Protokoll 1. Sitzung - Klimaschutzplan 2050

Erste Sitzung des Delegiertengremiums
für den Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
der Bundesregierung
28. Oktober 2015
Berlin, 28. Oktober 2015
Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
Inhaltsverzeichnis
Ablauf ............................................................................................................................................ 2
Begrüßung ..................................................................................................................................... 3
Einführung in den Tag und Überblick über den Gesamtprozess .................................................. 4
Vorstellungsrunde ......................................................................................................................... 6
Inhaltliche Einführung: Diskussionsgrundlagen der ersten Sitzung und Einblick in die Methodik
und das vorgeschlagene Vorgehen in der Auswahl und Konsolidierung der Maßnahmen .......... 8
Vorstellung der gebündelten Maßnahmenvorschläge entlang der Handlungsfelder,
Diskussionsergebnisse ................................................................................................................ 11
Handlungsfeld Energiewirtschaft ................................................................................................. 12
Handlungsfeld Industrie & Gewerbe / Handel / Dienstleistungen ............................................... 14
Handlungsfeld Verkehr ................................................................................................................ 16
Handlungsfeld Gebäude .............................................................................................................. 18
Handlungsfeld Landwirtschaft / Landnutzung ............................................................................. 20
Handlungsfeld übergreifende Themen ........................................................................................ 21
Vorstellung Bürgerdialog ............................................................................................................. 24
Abschluss und Ausblick ............................................................................................................... 25
Teilnehmerliste ............................................................................................................................ 27
IFOK, Wuppertal Institut, IFEU
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
Ablauf
Datum: 28. Oktober 2015
Ort: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB),
Köthener Str. 3, Berlin
Uhrzeit
Programmpunkt
10.00 Uhr
Begrüßung durch Abteilungsleiter Franzjosef Schafhausen, Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
10.10 Uhr
Einführung in den Tag und Überblick über den Gesamtprozess, IFOK
Vorstellungsrunde
10.30 Uhr
Inhaltliche Einführung:
Diskussionsgrundlagen der ersten Sitzung und Einblick in die Methodik und das
vorgeschlagene Vorgehen in der Auswahl und Konsolidierung der Maßnahmen
(Wuppertal Institut)
11.30 Uhr
Arbeitsphase I: Sichtung der Maßnahmenvorschläge aus den Handlungsfeldern
Energiewirtschaft sowie Gebäude und Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Konsolidierung
12.30 Uhr
Mittagspause
13.15 Uhr
Vorstellung des Bürgerdialogs, IKU
13.30 Uhr
Arbeitsphase II: Sichtung der Maßnahmenvorschläge aus den Handlungsfeldern Industrie & GHD, Landwirtschaft/Landnutzung sowie Verkehr und Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Konsolidierung
15.15 Uhr
Kaffeepause
15.45 Uhr
Arbeitsphase III: Diskussion von Handlungsfeld übergreifenden Themen
16.30 Uhr
Abschluss und Ausblick
17.00 Uhr
Offizielles Ende und Get together
IFOK, Wuppertal Institut, IFEU
Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
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Begrüßung
Ministerialdirektor Franzjosef Schafhausen, Abteilungsleiter Klimaschutzpolitik, Europa und Internationales, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Ministerialdirektor Franzjosef Schafhausen eröffnet die erste Sitzung des Delegiertengremiums
zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung. Mit dieser Sitzung startet der Beteiligungsprozess zum Klimaschutzplan 2050 in eine neue Phase. Herr Schafhausen kommt gerade von einer
Reise durch Europa zurück und hat dort die Stimmung auf dem Weg nach Paris und die offenen
Fragen mitgenommen. Dabei hat er großes Interesse am deutschen Klimaschutzplan erfahren.
Manche fragen sich: Was passiert, wenn Paris ein Flop wird? Dann bleibt Deutschland trotzdem
auf seinem Weg! Klimapolitik ist gleichzeitig Industrie- und Wirtschaftspolitik. Wir bieten neue
Technologien an und schaffen neue Infrastrukturen. Dies machen wir weiterhin, um die Wertschöpfung zu erhalten.
Der Klimaschutzplan hat dabei die Langfristperspektive im Blick. Er zielt nicht auf das Jahr 2020
ab. Dies leistet bereits das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. Vielmehr soll er eine Vision für
2050 entwickeln. Niemand weiß, wie Deutschland in 35 Jahren aussieht, deshalb muss der Klimaschutzplan ein flexibles Instrument sein. Wenn es zu externen Veränderungen kommt, dann
müssen wir reagieren können. Deshalb wird es ein kontinuierlicher Prozess sein, der nicht mit
dem Beschluss des Bundeskabinetts im kommenden Jahr endet.
Die Ziele sind politisch gesetzt. Zur Ausgestaltung und Umsetzung braucht es aber die Akteure
in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Mitarbeiter/innen des BMUB sind hierbei in einer ungewohnten
Rolle - als Beobachter - mit dabei. Sie sind gespannt auf die Anregungen aus der Runde der
Delegierten.
Und auch über die heutige Diskussion hinaus haben die Delegierten eine wichtige Rolle darin,
Informationen über Berlin hinaus ins Land zu tragen. Sie berichten in die von ihnen vertretenen
Gruppen, diskutieren die Ergebnisse dort weiter und spiegeln sie wieder in den Prozess zurück.
Wichtig für den gemeinsamen Erarbeitungsprozess ist eine positive, eine offene Diskussionskultur. Einen Klimaschutzplan gemeinsam im Dialog zu erarbeiten, ist ein Beispiel für andere Länder,
ein Test, ein neues Format. Und auch die Bundesregierung prüft, ob dieses Format der partizipativen Erarbeitung auch für andere Bereiche geeignet ist.
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Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
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Einführung in den Tag und Überblick über den Gesamtprozess
Lena Judick, IFOK GmbH (Moderation)
Lena Judick führt in die Ziele der ersten Sitzung des Delegiertengremiums ein und ordnet die
Veranstaltung in den Gesamtprozess ein (siehe Abb. 1).
Abbildung 1: Überblick über den Gesamtprozess
Der Gesamtprozess umfasst zwei Dialogrunden, in denen Länder, Kommunen und Verbände in
zielgruppenspezifischen Foren beteiligt werden. Das Delegiertengremium tagt zwischen den Dialogrunden und ermöglicht eine zielgruppenübergreifende Gesamtschau. Hier kommen Vertreter/innen der Länder, Kommunen und Verbände zusammen, tauschen sich zu übergreifenden
Themen aus und können in ihre jeweiligen Foren zurück berichten. Es hat damit eine Vermittlungs- und Reportingfunktion. Die Teilnehmenden sprechen nicht für ihre Institution, sondern für
ihr Forum.
Abbildung 2: Zusammensetzung des Delegiertengremiums
IFOK, Wuppertal Institut, IFEU
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Im Delegiertengremium sind Kommunen, Bundesländer sowie Wirtschafts- und zivilgesellschaftliche Verbände vertreten. Die beteiligten Personen sind per Wahl aus den Foren in der ersten
Dialogphase hervorgegangen.
Ab der zweiten Sitzung kommen darüber hinaus 12 Bürgerinnen und Bürger dazu. Diese werden
noch im Rahmen der bis dahin durchgeführten Bürgerbeteiligung (s.u.) gewonnen.
In der ersten Sitzung des Delegiertengremiums steht die Sichtung der gesammelten Maßnahmenvorschläge an. Die umfangreiche Liste aller eingegangenen Vorschläge wurde aus Transparenzgründen im Vorfeld an die Delegierten versendet. Das Wuppertal Institut stellt nun einen Vorschlag vor, wie diese geclustert und ausgewählt werden können.
Um eine vertiefte Diskussion der Maßnahmenvorschläge innerhalb der jeweiligen Handlungsfelder zu ermöglichen, werden hierzu die Fachleute zusammengebracht. Dafür wird im Nachgang
der heutigen Sitzung zu einmaligen handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppensitzungen eingeladen. Dort werden Akteure aus den jeweiligen Foren die Gelegenheit haben, die Maßnahmenvorschläge im Handlungsfeld inhaltlich zu diskutieren. Eingeladen werden die Teilnehmer/innen
an den jeweiligen Workshops / Sitzungen zum Handlungsfeld in den jeweils ersten Foren von
Ländern, Kommunen und Verbänden. Die Diskussion der übergreifenden Maßnahmen steht allen
Interessierten offen, da es hierzu in den 1. Dialogforen noch keine Entsprechung gab.
Fragen / Anmerkungen zum Prozess:

