Fachregeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks

TR OL
Seite 3
Inhaltsverzeichnis:
1
Geltungs- und Anwendungsbereich
13
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.2
Übersichten
Matrix, Kachelofen/verputzter Ofen
Matrix, Offener Kamin/Heizkamin
Matrix, Flächenheizung
Matrix, Herde/Backöfen
Normative Verweisungen
14
14
15
16
17
18
2
Begriffe
21
2.1
2.1.1
2.1.1.1
2.1.1.2
2.1.1.3
2.1.1.4
2.1.2
2.1.2.1
2.1.2.2
2.1.2.3
2.1.2.4
2.1.3
2.1.3.1
2.1.3.2
2.1.3.3
2.1.4
2.1.4.1
2.1.4.2
2.1.4.3
2.1.4.4
2.1.4.5
2.1.5
2.1.5.1
2.1.5.2
2.2
Definition der Bauarten, Bezeichnungen
Kachelofen/verputzter Ofen
Grundofen
Warmluftofen
Warmluftschwerkraftheizung
Feuerstätte über zwei Geschosse
Offener Kamin/Heizkamin
Offener Kamin, Bauart A
Offener Kamin, Bauart B
Heizkamin
Kachelkamin
Flächenheizung
Hypokauste
Warmwasserflächenheizung
Elektroflächenheizung
Herd
Tischherd
Aufsatzherd
Durchheizherd
Durchheizherd bei industriell gefertigtem Herdteil
Kesselherd
Backofen
Speicherbackofen
Ständig befeuerter Backofen/Pizzabackofen
Weitere Begriffe
21
21
21
21
22
22
22
22
22
23
23
23
23
23
23
23
24
24
24
24
24
24
24
25
25
3
Werkstoffe, Baustoffe und Bauteile
33
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.3
3.3.1
3.3.2
3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
Allgemeine Anforderungen
Ofenkacheln
Bearbeitbarkeit
Wasseraufnahme
Oberflächenbeschaffenheit
Maßhaltigkeit
Kachelsteine
Beschaffenheit
Maßhaltigkeit
Keramische, mineralische Baustoffe
Keramische Baustoffe
Mineralische Baustoffe
Lehmsteine ohne organische Zuschlagstoffe, Anforderungen in Anlehnung an
DIN V 105-1
Putze und Anstriche
Bindemittel, Fugmaterial, Klammerdraht
33
33
33
33
33
34
34
34
35
36
36
37
3.5
3.6
37
37
38
04/2010
TR OL
Seite 4
3.7
3.7.1
3.7.2
3.7.3
3.8
3.9
3.9.1
3.9.2
3.10
3.10.1
3.10.2
3.10.3
3.11
3.12
3.13
3.14
Dämmstoffe, Ersatzdämmstoffe
Dämmstoffe aus Stein- und Schlackefasern
Ersatzdämmstoffe
Referenzdämmstoffe
Metallische Baustoffe
Heizeinsätze, Kamineinsätze, Kaminkassetten, industriell gefertigte
Herdteile
Anforderungen an die Bauprodukte
Notwendige Herstellerangaben
Luftleitungen
Baustoffe der Leitungen
Runde Leitungen und Formstücke
Rechteckige Luftleitungen und Formstücke
Luftgitter/Lüftungskacheln
Dichtstoffe
Versorgungsanlagen für Heizöl
Gasversorgungsanlagen
39
39
39
42
42
42
42
43
43
43
43
4
Ausführung, grundsätzliche, allgemeine Anforderungen
45
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.5.1
4.5.2
4.6
4.7
4.7.1
4.7.2
4.7.3
4.7.4
4.8
4.9
4.10
4.10.1
4.10.2
4.10.3
4.11
4.12
4.13
4.14
4.14.1
4.14.2
4.14.3
4.14.4
4.15
4.16
4.17
4.18
Bauvorbereitende Anforderungen
Überschlägiges Verfahren zur Bestimmung der Heizlast
Schutz der Standsicherheit des Gebäudes
Verkleidung
Oberflächentemperaturen
Oberflächentemperaturen der Verkleidung
Oberflächentemperaturen der Bedienelemente
Aktive/Inaktive Oberflächen
Ofenkacheln
Versetzen
Verklammern
Ausfuttern
Farbverteilung, Glasurunterschiede, Couleuren
Kachelsteine
Handwerkliche Feuerräume
Keramische Heizgaszüge, feuerberührte keramische Bauteile
Aufbau und Anordnung
Anheizeinrichtung
Bypass
Verbindungsstücke und Heizgasrohre
Drosseleinrichtungen
Einstelleinrichtungen
Schornsteinanschluss
Anforderungen
Anschluss bei gemauertem Schornstein ohne Innenrohr
Anschluss bei gemauertem Schornstein mit Innenrohr
Anschluss bei Systemabgasanlagen
Wärmeröhre, Durchsichten, Warmhaltefächer
Luftgitter und Lüftungskacheln
Wasserwärmetauscher
Anforderungen beim Kontakt mit Lebensmitteln
45
45
46
46
47
47
47
48
48
48
48
48
48
48
49
49
49
52
52
52
52
52
53
53
53
53
54
54
54
54
56
04/2010
38
38
38
38
38
TR OL
Seite 5
4.19
4.20
4.21
Rosteinrichtung bei handwerklich errichteten Feuerräumen
Ascheraum bei handwerklich errichteten Feuerräumen
Aschekasten bei handwerklich errichteten Feuerräumen
57
57
58
5
Verbrennungsluftversorgung
59
5.1
5.2
5.3
5.4
Grundsätzliches
Bemessung und Nachweis
Dämmung von Verbrennungsluftleitungen
Überwachung des Gesamtförderdrucks
59
59
60
60
6
Brand- und Wärmeschutz
61
6.1
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
61
61
61
62
62
6.2.6
6.2.7
6.2.8
6.2.9
6.3
6.3.1
6.3.2
6.3.3
6.4
6.5
6.6
6.6.1
6.6.2
6.6.3
6.6.4
6.7
6.8
6.9
Grundsätzliche Anforderungen
Brandschutz
Grundsätzliches und Mindestschutz
Anbauflächen mit brennbaren Baustoffen
Gedämmte Anbauflächen mit brennbaren Baustoffen
Nicht brennbare Anbauflächen unter 11,5 cm Dicke mit rückseitigen
Einbaumöbeln
Nicht brennbare Anbauflächen über 11,5 cm Dicke mit rückseitigen
Einbaumöbeln
Bauteile in der Nähe von Feuerstätten
Verkleidungen in Optik von Gebäudeteilen
Mindestschutz bei lang anhaltender Temperaturbeaufschlagung
Mindestschutz im Bereich der Feuerraumöffnung
Wärmeschutz
Grundsätzliches und Mindestschutz
Gebäudeinnenwände
Gebäudeaußenwände
Materialien und Verfahren
Aktive Hinterlüftung
Anbauteile aus brennbaren Materialien
Grundsätzliches
Simsbalken
Holzbänke mit offenen Unterkonstruktionen (z. B. Holzfüßen)
Holzauflagen
Schutz im Strahlungsbereich
Schutz im Bereich vor der Feuerraumöffnung
Brennstofflagerfächer, -öffnungen und -schubladen
64
65
66
67
67
67
67
68
68
68
69
70
70
71
71
72
72
73
73
7
Warmluftofen
75
7.1
7.1.1
7.1.2
7.1.3
7.1.4
7.1.5
7.2
7.2.1
7.2.2
7.2.2.1
7.2.2.2
Weitere Anforderungen
Heiz- oder Kamineinsätze und Heizgaszüge
Traglager und Unterbau
Abstände von Heizgasrohren und Heizeinsätzen
Einbau von Heiz- oder Kamineinsätzen in die Heizkammer
Ventilatorbetrieb
Berechnung
Grundsätzliches
Berechnung der Leistungsdaten
Ablaufschema Berechnung
Konvektiver Leistungsanteil, Warmluftleistung Q ZUL
75
75
76
77
77
78
78
78
79
79
80
7.2.2.3
7.2.2.4
Leistungsanteil der Gerätefront Q FR
Strahlungsleistung
81
82
6.2.5
63
04/2010
TR OL
Seite 6
7.2.3
7.2.3.1
7.2.3.2
7.2.3.3
7.2.3.4
7.2.3.5
7.2.4
7.3
7.3.1
7.3.1.1
7.3.1.2
7.3.2
7.3.2.1
7.3.2.2
7.3.3
7.3.4
7.3.5
Berechnung der Heizkammer
Zuluft-/Umluftvolumenstrom
Freie Umluft- und Zuluftquerschnitte
Heizkammerquerschnitte
Heizkammerabstände
Abweichende Anlagen
Berechnung von keramischen Heizgaszügen
Feuerungstechnische Berechnung
Abgastemperatur
Warmluftofen mit metallischen Heizgaszügen
Warmluftofen mit keramischen Heizgaszügen
Notwendiger Gesamtförderdruck
Warmluftofen mit metallischen Heizgaszügen
Warmluftofen mit keramischen Heizgaszügen
Abgasmassenstrom
Notwendiger Verbrennungsluftvolumenstrom
Fiktive Wärmeleistung
84
84
86
86
87
90
91
92
92
92
92
93
93
93
95
95
96
8
Zentrale Warmluftschwerkraftheizung
97
8.1
8.1.1
8.1.2
8.1.3
8.1.4
8.2
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.3.1
8.2.3.2
8.2.3.3
8.2.4
8.3
8.3.1
8.3.1.1
8.3.1.2
8.3.2
8.3.2.1
8.3.2.2
8.3.3
8.3.4
8.3.5
Weitere Anforderungen
Grundsätzliches
Luftleitungen und Formstücke
Luftklappen
Luftöffnungen, Luftgitter
Berechnung
Grundsätzliches
Berechnung des Konvektionsraums
Berechnung der Luftverteilung
Leitungsquerschnitte
Auftriebsdruck
Druckwiderstand
Berechnung von keramischen Heizgaszügen
Feuerungstechnische Berechnung
Abgastemperatur
Anlagen mit metallischen Heizgaszügen
Anlagen mit keramischen Heizgaszügen
Notwendiger Gesamtförderdruck
Anlagen mit metallischen Heizgaszügen
Anlagen mit keramischen Heizgaszügen
Abgasmassenstrom
Notwendiger Verbrennungsluftvolumenstrom
Fiktive Wärmeleistung
97
97
98
98
98
99
99
99
99
99
100
100
101
101
101
102
102
102
103
103
103
104
104
9
Feuerstätten über zwei Geschosse
105
9.1
9.1.1
9.1.2
9.1.3
9.1.4
9.1.5
9.1.6
9.2
9.2.1
9.2.2
9.2.3
9.2.4
Weitere Anforderungen
Grundsätzliches
Deckendurchführung
Heizkammer
Heizgaszüge
Heizgasrohr 1 (Steigrohr)
Luftführung
Berechnung
Grundsätzliches
Berechnung der Heizkammer
Berechnung der Luftverteilung
Berechnung der keramischen Heizgaszüge
105
105
106
106
108
108
108
108
108
109
109
109
04/2010
TR OL
Seite 7
9.3
9.3.1
9.3.2
9.3.3
9.3.4
9.3.5
Feuerungstechnische Berechnung
Abgastemperatur
Notwendiger Gesamtförderdruck
Abgasmassenstrom
Notwendiger Verbrennungsluftvolumenstrom
Fiktive Wärmeleistung
110
110
110
111
111
111
10
Flächenheizungen
113
10.1
10.1.1
10.1.2
10.1.2.1
10.1.2.2
10.1.2.3
10.2
10.2.1
10.2.2
10.2.3
10.2.4
10.2.4.1
10.2.4.2
10.3
10.3.1
10.3.1.1
10.3.1.2
10.3.2
10.3.2.1
10.3.2.2
10.3.3
10.3.4
10.3.5
Weitere Anforderungen
Unterteilung
Hypokausten, Grundsätzliches
Verwendete Heiz- oder Kamineinsätze
Heizkammer und Luftverteilung
Oberfläche der Hypokauste
Berechnung
Grundsätzliches
Berechnung des Konvektionsraums
Berechnung der Luftleitungen
Heizflächenleistung
Gesamtheizflächenleistung
Heizflächenleistung von Bereichen
Feuerungstechnische Berechnung
Abgastemperatur
Anlagen mit metallischen Heizgaszügen
Anlagen mit keramischen Heizgaszügen
Notwendiger Gesamtförderdruck
Anlagen mit metallischen Heizgaszügen
Anlagen mit keramischen Heizgaszügen
Abgasmassenstrom
Notwendiger Verbrennungsluftvolumenstrom
Fiktive Wärmeleistung
113
113
113
113
114
114
115
115
115
115
115
115
116
118
118
119
119
119
119
120
120
120
120
11
Grundofen
121
11.1
11.1.1
11.1.2
11.1.3
11.1.4
11.1.5
11.2
11.2.1
11.2.2
11.2.3
11.2.4
11.2.4.1
11.2.4.2
11.2.4.3
11.2.4.4
11.2.5
11.2.5.1
11.2.5.2
11.2.5.3
11.2.5.4
11.2.5.5
Weitere Anforderungen
Grundsätzliches
Ausführung individueller Feuerräume
Heizgaszüge
Feuergeschränk
Durchsichtröhre
Berechnung
Grundsätzliches
Ablaufschema der Berechnung
Unterteilung in Bauarten
Berechnung der Leistungsdaten
Wärmeleistung
Aktive Oberfläche
Notwendige Brennstoffmenge
Brennstoffdurchsatz
Berechnung des Feuerraums
Feuerrauminnenfläche
Brennfläche
Rostfläche
Feuerraumhöhe
Heizgaszüge
121
121
122
122
122
123
123
123
124
125
126
126
126
126
127
127
128
128
129
129
129
04/2010
TR OL
Seite 8
11.3
11.3.1
11.3.2
11.3.3
11.3.4
11.3.5
Feuerungstechnische Berechnung
Abgastemperatur
Notwendiger Gesamtförderdruck
Abgasmassenstrom
Notwendiger Verbrennungsluftvolumenstrom
Fiktive Wärmeleistung
129
130
130
131
131
132
12
Offener Kamin, Heizkamin
133
12.1
12.1.1
12.1.2
12.1.3
12.1.4
12.1.5
12.2
12.2.1
12.2.2
12.2.3
12.3
12.3.1
12.3.1.1
12.3.1.2
12.3.1.3
12.3.2
12.3.2.1
12.3.2.2
12.3.2.3
12.3.2.4
12.3.3
12.3.3.1
12.3.3.2
12.3.4
12.3.4.1
12.3.4.2
12.3.5
12.3.5.1
12.3.5.2
Weitere Anforderungen
Grundsätzliches
Verbrennungsluftversorgung
Absperrvorrichtung im Abgasweg
Besondere Anforderungen bei offenen Kaminen, Bauart B
Dekorative Gasfeuer in offenen Kaminen der Bauart B
Berechnung
Grundsätzliches
Berechnung des Feuerraums bei Bauart B
Berechnung der Heizgaszüge
Feuerungstechnische Berechnung
Abgastemperatur
Offen betriebene Kamine
Geschlossen betriebene Kamine, Heizkamine
Heizkamine mit keramischen Heizgaszügen nach TR OL
Notwendiger Förderdruck
Offen betriebene Kamine der Bauart A
Offen betriebene Kamine der Bauart B
Heizkamine ohne oder mit definierten Heizgaszügen
Heizkamine mit Heizgaszügen nach TR OL
Abgasmassenstrom
Offen betriebene Kamine
Geschlossen betriebene Kamine, Heizkamine
Notwendiger Verbrennungsluftvolumenstrom
Offen betriebene Kamine
Geschlossen betriebene Kamine, Heizkamine
