MedizinischeR MasseurIn

Medizinische Masseurin,
Medizinischer Masseur
(gesetzlich geregelte Kurzausbildung)
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TÄTIGKEITSMERKMALE
Medizinische MasseurInnen üben ihre Tätigkeit zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung unter
Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes aus.
Sie führen klassische Massagen, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie und
Spezialmassagen durch.
Medizinische MasseurInnen mit der Spezialausbildung "Elektrotherapie" bieten auch Anwendungen von
elektrischem Strom zu Heilzwecken an, insbesondere durch Nieder-, Mittel- und Hochfrequenztherapie.
Mit der Zusatzausbildung für "Hydro- und Balneotherapie" können Medizinische MasseurInnen
als Medizinische BademeisterInnen arbeiten. In der Hydrotherapie wird Wasser in verschiedenen
Temperaturstufen (von kalt bis heiß) sowie Eis und Dampf zur Behandlung von Beschwerden, zur
Abhärtung, zur Rehabilitation und zur Regeneration herangezogen. Die Anwendung erfolgt in Form von
Waschungen, Wickeln, Auflagen und Kompressen, Packungen, Güssen, Bädern (Teil- und Vollbäder) und
Dampfbädern. Die Balneotherapie ist die therapeutische Behandlung mit Wasser aus Heilquellen.
ANFORDERUNGEN
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Freude am Umgang mit Menschen,
Interesse an medizinischen und sozialen Themen,
Einfühlungsvermögen,
Beobachtungsgabe,
körperliche Belastbarkeit,
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Medizinische Masseurin, Medizinischer Masseur
(gesetzlich geregelte Kurzausbildung)
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Verantwortungsbewusstsein.
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Die wichtigsten Unternehmensbereiche/Branchen, die Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, sind z.B.:
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Arztpraxen,
Spitäler/Krankenhäuser, Sanatorien,
Medizinisch-technische Labors,
Tourismus- und Kurbetriebe,
Sportvereine und Fitnesscenter,
Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.B. BFI, WIFI, Volkshochschulen),
selbstständige Tätigkeiten
Frauenbeschäftigung
Im Gesundheitswesen sind hauptsächlich Frauen beschäftigt. Der Frauenanteil liegt bei 76%.
BERUFSAUSSICHTEN
Der Gesundheitssektor ist seit Jahren eine Wachstumsbranche und entwickelt sich weiterhin positiv.
Allgemein wirken sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein und die Veränderung
der Altersstruktur der Bevölkerung (immer mehr Menschen werden immer älter) positiv auf die
Beschäftigungssituation aus. Zu bedenken ist jedoch, dass im öffentlichen Gesundheitsbereich trotz
steigender PatientInnenzahlen Personal eingespart wird. Personalmangel herrscht hingegen im privaten
Pflegesektor, der durch die Verringerung der Verweildauer in den Spitälern noch weiter steigen wird. Es
bieten sich auch Möglichkeiten zur selbstständigen Berufsausübung (über gewerberechtliche Vorschriften
informiert die Wirtschaftskammer des zuständigen Bundeslandes).
AUSBILDUNG
Die Ausbildung der Medizinischen MasseurInnen ist gesetzlich geregelt. Sie umfasst mindestens 815
Stunden theoretischen Unterricht einschließlich praktischer Übungen und 875 Stunden praktischen
Unterricht. Aufnahmebedingungen sind ein Mindestalter von 17 Jahren, körperliche und geistige Eignung
(ärztliches Gesundheitszeugnis), Unbescholtenheit (Strafregisterbescheinigung) sowie die positive
Absolvierung der 9. Schulstufe.
Kurse für Medizinische MasseurInnen werden von zahlreichen Ausbildungs- und
Weiterbildungseinrichtungen angeboten, z.B. BFI und WIFI. Für nähere Informationen siehe die Internetseite
des Bundesverbandes der Heilmasseure und Medizinischen Masseure - www.heilmasseure.com.
Gesetzliche Grundlagen (Verlinkung zum Rechtsinformationssystem "RIS"):
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Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Gesetz - weiter
Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung - weiter
Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung - weiter
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Medizinische Masseurin, Medizinischer Masseur
(gesetzlich geregelte Kurzausbildung)
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 1.620,00 - € 1.790,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
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