Sollen in den Arbeitsgruppen weitere Maßnahmenvorschläge gesammelt werden?
Antwort: Nein, die Phase der breiten Sammlung ist abgeschlossen. Sofern wesentliche strategische Lücken im Maßnahmenset identifiziert werden, können hier jedoch
ggf. spezifische Maßnahmen noch ergänzt werden.

Wie groß ist die Kontinuität im Delegiertengremium? Antworten: 4 Mitglieder des Delegiertengremiums mussten sich aufgrund der Herbstferien für die heutige Sitzung
vertreten lassen. Auch für den weiteren Prozess ist eine hohe Kontinuität in der Sitzungsteilnahme anzustreben. Dabei ist es auch wichtig, bei Bedarf einen Vertreter
zu haben, der ebenfalls gut über den Stand des Verfahrens informiert ist.

Soll das Delegiertengremium einen Konsens zu einzelnen Maßnahmenvorschlägen
anstreben oder können sich die Vorschläge weiterhin ausschließen und die Bundesregierung trifft die Auswahl? Antwort: Es ist nicht notwendig, einen Konsens zu erreichen. Herr Schafhausen erläutert jedoch, dass man es der Bundesregierung leicht
oder schwer machen kann. Bei einer Vielzahl von Vorschlägen kann sich die Bundesregierung hinterher etwas aussuchen. Wenn jedoch ein starker Konsens im Beteiligungsprozess über alle beteiligten Gruppen entwickelt wird, hat dieser ein großes
Gewicht.

Wird von den Delegierten erwartet, dass sie alle Unterlagen an ihre Foren weiterleiten oder erfolgt dies über das Projektteam? Antwort: Das Projektteam schickt alle
relevanten Unterlagen im Sinne der Transparenz an die Teilnehmenden der Foren,
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insbesondere auch das mit den Delegierten abgestimmte Protokoll dieser Sitzung.
Die Delegierten sind aber darüber hinaus Botschafter / Ansprechpartner für ihre Foren.

Wir hatten eher nur punktuell die Möglichkeit, etwas einzureichen; nicht wie von
BMUB dargestellt über den ganzen Sommer. Antwort: Die Auftaktveranstaltung Ende
Juni 2015 war der Startpunkt des Beteiligungsprozesses. Ab diesem Zeitpunkt hätte
man anfangen können, über Maßnahmenvorschläge nachzudenken, damit diese
dann in dem Foren auf dem Tisch liegen.

Bis nächsten Frühling soll das Papier [gemeint ist der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung] erarbeitet und im Herbst verabschiedet werden. Gibt es schon ein Verfahren dafür, wie dies in den nächsten Jahren nachjustiert werden kann? Antwort: Im
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 wurde bereits festgehalten, dass es regelmäßige Fortschreibungen des Klimaschutzplans geben wird. Zum Monitoring wird dann
jeweils auch wieder eine Beteiligung erfolgen. Die Delegierten können Anregungen
und Wünsche zur weiteren Beteiligung einfließen lassen.

Gibt es noch eine offizielle Länder-Anhörung? Antwort: Es handelt sich um einen
Kabinettbeschluss, also ist keine formale Länderbeteiligung oder Verbändeanhörung
vorgesehen. Das Thema wird selbstverständlich in den existierenden Foren mit den
Bundesländern - z.B. der BLAG KliNa – diskutiert.

Die beteiligten Bürgerinnen und Bürger haben Vorbereitungsunterlagen (2-Seiter)
bekommen. Können diese auch an den großen Kreis versendet werden?  Antwort:
Ja.
Vorstellungsrunde
Frau Judick stellt das Projektteam vor:
•
BMUB (Dr. Ursula Fuentes Hutfilter, Andrea Meyer)
•
IFOK (Lena Judick, Karina Speil)
•
Wuppertal Institut (Christoph Zeiss)
•
IKU (Andreas Kleinsteuber)
•
Öko-Institut (Benjamin Greiner)
Die Delegierten stellen sich einzeln vor (vgl. Teilnehmerliste) und beantworten folgende Frage:
Was möchten Sie in die Arbeit des Delegiertengremiums einbringen, was ist Ihnen wichtig?
Antworten:

Schöne Mischung, dass BEE und DIHK hier gemeinsam das Verbändeforum vertreten
dürfen.
IFOK, Wuppertal Institut, IFEU
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
Erwartung, dass wir am Ende Vorschläge haben, die den ökologischen Anforderungen
2050 genügen, aber dass es dann auch noch eine Industrie und wirtschaftliche Entwicklung gibt. Außerdem Einsatz dafür, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besonders berücksichtigt werden.

Es gilt, gemeinsam zu schauen, was realistisch ist. Welche Ziele haben wir uns gesteckt
und wie können wir sie erreichen und dabei die Zielkonflikte überwinden, indem wir uns
zu konkreten Vorschlägen gut und kreativ abstimmen.

Die Möglichkeiten, die die nachhaltige multifunktionale Forstwirtschaft und insgesamt der
ländliche Raum bieten, in diesen Prozess einbringen.

Langfristige Klimaziele erreichen.

Nach der aufgeheizten Debatte der letzten 12 Monate eine gesamtgesellschaftliche Verständigung über Klimaziele erreichen. Was können robuste Maßnahmen zur Zielerreichung sein?

Es muss klar sein, dass Deutschland ein starker Industriestandort bleiben muss (Mehrfachnennung).

Die Hektik beim 2020 Programm aufgrund von fundamentalen Interessengegensätzen
aber auch aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahmen überwinden. Jetzt daraus lernen,
frühzeitiger miteinander sprechen und sich nicht der langfristigen Perspektive verschließen.

Die Klimaziele der Bundesregierung sind das mindeste, was wir erreichen müssen. Im
Prozess zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 habe ich gelernt, dass der gemeinsame Nenner oft größer ist als gedacht. Wenn man sich auf wesentliche Botschaften
einigen kann, kann man diese der Bundesregierung mitgeben.