Fiktive Wärmeleistung
Offen betriebene Kamine
Geschlossen betriebene Kamine, Heizkamine
133
133
135
135
135
136
136
136
137
137
137
138
138
138
138
139
139
139
144
144
145
145
145
145
145
146
146
146
147
13
Herd
149
13.1
13.1.1
13.1.2
13.1.3
13.1.4
13.1.5
13.1.6
13.1.7
13.1.8
13.1.9
13.1.10
13.1.10.1
13.1.10.2
13.1.10.3
13.2
13.2.1
13.2.2
Weitere Anforderungen
Bauteile, Werkstoffe
Bauhöhe, Sockel
Feuerraumtüren und Füllöffnungen
Rosteinrichtungen, Sommer- und Winterbetrieb
Kochfläche und Kochplatte
Back-/Bratfächer bei Herden und deren Türen
Vorgaben zum technischen Ausbau
Zugführung
Weitere Anbau- und Einbauteile
Funktionale Eigenschaften
Ankochzeit und Kocheignung
Back- und Brateignung
Heiz- und Brauchwasserleistung
Berechnung
Grundsätzliches
Berechnung von Feuerraum und Herdzügen
149
149
149
149
149
150
150
151
151
152
153
153
153
153
153
153
154
04/2010
TR OL
Seite 9
13.2.2.1
13.2.2.2
13.2.2.3
13.2.2.4
13.2.3
13.2.3.1
13.2.3.2
13.2.3.3
13.2.4
13.3
13.3.1
13.3.2
13.3.3
13.3.3.1
13.3.3.2
13.3.4
13.3.5
Rostfläche
Kochplattenzug
Weitere Herdzüge
Rostgröße und Feuerraumhöhe bei Kesselherden
Leistungsermittlung
Gesamt notwendige Leistung
Brennstoffdurchsatz
Nennwärmeleistung
Raumheizleistung des Herdes
Feuerungstechnische Berechnung
Abgastemperatur
Notwendiger Gesamtförderdruck
Abgasmassenstrom
Bei komplett handwerklich errichteten Herden
Bei Durchheizherden mit industriell gefertigtem Herdteil
Notwendiger Verbrennungsluftvolumenstrom
Fiktive Wärmeleistung
154
155
155
155
156
156
156
157
157
157
157
158
158
158
159
159
159
14
Backöfen
161
14.1
14.1.1
14.1.1.1
14.1.1.2
14.1.1.3
14.1.2
14.1.3
14.1.4
14.2
14.2.1
14.2.2
14.2.3
14.2.3.1
14.2.3.2
14.2.4
14.3
14.3.1
14.3.2
14.3.3
14.3.4
14.3.5
Weitere Anforderungen
Unterteilung
Speicherbackofen
Ständig befeuerter Backofen, Pizzabackofen
Elektrisch oder gasbeheizter Backofen
Backraumgewölbe
Backfläche
Backraumtür, Abgasklappe, Ausbrand, Backofenzüge
Berechnung
Grundsätzliches
Backraum und Speichermasse
Brennstoffdurchsatz
Bei Speicherbacköfen
Bei ständig befeuerten Backöfen
Dimensionierung der Backofenzüge
Feuerungstechnische Berechnung
Abgastemperatur
Notwendiger Gesamtförderdruck
Abgasmassenstrom
Notwendiger Verbrennungsluftvolumenstrom
Fiktive Wärmeleistung
161
161
162
162
162
162
163
163
163
163
163
164
164
165
167
167
167
168
168
169
169
15
Berechnung von keramischen Heizgaszügen
171
15.1
15.2
15.3
15.3.1
15.3.2
15.3.3
15.3.3.1
15.3.3.2
Grundsätzliches
Diagrammverfahren
Vereinfachtes Berechnungsverfahren
Grundlegende Bedingungen
Ablaufschema der Berechnung
Berechnung der Heizgaszüge (Längen und Querschnitte)
Dimensionierungsfaktor fA / l
Korrektur des Dimensionierungsfaktors f A l
171
171
180
180
181
182
182
184
15.3.3.3
185
15.3.3.4
Minimale Zuglänge L Z,min
Maximale Zuglänge L Z,max
185
15.3.3.5
Tatsächliche Zuglänge L Z
186
04/2010
TR OL
Seite 10
15.3.3.6
15.3.3.7
15.3.3.8
15.3.4
15.3.5
15.4
Zugquerschnitt A Z
Abnehmender Zugquerschnitt
Bypass-/Gasschlitzquerschnitt
Berechnung des notwendigen Förderdrucks der Heizgaszüge
Berechnung der Heizgastemperatur am Ende der Heizgaszüge
Ausführliches Berechnungsverfahren
186
186
187
187
193
196
16
17
Verschleißteile
Inspektion und Wartung
197
199
17.1
17.2
Inspektion
Wartung
199
199
18
Dokumentation (normativ)
201
18.1
18.2
18.3
18.4
18.5
18.6
Protokoll Abnahme
Konformitätserklärung/Fachunternehmererklärung
Verbrennungsluftversorgung
Berechnung keramische Züge
Berechnung Zuluftverteilung
Bedienungsanleitung
201
201
201
202
202
202
19
Arbeitshilfen, Arbeitsblätter, Diagramme, Tabellen (informativ)
203
19.1
19.2
19.3
19.4
19.5
19.6
19.7
19.8
19.8.1
19.8.2
19.8.3
19.8.4
19.8.5
19.8.6
19.8.7
19.8.8
19.8.9
19.8.10
19.9
19.9.1
19.9.2
19.9.3
19.9.4
19.9.5
19.9.6
19.9.7
19.9.8
19.9.9
19.9.10
19.9.11
19.9.12
19.9.13
Planungscheckliste für Kachelöfen/offene Kamine
Vertrag über Projektierungskosten
Protokoll Auftrag
Protokoll Abnahme
Bedienungsanleitung für Kachelöfen/offene Kamine
Protokoll Wartung
Konformitätserklärung/Fachunternehmererklärung
Verbrennungsluftversorgung
Berechnung
Tabelle Querschnitt/Durchmesser (gültig für ∆p = 4 Pa)
Tabelle Verbrennungsluftleitung, Förderdruck bei 20 m³/h
Tabelle Verbrennungsluftleitung, Förderdruck bei 40 m³/h
Tabelle Verbrennungsluftleitung, Förderdruck bei 60 m³/h
Tabelle Verbrennungsluftleitung, Förderdruck bei 80 m³/h
Tabelle Verbrennungsluftleitung, Förderdruck bei 100 m³/h
Tabelle Verbrennungsluftleitung, Förderdruck bei 120 m³/h
Tabelle Verbrennungsluftleitung, Förderdruck bei 140 m³/h
Tabelle Wärmedämmung für Verbrennungsluftleitungen
Warmluftofen
Diagramm Maximale Zuglänge bei Zugsystem 1
Diagramm Erforderlicher Förderdruck der Heizgaszüge bei Zugsystem 1
Diagramm Spezifischer Zugquerschnitt bei Zugsystem 1
Diagramm Maximale Zuglänge bei Zugsystem 2
Diagramm Erforderlicher Förderdruck der Heizgaszüge bei Zugsystem 2
Diagramm Spezifischer Zugquerschnitt bei Zugsystem 2
Diagramm Bestimmung des Faktors f(A/l)
Diagramm Druckverlust pro Meter Zuglänge
Diagramm Druckverlust rechtwinklige Umlenkung (90°-Knick)
Diagramm Druckverlust runde 90°-Umlenkung
Diagramm Druckverlust eckige 180°-Wende
Diagramm Druckverlust T-Stück
Diagramm Spezifischer Faktor für die Temperaturabnahme,
leichte Bauweise
203
208
209
211
212
215
217
218
218
219
220
221
222
223
224
225
226
227
228
228
229
230
231
232
233
234
235
236
237
238
239
04/2010
240
TR OL
19.9.14
19.9.15
19.9.16
19.9.17
19.9.18
19.10
19.10.1
19.10.2
19.10.3
19.10.4
19.10.5
19.10.6
19.10.7
19.10.8
19.10.9
19.10.10
19.11
19.11.1
19.11.2
19.11.3
19.11.4
19.12
19.12.1
19.12.2
19.13
19.13.1
19.13.2
Diagramm Spezifischer Faktor für die Temperaturabnahme,
mittlere Bauweise
Diagramm Spezifischer Faktor für die Temperaturabnahme,
schwere Bauweise
Diagramm Temperaturabnahme des Heizgasrohres 2
Diagramm Förderdruck für das Heizgasrohr 1
Diagramm Förderdruck für das Heizgasrohr 2
Zentrale Warmluftschwerkraftheizung
Tabelle Bestimmung der Leitungsdurchmesser
Tabelle Berechnung der Rohrreibungsverluste
Diagramm gleichwertiger Durchmesser d*
Diagramm Rohrreibungsverluste für gefalzte Luftkanäle
Diagramm Rohrreibungsverluste für flexible Schläuche
Tabelle Dichte und spezifische Wärmekapazität von trockener Luft
Tabelle Wärmeverlust der Zuluftleitung
Tabelle Widerstandsbeiwerte ζ
Tabelle Auftriebsdruck
Diagramm: Mollier h-x für feuchte Luft
Flächenheizung/Hypokauste
Diagramm Bestimmung der Zwischenwände/Heizschächte
Diagramm Heizflächenleistung
Diagramm Dimensionierung der Zu- und Rückluftkanäle
Diagramm Maximale Stranglänge
Grundofen
Formblatt Grundofen
Diagramm spezifische Heizflächenleistung
Backöfen
Diagramm Wärmeeintrag in die Speichermasse bei Speicherbacköfen
Diagramm Wärmeeintrag in die Speichermasse bei ständig befeuerten
Backöfen
Seite 11
241
242
243
244
245
246
246
247
248
249
250
251
252
253
255
256
257
257
258
259
260
261
261
263
264
264
265
A
Anhang
267
A.1
A.2
A.3
Formelzeichen und Einheiten
Formelsammlung
Formblätter
267
271
273
04/2010
TR OL
Seite 12
04/2010
TR OL
1
Seite 13
Geltungs- und Anwendungsbereich
Diese Technischen Regeln gelten für Planung, Dimensionierung, Errichtung, Betrieb, Inspektion und
Wartung vor Ort errichteter, ortsfester Warmluftöfen, Grundöfen, Heizkamine, offener Kamine, Herde,
Backöfen und Flächenheizungen (siehe Matrix folgende Seiten).
Die in diesen Richtlinien erfassten Bauarten sind geregelte Bauarten im Sinne der jeweiligen
Landesbauordnung.
Sie gelten nicht für im Ganzen, also auch inklusive Verkleidung industriell oder in Serie hergestellte
Dauerbrandöfen, Raumheizer (Kaminöfen nach DIN 18891 bzw. DIN EN 13240) usw., nicht für
Feuerstätten, die als Ganzes einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis haben, sowie nicht
für industriell gefertigte Herde nach DIN 18880, DIN 18882 bzw. DIN EN 12815.
04/2010
TR OL
Seite 14
1.1
1.1.1
Übersichten
Matrix, Kachelofen/verputzter Ofen
Bezeichnung
Kachelofen
sichtbare Oberfläche (Verkleidung)
• nicht brennbare Baustoffe
andere mineralische wärmespeichernde Baustoffe, z. B.
• Speckstein • Massivlehmsteine
• Mineral- oder Lehmputz
Kacheln
Kachelsteine
Großkeramik
Gestaltung
Wärmeabgabe über:
nur äußere Oberfläche
(überwiegend
Strahlung)
Wärmeübertragung
(Raumbeheizung)
Wärmeerzeugung/
Energieträger
04/2010
Konvektion
äußere Oberfläche
Konvektion
äußere
Oberfläche,
Gerätefront z. B.
• Scheibe
• Frontplatte
Wasser
Speicherblock
DIN
44570*
Bauart I
u. IV
• Strom
handwerklich
errichteter
Feuerraum
• Holz
• Kohle
Wärmeträger/
Wärmeverteilung
Bauart
Konvektion äußere
Oberfläche
Geräte Front z. B.
• Scheibe
• Frontplatte
industriell
gefertigter
Feuerraum
• Holz
• Kohle
Heizeinsatz
DIN EN
13229
• Holz/Kohle
DIN 4731*
• Heizöl EL
DIN 3364-2*
• Gas
Speicherblock
DIN 44572
Bauart II. III.
• Strom
Heizeinsatz
DIN EN 13229
• Holz
• Kohle
Wasserwärmeaustauscher
Pufferspeicher
(Wasser)
Luft ohne
Leitungen
Luft
offenes
System mit/
ohne
Luftleitungen
Grundofen
(Speicherofen)
Heizeinsatz
DIN EN
13229
• Holz
WEZ über 2
Geschosse
offenes
System mit
Luftleitungen
Luft
offenes
System
Wasser
Warmluftofen mit
Warmwasserbereitung
Warmluftofen
TR OL
1.1.2
Seite 15
Matrix, Offener Kamin/Heizkamin
• offener Kamin
• Heizkamin
Bezeichnung
sichtbare Oberfläche (Verkleidung)
• nicht brennbare Baustoffe
Kacheln
Kachelsteine
Großkeramik
(Kachelkamin)
Gestaltung
andere mineralische Baustoffe z. B.
• Speckstein
• Massivlehmsteine
• Mineral- oder Lehmputze
Wärmeabgabe aus/über:
Raumerwärmung
Feuerraumöffnung,
Feuerraumöffnung,
Feuerraumöffnung,
Konvektion
Konvektion, äußere
gegebenenfalls äußere
• mit Konvektionsmantel
Oberfläche
Oberfläche
• ohne Konvektionsmantel
Betriebsweise
Wärmeerzeugung
Energieträger
nur geschlossen
Einsatz
DIN EN 613
• Gas
Wärmeträger/
Wärmeverteilung
Bauart
• Luft
mit/ohne
Leitung
offen/geschlossen
DIN EN
13229
DIN EN
13229
DIN EN
13229
DIN EN
13229
Kaminkassette
mit selbstschließender Tür
• Holz
• Kohle
Kamineinsatz mit
selbstschließen-der
Tür
• Holz
• Kohle
Kaminkassette mit
selbstschließender Tür
• Holz
• Kohle
Kamineinsatz
• Luft
• Luft
ohne
Leitung
• Wasser
mit/ohne
Leitung
• Wasser
Heizkamin mit selbstschließender,
selbstverriegelnder und nicht selbst
verriegelnder Feuerraumtür
• Holz
• Kohle
• Luft
mit/ohne
Leitung
• Wasser
offener Kamin
Bauart A
nur offen
Handw. errichteter
Feuerraum
• Holz
DIN EN 509/A1
• Gas
Strahlung
aus der
Feuerraumöffnung
offener Kamin
Bauart B
04/2010
TR OL
Seite 16
1.1.3
Matrix, Flächenheizung
Bezeichnung
Flächenheizung - Hypokausten
sichtbare Oberfläche (Verkleidung)
• nicht brennbare Baustoffe
Gestaltung
andere mineralische Baustoffe, z. B.
Ofenkacheln
Kachelsteine
Großkeramik
• Speckstein
• Ziegel
• Granit
• Marmor
• Massivlehmsteine
• Mineral-
oder
Lehmputze
Wärmeabgabe über:
Wärmeübertragung
(Raumbeheizung)
Wärmeerzeugung/Energieträger
Wärmeträger/
Wärmeverteilung
Bauart
04/2010
äußere Oberfläche, Gerätefront, z. B.
