Fotolia_© Photographee.eu Beschäftigungsverbote für werdende Mütter Allgemeine Regelungen Meine AK. Ganz groß für mich da. AK-Hotline T 05 7799-0 BeschäftigungsverbotefürwerdendeMütter Beschäftigung Sachlage Auswirkung ArbeitenimStehen NachAblaufder20.Schwangerschaftswochemehr als4Stundentäglich ArbeiteninständigemSitzen Zwangshaltung,diezurÜbermüdungderGelenke undVerkrampfungderMuskulaturführenkann HebenundTragenvonLasten Regelmäßigüber5kgbzw.gelegentlichmehrals 10kgohnemechanischeHilfsmittel Regelmäßigüber8kgbzw.gelegentlichmehrals 15kgohnemechanischeHilfsmittel Arbeitsinspektoratentscheidet,obTätigkeit schädlichistodernicht Nichterlaubt;Sitzgelegenheitenmüssen auchdavorbereitsvorhandenund zugänglichsein GelegenheitzukurzenUnterbrechungen mussgegebensein,ansonstenistTätigkeit nichterlaubt Nichterlaubt SchiebenundZiehenvonLasten ArbeitenmithäufigenStrecken, Beugen,Hocken,Bückenund Erschütterungen ArbeitenbeiHitze,KälteoderNässe ArbeitenunterZeit-und Leistungsdruck(Akkord,Fließband,…) Arbeitenmit gesundheitsgefährdendenStoffen ArbeitenmitBerufskrankheitsgefahr Arbeitenmitbesonders belästigendenGerüchenoder besonderenpsychischenBelastungen ArbeitenaufBeförderungsmitteln Arbeitenmitbesonderer Unfallgefährdung SonstigeArbeiten Gastronomie AndereBranchen VerbotvonÜberstunden MaximaleArbeitszeitgrenzen: • Tagesarbeitszeit:9Stunden • Wochenarbeitszeit:40Stunden ArbeitgeberInmusswerdenderMutter dieMöglichkeitgebensichauszuruhen EgalobdurchArbeitsvorgangverursachtoder KlimazustandamArbeitsplatz z.B.:Wäschereien,Küchen, Lebensmittelproduktionsbetriebe,… NachAblaufder20.Schwangerschaftswoche Egalobfeste,flüssige,staub-,oderdampfförmige StoffeoderStrahlen,beideneneineSchädigung nichtausgeschlossenwerdenkann Z.B.:Infektionskrankheiten,Erkrankungendurch Phosphor,Quecksilber,ionisierendeStrahlen,… ArbeitsinspektoraterstelltGutachtenoderholt diesesbeiAmtsarzteinundstelltdannfest,ob Schädlichkeitgegebenistodernicht Z.B.:Taxifahrerin,Schaffnerin,Stewardess, Zugbegleiterin,… Z.B.:ArbeitenaufLeitern,aufGerüsten,auf sonstigenerhöhtenStandplätzen,… ImZweifelstelltArbeitsinspektoratfest,ob Beschäftigungsverbotvorliegt WerdendeMutteristTabakrauchausgesetzt WerdendeMutterrauchtselbstnicht VerbotderNachtarbeit KeineBeschäftigungzwischen20Uhr und6Uhr Ausnahmenbis22Uhr: Schichtbetriebe • Verkehrswesen • Krankenanstalten • Musikaufführungen, • Theatervorstellungenu.ä.(auf AntragderArbeitgeberInnenbis 23Uhr) Gastgewerbe(aufAntragder • ArbeitgeberInnenimEinzelfall) Ruhemöglichkeiten DieLängederRuhepauseliegtimBefindender werdendenMutter Nichterlaubt EventuellerlaubtoderandereTätigkeiten imRahmendesDienstvertragesausüben WerdendeMutterdarfbeiderArbeit keinenschädlichenEinwirkungen ausgesetztwerden Nichterlaubt,umBelastungendes OrganismusundStresssituationen entgegenzuwirken Nichterlaubt;andereTätigkeitenim RahmendesDienstvertragesausüben AndereTätigkeitenimRahmendes Dienstvertragesausüben EventuellerlaubtoderandereTätigkeiten imRahmendesDienstvertragesausüben Nichterlaubt Ausnahme:derWegvonundzurArbeit Nichterlaubt;andereTätigkeitenim RahmendesDienstvertragesausüben Beschäftigungsverbotoderkeines SofortigeFreistellungundbeiAnspruch WochengeldvomKrankenversicherungsträgergemäßTabakgesetz RäumlicheTrennungoder.Rauchverbot VerbotderSonn-undFeiertagsarbeit Ausnahmen: durchgehende • Schichtbetriebe Gastgewerbe • Musikaufführungen, • Theatervorstellungen Kleinstbetriebe(bis5 • ArbeitnehmerInnen) unterbestimmten Voraussetzungen RuhepausegiltalsArbeitszeit,außerdiese fälltineineunbezahltePause Mutterschutz(=absolutesBeschäftigungsverbotmitAnspruchaufWochengeld) 8Wochenvorundnach BeiMehrlingsgeburten,Frühgeburtenund Beiwenigerals8WochenvorderGeburt, voraussichtlicherbzw.tatsächlicher Kaiserschnittmind.12WochennachGeburt wirddieseZeitandie8Wochendanach Entbindung angehängt,abermax.16Wochensind möglich VorgezogenerMutterschutz(=Frühkarenz) BeiGefahrfürLebenundGesundheit NurbeiVorlageeinerFachärztlichenBestätigung FürdieseFreistellungwirdein vonMutterundKind,kannbereitsvor vom/vonderArzt/ÄrztinderArbeitsinspektion „vorgezogenesWochengeld“vonder dem8-wöchigenBeschäftigungsverbot bzw.vom/vonderAmtsarzt/Amtsärztin zuständigenKrankenkassebezahlt einefrühereDienstfreistellungverfügt werden
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