Praktikabilität vor Ort und Kommunikation mit dem Bürger sicherstellen. Anstatt einer
Vielzahl von Angeboten wäre es besser, weniger und konkretere Angebote z.B. für 70jährige im Einfamilienhaus zu haben.

Wie kann man in einer hoch prosperierenden Stadt mit einem hohen Flächenbedarf für
Wohnraumentwicklung etc. die Themen Gesundheit und Umwelt einbringen?

Das obere Ende der Machbarkeitsskala im Blick haben.

In Klimaschutzplänen auf Landesebene wurde Unterstützungsbedarf durch die Bundesregierung identifiziert. Wir brauchen den Bund und die EU!

Eigene Erfahrungen mit den prozessualen Abläufen zur Erstellung eines Klimaschutzplans auf Landesebene in den Beteiligungsprozess auf Bundesebene einbringen.
IFOK, Wuppertal Institut, IFEU
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
Inhaltliche Einführung: Diskussionsgrundlagen der ersten Sitzung und
Einblick in die Methodik und das vorgeschlagene Vorgehen in der Auswahl und Konsolidierung der Maßnahmen
Christoph Zeiss, Wuppertal Institut
Herr Zeiss erläutert das methodische Vorgehen zur Maßnahmenkonsolidierung.
Eine strategische Maßnahme für den Klimaschutzplan 2050 wird wie folgt definiert:
Annähernd 400 Maßnahmenvorschläge der Bundesländer, Kommunen und Verbände wurden
insgesamt gesammelt. Die Vorschläge liegen sehr unterschiedlich differenziert vor (als voll formulierte Beschreibungen oder nur als kurze Überschriften). Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung war es, diese anhand der Maßnahmenkriterien zu prüfen, zu bündeln und Kurzbeschreibungen zu erstellen. Verknüpfungen zwischen eingereichten Maßnahmen werden dargestellt.
Die in Arbeit befindliche konsolidierte Maßnahmenliste enthält derzeit ca. 75 Maßnahmen, die
verschiedenen Themenclustern zugeordnet werden können. Sehr viele der im Vorfeld eingegangenen Maßnahmenvorschläge konnten durch eine effektive Bündelung in das konsolidierte Maßnahmenset eingearbeitet werden und finden sich dort wieder. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen eignen sich aufgrund der zugrunde gelegten Kriterien nicht für den Klimaschutzplan. Sie
werden im Bearbeitungsprozess nicht weitergeführt. Die Teilnehmenden haben heute die Gelegenheit, das Verfahren zur Auswahl zu prüfen, zu hinterfragen und an einzelnen Beispielen den
Umgang mit den eingereichten Vorschlägen nachzuvollziehen.
Das Vorgehen zur Bündelung von Maßnahmen und Vorstellung aggregierter Kurzbeschreibungen wird anhand der folgenden Folien dargestellt (hier beispielhaft für das Thema „Energieeffizienz“).
IFOK, Wuppertal Institut, IFEU
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Abbildung 3 Beispiel Maßnahmenauswahl
Abbildung 4 Beispielmaßnahme
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Fragen / Anmerkungen:

Einige Maßnahmenvorschläge aus dem Verbändeforum finden sich nicht im Maßnahmenset, obwohl diese im Verbändeforum ausführlich diskutiert wurden und kein Dissens
in der Wichtigkeit, wohl aber in der Ausgestaltung dieses Themas herrschte. Da nicht alle
Vorschläge von den Teilnehmenden im Nachgang des Verbändeforums weiter ausgearbeitet wurden, ist aus Sicht der anwesenden Delegierten ein „schiefes“ Maßnahmenbündel für Industrie, Energiewirtschaft und Landwirtschaft entstanden.  Zu den spezifischen Lücken wird im Sitzungsverlauf jeweils das weitere Vorgehen vereinbart (siehe
unten).

Es gab im Rahmen des NAPE Überlegungen zu einer Systematisierung der Aktivitäten
zur Energieeffizienz. Wie werden die Maßnahmenvorschläge mit dem abgeglichen, was
eventuell bereits in den Schubladen liegt?  Antwort: Es wird von November 2015 bis
Januar 2016 Informationsveranstaltungen mit den einzelnen Ressorts geben, um die Vorschläge mit den Ressortstrategien und bestehenden / angedachten Aktivitäten abzugleichen.

Es wäre spannend, im Delegiertengremium zu reflektieren, was die Auffassung der Ministerien zu den hier bestehenden Vorschlägen ist.  Antwort: BMUB wird im Delegiertengremium am 23.01.2016 informieren, wo die Ressorts bei den in der Beteiligung entstandenen Maßnahmenvorschlägen Doppelungen mit vorhandenen oder geplanten Strategien / Aktivitäten sehen. Eine Einschätzung der Bundesregierung zu den Vorschlägen
erfolgt erst nach der Übergabe der finalen Empfehlungen.

Werden Maßnahmen auf ihre Klimaschutzwirkung geprüft?  Antwort: Soweit möglich
werden in den Maßnahmensteckbriefen (im 3. Teil „Ergebnisse der wissenschaftlichen
Begleitung“) Abschätzungen dazu angegeben, diese unterliegen aber vielfältigen Annahmen und Unsicherheiten. Maßnahmen wie beispielweise eine Koordinierungsplattform
lassen sich bezüglich ihrer Klimawirkung nur bedingt abschätzen.

Fallen Maßnahmen, die rudimentär beschrieben werden aber sinnvoll sind, jetzt heraus,
nur weil z.B. der Akteur nicht klar benannt ist?  Antwort: Bei Maßnahmen, von denen
nur die Überschrift vorliegt, ist es kaum möglich, etwas zu übernehmen. Unvollständige
Maßnahmenvorschläge werden aber auf Inhalte geprüft, die zusammen mit anderen Vorschlägen in eine Maßnahmenkurzbeschreibung überführt werden können. In den Arbeitsgruppen und der zweiten Beteiligungsrunde besteht die Gelegenheit ggf. zu prüfen, ob
die hier relevanten Instrumente enthalten sind.