• Scheibe
• Frontplatte
Heizeinsatz
DIN EN 13229
• Holz
• Kohle
Kamineinsatz
DIN EN 13229
• Holz
• Kohle
Luft
• geschlossenes System
Hypokausten
nur äußere Oberfläche
(überwiegend Strahlung)
Zentralheizung
• Öl
• Gas
• Fernwärme
• elektr. Energie
• Pellets
Wasser
Flächenheizung
TR OL
1.1.4
Seite 17
Matrix, Herde/Backöfen
Herde und Backöfen
Bezeichnung
handwerklich errichteter
Backofen
handwerklich errichteter
Herd
Gestaltung
oder/und
Kacheln,
Kachelsteine,
Großkeramik
andere mineralische
Baustoffe, wie
Schamottesteine,
Speckstein, Ziegel,
Putz
Funktion
metallische
Baustoffe, wie
Bleche
in Gebäude, Raum
eingebaut
mit eigener, frei
stehender
Ummauerung und
Bedachung
oder/und
Kochen und
Braten
Backen
Heizen
Backen
Erwärmung,
Beheizung von
Trinkwasser
Aufbau
Speicherbackofen
Tischherd
Aufsatzherd
Durchheizherd
Kesselherd
Kochen,
Backen,
Braten,
TW-Erwärmung
Heizen,
Kochen,
Backen,
Braten,
TW-Erwärmung
Heizen,
Kochen,
Backen,
Braten,
TW-Erwärmung
Kochen,
TW-Erwärmung
Gas
komplett
handw.
errichtet
Holz
Kohle
hoher
Backraum
flacher
Backraum
Holz
an industriell
gefertigtem
Herd
elektr.
Energie
Holz
oder
Gas
indirekt
befeuert
Wärmeerzeugung/
Energieträger
befeuerter
Backofen
direkt
befeuert
direkt
befeuert
____________________
∗
Produkte und Geräte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat,
der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr
gebracht wurden, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als
gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland vorausgesetzte Schutzniveau in vergleichbarer Weise erreicht wird.
04/2010
TR OL
Seite 18
1.2
Normative Verweisungen
Diese Richtlinien enthalten durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen
Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die
Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen
oder Überarbeitungen dieser Publikation nur zu dieser Norm, falls sie durch Änderungen oder
Überarbeitungen eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in
Bezug genommenen Publikationen (einschließlich Änderungen).
DIN V 105-1, Mauerziegel – Teil 1:
Vollziegel und Hochlochziegel der Rohdichteklassen 1, 2;
DIN 105-3, Mauerziegel; Hochfeste Ziegel und hochfeste Klinker;
DIN 105-5, Mauerziegel; Leichtlanglochziegel, Leichtlangloch-Ziegelplatten;
DIN V 106-1, Kalksandsteine – Teil 1: Voll-, Block-, Hohlblock-, Plansteine, Planelemente,
Fasensteine, Bauplatten, Formsteine;
DIN EN 476, Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserkanäle und -leitungen;
DIN EN 509 + A1 und A2, Dekorative Gasgeräte mit Brennstoffeffekt;
DIN EN 613, Konvektions-Raumheizer für gasförmige Brennstoffe;
DIN EN 613/A1, Konvektions-Raumheizer für gasförmige Brennstoffe; Änderung A1;
DIN EN 771, Festlegungen für Mauersteine;
DIN 1053, Mauerwerk, Berechnung und Ausführung;
DIN EN 1561, Gießereiwesen – Gusseisen mit Lamellengraphit; Deutsche Fassung EN 1561:1997;
DIN 1623, Kaltgewalztes Band und Blech; Technische Lieferbedingungen; Allgemeine Baustähle;
DIN EN 1856-1, Abgasanlagen – Anforderungen an Metallabgasanlagen, Teil 1:
Bauteile für Systemabgasanlagen;
DIN EN 1856-2, Abgasanlagen – Anforderungen an Metallabgasanlagen, Teil 2: Innenrohre und
Verbindungsstücke aus Metall;
DIN 3364-2 Raumheizer, Schornsteingebundene Heizeinsätze;
DIN 4102-1, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen
und Prüfungen; bzw. DIN EN 13501-1: 2007-05
DIN V 4165, Porenbetonsteine – Plansteine und Planelemente;
DIN 4731, Ölheizeinsätze mit Verdampfungsbrennern;
DIN 4755, Ölfeuerungsanlagen – Technische Regel Ölfeuerungsanlagen (TRÖ) – Prüfung;
DIN 4807-1, Ausdehnungsgefäße, Begriffe, gesetzliche Bestimmungen; Prüfung und Kennzeichnung;
DIN 4807-2, Ausdehnungsgefäße; offene und geschlossene Ausdehnungsgefäße für
wärmetechnische Anlagen; Auslegung, Anforderungen und Prüfung;
04/2010
TR OL
Seite 19
DIN 6618, Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl;
DIN 6619, Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl;
DIN 6623, Stehende Behälter (Tanks) aus Stahl
DIN 6625, Standortgefertigte Behälter (Tanks) aus Stahl
DIN EN ISO 6946, Bauteile – Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient –
Berechnungsverfahren;
DIN EN 10025-2, Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen – Teil 2; Technische Lieferbedingungen
für unlegierte Baustähle;
DIN EN 10083-2, Vergütungsstähle – Teil 2, Technische Lieferbedingungen für unlegierte Stähle;
DIN EN 10088-2, Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen
Stählen für allgemeine Verwendung;
DIN EN 10130, Kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus weichen Stählen zum Kaltumformen – Technische
Lieferbedingungen;
DIN EN 12237, Lüftung von Gebäuden, Luftleitungen, Festigkeit und Dichtheit von Luftleitungen mit
rundem Querschnitt aus Blech;
DIN EN 12285, Werksgefertigte Tanks aus Stahl
DIN EN 12514, Teile 1 + 2, Ölversorgungsanlagen für Ölbrenner;
DIN EN 12815, Herde für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfung;
DIN EN 12828, Heizungssysteme in Gebäuden – Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen;
DIN EN 12831, Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast;
Deutsche Fassung DIN EN 12831:2003, zusammen mit dem Nationalen Anhang NA; Beiblatt
1/A1:2005;
DIN EN 13229; Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe – Anforderungen
und Prüfung;
DIN EN 13384-1, Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren – Teil 1:
Abgasanlagen mit einer Feuerstätte; Deutsche Fassung DIN EN 13384-1:2002;
DIN EN 13384-2, Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren – Teil 2:
Abgasanlagen mit mehreren Feuerstätten; Deutsche Fassung DIN EN 13384-2:2003;
DIN EN 14303, Wärmedämmstoffe für die Haustechnik und für betriebstechnische Anlagen –
Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) – Spezifikation;
DIN V 18151, Hohlblöcke aus Leichtbeton;
DIN V 18152, Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton;
DIN V 18153, Mauersteine aus Beton (Normalbeton);
DIN V 18160-1, Abgasanlagen – Teil 1: Planung und Ausführung;
DIN 18500, Betonwerkstein; Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Überwachung;
DIN 19560-10, Rohre und Formstücke Polypropylen für heißwasserbeständige Abwasserleitungen
(HT) innerhalb von Gebäuden, Teil 10: Brandverhalten, Güteüberwachung und Verlegehinweise; bzw.
04/2010
TR OL
Seite 20
DIN EN 1451-1: 1999-03 Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und
hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur;
DIN EN 50156, Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen Teil 1: Bestimmungen für die
Anwendungsplanung und Errichtung;
DIN EN 55014 – VDE 700 Teil 450, Elektrische Ausrüstung von nicht elektrischen Geräten für den
Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Sicherheitsanforderungen;
DIN 51060, Feuerfeste keramische Rohstoffe und feuerfeste Erzeugnisse – Definition der Begriffe
feuerfest, hochfeuerfest;
DIN 51603, Teil 1, Flüssige Brennstoffe - Heizöle
DIN 51731, Prüfung fester Brennstoffe – Presslinge aus naturbelassenem Holz – Anforderungen und
Prüfung;
VDI 2035 Blatt 1, Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizungsanlagen – Steinbildung in
Trinkwassererwärmern und Warmwasserheizanlagen;
VDI 2035 Blatt 2, Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizanlagen – wasserseitige Korrosion;
DVGW – G 600, Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI) (Hrsg.: DVGW Deutsche
Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.);
LBO – jeweilige Bauordnung des Bundeslandes;
Lehmbauregeln 2. Auflage 2002
(Hrsg.: Dachverband Lehmbau e. V. ISBN 3-528-12558-6);
1. BImSchV, Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes;
FeuVo, Feuerungsverordnungen der Bundesländer;
MLüAR, Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen;
VAwS, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über
Fachbetriebe (Anlagenverordnung VAwS).
04/2010
TR OL
2
Begriffe
2.1
2.1.1
Definition der Bauarten, Bezeichnungen
Kachelofen/verputzter Ofen
Seite 21
Der Kachelofen ist eine Feuerstätte, deren äußere sichtbare Verkleidung zu mehr als 50 % aus
keramischen Ofenkacheln/Kachelsteinen besteht, ausgenommen gegebenenfalls vorhandenem
Sockel und Schürze.
Der verputzte Ofen ist eine Feuerstätte, deren äußere sichtbare Verkleidung mehr als 50 % verputzte
Oberfläche aufweist, ausgenommen gegebenenfalls vorhandenem Sockel und Schürze.
Der Kachelofen/verputzte Ofen kann je nach Bauart mit verschiedenen Energie- oder Wärmeträgern
betrieben werden. Zusatzfunktionen, z. B. Erwärmung von Trink- und Heizwasser, Warmhaltefach für
Speisen usw., sind möglich.
Der Kachelofen/verputzte Ofen lässt sich nach seiner technischen Ausführung/Bauart unterteilen.
2.1.1.1 Grundofen
Der Grundofen ist eine Speicherfeuerstätte, bestehend aus:
– Feuerraum
− Feuergeschränk
− keramischen Heizgaszügen
Verkleidung aus:
− Ofenkacheln
− Kachelsteinen
− anderen mineralischen wärmespeichernden Baustoffen, zugehörigen
Dämmschichten/Hinterlüftung, gegebenenfalls Vormauerung.
Die Wärmeabgabe erfolgt über die äußere Oberfläche.
2.1.1.2 Warmluftofen
Der Warmluftofen ist eine Feuerstätte, bestehend aus:
– Heizeinsatz oder Kamineinsatz ∗
– Heizgaszügen aus:
– metallischen Werkstoffen
– keramischen Werkstoffen
– anderen mineralischen, wärmespeichernden Baustoffen
– Heizkammer/Verkleidung aus:
– Ofenkacheln
– Kachelsteinen
– anderen mineralischen wärmespeichernden Baustoffen,
zugehörigen Dämmschichten/Hinterlüftung,
– gegebenenfalls Vormauerung.
Die Wärmeabgabe erfolgt überwiegend konvektiv über die Heizkammer und zum Teil über die
äußeren Oberflächen.
Kamineinsätze dürfen nur verwendet werden, sofern sie als Heizeinsätze nach der einschlägigen technischen Regel
geprüft sind oder ihre Verwendbarkeit als Heizeinsätze nachgewiesen ist.
*
04/2010
TR OL
Seite 22
2.1.1.3 Warmluftschwerkraftheizung
Die Warmluftschwerkraftheizung ist ein Warmluftofen mit Heiz- oder Kamineinsatz ∗) mit einer über der
Heizkammer befindlichen Wärmeverteilung über Zuluftleitungen im Schwerkraftprinzip zur Beheizung
mehrerer Räume mittels Warmluft. Die Heizkammer/Verkleidung wird in der Regel errichtet aus:
– Ofenkacheln oder Kachelsteine
– anderen mineralischen wärmespeichernden Baustoffen
– zugehörigen Dämmschichten/Hinterlüftung
– gegebenenfalls Vormauerung
wobei die Wärmeabgabe aus der Heizkammer in der Hauptsache konvektiv erfolgt.
2.1.1.4 Feuerstätte über zwei Geschosse
Die Feuerstätte über zwei Geschosse ist ein Warmluftofen mit Heiz- oder Kamineinsatz*) innerhalb
einer Heizkammer in einem unteren Teil der Feuerstätte und einem weiteren, zugehörigen Teil der
Feuerstätte mit keramischen Heizgaszügen im darüber liegenden Geschoss.
Heiz- bzw. Kamineinsatz und die keramischen Heizgaszüge sind über das Heizgasrohr 1 (Steigrohr)
verbunden. Oberer und unterer Teil der Feuerstätte bilden eine technische und baurechtliche Einheit.
2.1.2
Offener Kamin/Heizkamin
2.1.2.1 Offener Kamin, Bauart A
Feuerstätte mit einem Kamineinsatz oder einer Kaminkassette, die sowohl offen als auch geschlossen
oder nur offen betrieben werden kann.
Sie besteht in der Regel aus:
– Kamineinsatz oder Kaminkassette
– Konvektionsraum, gegebenenfalls mit Konvektionsmantel
– Verbindungsstück
– zugehörigen Dämmschichten/Hinterlüftung
– gegebenenfalls Vormauerung
– äußerer Verkleidung
Offene Kamine der Bauart A besitzen keine Heizgaszüge. Die Wärmeabgabe erfolgt über die
Feuerraumöffnung (Strahlung) sowie über Konvektion.
2.1.2.2 Offener Kamin, Bauart B
Feuerstätte ohne Kamineinsatz oder Kaminkassette, die bestimmungsgemäß nur offen betrieben
werden kann.
Sie besteht in der Regel aus:
– Feuerraum
– Abgassammler
– Verbindungsstück
– zugehörigen Dämmschichten/Hinterlüftung
– gegebenenfalls Vormauerung
– äußerer Verkleidung
Offene Kamine der Bauart B besitzen keine Heizgaszüge oder Feuerraumverschlüsse oder -türen.
Der Feuerraum wird handwerklich errichtet oder besteht aus vorgefertigten Bauteilen.
Die Wärmeabgabe erfolgt ausschließlich durch Strahlung aus der Feuerraumöffnung.
Kamineinsätze dürfen nur verwendet werden, sofern sie als Heizeinsätze nach der einschlägigen technischen Regel
geprüft sind oder ihre Verwendbarkeit als Heizeinsätze nachgewiesen ist.
∗
04/2010
TR OL
Seite 23
2.1.2.3 Heizkamin
Feuerstätte mit Kamineinsatz oder Kaminkassette, die bestimmungsgemäß nur mit geschlossenem
Feuerraum betrieben werden kann.
Metallische oder keramische Heizgaszüge sind nach jeweiliger Herstellerangabe für den Kamineinsatz/die
Kaminkassette möglich. Zusatzfunktionen, z. B. Erwärmung von Trink- und Heizwasser, Warmhaltefach
für Speisen usw., sind möglich.
Die Wärmeabgabe erfolgt über Strahlung aus der Feuerraumöffnung sowie über Konvektion und
gegebenenfalls Wärmestrahlung der Verkleidung.
Als Speicherkamin wird eine besondere Bauform des Heizkamins bezeichnet, der mit keramischen
Heizgaszügen ausgestattet ist. Neben der Wärmeabgabe über die Feuerraumöffnung erfolgt die
Wärmeabgabe vorrangig über Wärmestrahlung der Verkleidung im Bereich der Heizgaszüge.
2.1.2.4 Kachelkamin
Offener Kamin (Bauart A, B oder Heizkamin), dessen äußere sichtbare Verkleidung, ausgenommen
gegebenenfalls vorhandenem Sockel und Schürze, überwiegend (mehr als 50 %) aus keramischen
Ofenkacheln oder Kachelsteinen besteht.
2.1.3
Flächenheizung
Flächenheizungen im Sinne dieser Richtlinien sind Strahlungsheizungen, die aus einer äußeren
Oberfläche aus Kacheln, Keramik oder anderen mineralischen Baustoffen bestehen.
