Ausnahme ist kein Regelfall!

G D L - I N F O R M AT I O N S D I E N S T
FAKTEN
GEWERKSCHAFT
DEUTSCHER LOKOMOTIVFÜHRER
Frankfurt am Main, 25. Februar 2016
Deutsche Bahn
Ausnahme ist kein Regelfall!
Gerne greifen Führungskräfte auf tarifvertragliche Ausnahmeregelungen in der Dienstplangestaltung zurück und erklären
diese zum Regelfall zulasten der Lokomotivführer und Zugbegleiter.
Dem hat jetzt die zentrale Einigungsstelle der DB Fernverkehr
AG, initiiert vom GDL-geführten Betriebsrat Berlin/Stralsund, einen Riegel vorgeschoben. Dadurch wurde deutlich, dass zum
Leidwesen des Arbeitgebers der GDL-Tarifvertrag für Zugbegleiter und Bordgastronomen (ZUB-TV) gilt und auch tarifkonform angewendet werden muss.
Im ZUB-TV ist geregelt, dass die normalen Zwölf-StundenSchichten nur einmal pro Woche um zwei weitere Stunden verlängert werden können − jedoch nicht auf mehr als 14 Stunden.
Eine Verlängerung von weiteren Schichten in einer Woche ist
nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, wenn der Arbeitnehmer dabei nicht überfordert wird. Doch gerade diesen
Ausnahmefall plante der Arbeitgeber als Regelfall in seinen
Einsatzplänen. Dagegen hat sich der GDL-geführte Betriebsrat
gewehrt und vor der Einigungsstelle Recht bekommen.
Der Einsatz des Betriebsrates und die Entscheidung der Einigungsstelle verdeutlichen, dass übereifrige Führungskräfte Tarifverträge und das Betriebsverfassungsgesetz nicht nach eigenem Gutdünken auslegen können. Wer als Arbeitgeber täglich
davon philosophiert, einer der besten Arbeitgeber dieser Republik zu werden, muss erst einmal die Vorschriften einhalten.
Wer als Lokomotivführer oder Zugbegleiter Schutz vor Überlastung und Arbeitgeberwillkür braucht, ist bei der GDL und ihren
Betriebs- und Personalräten bestens aufgehoben.
GDL − stark, unbestechlich, erfolgreich −
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