Sanitäterin, Sanitäter (gesetzlich geregelte Kurzausbildung) INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 TÄTIGKEITSMERKMALE SanitäterInnen leisten Erste Hilfe, wenden Maßnahmen der Sanitätshilfe und Rettungstechnik an und dokumentieren die von ihnen gesetzten sanitätsdienstlichen Maßnahmen. Der Beruf „SanitäterIn“ umfasst die Bereiche „RettungssanitäterIn“ und „NotfallsanitäterIn“. RettungssanitäterInnen (RS) versorgen Kranke und Verletzte, die medizinische Betreuung benötigen, vor und während des Transports. Sie leisten bei Akutsituationen Hilfestellung und sind z.B. auch berechtigt, Sauerstoff zu verabreichen oder Defibrillations-Maßnahmen zu setzen (dabei werden Elektroden auf den Brustkorb aufgelegt, weil der Strom das Herz zu regelmäßigen Schlägen veranlassen soll). NotfallsanitäterInnen (NFS) unterstützen zudem ÄrztInnen bei notfallmedizinischen Maßnahmen. So betreuen sie PatientInnen, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden und verabreichen bestimmte ärztlich festgelegte Arzneimittel. ANFORDERUNGEN • • • • • • Körperliche und psychische Belastbarkeit, rasches Auffassungs- und Reaktionsvermögen, Einfühlungsvermögen, Beobachtungsgabe, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein. BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Die wichtigsten Unternehmensbereiche/Branchen, die Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, sind z.B.: Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Kurz-/Spezialausbildung | www.berufslexikon.at Sanitäterin, Sanitäter (gesetzlich geregelte Kurzausbildung) • • • • • • • Arztpraxen, Spitäler/Krankenhäuser, Sanatorien, Medizinisch-technische Labors, Tourismus- und Kurbetriebe, Sportvereine und Fitnesscenter, Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.B. BFI, WIFI, Volkshochschulen), selbstständige Tätigkeiten Frauenbeschäftigung Im Gesundheitswesen sind hauptsächlich Frauen beschäftigt. Der Frauenanteil liegt bei 76%. BERUFSAUSSICHTEN Der Gesundheitssektor ist seit Jahren eine Wachstumsbranche und entwickelt sich weiterhin positiv. Allgemein wirken sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein und die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung (immer mehr Menschen werden immer älter) positiv auf die Beschäftigungssituation aus. Zu bedenken ist jedoch, dass im öffentlichen Gesundheitsbereich trotz steigender PatientInnenzahlen Personal eingespart wird. Personalmangel herrscht hingegen im privaten Pflegesektor, der durch die Verringerung der Verweildauer in den Spitälern noch weiter steigen wird. Es bieten sich auch Möglichkeiten zur selbstständigen Berufsausübung (über gewerberechtliche Vorschriften informiert die Wirtschaftskammer des zuständigen Bundeslandes). AUSBILDUNG Die Ausbildung erfolgt in Modulen: • • • RettungssanitäterIn (Modul 1): Voraussetzungen: Mindestalter 17 Jahre, positiv abgeschlossene Schulpflicht, ärztliches Attest, Strafregisterbescheinigung; Dauer: 100 Stunden theoretische und 160 Stunden praktische Ausbildung NotfallsanitäterIn (Modul 2): Voraussetzungen: erfolgreich abgeschlossenes Modul 1, Nachweis von 160 Praxisstunden im Rettungs- und Krankentransportsystem, erfolgreicher Eingangstest; Dauer: 480 Stunden Darauf aufbauend besteht die Möglichkeit, die Module „Arzneimittellehre“ (40 Stunden), „Venenzugang und Infusion“ (50 Stunden) sowie „Beatmung und Intubation“ (110 Stunden) zu absolvieren. Zudem müssen SanitäterInnen, die ihre Tätigkeit beruflich und nicht als freiwilliges Ehrenamt ausüben, ein „Berufsmodul“ von 40 Unterrichtsstunden absolvieren. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 1.680,00 - € 1.870,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Kurz-/Spezialausbildung | www.berufslexikon.at Sanitäterin, Sanitäter (gesetzlich geregelte Kurzausbildung) IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 03.02.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Kurz-/Spezialausbildung | www.berufslexikon.at
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