Volontariat für AsylwerberInnen

als Volontäre gelten Arbeitskräfte, die
*zur Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für
die Praxis,
*ohne Entgeltanspruch und ohne Arbeitspflicht,
*bis zu maximal drei Monaten im Kalenderjahr beschäftigt werden.
Wesentlich ist das Erfordernis des Erwerbs von Fertigkeiten.
nähere Auskünfte beim AMS und im Beiblatt des Antragsformulares
http://www.ams.at/_docs/001_Anzeige_Volontariat.pdf
Online-Portal zur Vermittlung https://refugeeswork.at/