Diese Oberfläche wird je nach Bauweise der Flächenheizung durch erwärmte Luftströmung im Inneren
der Anlage oder durch mit Heizungswasser durchflossene Rohrsysteme oder elektrische Heizquellen
in oder unter der Oberfläche beheizt.
Je nach Art der Wärmeerzeugung/des Wärmeträgers unterscheidet man die Bauarten:
2.1.3.1 Hypokauste
Flächenheizung mit einem geschlossenen Luftsystem. Der Luftstrom wird hierbei von einem
Festbrennstoff-Heizeinsatz oder Festbrennstoff-Kamineinsatz gegebenenfalls mit entsprechenden
Heizgaszügen erwärmt.
Die im Innern der Hypokauste zirkulierende Luft gibt die Wärmeenergie an die Oberfläche ab. Entfernt
liegende Heizflächen werden über Luftleitungen versorgt.
2.1.3.2 Warmwasserflächenheizung
Flächenheizungen, die durch ein in der Verkleidung liegendes Rohrleitungssystem Wärme vom in den
Rohren strömenden Heizungswasser an die Oberfläche abgeben.
Das Heizungswasser wird dabei durch einen separaten Wärmeerzeuger erwärmt.
2.1.3.3 Elektroflächenheizung
Flächenheizungen, die durch ein in der Verkleidung liegendes elektrisches Heizsystem Wärme an die
Oberfläche abgeben.
2.1.4
Herd
Herde im Sinne dieser technischen Regeln werden handwerklich, individuell, vor Ort, ortsfest, also
nicht in Serie errichtet und mit festen Brennstoffen befeuert. Ihre Außenflächen (ausgenommen
Herdplatte, Feuergeschränk und Backfach) bestehen in der Regel aus Ofenkacheln oder ähnlichem
wärmespeichernden Material. Herde mit metallischen Außenflächen müssen zweischichtig ausgeführt
sein. Herde können auf einem Fußgestell aufgebaut sein.
Herde sind je nach Ausführung bestimmungsgemäß zum Kochen, Backen, Erwärmen von Wasser
und zur Raumerwärmung vorgesehen.
04/2010
TR OL
Seite 24
Herde werden entsprechend ihrer Ausführung unterteilt in:
2.1.4.1 Tischherd
Tischherde sind in der Regel nur zum Kochen und gegebenenfalls Backen und Braten vorgesehen.
Die Heizgase werden an die Kochplatte und gegebenenfalls um das Back-/Bratfach und sowie weitere
mögliche Einrichtungen geleitet. Eine weitere Zugführung ist nicht vorgesehen.
2.1.4.2 Aufsatzherd
Aufsatzherde (auch „Sesselherde“) sind in der Regel zusätzlich zur Beheizung des Aufstellraumes
vorgesehen.
Im neben oder hinter dem Herdteil mit der Kochfläche befindlichen Aufsatz können außer
Heizgaszügen auch Back-/Brat-/Warmhaltefächer oder Bauteile zur Wassererwärmung untergebracht
sein.
2.1.4.3 Durchheizherd
Durchheizherde sind in der Regel zusätzlich zur Beheizung eines weiteren Raumes oder mehrerer
Räume vorgesehen, in denen die an das eigentliche Herdteil angeschlossenen Heizgaszüge
eingebaut sind.
2.1.4.4 Durchheizherd bei industriell gefertigtem Herdteil
Industriell gefertigter Festbrennstoffherd (nach DIN EN 12815), an dem ein aus Ofenkacheln,
Kachelsteinen, Natursteinen oder verputzter Ofen mit entsprechenden Heizgaszügen angebaut ist.
Festbrennstoffherd und Teil mit Heizgaszügen bilden zusammen eine technische Einheit
(Feuerstätte).
2.1.4.5 Kesselherd
Kesselherde sind in der Regel vornehmlich zur Erwärmung von Wasser vorgesehen. Das gesamte zu
erwärmende Wasser befindet sich dabei in einem Kesselgefäß, welches Bestandteil der Feuerstätte
ist.
Dieses Bauteil befindet sich direkt im Feuerraum und/oder Heizgasweg und wird möglichst allseitig
von Heizgas umströmt.
2.1.5
Backofen
Backöfen im Sinne dieser Richtlinien sind handwerklich, individuell, also nicht in Serie, vor Ort und
ortsfest errichtete Anlagen. Sie dienen zur Lebensmittelbereitung, vornehmlich dem Backen, aber
auch dem Braten und Grillen.
Sie werden nach ihrer Nutzung unterteilt in befeuerte Backöfen und Speicherbacköfen. Sie können mit
gasförmigen Brennstoffen, Holz oder elektrischer Energie beheizt werden.
Sie bestehen aus einem Sockel oder Unterbau, dem Backraum, gegebenenfalls zusätzlichem
Feuerraum, einem anschließenden kurzen Zugwerk, gegebenenfalls Absperrvorrichtung sowie der
Verkleidung und evtl. der Bedachung.
2.1.5.1 Speicherbackofen
Backöfen, die vor dem Backvorgang auf- bzw. vorgeheizt werden. Während des Backvorgangs wird
die Befeuerung nicht fortgesetzt. Backraum und Feuerraum sind in der Regel identisch.
04/2010
TR OL
Seite 25
2.1.5.2 Ständig befeuerter Backofen/Pizzabackofen
Backöfen, die während des Backvorgangs beheizt werden. Der Feuerraum kann innerhalb oder
außerhalb des Backraums liegen.
2.2
Weitere Begriffe
Abbrand
Abnahme der Brennstoffmasse während der Verbrennung.
Abbrandzeit (Zeitbrand/Dauerbrand)
Eigenschaft einer Feuerstätte, eine bestimmte Mindestdauer ohne zwischenzeitliche
Brennstoffaufgabe und ohne Eingriff in den Verbrennungsablauf so weiter zu brennen, dass am
Schluss mindestens Grundglut vorhanden ist.
Abgas
Das den Abgasstutzen der Feuerstätte verlassende Verbrennungsgas.
Abgaskanal
Ein Verbindungsstück oder ein Abschnitt eines Verbindungsstücks in Massivbauart.
Abgasklappe/Abgasschieber
Einrichtung zum Verschließen des Abgasweges.
 in g/s
Abgasmassenstrom m
Die in der Zeiteinheit (s) abzuführende Masse (g) der Abgase.
Abgassammler (Heizgassammler)
Der Raum oberhalb des Feuerraumes eines offenen Kamins, in dem die Verbrennungsgase
gesammelt und in den Abgasstutzen bzw. Heizgasstutzen geleitet werden.
Abgasstutzen
Eine Einrichtung am Ende des Heizgasweges der Feuerstätte zum Anschluss eines
Verbindungsstückes.
Abgastemperatur
Die Temperatur des Abgases an einem festgelegten Punkt in der Messstrecke.
Absperrvorrichtung
Eine Vorrichtung zum Verschließen des Abgasweges.
Aktive Hinterlüftung
Eine aktive Hinterlüftung ist ein ständig offener, nicht verschließbarer Schacht, Spalt oder Hohlraum,
in dem zum Schutz des Gebäudes oder brennbarer Bestandteile in Anbauwänden oder Aufstellflächen
ein Teil der durch eine Feuerstätte in Richtung des entsprechenden Bauteils abgegebenen Wärme
konvektiv abgeführt wird.
Aktive Oberflächen/Inaktive Oberflächen
Aktive Oberflächen einer Feuerstätte sind die durch die Heizkammer, Nachheizflächen oder
konvektive Luftführung direkt oder indirekt beheizten Oberflächen der Feuerstätte. Sie geben
bestimmungsgemäß Wärme zur Raumheizung ab.
Inaktive Oberflächen bestehen aus nicht beheizten Teilen der Feuerstätte, wie Sockel, Holzlegen,
Regale, unbeheizten oder gedämmten Auf- und Anbauten. Sie geben bestimmungsgemäß keine
Wärme zur Raumheizung ab.
Anbaufläche
Wände, an die Feuerstätten direkt angebaut sind, Bodenflächen, auf denen Feuerstätten aufgebaut
sind und Deckenflächen, an bzw. unter welchen Feuerstätten direkt angebaut sind.
Anbauwand
Gebäudewand bzw. Bereich der Gebäudewand, an welche die Feuerstätte angebaut ist.
04/2010
TR OL
Seite 26
Anheizeinrichtung (Klappe oder Schieber)
Einrichtung, die bei Offenstellung einen verkürzten Heizgasweg freigibt.
Aschekasten
Ein transportabler Behälter unter der Rosteinrichtung einer Feuerstätte zur Aufnahme des Rost- und
Schürdurchfalls.
Ascheraum
Der Raum unter dem Feuerraum zur Aufnahme des Aschekastens. Durch den Ascheraum kann
Verbrennungsluft strömen.
Aufstellfläche
Fußboden, bzw. Bereich der Bodenfläche, auf welche die Feuerstätte aufgebaut ist.
Backfach/Backröhre/Backrohr
Fach zum Backen, Kochen und Erwärmen von Speisen, welches vornehmlich von Heizgaszügen
umgeben wird.
Beharrungszustand
Der einer bestimmten Wärmebelastung entsprechende Betriebszustand der Feuerstätte, bei dem sich
in aufeinanderfolgenden gleich langen Zeitabständen die zu messenden Werte nicht mehr wesentlich
ändern.
Brennfläche
Die mit Brennstoff bedeckbare Fläche, die gegebenenfalls mit Öffnungen oder einem Rost für den
Durchtritt von Verbrennungsluft versehen ist. Bei offenen Kaminen ist die vordere Begrenzung durch
die senkrechte Projektion der Vorderkante des Abgassammlers gegeben.
Brennstoffwähler
Eine Einstelleinrichtung zur Voreinstellung des Primär- und Sekundärluftquerschnittes in Anpassung
an den jeweils gewählten Brennstoff.
Bypass (Gasschlitz)
Eine Öffnung zum Herstellen einer Kurzschlussverbindung zwischen dem Feuerraum und dem
Schornsteinanschluss.
Dauerbrand
Siehe Abbrandzeit.
Doppelbogen
o
Heizgasrohr 1 bestehend aus zwei 90 -Umlenkungen (siehe Heizgasrohr).
Drosseleinrichtung
Eine Einrichtung zur Erhöhung des Strömungswiderstandes im Abgas- oder Heizgasweg.
Druckverlust
Bei Strömung von Fluiden durch Leitungen entstehender Gesamtwiderstand, resultierend aus der
Summe der Rohrreibungswiderstände und der Einzelwiderstände.
Durchbruchkachel
Siehe Lüftungskachel.
Durchsicht
Siehe Röhren.
Einbaurahmen/Frontplattenzarge/Nischenrahmen
Bauteil zur Aufnahme der Frontplatte in Kachelfläche oder Putzfläche.
Einstelleinrichtung
Einrichtung zum Einstellen von Volumen- und Massenströmen (z. B. Verbrennungsluft,
Brennstoffzufuhr).
04/2010
TR OL
Seite 27
Feuergeschränk/Heiztür
Verschlusseinrichtung für Feuer-, Füll- und Ascheraum.
Feuerraum
Der durch Feuerraumboden, gegebenenfalls Feuerraumwände und Abgassammler bzw. Decke sowie
Feuerraumöffnung gebildete Raum. Der Feuerraum kann an der Feuerraumöffnung durch Türen,
Jalousien und dergleichen Bauteile verschließbar sein.
Feuerraumboden (Brennfläche)
Dieser dient zum Auflegen von Brennstoff bzw. zur Aufnahme des Rostes, Feuerbocks oder
Feuertopfes.
Feuerraumöffnung (Füllöffnung, Feuertür)
Eine Öffnung im Feuerraum, durch die der Brennstoff aufgelegt wird und je nach Ausführung Wärme
in den Aufstellungsraum strahlt.
Feuerrost bzw. Planrost, Feuerbock
Bauteile im bzw. über dem Feuerraumboden, durch die Asche fällt und durch die Verbrennungsluft
zugeführt werden kann.
Feuerstätten
Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe gemäß 1. BImSchV. Die Feuerstätten
enthalten alle für die sichere und gebrauchstaugliche Funktion notwendigen Bauteile und
Komponenten. Die Verkleidung ist Bestandteil der Feuerstätte (siehe auch Abschnitt 2.1).
Feuerstättenwände
Sie bestehen aus Feuerraumwänden, Ascheraumwänden, Abgassammler sowie den Dämmschichten
und der Verkleidung (offener Kamin).
Feuerungsanlage
Sie besteht aus Verbrennungsluftleitung, Feuerstätte, Verbindungsstück und Abgasanlage.
Feuerungswärmeleistung
Der auf den unteren Heizwert bezogene Wärmeinhalt des Brennstoffes, der einer Feuerungsanlage je
Zeiteinheit zugeführt werden kann.
Fiktive Wärmeleistung
Rechengröße zur Ermittlung des Luftbedarfs, der einer Nutzungseinheit durch Feuerstätten und
lufttechnische Anlagen entzogen wird.
Flachfeuerung
Eine Feuerung mit begrenzter Brennstoffaufnahmemöglichkeit.
Freier Querschnitt
2
Querschnitt, durch den Heizgas bzw. Zu- oder Umluft strömt. Der freie Querschnitt wird in cm
angegeben.
Frontplatte
Ein Bauteil des Heizeinsatzes; sie schließt die Heizkammer zur Bedienungsseite hin ab.
Füllfeuerung
Eine Feuerung mit Dauerbrandeigenschaft und entsprechender Brennstoffaufnahmemöglichkeit.
Füllraum
Aus dem Abstand zwischen Rost- oder Brennfläche und Unterkante der Füllöffnung gebildeter Raum.
Gewölbefeuerung
Feuerraum in ovaler oder halbrunder Bauweise.
Gleichwertiger Durchmesser D*
Wird ausschließlich bei rechteckigen Strömungsquerschnitten verwendet. Ein rechteckiger Kanal mit
dem gleichwertigen Durchmesser D* hat den gleichen Druckverlust wie ein kreiszylindrischer Kanal
bei gleichem Volumenstrom.
04/2010
TR OL
Seite 28
Gluthalten
Eigenschaft der Feuerstätte, nach einer bestimmten Brenndauer erneut aufgegebenen Brennstoff zu
zünden.
Grundglut
Masse glühenden, entgasten Brennstoffes, die nach dem Abschüren der Asche mindestens
vorhanden sein muss, um das Zünden des aufgegebenen Brennstoffes sicherzustellen.
Grünlinge
Ungebrannte Rohlinge aus der Ziegelproduktion.
Heizeinsatz
Bauteil aus Grauguss oder Stahlblech mit einem Brennraum für feste, flüssige oder gasförmige
Brennstoffe; gleichzeitig Wärmetauscher für den Wärmeträger.
Heizfläche des Grundofens
Siehe aktive Oberfläche.
Heizgas
Innerhalb der Feuerstätte strömendes Verbrennungsgas.
Heizgasklappe/Heizgasschieber
Einrichtung zum Verschließen, Umlenken oder Drosseln des Heizgasweges.
Heizgasrohr
Bestandteil der Feuerstätte, der zur Führung der Heizgase dient.
Heizgasstutzen
Stutzen zur Aufnahme der Verbindung zwischen Heizeinsatz und Heizgaszug.
Heizgastemperatur
Temperatur des Heizgases am Heizgasstutzen.
Heizgasumlenkung
Einrichtung zur Änderung der Strömungsrichtung des Heizgases.
Heizgaszug/Wärmetauscher
Kanal aus metallischen, keramischen oder anderen wärmespeichernden mineralischen Baustoffen für
Heizgase. Heizgaszüge sind Bestandteil der Feuerstätte und dienen zur Nutzung des Wärmeinhaltes
des Heizgases.
