leihgabebedingungen für temporäre ausstellungen

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LEIHGABEBEDINGUNGEN FÜR TEMPORÄRE
AUSSTELLUNGEN
Einführende Begrifflichkeiten
Unter “Temporärer Ausstellung” versteht man eine Ausstellung, die der Öffentlichkeit
durchgängig zugänglich ist, bei einer Mindestdauer von einem Tag und einer Höchstdauer von
einem Jahr.
Der Verleiher ist das Memorial Museum Passchendaele 1917, das Objekte der Sammlung, die
zum Erbe gehören, leihweise zur Verfügung stellt.
Der Entleiher ist eine Person, die im Namen eines Vereines oder einer Einrichtung Gegenstände
aus der Sammlung in Leihgabe an sich nehmen will und während der Leihgabe die vollständige
Verantwortlichkeit für diese Gegenstände trägt.
Für jede Leihgabe wird eine ‘Akte von temporärer Leihgabe’ erstellt, in der die hier
beschriebenen Bedingungen aufgenommen sind, mit der Liste der entliehenen Gegenstände als
Beilage, u.a. mit ihrem Versicherungswert. Dieses Dokument wird vom Verleiher und dem
Entleiher unterzeichnet.
Antrag
Die Liste der gewünschten Gegenstände, ebenso wie der Briefwechsel im Zusammenhang mit
der Leihgabe müssen an den Konservator des Memorial Museum Passchendaele 1917
übergeben werden, der nach Rücksprache mit dem Sammlungsverwalter die endgültige
Zustimmung erteilt oder verweigert nach Gutheißung oder Weigerung des Leihantrags durch
das Gemeindekollegium.
Die Liste der gewünschten Gegenstände muss das Memorial Museum Passchendaele 1917
mindestens vier Wochen vor Eröffnung erreichen. Für Ausstellungen im Ausland wird diese
Frist auf mindestens drei Monate verlängert.
MEMORIAL MUSEUM PASSCHENDAELE 1917  Berten Pilstraat 5A, B-8980 Zonnebeke
T +32 51 77 04 41  F +32 51 78 07 50  [email protected]  www.passchendaele.be
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Allgemeine Bedingungen
Jede vom Verleiher bewilligte Leihgabe gilt nur für eine Ausstellung. In keinem Fall dürfen die
entliehenen Gegenstände an einen anderen Ort verbracht werden, als den, der im Antrag
erwähnt ist.
Der Entleiher darf unter keinen Umständen und in welcher Form auch immer (Leihe,
Verwahrung, temporäre Verwahrung, ...) die ihm anvertrauten Gegenstände Dritten
übergeben.
Die Ausstellung muss in einer stabil gebauten Lokalität stattfinden, die abgeschlossen und
gesichert ist.
Der Entleiher muss die ihm anvertrauten Gegenstände gewissenhaft verwahren, unter den
besten Bedingungen von Sicherheit, Klimatisierung und Präsentation, wobei gewissenhaft die
nachstehend beschriebenen Richtlinien befolgt werden müssen. Er muss die Leihgabe als einen
Museumsgegenstand betrachten und entsprechend den national und international
vorgeschriebenen museologischen Normen behandeln.
Die Gegenstände werden in dem Zustand ausgestellt, in dem sie versendet wurden, unter den
vom Verleiher bestimmten Bedingungen. Sie müssen in einem abschließbaren Schaukasten
verwahrt werden. Gegenstände, die zu voluminös sind, und daher nicht in einer Vitrine
platziert werden können, müssen außerhalb der Reichweite der Besucher platziert werden.
Es wird eine Zustandsbeschreibung der Gegenstände erstellt (eventuell auch mit Hilfe von
Bildmaterial) und der Liste der Gegenstände hinzugefügt.
Die Sammlungsstücke dürfen in keinem Fall gereinigt, restauriert oder demontiert werden, es
sei denn, es liegt vorab eine entsprechende Vereinbarung hierzu vor. Diese eventuelle
Vereinbarung wird als Teil der Akte zur Temporären Leihgabe betrachtet.
Der Entleiher vermeidet, dass empfindliche Gegenstände aus organischen Materialien, ebenso
wie Kunstgegenstände auf Papier direktem Sonnenlicht oder zu intensivem Kunstlicht
ausgesetzt werden.
Es darf in den Räumen, in denen die Gegenstände ausgestellt werden, in keinem Fall gekocht
oder geraucht werden.
Die Feuerwaffen für Kriegszwecke und die Verteidigungsfeuerwaffen, die gebrauchsfertig (d.h.
nicht neutralisiert) sind, können nicht in Leihgabe gegeben werden, es sei denn unter ganz
bestimmten Bedingungen und unter Beachtung des ‘Waffengesetzes’ vom 8. Juni 2006 und des
‘Königlichen Beschlusses zur Ausführung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Juni
2006, das die ökonomischen und individuellen Aktivitäten mit Waffen regelt’ vom 9. Juli 2007.
