sowohl Projekte für die Zielgruppe der jugendlichen und heranwachsenden StraftäterInnen wie auch für erwachsene StraftäterInnen von Bedeutung. Bitte beantworten Sie deshalb für beide Zielgruppen getrennt die nachfolgenden Fragen. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Übergangsmanagement“? Das Übergangsmanagement umfasst alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung der Haftentlassung von Inhaftierten und der weiteren Begleitung zur Unterstützung von deren Resozialisierung und gesellschaftlicher Integration von verschiedenen Akteuren jedoch in koordinierter Weise geplant und umgesetzt werden. Die Maßnahmen des Übergangsmanagements berücksichtigen die individuellen Hilfsbedarfe und die Unterstützungsangebote richten sich an alle Inhaftierungen, die ihre Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt haben. Bitte nennen Sie die für das Übergangsmanagement (in ihrem Bundesland) relevanten rechtlichen Grundlagen? Zur Zeit sind § 16 bis § 18 und § 107 des HmbStVollzG und die entsprechenden Regelungen der anderen Hamburger Vollzugsgesetze relevant. Die Erarbeitung eines Landesresozialisierungsgesetzes ist im Koalitionsvertrag des Senates für die laufende Legislaturperiode der FHH vereinbart. In den Bundesländern sind verschiedene (Modell-)Projekte entstanden, die sich mit dem Übergangsmanagement im Rahmen der ambulanten und stationären Resozialisierung befassen. Das Buch möchte entsprechende „Best Practice“-Beispiele vorstellen. Bitte nennen Sie uns daher Praxisbeispiele aus Ihrem Bundesland, die aus Ihrer Sicht für die angestrebte Resozialisierung wirkungsvoll sind. Ich nenne das Konzept der staatlichen Fachstelle Übergangsmanagement unter Einbeziehung von freien Trägern der Straffälligenhilfe in der JVA Billwerder mit Auswirkung auf den offenen Vollzug und das Konzept zur Kooperation der Justizvollzugsanstalten mit betroffenen Behörden und Einrichtungen bei der beruflichen Eingliederung von Inhaftierten.. Für eine konkrete Beschreibung der Projekte benötigen wir Informationen über die verschiedenen Projekte. Bitte erläutern Sie für die o.a. Projekte die Rahmenbedingungen (Konzepte, Organisation, Finanzierung, Personal) bzw. senden Sie uns entsprechende Informationsmaterialen zu. Ich füge das Kurzkonzept für den Einsatz der Fachstelle Übergangsmanagement, die Leistungsbeschreibung für das angegliederte ESF-Projekt und die Kooperationsvereinbarung zur beruflichen Eingliederung bei. Wir wollen auch, soweit möglich, vorliegend Evaluationsergebnisse der Projekte vorstellen. Senden Sie uns deshalb bitte entsprechendes Datenmaterial oder andere Quellen zu oder benennen Sie uns für diese Fragestellung bitte mögliche AnsprechpartnerInnen. Belastbare Evaluationsergebnisse stehen noch nicht zur Verfügung. Wir bitten um Rücksendung bis zum 1. März 2016 an o.g. Mail-Adressen oder postalisch an: Prof. Dr. Bernd Maelicke Deutsches Institut für Sozialwirtschaft, Ringstr. 35, 24114 Kiel Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitwirkung. Freundliche Grüße Bernd Maelicke und Christopher Wein Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg, 21.02.2014 Behörde für Justiz und Gleichstellung Bezirksamt Eimsbüttel Rahmenkonzept der Fachstelle Übergangsmanagement in der JVA Billwerder unter Einbeziehung eines ESF-Projektes Stand: 05.12.2013 I. Einleitung ........................................................................................................................... 2 1. Auftrag ........................................................................................................................ 2 2. Zielgruppe................................................................................................................... 2 II. Übergangsmanagement - Leistungsspektrum der Fachstelle ................................... 3 III. Ablauforganisation und Prozesstruktur........................................................................ 4 1. Prozessschritte für Gefangene .................................................................................... 4 2. Prozessschritte in der Justizvollzugsanstalt ................................................................ 5 3. Prozessschritte in der Fachstelle Übergangsmanagement ......................................... 6 4. Prozessschritte der freien Träger ................................................................................ 7 IV. Zuständigkeiten ........................................................................................................ 7 1. Steuerungsverantwortung Übergangsmanagement .................................................... 7 2. Steuerungsverantwortung Fallmanagement................................................................ 8 V. Organisation, Personalausstattung und Finanzausstattung ................................. 9 1. Aufbauorganisation, Standorte und Präsenzzeiten ..................................................... 9 2. Personalausstattung / Fallsteuerung ........................................................................... 9 VI. Anforderungen des Fallmanagements ...................................................................10 1. Fallmanagement ........................................................................................................10 2. Qualifizierung .............................................................................................................12 VII. Leistungserfassung und Evaluation ...................................................................13 1. Leitstelle ....................................................................................................................13 2. Ergänzende Kriterien .................................................................................................14 VIII. Glossar ........................................................................................................................15 1 I. Einleitung 1. Auftrag Der Auftrag beinhaltet die Entwicklung einer strukturierten Entlassungsvorbereitung und einer bedarfsgerechten auf den Einzelfall zugeschnittenen Hilfeleistung unter Beteiligung der Fachstelle Übergangsmanagement (FÜma) mit dem Ziel eines koordinierten Zusammenwirkens aller im Bereich der Straffälligenhilfe beteiligten staatlichen und privaten Institutionen. Durch personelle und organisatorische Kontinuität wird die Arbeit der FÜma die besondere Risikosituation eines Gefangenen im Übergang von der Haft in die Freiheit minimieren. Die strukturierte Entlassungsvorbereitung durch die FÜma soll ein grundsätzlich freiwilliges Angebot an die Gefangenen darstellen. Im Rahmen des Fallmanagements sollen die Mitarbeiter der Fachstelle gemeinsam mit dem Gefangenen seine Bedarfe identifizieren, Zielvereinbarungen schließen und Unterstützungsmöglichkeiten entwickeln – unter der Einbeziehung der Angebote der verschiedenen Hilfesysteme wie der freien Träger der Straffälligen- und Suchthilfe. 2. Zielgruppe Zielgruppe sind alle erwachsenen Gefangenen der JVA Billwerder1, die voraussichtlich nach der Haftentlassung keinem Bewährungshelfer unterstellt werden2. Sofern diese Gefangenen zur Entlassungsvorbereitung in die JVA Glasmoor verlegt werden bleibt das Angebot bestehen. Für Gefangene mit Ersatzfreiheitstrafe gilt das Angebot der FÜma ebenfalls. 1 Nach dem Umzug des geschlossenen Frauenvollzuges in die JVA Billwerder wird das Angebot auch auf diesen Bereich ausgeweitet. 2 Dies gilt auch für alle gleichlautenden Formulierungen in diesem Dokument. 2 II. Übergangsmanagement - Leistungsspektrum der Fachstelle Übergangsmanagement ist ein strukturiertes, koordiniertes und zielorientiertes Zusammenwirken aller im Bereich der Straffälligenhilfe beteiligten staatlichen und privaten Institutionen, mit dem Ziel einer bedarfsgerechten, auf den Einzelfall zugeschnittenen Hilfeleistung. Es wird als ein integraler Bestandteil der Vollzugsplanung verstanden, der ein Zeitfenster von 6 Monaten vor der Haftentlassung und je nach Bedarf bis zu 6 Monate nach der Haftentlassung umfasst. Mit der Methode des Fallmanagements, als ganzheitlichem Ansatz der Beratung und Unterstützung, wird sichergestellt, dass Hilfebedarfe und Leistungen gebündelt und somit der Übergang zwischen Haft und dem Leben in Freiheit begleitet und unterstützt werden. Die FÜma klärt die im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Haftentlassung bestehenden Hilfebedarfe der Gefangenen in Hamburger Justizvollzugsanstalten, die nach der Haftentlassung keinem Bewährungshelfer unterstellt werden, und vermittelt im Sinne einer qualifizierten Verweisberatung ins Hilfesystem. Durch die systematische Verfahrensweise wird allen Gefangenen das Angebot der strukturierten Begleitung bei der Entlassungsvorbereitung und der weiterführenden Beratung nach der Haftentlassung zugänglich. Die FÜma ist Leistungsträgerin des Fallmanagements. Ihr obliegt insbesondere: • die Beteiligung an der Erfassung des Hilfebedarfs des Gefangenen • die Entscheidung zur Übernahme des Fallmanagements im Rahmen der Eingliederungskonferenz im Zusammenwirken mit allen Akteuren • Fortschreibung des Eingliederungsplans • Sicherstellung der Transparenz und die Dokumentation der Entscheidungen über die Vergabe des Fallmanagements. • Aufsichts- und Sicherungsfunktion im Rahmen des Übergangsmanagements • Dokumentation und Auswertung des Hilfeprozesses. Folgende Akteure können das Fallmanagement3 übernehmen: a) die Fallmanager der Fachstelle (Mitarbeiter der ehemaligen Haftentlassungshilfe) b) freie Träger der Straffälligen– und Suchthilfe 3 Der Fallmanager kann auch Teilaufträge auf Dritte zu übertragen 3 Mit dem Fallmanager wird Gefangenen spätestens 6 Monate vor dem frühestmöglichen Haftentlassungszeitpunkt ein zuverlässig begleitender Ansprechpartner für den Entlassungsprozess und auch darüber hinaus an die Seite gestellt. Gespräche zur Abklärung, Einschätzung und Diagnose4 münden in einen verbindlichen Eingliederungsplan5, der auch nach der Haftentlassung für einen Zeitraum bis zu 6 Monate Unterstützung gewährleistet. Zur Stärkung der Eigeninitiative der Gefangenen an der Gestaltung des Überganges von der Justizvollzugsanstalt in die Freiheit ist es hilfreich, wenn bereits aus der Haft heraus Termine außerhalb der JVA wahrgenommen werden. Hierzu zählen u.a. entlassungsvorbereitende Vollzugslockerungen6 zur Anmietung von Wohnraum, Vorstellungstermine in Wohnprojekten etc.). III. Ablauforganisation und Prozesstruktur Die Darstellung der Kernprozesse des Übergangsmanagements ist unter VIII. Abbildungen dargestellt. Die Verantwortlichkeiten der in den Prozess involvierten Beteiligten sind in III. 1 – 4 beschrieben. 