Heizkammer
Dient zur Aufnahme des/der Heizeinsatzes/Kamineinsatzes/Kaminkassette und soweit zulässig, mit
Heizgasrohr und Heizgaszügen.
Heizkammerwände, -decke und -boden bilden die Verkleidung der Feuerstätte.
Heizkammerabstand
Abstand des Heizeinsatzes zur Verkleidung.
Heizlast (früher Wärmebedarf) ( Φ HL )
Gebäudeeigenschaft und Grundlage für die Ermittlung der erforderlichen Heizleistung. Die
Berechnung erfolgt gemäß DIN EN 12831. Sie setzt sich zusammen aus der Transmissionsheizlast
( Φ T ) und der Lüftungsheizlast ( Φ V ) in kW und gegebenenfalls einer Wiederaufheizleistung ( Φ RH )
in kW.
Heizölversorgungsanlage
Selbstständige und ortsfest benutzte Funktionseinheit. Die Anlage umfasst den Bereich vom
Einfüllstutzen an der Befüllleitung des Öllagerbehälters bis zur Absperrung vor dem Ölgerät. Sie
besteht u. a. aus dem oder den Lagerbehälter(n), Rohrleitungen, Einfüllstutzen, Entnahmevorrichtung,
Füllstandsanzeige, Förderaggregate, Armaturen, Druck- und Durchflussanzeigeeinrichtungen,
Absperr- und Umschalteinrichtungen, Entlüftungseinrichtungen, Druckminderer, Überfüllsicherungen,
Leckanzeigegeräte, Heizölfilter.
04/2010
TR OL
Seite 29
Inspektion
Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Ist-zustandes der Feuerstätte.
Kachel
Siehe Ofenkachel.
Kachelstein
o
Aus bei ca. 1000 C gebranntem keramischen Material (als Quadrat- oder Rechteckstein hergestellt).
Die Ansichtsflächen können eben oder profiliert und mit Glasur versehen sein. Die Kanten der
Ansichtsflächen können glasiert oder unglasiert sein.
Kamineinsatz
Bauteil des offenen Kamins, das mindestens den Feuerraum, den Abgassammler und – sofern
vorgesehen – Heizgasumlenkungen/Heizgaszüge sowie den Abgasstutzen enthält. Kamineinsätze
können aus mehreren Teilen bestehen, die am Einbauort zusammengesetzt werden. Kamineinsätze
für offene Kamine, die auch mit verschlossenem bzw. ausschließlich geschlossenem Feuerraum
betrieben werden können, enthalten außerdem die Bauteile zum Verschließen des Feuerraumes und
die Einrichtungen für die Zufuhr der Verbrennungsluft.
Kaminkassette
Bauteil des offenen Kamins, das mindestens den Feuerraum, gegebenenfalls mit
Heizgasumlenkung/Heizgaszüge, die Feuerraumtür und gegebenenfalls den Abgasstutzen enthält.
Sie hat außerdem zwischen dem Feuerraum bzw. Aschefallraum und dem Kassettenmantel
Konvektionsluftleitungen.
Klammerdraht
Bauteil zum Verklammern von Ofenkacheln.
Konvektionsluft
Luft, die von den Heizflächen erwärmt wird.
Konvektionsmantel
Luftführung am Kamineinsatz, durch die Außen-/Umluft zur konvektiven Erwärmung zu den
Heizflächen und von dort als Zuluft dem Raum zugeführt wird.
Konvektionsraum
Siehe Heizkammer.
Lehmsteine
Aus Baulehm handgeformte oder stranggepresste Steine ohne Löcher und Stege.
Leistungsregler
Einrichtung, die entsprechend der eingestellten Wärmeleistung den
Verbrennungslufteintrittsquerschnitt bzw. den Brennstoffdurchsatz selbsttätig ändert.
Luft
Abluft (ABL)
Aus dem Raum abströmende Luft.
Außenluft (AUL)
Die gesamte aus dem Freien zuströmende Luft.
Umluft (UL)
Teil der Abluft, der dem Kachelofen bzw. offenen Kamin wieder zugeführt wird.
Verbrennungsluft (VBL)
Der Feuerstätte zuzuführender Luftvolumenstrom, der ganz oder teilweise der Verbrennung dient.
Zuluft (ZUL)
Die dem Raum zugeführte erwärmte (bzw. thermodynamisch behandelte) Luft.
04/2010
TR OL
Seite 30
Luftgitter
Luftdurchlass mit Einrichtungen zur Luftverteilung und Luftlenkung.
Luftklappe
Unterbricht bzw. reguliert den Luftstrom in einer Luftleitung.
Luftleitungen
Bauteile, durch die Luft strömt.
Lüftungskachel/Durchbruchkachel
Kachel mit Öffnungen für Luftdurchlass.
Mess- und Prüföffnungen
Öffnungen für Messsonden, z. B. Messungen nach 1. BImSchV.
Nennwärmeleistung bei Heizeinsätzen
Vom Hersteller auf dem Geräteschild angegebene Wärmeleistung.
Nennwärmeleistung des Grundofens
Die aus Heizfläche und spezifischer Wärmeleistung (qGO) errechnete Wärmeleistung (QN) in kW.
Notwendiger Förderdruck für die Feuerstätte (PW )
Differenz zwischen dem Luftdruck im Aufstellungsraum der Feuerstätte und dem Unterdruck des
Abgases am Abgasstutzen der Feuerstätten, welcher notwendig ist, um einen einwandfreien Betrieb
der Feuerstätte sicherzustellen.
Notwendiger Förderdruck für das Verbindungsstück (PFV)
Druckdifferenz zwischen der Achse der Einmündung des Verbindungsstückes und der Achse des
Abgasstutzens der Feuerstätte, gebildet durch die Differenz zwischen dem Ruhedruck und
Widerstandsdruck des Verbindungsstückes.
Notwendiger Förderdruck für die Verbrennungsluft (PB)
Differenz zwischen dem Luftdruck im Freien und dem Luftdruck im Aufstellungsraum der Feuerstätte
in gleicher Höhe.
Notwendiger Gesamtförderdruck (PZe)
Notwendiger Unterdruck an der Abgaseinführung in den senkrechten Abschnitt der Abgasanlage. Dies
entspricht der Summe aus notwendigem Förderdruck für den Wärmeerzeuger (PW), notwendigem
Förderdruck für das Verbindungsstück (PFV) und notwendigem Förderdruck für die Verbrennungsluft
(PB).
Ofenkachel
Ein bei ca. 1000 °C gebranntes, poröses, mechanisch festes und wärmebeständiges Erzeugnis aus
mit Schamottemehl abgemagertem Ton für Kachelöfen. Die Ofenkachel ist in der Regel auf der
Vorderseite mit einer Glasur überzogen und auf der Rückseite mit einem Rumpf versehen.
Raumluftabhängige Feuerstätte
Feuerstätte, die ihre Verbrennungsluft ganz oder teilweise aus dem Aufstellraum entnimmt.
Raumluftabhängige Feuerstätten mit Verbrennungsluftanschluss
Das sind Feuerstätten, denen die Verbrennungsluft über Leitungen oder
Schächte direkt vom Freien zugeführt werden kann, jedoch besitzen sie keine
erhöhte Dichtheit. Deshalb ist der Betrieb dieser Feuerstätten sicherheitstechnisch
als raumluftabhängig einzustufen.
Raumluftunabhängige Feuerstätte
Raumluftunabhängig sind Feuerstätten, denen die Verbrennungsluft über Leitungen oder Schächte
nur direkt vom Freien zugeführt wird und bei denen kein Abgas in gefahrdrohender Menge in den
Aufstellraum austreten kann. Diese Feuerstätten erfüllen, bedingt durch ihre besondere Konstruktion,
erhöhte Dichtheitsanforderungen und dürfen daher unabhängig von Rauminhalt und Lüftung ihrer
Aufstellräume betrieben werden. Sie sind nicht geregelte Bauprodukte.
04/2010
TR OL
Seite 31
Referenzdämmstoff
Silikatische Dämmstoffe (Stein- und Schlackefasern) mit Dämmstoffkennziffer
DIN EN 14303, die zur Angabe der Dämmstoffdicke als Referenz angegeben sind.
Reinigungsöffnung
Öffnung zum Reinigen der Heizgaszüge und des Verbindungsstücks.
Röhren/Wärmeröhre/Durchsicht
Von Heizgasen ganz oder teilweise umströmte keramische oder metallische Bauteile, welche z. B.
zum Warmhalten von Speisen dienen.
Rostfläche
2
Teil der Brennfläche in cm , die durch die Außenmaße des Rostes bestimmt ist.
Rostfläche (freie)
Der für den Durchtritt der Verbrennungsluft bestimmte Teil der Rostfläche.
Schamotte
Feuerfester Baustoff zum Auf-/Ausbau von Feuerstätten.
Schürze
Bauteil zum Verkleiden des Verbindungsstückes oder der Luftleitungen oberhalb der Heizkammer.
Sockel
Nicht beheizter (inaktiver) Teil der Anlage, auf dem die Feuerstätte aufgebaut ist.
Sockelrahmen
Unterbau aus metallischem Baustoff, auf dem die Verkleidung aufgebaut ist.
Speicherdauer
Zeitraum ab Beginn der bestimmungsgemäßen Wärmeabgabe bis zum Ende der wirksamen
Wärmeabgabe.
Speicherfähigkeit
Fähigkeit, die durch die Verbrennung des Brennstoffes frei werdende Wärme in den keramischen
Baustoffen aufzunehmen und mit zeitlicher Verzögerung abzugeben.
Spezifische Wärmeleistung
2
Wärmeleistung einer Feuerstätte je m Heizfläche (aktiver Oberfläche).
Stehrost
Vor dem Feuerraum zwischen den Feuerraumseitenwänden und dem Feuerraumboden angebrachtes
Bauteil, welches das Herausfallen von Brennstoff aus dem Feuerraum verhindert.
Strahlungsschutz (Strahlungsblech, Strahlungsschirm)
Bauteil zur Reduzierung von Wärmeabstrahlung an Bauteile (Anbauwände, Heizgaszüge,
Wärmetauscher etc.).
Strahlungswand
Bauteil einer Flächenheizung aus mineralischen Baustoffen, die bestimmungsgemäß Wärme abgibt.
Traglager
Bauteil zur Aufnahme von Komponenten in Kachelöfen/offenen Kaminen, z. B. Heizeinsatz,
Kamineinsatz, Heizgaszüge
Tragrahmen
Siehe Sockelrahmen.
Umlenkung
Richtungsänderung der Heizgas- bzw. Luftströmung.
Verbindungsstück
Leitung, durch die das Abgas in den Schornstein geleitet wird.
04/2010
TR OL
Seite 32
Verbrennungsluft
Siehe Luft.
Verbrennungsluftleitung
Bauteil, durch das Verbrennungsluft zur Feuerstätte geführt wird.
Verkleidung
Bauteil, das die Feuerraumwände, Ascheraumwände und den Abgassammler gegebenenfalls mit dem
Konvektionsluftmantel, der dazugehörigen Dämmschicht und gegebenenfalls der Vormauerung außen
umschließt.
Anmerkung 1: Gebäudewände können Verkleidung sein. Die Verkleidung kann das
Verbindungsstück ganz oder teilweise umschließen.
Anmerkung 2: Die Ummantelung von frei stehenden Feuerstätten bzw. die mit der Feuerstätte mit
bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis versehene Verkleidung gelten nicht als
Verkleidung im Sinne dieser technischen Regeln.
Verschleißteile
Verschleißteile sind Teile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Feuerstätte im Rahmen der
Lebensdauer mehrfach ausgetauscht werden müssen.
Vollheizung
Eine Vollheizung deckt die komplette Heizlast des Gebäudes.
Vormauerung
Bauteil aus mineralischen, nicht brennbaren Baustoffen vor zu schützenden Wänden.
Vortür
Bauteil, das vor der Bedienungsseite der Feuerstätte zum Bedienungsraum hin eingebaut werden
kann.
Wärmebelastung
Siehe Feuerungswärmeleistung.
Wärmedämmung
Bauteil zur Reduzierung von Wärmeabgabe an Bauteile, z. B. Anbauwände.
Wärmeleistung
Die nutzbar abgegebene Wärmemenge in der Zeiteinheit.
Wartung
Maßnahme zur Bewahrung des Sollzustandes der Feuerstätte.
Widerstandsbeiwert, Zeta-Wert ( ζ )
Dimensionsloser Formelwert zur Bestimmung des Druckverlustes in Leitungen durch
Einzelwiderstände, wie z. B. Richtungsänderungen, Gitter, Klappen.
Wirkungsgrad
Das in Prozent ausgedrückte Verhältnis von Wärmeleistung zur Wärmebelastung.
Zeitbrand
Eigenschaft der Feuerstätte, den Brennstoff innerhalb einer vorgegebenen Zeit (Periode) zu
verbrennen.
Zusatzheizung
Feuerstätte, Flächenheizung oder Herd, die zusätzlich zu einer hauptsächlich verwendeten
Heizungsanlage betrieben wird.
Zwickstein, Zwickerstein
Keramisches Bauteil zum Versetzen von Kacheln.
04/2010
TR OL
3
Werkstoffe, Baustoffe und Bauteile
3.1
Allgemeine Anforderungen
Seite 33
Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk
eingehen, müssen ungebraucht sein, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
vorgeschrieben ist. Sie müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein.
Näheres regeln die Bauordnungen der Länder.
Alle für die Heizkammer/Konvektionsraum verwendeten Baustoffe (ausgenommen Bindemittel für
Putze und Fugen nach Abschnitt 3.6 und Wärmedämmstoffe nach Abschnitt 3.7) müssen
Temperaturbelastungen bis mind. 500 °C standhalten.
Die an Werkstoffe und Bauteile gestellten Anforderungen sowie die anerkannten Regeln der Technik
und Baukunst sind einzuhalten.
Naturbaustoffe (Lehm, Sand etc.) müssen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein
und den üblichen auftretenden Beanspruchungen standhalten.
3.2
Ofenkacheln
Keramische Ofenkacheln werden vorwiegend als Quadrat- oder Rechteckkachel hergestellt. Die
Ansichtsflächen können eben oder profiliert, die Kanten der Ansichtsflächen keramischer Ofenkacheln
können unglasiert, geschliffen oder glasiert sein.
Abb. 1
Bezeichnungen an der Ofenkachel
Für keramische Ofenkacheln gelten die vom Hersteller angegebenen Werkmaße. Ofenkacheln
müssen so beschaffen sein, dass sie fachgerecht versetzt werden können.
3.2.1
Bearbeitbarkeit
Keramische Ofenkacheln müssen sowohl handwerklich als auch maschinell bearbeitbar sein.
3.2.2
Wasseraufnahme
Die Wasseraufnahme darf 12 Gew.-% nicht unterschreiten.
3.2.3
Oberflächenbeschaffenheit
Zulässig sind Haarrisse in der Glasur und Glasurwolken in der glasierten Ansichtsfläche bedingt durch
Glasier- und Brenntechnik. Nicht zulässig sind unglasierte Stellen, Ausschmelzungen und Befall der
Ansichtsfläche, soweit der ästhetische Gesamteindruck wesentlich beeinträchtigt wird. Für Effekt- und
Sonderglasuren gelten die Angaben des Herstellers.
