Pagina 1 van 5 LEIHGABEBEDINGUNGEN FÜR TEMPORÄRE AUSSTELLUNGEN Einführende Begrifflichkeiten Unter “Temporärer Ausstellung” versteht man eine Ausstellung, die der Öffentlichkeit durchgängig zugänglich ist, bei einer Mindestdauer von einem Tag und einer Höchstdauer von einem Jahr. Der Verleiher ist das Memorial Museum Passchendaele 1917, das Objekte der Sammlung, die zum Erbe gehören, leihweise zur Verfügung stellt. Der Entleiher ist eine Person, die im Namen eines Vereines oder einer Einrichtung Gegenstände aus der Sammlung in Leihgabe an sich nehmen will und während der Leihgabe die vollständige Verantwortlichkeit für diese Gegenstände trägt. Für jede Leihgabe wird eine ‘Akte von temporärer Leihgabe’ erstellt, in der die hier beschriebenen Bedingungen aufgenommen sind, mit der Liste der entliehenen Gegenstände als Beilage, u.a. mit ihrem Versicherungswert. Dieses Dokument wird vom Verleiher und dem Entleiher unterzeichnet. Antrag Die Liste der gewünschten Gegenstände, ebenso wie der Briefwechsel im Zusammenhang mit der Leihgabe müssen an den Konservator des Memorial Museum Passchendaele 1917 übergeben werden, der nach Rücksprache mit dem Sammlungsverwalter die endgültige Zustimmung erteilt oder verweigert nach Gutheißung oder Weigerung des Leihantrags durch das Gemeindekollegium. Die Liste der gewünschten Gegenstände muss das Memorial Museum Passchendaele 1917 mindestens vier Wochen vor Eröffnung erreichen. Für Ausstellungen im Ausland wird diese Frist auf mindestens drei Monate verlängert. MEMORIAL MUSEUM PASSCHENDAELE 1917 Berten Pilstraat 5A, B-8980 Zonnebeke T +32 51 77 04 41 F +32 51 78 07 50 [email protected] www.passchendaele.be Pagina 2 van 5 Allgemeine Bedingungen Jede vom Verleiher bewilligte Leihgabe gilt nur für eine Ausstellung. In keinem Fall dürfen die entliehenen Gegenstände an einen anderen Ort verbracht werden, als den, der im Antrag erwähnt ist. Der Entleiher darf unter keinen Umständen und in welcher Form auch immer (Leihe, Verwahrung, temporäre Verwahrung, ...) die ihm anvertrauten Gegenstände Dritten übergeben. Die Ausstellung muss in einer stabil gebauten Lokalität stattfinden, die abgeschlossen und gesichert ist. Der Entleiher muss die ihm anvertrauten Gegenstände gewissenhaft verwahren, unter den besten Bedingungen von Sicherheit, Klimatisierung und Präsentation, wobei gewissenhaft die nachstehend beschriebenen Richtlinien befolgt werden müssen. Er muss die Leihgabe als einen Museumsgegenstand betrachten und entsprechend den national und international vorgeschriebenen museologischen Normen behandeln. Die Gegenstände werden in dem Zustand ausgestellt, in dem sie versendet wurden, unter den vom Verleiher bestimmten Bedingungen. Sie müssen in einem abschließbaren Schaukasten verwahrt werden. Gegenstände, die zu voluminös sind, und daher nicht in einer Vitrine platziert werden können, müssen außerhalb der Reichweite der Besucher platziert werden. Es wird eine Zustandsbeschreibung der Gegenstände erstellt (eventuell auch mit Hilfe von Bildmaterial) und der Liste der Gegenstände hinzugefügt. Die Sammlungsstücke dürfen in keinem Fall gereinigt, restauriert oder demontiert werden, es sei denn, es liegt vorab eine entsprechende Vereinbarung hierzu vor. Diese eventuelle Vereinbarung wird als Teil der Akte zur Temporären Leihgabe betrachtet. Der Entleiher vermeidet, dass empfindliche Gegenstände aus organischen Materialien, ebenso wie Kunstgegenstände auf Papier direktem Sonnenlicht oder zu intensivem Kunstlicht ausgesetzt werden. Es darf in den Räumen, in denen die Gegenstände ausgestellt werden, in keinem Fall gekocht oder geraucht werden. Die Feuerwaffen für Kriegszwecke und die Verteidigungsfeuerwaffen, die gebrauchsfertig (d.h. nicht neutralisiert) sind, können nicht in Leihgabe gegeben werden, es sei denn unter ganz bestimmten Bedingungen und unter Beachtung des ‘Waffengesetzes’ vom 8. Juni 2006 und des ‘Königlichen Beschlusses zur Ausführung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Juni 2006, das die ökonomischen und individuellen