Gefäßchirurgie und Schwangerschaft Präsentation einer Umfrage der DGG Münster 16.09.2015 Barbara Weis-Müller, Rita Huber, Kommission Familie und Beruf, DGG Interessenkonflikte Ich gebe folgende wirtschaftliche Beziehungen mit Unternehmen der Gesundheitswirtschaft (Arzneimittel-/Medizinproduktindustrie) an: Berater/Gutachter Wissenschaftlicher Beirat Honorartätigkeit Drittmittel (Forschung) Geschäftsanteile, Aktien/Fonds Vortrags-/Schulungstätigkeit Eigentümerinteresse (Patent/Lizenz) Keine die Medizin wird weiblich…… Frauenanteil in der Medizin 40% Chirurgie 17% Gefäßchirurgie 25% Bundesärztekammer http:www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.3.1667.11372.11375 Umfrage der DGG 2015 41% der Gefäßchirurginnen haben Kinder 29% der Mütter und 78% der Nicht-Mütter wünschen sich (weitere) Kinder Vereinbarkeit Familie und Beruf ? Schwangerschaft & Gefäßchirurgie ? Aleed S et al 2015 Gefässchirurgie 20:74-77 Nach Bekanntwerden der Schwangerschaft unterliegt die erwerbstätige Mutter Mutterschutzgesetz-MuSchG seit 6.2.1952 ergänzt durch: Verordnung zum Schutz der Mütter am ArbeitsplatzMuSchArbV Mutterschutzrichtlinienverordnung-MuSchRiV Nach Bekanntwerden der Schwangerschaft meldet der Arbeitgeber die Schwangerschaft dem Landesamt für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsamt). Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der werdenden Mutter vornehmen und das Ergebnis der Behörde mitteilen (Betriebsarzt). Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist die Gefahren einzuschätzen die Festlegung von erforderlichen Schutzmaßnahmen die Festlegung von evtl. Beschäftigungsverboten Beschäftigungsverbote Partiell für bestimmte Tätigkeiten Komplett komplette Freistellung von allen beruflichen Tätigkeiten Komplettes Beschäftigungsverbot Individuell auf die Schwangere bezogen z.B. Risikoschwangerschaft Generell Arbeitsplatzbezogen, nach Gefährdungsbeurteilung durch Arbeitgeber Generelles komplettes Beschäftigungsverbot Schwangere hat Anspruch auf volles Arbeitsentgelt (Mutterschutzlohn). Arbeitgeber kann auf Antrag die Zahlung über das Umlageverfahren 2 von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Umfrage der DGG Kommission Familie und Beruf Fragebögen versendet 305 zurückerhalten 100 Bis jetzt keine Schwangerschaft Eine oder mehrere Schwangerschaften 54 Kliniken 46 Kliniken 33% Anzahl der Schwangerschaften pro Klinik Zahl der Schwangerschaften 72 Schwangerschaften in 100 Kliniken 5 1 4 1 3 3 2 15 1 27 0 54 Zahl der Kliniken Ausbildungsstand der schwangeren Ärztin Ausbildungsstand schwangere Ärztinnen Prozent (%) unbekannt 3 4% Common Trunk 8 11% Assistenzärztin 38 53% Fachärztin 11 15% Oberärztin 12 17% zusammen 72 100% Umfrage der DGG Kommission Familie und Beruf Kliniken mit Schwangerschaften 46 100% Generelles Beschäftigungsverbot mit kompletter Freistellung 12 26% Partielles Beschäftigungsverbot für bestimmte Tätigkeiten 34 74% erlaubte Tätigkeiten Partielles Beschäftigungsverbot 34 100% Administrative Tätigkeit 34 100% Duplexsonografie 34 100% Blutabnahmen, i.v. Zugänge Verbände - Aseptisch - Septisch - Problemkeime 13 38% 27 6 5 79% 18% 15% erlaubte Tätigkeiten Partielles Beschäftigungsverbot 34 100% Offene Operationen 9 27% alle Narkoseformen 2 6% ohne Serologie (HCV, HIV) Narkose intravenös, Regionalanästhesie 2 6% 7 21% Serologie erforderlich Interventionelle OP Angiografie 7 21% 0 0% Resümee Letztendlich bleibt ein Spannungsfeld zwischen einer erfüllten beruflichen Tätigkeit in der Schwangerschaft und der größtmöglichen Sicherheit für die werdende Mutter und das ungeborenes Kind.
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