04/2010
TR OL
Seite 34
3.2.4
Maßhaltigkeit
Zulässige Maßabweichungen auf die Kantenlänge einer Kachel bezogen:
Tabelle 1 Vorgeschliffene Ofenkacheln
Bezeichnung
Toleranz
Höhe und Breite
± 1,0 mm
Geradheit der Kanten
± 0,5 mm
Rechtwinkligkeit
± 0,5 mm
Ebenflächigkeit
± 1,0 %
Tabelle 2 Ofenkacheln mit überglasierten Kanten
Bezeichnung
Toleranz
Höhe und Breite
± 1,5 %
Geradheit der Kanten
± 0,75 %
Rechtwinkligkeit
± 0,75 %
Ebenflächigkeit (Wölbung
und Verwindung)
± 1,5 %
Tabelle 3 Sonstige Ofenkachelteile
Bezeichnung
Winkligkeit bei Eck- und
Simsteilen
3.3
3.3.1
Toleranz
± 1,5 %
Kachelsteine
Beschaffenheit
Kachelsteine müssen so beschaffen sein, dass fachgerecht ohne besondere Stützmaßnahmen
senkrechte Verkleidungen erstellt werden können.
Die Ansichtsflächen können eben oder profiliert und mit Glasur versehen, die Kanten der
Ansichtsflächen können glasiert oder unglasiert sein. Es gelten die vom Hersteller angegebenen
Werkmaße.
Abb. 2
Bezeichnungen am Kachelstein
Oberflächenbeschaffenheit siehe Ofenkacheln.
04/2010
TR OL
3.3.2
Seite 35
Maßhaltigkeit
Zulässige Maßabweichungen, bezogen auf die Kantenlänge:
Tabelle 4 Kachelsteine mit/ohne überglasierte Kanten
Bezeichnung
Toleranzen
handgeformt
masch. gepresst
Höhe und Breite
± 1,5 %
± 0,75 %
Geradheit der Kanten
± 1,0 %
± 1,0 %
Rechtwinkligkeit
± 1,5 %
± 1,0 %
Ebenflächigkeit
± 1,25 %
± 1,0 %
Tabelle 5 Sonstige Kachelsteinteile
Bezeichnung
Toleranz
Winkligkeit bei Eck- und
Simsteilen
± 1,5 %
Andere Maßabweichungen sind zwischen Besteller und Hersteller zu vereinbaren.
04/2010
TR OL
Seite 36
3.4
3.4.1
Keramische, mineralische Baustoffe
Keramische Baustoffe
Schamottesteine, -platten und -formteile sind feuerfeste oder hochfeuerfeste Bauteile nach DIN 51060
„Feuerfeste keramische Roh- und Werkstoffe; Begriffe; feuerfest, hochfeuerfest“.
Der jeweilige vorgesehene Anwendungsbereich, die Anwendungsgrenzen sowie entsprechende
Verarbeitungshinweise sind vom Hersteller anzugeben.
Tabelle 6 Anforderungen an Standardschamotte:
Eigenschaften
Kurzbezeichnung
Maßeinheit
Anforderung
Feuerfestigkeit
Segerkegel
SK
>15 (ab 1440 °C)
3
Rohdichte
ρ
kg/dm
offene Porosität
Po
Vol.-%
26 ... 33
Anwendungstemperatur
AWT
°C
≥ 1150
Temperaturwechselbeständigkeit
TWB (Wasser)
n
≥ 25
Wärmeausdehnung (linear)
WD
%
mm/m
mm
≤ 0,6 (bei 1000 C)
o
≤ 6 (bei 1000 C)
< 100 mm: ± 3,0
0,65 ... 0,90
0,75 ... 0,95
Maßgenauigkeit
Wärmeleitfähigkeit
spez. Wärmekapazität
spez. Speicherfähigkeit
λ
λ
c
c
20 …
400 …
20 …
400 …
400 °C
800 °C
400 °C
800 °C
c´ 20 … 400 °C
c´ 400 … 800 °C
W/mK
Wh/(kg K)
Wh/(dm³K)
1,75 … 2,1
o
0,21 ... 0,26
0,26 ... 0,32
0,37 ... 0,55
0,46 ... 0,67
Tabelle 7 Anforderungen an Schwerschamotte:
Eigenschaften
Kurzbezeichnung
Maßeinheit
Anforderung
Feuerfestigkeit
Segerkegel
SK
>15 (ab 1440 °C)
3
Rohdichte
ρ
kg/dm
offene Porosität
Po
Vol.-%
22 ... 26
Anwendungstemperatur
AWT
°C
≥ 1150
Temperaturwechselbeständigkeit
TWB (Wasser)
n
≥ 25
Wärmeausdehnung (linear)
WD
%
mm/m
mm
≤ 0,7 (bei 1000 C)
o
≤ 7 (bei 1000 C)
< 100 mm: ± 3,0
0,65 ... 0,90
0,75 ... 0,95
Maßgenauigkeit
Wärmeleitfähigkeit
spez. Wärmekapazität
spez. Speicherfähigkeit
λ
λ
c
c
20 …
400 …
20 …
400 …
400 °C
800 °C
400 °C
800 °C
c´ 20 … 400 °C
c´ 400 … 800 °C
W/mK
Wh/(kg K)
Wh/(dm³K)
2,3 … 2,6
o
0,21 ... 0,26
0,26 ... 0,32
0,48 ... 0,68
0,60 ... 0,83
Für andere wärmespeichernde Materialien ist ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis
erforderlich (siehe Abschnitt 3.1).
04/2010
TR OL
3.4.2
Seite 37
Mineralische Baustoffe
Mineralische Baustoffe müssen den Anforderungen entsprechen.
– Mauerziegel nach
DIN EN 771-1:2005-05 in Verbindung mit DIN V 20000-401:2005-06
oder nach DIN V 105 Teil 1:2005-10
– Kalksandsteine nach
DIN EN 771-2:2005-05 in Verbindung mit DIN V 20000-402:2005-06
oder nach DIN V 106:2005-10
DIN EN 771-4:2005-05 in Verbindung mit DIN V 20000-404:2006-01
oder nach DIN V 4165-100:2005-10
– Porenbetonsteine nach
– Mauersteine aus Beton und Leichtbeton nach
DIN EN 771-3:2005-05 in Verbindung mit DIN
V 20000-403:2005-06 oder nach DIN V
18151-100:2005-10, DIN V 18152-100:200510 bzw. DIN V 18153-100:2005-10
– Porenbeton-Bauplatten u. Porenbeton-Planbauplatten nach DIN 4166; DIN EN 771-4:2005-05
– Wandplatten aus Leichtbeton, unbewehrt DIN 18162; DIN EN 771-3:2005-05
– Wandbauplatten aus Gips; Eigenschaften, Anforderungen, Prüfung nach DIN 18163 ∗
3.4.3
Lehmsteine ohne organische Zuschlagstoffe, Anforderungen in Anlehnung an
DIN V 105-1
Tabelle 8 Lehmsteine ohne organische Zusatzstoffe
Eigenschaften
Kurzbezeichnung
Maßeinheit
3
Anforderung
Rohdichte
ρ
kg/dm
Wärmeleitfähigkeit
λ 20 ... 400 °C
W/mK
0,5 ... 1,4
Wärmekapazität
C 20 ... 400 °C
Wh/(kg K)
0,28
Druckfestigkeit
N
N/mm²
2 ... 4
3.5
1,1 ... 2,2
Putze und Anstriche
Aktive Oberflächen von Feuerstätten nach dieser Technischen Regel können je nach Ausführung und
Typ der Feuerstätte Temperaturen aufweisen, die im Bereich bis 120 °C liegen.
Anstriche und Putze sind deshalb für die Verwendung auf aktiven, d. h. temperaturbelasteten
Bereichen im Ofenbau nur dann geeignet, wenn eine chemische oder physikalische Veränderung
weitestgehend ausgeschlossen ist (z. B. Marmorkalkfarben, Kaseinfarben, Silikatfarben). Bei den
auftretenden Temperaturen dürfen keine Schadstoffe in gesundheitsgefährdendem oder schädlichem
Maße freigesetzt werden. Dispersionsfarben mit hohem Anteil an Konservierungsstoffen sind
ungeeignet.
Verputzte Ansichtsflächen dürfen keine einzelnen Risse über 0,8 mm Rissbreite aufweisen. Eine
größere Anzahl oder eine Konzentration von Rissen mit zulässiger Breite von maximal 0,2 mm sind
zulässig, dürfen die technologischen und bauphysikalischen Eigenschaften des Putzes aber nicht
beeinträchtigen.
Um eine möglichst große Homogenität von verputzten aktiven und passiven Oberflächen zu erreichen,
sind Putze mit einer Armierung (z. B. Glasfaser, Metallgeflecht) zu versehen.
∗
Produkte und Geräte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat,
der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr
gebracht wurden, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als
gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland vorausgesetzte Schutzniveau in vergleichbarer Weise erreicht wird.
04/2010
TR OL
Seite 38
3.6
Bindemittel, Fugmaterial, Klammerdraht
Bindemittel und Fugmaterial für keramische und mineralische Baustoffe müssen den
bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen standhalten. Sie sollten nicht schwinden;
Geruchsbelästigungen und Schadstoffemissionen aus Bindemittel und Fugmaterial dürfen bei
bestimmungsgemäßem Betrieb nicht auftreten.
Die Verarbeitungsanleitung muss die Einsatzgrenzen und alle Angaben für eine ordnungsgemäße
Verarbeitung enthalten.
Zum Verklammern ist unlegierter, kalt gezogener Stahldraht mit einem Mindestdurchmesser von 2,8 mm
nach DIN 17233-1 zu verwenden.
3.7
3.7.1
Dämmstoffe, Ersatzdämmstoffe
Dämmstoffe aus Stein- und Schlackefasern
Matten, Platten und Schalen aus silikatischen Dämmstoffen (Stein-, Schlackefasern) müssen der
Baustoffklasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1 bzw. DIN EN 13501-1: 2007-05 mit einer
Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 700 °C nach DIN EN 14303 entsprechen. Die
3
Nennrohdichte darf 80 kg/m nicht unterschreiten.
3.7.2
Ersatzdämmstoffe
Andere Dämmstoffe, sogenannte Ersatzdämmstoffe z. B. aus Vermiculit, Calciumsilikat, Blähton oder
anderen mineralischen Baustoffen müssen als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) aufweisen.
3.7.3
Referenzdämmstoffe
Bei der Angabe der Dämmschichtdicken und des Dämmschichtaufbaus innerhalb dieser Richtlinien
sind grundsätzlich als Referenzgröße die Dicke der Stein- oder Schlackefasern nach DIN EN 14303
mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/mK zu verstehen.
Bei der Verwendung von Ersatzdämmstoffen ist entsprechend dieser Referenzgröße auf die jeweils
benötigte Schichtdicke umzurechnen. Die entsprechenden Umrechnungsverfahren, -tabellen oder
-diagramme sind den jeweiligen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen zu entnehmen.
3.8
Metallische Baustoffe
Metallische Baustoffe müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:
− Bleche, Profile, Formstähle nach DIN 1623 ∗ bzw. DIN EN 10130
− Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen, unlegierte Baustähle nach
DIN EN 10025-2
− Nicht rostende Stähle nach DIN EN 10088
− Gusseisen mit Lamellengrafit (Grauguss) nach DIN EN 1561
∗
Produkte und Geräte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat,
der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr
gebracht wurden, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als
gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland vorausgesetzte Schutzniveau in vergleichbarer Weise erreicht wird.
04/2010
TR OL
3.9
3.9.1
Seite 39
Heizeinsätze, Kamineinsätze, Kaminkassetten, industriell gefertigte Herdteile
Anforderungen an die Bauprodukte
Die verwendeten Bauprodukte müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein.
Heiz- und Kamineinsätze sowie Kaminkassetten mit wasserführenden Bauteilen oder aufgesetzten
Wasserwärmetauschern müssen zusammen mit diesen Bauteilen geprüft sein und als Einheit einen
bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis oder, sofern sie CE-kennzeichnungspflichtig sind, einen
bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis haben. Die nicht von DIN EN 13229 erfassten Kamin- und
Heizeinsätze sowie Kaminkassetten, die CE-kennzeichnungspflichtig sind, bedürfen eines
bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweises.
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Gasraumheizer, Begriffe, Anforderungen, Kennzeichnung, Prüfung DIN 3364 Teil 1 bzw. CEKennzeichnung
Raumheizer, Schornsteingebundene Heizeinsätze DIN 3364 Teil 2 bzw. CE-Kennzeichnung
Ölheizeinsätze mit Verdampfungsbrennern DIN 4731 ∗
Heizeinsätze für feste Brennstoffe zum Einbau in Kachelöfen/Putzöfen DIN EN 13229
Feuerstätten für feste Brennstoffe zum Betrieb mit offenem Feuerraum (offene Kamine) DIN
EN 13229
Kaminkassetten zum Bau von oder zum nachträglichen Einbau in offene Kamine
sowie Kamineinsätze und Kaminkassetten mit selbst schließenden Türen DIN
EN 13229
DIN EN 613 Konvektions-Raumheizer für gasförmige Brennstoffe
DIN EN 509 Dekorative Gasgeräte mit Brennstoffeffekt
Herdteile für feste Brennstoffe nach DIN EN 12815
3.9.2
Notwendige Herstellerangaben
Für die Verwendung der Bauprodukte und die Dimensionierung der Feuerstätte sind folgende
Herstellerangaben notwendig und anzugeben.
Herstellerangaben nach TR OL
für Heizeinsätze, Kamineinsätze, Kaminkassetten und Durchheizherde
allgemeine Beschreibung
Definition des Feuerraums bzw. Einsatzes als
Heizeinsatz
Kamineinsatz
Kaminkassette
Durchheizherd
vorgesehene bzw. mögliche Verwendung als Bauart gem. TR OL
2.1.1.2 − Warmluftofen
2.1.1.3 − Warmluftschwerkraftheizung
2.1.1.4 − Feuerstätte über zwei Geschosse
2.1.2.1 − Offener Kamin, Bauart A
2.1.2.3 − Heizkamin
2.1.3.1 − Hypokauste
2.1.4.4 − Durchheizherd bei industriell gefertigtem Herdteil
Beschreibung der Einheit bei Verwendung vorgegebener metallischer
Heizgaszüge
(der gesamten Einheit, die der Normprüfung entspricht, z. B. Heizeinsatz,
Heizgasrohr 1 mit Durchmesser Form und Umlenkungen, metallischer
Heizgaszug mit genauer Bezeichnung oder Beschreibung, Systemgrenze
z. B. Stutzen der metallischen Heizgaszüge oder Heizgasrohr 2 mit
Durchmesser, Form und Umlenkungen)
∗
Produkte und Geräte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat,
der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr
gebracht wurden, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als
gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland vorausgesetzte Schutzniveau in vergleichbarer Weise erreicht wird.
04/2010
TR OL
Seite 40
Beschreibung der Einheit bei Verwendung vorgegebener keramischer
Heizgaszüge
Vorgaben zur Ausführung und zur Dimensionierung (Längen,
Querschnitte, Querschnittsformen, max. Umlenkungen oder maximal
zulässiger notwendiger Förderdruck für die Heizgaszüge)
Notwendigkeit einer Anheizeinrichtung
Grundlage der bauaufsichtlichen Verwendbarkeit
Angabe z. B. CE-Zeichen, Ü-Zeichen des bauaufsichtlichen
Verwendbarkeitsnachweises
Beschreibung der Feuerung bei Verwendung von keramischen Heizgaszügen
nach TR OL
Feuerraum bzw. Einsatz ist für den Anbau von keramischen
Heizgaszügen geeignet, Installationsanleitung muss den Hinweis auf die
Dimensionierung dieser Heizgaszüge gemäß TR OL enthalten,
Angaben zur Notwendigkeit einer Anheizeinrichtung,
evtl. besondere Dimensionierungsvorgaben bzw. Einschränkungen
(z. B. auf fA l , A Z,min , A Z,max , Abschnitt 15)
Temperaturangaben
Abgastemperatur am Stutzen (Ausgang) bei vorgegebenen metallischen oder
keramischen Heizgaszügen, in °C
vorgegebene Heizgaszüge, nach Herstellerangabe und entsprechend
Geräteprüfung
Heizgastemperatur am Heizgasstutzen bei Betrieb mit keramischen
Heizgaszügen nach TR OL, in °C
Leistungsangaben
Nennwärmeleistung, Leistungsaufteilung, jeweils in kW, QN
Aufteilung bei wasserseitigem Leistungsanteil, Leistungsverteilung bei
Umschaltmöglichkeit, Gesamtleistung je Umschaltmöglichkeit,
Leistungsbereiche
Leistung des Feuerraums bzw. Einsatzes ohne Heizgaszüge bei Betrieb mit
keramischen Heizgaszügen, in kW, QHE
Leistung am Heizgasstutzen bei Betrieb mit keramischen Heizgaszügen, in kW
Leistungsabgabe über die Gerätefront, d.h. Frontplatte, Feuerraumtür und
Sichtscheibe, in kW, QFR
jeweils bei Nennheizleistung oder anzugebender Leistung bzw.