Aktivitäten mit Waffen regelt’ vom 9. Juli 2007. Falls ein Gegenstand – Teil der Leihgabe – aus welchem Grund auch immer, nicht ausgestellt werden kann, so wird dieser vom Entleiher so schnell wie möglich dem Verleiher zurückgesendet, unter Beachtung der nachstehend beschriebenen Verpackungs- und Beförderungsmodalitäten. Publikationen über die Ausstellung, ebenso wie der Katalog, erwähnen die Herkunft jedes entliehenen Stücks. Die Herkunft muss außerdem in der Ausstellung selber – als Legende bei den Gegenständen – angegeben werden, und zwar wie folgt: “Sammlung: Memorial Museum Passchendaele 1917, Zonnebeke, Belgium”. MEMORIAL MUSEUM PASSCHENDAELE 1917 Berten Pilstraat 5A, B-8980 Zonnebeke T +32 51 77 04 41 F +32 51 78 07 50 [email protected] www.passchendaele.be Pagina 3 van 5 Dem Verleiher werden gratis zwei Einladungen, zwei Eintrittskarten und zwei Plakate (in jeder der benutzten Sprachen) geschickt. Außerdem werden so schnell wie möglich nach der Eröffnung der Ausstellung je zwei Exemplare des Katalogs, in jeder der Sprachen, in der er erscheint, dem Verleiher übermittelt. Versicherung Die entliehenen Stücke müssen gegen alle Risiken (Brand, Beschädigung, Vandalismus, Diebstahl, Unauffindbarkeit, Verlust, auch aufgrund von Streik oder öffentlichen Störungen) geschützt werden, und zwar ab dem Moment der Übertragung der Gegenstände vom Verleiher bis zu ihrer erneuten Übernahme nach der Ausstellung durch den Verleiher, wobei Einschränkungen der Haftung des Versicherers nicht erlaubt sind. Die Versicherungsbeträge werden einseitig vom Verleiher festgesetzt. Folgende Sonderklausel muss in die Police aufgenommen werden: “Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich ausdrücklich dazu, die angegebenen Versicherungswerte als angenommenen Wert zu akzeptieren und sie, im Falle von Diebstahl oder vollständigem Verlust, netto und ohne Kosten dem Verleiher zu bezahlen”. Diese Klausel muss auch auf der Bescheinigung stehen, die die Versicherungsgesellschaft vorab dem Verleiher zuschickt. Die Wahl einer in Belgien anerkannten Versicherungsgesellschaft wird dem Entleiher überlassen, allerdings muss die Wahl der vorgeschlagenen Gesellschaft dem Verleiher vorgelegt und von diesem gutgeheißen werden. Eine Abschrift der Versicherungspolice muss mindestens drei Werktage vor Abholung der Stücke im Besitz des Verleihers sein. Wenn Beschädigung, Diebstahl, Unauffindbarkeit, Verlust oder gleich welche Unregelmäßigkeit an der in Leihgabe empfangenen Gegenstände festgestellt wird, muss der Verleiher so schnell wie möglich vom Entleiher verständigt werden. Bei Diebstahl, Unauffindbarkeit oder Verlust muss das Datum und die Protokollnummer sowie die Adresse der protokollierenden Autorität dem Verleiher mitgeteilt werden. Im Fall von Beschädigung wird diese vom Verleiher oder einem von ihm beauftragten Fachmann festgestellt und veranschlagt. Beide Parteien erhalten eine Abschrift des Berichts. Der Entleiher kann eventuell eine Gegenexpertise von einem von ihm beauftragten Fachmann durchführen lassen. Der Bericht dieser Gegenexpertise muss ebenfalls beiden Parteien schriftlich übermittelt werden. Die Wahl desjenigen, dem der Restaurations- oder Wiederherstellungsauftrag anvertraut wird, obliegt einseitig und unstrittig dem Verleiher. Der Entleiher verpflichtet sich dazu, die vollständigen Restaurationskosten/Wiederherstellungskosten (einschl. der Beförderungskosten und aller anderen Unkosten, die damit verbunden sind) zu übernehmen, sofern sie die angegebenen Versicherungswerte nicht überschreiten. Bei Diebstahl, Unauffindbarkeit oder Verlust der Gegenstände muss der angegebene Versicherungswert vollständig und im Ganzen dem Verleiher übermittelt werden, und zwar innerhalb von 60 Werktagen nach Feststellung des Abhandenkommens. Werden die Gegenstände danach wiederaufgefunden, so wird die netto bezahlte Summe ohne Zinsaufschlag und mit Abzug eventueller Kosten für Administration, Wiederherstellung oder Restauration dem Entleiher zurücküberwiesen. MEMORIAL MUSEUM PASSCHENDAELE 