International Office Erasmus-Fahrplan 2015/2016 1. Vorbereitung – Erasmus-Stipendium Erledigt? Bis wann: 1.1 Bewerbung an der Gasthochschule ☐ Siehe Frist Gasthochschule 1.2 Studienplan: Learning Agreement ☐ VOR Studienbeginn 1.3 Grant Agreement ☐ VOR Studienbeginn 1.4 Online-Sprachtest ☐ VOR Studienbeginn 1.5 Überweisung des Stipendiums ☐ Vor / zu Beginn des Studiums 2. Während des Aufenthalts Changes to Learning Agreement ☐ Innerhalb von fünf Wochen nach Studienbeginn 3. Nach dem Aufenthalt Online-Evaluierung ☐ Bis 28.02.(WiSe) / 31.08.(SoSe) Erfahrungsbericht ☐ Bis 28.02.(WiSe) / 31.08.(SoSe) Letter of Confirmation ☐ Bis 28.02.(WiSe) / 31.08.(SoSe) Online-Sprachtest ☐ Bis 28.02.(WiSe) / 31.08.(SoSe) Transcript of Records ☐ Bis 30.04.(WiSe) / 31.10.(SoSe) Anerkennungsbestätigung ☐ Bis 30.04.(WiSe) / 31.10.(SoSe) endgültiges Grant Agreement ☐ Nach Abgabe aller Unterlagen ANSPRECHPARTNER: Fakultät: Learning Agreement & Anerkennung Studienleistungen: - Auslandsbeauftragte der Fak.I+II, III DM, IV - International Coordinators bei Fak. III IK & V http://www.hs-hannover.de/international/profil-international/international-coordinators International Office: Fragen zur Bewerbung an Gasthochschule: [email protected] Auszahlung und Nachweise: [email protected] Bei Fragen, Kritik oder Anregungen: [email protected] International Office International Office 1. Vorbereitung – Erasmus Stipendium 1.1 Bewerbung an der Gasthochschule Nach der internen Auswahl an der Hochschule Hannover musst du dich an der ausländischen Hochschule bewerben. Jede Gasthochschule hat eigene Abläufe mit Fristen und fordert dafür unterschiedliche Dokumente. Informiere dich auf der Website der ausländischen Hochschule oder beim dortigen International Office, bereite die Bewerbung eigenständig vor und verschicke sie selbst oder über uns. Oft ist u.a. ein Transcript of Records einzureichen, das einer Notenübersicht aus QISPOS entspricht (dort auch auf Englisch abrufbar). Falls du einen Sprachnachweis benötigst, kontaktiere bitte das Language Center: http://www.hs-hannover.de/zff. Achte auf die Bewerbungsfristen der Partnerhochschule! Für die Einreichung der Unterlagen bist du selbst verantwortlich. Bei Fragen wende dich an: Nele Thumann 0511 9296-1752 [email protected] International Office Ricklinger Stadtweg 118 1.2 Studienplan: Learning Agreement Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung über den Studienplan an der Gasthochschule und die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland. Um Kurse im Ausland zu wählen und die erbrachten Studienleistungen an der HsH anerkennen zu lassen, musst du das Learning Agreement (LA) Vor Abreise ausfüllen. Kurse: Nachdem du dich auf der Website oder über das International Office der Gasthochschule über die angebotenen Kurse informiert hast, solltest du mit deinem International Coordinator (IC) und/oder Auslandsbeauftragten besprechen, welche Kurse du belegen und anrechnen lassen kannst. Richtwert Workload: 30 ECTS / Semester. Abschluss des Learning Agreements: 1. Fülle das Learning Agreement vollständig aus. 2. Du unterschreibst das Learning Agreement. 3. Lasse das Learning Agreement vom International Coordinator unterschreiben. 4. Schicke das Learning Agreement (z.B. mit deinen Bewerbungsunterlagen) an deine Gasthochschule (per E-Mail) 5. Lade das von allen Seiten unterzeichnete Learning Agreement in MobilityOnline hoch. Bitte nutze ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Formblatt, auch wenn die Gasthochschule eine andere Version anbietet (Ausnahme: Hochschule fordert eigene Version). Bitte denke daran, bei Kursänderungen vor Ort das „Changes to Learning Agreement“ (siehe 2. Während des Aufenthalts) auszufüllen. Vorbereitung & Organisatorisches Weitere Infos zur organisatorischen Vorbereitung außerhalb des Stipendienprogramms erhältst du im Dokument „Checkliste“. International Office International Office 1.3 Grant Agreement (Zuwendungsvereinbarung) Das Grant Agreement stellen wir dir in MobilityOnline bereit (du wirst per Mail informiert). Bitte lese den Vertrag gründlich durch, kontrolliere deine Daten, korrigiere sie ggf. und reiche den Vertrag zweifach als ausgedrucktes Original unterzeichnet im International Office ein; Robert Westendorf zeichnet sie dann zu seinen Sprechstundenzeiten, Di 13.30-16.30 und Mi 9-12 gegen. Alternativ kannst du uns den Vertrag per Post schicken. 