Barbara Weis-Müller Gefäßchirurgie und Schwangerschaft 16.09

Gefäßchirurgie und Schwangerschaft
Präsentation einer Umfrage
der DGG
Münster 16.09.2015
Barbara Weis-Müller, Rita Huber,
Kommission Familie und Beruf, DGG
Interessenkonflikte
Ich gebe folgende wirtschaftliche Beziehungen mit Unternehmen der
Gesundheitswirtschaft (Arzneimittel-/Medizinproduktindustrie) an:
Berater/Gutachter
Wissenschaftlicher Beirat
Honorartätigkeit
Drittmittel (Forschung)
Geschäftsanteile, Aktien/Fonds
Vortrags-/Schulungstätigkeit
Eigentümerinteresse (Patent/Lizenz)
Keine
die Medizin wird weiblich……
Frauenanteil in der
Medizin
40%
Chirurgie
17%
Gefäßchirurgie 25%
Bundesärztekammer
http:www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.3.1667.11372.11375
Umfrage der DGG 2015
41% der Gefäßchirurginnen haben Kinder
29% der Mütter und 78% der Nicht-Mütter
wünschen sich (weitere) Kinder
Vereinbarkeit Familie und Beruf ?
Schwangerschaft & Gefäßchirurgie ?
Aleed S et al 2015 Gefässchirurgie 20:74-77
Nach Bekanntwerden der Schwangerschaft
unterliegt die erwerbstätige Mutter
Mutterschutzgesetz-MuSchG seit 6.2.1952
ergänzt durch:
Verordnung zum Schutz der Mütter am ArbeitsplatzMuSchArbV
Mutterschutzrichtlinienverordnung-MuSchRiV
Nach Bekanntwerden der Schwangerschaft
meldet der Arbeitgeber die Schwangerschaft dem
Landesamt für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsamt).
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung des
Arbeitsplatzes der werdenden Mutter vornehmen und das
Ergebnis der Behörde mitteilen (Betriebsarzt).
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist
die Gefahren einzuschätzen
die Festlegung von erforderlichen Schutzmaßnahmen
die Festlegung von evtl. Beschäftigungsverboten
Beschäftigungsverbote
Partiell
für bestimmte Tätigkeiten
Komplett
komplette Freistellung von allen
beruflichen Tätigkeiten
Komplettes Beschäftigungsverbot
Individuell
auf die Schwangere bezogen
z.B. Risikoschwangerschaft
Generell
Arbeitsplatzbezogen, nach
Gefährdungsbeurteilung durch Arbeitgeber
Generelles komplettes Beschäftigungsverbot
Schwangere hat Anspruch auf volles Arbeitsentgelt
(Mutterschutzlohn).
Arbeitgeber kann auf Antrag die Zahlung über das
Umlageverfahren 2 von der Krankenkasse
zurückerstattet bekommen.
Umfrage der DGG
Kommission Familie und Beruf
Fragebögen
versendet
305
zurückerhalten
100
Bis jetzt keine Schwangerschaft
Eine oder mehrere Schwangerschaften
54 Kliniken
46 Kliniken
33%
Anzahl der Schwangerschaften pro Klinik
Zahl der Schwangerschaften
72 Schwangerschaften in 100 Kliniken
5
1
4
1
3
3
2
15
1
27
0
54
Zahl der Kliniken
Ausbildungsstand der schwangeren Ärztin
Ausbildungsstand
schwangere
Ärztinnen
Prozent (%)
unbekannt
3
4%
Common Trunk
8
11%
Assistenzärztin
38
53%
Fachärztin
11
15%
Oberärztin
12
17%
zusammen
72
100%
Umfrage der DGG
Kommission Familie und Beruf
Kliniken mit Schwangerschaften
46
100%
Generelles Beschäftigungsverbot
mit kompletter Freistellung
12
26%
Partielles Beschäftigungsverbot
für bestimmte Tätigkeiten
34
74%
erlaubte Tätigkeiten
Partielles
Beschäftigungsverbot
34
100%
Administrative Tätigkeit
34
100%
Duplexsonografie
34
100%
Blutabnahmen, i.v. Zugänge
Verbände
- Aseptisch
- Septisch
- Problemkeime
13
38%
27
6
5
79%
18%
15%
erlaubte Tätigkeiten
Partielles
Beschäftigungsverbot
34
100%
Offene Operationen
9
27%
alle Narkoseformen
2
6%
ohne Serologie (HCV, HIV)
Narkose intravenös,
Regionalanästhesie
2
6%
7
21%
Serologie erforderlich
Interventionelle OP
Angiografie
7
21%
0
0%
Resümee
Letztendlich bleibt ein Spannungsfeld
zwischen einer erfüllten beruflichen
Tätigkeit in der Schwangerschaft und der
größtmöglichen Sicherheit für die
werdende Mutter und das ungeborenes
Kind.