Der Trend geht übrigens hin zu größeren Öfen mit kleinerer Leistung! Grund ist, daß der Kaminofen mit der richtigen Leistung für Ihr Wohnzimmer (z.B. mit 5kw), auf 50 Quadratmeter Wohnfläche mickrig aussieht, eine Folge der besseren Gebäude- Isolierung und der besseren Brenntechnik Machen sie also nicht den Fehler und kaufen sie den Ofen nach Optik und Preis, sondern schauen sie auch auf die notwendige Leistung. ZUR TABELLE: * Bei einem Raum mit einer Grundhöhe von 2.50 m. Abhängig von Isolation oder Winddichte etc. Raum m2* Raum m3** Holz/h*** 5kW 50-80 m2 125-200m3 1,6 kg 6kW 60-90 m2 150-225m3 1,8 kg 7kW 70-104 m2 175-260m3 2,2 kg 8kW 80-120 m2 200-300m3 2,6 kg 9kW 90-136 m2 225-340m3 2,9 kg 10kW 100-164 m2 250-410m3 3,2 kg **Abhängig von Isolation oder Winddichte etc. *** Buchenholz <20% Restfeuchte, Verbrauch pro Stunde. Eine Schornstein - Berechnung nach DIN 4705 (EN 13384-1) ist ratsam. Werte wie Abgasmassenstrom, Abgastemperatur , min. Druck und die Rohr- und Schornsteinparameter gehen in eine komplexe Berechnung ein. Vermeiden Sie lange waagerechte Rohrstrecken und viele Knicke. Runde Bögen (leider teuer) sind besser als rechtwinklige 90 Grad- Stücke. Was mit der Asche ist? Kein Thema: Wenn Sie Holz heizen fällt nur cirka 1 Prozent des Holzvolumens als Asche an. Lassen Sie die Asche im Brennraum, die Verbrennung ist so viel besser und die Glut kann sich darin halten. Natürlich können Sie auch mit Brikett heizen, doch deren Reste sind voluminös und für den Garten giftig. Beschwerdefälle zeigen immer wieder, dass das verbrennen von Holz und anderen festen Brennstoffen zu einer Belastung für Mensch und Umwelt wird. Schuld daran sind in der Regel ungeeignete Feuerstätten, eine oftmals falsche Bedienung oder ein ungeeigneter Brennstoff bzw. zu feuchtes Holz. Es liegt also in der Eigenverantwortung jedes Mitbürgers, seine Feststofffeuerstätte so zu betreiben, dass keine Probleme und Nachbarschaftsbeschwerden auftreten und eine saubere und umweltverträgliche Verbrennung in der Feuerstätte stattfindet. © M. Schulenburg Nachfolgend einige Abstände, die freistehende Feuerstätten von brennbaren Baustoffen und Bauteilen einhalten müssen: Verbindungsstücke müssen zu brennbaren Bauteilen einen Abstand von 40 cm einhalten. Zu untergeordneten Bauteilen genügt ein Abstand von 20 cm. Werden die Verbindungsstücke mind. 2 cm mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt, reduziert sich der Abstand auf ¼. Führen Verbindungsstücke durch brennbare Wände, so ist die Wand in einem Umkreis von mind. 20 cm aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit herzustellen oder es ist ein Abstand von mind. 20 cm durch ein Schutzrohr aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen sicherzustellen. Auf brennbaren Wänden oder Wandverkleidungen dürfen durch die Feuerstätte keine höheren Temperaturen als 85° C entstehen. Der Abstand, den der Kaminofen einhalten muß, geht aus der Aufstellanleitung hervor. In der Regel sind es 20 – 40 cm. Dieser Abstand kann mit einem, von beiden Seiten hinterlüfteten, formbeständigen und nicht brennbarem Strahlungsschutz auf die Hälfte reduziert werden. Brennbare Fußböden im Bereich der Kaminöfen sind durch einen ausreichend dicken Belag aus nicht brennbaren Baustoffen nach vorne 50 cm und seitlich jeweils 30 cm zu schützen. Schornsteinquerschnitt ca. 180cm² bis 400cm², je nach Ofen und wirksamer Höhe; vorher unbedingt mit Ihrem Schornsteinfeger klären. Die Rückwand kann tapeziert bleiben. Steckdosen und Fußleisten stellen ebenfalls keine Brandgefahr dar. Verbrennungsluft für die Feuerstätte Feuerstätten dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, deren Rauminhalt (4 m³ pro 1 KW Nennwärmeleistung der Feuerstätte) und natürlicher Luftwechsel (Fenster oder Tür ins Freie) sicherstellen, daß der Aufstellraum ausreichend gelüftet und der Feuerstätte ausreichend Verbrennungsluft zugeführt wird, oder die eine ins Freie führende Lüftungsöffnung von mind. 150 cm² haben. Feuerstätten dürfen nicht in Wohnungen oder Räumen aufgestellt werden, aus denen Dunstabzugsanlagen oder andere Anlagen mit Hilfe von Ventilatoren Luft absaugen, es sei denn, die Betriebssicherheit wird durch eine geeignete Lüftungsanlage sichergestellt. Da die Ventilatoren, die auch in Dunstabzugsanlagen eingebaut sind, einen höheren Unterdruck als der Schornstein erzeugen können, besteht die Gefahr von hochgiftigem Abgasaustritt in den Aufstellraum der Feuerstätte. Ein gemeinsamer, gefahrloser Betrieb kann nur unter folgenden Voraussetzungen genehmigt werden: 1. Es wird eine Dunstabzugsanlage verwendet, die nur im Umluftbetrieb arbeitet. 2. Die Dunstabzugsanlage oder der Ventilator wird über einen Unterbrecherkontakt an einem Fenster so geschaltet, daß er nur in Betrieb gehen kann, wenn das Fenster geöffnet ist. 3. Es wird ein Zuluftelement eingebaut, durch das die abgeführte Luft automatisch nachströmen kann. Gesetze und Vorschriften verändern sich – ein Infoblatt kann deshalb keine Beratung ersetzen Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, bevor Sie sich einen Ofen kaufen. © M. Schulenburg
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