Hinweise zum - Friedrich-Schiller

Hinweise zum „Learning Agreement“ bei Auslandsaufenthalt während
des Praxissemesters
Das Praxissemester im Rahmen des Lehramtsstudiums nach dem Jenaer Modell kann auf
Antrag beim Praktikumsamt für Lehrämter im Ausland absolviert werden. Für die universitären
Veranstaltungen während des Praxissemesters sind Vereinbarungen zu treffen, die in einem
Learning Agreement schriftlich zu fixieren sind. Für das Fach Forschungsmethoden soll folgendes
Vorgehen eingehalten werden:
1. Anfertigung eines schriftlichen Learning Agreements, das für die Forschungsmethoden
von den nachfolgenden Aspekten zumindest die Punkte 4, 5, 9, 10 und 11 enthält. Diese
Punkte sollten wörtlich übernommen werden.
2. Das Learning Agreement muss in dreifacher Ausführung von Professor Frey und vom
Studierenden unterzeichnet werden. Es kann postalisch an Prof. Dr. A. Frey (FriedrichSchiller-Universität Jena, Institut für Erziehungswissenschaft, Am Planetarium 4, 07743 Jena)
unter Angabe einer Rücksendeadresse zugeschickt werden. Entspricht das eingereichte
Learning Agreement den in diesem Merkblatt beschriebenen Kriterien, dann wird eine
gegengezeichnete Ausfertigung zurückgesendet. Alternativ kann das Learning Agreement
bei Frau Gebhard (Am Planetarium 4, Raum 304) vorgelegt werden.
3. Das Learning Agreement muss spätestens zu Beginn des Semesters, welches vor dem
geplanten Auslandssemester liegt, von Professor Frey unterzeichnet sein. Zum Beispiel: bei
geplantem Auslandsaufenthalt im Sommersemester 2016 muss das Learning Agreement also
spätestens bis zum Anfang des Wintersemesters 2015/16 vorliegen.
4. Regelmäßige Teilnahme (max. zwei Fehltermine) an der „Begleitveranstaltung
Forschungsmethoden (im Praxissemester des Lehramtsstudiums nach dem Jenaer Modell)“
im Semester direkt vor dem Auslandsaufenthalt. Zur Veranstaltung gehören die einleitende
Vorlesung, das Begleitseminar und die Auswertungsveranstaltung.
5. Einholen einer schriftlichen Bestätigung der Seminarleiterin bzw. des Seminarleiters über die
Teilnahme an den jeweiligen Sitzungen unter Nutzung des Formulars auf der Homepage der
Professur.
6. Das Praktikumsamt wird rechtzeitig die Zuteilung der Gruppen für die Begleitseminare
vornehmen.
7. Information der Dozentin bzw. des Dozenten in der ersten Sitzung des gewählten
Begleitseminars, dass man im darauffolgenden Semester im Ausland sein wird und deswegen
bereits jetzt an den Lehrveranstaltungen teilnehmen möchte.
8. Die Anfertigung einer empirischen Studie im Begleitseminar vor dem Auslandsaufenthalt wird
nicht erwartet. Der Zweck des Besuchs des Begleitseminars liegt in der Aneignung von
Wissen, das für eine selbständige Durchführung einer eigenen empirischen Studie während
des Auslandsaufenthalts notwendig ist. Im Begleitseminar werden alle für die eigene Studie
notwendigen Informationen gegeben.
9. Anmeldung zum Begleitseminar und zur Prüfung via Friedolin im Semester des
Auslandsaufenthaltes.
10. Planung, Durchführung und Auswertung einer eigenen empirischen Studie zu einem an der
Praktikumsschule im Ausland relevanten Thema.
11. Anfertigung und pünktliche Abgabe (Prüfungstermin in Friedolin ist verbindlich) eines
schriftlichen Abschlussberichts.
Jena, Prof. Dr. Andreas Frey