1.4 Online-Sprachtest und -Sprachkurs Essentieller Bestandteil des Erasmus-Programms ist ein verpflichtender OnlineSprachtest vor und nach dem Aufenthalt. Diese Vorgabe gilt, wenn die Unterrichtssprache Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch oder Spanisch sein wird. Für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch kann ein kostenloser, freiwilliger Online-Sprachkurs belegt werden. 1.5 Überweisung des Stipendiums Die Auszahlung des Stipendiums wird einmal monatlich nach Einreichung des Zuwendungsvertrags, Sprachtests und des unterzeichneten Learning Agreements abhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen vorgenommen. Stichtag ist jeweils der 1. des Monats. Das heißt, wenn du die geforderten Unterlagen am 15. Juli einreichst, wird das Stipendium zum 1. August angewiesen. Von der Auszahlung unsererseits bis zum Eingang auf deinem Konto können 14 Tage vergehen. Die Förderhöhe ist nach Zielland gestaffelt und beträgt für Studienaufenthalte in... ...Polen, Rumänien, Ungarn, Litauen, Slowakei, Bulgarien, Lettland, Estland, Malta -> 6,60 Euro/Tag (=198 Euro/Monat) ...Spanien, Türkei, Niederlande, Belgien, Tschechien, Portugal, Griechenland, Slowenien, Luxemburg, Zypern, Island -> 8,30 Euro/Tag (=249 Euro/Monat) ...Frankreich, Italien, Großbritannien, Österreich, Finnland, Schweden, Dänemark, Irland, Norwegen, Liechtenstein ->10,00 Euro/Tag (=300 Euro/Monat) Auszahlungsmodus: 1. Rate bei einem Semester: 3 (IT Carlow, SeAMK) bis 4 (andere Hochschulen) Monate 1. Rate bei zwei Semestern: 8 Monate -> Auszahlung für die genannte Dauer vor Auslandsaufenthalt in einer Summe 2. Rate wird bei vorhandenen Restmitteln UND Einreichung aller Unterlagen (siehe 3.) UND bei Aufenthaltsdauer länger als Förderdauer der 1. Rate -> am Ende des Akademischen Jahres (im September) ausgezahlt -> falls der Aufenthalt kürzer als gefördert: Rückforderung der Überzahlung Studierende mit Behinderung (GdB mindestens 50) oder Studierende mit Kind können über Robert Westendorf zusätzliche Fördermittel beantragen. Die maximale Förderdauer pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) beträgt zwölf Monate, kombinierbar aus mindestens zweimonatigen Praktika und/oder mindestens dreimonatigen Studienaufenthalten. International Office International Office 2. Während des Aufenthalts 2.1. Änderungen im Learning Agreement (Changes) Sollten sich vor Ort Abweichungen zum vereinbarten Learning Agreement ergeben, müssen die Änderungen mit dem IC besprochen und auf dem Learning Agreement „Changes“ aufgeführt werden. Das geänderte Agreement muss wiederum von allen Personen unterschrieben und in MobilityOnline hochgeladen werden. Sollten auf dem Zeugnis der Gasthochschule Kurse aufgeführt sein, die nicht im Learning Agreement (oder Changes) vereinbart wurden, behalten wir uns vor, das Stipendium zurückzufordern. 2.2 Weitere wichtige Informationen Nicht-Antritt bzw. vorzeitige Beendigung des Auslandsaufenthalts Solltest du deinen Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. vorzeitig abbrechen, bist du verpflichtet, das International Office umgehend darüber zu informieren. Die ERASMUS-Förderung muss dann zurückgezahlt werden! Einzige Ausnahme ist eine über Attest nachgewiesene Krankheit. In diesem Fall können wir die nachgewiesene Aufenthaltsdauer an der Gasthochschule fördern. Verlängerung deines Aufenthalts Eine Verlängerung deines Aufenthaltes kann beim International Coordinator deines Abteilung/Fakultät und der Gasthochschule formlos beantragt werden. Wenn die Verlängerung genehmigt wird, kannst du deinen Aufenthalt mit dem Erasmus-Status fortsetzen. Es