Abstand zu brennbaren Teilen

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Technische Produktinformation
Abstand zu brennbaren Teilen
Bei allen Planungen von Abgasanlagen gelten die landesspezifischen Feuerungsverordnungen (FeuVO) und Landesbauordnungen
(LBO). Diese haben „Vorrang“ gegenüber Produktzulassungen bzw. Leistungserklärungen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Planung von Abgasanlagen mit einer Nennleistung von 160 bis 400 0C ein besonderes Augenmerk auf die Abstände des Schornsteins (Außenkante) zu brennbaren Bauteilen zu legen ist.
Die FeuVO und LBO verschiedener Bundesländer verlangen bei Abgastemperaturen von 160 bis 400 0C bei nicht hinterlüfteten
Schornsteinen/Abgasanlagen einen Abstand von ≥ 20 cm zu brennbaren Bauteilen.
Planer und Bauherren sollten bereits in der Planungsphase Ihren Bezirksschornsteinfegermeister einbinden.
Bei folgenden Einbausituationen der Abgasanlage sind Sonderregelungen im Bereich der Durchbrüche einzuhalten:
1. Schornsteineinbau NICHT hinterlüftet:
Abstand der Schornsteinaußenkante zu brennbaren Bauteilen ≥ 20cm
20 cm
2 cm
20 cm
20 cm
40/20 cm*
20 cm
brennbarer Baustoff,
wie zum Beispiel Holz
1,80 m
20 cm
20 cm
20 cm
Technische Produktinformation_Abstand zu brennbaren Teilen_04.2015
2. Bei Decken- oder Dachkonstruktionen dicker als 132 mm,
gilt im Durchbruch: Abstand zu brennbaren Bauteilen ≥ 20cm
20 cm
Zwischenraum „offen“,
oder mit nichtbrennbarem
Material geringer
Wärmeleitfähigkeit
befüllen
40 cm
20 cm
50 cm
1,5 cm
20 cm
* Abstand zu ungeschützten Bauteilen
20 cm
40 cm
PLEWA SchornsteinTechnik und HeizSysteme GmbH
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