Gesellschaft >>> Kriterium Arbeitnehmerrechte Das Unternehmen

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Gesellschaft >>> Kriterium Arbeitnehmerrechte
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte
Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement des
Unternehmens fördert.
WAS IST DAMIT GEMEINT?
In Deutschland sind viele Arbeitnehmerrechte gesetzlich und über Tarifverträge
festgelegt. Die wichtigsten diesbezüglichen
Standards sind das Grundgesetz und das
Arbeitsrecht. Wesentliche Themen sind hier
eine faire Bezahlung, Kündigungsschutz,
transparente Disziplinar- und Entlassungspraktiken sowie dass die Vereinbarungen
zu Arbeitszeit, Urlaub und Mutterschutz
eingehalten werden. Des Weiteren sind die
Mitbestimmungsrechte oder die Aus- und
Weiterbildung geregelt. Diese Regeln zu
achten ist für die überwältigende Mehrheit
der in Deutschland ansässigen Unternehmen eine Selbstverständlichkeit und damit
ein strategischer Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten. Kritisch diskutiert wird
jedoch derzeit vor allem, dass Unternehmen
immer mehr Leiharbeiter einsetzen, wie
diese bezahlt sind und welche Rechte sie
haben.
Fair sein, überall
Wichtig sind zudem die Kernarbeitsnormen
der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO, siehe Kasten), und zwar besonders für
Unternehmen, die ausländische Lieferanten
haben, beziehungsweise solche, die in
Ländern produzieren, wo es immer wieder
zu Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte
kommt.
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Leitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex
ILO-Kernarbeitsnormen
Im Zuge der Globalisierung wurden Forderungen laut, menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte weltweit zu definieren und zu schützen. So bekannten
sich 1998 185 Staaten zu den acht Kernarbeitsnormen, die in einer Deklaration der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegt wurden. Diese Sozialstandards sind:
Schutz vor Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, Recht zu Kollektivverhandlungen,
Gleichheit des Entgelts, Abschaffung der Zwangsarbeit, Schutz vor Diskriminierung in
Beschäftigung und Beruf, Mindestalter und Verbot von Kinderarbeit. In Europa übliche
Schutzbestimmungen wie Höchstarbeitszeiten, Mutterschutz etc. sind darin nicht
enthalten.
Standorte im Ausland und Zulieferer
im Blick haben
So sollten Unternehmen mit Zulieferern
oder Geschäftspartnern in Ländern mit
schwachem gesetzlichen Arbeitnehmerschutz darüber informieren, ob diese die
internationalen Standards zu Arbeitnehmerrechten einhalten, zum Beispiel indem
sie einen einsprechenden Verhaltenskodex
unterzeichnen. Noch besser ist es, wenn
das Unternehmen – sofern es sich dies leisten kann – die Einhaltung des Kodex durch
externe Audits prüfen lässt oder – im optimalen Falle – sich selbst vor Ort ein Bild
von der Situation macht.
Darüber hinaus wäre es interessant
zu erfahren, wie sich das Unternehmen
gegebenenfalls jenseits von gesetzlichen
Bestimmungen, Vorschriften und anerkannten deutschen Standards um die Belange
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
kümmert: Beteiligt es sie beispielsweise
finanziell am Unternehmenserfolg? Gibt es
einen Betriebsrat? Und wenn ja: Wie
arbeitet die Geschäftsleitung mit diesem
zusammen? Welche Möglichkeiten der
Mitwirkung und Mitgestaltung gewährt es
den Beschäftigten – beispielsweise über
Mitarbeiterbefragungen?