Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Online-Fragebogens des EU Survery Der online Fragebogen der EU-Kommission dient zur Evaluation und Verbesserung des Programms, und wird zu Prüfzwecken vom DAAD und der EU-Kommission* abgefragt. Der Link für den Fragebogen wird Ihnen kurz nach Ende Ihres Aufenthaltes automatisch per E-Mail zugeschickt. Nach Erhalt der E-Mail haben Sie 4 Wochen Zeit den Fragebogen auszufüllen. Absender: Betreff: [email protected] Erasmus+ individual participant report request / Für Form und Inhalt des Fragebogens ist allein die EU-Kommission verantwortlich Bitte beachten Sie beim Ausfüllen unbedingt folgende Hinweise: Angabe zur Mobilitätsphase Das Anfangs- und Enddatum sollte mit den Daten auf Ihrer Endbestätigung übereinstimmen. 4.8 Haben Sie die akademische Anerkennung Ihrer Studienleistungen erhalten? In der Regel haben Sie zum Zeitpunkt, an dem Sie den Bericht ausfüllen, weder Ihr Transcript of Records erhalten, noch kann schon eine Anerkennung erfolgt sein. Leider hat die EU-Kommission trotzdem auf diese Frage nicht verzichtet. Bitte geben Sie hier an: Der Anerkennungsprozess läuft noch. 4.14 Was hat eine vollständige Anerkennung der Studienleistungen verhindert?* Wenn der Anerkennungsprozess noch läuft, können Sie diese Fragen natürlich nicht beantworten. Bitte geben Sie deshalb hier an: Andere Gründe Darauf erfolgt dann die Frage : 4.17 : Bitte nennen Sie die genauen Gründe, die eine Anerkennung verhindert haben Bitte geben Sie hier an: Anerkennungsprozess läuft noch. 4.19 Wurden in der Lernvereinbarung/dem Learning Agreement ECTS-Studienpunkte verwendet? Hier können Sie mit Ja antworten. Denn die Leistungspunkte (LP), die an der Universität Bonn verwendet werden, entsprechen ECTS-Punkten. 4.25 Die Umrechnung der Noten, die ich an der Gasthochschule erreicht habe, erfolgte meiner Ansicht nach. Wenn Ihr Anerkennungsprozess noch läuft, können Sie dies ebenfalls wahrscheinlich noch nicht beantworten. Bitte kreuzen Sie hier dann an: Trifft nicht zu. Seite 1 von 2 10.2 Wie hoch war Ihre Förderung pro Monat laut Ihrem Grant Agreement? Die Förderhöhe können Sie Ihrem Grant Agreement und Bewilligungsbescheid entnehmen. Ländergruppe 1: 280 € Ländergruppe 2: 230 € Ländergruppe 3: 180 € 10.3 Haben Sie Ihre Förderungszahlungen rechtzeitig, also entsprechend Ihrer Fördervereinbarung, erhalten? Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Frage den Artikel 4.1. und 4.3 Ihres Grant Agreement : 4.1 Der/die Geförderte erhält innerhalb von 30 Tagen nach Eingang : - der Ankunftsbestätigung (Confirmation of Arrival, Anhang IV) - zusammen mit einer Kopie/Scan des Learning Agreement - sowie ggf. Nachweis der Teilnahme an dem obligatorischen Online-Sprachtest eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70% des in Artikel 3.1 genannten Betrags 4.3 Der Restbetrag der finanziellen Unterstützung wird ausgezahlt, wenn der/die Geförderte nach Abschluss des Auslandsstudienaufenthaltes folgende Dokumente fristgerecht nach Art. 4.4 beim Dezernat Internationales der Universität Bonn eingereicht - Confirmation of Stay - EUSurvey-Onlineumfrage - Nachweis an der Teilnahme am Online-Sprachtest nach Abschluss des ERASMUS-Auslandsstudienaufenthaltes - Kopie des Transcript of Records (wird von der Gasthochschule ausgestellt) Für die Zahlung des Restbetrags durch die Universität Bonn oder bei fälligen Rückzahlungsansprüchen gilt eine Frist von 30 Kalendertagen nach Eingang der oben aufgeführten Unterlagen. Seite 2 von 2
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