Aktualisierungsübersicht GOZ-Kommentar Bundeszahnärztekammer Bundeszahnärztekammer, Oktober 2015 Aktualisierungsübersicht GOZ-Kommentar Bundeszahnärztekammer Stand: Oktober 2015 Nr. Bearbeitungsvermerk Betreff ergänzt Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen - zusätzlicher Anstrich CMD-Screening zur Überprüfung des Vorhandenseins spezifischer Symptome craniomandibulärer Dysfunktionen GOZ § 6 Abs. 1 37 0060 eingefügt "Erfolgt die Leistung zu Dokumentationszwecken, ist sie - ggf. auch mehrfach - berechnungsfähig, sofern die Dokumentation der weiteren Planung und Diagnose dient. 41 0060 gestrichen Abs. 3, Satz 1: In zahnmedizinischen Teilgebieten, die die Dokumentation der Anfangssituation, der Überwachung und Kontrolle des Behandlungsverlaufs und eine Schlussdokumentation zahnmedizinisch erfordern, ist die Erstellung von Kiefermodellen während einer Therapie auch mehrfach indiziert. 41 2130 ergänzt Für die Politur älterer Restaurationen kann diese Nummer immer in Ansatz gebracht werden auch dann, wenn sitzungsgleich an diesem Zahn an anderer Stelle eine neue Restauration gelegt wird. 71 4000 ergänzt Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen - zusätzlicher Anstrich CMD-Screening zur Überprüfung des Vorhandenseins spezifischer Symptome craniomandibulärer Dysfunktionen GOZ § 6 Abs. 1 0010 Seite Seite 1 von 3 134 Aktualisierungsübersicht GOZ-Kommentar Bundeszahnärztekammer Stand: Oktober 2015 4005 ergänzt Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen - zusätzlicher Anstrich CMD-Screening zur Überprüfung des Vorhandenseins spezifischer Symptome craniomandibulärer Dysfunktionen GOZ § 6 Abs. 1 135 5110 ergänzt Kommentar zur Leistungsbeschreibung Abs. 1 zusätzlicher zweiter Satz: Die 5110 stellt auf die Wiedereingliederung nach Wiederherstellung ab, beinhaltet diese jedoch nicht. 173 5110 ergänzt Kommentar zur Leistungsbeschreibung zusätzlich zwei Abschlusssätze: Auch die Wiederbefestigung einer implantatgestützten Brücke auf Grund einer gelockerten Verschraubung fällt unter diese Leistung. Das Auswechseln einer beschädigten Befestigungsschraube wird zusätzlich nach der Geb.-Nr. 9060 GOZ berechnet. 173 6090 Text ersetzt Die Gebührennummer ist neben den Nummern 6030, 6040 bzw. 6050 berechnungsfähig, allerdings nur außerhalb einer Wachstumsphase. Sie ist jedoch nicht an einen Vierjahreszeitraum gebunden. 215 6090 ergänzt zusätzlich berechnungsfähige Leistungen ergänzen um: - Lingualretainer 2698 GOÄ 215 7070 ergänzt Kommentar zur Leistungsbeschreibung vorletzter Absatz: Schienungen mit Drahtligaturen ohne Anwendung der Ätztechnik und ohne adhäsive Befestigung werden nach der Nummer 2697 (GOÄ) berechnet. 241 Seite 2 von 3 Aktualisierungsübersicht GOZ-Kommentar Bundeszahnärztekammer Stand: Oktober 2015 8000 ergänzt Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen - zusätzlicher Anstrich CMD-Screening zur Überprüfung des Vorhandenseins spezifischer Symptome craniomandibulärer Dysfunktionen GOZ § 6 Abs. 1 247 9060 ergänzt Kommentar zur Leistungsbeschreibung Nach dem 1. Satz neuer Satz: "Zu den Sekundärteilen zählen auch Befestigungsschrauben. Das gilt sowohl für Abutmentverschraubungen als auch Koronalverschraubungen." 266 Seite 3 von 3
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