1. Prozessschritte für Gefangene Die Gefangenen werden zur Vorbereitung der Entlassung von der Vollzugsabteilungsleitung über das Angebot der Fachstelle Übergangsmanagement und das Fallmanagement informiert. Der Gefangene erteilt - sofern das Unterstützungsangebot angenommen wird - über die Vollzugsabteilungsleitung an die FÜma eine Einwilligungserklärung7 zur Unterstützung durch die FÜma und für die Weitergabe von Daten. Auf dieser Grundlage lädt der für die JVA zuständige Mitarbeiter der FÜma den Gefangenen zum ersten Gespräch ein. Wünscht der Gefangene keine Unterstützung durch die FÜma, unterstützt die Vollzugsabteilungsleitung (VAL) ihn weiterhin bei seinen selbstständigen Entlassungsvorbereitungen. Dem Gefangenen steht das Angebot der FÜma grundsätzlich bis 6 Monate nach der Haftentlassung zur Verfügung. 4 Vgl. Fallmanagement nach FOGS; s.S.14 diese Dokumentes. Der Eingliederungsplan wird Bestandteil des Vollzugsplans und basiert auf dem Ergebnis der Eingliederungskonferenz. Er wird vom Fallmanager in Absprache mit dem Gefangenen fortgeschrieben. Die VAL wird regelmäßig über die Fortschreibung informiert. Siehe Anhang: Abb. 1 und 2 Übergangsmanagement Erwachsene. 5 6 § 15 HmbStVollzG Lockerungen zur Entlassungsvorbereitung 7 Siehe Anlage 1 Einwilligungserklärung 4 In dem Erstgespräch benennt er seine Bedarfe und Ziele und entwickelt einen Vorschlag dazu, wer das Fallmanagement übernehmen soll. Bereits bestehende Betreuungskontakte zu einem freien Träger werden von ihm dabei benannt und finden im weiteren Prozess Beachtung. Nach der Eingliederungskonferenz teilt der VAL das Ergebnis mit. Der Gefangene ist aufgefordert abzugleichen, ob die Festlegungen im Eingliederungsplan den Erfordernissen und Zielen weiterhin entsprechen oder ob Änderungen eingetreten bzw. zu berücksichtigen sind. Sofern der Gefangenen für sich keinen Unterstützungsbedarf sieht, wird die FÜma nicht aktiv. Während der weiteren Haftzeit kann er sich zur Entlassungsvorbereitung an den Vollzugsabteilungsleiter oder bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt bis zu 6 Monate nach der Haftentlassung an einen Mitarbeiter der FÜma wenden. Im Hilfeprozess setzt der Gefangene sich für die Erreichung seiner Ziele ein und fordert die nötige Unterstützung ab. Der Gefangene bzw. der Haftentlassene wird unterstützt, Selbsthilfepotentiale zu nutzen. Eigenverantwortung sowie Reflektion seines bisherigen Verhaltens zu entwickeln, alternativer Verhaltensweisen zu erarbeiten und ggf. die Integration in das Hilfesystem der Stadt zu ermöglichen. 2. Prozessschritte in der Justizvollzugsanstalt Der Vollzugsabteilungsleitung8 obliegt es, die Entlassungsbedingungen aller Gefangenen ihres Zuständigkeitsbereiches zu erheben und die entsprechenden Fristen zu überwachen. Sie informiert den Gefangenen in Abhängigkeit vom Strafmaß bis spätestens 6 Monate vor der frühestmöglichen Haftentlassung über das Angebot der FÜma. Der VAL leitet die Einverständniserklärung zusammen mit dem Vollzugsplan und evtl. weiteren Informationen an den Mitarbeiter der FÜma weiter. 8 § 7 HmbStVollzG Behandlungsuntersuchung . 5 Der VAL lädt den FÜma Mitarbeiter zur 1. Eingliederungskonferenz im Rahmen einer Vollzugsplankonferenz unter Einbeziehung alle beteiligten Akteure ein. Im Rahmen der Eingliederungskonferenz – als Teil der Vollzugsplanung- und Entlassungsplanung - trägt der VAL mit der FÜma und weiteren Akteuren alle für eine Haftentlassung relevanten Informationen über den Gefangenen zusammen. Erforderliche Maßnahmen werden beraten und die Entscheidung über den Träger des Fallmanagements sowie die Vergabe von Teilaufgaben in dem jeweiligen Einzelfall getroffen. Sofern keine Eingliederungskonferenz stattfindet9, organisiert der VAL eine Entscheidungsrunde mit allen aktuell im Einzelfall tätigen oder potentiellen Akteuren, bei der über die Hilfebedarfe und zukünftigen Unterstützungsmöglichkeiten und das Fallmanagement beraten und entschieden wird. 3. Prozessschritte in der Fachstelle Übergangsmanagement Die Fachstelle Übergangsmanagement übernimmt nach der Information durch die Vollzugsabteilungsleitung die Organisation für den Einzelfall. Sie stellt den Kontakt zum Gefangenen her, informiert die Vollzugsabteilungsleitung über den Gesprächsinhalt und gleicht Bedarfe ab. Nach einem Gespräch mit dem Inhaftierten und der vorläufigen Erstellung des Eingliederungsplanes10 meldet die FÜma den Bedarf der Einberufung einer Eingliederungskonferenz an. In der Eingliederungskonferenz wird über das weitere Verfahren entschieden. Wird das Fallmanagement von einem Fallmanager der Fachstelle durchgeführt, erhält der künftig zuständige Mitarbeiter die weiterführende Verantwortung. Dem zuständigen Fallmanager obliegt die Dokumentation des weiteren Verfahrens sowie die Verantwortung, zeitnah den Eingliederungsplan mit dem Gefangenen zu besprechen und sofern erforderlich zu ergänzen. Der Fallmanager informiert der VAL regelmäßig über den weiteren Verlauf der Entlassungsvorbereitung, um notwendige Maßnahmen gemeinsam abzustimmen. Im Falle der Vergabe des Fallmanagements an einen freien Träger überträgt die FÜma diesem die Verantwortung für den Eingliederungsplan. 9 10 für Gefangene mit einen Strafmaß bis zu einem 1 Jahr oder EFS- Gefangene Siehe Anlage 2 6 Der Eingliederungsplan wird seitens des Fallmanagers bei Veränderungen und insbesondere bei Fortschritten der Entlassungsvorbereitung mit dem Gefangenen besprochen und ergänzt. Der VAL erhält ebenfalls regelmäßig Rückmeldungen vom Fallmanager. Nach der Entlassung setzt der Fallmanager die Gespräche zum Hilfebedarf mit dem Haftentlassenen kontinuierlich fort. Bei Abschluss der Begleitung erstellt der Fallmanager eine Abschlussdokumentation. Unabhängig von der Bereitschaft des Gefangenen, die Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen, bleibt eine grundsätzliche Zuständigkeit der Fachstelle erhalten. Auch wenn der Gefangene ausschließlich die Leistungen eines freien Trägers in Anspruch nimmt, bleibt die FÜma in einer „Stand by Funktion“ für den Gefangenen ansprechbar. Die Informations- und Dokumentationsverpflichtungen der einzelnen Akteure bleiben davon unberührt. Damit steht dem Gefangenen, sollte es zu Veränderungen seiner persönlichen Planung oder auch zu krisenhaften Entwicklungen in der Zusammenarbeit mit dem bisher vorgesehenen Fallmanager kommen, ein „Auffangnetz“ durch die FÜma zu Verfügung. 4. Prozessschritte der freien Träger Sofern der Gefangene bereits von einem freien Träger betreut wird, ist der zuständige Mitarbeiter in die Eingliederungskonferenz einzubeziehen. Sofern ein freier Träger neu zuständig werden soll, ist dieser zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einzubeziehen. Dem freien Träger, der das Fallmanagement ganz oder teilweise übernimmt, obliegt die Verantwortung zeitnah den Eingliederungsplan mit dem Gefangenen zu besprechen und sofern erforderlich zu ergänzen. Darüber hinaus verpflichtet er sich regelmäßig die Vollzugsabteilungsleitung und die FÜma über den Eingliederungsprozess und dessen Abschluss zu informieren. IV. Zuständigkeiten 1. Steuerungsverantwortung Übergangsmanagement Die Einrichtung und die Arbeit einer Fachstelle Übergangsmanagement wird durch ein Fachgremium begleitet, welches als „Leitstelle“ über grundsätzliche Fragestellungen, die nicht die 7 Einzelfallarbeit betreffen, berät und bindende Entscheidungen trifft. Die Leitstelle, bestehend aus je einem Vertreter der BASFI, der JB, der BA/E und einem Vertreter der JVAen wird über die Prüfung und die grundsätzliche Auswahl der Leistungserbringer des Fallmanagements entscheiden. Die Leitstelle definiert die fachlichen Anforderungen und legt Qualitätskriterien für den Prozess des Fallmanagements fest, die seitens der Anbieter zu erbringen sind. Sie prüft ebenfalls, ob die geforderten Standards eingehalten werden. 2. Steuerungsverantwortung Fallmanagement Die FÜma ist der Leistungsträger des Fallmanagements. Sie ist in der Eingliederungskonferenz vertreten, die Bestandteil der Vollzugsplankonferenz unter üblicher Leitung ist und zu der auf Empfehlung der VAL alle Fachkräfte eingeladen werden, die maßgeblich an der Entlassungsvorbereitung des betreffenden Gefangenen beteiligt sind. Der FÜma obliegt in diesem Rahmen mit den hier beteiligten Akteuren die Entscheidung, wer das Fallmanagement übernimmt. Entscheidungen, die den Strafvollzug und dessen Durchführung betreffen, bleiben davon unberührt. In der Zuständigkeit des Vollzuges liegen die Themenbereiche Vollzugsplanung, Vollzugsgestaltung, Lockerung des Vollzuges, Ausbildung/ Qualifizierung der Gefangenen, organisatorische Regelungen, Fragen der Zusammenarbeit, Abläufe etc. Basierend auf dem Eingliederungsplan vergibt die FÜma auf der Durchführungsebene den Auftrag und schließt die Vereinbarung der zu erbringenden Leistung mit dem Träger, sofern die FÜma nicht selbst das Fallmanagement übernimmt und überprüft deren Einhaltung. Kann keine Einigung über den Eingliederungsplan bzw. die Vergabe des Fallmanagements erzielt werden, werden die Abschnittsleitung der FÜma und die zuständige Anstaltsleitung eingeschaltet. Die FÜma ist auch zentraler Ansprechpartner (Koordinator) in grundsätzlichen Angelegenheiten der Leistungserbringer / Freien Träger, die das Fallmanagement betreffen. Ansprechpartner in vollzuglichen Fragen sind die entsprechenden Mitarbeiter des Vollzuges. Die Zuständigkeiten der fachbehördlichen Referenten bleiben davon unberührt. 