Gesellschaftliche Megatrends wie Demographie, Flüchtlinge u.a. beeinflussen die zukünftige Entwicklung in Deutschland und damit auch das Klimaschutzthema. Könnte man
die Auswirkungen in der nächsten Sitzung darstellen und als Grundlage für die Maßnahmendiskussion eine Vision für eine „Welt 2050“ skizzieren?  Antwort: Es sollte in den
Maßnahmensteckbriefen auftauchen, wenn solche Megatrends bei der Ausgestaltung oder Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen sind. Verbleib: Absprache mit ÖkoInstitut dazu.
Die Teilnehmenden haben keine weiteren Rückfragen zum Bündelungs- und Auswahlverfahren.
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Vorstellung der gebündelten Maßnahmenvorschläge entlang der Handlungsfelder, Diskussionsergebnisse
Herr Zeiss gibt einen Überblick über zentrale Themencluster der eingereichten Maßnahmen entlang der Handlungsfelder. Auf Nachfrage der Teilnehmenden werden auch die Überschriften der
dahinter liegenden Maßnahmenvorschläge im konsolidierten Maßnahmenset vorgestellt und auf
strategische Lücken geprüft.
Hinweis: Das derzeitige Maßnahmenset befindet sich noch in der Erarbeitung. Die Zusammenstellung und Titel der einzelnen Maßnahmen können sich noch ändern. Insbesondere werden
derzeit Kurzbeschreibungen zu den Maßnahmen erstellt.
Eine abgestimmte Fassung wird rechtzeitig vor den Arbeitsgruppensitzungen zur Vorbereitung
der inhaltlichen Maßnahmendiskussion versendet.
Fragen / Anmerkungen:
Die Teilnehmenden bitten darum, Unterlagen zu den Arbeitsgruppensitzungen so früh wie möglich zu versenden.
Einige Maßnahmen sind als Handlungsfeld übergreifend markiert. Werden diese auch in den
handlungsfeldbezogenen Arbeitsgruppen behandelt?  Antwort: Zu diesen Maßnahmen gibt es
eine eigene Arbeitsgruppe. [Anmerkung der Redaktion: Im Nachgang der Sitzung wurde entschieden, die Handlungsfeld übergreifenden Maßnahmen in allen AGs mit zu diskutieren. Eine
gesonderte Arbeitsgruppe wird nicht benötigt.]
Es gibt keine Stunde „Null“. Auch in anderen Prozessen wurden schon Maßnahmen erarbeitet.
 Antwort: Die Erarbeitung des Klimaschutzplans setzt auf anderen Prozessen auf, die voran
gingen oder z.T. parallel laufen. Der Fokus des Klimaschutzplans auf die Perspektive nach 2020
ist die Abgrenzung zu dem Prozess zum Aktionsprogramm 2020 und dem NAPE. Es ist wichtig,
hier keine Diskussionen zu doppeln, die anderswo schon laufen.
Wenn es unterschiedliche Meinungen der Delegierten oder der Beteiligten in den Foren gibt, werden dann Pro und Contra festgehalten?  Antwort: Ja
Im Folgenden sind die Diskussionsergebnisse entlang der Handlungsfelder dargestellt. Zum Teil
sind hier Verweise auf Maßnahmenvorschläge enthalten. Verweise im Format „Nr. ###“ beziehen
sich dabei auf die vollständige Liste der gesammelten Maßnahmenvorschläge. Verweise auf
Maßnahmen „KSP-E-##“ / „KSP-IGHD-##“ / „KSP-V-##“ / „KSP-G-##“ / „KSP-L-##“ oder „KSPÜ-##“ beziehen sich auf die Nummerierungen im neuen, konsolidierten Maßnahmenset.
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
Handlungsfeld Energiewirtschaft
Themencluster vorgeschlagener Maßnahmen im Handlungsfeld Energiewirtschaft

Rolle der Stromspeicher in der Energiewende

Abwärme und Wärmenetze

Reform des Emissionshandels

Kohleausstieg

Verbraucher und Prosumer besser in die Energiewende einbinden
Erste Maßnahmenübersicht (Arbeitsstand) in diesem Handlungsfeld:
KSP-E-01: Gestaltung der Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung von Power to X- und
Speichertechnologien
KSP-E-02: Vereinfachung im Regelmarktzugang
KSP-E-03: Rolle der Stromspeicher für die Energiewende verbessern
KSP-E-04: Eigenerzeugung von der EEG-Umlage befreien
KSP-E-05: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in den Ausbau des Verteilnetzes
KSP-E-06: Bundesweites Förderprogramm zur Stärkung der Wärmenetzinfrastruktur
KSP-E-07: Verstärkter Einsatz von erneuerbaren Energien in der KWK
KSP-E-08: Errichtung einer CO2-Infrastruktur
KSP-E-09: Ausstieg aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke - Kohleausstieg – Kohleausstiegsgesetz und andere Ansätze
KSP-E-10: Europäisierung der EE-Förderung
KSP-E-11: Stärkung Grünstromnachfrage im Strommarkt
KSP-E-12: Reform des EU-Emissionshandels und Gestaltung in der 4. Handelsperiode
KSP-E-13: Robuster Rahmen für die Umsetzung der 2030 Energie- und Klimaziele
KSP-E-14: Nachhaltige Nutzung der Biomassepotentiale zur Erzeugung von Biomethan und
dessen Einspeisung in das Gasnetz
KSP-E-15: Systematisierung von Kampagnen zur Energieeffizienz
KSP-E-16: Gestaltung der Rahmenbedingungen zur einfacheren Teilnahme von Kleinstprosumern in Stromnetzen
Hinweise auf Lücken:

Ausbau und Förderung der Innovationen im Bereich EE (Forschungsprogramme, innovative Ansätze von Onshore Wind etc. – hier besteht ein großes Innovationspotenzial)  Verbleib: hier besteht eine strategische Lücke; ein konkreter Maßnahmenvorschlag dazu kann zur Arbeitsgruppensitzung mitgebracht werden. Er sollte ein klares
Instrument enthalten.

Fiskalische Maßnahmen (z.B. Nr. 121 der Gesamtvorschlagsliste) fehlen  Hinweis:
z.T. sind diese in den Handlungsfeld übergreifenden Maßnahmen enthalten
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Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015

Energieeffizienz  Hinweis: Es finden sich Vorschläge dazu im Handlungsfeld Industrie & GHD. Im weiteren Prozess gibt es noch die Möglichkeit, Maßnahmen z.B. aus
„nur für GHD“ herauszulösen und woanders zu behandeln oder durch weitere Instrumente anzureichern.

Markt für Energieeffizienz (Nr. 122)

Energetische Nutzung von Holz (Nr. 91)

Verbraucherinformation (Nr. 74)

Lastabhängiger Stromtarif (Nr. 200), Systemdienstleistungen / must-run Kapazitäten
(Nr. 201)

Stromnetzinfrastruktur  Hinweis: Es gibt eine Maßnahme zu Verteilnetzen, diese ist
keinem Themencluster zugeordnet, findet sich aber im konsolidierten Maßnahmenkatalog (KSP-E-05) wieder; zu den großen Übertragungsnetzen wurde keine Maßnahme
eingereicht. Verbleib: Hierzu wird ggf. noch eine Maßnahme eingebracht.
Sonstige Anmerkungen:

Begriff „Prosumer“ ist ggf. erklärungsbedürftig

Wie wird KWK gewertet? Eigener Themencluster oder nur Brückentechnologie? 
Antwort: Wird als Brückentechnologie gesehen, findet sich aber in Maßnahme (KSPE-05) Verstärkter Einsatz von erneuerbaren Energien in der KWK. Spannend wird hier
die Frage der Nachnutzung von KWK.

Zur Maßnahme (KSP-E-11) (Grünstromnachfrage) stellt sich die Grundsatzfrage, ob
Fragen zum Strommarktdesign hier besprochen werden sollten. Hierzu sollte die Arbeitsgruppe oder die Foren der zweiten Dialogrunde basierend auf den dann vorliegenden Kurzbeschreibungen Position beziehen.