Falls ein Gegenstand – Teil der Leihgabe – aus welchem Grund auch immer, nicht ausgestellt
werden kann, so wird dieser vom Entleiher so schnell wie möglich dem Verleiher
zurückgesendet, unter Beachtung der nachstehend beschriebenen Verpackungs- und
Beförderungsmodalitäten.
Publikationen über die Ausstellung, ebenso wie der Katalog, erwähnen die Herkunft jedes
entliehenen Stücks. Die Herkunft muss außerdem in der Ausstellung selber – als Legende bei
den Gegenständen – angegeben werden, und zwar wie folgt: “Sammlung: Memorial Museum
Passchendaele 1917, Zonnebeke, Belgium”.
MEMORIAL MUSEUM PASSCHENDAELE 1917  Berten Pilstraat 5A, B-8980 Zonnebeke
T +32 51 77 04 41  F +32 51 78 07 50  [email protected]  www.passchendaele.be
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Dem Verleiher werden gratis zwei Einladungen, zwei Eintrittskarten und zwei Plakate (in jeder
der benutzten Sprachen) geschickt. Außerdem werden so schnell wie möglich nach der
Eröffnung der Ausstellung je zwei Exemplare des Katalogs, in jeder der Sprachen, in der er
erscheint, dem Verleiher übermittelt.
Versicherung
Die entliehenen Stücke müssen gegen alle Risiken (Brand, Beschädigung, Vandalismus,
Diebstahl, Unauffindbarkeit, Verlust, auch aufgrund von Streik oder öffentlichen Störungen)
geschützt werden, und zwar ab dem Moment der Übertragung der Gegenstände vom Verleiher
bis zu ihrer erneuten Übernahme nach der Ausstellung durch den Verleiher, wobei
Einschränkungen der Haftung des Versicherers nicht erlaubt sind.
Die Versicherungsbeträge werden einseitig vom Verleiher festgesetzt. Folgende Sonderklausel
muss in die Police aufgenommen werden: “Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich
ausdrücklich dazu, die angegebenen Versicherungswerte als angenommenen Wert zu
akzeptieren und sie, im Falle von Diebstahl oder vollständigem Verlust, netto und ohne Kosten
dem Verleiher zu bezahlen”. Diese Klausel muss auch auf der Bescheinigung stehen, die die
Versicherungsgesellschaft vorab dem Verleiher zuschickt.
Die Wahl einer in Belgien anerkannten Versicherungsgesellschaft wird dem Entleiher
überlassen, allerdings muss die Wahl der vorgeschlagenen Gesellschaft dem Verleiher
vorgelegt und von diesem gutgeheißen werden.
Eine Abschrift der Versicherungspolice muss mindestens drei Werktage vor Abholung der
Stücke im Besitz des Verleihers sein.
Wenn Beschädigung, Diebstahl, Unauffindbarkeit, Verlust oder gleich welche Unregelmäßigkeit
an der in Leihgabe empfangenen Gegenstände festgestellt wird, muss der Verleiher so schnell
wie möglich vom Entleiher verständigt werden.
Bei Diebstahl, Unauffindbarkeit oder Verlust muss das Datum und die Protokollnummer sowie
die Adresse der protokollierenden Autorität dem Verleiher mitgeteilt werden. Im Fall von
Beschädigung wird diese vom Verleiher oder einem von ihm beauftragten Fachmann
festgestellt und veranschlagt. Beide Parteien erhalten eine Abschrift des Berichts. Der Entleiher
kann eventuell eine Gegenexpertise von einem von ihm beauftragten Fachmann durchführen
lassen.
Der Bericht dieser Gegenexpertise muss ebenfalls beiden Parteien schriftlich übermittelt
werden.
Die Wahl desjenigen, dem der Restaurations- oder Wiederherstellungsauftrag
anvertraut wird, obliegt einseitig und unstrittig dem Verleiher. Der Entleiher verpflichtet sich
dazu,
die
vollständigen
Restaurationskosten/Wiederherstellungskosten
(einschl.
der
Beförderungskosten und aller anderen Unkosten, die damit verbunden sind) zu übernehmen,
sofern sie die angegebenen Versicherungswerte nicht überschreiten.
Bei Diebstahl, Unauffindbarkeit oder Verlust der Gegenstände muss der angegebene
Versicherungswert vollständig und im Ganzen dem Verleiher übermittelt werden, und zwar
innerhalb von 60 Werktagen nach Feststellung des Abhandenkommens. Werden die
Gegenstände danach wiederaufgefunden, so wird die netto bezahlte Summe ohne
Zinsaufschlag und mit Abzug eventueller Kosten für Administration, Wiederherstellung oder
Restauration dem Entleiher zurücküberwiesen.