8 V. Organisation, Personalausstattung und Finanzausstattung 1. Aufbauorganisation, Standorte und Präsenzzeiten Die staatliche Fachstelle Übergangsmanagement geht aus der Beratungsstelle für Haftentlassene des Fachamtes Straffälligen- und Gerichtshilfe hervor. Mit der Methode des Fallmanagements koordiniert die FÜma die Hilfeprozesse der Entlassungsvorbereitung für die in der JVA Billwerder einsitzenden Gefangenen. Das zentrale Übergangsmanagement gewährleistet die kontinuierliche Begleitung des Gefangenen durch einen in allen Phasen der Entlassungsvor- und nachbereitung zuständigen Fallmanager. Dieser ist auch für die FÜma, für den Justizvollzug und für die Träger unterstützender Hilfen nach der Entlassung ein fester Ansprechpartner. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, für den Gefangenen ein Angebot zu schaffen, welches bereits in der Justizvollzugsanstalt Billwerder die Möglichkeit bietet, eine tragfähige Beziehung zu dem zuständigen Fallmanager aufzubauen. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitarbeiter der Fachstelle in der JVA Billwerder an verbindlich festgelegten Präsenztagen zu Sprechzeiten erreichbar sind und für Rücksprachen zur Verfügung stehen sowie über Büroräume und IT-Ausstattung vor Ort verfügen. Die Haftentlassung und die ersten Monate des Integrationsprozesses stellen für den Haftentlassenen eine risikobehaftete Zeit dar. Hier muss gewährleistet sein, dass der jeweilige Haftentlassene die Möglichkeit erhält, den für ihn zuständigen Berater / Fallmanager der FÜma außerhalb der Justizvollzugsanstalt aufzusuchen. Diesen Neuanfang durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen und verlässliche Begleitung abzusichern, z.B. durch feste Sprechstunden an zentralem Standort in Diensträumen des Fachamtes Straffälligen- und Gerichtshilfe, stellt eine zentrale Aufgabe für das Fallmanagement dar. Mit der Überleitung und festen Verankerung des Haftentlassenen in die regelhaften Hilfe- und Unterstützungssysteme der Stadt endet die Arbeit im Entlassungsmanagement idealtypisch. 2. Personalausstattung / Fallsteuerung Die Haftentlassungshilfe wird zunächst mit drei Mitarbeitern einen Arbeitsschwerpunkt in der JVA Billwerder bilden. 9 Zur Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarfs einer Fachstelle Übergangsmanagements müssen die zentralen Kern- und Teilarbeitsprozesse des Fallmanagements definiert und mit durchschnittlicher Arbeitszeitbelastung hinterlegt werden. Desweiteren ist die Anzahl der zu betreuenden Gefangenen und Haftentlassenen zu berücksichtigen. Die JVA Billwerder hat prognostiziert, dass jährlich ca. 800 Strafgefangene nach der Haftentlassung keine Unterstützung durch einen Bewährungshelfer haben werden, die dann zukünftig als Zielgruppe des Betreuungsangebots der FÜma gelten sollen. VI. Anforderungen des Fallmanagements 1. Fallmanagement Fallmanagement ist ein ganzheitlicher Ansatz der Beratung und Unterstützung in besonders komplexen Lebenszusammenhängen von betroffenen Personen – es soll Hilfe aus einer Hand bieten, gerade wenn es verschiedenste Bedarfe und Leistungen zu bündeln gilt. Im Bereich des Übergangsmanagements geht es um einen auf den Inhaftierten ausgerichteten Prozess mit dem Ziel der nachhaltigen Integration in das Leben in Freiheit. In diesem kooperativen Prozess werden aufbauend auf die entlassungsvorbereitenden Maßnahmen des Vollzuges vorhandene individuelle Problemlagen methodisch erfasst. Unter Berücksichtigung vorhandener Fähigkeiten und Lebensbedingungen werden Unterstützungsangebote geplant und im weiteren Verlauf vom Fallmanager eingebracht, koordiniert, überwacht und evaluiert. Die Arbeitsweise des Fallmanagements ist dadurch gekennzeichnet, dass die Hilfestellung eindeutig strukturiert wird und zwischen allen Beteiligten klare Ziele herausgearbeitet werden. Auf dieser Grundlage werden Vereinbarungen mit Klienten und anderen Trägern des Hilfesystems geschlossen. Der Hilfeprozess wird beobachtet und in Zwischenstadien und am Ende qualifiziert nach Erfolg und Wirksamkeit evaluiert. 10 Phasen des Fallmanagements11 Der komplexe Unterstützungsbedarf der Hilfe suchenden Personen macht umfassende und abgestimmte Interventionen erforderlich, für die Zugangskriterien zu definieren sowie Kooperationsbeziehungen (Kontrakte, Netzwerkstrukturen) zu implementieren und zu verstetigen sind. Darüber hinaus sind transparente Arbeitsvorgänge und Übergänge an den Schnittstellen zu definieren. Im HmbStVollzG ist die Verpflichtung und Aufforderung zur engen Kooperation mit Partnern der Straffälligenhilfe und anderen Organisationen vorgegeben. Für die Steuerung und Begleitung des Prozesses des Übergangs aus der Haft in Freiheit kommt den beteiligten Stellen eine große Verantwortung für intensive Abstimmung und Kooperation zu. In zahlreichen Fällen bestehen bereits Netzwerke unter den Akteuren. Die Möglichkeiten der Kooperation zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen der Straffälligenhilfe sollten weiter optimiert werden. 11 Vgl. FOGS Case Management Abschlussbericht - Ergebnisse des Kooperationsmodells nachgehende Sozialarbeit - Modellbestandteil Case Management, Köln 2001, S.33 Abb. 3: Ablaufmodell Case Management 11 2. Qualifizierung Ein auf den Betroffenen zugeschnittenes Fallmanagement erfordert von den am Prozess beteiligten Personen spezifische Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen. Notwendig ist eine gemeinsame Qualifikation von FÜma-Mitarbeitern und Vollzugsabteilungsleitungen. Der Fallmanager verfügt über die Grundqualifikation als Sozialarbeiter /Sozialpädagoge (Dipl./BA) oder vergleichbarer Qualifikation. Im Mittelpunkt erforderlicher Qualifizierungs- maßnahmen stehen der Erwerb von Methodenkompetenz und umfangreiches Organisationsund Institutionswissen aller am Verfahren beteiligten Stellen. Das Aufgabenprofil des Fallmanager umfasst u.a.: • Aufsuchende und nachbereitende Arbeit, um Kontakte zur Klientel herzustellen und zu festigen, sowie potenziell tragfähige und ggf. längerfristige Beziehungen aufzubauen • Motivierung der Klientel zur Annahme von Hilfen, fördern von Veränderungsbereitschaft, Information über Hilfemöglichkeiten • Hilfeplanung mit dem Klienten: Erstellen eines umfassenden Situationsbildes zum Klienten unter Hinzuziehung vorhandener Daten und Informationen anderer Einrichtungen, individuelle Ziele definieren und eine Zielhierarchie unter Beachtung vorhandener Ressourcen festlegen, Bestimmung der benötigten Hilfen und Mitwirkung der Einrichtung / Dienste • Vermittlung und Weiterleitung des Klientel an die angezeigten und adäquaten Hilfen, Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Hilfen mit dem Ziel, die Klientel zu einer selbstständigen Lebensführung zu befähigen • Erbringung eigener Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Beispiel zur o Bewältigung von elementaren Alltagsproblemen o Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung o Wiedereingliederung ins Erwerbsleben o Krisenintervention o Rückfallprophylaxe ggf. Rückfallbearbeitung o Nachsorge / Weiterbetreuung und Einleitung von Anschlussmaßnahmen o Aktivierung der Unterstützungspotentiale von Angehörigen bzw. Bezugspersonen durch Beratung von Angehörigen o laufenden Falldokumentation, Überprüfung von Zielerreichung und Effektivität von Hilfeleistungen o klientenbezogenen Kooperation mit Fachkräften aus beteiligten Diensten und Einrichtungen 12 o Schnittstellenpflege zu den Leistungserbringern des ambulanten Hilfesystems. Entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen für die zukünftigen Akteure im Fallmanagement sollten vor dem Hintergrund des vorgenannten Aufgabenprofils des Fallmangers insbesondere folgende Aspekte/Inhalte berücksichtigen: Individuelle Ebene Organisations-, Methoden- und Verfahrenskompetenz Analyse der eigenen schon vorhandenen Beratungskompetenzen Aufgaben und Rollen der neuen Funktionen im Fallmanagement Erwerb von Beratungskompetenz Prozessschritte des Fallmanagements Reflexion des eigenen Handelns Ziele und Zielvereinbarungen zwischen Organisationen, Aufbau von Netzwerken Antizipation und Erarbeiten der erforderlichen Entwicklungsschritte des Klienten / der Klientin Interventionsmethoden Ziele und Zielvereinbarungen für die individuelle Beratung des Klienten Analyse und Reflexion der jeweiligen Beratungsprozesse im Fallmanagement Fortbildung für das Fallmanagement (Schätzwerte) Zeitlicher Umfang der Qualifizierungsmaßnahme Modularer Aufbau von ca.5 Workshops à 3 Tage zu je 8 Unterrichtsstunden/Tag Kollegiale Beratung (6 – 8 Personen je Gruppe alle 4 Wochen für 3 Stunden) Zwei - drei Workshops mit Führungskräften Ggf. individueller fachlicher Fortbildungsbedarf Kenntnisse einschl. Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften Dokumentations- und Evaluationskompetenz Analytische, informatorische, planerische, verfahrenssichere Fähigkeiten, Ressourcenallokation und -sicherung, Präsentation, Medienkompetenz, EDVKompetenz Teilnehmer/-innen Mitarbeiter/-innen des Justizvollzugs Mitarbeiter/-innen der Fachstelle Übergangsmanagement Freie Träger der Straffälligenhilfe Die Qualitätskriterien für das Fallmanagement für FÜma, Vollzug und freie Träger sind im Einzelnen festzulegen. VII. Leistungserfassung und Evaluation 1. Leitstelle Zunächst müssen neben der Erfassung der Leistung der beteiligten Einrichtungen im System des Übergangsmanagements und der Erstellung von Qualitätskriterien für die Träger und Leistungserbringer notwendige Entscheidungen über ein Dokumentationssystem getroffen werden. 