Die Europäisierung der EEG Förderung (KSP-E-10) und die Errichtung einer CO2-Infrastruktur (KSP-E-08) werden von einzelnen Akteuren kritisch, von anderen als wichtig
gesehen  Hinweise zur Bewertung der Maßnahmen können in den Arbeitsgruppen
und in der zweiten Dialogrunde noch eingebracht werden
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Handlungsfeld Industrie & Gewerbe / Handel / Dienstleistungen
Themencluster vorgeschlagener Maßnahmen im Handlungsfeld Industrie & Gewerbe /
Handel / Dienstleistungen

Low Carbon Technologien inkl. CCS in der Industrie

Förderung der Energieeffizienz

Lastmanagement

Klimareporting von Unternehmen

Niedertemperaturwärme
Erste Maßnahmenübersicht (Arbeitsstand) in diesem Handlungsfeld:
KSP-IGHD-01: Forschung und Entwicklung von Low Carbon Technologien in der Industrie
KSP-IGHD-02: Förderung der Entwicklung von CO2-Nutzungsoptionen
KSP-IGHD-03: Effizienzgesetz
KSP-IGHD-04: Schaffung eines Marktes für Energieeffizienz
KSP-IGHD-05: Fiskalische Anreize (Subventionen, Steuern) auf Klimaschutz ausrichten
KSP-IGHD-06: Einführung eines verpflichtenden Klimareportings für deutsche Unternehmen
KSP-IGHD-07: Lastmanagement / Flexibilisierung industrieller Lasten
KSP-IGHD-08: Niedertemperaturabwärme nutzen
Erläuternde Hinweise zum Arbeitsstand:
Effizienzgesetz und fiskalische Anreize werden ggf. noch im Rahmen der Weiterbearbeitung
zu Handlungsfeld „übergreifende Maßnahmen“ geschoben
Hinweise auf Lücken:

Information, Beratung, Ausbildung – insbes. für KMU – hat hohe Potenziale. Dies sollte
ergänzt werden. Nach Einschätzung des WI war die dazu eingereichte Maßnahme eher kurzfristiger Natur. Teilnehmende betonen jedoch: Auch langfristig sind diese Maßnahmen insb. vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wichtig, um die
nötige Breitenwirkung zu erzielen. Dabei spielt auch das Thema Fachkräftemangel
eine zunehmend wichtige Rolle (s.u. bei „übergreifend“)  WI prüft, ob dies hier oder
bei „übergreifend“ mit aufgenommen werden kann.

Es besteht der Wunsch, dass die Wissenschaftspartner im Prozess wissenschaftliche
Erkenntnisse zu notwendigen Maßnahmen pro-aktiv einspeisen bzw. nach Möglichkeit
die „blinden Flecken“ des Beteiligungsprozesses schließen. Es gibt eine Liste vom Umweltbundesamt (UBA) mit längerfristigen Vorschlägen, die eigentlich alle hier hinein
gehören (weiße Zertifikate etc.). Diese sollten noch eingearbeitet werden, um die Liste
hier aufzuwerten und auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu bringen.  Antwort:
Die genannten Vorschläge des UBA wurden bisher von den Beteiligten nicht im Rahmen der Maßnahmensammlung eingebracht. Ggf. kann dies für besonders relevante
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
Maßnahmen noch im Rahmen der Arbeitsgruppen erfolgen. Das UBA selbst wird wie
alle Ministerien und ihre nachgeordneten Behörden selbstverständlich an der Erarbeitung des Klimaschutzplans 2050 beteiligt. Als Behörde ist aber UBA kein Akteur im
Beteiligungsprozess. [Anmerkung der Redaktion: Eine Lückenanalyse und fachliche
Validierung aller Maßnahmenvorschläge durch die Wissenschaftspartner ist im Umfang der derzeit vergebenen Aufträge nicht vorgesehen.]

Die Maßnahme zum Export von Umwelt-/Klimatechnologie (Nr. 281) ist im aktuellen
konsolidierten Maßnahmenset nicht enthalten. Höhere internationale Standards wird
es aber nur geben, wenn anderen Staaten gezeigt wird, wie man es machen kann. 
Im dazu eingereichten Maßnahmenvorschlag fehlte das Instrument. WI tritt mit DIHK
in Kontakt, um hier eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen
Sonstige Anmerkungen:

Einige der hier genannten Punkte gelten auch für andere Sektoren, nicht nur für Industrie und GHD. Energieeffizienzmarkt oder das Effizienzgesetz z.B. sind auch für
private Haushalte relevant.

Beim Thema Ausbildung sind Wertschöpfung und Klimaschutz zusammenzudenken.
 Verbleib: Dies ist ein Ausgestaltungshinweis, der in der Arbeitsgruppe bei der entsprechenden Maßnahme eingebracht werden kann.
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
Handlungsfeld Verkehr
Themencluster vorgeschlagener Maßnahmen im Handlungsfeld Verkehr

ÖPNV-Finanzierung

Bundesmobilitätsplan

CO2-Grenzwerte und Besteuerung von PKW

Förderung der E-Mobilität

Stärkung der Schieneninfrastruktur
Erste Maßnahmenübersicht (Arbeitsstand) in diesem Handlungsfeld:
KSP-V-01: Angemessene Finanzierung des ÖPNV
KSP-V-02: Erstellung eines integrierten Bundesmobilitätsplanes
KSP-V-03: Digitalisierungsstrategie Verkehr unter THG-Gesichtspunkten
KSP-V-04: Radverkehrsausbau
KSP-V-05: Anpassung Besteuerung Flugverkehr
KSP-V-06: Ambitionierte CO2-Grenzwerte für Kfz-Neuwagen
KSP-V-07: Einführung einer Tempobeschränkung auf Bundesautobahnen und Erleichterung
von innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen
KSP-V-08: Reform Dienstwagenbesteuerung
KSP-V-09: Ausbau der Schieneninfrastruktur
KSP-V-10: F&E-Förderung für "Effizienzsteigerung des Gesamtsystems Schienenverkehr“
KSP-V-11: Effizienzvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge
KSP-V-12: Förderung alternativer Antriebe außerhalb der E-Mobilität
KSP-V-13: Förderprogramme zum Markthochlauf E-Mobil erweitern
KSP-V-14: Dekarbonisierung der Energieversorgung des Flugverkehrs
KSP-V-15: Mobilitätsbildung
Hinweise auf Lücken

Kraftstoffbesteuerung fehlt. Könnte ggf. unter „ökologische Finanzreform“ gefasst werden. Ist hier das Privileg für Dieselkraftstoffe gemeint? Oder will man die Besteuerung
von Flugbenzin (Kerosin) angehen? Dies kann die Bundesregierung zwar nicht entscheiden, aber sie kann es angehen, indem sie die bestehende Luftverkehrssteuer bis
zu der Höhe der Steuer auf andere Kraftstoffe anhebt.  Verbleib: WI/IFEU prüfen
Maßnahmenvorschläge Nr. 053, 054, 063.