ist wiederum erforderlich, ein Learning Agreement auszufüllen und unterzeichnen zu lassen. Bitte informiere das International Office der Hochschule Hannover frühzeitig – spätestens einen Monat vor Ende des ersten Semesters – über die Verlängerung. Falls noch Mittel zur Verfügung stehen, kann auch für ein zweites Semester die ErasmusFörderung gezahlt werden (bei max. Förderdauer 12 Monate). Praktikum im Anschluss an das Studium Falls du vor Ort gerne noch ein Praktikum absolvieren möchtest, können wir auch das fördern. Die Förderung läuft dann für den Praktikumszeitraum einfach weiter. Voraussetzung ist, dass die Gasthochschule das Praktikum mit Zeitraum ins Learning Agreement aufnimmt und entsprechend unterzeichnet. Am Ende des Praktikumszeitraums benötigen wir zusätzlich noch eine Praktikumsbestätigung. Bei Praktika ab zwei Monaten ist eine Bewerbung für das ErasmusPraktikumsprogramm ratsam, da es dort eine höhere Förderung gibt: http://www.dezernat4.uni-hannover.de/bewerbung_studierende0.html Teilnahme an internationalen Tagen / Messen Die Hochschule Hannover schickt dich nicht nur als Stipendiaten an die Partnereinrichtung, sondern auch als BotschafterIn deiner Hochschule und Deutschlands. An der Gasthochschule werden in der Regel Infoveranstaltungen oder „International Days“ veranstaltet, auf denen du die Möglichkeit hast, unsere Hochschule vorzustellen. Bitte nehme daran teil! Wir unterstützen dich mit englischsprachigen Informationen und Broschüren, Flyern, Give-Aways, die wir gerne per Post zuschicken. Du trägst damit dazu bei, dass wir regelmäßig Studierende der Gasthochschule in Hannover begrüßen dürfen und so die Kooperation langfristig bestehen kann. International Office International Office 3. NACH DEM AUFENTHALT Bitte die nachfolgenden Unterlagen nach Auslandsaufenthalt im International Office abgeben, für 1. bis 4.: bis 28.02. (WiSe) / 31.08. (SoSe) für 5. bis 7.: bis 30.04. (WiSe) / 31.10. (SoSe) 1. Erfahrungsbericht – in „Wanderlust“ hochladen Dein Bericht hilft zukünftigen ERASMUS-Studierenden, sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Bitte beachte die Vorgaben/Hinweise zum Bericht auf der „Wanderlust“Plattform (verfügbar voraussichtlich ab Ende 2015). 2. Online-Umfrage zu deinem Auslandsaufenthalt – nur online Du erhältst nach Ende deines Auslandsaufenthalts eine Einladung zur Umfrage direkt von der Europäischen Kommission. Bitte schau‘ auch in deinem Spam-Ordner nach, da diese E-Mail manchmal dort landet. 3. Letter of Confirmation – in MobilityOnline hochladen Dieses Dokument muss von der Gasthochschule unterzeichnet werden und verzeichnet deine tatsächliche Aufenthaltsdauer. 4. Online-Sprachtest – nur online ausfüllen 5. Transcript of Records – in MobilityOnline hochladen Dieses Formular verzeichnet deine Aufenthaltsdauer sowie deine tatsächlich erreichten Studienleistungen mit Anzahl der ECTS und der Note. Es dient als Grundlage für die Anrechnung deiner im Ausland erbrachten Studienleistungen. Die Gasthochschule schickt dir das Transcript of Records in der Regel nach Ende deines Auslandsaufenthalts zu. Wenn weniger als 18 ECTS bestanden wurden, behalten wir uns vor, das Stipendium zurückzufordern. 6. Anerkennungsbestätigung – in MobilityOnline hochladen Bei diesem Dokument handelt es sich um deinen QISPOS-Auszug mit den eingetragenen/anerkannten Kursen aus dem Ausland (mit einem Sternchen markiert). 7. Endgültiges Grant Agreement – in MobilityOnline bestätigen Im aktualisierten Grant Agreement wird der endgültige Förderzeitraum abhängig von der bestätigten Aufenthaltsdauer laut Letter of Confirmation festgelegt. Daraus kann sich eine Stipendiennachzahlung oder –rückforderung ergeben. Liegen die erforderlichen Unterlagen nicht bis zu den genannten Fristen vor, sind wir verpflichtet, die Erasmus-Förderung zurückzufordern. Die Förderbedingungen und einzureichenden Dokumente können sich ändern. Diese gelten mit dem Versand einer neuen Version dieses Leitfadens. International Office
© Copyright 2025 ExpyDoc