SanitäterIn (RettungsfahrerIn)

Sanitäterin, Sanitäter
(gesetzlich geregelte Kurzausbildung)
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TÄTIGKEITSMERKMALE
SanitäterInnen leisten Erste Hilfe, wenden Maßnahmen der Sanitätshilfe und Rettungstechnik an und
dokumentieren die von ihnen gesetzten sanitätsdienstlichen Maßnahmen. Der Beruf „SanitäterIn“ umfasst
die Bereiche „RettungssanitäterIn“ und „NotfallsanitäterIn“.
RettungssanitäterInnen (RS) versorgen Kranke und Verletzte, die medizinische Betreuung benötigen, vor
und während des Transports. Sie leisten bei Akutsituationen Hilfestellung und sind z.B. auch berechtigt,
Sauerstoff zu verabreichen oder Defibrillations-Maßnahmen zu setzen (dabei werden Elektroden auf den
Brustkorb aufgelegt, weil der Strom das Herz zu regelmäßigen Schlägen veranlassen soll).
NotfallsanitäterInnen (NFS) unterstützen zudem ÄrztInnen bei notfallmedizinischen Maßnahmen. So
betreuen sie PatientInnen, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden und verabreichen
bestimmte ärztlich festgelegte Arzneimittel.
ANFORDERUNGEN
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Körperliche und psychische Belastbarkeit,
rasches Auffassungs- und Reaktionsvermögen,
Einfühlungsvermögen,
Beobachtungsgabe,
Kommunikations- und Teamfähigkeit,
Verantwortungsbewusstsein.
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Die wichtigsten Unternehmensbereiche/Branchen, die Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, sind z.B.:
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Sanitäterin, Sanitäter
(gesetzlich geregelte Kurzausbildung)
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Arztpraxen,
Spitäler/Krankenhäuser, Sanatorien,
Medizinisch-technische Labors,
Tourismus- und Kurbetriebe,
Sportvereine und Fitnesscenter,
Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.B. BFI, WIFI, Volkshochschulen),
selbstständige Tätigkeiten
Frauenbeschäftigung
Im Gesundheitswesen sind hauptsächlich Frauen beschäftigt. Der Frauenanteil liegt bei 76%.
BERUFSAUSSICHTEN
Der Gesundheitssektor ist seit Jahren eine Wachstumsbranche und entwickelt sich weiterhin positiv.
Allgemein wirken sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein und die Veränderung
der Altersstruktur der Bevölkerung (immer mehr Menschen werden immer älter) positiv auf die
Beschäftigungssituation aus. Zu bedenken ist jedoch, dass im öffentlichen Gesundheitsbereich trotz
steigender PatientInnenzahlen Personal eingespart wird. Personalmangel herrscht hingegen im privaten
Pflegesektor, der durch die Verringerung der Verweildauer in den Spitälern noch weiter steigen wird. Es
bieten sich auch Möglichkeiten zur selbstständigen Berufsausübung (über gewerberechtliche Vorschriften
informiert die Wirtschaftskammer des zuständigen Bundeslandes).
AUSBILDUNG
Die Ausbildung erfolgt in Modulen:
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RettungssanitäterIn (Modul 1): Voraussetzungen: Mindestalter 17 Jahre, positiv abgeschlossene
Schulpflicht, ärztliches Attest, Strafregisterbescheinigung; Dauer: 100 Stunden theoretische und 160
Stunden praktische Ausbildung
NotfallsanitäterIn (Modul 2): Voraussetzungen: erfolgreich abgeschlossenes Modul 1, Nachweis von
160 Praxisstunden im Rettungs- und Krankentransportsystem, erfolgreicher Eingangstest; Dauer:
480 Stunden
Darauf aufbauend besteht die Möglichkeit, die Module „Arzneimittellehre“ (40 Stunden),
„Venenzugang und Infusion“ (50 Stunden) sowie „Beatmung und Intubation“ (110 Stunden) zu
absolvieren. Zudem müssen SanitäterInnen, die ihre Tätigkeit beruflich und nicht als freiwilliges
Ehrenamt ausüben, ein „Berufsmodul“ von 40 Unterrichtsstunden absolvieren.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 1.680,00 - € 1.870,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
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(gesetzlich geregelte Kurzausbildung)
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