Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

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Beschäftigungsverbote
für werdende Mütter
Allgemeine Regelungen
Meine AK. Ganz groß für mich da. AK-Hotline T 05 7799-0
BeschäftigungsverbotefürwerdendeMütter
Beschäftigung
Sachlage
Auswirkung
ArbeitenimStehen
NachAblaufder20.Schwangerschaftswochemehr
als4Stundentäglich
ArbeiteninständigemSitzen
Zwangshaltung,diezurÜbermüdungderGelenke
undVerkrampfungderMuskulaturführenkann
HebenundTragenvonLasten
Regelmäßigüber5kgbzw.gelegentlichmehrals
10kgohnemechanischeHilfsmittel
Regelmäßigüber8kgbzw.gelegentlichmehrals
15kgohnemechanischeHilfsmittel
Arbeitsinspektoratentscheidet,obTätigkeit
schädlichistodernicht
Nichterlaubt;Sitzgelegenheitenmüssen
auchdavorbereitsvorhandenund
zugänglichsein
GelegenheitzukurzenUnterbrechungen
mussgegebensein,ansonstenistTätigkeit
nichterlaubt
Nichterlaubt
SchiebenundZiehenvonLasten
ArbeitenmithäufigenStrecken,
Beugen,Hocken,Bückenund
Erschütterungen
ArbeitenbeiHitze,KälteoderNässe
ArbeitenunterZeit-und
Leistungsdruck(Akkord,Fließband,…)
Arbeitenmit
gesundheitsgefährdendenStoffen
ArbeitenmitBerufskrankheitsgefahr
Arbeitenmitbesonders
belästigendenGerüchenoder
besonderenpsychischenBelastungen
ArbeitenaufBeförderungsmitteln
Arbeitenmitbesonderer
Unfallgefährdung
SonstigeArbeiten
Gastronomie
AndereBranchen
VerbotvonÜberstunden
MaximaleArbeitszeitgrenzen:
•
Tagesarbeitszeit:9Stunden
•
Wochenarbeitszeit:40Stunden
ArbeitgeberInmusswerdenderMutter
dieMöglichkeitgebensichauszuruhen
EgalobdurchArbeitsvorgangverursachtoder
KlimazustandamArbeitsplatz
z.B.:Wäschereien,Küchen,
Lebensmittelproduktionsbetriebe,…
NachAblaufder20.Schwangerschaftswoche
Egalobfeste,flüssige,staub-,oderdampfförmige
StoffeoderStrahlen,beideneneineSchädigung
nichtausgeschlossenwerdenkann
Z.B.:Infektionskrankheiten,Erkrankungendurch
Phosphor,Quecksilber,ionisierendeStrahlen,…
ArbeitsinspektoraterstelltGutachtenoderholt
diesesbeiAmtsarzteinundstelltdannfest,ob
Schädlichkeitgegebenistodernicht
Z.B.:Taxifahrerin,Schaffnerin,Stewardess,
Zugbegleiterin,…
Z.B.:ArbeitenaufLeitern,aufGerüsten,auf
sonstigenerhöhtenStandplätzen,…
ImZweifelstelltArbeitsinspektoratfest,ob
Beschäftigungsverbotvorliegt
WerdendeMutteristTabakrauchausgesetzt
WerdendeMutterrauchtselbstnicht
VerbotderNachtarbeit
KeineBeschäftigungzwischen20Uhr
und6Uhr
Ausnahmenbis22Uhr:
Schichtbetriebe
•
Verkehrswesen
•
Krankenanstalten
•
Musikaufführungen,
•
Theatervorstellungenu.ä.(auf
AntragderArbeitgeberInnenbis
23Uhr)
Gastgewerbe(aufAntragder
•
ArbeitgeberInnenimEinzelfall)
Ruhemöglichkeiten
DieLängederRuhepauseliegtimBefindender
werdendenMutter
Nichterlaubt
EventuellerlaubtoderandereTätigkeiten
imRahmendesDienstvertragesausüben
WerdendeMutterdarfbeiderArbeit
keinenschädlichenEinwirkungen
ausgesetztwerden
Nichterlaubt,umBelastungendes
OrganismusundStresssituationen
entgegenzuwirken
Nichterlaubt;andereTätigkeitenim
RahmendesDienstvertragesausüben
AndereTätigkeitenimRahmendes
Dienstvertragesausüben
EventuellerlaubtoderandereTätigkeiten
imRahmendesDienstvertragesausüben
Nichterlaubt
Ausnahme:derWegvonundzurArbeit
Nichterlaubt;andereTätigkeitenim
RahmendesDienstvertragesausüben
Beschäftigungsverbotoderkeines
SofortigeFreistellungundbeiAnspruch
WochengeldvomKrankenversicherungsträgergemäßTabakgesetz
RäumlicheTrennungoder.Rauchverbot
VerbotderSonn-undFeiertagsarbeit
Ausnahmen:
durchgehende
•
Schichtbetriebe
Gastgewerbe
•
Musikaufführungen,
•
Theatervorstellungen
Kleinstbetriebe(bis5
•
ArbeitnehmerInnen)
unterbestimmten
Voraussetzungen
RuhepausegiltalsArbeitszeit,außerdiese
fälltineineunbezahltePause
Mutterschutz(=absolutesBeschäftigungsverbotmitAnspruchaufWochengeld)
8Wochenvorundnach
BeiMehrlingsgeburten,Frühgeburtenund
Beiwenigerals8WochenvorderGeburt,
voraussichtlicherbzw.tatsächlicher
Kaiserschnittmind.12WochennachGeburt
wirddieseZeitandie8Wochendanach
Entbindung
angehängt,abermax.16Wochensind
möglich
VorgezogenerMutterschutz(=Frühkarenz)
BeiGefahrfürLebenundGesundheit
NurbeiVorlageeinerFachärztlichenBestätigung
FürdieseFreistellungwirdein
vonMutterundKind,kannbereitsvor vom/vonderArzt/ÄrztinderArbeitsinspektion
„vorgezogenesWochengeld“vonder
dem8-wöchigenBeschäftigungsverbot bzw.vom/vonderAmtsarzt/Amtsärztin
zuständigenKrankenkassebezahlt
einefrühereDienstfreistellungverfügt
werden