Förderung des Umweltverbundes fehlt. Der Bund hat hier zwar keine direkten Handlungskompetenzen, könnte aber zumindest die Kommunen fördern und Radwege entlang der Bundesverkehrswege einrichten. Auch die Gestaltung der Fußwege und das
Thema „lebenswerte Stadt“ gehören hier mit hinein. Die Entscheidung von Menschen,
ob sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, hängt maßgeblich davon ab, ob der Weg bis
zur nächsten Haltestelle attraktiv ist.  Verbleib: Der Hinweis, dass die Förderung des
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
Umweltverbundes im konsolidierten Maßnahmenset ggf. noch aufgenommen werden
sollte, wird an ifeu weitergeben (z.B. Maßnahmenvorschläge Nr. 004, Nr. 027, Nr. 346).

Eine verlässliche Förderung der Binnenschifffahrt fehlt  Verbleib: IFEU wird gebeten,
die Maßnahmenvorschläge Nr. 241, Nr. 303, Nr 350 (ggf. erneut) zu prüfen.

IT / Steuerung Logistik fehlt  Antwort: Ist enthalten in KSP-V-03 Digitalisierungsstrategie

Sicherung innerstädtischer Güterverkehr fehlt  IFEU wird gebeten, die Maßnahmenvorschläge Nr. 241, Nr. 303, Nr 350 (ggf. erneut) zu prüfen. Ggf. kann DIHK Vorschläge
ergänzen.

Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (insb. Straßen) / Straße statt Stau 
IFEU wird gebeten, die Maßnahmenvorschläge Nr. 010, Nr. 241, Nr. 243, Nr. 303, Nr
350 (ggf. erneut) zu prüfen. Ggf. kann DIHK Vorschläge vervollständigen / ergänzen.

Güterverkehr, Seehäfen Hinterland Verkehre besser anbinden  Verbleib: Bitte an
ifeu, den Maßnahmenvorschlag Nr. 008 (ggf. erneut) zu prüfen und ggf. basierend auf
der vorliegenden Maßnahmensammlung in eine gebündelte Maßnahme einzubinden.

IFEU wird gebeten zu prüfen, ob/wo die im Delegiertengremium für wichtig gehaltenen Maßnahmenvorschläge Nr. 349 (Digitalisierung) und Nr. 004, Nr. 027, Nr. 062
(Rad(schnell)wege) aufgenommen wurden.
Sonstige Anmerkungen:

Themencluster CO2-Grenzwerte und Besteuerung von PKW könnte man auseinander
nehmen. Bei der Besteuerung von PKW sollte man „und LKW“ oder „für alle Verkehrsmittel“ ergänzen. Statt „Besteuerung von PKW“ klarstellen: hier ist „Reform der Dienstwagenbesteuerung“ gemeint.  Dieser Hinweis betrifft nur die Benennung der Themencluster. Der Titel des Maßnahmenvorschlags ist schon entsprechend.
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Handlungsfeld Gebäude
Themencluster vorgeschlagener Maßnahmen im Handlungsfeld Gebäude

Ambitionierte Standards bei Neubauten (Einzel- und Quartiersbezogen)

Ersatz fossiler Brennstoffe und verstärkter Einsatz von biogenen Brennstoffen in der
Wärmeversorgung

Ausbau der Förderung und Verstärkung der Kontrolle bei der energetischen Sanierung
von Bestandsgebäuden
Erste Maßnahmenübersicht (Arbeitsstand) in diesem Handlungsfeld:
KSP-G-01: Integrale und langfristige Sanierungsstrategie
KSP-G-02: Hochwertige Verwendung und Verwertung von Stoffen, Bauteilen und Baugruppen
KSP-G-03: Kontrolle und Überwachung gesetzlicher Standards bei der energetischen Sanierung
KSP-G-04: Angleichung der Standards für Neubauten an die Erfordernisse des Klimaschutzes
KSP-G-05: Modellprojekte Plusenergiequartiere
KSP-G-06: Einführung einer Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien zur Wärmebereitstellung im Gebäudebestand
KSP-G-07: Austausch fossiler Heizungen
KSP-G-08: Zuschuss für Speichertechnologie (Wärme/Strom) im Gebäudebereich
KSP-G-09: Energiesteuer an die Grundsteuer koppeln
KSP-G-10: Förderprogramme – gestalten und intensivieren
Hinweise auf Lücken:

Knackpunkt ist der Gebäudebestand. Dazu gibt es diverse Vorschläge für Anreizsysteme, diese sind jedoch noch nicht ausreichend ausgearbeitet.  Verbleib: Relevant
sind z.B. die Vorschläge Nr. 012, Nr. 013, Nr. 036, Nr. 050, Nr. 068, Nr. 080, 116, 153,
172, 187, 202, 206). Sollte in der entsprechenden AG weiter bearbeitet werden.

Sicherung / Etablierung / Weiterentwicklung sowie Überprüfung der Einhaltung von
Standards sollte in einer Maßnahme aufgegriffen werden (z.T. Nr. 107, Nr. 116, Nr.
284, Nr. 381, Nr. 382, Nr. 383)

Sicherung der Qualität von (herstellerunabhängiger) Beratung ist insb. ab 2020 dringend notwendig:

Fachkräftesicherung für Gebäudesanierung (Aus-/Weiterbildung) fehlt. Könnte
ggf. auch unter „übergreifend“ erfasst werden. (s.o.: gerade nach 2020 wird das
Thema wichtig, da die Zahlen der Auszubildenden zurückgehen und gerade dann
zu wenig Fachkräfte zur Verfügung stehen). Maßnahmenvorschlag Nr. 282, Nr.
383 sind relevant. Partielle Handlungsmöglichkeiten des Bundes bestehen im Bereich der Aus-/Weiterbildung. Die Zuständigkeit für die Schulbildung liegt bei den
Bundesländern.  Verbleib: soweit Bundeszuständigkeit besteht, in der Arbeitsgruppe „Gebäude“ und/oder „übergreifend“ einbringen.
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
Qualitativ hochwertige aktive Beratung als Thema stärken. Dazu gehören auch
Aspekte wie Standards bei der Energieberatung sowie die Produktneutralität in
der Beratung oder auch die Frage: ist der Berater dafür ausgebildet, auch mit
älteren Menschen zu sprechen?  Verbleib: soweit Bundeszuständigkeit besteht,
in der Arbeitsgruppe „Gebäude“ und/oder „übergreifend“ einbringen

Ebenfalls zum Thema Beratung: Energieeffizienznetzwerke für Endverbraucher
im Sinne einer ganzheitlichen Beratung, die neben energetischen Aspekten auch
das Lebensumfeld und die finanzielle Situation von Personen berücksichtigen. 
Verbleib: Dies auch noch einmal in der Arbeitsgruppe einbringen, hierzu gibt es
bisher noch keinen Maßnahmenvorschlag
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Handlungsfeld Landwirtschaft / Landnutzung
Themencluster vorgeschlagener Maßnahmen im Handlungsfeld Landwirtschaft / Landnutzung