1917 Berten Pilstraat 5A, B-8980 Zonnebeke T +32 51 77 04 41 F +32 51 78 07 50 [email protected] www.passchendaele.be Pagina 4 van 5 Der Entleiher muss dafür sorgen, dass die hierfür beschriebenen Bedingungen Vertragsabschluss der Versicherungsgesellschaft zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. vor Abholung und Rückführung der Gegenstände – Verpackung Das Datum der Abholung der Leihgabe wird gemeinsam festgesetzt. Die Beförderung der Sammlungsstücke, hin und zurück, erfolgt auf Betreiben und vollständig auf Kosten des Entleihers, der hierfür vorab Kontakt mit dem Verleiher nimmt und dessen diesbezügliche Instruktionen befolgt. Der Entleiher trifft alle nötigen Maßnahmen dafür, dass der Transport in aller Sicherheit vonstattengeht. In einigen Fällen (z.B. bei sehr empfindlichen oder außergewöhnlichen Sammlungsstücken) kann die Durchführung der Beförderung durch eine Spezialfirma zur Bedingung gemacht werden. Der Entleiher wird rechtzeitig davon benachrichtigt. Falls das Memorial Museum Passchendaele 1917 dies verlangt, wird während des Transports, beim Auspacken, bei der Einrichtung und/oder Beendigung der Ausstellung und beim erneuten Einpacken der Gegenstände ein Personalmitglied des Memorial Museum Passchendaele 1917 anwesend sein. Die hiermit verbundenen Kosten für Reisen, Aufenthalt und Reiseversicherung gehen zu Lasten des Entleihers. Die entliehenen Gegenstände müssen spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach Beendigung der Ausstellung dem Verleiher zurückgesandt werden. Die Gegenstände werden entweder vom Verleiher oder von einer spezialisierten Firma eingepackt. Die hiermit verbundenen Kosten werden ausschließlich vom Entleiher getragen. Nach der Ausstellung müssen die Gegenstände in derselben Verpackung zurückgesendet werden. Bei Verpackungen, die nur einmalig gebraucht werden können, gilt, dass der Entleiher die Leihgabe in einer ähnlichen Verpackung zurücksendet. Kündigung und Verlängerung der Leihgabe Wenn sich herausstellt, dass die Ausstellung nicht den hier beschriebenen Bedingungen genügt, kann der Verleiher die entliehenen Stücke unverzüglich zurückfordern. Wenn der Entleiher dem nicht Folge leistet, hat der Verleiher das Recht, die Gegenstände zurückzunehmen, ohne andere Verpflichtung als der Feststellung der Identität und des Zustandes der Gegenstände beim Protokoll, und zwar auf Kosten des Entleihers. Wünscht der Entleiher, den Vertrag zu verlängern, dann muss er hierfür vier Wochen vor dem Verstreichen der Leihfrist einen begründetet Antrag einreichen. Willigt der Verleiher in die Verlängerung ein, dann wird der Entleiher hiervon schriftlich davon benachrichtigt, und die Bedingungen des Vertrages bleiben bis zum neu vereinbarten Datum erhalten. Es muss so schnell wie möglich der Nachweis geleifert werden, dass auch die Versicherungspolice verlängert wurde. Reproduktionsecht und fotografische Aufnahmen Die vollständige oder auch nur teilweise Reproduktion der Leihgabe durch den Entleiher oder in seinem Namen mit fotomechanischen oder elektronische Mitteln, einschließlich Film, Video, TV, CD-ROM, DVD und Computerbild, zum Zwecke der Publikation in welcher Form auch immer, darf nur mit ausdrücklicher Erwähnung des Memorial Museum Passchendaele 1917 als MEMORIAL MUSEUM PASSCHENDAELE 1917 Berten Pilstraat 5A, B-8980 Zonnebeke T +32 51 77 04 41 F +32 51 78 07 50 [email protected] www.passchendaele.be Pagina 5 van 5 Eigentümer und Verwalter des Objekts erfolgen. Jedes Foto muss bei der Publikation mit folgender Legende versehen werden: “Sammlung: Memorial Museum Passchendaele 1917, Zonnebeke, Belgium”, gefolgt von der Inventarnummer. Bei Publikation von Fotos müssen die geltenden Bestimmungen zum Copyright und Urheberrecht beachtet werden. Der Verleiher lehnt jede Verantwortlichkeit in diesem Zusammenhang ab. MEMORIAL MUSEUM PASSCHENDAELE 1917 Berten Pilstraat 5A, B-8980 Zonnebeke T +32 51 77 04 41 F +32 51 78 07 50 [email protected] www.passchendaele.be
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