13 Ein Gremium (hier Leitstelle) bestehend aus BASFI, JB, BA/E und einem Vertreter der JVA Billwerder, treffen Entscheidungen hinsichtlich der Datenerfassung und einer Evaluation. Die Erfahrungswerte externer Leitungsträger sollen dabei berücksichtigt werden. Evaluationskriterien Mögliche Dokumentations- und Evaluationskriterien unter Berücksichtigung quantitativer und qualitativer Erkenntnisinteressen quantitative Ebene Wie viele Gefangene haben das System FÜma bis zur Entlassung in Anspruch genommen? Wie viele Gefangene haben nach der Entlassung die Planung weiterverfolgt bzw. den Kontakt abgebrochen? Wie viele Gefangene haben darauf verzichtet? Wie viele Gefangene wurden in Arbeit und Qualifikation, in Wohnraum und / oder in betreuerische und therapeutische Maßnahmen vermittelt? Evtl. Überprüfung. ob die Unterteilung in Gef. mit FS < 1 Jahr und > 1 Jahr sinnvoll ist; Zeitpunkt des Kontaktabbruchs Fallverteilungsquote Verhältnis der Betreuung durch Träger vs. FÜma? des zeitlichen Aufwands (Vollzug/ Füma/Träger) 2. • qualitative Ebene Wie viele Gefangene haben mit welcher Begründung noch vor der Entlassung die Planung abgebrochen? Überprüfung der zeitlichen Abläufe des Konzeptes Qualität der Zusammenarbeit der beteiligten Stellen incl. Frage, ob Ablauf effizient bzw. zeitlichen Mehraufwand mit dem Ergebnis/der Verbesserung in Beziehung setzen; Welche Träger wurden beteiligt? Welche Schwerpunktangebote wurden in Anspruch genommen? der Träger, deren Kooperationsbereitschaft, deren Arbeitsweise Ergänzende Kriterien Ausmaß der Einflüsse des neuen Systems „Übergangsmanagement“ (wie viel mehr / langfristiger in Arbeit/Wohnung/Therapie vermittelte Gef.), also Prä-Post-Vergleich bezogen auf die Wiedereingliederung von Haftentlassenen; • Zudem sollten Auswertungskriterien für die Zusammenarbeit zwischen JVAen und FÜma entwickelt werden. • Erfassung und Auswertung der einzelfallbezogenen Maßnahmen, deren Umsetzung und deren Beendigung, 14 • Erfassung und Auswertung der differenzierten Angebote, deren Inanspruchnahme und deren Wirksamkeit (Erreichung der vereinbarten Zielen in der Hilfe- Eingliederungsplanung) klarstellen • Bewertung der Kooperation im Übergangsmanagement zwischen Anstalt / FÜma / freie Träger, der Dokumentation und der Berichterstattung. VIII. Glossar Die Eingliederungskonferenz dient dem Ziel, alle Informationen zum Probanden zusammenzutragen. Sie ist das Gremium in dem Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung des Insassen unter Einbeziehung aller mitwirkenden Akteure (FÜma, VAL, und ggf. weitere Akteure wie z.B. freie Träger die bereits im Kontakt mit dem Insassen stehen) besprochen werden. Die Eingliederungskonferenz ist Teil der jeweiligen Vollzugsplankonferenz. Innerhalb dieser Konferenz wird der Eingliederungsplan in der Fortschreibung der Vollzugsplanung vervollständigt, die Fallgruppe festgelegt und darüber beraten, wer das Fallmanagement übernimmt. Fallmanagement wird hier als ein strukturierter und überprüfbarer Prozess verstanden, der den Klienten effektiv durch das Hilfs- und Unterstützungsnetzwerk führt. Dabei handelt es sich um einen Wechsel von einem bisher institutionszentrierten hin zu einem personenbezogenen Hilfesystem, welches institutionsübergreifend arbeitet und die bisherigen Einzelmaßnahmen synchronisiert, steuert und dokumentiert. Das Fallmanagement bezieht sich auf die Behandlung des Einzelfalls, d.h. die Vorbereitung der Entlassung eines Gefangen, die Ermittlung seines Hilfebedarfs und die Steuerung dieses Falles im Netzwerk der stationären und ambulanten Beteiligten des Gesamtkonzeptes und ihrer Hilfsangebote. Der Fallmanager übernimmt das Fallmanagement (FM) für den Einzelfall und steht dem Klienten als zentraler Ansprechpartner je nach Straflänge bis zu 6 Monate vor der Entlassung zur Verfügung. Zusammen mit dem Klienten werden die Weichen für die Zeit nach der Entlassung gestellt. Auch nach der Entlassung bleibt der Fallmanager für den Klienten in einem Zeitraum bis zu 6 Monaten zuständig und unterstützt ihn in allen notwendigen Maßnahmen. 15 Sofern das Fallmanagement von einem freien Träger wahrgenommen wird, übergibt der Mitarbeiter der FÜma die Verantwortung für den Eingliederungsplan an diesen freien Träger. Wenn der Fallmanager der Fachstelle das Fallmanagement erhält, übernimmt dieser die Verantwortung für den Eingliederungsplan. Unabhängig von der Person und der organisatorischen Anbindung des Fallmanagers wird der Eingliederungsplan bei Veränderungen und zur Erörterung des Fortschritts der Entlassungsvorbereitung mit dem Gefangenen besprochen und ergänzt. Der VAL erhält ebenfalls regelmäßig Rückmeldungen vom Fallmanager. Notwendige Maßnahmen werden gemeinsam abgestimmt. Übernimmt der freie Träger das Fallmanagement, dann erhält auch die Fachstelle in regelmäßigen Abständen Rückmeldungen. Die Fachstelle Übergangsmanagement (FÜma) ist der Leistungsträger des Fallmanagements. Sie ist in der Eingliederungskonferenz vertreten, die Bestandteil der Vollzugsplankonferenz unter üblicher Leitung ist und zu der auf Empfehlung der VAL alle Fachkräfte eingeladen werden, die maßgeblich an der Entlassungsvorbereitung des betreffenden Gefangenen beteiligt sind. Der FÜma obliegt mit den hier beteiligten Akteuren die Entscheidung, wer das Fallmanagement übernimmt. Entscheidungen, die den Strafvollzug und dessen Durchführung betreffen, bleiben davon unberührt. Themen des Vollzuges wie u.a. Fragen der Zusammenarbeit, Abläufe, Lockerungen, Ausbildung/ Qualifizierung der Gefangenen, bleiben davon unberührt. Nach Beendigung der Betreuung wird mit dem Klienten ein Abschlussgespräch geführt und danach eine Abschlussdokumentation erstellt, die Grundlage einer Auswertung im Rahmen der vorgesehenen Evaluation ist. 16 Abbildung 1: organisatorische Einbindung der FÜma 17 ESF-Wettbewerbsverfahren 2013 Leistungsbeschreibung ESF Nr.: C1_14 Öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Projektvorschlags für die Durchführung von Maßnahmen in der ESF-Förderperiode 2014-2020 Die im Operationellen Programm für die Freie und Hansestadt in der ESFFörderperiode 2014 -2020 geplanten Maßnahmen werden im Rahmen von Wettbewerbsverfahren vergeben.1 Näheres regelt die Förderrichtlinie vom 18.04.2013. Unter Bezug auf diese Förderrichtlinie zielt die vorliegende Aufforderung auf die Abgabe eines Projektvorschlags: Übergang für Inhaftierte gestalten durch Fallmanagement und Begleitung Leistungsbeschreibung 1. Anlass der Aufforderung In der „Fachkommission zur Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg“ haben Vertreter der zuständigen Behörden und Fachorganisationen sowie unabhängige Experten festgestellt, dass auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen mit verschiedenen Projekten des Übergangsmanagements in Deutschland Veränderungsvorschläge für die zukünftige Weiterentwicklung des Gesamtsystems gemacht worden sind. Ein zentrales Anliegen dieser Projekte war, „dass es durch ein strategisches und operatives Schnittstellenmanagement gelingt, die Rückfallquoten zu senken und die Integrationserfolge nach der Entlassung zu steigern (Stabilisierung in den Lebenslagen wohnen, Arbeit, Absicherung des Lebensunterhalts, Entschuldung, Drogenabstinenz, soziale Beziehungen etc.). Die Fachkommission hat in diesem Zusammenhang auch auf die Ergebnisse eines Forschungsprojekts in Nordrhein- Westfalen zum Nachweis der eindeutigen Auswirkung von erfolgreicher beruflicher Integration von haftentlassenen Personen auf deren strafrechtlicher Rückfallgefährdung hingewiesen und folgendes festgehalten: „Diese Erkenntnisse erfordern für eine rationale Vollzugs- und Eingliederungspolitik eine Weiterentwicklung der vollzuglichen Behandlungsprogramme sowie eine strukturelle Verzahnung mit der Vielzahl der zuständigen und mitwirkenden ambulanten Dienste und Einrichtungen in der jeweiligen Region bei der sozialen Integration in die Gesellschaft.“ 1 Die Genehmigung des Operationellen Programm für Hamburg für die ESFFörderperiode 2014 – 2020 durch die Europäische Kommission steht noch aus. Das OP kann nach Genehmigung unter der Internetadresse www.esf-hamburg.de abgerufen werden. Leistungsbeschreibung ESF Nr.: C1_14 In ihren praxisbezogenen Empfehlungen hat die Fachkommission dann zur besseren Koordination der Angebote des Justizvollzuges und der ambulanten Anbieter zur Vermeidung des häufigen Wechsels von handelnden Personen und von Betreuungsabbrüchen „ein System des strukturierten Übergangsmanagements durch die Methode des Fallmanagement“ angeregt. Im Verlauf des Prozesses der Umsetzung dieser Empfehlungen wurde entschieden, dass insbesondere der Gruppe der Gefangenen mit mittleren und kürzeren Haftstrafen, die nach der Haftentlassung keine Unterstützung der Bewährungshilfe in Anspruch nehmen können, ein entlassungsüberbrückendes Betreuungsangebot gemacht werden soll. Der Schwerpunkt dieses Angebotes soll in der Unterstützung nach der Haftentlassung liegen. Die bereits bestehenden Projekte zur Förderung der Qualifizierung und der berufsbezogenen Wiedereingliederung im Justizvollzug konzentrieren sich bei ihren Fördermaßnahmen zunächst auf die berufliche Bildung während des Aufenthalts in den Vollzugsanstalten und entwickeln darauf aufbauend eine längerfristige Perspektive, die die gesellschaftliche Integration maßgeblich unterstützen soll. Eine Voraussetzung für die Teilnahme der einzelnen Gefangenen