G D L - I N F O R M AT I O N S D I E N S T REPORT GEWERKSCHAFT DEUTSCHER LOKOMOTIVFÜHRER Frankfurt am Main, 3. März 2016 Deutsche Bahn DB Regio täuscht Mitarbeiter Die DB Regio AG verteilt seit Anfang des Jahres in den Betrieben die Broschüre „Ihre Arbeitszeit: Gesetze und Tarifverträge für das Zugpersonal im Überblick“. Doch Lokomotivführer und Zugbegleiter bei DB Regio werden durch die Broschüre getäuscht. In der Druckschrift werden ausschließlich Regelungen aus Gesetzen und Tarifverträgen erläutert. Regelungen hingegen, die auf der Ebene der Betriebsparteien getroffen wurden, finden keine Berücksichtigung. Richten sich Zugbegleiter und Lokomotivführer nach dieser Broschüre, ist es möglich, dass zu ihrem Nachteil gegen abgeschlossene Betriebsvereinbarungen verstoßen wird. Hochproblematisch stellt sich vor allem die Aussage dar, dass eine Tätigkeitsunterbrechung auch rückwirkend als Pause gewertet werden kann, sofern alle Merkmale einer Pause erfüllt sind. Hier ist ein klarer Widerspruch zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu erkennen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat in einer Erklärung vom 10. Juni 2010 festgestellt, dass den Arbeitnehmern zu Beginn der Ruhepause bekannt sein muss, dass es sich um eine Ruhepause nach § 4 ArbZG handelt – und nicht um eine betriebstechnisch bedingte Tätigkeitsunterbrechung. Die in der Broschüre dargestellte Verfahrensweise widerspricht den Anforderungen des § 4 ArbZG und ist daher gesetzeswidrig und unzulässig. Die GDL fordert die DB Regio AG daher auf, diese Broschüre umgehend zurückzuziehen und die Beschäftigten über die fehlerhaften Auskünfte zu informieren. GDL − stark, unbestechlich, erfolgreich − Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer • Hauptvorstand • Baumweg 45 • 60316 Frankfurt
© Copyright 2025 ExpyDoc