Betriebsweise
Angaben zum Brennstoff
vorgesehene bzw. zulässige Brennstoffe
maximale und minimale Füllmenge bei Befeuerung mit Festbrennstoff, in kg
maximaler und minimaler Brennstoffdurchsatz bei Befeuerung mit
Festbrennstoff, in kg/h, bzw. minimaler und maximaler Brennstoffdurchsatz und
Brennstoffdurchsatz bei Nennwärmeleistung bei Heizöl oder Gas, in l/h bzw.
m³/h
gegebenenfalls abweichender maximaler Brennstoffdurchsatz bei Betrieb mit
keramischen Heizgaszügen nach TR OL, in kg/h
04/2010
TR OL
Seite 41
Angaben zur Verbrennungsluftversorgung
Verbrennungsluftvolumenstrom, in m³/h
gegebenenfalls abweichender Verbrennungsluftvolumenstrom bei Betrieb mit
keramischen Heizgaszügen nach TR OL, in m³/h
Anforderungen und Vorgaben für die Verbrennungsluftzuführung,
Anforderungen an die Verbrennungsluftleitung (z. B. abweichendes
Auslegungsverfahren, minimale Querschnitte, maximale Zahl der
Umlenkungen, maximaler Förderdruck, Ausführung und Baustoff vom
Anschlussstutzen gegebenenfalls bis zum Übergang auf Baustoff B2
Abgasmassenstrom
Abgasmassenstrom, in g/s
gegebenenfalls abweichender Abgasmassenstrom bei Betrieb mit keramischen
Heizgaszügen nach TR OL, in g/s
Angaben zum notwendigen Förderdruck
Notwendiger Förderdruck (der gesamten Einheit mit bauaufsichtlichem
Verwendbarkeitsnachweis, z. B. Heizeinsatz mit metallischer Nachheizfläche
und Heizgasrohren), in Pa, PW
gegebenenfalls abweichender notwendiger Förderdruck bei Heiz- oder
Kamineinsätzen oder industriell gefertigten Herden bei Betrieb mit keramischen
Heizgaszügen nach TR OL, in Pa, PW ,HE
gegebenenfalls maximal zulässiger/vorgesehener/möglicher Förderdruck, in
Pa, PW ,max
Angaben zum Wirkungsgrad und zu Emissionen
Wirkungsgrad in %, Prüfstandswert
CO-Emission, bezogen auf 13 % O2 in Vol.-%, Prüfstandswert
Staubemission, bezogen auf 13 % O2, in g/m³, Prüfstandswert
Angaben zu Einstelleinrichtungen und Querschnitten
Einstelleinrichtungen
notwendige freie (und offen zu haltende) Umluft- und Zuluftquerschnitte, evtl.
auch maximal zulässige Querschnitte, in cm²
Heizkammer- bzw. Konvektionsraumquerschnitte (mittlere oder minimale und
maximale Querschnitte), in cm²
Heizkammerabstände zur Verkleidung, zu den Heizgaszügen bzw.
Strahlungsschutz, gegebenenfalls abweichende Abstände zu
Anbauwanddämmungen, in cm
04/2010
TR OL
Seite 42
Angaben zum Brand- und Wärmeschutz
Dämmschichtdicken bzw. Dämmmaßnahme bei nicht zu schützenden
Anbauflächen, in cm
evtl. abweichende Dämmschichtdicken bzw. Dämmmaßnahmen bei der
Verwendung als Feuerstätte über zwei Geschosse bei nicht zu schützenden
Anbauflächen, in cm
evtl. abweichende Dämmschichtdicken bzw. Dämmmaßnahmen bei der
Verwendung als Hypokauste bei nicht zu schützenden Anbauflächen, in cm
Dämmschichtdicken bzw. Dämmmaßnahme bei zu schützenden
Anbauflächen, in cm
evtl. abweichende Dämmschichtdicken bzw. Dämmmaßnahmen bei der
Verwendung als Feuerstätte über zwei Geschosse bei zu schützenden
Anbauflächen, in cm
evtl. abweichende Dämmschichtdicken bzw. Dämmmaßnahmen bei der
Verwendung als Hypokauste bei zu schützenden Anbauflächen, in cm
Weitere Angaben
3.10
3.10.1
Weitere Angaben entsprechend der in der jeweiligen Produktnorm
vorgegebenen Anforderungen an die Herstellerangaben bzw. Installations-,
Montage- und Bedienungsanleitung.
Luftleitungen
Baustoffe der Leitungen
Umluft-, Zuluftleitungen, deren Formstücke und Zubehör müssen aus nicht brennbaren, formbeständigen und abriebfesten Baustoffen (DIN 4102 A1 bzw. Klasse A1 (B2) nach DIN EN
13501-1: 2007-05) bestehen. Weiterhin ist bei Zuluftleitungen in Hinblick auf den Brandschutz nach
FeuVo Wärmedämmung notwendig, wenn eine Lufttemperatur => 85 °C möglich ist (Abschnitt 4.1,
Absatz 5).
Abluft-, Außenluft und Verbrennungsluftleitungen, deren Formstücke und Zubehör können auch aus
normal entflammbaren Baustoffen (DIN 4102 B2 bzw. Klasse A1 [B2] nach DIN EN 13501-1: 2007-05)
bestehen, ausgenommen Leitungen/Leitungsteile innerhalb der Feuerstätte, diese müssen
Temperaturbelastungen bis mind. 500 °C standhalten.
3.10.2
Runde Leitungen und Formstücke
Runde Luftleitungen und Formstücke können z. B. bestehen aus:
−
Blech (einschließlich Wickelfalzrohr), Festigkeit und Dichtheit nach DIN EN 12237
−
Kunststoff, Dichtheit und Temperaturbeständigkeit nach DIN EN 476, z. B. KG-Rohr oder HTRohr
−
Schornstein-Bauelementen aus Metall bzw. Edelstahl nach DIN EN 1856-1
3.10.3
Rechteckige Luftleitungen und Formstücke
Rechteckige Luftleitungen und Formstücke können z.B. bestehen aus:
−
Blech (gefalzt, geschweißt), Festigkeit und Dichtheit nach DIN EN 1507
−
Kunststoff, Dichtheit und Temperaturbeständigkeit nach DIN EN 476
−
Glasfaserarmierten Mineralfaser-Hartplatten mit Hartmanteloberfläche, Baustoffklasse A 2 nach
DIN 4102 Teil 1 bzw. Klasse A2 s1 dü nach DIN EN 13501-1: 2007-05.
04/2010
TR OL
3.11
Seite 43
Luftgitter/Lüftungskacheln
Luftgitter für Zuluft (Warmluft), Umluft müssen aus nicht brennbaren Baustoffen
(DIN 4102 A1 bzw. Klasse A1 [B2] nach DIN EN 13501-1: 2007-05) bestehen.
Vorhandene Verschlusseinrichtungen müssen leicht zu betätigen, die Offen- bzw.
Geschlossenstellung muss erkennbar, gegebenenfalls in der Bedienungsanleitung beschrieben sein
und dürfen ihre Einstellung nicht selbstständig ändern.
Die Luftgitter/Lüftungskacheln sollen strömungstechnisch günstig ausgebildet sein, scharfe Kanten auf
der Innenseite der Luftaustrittsöffnungen sind zu vermeiden. Der freie Querschnitt der
Luftgitter/Lüftungskacheln ist vom Hersteller anzugeben.
Luftaustritt zwischen Deck- und Einbaurahmen ist durch geeignete elastische Dichtungen oder
entsprechende Profilgebung zu verhindern.
Gitter, Deckrahmen und Einbaurahmen müssen oberflächengeschützt und temperaturbeständig sein.
3.12
Dichtstoffe
müssen alterungs- und temperaturbeständig und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet
sein.
3.13
Versorgungsanlagen für Heizöl
Bauteile von Ölversorgungsanlagen müssen den Anforderungen und Vorgaben der entsprechenden
Gesetze und Verordnungen sowie den anerkannten Regeln entsprechen, dies sind insbesondere:
−
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)
−
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
−
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
−
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
−
DIN EN 12514, Teile 1 und 2, Ölversorgungsanlagen für Ölbrenner
−
DIN 4755*, Ölfeuerungsanlagen, Technische Regel Ölfeuerungsinstallation (TRÖ)
−
DIN 51603*, Teil 1, Flüssige Brennstoffe – Heizöle
−
DIN EN 12285-1, DIN EN 12285-2, DIN 6618 ∗, DIN 6619*, DIN 6623*, Behälter aus Stahl
−
DIN 6625, Standortgefertigte Behälter (Tanks) aus Stahl
3.14
Gasversorgungsanlagen
Bauteile von Gasversorgungsanlagen müssen den Anforderungen und Vorgaben der DVGW-TRGI,
Arbeitsblatt G600 entsprechen.
∗
Produkte und Geräte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat,
der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr
gebracht wurden, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als
gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland vorausgesetzte Schutzniveau in vergleichbarer Weise erreicht wird.
04/2010
TR OL
Seite 44
04/2010
TR OL
Seite 45
4
Ausführung, grundsätzliche, allgemeine Anforderungen
4.1
Bauvorbereitende Anforderungen
Der Auftragnehmer hat die baulichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie für die Ausführung
seiner Leistung geeignet sind. Er hat dem Auftraggeber Bedenken unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
wenn die baulichen Verhältnisse der vorgesehenen Ausführung nicht entsprechen.
Die Nennwärmeleistung der Feuerstätte muss die nach DIN EN 12831 errechnete Heizlast
(Vollheizung) oder die vereinbarte Heizlast (Zusatzheizung) decken. Eine Zusatzheizung ist nicht zur
Deckung der kompletten Heizlast eines Gebäudes vorgesehen. In diesem Fall ist die
Nennwärmeleistung zu vereinbaren.
Die einschlägigen Vorschriften der Landesbauordnung, der Feuerungsverordnung und
Verwaltungsvorschriften sind einzuhalten. Der Nachweis der ausreichenden
Verbrennungsluftversorgung ist gemäß Abschnitt 5 vorzunehmen.
Die Abgasanlage muss für die vorgesehene Feuerstätte geeignet sein. Insbesondere ist auf die
Rußbrandbeständigkeitsklasse, Temperaturklasse und Kondensatbeständigkeitsklasse (bei
Pelletfeuerstätten in der Regel feuchte Betriebsweise) zu achten.
Verbindungsstücke sind nach DIN EN 13384 zu berechnen und gehören weder im Hinblick auf den
Funktionsnachweis noch von der Ausführung in den Anwendungsbereich dieser Richtlinien.
Alle temperaturbelasteten Baustoffe müssen für die zu erwartende Temperatur geeignet sein,
gegebenenfalls sind entsprechende Schutzmaßnahmen, z. B. Verwendung von Dämmstoffen gemäß
Abschnitt 3.7, vorzunehmen. Wärmebedingte Ausdehnung ist zu berücksichtigen.
Bei Unterbauten (z. B. Sockel) von Feuerstätten nach Abschnitt 2.1 ist auf ausreichende
Druckfestigkeit (Gewicht des Aufbaus) der verwendeten Baustoffe zu achten, evtl.
Temperatureinflüsse, welche die Druckfestigkeit beeinträchtigen, sind zu berücksichtigen.
In und auf Anbauwänden dürfen nur besondere Elektroleitungen vorhanden sein (siehe Abschnitt 6.1).
Feuerstätten nach dieser technischen Regel sollten nicht auf Fußböden mit Flächenheizungssystemen
aufgebaut werden. Anderenfalls sind geeignete Maßnahmen zur Lastverteilung zu treffen.
Bei der Verarbeitung von Kacheln, Putzen, Mörteln, Klebern etc. sind die Angaben des Herstellers zu
beachten.
Bei Feuerstätten, bei denen eine Überwachung (bspw. nach 1. BimSchV) gefordert wird, ist eine
zugängliche Messöffnung vorzusehen.
Bei mit festen Brennstoffen befeuerten Öfen muss eine Mess- und Revisionsmöglichkeit im Bereich
des Schornsteinanschlusses vorgesehen werden.
4.2
Überschlägiges Verfahren zur Bestimmung der Heizlast
Das nachfolgend beschriebene Verfahren ist kein Ersatz für die Berechnung der Heizlast nach DIN EN
12831. Die Ergebnisse liefern lediglich Anhaltswerte zur Bestimmung der erforderlichen
Wärmeleistung der Feuerstätte als Zusatzheizung.
Grundlage für das Verfahren sind die wärmeübertragende Umfassungsfläche ( A u ) des
Aufstellraumes, d. h. die Summe jener Flächen, die an unbeheizte Räume oder an die Außenluft
angrenzen, und der Faktor fu für die Umfassungsflächen in Abhängigkeit der Bauweise (siehe
Tabelle 9).
04/2010
TR OL
Seite 46
Φ ′TROL = A u ⋅ fu [Gl. 4.1]
überschlägig ermittelte Heizlast nach TR OL, in kW
Φ ′TROL :
Summe aller Bauteilflächen (Wände, Decken, Böden, Fenster, Dach
Au :
fu :
etc., die an unbeheizte Räume oder an die Außenluft angrenzen, in m²
Faktor zur Berücksichtigung des mittleren Wärmedurchgangs
Tabelle 9 Faktoren zur überschlägigen Bestimmung der Heizlast
Bauweise des Gebäudes
Faktor fu
Bausubstanz bis 1958
Bausubstanz 1959...68
Bausubstanz 1969...73
Bausubstanz 1974...77
Bausubstanz 1978...83
Bausubstanz 1984...94
WärmeschutzV ´95
EnEV
69 W/m²
65 W/m²
58 W/m²
44 W/m²
36 W/m²
29 W/m²
23 W/m²
15 W/m²
wärmeübertragende Umfassungsfläche
wärmeübertragende Umfassungsfläche
wärmeübertragende Umfassungsfläche
wärmeübertragende Umfassungsfläche
wärmeübertragende Umfassungsfläche
wärmeübertragende Umfassungsfläche
wärmeübertragende Umfassungsfläche
wärmeübertragende Umfassungsfläche
Bauteilflächen mit hohem Glasanteil (mehr als 50 % des gesamten Bauteils) sind einzeln zu
berechnen.
4.3
Schutz der Standsicherheit des Gebäudes
Kachel-/verputzte Öfen, offene Kamine, Heizkamine und Kachelkamine dürfen in Abhängigkeit ihres
Eigengewichtes nur auf ausreichend tragfähige Böden bzw. Geschossdecken aufgesetzt werden. Die
Tragfähigkeit des gegebenenfalls vorhandenen Bodenaufbaus, z. B. schwimmender Estrich, ist zu
beachten. In Decken ohne ausreichende Querverteilung, z. B. Holzbalkendecke, dürfen Lasten nur
eingeleitet werden, wenn eine entsprechende Lastverteilung, z. B. durch eine armierte Stahlbetonplatte
mit einer Mindestdicke von 6 cm, erfolgt.