ist, dass ein ausreichender Zeitraum für die anstaltsinternen Fördermaßnahmen zur Verfügung steht. Das hier beschriebene neue Projekt wird im Unterschied dazu für die große Gruppe der kurzzeitig Inhaftierten, die bisher im wesentlichen aus zeitlichen Gründen nicht in die bestehenden Projekte integriert werden konnten, ein Unterstützungsangebot vorhalten, das während der Haftzeit Fördermaßnahmen vorbereitet, seinen eigentlichen Betreuungsschwerpunkt aber nach der Haftentlassung hat. Schwerpunkt dieser Betreuungsarbeit soll in der beruflichen Eingliederung liegen. Bei der Zielgruppe handelt es sich um straffällig gewordene Männer mit kürzeren Haftstrafen, die häufig strafrechtlich rückfällig geworden sind, die bisher vielfach keine ausreichende berufliche Qualifizierung erhalten haben bzw. unbeschäftigt waren, deren Wohnsituation als unbefriedigend erlebt wird, die Probleme beim Zugang zu den Hilfesysteme der Stadt haben, die suchtgefährdet sein können, die über kein tragfähiges Netz von sozialen Beziehungen verfügen und die Unterstützung bei der persönlichen Stabilisierung und bei der Regelung lebenspraktischer Anliegen benötigen. Die Einbeziehung von straffällig gewordenen Frauen ist möglich, sofern sich hier Unterstützungsbedarfe ergeben. Die Hilfsangebote zur beruflichen Integration sollen zunächst den Zugang zu den zuständigen Einrichtungen des Job-Centers bzw. der Arbeitsagenturen auch ggf. durch persönliche Anwesenheit des Fallmanagers erleichtern, die Motivierung zur Teilnahme an berufsbildenden Maßnahmen fördern und letztlich auch die Arbeitsaufnahme anregen und begleitend unterstützen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt sollen Unterstützungsmaßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Wohnraum sein. Dabei wird es auf eine gute Zusammenarbeit mit den genannten Einrichtungen und auf eine realistische und die Fähigkeiten, Möglichkeiten und Vorstellungen der einzelnen Klienten berücksichtigende Abstimmung der Zielvorstellungen ankommen. In gleicher Weise sollen Kontakte zu Einrichtungen der Suchthilfe, der Schuldnerberatung u.a. aufgenommen und zu ihnen Verbindungen hergestellt werden, die der Klient nutzen kann. Es sollten auch weitere Maßnahmen einbezogen werden, die der persönlichen Stabilisierung und der Bearbeitung psychischer Probleme dienen. Dieses umfassende Betreuungsangebot im Rahmen des Fallmanagements soll die Bedingungen für eine Wiedereingliederung nach der Haftverbüßung für die betroffenen Personen entscheidend verbessern und einen Beitrag zur Vermeidung von erneuter Strafffälligkeit sein. Das vorgesehene Projekt soll in Verbindung mit der geplanten Fachstelle Übergangsmanagement des Fachamtes Strafffälligen – und Gerichtshilfe der Erprobung eines neuen einrichtungsübergreifenden Systems zur Resozialisierung für die Haftentlasse- 2 Leistungsbeschreibung ESF Nr.: C1_14 nen dienen, die von den bisher vorhandenen Systemen des Übergangsmanagement nur unzureichend oder gar nicht erfasst werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Bewertung der hier erbrachten einzelfallbezogenen aber auch einzelfallübergreifenden Leistungen wichtige Impulse zu einer kritischen Betrachtung der Bedarfslage und für zukünftige Entscheidungen zur dauerhaften und zuverlässigen Optimierung des Resozialisierungssystems in Hamburg geben. Darüberhinaus wird dieses Projekt sicherlich beispielgebende Anregungen für die Kooperation zwischen staatlichen Einrichtungen und freien Trägern in der Straffälligenhilfe vermitteln können. 2. Rahmenbedingungen der Projektförderung Nummer der Leistungsbeschreibung Förderziele Zielgruppe/n C 1_14 Berufliche Integration in den Arbeitsmarkt durch Maßnahmen, die der persönlichen Stabilisierung dienen. Dies sind die Klärung der materiellen Unterstützung und der finanziellen Verbindlichkeiten, eine vernünftige Regelung der Wohnsituation, Hilfsangebote bei psychischen Problemen und bei Suchtgefährdung, migrantenspezifische Förderung, angemessene Angebote zur Freizeitgestaltung und aktive Beratung und Begleitung bei unterschiedlichen Anliegen nach der Haftentlassung. Erwachsene Haftentlassene nach der Verbüßung von kürzeren Haftstrafen, die nicht an den Fördermaßnahmen der bestehenden Projekte teilnehmen konnten schwerpunktmäßig aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder aber auch aus der JVA Glasmoor. Die Zielgruppe umfasst pro Jahr ca. 800 Personen. Zeitraum 01.07.2014 – 31.12.2016 (30 Monate) Förderumfang 1 Projekt Für das o. g. Projekt und den o.g. Zeitraum steht eine Zuwendungssumme von bis zu 750.000 Euro zur Verfügung, die sich wie folgt zusammensetzt: Zur Verfügung stehende Gesamtmittel Durchführungsort Antragsberechtigte Abgabefrist ESF: 500.000 € BASFI: 175.000 € (AI: 150.000 €, FS: 25.000 €) JB: 75.000 €. Weitere 250.000 € sind in Form von privaten Mitteln / Freistellungen während der Projektlaufzeit nachzuweisen. Durchführungsort des Vorhabens ist Hamburg. Es können nur die beschriebenen Teilnehmer aus Justizvollzugsanstalten und Haftentlassene gefördert werden. Antragsteller können natürliche und juristische Personen sein. Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht möglich. XX. Monat 201x 3 Leistungsbeschreibung ESF Nr.: C1_14 3. Anforderungen – Antragsteller müssen folgenden Anforderungen genügen: • • • • • Nachgewiesene Erfahrungen mit Beratungsangeboten zur Integration von straffällig gewordenen Menschen mit dem Schwerpunkt auf berufsbezogene Förderung und der Verbesserung des Zugangs zu Wohnraum Nachgewiesene Vernetzung in der Straffälligenhilfe, regelmäßige Kontaktpflege zu den Einrichtungen des sozialen Sicherungssystems und der beruflichen Förderung Nachgewiesene praktische Erfahrungen im Umgang mit der Zielgruppe Bereitstellung von fachlich qualifiziertem Personal Sehr gute Kenntnisse des in Hamburg zur Verfügung stehenden Hilfsangebotes, insbesondere der Straffälligenhilfe, der Suchthilfe, der Unterstützungsmöglichkeiten bei Wohnungslosigkeit, der Bildungsträger und der Zuständigkeiten im Zusammenhang mit ALG I und ALG II und des relevanten Leistungsrechts ( SGB II, SGB III, SGB XII, SGB V) 3.1 Konzeptionelle Anforderungen Das Ziel der hier beschriebenen Hilfsmaßnahmen für die betroffenen Personen ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Zu deren wirksamer Unterstützung ist es erforderlich, den ganzheitlichen Ansatz der Beratung und Förderung mit der Methode des Fallmanagements umzusetzen. Vom Antragsteller wird erwartet, dass die im Projekt einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über entsprechende Kenntnisse der Grundlagen verfügen. Es wird davon ausgegangen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits befähigt sind, für den zielgerichteten Einsatz die Methoden der Einzelfallhilfe und der Gruppenarbeit, z.B. das Angebot eines Sozialen Trainings (ggf. als fortgesetztes Angebot als Brücke zwischen „drinnen und draußen“) anzuwenden und dass sie über Erfahrungen in der Kooperation mit den Justizvollzugsanstalten, den Arbeitsagenturen, des Job-Centers, Bildungsträgern, Unternehmen aber auch unterstützenden Einrichtungen wie der Suchtberatung und der Suchttherapie, der Schuldenregulierung, der Wohnungslosenhilfe der psychotherapeutischen Unterstützung und der staatlichen Straffälligenhilfe verfügen. Es wird vorausgesetzt, dass während der Projektlaufzeit ein grundsätzlicher aber auch ein einzelfallbezogener fachlicher Austausch mit den genannten Einrichtungen stattfindet, wobei insbesondere die Abstimmung mit den Fachkräften der bestehenden Projekte, die bereits das Übergangsmanagement für Gefangene der Hamburger Vollzugsanstalten sicherstellen, einen hohen Stellenwert hat. Für den konkreten Umgang mit der Klientel wird ein Tätigkeitskonzept auf folgenden Grundlagen sozialer Arbeit vorausgesetzt: • klientenzentrierter Arbeitsansatz • lösungsorientierte Kurzintervention • Lebenswelt- und Ressourcenorientierung • Entwicklung von Perspektiven In der Praxis sind mit den Methoden der Einzelfallhilfe und der Gruppenarbeit folgende sozialpädagogische Leistungen im Zusammenhang mit den genannten Förderzielen als aufsuchende Arbeit oder in eigenen Räumen zu erbringen: • Stärkung der Motivation für berufsbildende Maßnahmen • Stärkung der Motivation zur Übernahme von Eigenverantwortung, zur Entwicklung von Selbstdisziplin und zum Erlernen einer sinnvollen Zeiteinteilung und zur Mobilisierung eigener Fähigkeiten für die Selbsthilfe. • Praktische Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Behörden und Beratungsstellen, bei der Gesprächsführung bei schwierigen Sachverhalten und bei der Antragstellung auf Leistungen 4 Leistungsbeschreibung ESF Nr.: C1_14 • • Unterstützung des Erlernens eines wirtschaftlichen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und der Regulierung bestehender finanzieller Verbindlichkeiten Überlegungen zur Freizeitgestaltung und entsprechende Angebote machen 3.2 Organisatorische Anforderungen • • • • • Erreichbarkeit in eigenen Beratungsräumen sicherstellen Mobilität im Zusammenhang mit Besuchen in Justizvollzugsanstalten und bei der Begleitung des Klientels. Fortführung der im Vollzug erstellten Eingliederungspläne Bereitschaft zur Kooperation und zur Berichterstattung gegenüber der Vollzugsanstalt und der Fachstelle Übergangsmanagement, Abgabe von fachbezogenen Sachberichten Einzelfall- und gruppenbezogene Leistungserfassung und deren statistische Aufbereitung 3.3. Querschnittsziele Erforderlich sind darüber hinaus Angaben darüber, welcher Beitrag mit der Maßnahme zur Erreichung der Querschnittsziele der ESF geleistet wird (Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, nachhaltige Entwicklung). Bitte richten Sie Ihre diesbezüglichen Angaben an den folgenden Leitlinien aus: 3.2.1 Chancengleichheit Das geplante Projekt: • eröffnet Frauen oder Männern Zugang zu Berufsfeldern, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind; • verbessert Gleichstellungschancen durch Veränderung von Strukturen (z.B. Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit); • erleichtert Frauen den Zugang zu Führungspositionen; • richtet sich auf den Abbau von geschlechtsspezifischen Hindernissen im lebensweltlichen Bezug (z.B. durch Sensibilisierung, Orientierung, Abbau von Stereotypen). 3.2.2 Nichtdiskriminierung Das geplante Projekt • richtet sich gegen die Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen im allgemeinen; • fördert gezielt eine von Diskriminierung bedrohte Bevölkerungsgruppe (aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Ausrichtung). 5 Leistungsbeschreibung ESF Nr.: C1_14 3.2.3 Nachhaltigkeit Das geplante Projekt zielt auf: • die nachhaltige Stabilisierung im Anschluss von vorangegangenen Orientierungs- und Integrationsmaßnahmen; • die Persönlichkeitsentwicklung von Einzelnen und deren dauerhafte Integration in das Erwerbsleben; • die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in benachteiligten Stadtteilen. 3.2.4 Transnationale Zusammenarbeit Die Bereitschaft zur transnationalen Zusammenarbeit mit europäischen Partnern wird bei Bedarf erwartet. Falls vorhanden, nennen Sie bisherige Erfahrungen. 4. Zielzahlen und Projektcontrolling Zielobjekt Zielzahl Kriterium Erfolgskennzahl Erfolgskennzahl (Ergebnis) Inhaftierte und Haft- Anzahl entlassene Vermittlung in Weiterbildung, arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen, Beschäftigung Anzahl Es wird darüber hinaus erwartet, dass sich der Träger zu folgenden Kriterien im Sachbericht äußert: Anzahl: migrantenspezifische Förderungen Vermittlungen in Unterkunft Absicherung der Wohnverhältnisse Integration in begleitende soziale Sicherungs- und Hilfesystem Hinführung zu therapeutischen Angeboten Beginn bzw. Weiterführung von Schuldenregulierung (Hinweis: Bitte verwenden Sie bei mehreren Zielobjekten ausschließlich das grau hinterlegte für die Eingabe der Anzahl der Zielobjekte im Kalkulationsformular) 6 Leistungsbeschreibung ESF Nr.: C1_14 Es ist erforderlich, dass der Träger ein aussagefähiges und nachvollziehbares Projektcontrolling aufbaut. Dazu gehören neben der Erfassung der erforderlichen Daten zur Abbildung der Ziel- und Erfolgserreichung (Soll-Ist-Abgleich) auch differenzierte Angaben zur Kostenstruktur (z.B. Kosten pro Vermittlung) und regelhaft zum Verbleib der Teilnehmer (sechs Monate nach Projektaustritt). 5. Anforderungen an den Projektvorschlag Das Wettbewerbsverfahren bezweckt, hinreichend konkretisierte Projektvorschläge zu erhalten, die die Gewähr bieten, die beabsichtigten Ziele zu erreichen. Interessenten werden gebeten, eine Projektkonzeption und eine Kurzkalkulation einzureichen. Dafür sind nur die auf der Website www.esf-hamburg.de hinterlegten Formulare „Projektvorschlag“ und „Kostenplan“ zu benutzen. Die Verwendung älterer/ anderer Formulare ist nicht zulässig. Das Formular „Projektvorschlag“ sollte vollständig ausgefüllt werden, d.h. zu allen genannten Punkten werden Aussagen erwartet. Die Kurzkalkulation muss sich inhaltlich auf das Konzept beziehen und muss neben den Einnahmen und Ausgaben auch Angaben zur Anzahl Zielobjekte und zur Laufzeit enthalten. Beide Dokumente müssen von der gleichen zeichnungsberechtigten Person unterschrieben werden. Eingereichte Projektvorschläge, die formlos Projektangaben beinhalten, werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, sich im eigenen Interesse prägnant auszudrücken. Der Projektvorschlag darf den Gesamtumfang von zehn Seiten nicht überschreiten, die Schriftgröße 11 pt ist beizubehalten. Darüber hinaus ist folgende Anlage zwingend beizufügen: • Kosten- und Finanzierungsplan Folgende Unterlagen sind nur nach Erteilung eines Zuschlags im Rahmen des Zuwendungsverfahrens im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren in aktueller Fassung zusammen mit der ausführlichen Projektkalkulation einzureichen: ☐Liste der Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder ☐Kopie des Handels- bzw. Vereinsregisterauszugs ☐Kopie der derzeit gültigen Satzung / des Gesellschaftsvertrages ☐Umsatz des Trägers (Kopien der Bilanzen der letzten drei Jahre) ☐Organigramme (Organisation / Projekt) ☐Angaben zur Mitarbeiterzahl (gesamt und für den Geschäftsbereich, der das Projekt durchführen soll) ☐Stellenbeschreibungen und Qualifikationen des geplanten Personals ☐Bei tarifvertraglicher Bindung der Tarifvertrag sowie einen für das einzusetzende Projektpersonal gültigen, anonymisierten Arbeitsvertrag in dem Bezug auf den entsprechenden Tarifvertrag genommen wird. Nicht fristgerecht eingereichte oder unvollständig ausgefüllte Projektvorschläge und/oder Kalkulationsformulare führen zum Ausschluss des Antragstellers aus dem Wettbewerbsverfahren. 7 Leistungsbeschreibung ESF Nr.: C1_14 6. Bewertung der Projektvorschläge Fristgerecht eingegangene Projektvorschläge werden von einer Auswahlkommission geprüft und bewertet. Im ersten Schritt werden die formale Vollständigkeit (Ausschlusskriterium) und die grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft. In die Bewertung werden alle nummerierten Kriterien im Formular Projektvorschlag einbezogen und zusammen mit bis zu 75 % gewertet. Unvollständige oder fehlende Angaben wirken sich negativ auf die Gesamtbewertung Ihres Projektantrags aus. Die Kosten pro Zielobjekt (siehe Kriterium) fließen mit 20 % und die Tarifgebundenheit mit 5 % in die Bewertung ein. 7. Antragsstelle Die Projektkonzeptionen sind inklusive aller Anlagen in der oben genannten Reihenfolge in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen bei: Abteilung Arbeitsmarktpolitik Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Frau Vanessa Schüler Hamburger Straße 47 22083 Hamburg Bitte reichen Sie darüber hinaus Ihren Projektvorschlag sowie den Kostenplan (unverändert im Excel-Format xls) per Mail ein: [email protected] Verwenden Sie diese E-Mail-Adresse auch für Rückfragen. Sollten Sie sich auf mehrere Leistungsbeschreibungen bewerben, schicken Sie bitte für jede Leistungsbeschreibung eine gesonderte Mail. Verwenden Sie im Betreff bitte folgende Angabe: Projektvorschlag Nr. der Leistungsbeschreibung /Name ihrer Organisation (Beispiel Projektvorschlag A1_X / XXXXX). 8 Vereinbarung zur Förderung der beruflichen Integration für Inhaftierte in Hamburger Justizvollzugsanstalten zwischen der Behörde für Justiz und Gleichstellung, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel dem Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Agentur für Arbeit in Hamburg Ziel der Vereinbarung In den Hamburger Justizvollzugsanstalten sollen für Inhaftierte die Grundlagen für ein straffreies Leben nach der Haft gelegt werden. Dazu gehört eine gründliche und zielorientierte Entlassungsvorbereitung, die den abgesicherten Übergang von der Haft ins freie Leben gewährleistet. Dies kann nur geschehen, wenn eine rechtzeitige Einbeziehung der zukünftig zuständigen und verantwortlichen Unterstützungseinrichtungen stattfindet, die diesen Übergang aktiv begleiten. Es hat sich erwiesen, dass eine durchgehende entlassungsbezogene Betreuung, die noch während der Haftzeit beginnt und das Ziel der eigenständigen und verantwortungsbewussten Lebensführung verfolgt, einen entscheidenden Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Haftentlassenen leistet. Sie soll in der Praxis stationäre und ambulante Maßnahmen so miteinander verbinden, dass vor allem die schwierige Zeit unmittelbar nach der Entlassung mit einem verbindlichen Netzwerk unterstützender Aktivitäten vorbereitet und begleitet wird. Letztlich leistet eine erfolgreiche Eingliederung von haftentlassenen Frauen und Männern einen entscheidenden Beitrag für eine straffreie Lebensführung und dient damit einer Verhinderung des Rückfalls in erneute Straffälligkeit. Das Hamburgische Strafvollzugsgesetz führt in § 16 dazu aus, dass die Justizvollzugsanstalt zur Vorbereitung der Eingliederung frühzeitig mit Behörden, Institutionen und Personen zusammenarbeitet, „um zu erreichen, dass die Eingliederung der Gefangenen gefördert wird und sie insbesondere über eine geeignete Unterkunft, eine Arbeits- und Ausbildungsstelle und, soweit dies im Einzelfall geboten erscheint, persönliche Betreuung verfügen.“ In den in § 107 HmbStVollzG aufgelisteten Einrichtungen, mit denen eine Zusammenarbeit stattfinden 1 soll, werden namentlich die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe benannt. Die Leistungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters team.arbeit.hamburg einschließlich der Jugendberufsagentur zur frühzeitigen Perspektiventwicklung, zur Förderung der beruflichen Integration und zur Sicherung der Wohnverhältnisse und des Lebensunterhalts sind ein entscheidender Faktor für die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Haftentlassenen. Die Vertragspartner gehen dabei von einer Aufrechterhaltung des jetzigen Standes des Übergabemanagements in den Vollzugsanstalten aus. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören die Inhaftierten der Hamburger Justizvollzugsanstalten, die innerhalb von sechs Monaten aus den Haft entlassen werden und die tatsächlich bzw. voraussichtlich auf der Grundlage des SGB II, bzw. des SGB III oder des SGB XII leistungsberechtigt sein werden. Bei der Beratung von Inhaftierten, die nicht aus Hamburg kommen bzw. planen, nach ihrer Haftentlassung einen Wohnsitz außerhalb Hamburgs zu nehmen, ist eine einzelfallbezogene Abstimmung der Vertragspartner zur Zuständigkeit erforderlich. Kooperation für die berufliche und soziale Wiedereingliederung der Inhaftierten: Die Agentur für Arbeit in Hamburg, das Jobcenter team.arbeit.hamburg, die Justizvollzugsanstalten und das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe des Bezirksamtes Eimsbüttel schaffen die erforderlichen Organisationsstrukturen zur Umsetzung der abgestimmten Regelungen für die Zusammenarbeit. • Sie benennen feste Ansprechpartner und ermöglichen geregelte Abläufe zur Informationsweitergabe, sie bereiten die Beratungsgespräche vor und legen dafür verbindliche Termine fest, sie zeigen Bereitschaft zur regelmäßigen Abstimmung von Planungen, sie klären Zuständigkeiten und gewährleisten die Erreichbarkeit der beteiligten Fachkräfte. • Die Vollzugsanstalten schaffen die notwendigen Voraussetzungen für den Zugang der Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit, stellen Sprechzimmer zur Verfügung und organisieren den Zugang der Inhaftierten • Sie stellen sicher, dass zumindest im Strafvollzug alle Inhaftierten der Zielgruppe über die möglichen Leistungen der beteiligten Einrichtungen informiert und angemessen motiviert werden, die Beratungsgesprächsangebote der Arbeitsagentur wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Zusammenstellung von schriftlichen Dokumenten und beim Ausfüllen von Antragsunterlagen und anderen Vordrucken, die für die Beratungsgespräche erforderlich sind. 2 • Für die berufsbezogene Planung sollen die Erkenntnisse zu den persönlichen Kompetenzen der einzelnen Inhaftierten, die in der Vollzugsanstalt gewonnen wurden, und die hier stattgefunden Förderungsmaßnahmen und Ausbildungen berücksichtigt und für die Entwicklung einer Zukunftsperspektive einbezogen werden. Damit ist auch, sofern die bzw. der betreffende Inhaftierte einverstanden ist, die Übergabe von entsprechenden Dokumenten verbunden. Wenn Aktivitäten zur Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen oder zur Arbeitsaufnahme vorgesehen sind, sollen sie rechtzeitig vor der Haftentlassung eingeleitet werden. • Die Agentur für Arbeit berät die Vollzugsanstalten zu Fragen der Arbeitsmarktrelevanz der jeweiligen Qualifizierungsangebote. Sie verschafft sich einen Überblick über die während der Haftzeit erreichten Ausbildungsabschlüsse oder Ausbildungsmodulabschlüsse, bezieht diese Erkenntnisse in die Berufsplanung für die einzelnen Inhaftierten ein und stimmt ihre für die Zeit des Aufenthalts im offenen Vollzug bzw. nach der Haftentlassung geplanten Fördermaßnahmen darauf ab. • Die Klärung von Zuständigkeiten der im Einzelfall nach der Haftentlassung vorgesehenen Ansprechpartner in den genannten Einrichtungen bietet eine entscheidende Orientierungshilfe. Soweit wie möglich sollen Termine zu Erstgesprächen unmittelbar nach der Haftentlassung vorbereitet sein. • Die Regelungen zur Kooperation beziehen auch weitere Einrichtungen insbesondere die Träger der Straffälligenhilfe ein, die in behördlichem Auftrag sozialarbeiterische Leistungen für die Inhaftierten im Rahmen des Übergangsmanagements erbringen. Zuständigkeitsregelung Die Zuständigkeitsregelung für die Umsetzung der Kooperationsverfahren und eine entsprechende Verfahrensdarstellung ist von Fachkräften der genannten Einrichtungen erstellt worden. Dieser Regelung wird zugestimmt und sie ist Bestandteil der Vereinbarung. Begleitung des Umsetzungsprozesses Die Leiterinnen und Leiter der beteiligten behördlichen Ämter, der Agentur für Arbeit in Hamburg und der Geschäftsführung des Jobcenter team.arbeit.hamburg stellen einvernehmlich fest, dass sie die Fortentwicklung des Kooperationsprozesses steuernd begleiten wollen und vereinbaren zumindest einmal jährlich stattfindende Termine zum Erfahrungsaustausch und zur Möglichkeit, weitergehende Entscheidungen zu treffen. Datenschutz Für die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Inhaftierten gelten die Vorschriften über den Datenschutz der Hamburgischen Gesetze zum Justizvollzug sowie die für die Agentur der Arbeit und das Jobcenter team-arbeit-hamburg geltenden Vorschriften zum Schutz der Sozialdaten. 3 Hamburg, den 11. Februar 2015 Behörde für Justiz und Gleichstellung Amt für Justizvollzug, Recht und Gleichstellung Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Amt für Arbeit und Integration Dr. Holger Schatz Petra Lotzkat Agentur für Arbeit Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Amt für Familie Sönke Fock Uwe Riez Jobcenter team.arbeit.hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Weiterbildung Friedhelm Siepe Thomas Schröder-Kamprad Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburger Institut für berufliche Bildung Dr. Torsten Sevecke Rainer Schulz 4 Hessen Prof. Dr. Bernd Maelicke, Universität Lüneburg [email protected] Christopher Wein, Fachhochschule Kiel [email protected] 15. Januar 2016 Fragebogen zum Thema „Übergangsmanagement in der ambulanten und stationären Resozialisierung“ Die beiden Autoren bereiten z.Zt. ein Buch mit dem Titel „Komplexleistung Resozialisierung“ vor, das beim NOMOS-Verlag erscheinen wird. In diesem Rahmen wird in einem Schwerpunkt-Kapitel die derzeitige Situation des Übergangsmanagements in den 16 Bundesländern dargelegt. Um einen aktuellen Praxisstand abbilden und jedes Land berücksichtigen zu können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Uns interessiert insbesondere der Entwicklungsstand von (Modell-)Projekten zum Thema Übergangsmanagement. Dabei sind sowohl Projekte für die Zielgruppe der jugendlichen und heranwachsenden StraftäterInnen wie auch für erwachsene StraftäterInnen von Bedeutung. Bitte beantworten Sie deshalb für beide Zielgruppen getrennt die nachfolgenden Fragen. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Übergangsmanagement“? Auch bei besten Rahmenbedingungen für die Behandlung und Betreuung der Inhaftierten sind die Möglichkeiten zur individuellen Resozialisierung hinter Gittern begrenzt, nicht zuletzt, weil die Zuständigkeit des Strafvollzuges auch bei fortbestehendem Behandlungsbedarf formal mit dem Datum der Entlassung endet. Zusätzlich zum Stigma der Straffälligkeit sind die Inhaftierten in aller Regel mit einem Bündel von Problemlagen belastet, welche sich oft in einer deutlich unterdurchschnittlichen sozialen Integration schon vor der Haftzeit gezeigt haben. Zu gravierenden Problemen im persönlichen und familiären Bereich kommen bei vielen Verurteilten eine Suchtproblematik sowie Defizite im schulischen und beruflichen Werdegang. Deshalb wurde in Hessen zur Entlassungsvorbereitung der Gefangenen beispielsweise das „Zielgruppenorientierte Übergangsmanagement im hessischen Strafvollzug“ mit seinen vielfältigen Ausprägungen entwickelt. Ziel all dieser Maßnahmen und Projekte ist es, folgende Fragen im Zusammenwirken mit den zuständigen Institutionen (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Übergangsmanagement der freien Straffälligenhilfe, den Städten und Kommunen, dem Landeswohlfahrtsverband sowie der Arbeitsagentur) im Vorfeld der Entlassung weitestgehend zu beantworten: Wohin nach der Entlassung? Gibt es Wohnung, Unterkunft? Wovon leben? Ist Übergangsgeld in ausreichender Höhe vorhanden, wie sieht es mit Einkommen aus? Gibt es irgendwelche finanzielle Unterstützung? Noch wichtiger: Was tun? Gibt es Beschäftigung oder Arbeit? Bitte nennen Sie die für das Übergangsmanagement (in ihrem Bundesland) relevanten rechtlichen Grundlagen? Rechtliche Grundlagen: §§ 7, 9 und 16 Hessisches Strafvollzugsgesetz (HStVollzG) §§ 7, 9, 10 und 16 Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz (HessJStVollzG) sowie §§ 45 und 46 Hessisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (HUVollzG) §§ 7, 10, 16 und 17 Hessisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (HSVVollzG) § 19 Hessisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (HUVollzG) §§ 6, 28 und 29 Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz (HessJAVollzG) Integrationsvereinbarungen: Vereinbarung zur „Integration von Strafgefangenen in Hessen“ nebst „Leitfaden zur Umsetzung der Integrationsvereinbarung von Strafgefangenen in Hessen“ vom 13.10.2011 Vereinbarung zur „Integration von in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten in Hessen“ Nebst „Leitfaden zur Umsetzung der Vereinbarung „Integration von in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten in Hessen“ vom März 2014 Sämtliche Unterlagen zu den Vereinbarungen können auf der Homepage des LZ Hessen eingesehen werden. In den Bundesländern sind verschiedene (Modell-)Projekte entstanden, die sich mit dem Übergangsmanagement im Rahmen der ambulanten und stationären Resozialisierung befassen. Das Buch möchte entsprechende „Best Practice“-Beispiele vorstellen. Bitte nennen Sie uns daher Praxisbeispiele aus Ihrem Bundesland, die aus Ihrer Sicht für die angestrebte Resozialisierung wirkungsvoll sind. - „NINJA – Netzwerk Integration für junge Inhaftierte und Haftentlassene in Ausbildung und Arbeit, Projektverbund unter Federführung des Mittelhessischen Bildungsverbands (MBV)“ Laufzeit: 01.01.2012 - 31. 12.2014. - „Nachqualifizierung im Südwestverbund - Perspektive Berufsabschluss“ Laufzeit: 01.09.2010 – 31.08.2013. - „Arbeitsmarkintegration für jugendliche Strafgefangene (ArJuS) - Mentoring“ Laufzeit: 2005 – bis auf weiteres. - „Altersgruppenspezifische Integrationsvorbereitung und Übergangsmanagement für ältere Inhaftierte“ Laufzeit: 2009 – bis auf weiteres. - „Übergangsmanagement für zu einer Geldstrafe verurteilte Personen im Strafvollzug“ Laufzeit: 01.01.2012 - 30.06.2014. - „Fördermanagement für jugendliche Strafgefangene in Hessen“ für Personen mit besonderem Förderbedarf nach § 102 SGB III -sogenannte Reha-Probanden-. Laufzeit: 01.04.2011 - 30.06.2015. - „NIA – Nachsorge und Integration in Ausbildung und Arbeit“ Laufzeit: 01.06.2015 - 31. 