MEMORIAL MUSEUM PASSCHENDAELE 1917  Berten Pilstraat 5A, B-8980 Zonnebeke
T +32 51 77 04 41  F +32 51 78 07 50  [email protected]  www.passchendaele.be
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Der Entleiher muss dafür sorgen, dass die hierfür beschriebenen Bedingungen
Vertragsabschluss der Versicherungsgesellschaft zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
vor
Abholung und Rückführung der Gegenstände – Verpackung
Das Datum der Abholung der Leihgabe wird gemeinsam festgesetzt.
Die Beförderung der Sammlungsstücke, hin und zurück, erfolgt auf Betreiben und vollständig
auf Kosten des Entleihers, der hierfür vorab Kontakt mit dem Verleiher nimmt und dessen
diesbezügliche Instruktionen befolgt. Der Entleiher trifft alle nötigen Maßnahmen dafür, dass
der Transport in aller Sicherheit vonstattengeht.
In einigen Fällen (z.B. bei sehr empfindlichen oder außergewöhnlichen Sammlungsstücken)
kann die Durchführung der Beförderung durch eine Spezialfirma zur Bedingung gemacht
werden. Der Entleiher wird rechtzeitig davon benachrichtigt.
Falls das Memorial Museum Passchendaele 1917 dies verlangt, wird während des Transports,
beim Auspacken, bei der Einrichtung und/oder Beendigung der Ausstellung und beim erneuten
Einpacken der Gegenstände ein Personalmitglied des Memorial Museum Passchendaele 1917
anwesend sein. Die hiermit verbundenen Kosten für Reisen, Aufenthalt und Reiseversicherung
gehen zu Lasten des Entleihers.
Die entliehenen Gegenstände müssen spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach
Beendigung der Ausstellung dem Verleiher zurückgesandt werden. Die Gegenstände werden
entweder vom Verleiher oder von einer spezialisierten Firma eingepackt. Die hiermit
verbundenen Kosten werden ausschließlich vom Entleiher getragen.
Nach der Ausstellung müssen die Gegenstände in derselben Verpackung zurückgesendet
werden. Bei Verpackungen, die nur einmalig gebraucht werden können, gilt, dass der Entleiher
die Leihgabe in einer ähnlichen Verpackung zurücksendet.
Kündigung und Verlängerung der Leihgabe
Wenn sich herausstellt, dass die Ausstellung nicht den hier beschriebenen Bedingungen
genügt, kann der Verleiher die entliehenen Stücke unverzüglich zurückfordern. Wenn der
Entleiher dem nicht Folge leistet, hat der Verleiher das Recht, die Gegenstände
zurückzunehmen, ohne andere Verpflichtung als der Feststellung der Identität und des
Zustandes der Gegenstände beim Protokoll, und zwar auf Kosten des Entleihers.
Wünscht der Entleiher, den Vertrag zu verlängern, dann muss er hierfür vier Wochen vor dem
Verstreichen der Leihfrist einen begründetet Antrag einreichen. Willigt der Verleiher in die
Verlängerung ein, dann wird der Entleiher hiervon schriftlich davon benachrichtigt, und die
Bedingungen des Vertrages bleiben bis zum neu vereinbarten Datum erhalten. Es muss so
schnell wie möglich der Nachweis geleifert werden, dass auch die Versicherungspolice
verlängert wurde.
Reproduktionsecht und fotografische Aufnahmen
Die vollständige oder auch nur teilweise Reproduktion der Leihgabe durch den Entleiher oder in
seinem Namen mit fotomechanischen oder elektronische Mitteln, einschließlich Film, Video, TV,
CD-ROM, DVD und Computerbild, zum Zwecke der Publikation in welcher Form auch immer,
darf nur mit ausdrücklicher Erwähnung des Memorial Museum Passchendaele 1917 als
MEMORIAL MUSEUM PASSCHENDAELE 1917  Berten Pilstraat 5A, B-8980 Zonnebeke
T +32 51 77 04 41  F +32 51 78 07 50  [email protected]  www.passchendaele.be
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Eigentümer und Verwalter des Objekts erfolgen. Jedes Foto muss bei der Publikation mit
folgender Legende versehen werden: “Sammlung: Memorial Museum Passchendaele 1917,
Zonnebeke, Belgium”, gefolgt von der Inventarnummer.
Bei Publikation von Fotos müssen die geltenden Bestimmungen zum Copyright und
Urheberrecht beachtet werden. Der Verleiher lehnt jede Verantwortlichkeit in diesem
Zusammenhang ab.
MEMORIAL MUSEUM PASSCHENDAELE 1917  Berten Pilstraat 5A, B-8980 Zonnebeke
T +32 51 77 04 41  F +32 51 78 07 50  [email protected]  www.passchendaele.be