zwischen KU Plantsch, Lechuferstr. 6, 86956 Schongau – vertreten

zwischen KU Plantsch, Lechuferstr. 6, 86956 Schongau
– vertreten durch den Vorstand (im Folgenden VERLEIHER genannt) –
und
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Vorname, Nachname – (im Folgenden ENTLEIHER genannt) –
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Strasse, Hausnummer, PLZ und Wohnort
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Telefonnummer und e-Mailadresse
Der Verleiher übergibt dem Entleiher zur Verwendung auf dessen eigene Gefahr und ohne Haftung
für sich aus dem Gebrauch ergebende Risiken folgende (Sport-)Geräte:
Stück Stand-Up-Paddle-Board(s) SUP (Leihgebühr 10€/Tag – erste 3 Tage: 35€ Pauschale)
Stück Stand-Up Paddel (Ruder) (Leihgebühr 5€/Tag)
Stück Hochdruck-Pumpe(n) (keine Leihgebühr in Verbindung mit Brettausleihe)
Der Entleiher versichert dem Verleiher, dass er die entliehenen Geräte ausschließlich dem vorgesehenen
Einsatzzweck entsprechend verwendet und alles unterlässt, was die Gerätschaften vorhersehbar
beschädigen kann. Für Beschädigung oder Zerstörung der überlassenen Geräte haftet der Entleiher dem
Verleiher mit folgenden Maximalbeträgen: je SUP-Board mit 150€, je Paddel mit 35€, je Pumpe mit 50€.
Alternativ hat der Entleiher die Möglichkeit innerhalb der bezahlten Ausleihedauer gleichwertigen Ersatz zu
beschaffen und dem Verleiher durch Überlassung der Ersatzbeschaffung Ersatz zu leisten.
Zwischen Verleiher und Entleiher wird folgender Überlassungszeitraum vereinbart:
Abholtag: ......................
Rückgabetag: ................. (jeweils zu den Kassenzeiten im Plantsch)
Für die ersten drei Tage (incl. Abhol- und Rückgabetag unabhängig von der Uhrzeit) ist eine Mindestgebühr
von 35€/3Tage im Voraus zu entrichten. Die Mindestgebühr ist auch bei Entleihe von weniger als 3 Tagen
zu entrichten. Für jeden Verlängerungstag ist ab dem 4. Tag ein Betrag von 10€ zusätzlich zu entrichten.
Pro entliehenem Gerät ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der oben genannten Haftungsbeträge zu
hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird bei Rückgabe der unbeschädigten Geräte erstattet. Sofern eine
Überprüfung der Rückgaben durch den Verleiher aus betrieblichen/organisatorischen/zeitlichen Gründen
nicht am Tag der Rückgabe möglich ist, so wird die Sicherheitsleistung bis zu maximal drei Werktage (als
Werktage zählen Montag – Freitag) vom Verleiher einbehalten. Nach erfolgter Funktionskontrolle erhält
der Entleiher eine Nachricht per E-Mail oder auf Wunsch per Telefon. Die Rückzahlung kann durch
Abholung der Sicherheitsleistung an der Kasse im Plantsch erfolgen oder auf Wunsch durch Überweisung
auf das Konto des Entleihers. Hierfür notiert der Entleiher seine Kontoverbindung auf der Rückseite dieses
Vertrages.
Schongau, ………………..
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Verleiher (ausgebender Mitarbeiter)
Entleiher (Kunde)
(Mitarbeiter handelt i.A. des Vorstandes)