Verringerung des Bodenverbrauchs

Ausbau des Ökolandbaus

Moornutzung und –wiedervernässung

Minderung der Methanemissionen durch veränderte Fütterung

Umgang mit Lebensmitteln und Verringerung der Lebensmittelabfällen
Erste Maßnahmenübersicht (Arbeitsstand) in diesem Handlungsfeld:
KSP-L-01: Klimafreundliche Düngerstrategie
KSP-L-02: Aufbau und Stabilisierung des Humusgehaltes in landwirtschaftlich genutzten Böden durch Ökolandbau
KSP-L-03: Nationale Strategie Weideland zur Erhöhung des Kohlenstoffbestands in landwirtschaftlich genutzten Böden
KSP-L-04: Reduktion des Bodenverbrauchs
KSP-L-05: Moore als Kohlenstoffspeicher reaktivieren
KSP-L-06: Methanemissionen durch veränderte Fütterung reduzieren
KSP-L-07: Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030
KSP-L-08: Information zur Öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – staatliche Vorbildfunktion
Hinweise auf Lücken:

Forstwirtschaft fehlt (Maßnahmen Nr. 086, 091, 138, 306, 307). Es gibt Möglichkeiten
für den Bund, z.B. Holz in den eigenen Beschaffungsrichtlinien zu stärken oder Förderprogramme zur Nutzung von Holz auflegen. Ggf. könnte der Bund auch Einfluss
auf die Landesbauordnungen nehmen, um eine gleichwertige Nutzung von Holz im
Vergleich zu anderen Baustoffen anzustoßen – dies wäre aber juristisch zu prüfen.
Für die Ergänzung relevanter Maßnahmenvorschläge sollte die Dokumentation des
dazu durchgeführten Workshops noch einmal herangezogen werden  Eingereichte
Maßnahmenvorschläge enthielten keine Instrumente, die die Bundesregierung umsetzen kann. Austausch WI und AGDW
Sonstige Anmerkungen:

Die Erhöhung des Nadelholzanteils (Nr. 086) wird unterschiedlich gesehen.

Reduktion der Methanemissionen durch veränderte Fütterung (Nr. 006) wird kritisch
gesehen. Hierzu lieber eine systemische langfristige Maßnahme einbringen, die eine
kreislauforientierte Tierhaltung anvisiert.
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
Handlungsfeld übergreifende Themen
Themencluster vorgeschlagener Handlungsfeld übergreifender Maßnahmen

Klimaschutzgesetz

Unterstützung der Kommunen beim Klimaschutz

Ökologische Finanzreform

Konsum

Energiekennzeichnung
Erste Maßnahmenübersicht (Arbeitsstand):
KSP-Ü-01: Klimaschutzgesetz
KSP-Ü-02: Klimaneutrale Bundesverwaltung
KSP-Ü-03: Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe
KSP-Ü-04: Kommunen beim Klimaschutz unterstützen
KSP-Ü-05: Bildungskampagne klimafreundlicher Konsum
KSP-Ü-06: Ökologische Finanzreform im Bereich Klimaschutz und Energiewende
KSP-Ü-07: Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) erweitern und verschärfen
Hinweise auf Lücken:

Energiearmut lindern (Nr.207) fehlt. Diese wurde nicht aufgenommen, da die Maßnahmenwirkung eher kurzfristig ist. Die demographische Entwicklung aufnehmend
kann hier jedoch ein Teil der Bevölkerung beim Klimaschutz außen vor bleiben. Es
geht um die sozialpolitische Flankierung des Klimaschutzes; s.u. „übergreifende Diskussion zur Maßnahmenbewertung“  Verbleib: Zum Thema „Energiearmut lindern"
gehört auch der Maßnahmenvorschlag Nr. 006 ökologische Finanzreform. Die sozialpolitischen Auswirkungen wären bei der Maßnahmenbeschreibung /-bewertung im
Steckbrief zu berücksichtigen, ebenso die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.
Weitere Anmerkungen:

Bildungskampagne klimafreundlicher Konsum (Nr. 005): Diese sollte man übergreifender fassen (siehe oben) und ggf. neben der o.g. Kampagnen-Maßnahme weitere
ergänzen; dabei sind verschiedene Zielgruppen / Akteure, Themen (nicht nur Konsum) und Instrumente (nicht nur Kampagne) zu berücksichtigen. Es wird vorgeschlagen, die Maßnahme zu teilen und mit konkreten Maßnahmen auf Bundesebene zu
hinterlegen (bei einigen Themen, für die die Bundesregierung nicht zuständig ist, z.B.
Curricula in Schulen, kann der Bund bestenfalls Hinweise an die zuständigen Stellen
(z.B. die Länder) geben; dies eignet sich jedoch nicht als Maßnahme.) Handlungsspielräume z.B. im Bereich der außerschulischen Bildung / außerschulische Lernorte
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
sind aber zu prüfen.  Konkrete Vorschläge können zur entsprechenden Arbeitsgruppe mitgebracht werden

Zu klären, ob Fachkräftemangel hier bei „übergreifend“ oder bei „Gebäude“ gefasst
wird.
Weitere Hinweise zur Ausgestaltung:

Wertschöpfung und Klimaschutz zusammendenken

Im Workshop Industrie des Verbändeforums wurde angesprochen, dass die Gesellschaft mitgenommen werden muss. Es muss aufgezeigt werden, was die Dekarbonisierung für die Gesellschaft bedeuten, wie verändert sie den Alltag?

Digitalisierung ist ein großes Thema. Welche Anforderungen stellen wir zukünftig an
die Digitalisierung? Was kann die Bundesregierung dafür tun, dass dies mehr gefördert wird?  Maßnahme KSP-V-03 könnte entsprechend übergreifender gefasst werden.
Übergreifende Diskussion zur Maßnahmenbewertung:

Die Delegierten machen deutlich, dass die sozialpolitische Flankierung des Klimaschutzes, ebenso wie strukturpolitische Aspekte betroffener Industriezweige zwar nicht durch
konkrete Maßnahmenvorschläge adressiert wird, sie müssten jedoch bei der Maßnahmenbewertung im Hinterkopf bleiben.

Im Maßnahmensteckbrief werden im 3. Teil „Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung“ Bewertungskriterien benannt (vgl. Abbildung 5). Sozialpolitische Aspekte fallen
hier unter das Stichwort „Verteilungswirkung“.

Es wird befürchtet, dass dies zum Ausschlusskriterium für eigentlich wichtige Maßnahmen wird. Dabei können negative sozialpolitische Auswirkungen einer Maßnahme
durch entsprechend positive Auswirkungen anderer Maßnahmen aufgefangen werden,
so dass diese Maßnahmen in Summe sozialverträglich sind.

