Schuldet der Verkäufer außer der Nachlieferung - Hemmer

Schuldet der Verkäufer außer der Nachlieferung einer
mangelfreien Sache noch deren Einbau und den Ausbau
der mangelhaften Sache?
A) Ausbau mangelhafter Sache (und Entsorgung)
1. Ansicht:
Verkäufer schuldet weder Rücknahme noch Ausbau
bei Nichtvornahme Schadensersatz neben der
Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB, der i.d.R. an
der Exkulpation scheitert
Dafür:
Wortlaut des § 439 I BGB
Dagegen: Evtl. richtlinienkonforme Auslegung
beim Verbrauchsgüterkauf
2. EuGH/BGH (Life&LAW 2012, Heft 4, 239 ff.):
Verkäufer schuldet Rücknahme und Ausbau der
mangelhaften Sache
BGH: Europarechtskonforme Auslegung der
Nachlieferung i.S.v. „Ersatz“lieferung beinhaltet
Austauschelement
bei Nichtvornahme Schadensersatz statt der
Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB;
Exkulpation wird regelmäßig nicht gelingen
© RA Michael Tyroller
B) Einbau der neuen mangelfreien Sache
1. Alte Ansicht des BGH (Life&LAW 2008, 575 ff.):
Verkäufer schuldet nicht die Neuverlegung, weil
auch ursprünglich nicht geschuldet
evtl. aber Schadensersatz des Käufers gem.
§§ 437 Nr. 3, 280 I BGB, wobei dem Verkäufer einer
neuen Sache regelmäßig die Exkulpation gem.
§ 280 I S. 2 BGB gelingen wird
Dafür: Wortlaut des § 439 I BGB
Pflicht zur
Nacherfüllung verlangt nur Wiederholung der
ursprünglichen Pflichten
2. EuGH/BGH (Life&LAW 2012, Heft 4, 239 ff.):
Verkäufer schuldet auch Einbau, selbst wenn diese
im Rahmen der Erfüllung nicht geschuldet war
BGH: Europarechtskonforme Rechtsfortbildung,
weil Ersatzlieferung „unentgeltlich“ erfolgen muss,
Art 3 III S. 1 VGK-RL
bei Nichtvornahme Schadensersatz statt der
Leistung unter Voraussetzung der §§ 437 Nr. 3,
280 I, III, 281 BGB
BGH Life and Law 2013, 1 ff.): Diese Reichweite der
Nacherfüllung bleibt auf VGK (§ 474 BGB) beschränkt
© RA Michael Tyroller