DB Regio täuscht Mitarbeiter

G D L - I N F O R M AT I O N S D I E N S T
REPORT
GEWERKSCHAFT
DEUTSCHER LOKOMOTIVFÜHRER
Frankfurt am Main, 3. März 2016
Deutsche Bahn
DB Regio täuscht Mitarbeiter
Die DB Regio AG verteilt seit Anfang des Jahres in den Betrieben
die Broschüre „Ihre Arbeitszeit: Gesetze und Tarifverträge für das
Zugpersonal im Überblick“. Doch Lokomotivführer und Zugbegleiter
bei DB Regio werden durch die Broschüre getäuscht.
In der Druckschrift werden ausschließlich Regelungen aus Gesetzen
und Tarifverträgen erläutert. Regelungen hingegen, die auf der
Ebene der Betriebsparteien getroffen wurden, finden keine
Berücksichtigung. Richten sich Zugbegleiter und Lokomotivführer
nach dieser Broschüre, ist es möglich, dass zu ihrem Nachteil gegen
abgeschlossene Betriebsvereinbarungen verstoßen wird.
Hochproblematisch stellt sich vor allem die Aussage dar, dass eine
Tätigkeitsunterbrechung auch rückwirkend als Pause gewertet
werden kann, sofern alle Merkmale einer Pause erfüllt sind. Hier ist
ein klarer Widerspruch zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu erkennen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat in einer Erklärung vom 10. Juni 2010
festgestellt, dass den Arbeitnehmern zu Beginn der Ruhepause
bekannt sein muss, dass es sich um eine Ruhepause nach § 4
ArbZG handelt – und nicht um eine betriebstechnisch bedingte
Tätigkeitsunterbrechung. Die in der Broschüre dargestellte
Verfahrensweise widerspricht den Anforderungen des § 4 ArbZG
und ist daher gesetzeswidrig und unzulässig.
Die GDL fordert die DB Regio AG daher auf, diese Broschüre
umgehend zurückzuziehen und die Beschäftigten über die
fehlerhaften Auskünfte zu informieren.
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