12.2018. Für eine konkrete Beschreibung der Projekte benötigen wir Informationen über die verschiedenen Projekte. Bitte erläutern Sie für die o.a. Projekte die Rahmenbedingungen (Konzepte, Organisation, Finanzierung, Personal) bzw. senden Sie uns entsprechende Informationsmaterialen zu. Bei Bedarf und Aufnahme in die dortige Übersicht können entsprechende Informationsmaterialen übersandt werden. Wir wollen auch, soweit möglich, vorliegend Evaluationsergebnisse der Projekte vorstellen. Senden Sie uns deshalb bitte entsprechendes Datenmaterial oder andere Quellen zu oder benennen Sie uns für diese Fragestellung bitte mögliche AnsprechpartnerInnen. Evaluation des Übergangmanagements: Rambøll Management Consulting hat im Auftrag der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen für das Hessische Ministerium der Justiz für Integration und Europa die Evaluation der „Vorbereitung der Entlassung von Strafgefangenen - Übergangsmanagement“ - Schwerpunkt: Vorbereitung der Entlassung in den sozialen Empfangsraum von Gefangenen mit besonderem Hilfebedarf nach der Haft als Dienstleistung der freien Straffälligenhilfe“ durchgeführt. Die Förderung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Hessen für den Zeitraum 2007-2013. Ziel der Evaluation ist die Prüfung der bisherigen Umsetzung, Zielerreichung und Wirksamkeit der Programmkomponenten. Hierzu sollte in einer ersten Phase ein umfassender Überblick über die Programmstruktur gewonnen werden. Weiterhin sollten sowohl Daten und Dokumente analysiert als auch qualitative Interviews und standardisierte Befragungen mit relevanten Ansprechpartnerinnen und partnern durchgeführt werden. In einem zweiten Schritt wurden die bisherigen Ergebnisse und Wirkungen der Programmkomponenten untersucht. Hieraus wurden praxisdienliche Handlungsempfehlungen für die weitere Programmumsetzung abgeleitet. Wir bitten um Rücksendung bis zum 1. März 2016 an o.g. Mail-Adressen oder postalisch an: Prof. Dr. Bernd Maelicke Deutsches Institut für Sozialwirtschaft, Ringstr. 35, 24114 Kiel Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitwirkung. Freundliche Grüße Bernd Maelicke und Christopher Wein Mecklenburg-Vorpommern Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin bearbeitet von: Frau Rech-Zeckert Elektronische Post Telefon: 0385 588-3262 Az: III 260b 4407E-177 Schwerin, 25. Januar 2016 [email protected] [email protected] Ihr Fragebogen zum Thema „Übergangsmanagement in der ambulanten und stationären Resozialisierung“ Sehr geehrter Herr Prof. Maelicke und sehr geehrter Herr Wein, als Anlage sende ich Ihnen den ausgefüllten Fragebogen zu Ihrer weiteren Veranlassung zurück. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ronny Werner Hausanschrift: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Puschkinstraße 19-21 · D-19055 Schwerin Postanschrift: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern D19048 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-3452 [email protected] www.mv-regierung.de/jm Prof. Dr. Bernd Maelicke, Universität Lüneburg [email protected] Christopher Wein, Fachhochschule Kiel [email protected] 15. Januar 2016 Fragebogen zum Thema „Übergangsmanagement in der ambulanten und stationären Resozialisierung“ Die beiden Autoren bereiten z.Zt. ein Buch mit dem Titel „Komplexleistung Resozialisierung“ vor, das beim NOMOS-Verlag erscheinen wird. In diesem Rahmen wird in einem Schwerpunkt-Kapitel die derzeitige Situation des Übergangsmanagements in den 16 Bundesländern dargelegt. Um einen aktuellen Praxisstand abbilden und jedes Land berücksichtigen zu können, bitten wir um Ihre Unterstützung. Uns interessiert insbesondere der Entwicklungsstand von (Modell-)Projekten zum Thema Übergangsmanagement. Dabei sind sowohl Projekte für die Zielgruppe der jugendlichen und heranwachsenden StraftäterInnen wie auch für erwachsene StraftäterInnen von Bedeutung. Bitte beantworten Sie deshalb für beide Zielgruppen getrennt die nachfolgenden Fragen. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Übergangsmanagement“? Soziale Reintegration in das Gemeinwesen zur Vermeidung erneuter Straffälligkeit Dazu • Strukturiertes Kooperieren der beteiligten Institutionen, insbesondere Vollzug und Bewährungshilfe, und zielgerichtetes Einwirken auf die Straffälligen • Zusammenarbeit während der Aufnahmephase des Insassen in den Vollzug und bei der Eingliederung von dort in die Freiheit • Vermeidung der Gefahr von Informationsverlusten zwischen den wechselnden Institutionen • Erkennen von Risikofaktoren • Kooperationen mit verbindlichem gegenseitigem Informationssystem sowie standardisiertes Verfahren zur Optimierung der Unterstützungs- und Kontrolldichte • Einbindung des Betroffenen in ein miteinander verzahntes Hilfs- und Überwachungssystem , welches positive Entwicklungen fördert und negative undgefahrträchtige Faktoren und Tendenzen frühzeitig erkennt und ihnen entgegenwirkt Bitte nennen Sie die für das Übergangsmanagement (in ihrem Bundesland) relevanten rechtlichen Grundlagen? Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Übergangsmanagements ist im Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern gelegt. In den §§ 2, 3, 8 Abs. 6 und 7 sowie 42, 43 und 44 StVollzG M-V werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dargestellt. Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift „Für optimierte Kontrolle und Sicherheit – FoKuS“ vom 25. Juli 2012 werden verurteilte Personen betreut, die eine Sexualstraftat gemäß den §§ 174 bis 174c, 176 bis 179 des StGB oder eine Straftat gemäß den §§ 211, 212 StGB oder Verbrechen mit Todesfolge oder eine dieser Taten im Vollrausch (§ 323a StGB) begangen haben und deswegen nach den §§ 68f oder 67d Absatz 4 bis 6 StGB gegebenenfalls in Verbindung mit § 7 JGG unter Führungsaufsicht stehen oder denen eine Weisung nach § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 StGB erteilt worden ist. In den Bundesländern sind verschiedene (Modell-)Projekte entstanden, die sich mit dem Übergangsmanagement im Rahmen der ambulanten und stationären Resozialisierung befassen. Das Buch möchte entsprechende „Best Practice“-Beispiele vorstellen. Bitte nennen Sie uns daher Praxisbeispiele aus Ihrem Bundesland, die aus Ihrer Sicht für die angestrebte Resozialisierung wirkungsvoll sind. 1. Im Land Mecklenburg-Vorpommern entstand das Projekt Integrale Straffälligenarbeit (InStar). In diesem ist die Kooperation zwischen Strafvollzug und den Sozialen Diensten der Justiz verankert. 2. Weiterhin haben die einzelnen Justizvollzugsanstalten und die Sozialen Dienste der Justiz gemeinsam mit ihren örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit und Jobcentern Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, welche die Erfassung der notwendigen Daten der Insassen zur weiteren Vermittlung sowie Vorprüfung der Ansprüche nach der Haftentlassung beinhalten. 3. Aus jeder JVA und jedem Geschäftsbereich der Sozialen Dienste fungiert je ein Bediensteter als Ansprechpartner bei einer notwendigen Vermittlung in eine stationäre Therapie /Unterbringung. 4. Im Überwachungskonzept „FoKuS“ wird zusätzlich die örtliche Polizei einbezogen. 5. Durch verschiedene gemeinnützige Träger werden Gefangene, die zukünftig unter Bewährungs-oder Führungsaufsicht stehen, ab 6 Monate vor der Haftentlassung bis 6 Monate nachher, im Rahmen der Arbeits- und Wohnungsvermittlung betreut. 6. Andere Strafgefangene können Unterstützungen 3 Monate vor bis 3 Monate nach Haftentlassung im Rahmen von Projekten gemeinnütziger Träger in Anspruch nehmen. Für eine konkrete Beschreibung der Projekte benötigen wir Informationen über die verschiedenen Projekte. Bitte erläutern Sie für die o.a. Projekte die Rahmenbedingungen (Konzepte, Organisation, Finanzierung, Personal) bzw. senden Sie uns entsprechende Informationsmaterialen zu. 1. Das Konzept InStar wird jährlich durch eine feststehende Arbeitsgruppe, bestehend aus Bewährungshelfern und Justizvollzugsbediensteten, überarbeitet und den sich verändernden Gegebenheiten sowie Erfahrungen angepasst. Da es Grundlage für die Arbeit beider Institutionen bildet, ist es kostenneutral. Zusätzliches Personal wird nicht benötigt. 2. Die Kooperationsvereinbarungen werden jährlich durch einen festgelegten Personenkreis aus den einzelnen Einrichtungen fortgeschrieben. Dieses Arbeitstreffen wird jeweils nacheinander von einer Institution vorbereitet und dokumentiert. Gesonderte Kosten entstehen nicht. Die Mitarbeiter/innen werden im Rahmen ihrer regelmäßigen Aufgaben tätig. 3. In der Arbeitsgruppe wird jährlich durch einen festgelegten Personenkreis aus den JVA‘en und der Bewährungshilfe die Liste der stationären Einrichtungen fortgeschrieben. Zusätzliche finanzielle Mittel sind nicht erforderlich. 4. In den Eingliederungsprozess wird die Polizei einbezogen. Es entstehen keine Kosten. 5. und 6. Die gemeinnützigen Träger erstellten ihre Konzeptionen entsprechend des Übergangsmanagementbedarfes. Durch das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (Soziale Dienste der Justiz) erfolgt die Abrechnung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Personal wurde über die Träger akquiriert. Wir wollen auch, soweit möglich, vorliegend Evaluationsergebnisse der Projekte vorstellen. Senden Sie uns deshalb bitte entsprechendes Datenmaterial oder andere Quellen zu oder benennen Sie uns für diese Fragestellung bitte mögliche AnsprechpartnerInnen. Daten wurden erst nach Einführung der Projekte erhoben. Somit liegen keine Vergleichsdaten vor. Wir bitten um Rücksendung bis zum 1. März 2016 an o.g. Mail-Adressen oder postalisch an: Prof. Dr. Bernd Maelicke Deutsches Institut für Sozialwirtschaft, Ringstr. 35, 24114 Kiel Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitwirkung. Freundliche Grüße Bernd Maelicke und Christopher Wein
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