Goz kommentar aktualisierungen

Aktualisierungsübersicht
GOZ-Kommentar Bundeszahnärztekammer
Bundeszahnärztekammer, Oktober 2015
Aktualisierungsübersicht
GOZ-Kommentar Bundeszahnärztekammer
Stand: Oktober 2015
Nr.
Bearbeitungsvermerk
Betreff
ergänzt
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen - zusätzlicher Anstrich CMD-Screening zur Überprüfung des Vorhandenseins spezifischer
Symptome craniomandibulärer Dysfunktionen GOZ § 6 Abs. 1
37
0060
eingefügt
"Erfolgt die Leistung zu Dokumentationszwecken, ist sie - ggf. auch
mehrfach - berechnungsfähig, sofern die Dokumentation der
weiteren Planung und Diagnose dient.
41
0060
gestrichen
Abs. 3, Satz 1: In zahnmedizinischen Teilgebieten, die die
Dokumentation der Anfangssituation, der Überwachung und
Kontrolle des Behandlungsverlaufs und eine Schlussdokumentation
zahnmedizinisch erfordern, ist die Erstellung von Kiefermodellen
während einer Therapie auch mehrfach indiziert.
41
2130
ergänzt
Für die Politur älterer Restaurationen kann diese Nummer immer in
Ansatz gebracht werden auch dann, wenn sitzungsgleich an
diesem Zahn an anderer Stelle eine neue Restauration gelegt wird.
71
4000
ergänzt
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen - zusätzlicher Anstrich CMD-Screening zur Überprüfung des Vorhandenseins spezifischer
Symptome craniomandibulärer Dysfunktionen GOZ § 6 Abs. 1
0010
Seite
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134
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GOZ-Kommentar Bundeszahnärztekammer
Stand: Oktober 2015
4005
ergänzt
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen - zusätzlicher Anstrich CMD-Screening zur Überprüfung des Vorhandenseins spezifischer
Symptome craniomandibulärer Dysfunktionen GOZ § 6 Abs. 1
135
5110
ergänzt
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Abs. 1
zusätzlicher zweiter Satz:
Die 5110 stellt auf die Wiedereingliederung nach Wiederherstellung
ab, beinhaltet diese jedoch nicht.
173
5110
ergänzt
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
zusätzlich
zwei Abschlusssätze:
Auch die Wiederbefestigung einer implantatgestützten Brücke auf
Grund einer gelockerten Verschraubung fällt unter diese Leistung.
Das Auswechseln einer beschädigten Befestigungsschraube wird
zusätzlich nach der Geb.-Nr. 9060 GOZ berechnet.
173
6090
Text ersetzt
Die Gebührennummer ist neben den Nummern 6030, 6040 bzw. 6050
berechnungsfähig, allerdings nur außerhalb einer Wachstumsphase.
Sie ist jedoch nicht an einen Vierjahreszeitraum gebunden.
215
6090
ergänzt
zusätzlich berechnungsfähige Leistungen ergänzen um:
- Lingualretainer
2698 GOÄ
215
7070
ergänzt
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
vorletzter Absatz: Schienungen mit Drahtligaturen ohne Anwendung
der Ätztechnik und ohne adhäsive Befestigung werden nach der
Nummer 2697 (GOÄ) berechnet.
241
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GOZ-Kommentar Bundeszahnärztekammer
Stand: Oktober 2015
8000
ergänzt
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen - zusätzlicher Anstrich CMD-Screening zur Überprüfung des Vorhandenseins spezifischer
Symptome craniomandibulärer Dysfunktionen GOZ § 6 Abs. 1
247
9060
ergänzt
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Nach dem 1. Satz neuer Satz:
"Zu den Sekundärteilen zählen auch Befestigungsschrauben. Das
gilt sowohl für Abutmentverschraubungen als auch
Koronalverschraubungen."
266
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