Kaminofen mit der richtigen Leistung für Ihr Wohnzimmer (zB mit 5kw)

Der Trend geht übrigens hin zu größeren Öfen mit kleinerer Leistung! Grund ist, daß der
Kaminofen mit der richtigen Leistung für Ihr Wohnzimmer (z.B. mit 5kw), auf 50 Quadratmeter
Wohnfläche mickrig aussieht, eine Folge der besseren Gebäude- Isolierung und der
besseren Brenntechnik
Machen sie also nicht den
Fehler und kaufen sie den Ofen
nach Optik und Preis, sondern
schauen sie auch auf die
notwendige Leistung.
ZUR TABELLE:
* Bei einem Raum mit einer
Grundhöhe von 2.50 m. Abhängig
von Isolation oder Winddichte etc.
Raum m2*
Raum m3** Holz/h***
5kW
50-80 m2
125-200m3
1,6 kg
6kW
60-90 m2
150-225m3
1,8 kg
7kW
70-104 m2
175-260m3
2,2 kg
8kW
80-120 m2
200-300m3
2,6 kg
9kW
90-136 m2
225-340m3
2,9 kg
10kW
100-164 m2
250-410m3
3,2 kg
**Abhängig von Isolation oder Winddichte etc.
*** Buchenholz <20% Restfeuchte, Verbrauch pro Stunde.
Eine Schornstein - Berechnung nach DIN 4705 (EN 13384-1) ist ratsam. Werte wie
Abgasmassenstrom, Abgastemperatur , min. Druck und die Rohr- und Schornsteinparameter
gehen in eine komplexe Berechnung ein.
Vermeiden Sie lange waagerechte Rohrstrecken und viele Knicke. Runde Bögen (leider
teuer) sind besser als rechtwinklige 90 Grad- Stücke.
Was mit der Asche ist? Kein Thema: Wenn Sie Holz heizen fällt nur cirka 1 Prozent des
Holzvolumens als Asche an. Lassen Sie die Asche im Brennraum, die Verbrennung ist so
viel besser und die Glut kann sich darin halten. Natürlich können Sie auch mit Brikett heizen,
doch deren Reste sind voluminös und für den Garten giftig.
Beschwerdefälle zeigen immer wieder, dass das verbrennen von Holz und anderen festen
Brennstoffen zu einer Belastung für Mensch und Umwelt wird. Schuld daran sind in der Regel
ungeeignete Feuerstätten, eine oftmals falsche Bedienung oder ein ungeeigneter Brennstoff
bzw. zu feuchtes Holz. Es liegt also in der Eigenverantwortung jedes Mitbürgers, seine
Feststofffeuerstätte so zu betreiben, dass keine Probleme und Nachbarschaftsbeschwerden
auftreten und eine saubere und umweltverträgliche Verbrennung in der Feuerstätte
stattfindet.
©
M. Schulenburg
Nachfolgend einige Abstände, die freistehende Feuerstätten von brennbaren Baustoffen und
Bauteilen einhalten müssen:
Verbindungsstücke müssen zu brennbaren Bauteilen einen Abstand von 40 cm einhalten. Zu untergeordneten
Bauteilen genügt ein Abstand von 20 cm. Werden die Verbindungsstücke mind. 2 cm mit nichtbrennbaren Dämmstoffen
ummantelt, reduziert sich der Abstand auf ¼.
Führen Verbindungsstücke durch brennbare Wände, so ist
die Wand in einem Umkreis von mind. 20 cm aus
nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen geringer
Wärmeleitfähigkeit herzustellen oder es ist ein Abstand von
mind. 20 cm durch ein Schutzrohr aus nichtbrennbaren,
formbeständigen Baustoffen sicherzustellen.
Auf brennbaren Wänden oder Wandverkleidungen dürfen
durch die Feuerstätte keine höheren Temperaturen als 85° C
entstehen. Der Abstand, den der Kaminofen einhalten muß, geht
aus der Aufstellanleitung hervor.
In der Regel sind es 20 – 40 cm.
Dieser Abstand kann mit einem, von beiden Seiten
hinterlüfteten, formbeständigen und nicht brennbarem
Strahlungsschutz auf die Hälfte reduziert werden.
Brennbare Fußböden im Bereich der Kaminöfen sind durch
einen ausreichend dicken Belag aus nicht brennbaren
Baustoffen nach vorne 50 cm und seitlich jeweils 30 cm zu
schützen.
Schornsteinquerschnitt ca. 180cm² bis 400cm², je nach Ofen und wirksamer Höhe; vorher unbedingt mit Ihrem Schornsteinfeger
klären.
Die Rückwand kann tapeziert bleiben. Steckdosen und Fußleisten stellen ebenfalls keine Brandgefahr dar.
Verbrennungsluft für die Feuerstätte
Feuerstätten dürfen nur in Räumen aufgestellt werden, deren Rauminhalt (4 m³ pro 1 KW Nennwärmeleistung der
Feuerstätte) und natürlicher Luftwechsel (Fenster oder Tür ins Freie) sicherstellen, daß der Aufstellraum ausreichend
gelüftet und der Feuerstätte ausreichend Verbrennungsluft zugeführt wird, oder die eine ins Freie führende Lüftungsöffnung von
mind. 150 cm² haben.
Feuerstätten dürfen nicht in Wohnungen oder Räumen aufgestellt werden, aus denen Dunstabzugsanlagen oder
andere Anlagen mit Hilfe von Ventilatoren Luft absaugen, es sei denn, die Betriebssicherheit wird durch eine
geeignete Lüftungsanlage sichergestellt.
Da die Ventilatoren, die auch in Dunstabzugsanlagen eingebaut sind, einen höheren Unterdruck als der Schornstein
erzeugen können, besteht die Gefahr von hochgiftigem Abgasaustritt in den Aufstellraum der Feuerstätte.
Ein gemeinsamer, gefahrloser Betrieb kann nur unter folgenden Voraussetzungen genehmigt werden:
1. Es wird eine Dunstabzugsanlage verwendet, die nur im Umluftbetrieb arbeitet.
2. Die Dunstabzugsanlage oder der Ventilator wird über einen Unterbrecherkontakt an einem Fenster so geschaltet,
daß er nur in Betrieb gehen kann, wenn das Fenster geöffnet ist.
3. Es wird ein Zuluftelement eingebaut, durch das die abgeführte Luft automatisch nachströmen kann.
Gesetze und Vorschriften verändern sich – ein Infoblatt kann deshalb keine Beratung ersetzen
Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, bevor Sie sich einen Ofen kaufen.
©
M. Schulenburg