Es besteht die Überlegung, dies in einer gemeinsamen Präambel zum Empfehlungskatalog zu formulieren, um so deutlich zu machen, dass den Delegierten / Beteiligten die
Berücksichtigung dieser Aspekte wichtig ist. Vorgeschlagen wird, dass BMUB dies formuliert.  BMUB wird nichts zum Ergebnis der Beteiligung beitragen, sondern stellt nur
den Rahmen für den Beteiligungsprozess zur Verfügung. Entsprechende Aspekte wurden jedoch bereits im vorgelegten Impulspapier des BMUB vom Sommer 2015 thematisiert.
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Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
Abbildung 5 Maßnahmensteckbrief mit Bewertungskriterien
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
Vorstellung Bürgerdialog
Hr. Andreas Kleinsteuber, IKU, erläutert das Vorgehen im Bürgerdialog. Zur nächsten Sitzung
des Delegiertengremiums werden auch die dann gewonnenen Vertreter/innen der Bürger eingebunden. Am 14. November werden am „Tag des Bürgerdialogs“ 500 ausgewählte Bürgerinnen
und Bürger in fünf Städten in Deutschland Maßnahmenvorschläge erarbeiten, diese werden in
einem Online-Dialog kommentiert und fließen in einen Bürgerreport ein. Es wird mit 75 bis 100
Maßnahmenvorschlägen gerechnet, die z.T. Überschneidungen aufweisen werden. Die Maßnahmenvorschläge der Bürgerinnen und Bürger werden – nach Konsolidierung - mit dem bereits
vorliegenden Maßnahmenset zusammengeführt. Diese Zusammenführung kann im Delegiertengremium diskutiert werden.
Abbildung 6: Der Bürgerbeteiligungsprozess
Fragen:

Nach welchen Kriterien wurde ausgewählt, welche Institute die Beteiligungsverfahren
fachlich begleiten?  Antwort des BMUB: Es gab EU-weite öffentliche Ausschreibungen
und anschließend entsprechende Vergaben.

Wie reagieren die Bürgerinnen und Bürger auf die Ansprache? Sind sie leicht zur Teilnahme zu bewegen?  Antwort: Die Teilnehmerrekrutierung für das Thema Klimaschutz
ist angesichts anderer hochaktueller Debatten keine einfache Aufgabe.
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015

Wie haben Sie die Bürgerinnen und Bürger ausgewählt?  Antwort: Nach Zufallsauswahl
angerufen und Kriterien Alter, Geschlecht und Bildungsgrad abgefragt, um hier bestimmte Quoten zu erreichen. Danach können die Angerufenen Interesse bekunden und
erhalten Informationen. Auf dieser Basis entscheiden sie, ob sie sich über die Webseite
anmelden. Bisher zeigten sich rund 2.000 Personen an allen Standorten interessiert.

Erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Aufwandsentschädigung o.ä.?  Antwort: Die
Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich ehrenamtlich, sie erhalten lediglich eine Fahrtkostenpauschale.

Wenn ein Unternehmer als Bürger ausgewählt wird, wird der dann ausgeschlossen, weil
er nicht „nur“ Bürger im engeren Sinne ist?  Antwort: Interessenvertreter, z.B. mit Funktionen in einer Partei oder Geschäftsführer von Verbänden, werden ausgeschlossen.
Sonstige Unternehmer werden nicht ausgeschlossen.
Abschluss und Ausblick
Nächste Schritte:

Der Protokollentwurf wird an die Teilnehmenden versendet mit Bitte um Prüfung, ob alles
in der Sitzung Gesagte richtig dargestellt wurde. Auch alle gezeigten Präsentationen werden mit versendet.

Das abgestimmte Protokoll wird im Sinne der größtmöglichen Transparenz den Beteiligten der Foren zur Verfügung gestellt.

Die Termine im Februar für die zweite Dialogrunde werden den Teilnehmenden der Foren
noch einmal angekündigt

Zu den Arbeitsgruppen wird zeitnah eingeladen. Im Einladungstext sollte klar formuliert
werden, was der Auftrag ist.

Mind. 14 Tage vor den Arbeitsgruppensitzungen gehen den Teilnehmenden die relevanten Maßnahmenkurzbeschreibungen zu.

Die Arbeitsgruppen finden Ende November oder Anfang Dezember an dicht aufeinander
folgenden Tagen statt.
Ausblick auf die nächsten Monate:

Zweite Sitzung Delegiertengremiums am 23.1.2016

Dritte Sitzung des Delegiertengremiums am 18.3. und ggf. 19.3.2016

Abschließende Sitzung im Sommer 2016
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Protokoll der ersten Sitzung des Delegiertengremiums am 28. Oktober 2015
Terminübersicht für die gesamte Beteiligung:
Termin
was
wer
Delegierte
14.11.2015
Tag des Bürgerdialogs
Ende Nov /
Handlungsfeld-bezo-
Anf. Dez
gene Arbeitsgruppen
9.12.1015
16.01.2016
Redaktion Bürgerreport
15.02.2016
2. Dialogforum
17.02.2016
2. Dialogforum
24.02.2016
2. Dialogforum
18./19.03.
Abschlusssitzung De-
2016
legiertengremium
Übergabe der Empfehlungen an BMUB
Sommer
Rückmeldung der Bun-
2016
desregierung
2016
Abschlusskonferenz
Kommunen
Verbände
Bürger/innen
X
Bei Interesse
x
x
x
Bei Interesse
ris
2. Delegiertengremium
Herbst
länder
Side-Event COP21 Pa-
23.01.2016
Karwoche
Bundes-
Bürgerdelegierte
Alle Delegierten
X
x
X
Alle Delegierten
Bei Interesse
Bei Interesse
x
x
x
x
Verabschiedung:
Frau Dr. Fuentes Hutfilter, BMUB, verabschiedet die Teilnehmenden und würdigt die gute Diskussionsatmosphäre. Auch für die Bundesregierung ist dieser Prozess neu. Sie verspricht sich
viel vom Format des Delegiertengremiums. Frau Dr. Fuentes Hutfilter dankt den Teilnehmenden,
dass sie dieses so aktiv voranbringen. Sie ruft die Delegierten auf, ihre Aufgabe als Berichterstatter/innen weiterhin wahrzunehmen. Auch wenn die Kommunikation weitestgehend über das Projektteam läuft, wird es viele Gespräche zwischen den Delegierten und den von ihnen vertretenen
Gruppen geben.
Auch in Paris wird im Rahmen eines Side Events am 9.12. über den Klimaschutzplan und seinen
Erarbeitungsprozess berichtet. Diejenigen, die vor Ort sind, sind dazu herzlich eingeladen.
Frau Dr. Fuentes Hutfilter dankt dem Team von IFOK, WI, IKU, ifeu und Öko-Institut sowie allen
Teilnehmenden für ihre Beiträge und wünscht einen guten Heimweg.
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Teilnehmerliste
1
Organisation
Vertreter/in
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
Martin Krings
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
2
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landes-
Dr. Katrin Zimmermann
planung Rheinland-Pfalz
3
AGDW - Die Waldeigentümer e.V.
Dr. Guido Schwichtenberg
4
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
Anne Feldhusen
5
Bundesverband der Erneuerbaren Energien (BEE)
Ulf Sieberg
6
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)
Dr. Armin Rockholz
7
Germanwatch e.V.
Tobias Pforte-von Randow
8
Klima-Allianz Deutschland
Stefanie Langkamp
9
Verkehrsclub Deutschland (VCD)
Gerd Lottsiepen
10
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Frederik Moch
11
Stadt Osnabrück
Birgit Rademacher
12
Gemeinde Niestetal
Andreas Siebert
13
Stadt Ingolstadt
Dr. Rupert Ebner
Projektteam
BMUB
14
Franzjosef Schafhausen
15
BMUB
Dr. Ursula Fuentes Hutfilter
16
BMUB
Andrea Meyer
17
IFOK
Lena Judick
18
IFOK
Karina Speil
19
Wuppertal Institut
Christoph Zeiss
20
IKU
Andreas Kleinsteuber
21
Öko-Institut
Benjamin Greiner
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