als Volontäre gelten Arbeitskräfte, die *zur Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis, *ohne Entgeltanspruch und ohne Arbeitspflicht, *bis zu maximal drei Monaten im Kalenderjahr beschäftigt werden. Wesentlich ist das Erfordernis des Erwerbs von Fertigkeiten. nähere Auskünfte beim AMS und im Beiblatt des Antragsformulares http://www.ams.at/_docs/001_Anzeige_Volontariat.pdf Online-Portal zur Vermittlung https://refugeeswork.at/
© Copyright 2024 ExpyDoc