Hinweise zum „Learning Agreement“ bei Auslandsaufenthalt während des Praxissemesters Das Praxissemester im Rahmen des Lehramtsstudiums nach dem Jenaer Modell kann auf Antrag beim Praktikumsamt für Lehrämter im Ausland absolviert werden. Für die universitären Veranstaltungen während des Praxissemesters sind Vereinbarungen zu treffen, die in einem Learning Agreement schriftlich zu fixieren sind. Für das Fach Forschungsmethoden soll folgendes Vorgehen eingehalten werden: 1. Anfertigung eines schriftlichen Learning Agreements, das für die Forschungsmethoden von den nachfolgenden Aspekten zumindest die Punkte 4, 5, 9, 10 und 11 enthält. Diese Punkte sollten wörtlich übernommen werden. 2. Das Learning Agreement muss in dreifacher Ausführung von Professor Frey und vom Studierenden unterzeichnet werden. Es kann postalisch an Prof. Dr. A. Frey (FriedrichSchiller-Universität Jena, Institut für Erziehungswissenschaft, Am Planetarium 4, 07743 Jena) unter Angabe einer Rücksendeadresse zugeschickt werden. Entspricht das eingereichte Learning Agreement den in diesem Merkblatt beschriebenen Kriterien, dann wird eine gegengezeichnete Ausfertigung zurückgesendet. Alternativ kann das Learning Agreement bei Frau Gebhard (Am Planetarium 4, Raum 304) vorgelegt werden. 3. Das Learning Agreement muss spätestens zu Beginn des Semesters, welches vor dem geplanten Auslandssemester liegt, von Professor Frey unterzeichnet sein. Zum Beispiel: bei geplantem Auslandsaufenthalt im Sommersemester 2016 muss das Learning Agreement also spätestens bis zum Anfang des Wintersemesters 2015/16 vorliegen. 4. Regelmäßige Teilnahme (max. zwei Fehltermine) an der „Begleitveranstaltung Forschungsmethoden (im Praxissemester des Lehramtsstudiums nach dem Jenaer Modell)“ im Semester direkt vor dem Auslandsaufenthalt. Zur Veranstaltung gehören die einleitende Vorlesung, das Begleitseminar und die Auswertungsveranstaltung. 5. Einholen einer schriftlichen Bestätigung der Seminarleiterin bzw. des Seminarleiters über die Teilnahme an den jeweiligen Sitzungen unter Nutzung des Formulars auf der Homepage der Professur. 6. Das Praktikumsamt wird rechtzeitig die Zuteilung der Gruppen für die Begleitseminare vornehmen. 7. Information der Dozentin bzw. des Dozenten in der ersten Sitzung des gewählten Begleitseminars, dass man im darauffolgenden Semester im Ausland sein wird und deswegen bereits jetzt an den Lehrveranstaltungen teilnehmen möchte. 8. Die Anfertigung einer empirischen Studie im Begleitseminar vor dem Auslandsaufenthalt wird nicht erwartet. Der Zweck des Besuchs des Begleitseminars liegt in der Aneignung von Wissen, das für eine selbständige Durchführung einer eigenen empirischen Studie während des Auslandsaufenthalts notwendig ist. Im Begleitseminar werden alle für die eigene Studie notwendigen Informationen gegeben. 9. Anmeldung zum Begleitseminar und zur Prüfung via Friedolin im Semester des Auslandsaufenthaltes. 10. Planung, Durchführung und Auswertung einer eigenen empirischen Studie zu einem an der Praktikumsschule im Ausland relevanten Thema. 11. Anfertigung und pünktliche Abgabe (Prüfungstermin in Friedolin ist verbindlich) eines schriftlichen Abschlussberichts. Jena, Prof. Dr. Andreas Frey
© Copyright 2024 ExpyDoc