4.4
Verkleidung
Feuerstätten sind allseitig mit Ausnahme der planmäßigen Öffnungen, Kochflächen und Sichtscheiben
zu verkleiden.
Die Verkleidung ist
–
aus keramischen Ofenkacheln,
–
aus Schamotte nach Abschnitt 3.4.1, gegebenenfalls mit Verputz,
–
aus Naturstein (z. B. Speckstein asbestfrei, Granit),
–
aus Mauerziegel nach DIN EN 771-1:2005-05 in Verbindung mit DIN V 20000-401:2005-06 oder
nach DIN V 105 Teil 1:2005-10,
–
aus Kalksandsteinen nach DIN EN 771-2:2005-05 in Verbindung mit DIN V 20000-402:2005-06
oder nach DIN V 106:2005-10,
–
aus Porenbetonsteinen nach DIN EN 771-4:2005-05 in Verbindung mit DIN V 20000-404:2006-01
oder nach DIN V 4165-100:2005-10,
–
aus Mauersteinen aus Beton und Leichtbeton nach DIN EN 771-3:2005-05 in Verbindung mit DIN
V 20000-403:2005-06 oder nach DIN V 18151-100:2005-10, DIN V 18152-100:2005-10 bzw. DIN
V 18153-100:2005-10,
–
aus gleichwertigen Baustoffen in Sonderformaten (z. B. Handstrichziegeln),
–
aus Betonwerksteinen nach DIN 18500 ∗,
∗
Produkte und Geräte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat,
der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr
gebracht wurden, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als
gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland vorausgesetzte Schutzniveau in vergleichbarer Weise erreicht wird.
04/2010
TR OL
–
–
–
Seite 47
aus Lehmsteinen gemäß Abschnitt 3.4.3 (Grünlinge sind ungeeignet),
aus Metall oder
aus geeignetem Glas herzustellen.
Verkleidungen von Abgassammlern bei offenen Kaminen dürfen auch aus Putz auf Putzträgern aus
nicht brennbaren Baustoffen der Klasse (DIN 4102 A1 bzw. DIN EN 13501-1: 2007-05) hergestellt
werden.
Die Verkleidung von Feuerstätten nach DIN EN 13229 ist zu den Gebäudewänden als Vormauerung
auszuführen. Vormauerungen müssen mindestens 10 cm dick sein und aus mineralischen Baustoffen
bestehen. Gebäudewände gelten als Vormauerung, wenn sie mindestens 10 cm dick sind und aus
nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
Bei der Verwendung von Porenbetonteilen darf deren dauerhafte Temperaturbelastung 100 °C nicht
überschreiten. Gegebenenfalls ist ausreichend Wärmedämmung nach Abschnitt 3.7 vorzusehen.
Abb. 3
4.5
4.5.1
Detailzeichnung Verkleidung und Decke
Oberflächentemperaturen
Oberflächentemperaturen der Verkleidung
Bei Flächen, auf denen Gegenstände abgelegt werden können oder bei Bank- und Lehnenflächen soll
die Oberflächentemperatur der Verkleidung bei bestimmungsgemäßem Betrieb nicht größer als 85 °C
sein. An anderen Flächen der Verkleidung dürfen Temperaturen bis 120 °C auftreten, sofern keine zu
schützenden Bauteile bzw. Einrichtungsgegenstände angrenzen (siehe Abschnitt 6.2.6).
Diese Temperaturgrenzen gelten nicht für Feuerraumtüren, Glasscheiben von Feuerraumtüren,
Frontplatten, Herdplatten usw.
4.5.2
Oberflächentemperaturen der Bedienelemente
Bedienelemente sind so anzuordnen, dass ihre Oberflächentemperatur die Raumtemperatur um nicht
mehr als
35 K für Metalle,
45 K für Porzellan, Emaille oder ähnliche Werkstoffe,
60 K für Kunststoff, Gummi oder Holz
überschreitet.
Anderenfalls ist ein Bedienwerkzeug vorzusehen.
04/2010
TR OL
Seite 48
4.6
Aktive/Inaktive Oberflächen
Die Position der aktiven/inaktiven Oberflächen kann in Absprache mit dem Kunden festgelegt werden.
Gegebenenfalls sind Position und Größe dieser Flächen zu dokumentieren.
4.7
4.7.1
Ofenkacheln
Versetzen
Fugenlos zu versetzende Ofenkacheln müssen maß- und winkelgerecht behauen, geschliffen und
angepasst sein. Fugengleich übereinander stehende Ofenkacheln müssen dabei auf gleiche Breite,
fugengleich nebeneinander versetzte Ofenkacheln müssen auf gleiche Höhe gearbeitet sein.
Fugenlos, geschliffen versetzte Kachelflächen dürfen keine sichtbaren Fugen oder Öffnungen und
Unebenheiten aufweisen. Hohlräume in den Stoß- und Setzflächen sind aus statischen Gründen nicht
zulässig. Haarfugen sind zulässig, sofern Sie mit geeignetem Material verschlossen werden, ihre
Breite darf höchstens 0,15 % der Höhe oder Breite der Ofenkacheln betragen.
Ist nichts anderes vereinbart, sind bei fugenlos, geschliffen versetzten Anlagen sämtliche
Kachelflächen, auch Simse, Plattsimse, Abdeckungen, gekachelte Bänke und Ablagen fugenlos zu
erstellen.
Ofenkacheln mit überglasierten Kanten können mit Fugen versetzt werden. Die Breite der Fuge kann
vereinbart werden oder darf dem Gesamtbild der Fläche nicht widersprechen.
Ist nichts anderes vereinbart, dürfen Abweichungen in der Fugenbreite höchstens dem Zweifachen der
Höhen- oder Breitentoleranz entsprechen (siehe Tabelle 2).
Fugenlos versetzte Ofenkacheln und Schnittkanten sind zu fasen.
Das Versetzen der Kachelteile muss mit Bindemittel nach Abschnitt 3.6 und passenden Zwicksteinen
erfolgen. Die Versetzanweisung des Kachel- und Bindemittelherstellers ist zu beachten.
4.7.2
Verklammern
Kacheln/Ecken sind an den Rümpfen bzw. Stegen doppelt zu klammern. Öffnungen im Kachelmantel
sind mittels Klammerdraht oder anderen geeigneten Baustoffen zu überbrücken.
Andere, gleichwertige Maßnahmen sind nach Angaben des Kachelherstellers und des Herstellers der
Ersatzprodukte grundsätzlich möglich.
4.7.3
Ausfuttern
Ofenkacheln in aktiven Oberflächen sind mit passenden Schamottesteinen oder anderen Materialien
ähnlicher wärmespezifischer Eigenschaften so auszufuttern, dass die inneren Oberflächen glatt und
abriebfest sind. Hohlräume dürfen nicht entstehen.
Das Bindemittel ist nach Angaben des Herstellers zu verarbeiten.
Für das Ausfuttern von Ofenkacheln und Schamottesteinen sind Lehm- und Schamottemörtel
geeignet.
4.7.4
Farbverteilung, Glasurunterschiede, Couleuren
Kachelteile mit Farbunterschieden der Glasur in der Ansichtsfläche sind vereinbarungsgemäß zu
verteilen bzw. anzuordnen.
4.8
Kachelsteine
Kachelsteine sind mit Bindemittel nach Abschnitt 3.6 mit Mörtelfugen zu versetzen. Auf ein
gleichmäßiges Fugenbild ist zu achten. Die durch Toleranzen gemäß Tabelle 4 beim Verarbeiten
auftretenden Abweichungen sind zulässig. Die Fugen sind mit Fugmaterial gemäß Abschnitt 3.6
auszuführen.
04/2010
TR OL
4.9
Seite 49
Handwerkliche Feuerräume
Solche Feuerräume werden individuell (nicht in Serie), vor Ort, handwerklich (nicht industriell)
errichtet.
Handwerklich erstellte Feuerräume sind je nach Feuerstättentyp unter Einhaltung der Vorgaben dieser
technischen Regeln zu dimensionieren und auszuführen.
Handwerkliche Feuerräume sind Bestandteil von Grundöfen, offenen Kaminen, Herden und Backöfen.
Sie können aus einzeln zu bearbeitenden Steinen oder Teilen bestehen oder aus einzeln
vorgefertigten Bauteilen oder Baugruppen.
Für die Einhaltung sämtlicher Vorgaben dieser Richtlinien ist der Ersteller der Anlage verantwortlich.
Werden Feuerräume verwendet, die als komplettes Bauteil oder als Komplettbausatz in Serie
industriell gefertigt und eine Anpassung oder Änderung vor Ort nicht möglich und nicht vorgesehen ist,
so sind die entsprechenden Dimensionierungsvorgaben und technischen Daten vom Hersteller des
Feuerraums anzugeben. Diese Feuerräume sind Bestandteil der technischen Einheit Feuerstätte.
Diese Feuerräume benötigen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis.
Handwerkliche Feuerräume sind so zu errichten, dass sie den üblichen thermischen und statischen
Belastungen über einen ausreichend langen Zeitraum standhalten. Teile der Feuerrauminnenwände
können austauschbar sein.
4.10
4.10.1
Keramische Heizgaszüge, feuerberührte keramische Bauteile
Aufbau und Anordnung
Diese sind so anzuordnen, dass die in den Heizgasen enthaltene Wärme auf günstigste Weise bzw.
vereinbarungsgemäß an die aktive Oberfläche bzw. den Wärmeträger übertragen wird. Das
Seitenverhältnis des rechteckigen Zugquerschnitts darf den Wert von ca. 1:2 nicht überschreiten.
Hiervon kann abgewichen werden, wenn der entsprechende Funktionsnachweis erbracht wird.
Flächen von keramischen Heizgaszügen, die konstruktionsbedingt (z. B. Anbauwand) oder
bestimmungsgemäß keine Wärme abgeben sollen, sind entsprechend Abschnitt 3.7 und Abschnitt 6
zu dämmen.
Heizgaszüge können liegend oder stehend errichtet werden; die Innenflächen müssen glatt und
abriebfest sein. Die Umlenkungen sollten strömungstechnisch günstig gestaltet werden (z. B.
abgerundete/abgeschrägte Ecken). Reinigungsöffnungen zur ordnungsgemäßen Reinigung und
Inspektion müssen leicht zugänglich und in ausreichender Zahl vorhanden sein. Ist nichts anderes
vereinbart, dann müssen die Putzöffnungen so beschaffen sein, dass die Verschlussdeckel ohne
wesentliche Beschädigung der übrigen Ofenoberfläche ausgebaut werden können.
Heizgaszüge aus Schamottesteinen, -platten und -formstücken sind grundsätzlich mehrschichtig mit
überdeckten Fugen zu versetzen. Die äußere Schicht kann aus Ofenkacheln mit Vorschub,
Schamotteplatten oder Stahlblech von mindestens 2 mm Dicke bestehen.
Die Außenschale der keramischen Züge darf die Ausdehnung der Innenschale nicht beeinträchtigen.
Die Schichten sind entweder freistehend zu versetzen oder die Haftzugfestigkeit des Bindemittels, mit
dem die Innenschale an die Außenschale angerieben wird, darf nicht höher sein, als die Zugfestigkeit
der verwendeten Schamottesteine. Die wärmebedingte Ausdehnung ist zu berücksichtigen.
Lehmsteine und Grünlinge dürfen nicht in feuer- bzw. verbrennungsgasberührten Teilen der
Feuerstätten verwendet werden.
Soweit vom Hersteller von Heizeinsatz, Kamineinsatz, Kaminkassette bzw. Herd nicht anders
angegeben, dürfen die Mindestwanddicken von Kachel- und Schamottesteinschichten nach
Tabelle 10 nicht unterschritten werden.
Von den vorstehenden Anforderungen kann abgewichen werden, wenn der Hersteller der
Schamottesteine bzw. der Zugformsteine andere Ausführungen zulässt und die entsprechenden
Stoffdaten (gemäß Tabelle 6 und Tabelle 7) bereitstellt.
04/2010
TR OL
Seite 50
Tabelle 10 Mindestwanddicken von Kachel und Schamottesteinschicht
Schamottedicke
Erster Zug
Letzter Zug
Zug an Kachelwand (Kachelblatt + Steg
siehe Abschnitt 3.2 mind. 4 cm)
Kachel + 4 cm
Kachel + 2 cm
Zug an aktiver Oberfläche aus
Schamottesteinen
4 cm + 4 cm
3 cm + 2 cm
Zug an Konvektionsschacht (Luftführung)
2 cm + 4 cm oder
4 cm + Blech
2 cm + 4 cm oder
4 cm + Blech
Zug an Wärmedämmung siehe Abschnitt
2 cm + 4 cm
6 (keine Luftführung)
2 cm + 4 cm
Schamottesteine, -platten und -formteile für Heizgaszüge müssen Abschnitt 3.4 entsprechen.
Bei nur mit Holz befeuerten Anlagen sind Heizgaszüge aus Stahlblech/Guss ohne Schamottevorschub
nicht geeignet, es sei denn, der Hersteller des Einsatzes macht anderslautende Angaben.
Heizgaszüge müssen den thermischen Beanspruchungen standhalten und so dicht sein, dass
Verbrennungsgase in gefahrdrohender Menge nicht austreten können.
Bei frei stehenden Feuerstätten darf die der Gebäudewand zugewandte aktive Oberfläche als
Heizfläche gerechnet werden, wenn der Abstand mindestens 10 cm beträgt.
Es sind grundsätzlich Anheizeinrichtungen einzubauen.
Heizgaszüge, die keramische Sitzbänke erwärmen, müssen abschaltbar/umschaltbar bzw. regulierbar
sein.
Abb. 4
04/2010
Aufbau eines keramischen Zuges, vorgeschoben
TR OL
Abb. 5
Aufbau eines keramischen Zuges, mit Abstand
Abb. 6
Aufbau eines keramischen Zuges, frei stehend
Seite 51
04/2010
TR OL
Seite 52
4.10.2
Anheizeinrichtung
Klappen oder Schieber als Anheizeinrichtung sind so einzubauen, dass die Heizgase auf kürzestem
Weg zum Schornstein geleitet werden. Es kann ein separater Kurzschlusszug mit Klappe/Schieber
eingebaut werden. Die Anheizeinrichtung muss für die zu erwartenden Temperaturen geeignet sein.
Das Bedienungselement muss einfach und sicher zu handhaben sein. Die Stellung der
Anheizeinrichtung muss am Bedienungselement erkennbar, gegebenenfalls in der
Bedienungsanleitung beschrieben sein. Durch die Verbindung zwischen Bedienungselement und
Anheizeinrichtung darf keine nennenswerte Undichtigkeit entstehen.
4.10.3
Bypass
Im Feuerraum und/oder den keramischen Heizgaszügen ist ein nicht verschließbarer Bypass an der
höchsten Stelle des Feuerraumes so einzubauen, dass die Verbrennungsgase auf direktem Weg zum
Schornsteinanschluss steigend abgeführt werden. Der Querschnitt des Bypass ist nach Tabelle 23
festzulegen.
4.11
Verbindungsstücke und Heizgasrohre
Verbindungsstücke und Heizgasrohre müssen den thermischen Beanspruchungen standhalten.
Verbindungsstücke und Heizgasrohre müssen so dicht sein, dass Verbrennungsgase in
gefahrdrohender Menge nicht austreten können. Die Dichtheit kann z. B. sichergestellt werden durch:
–
–
geschweißte Ausführung oder
durch Überlappung von 40 mm an den Verbindungsstellen in Verbindung mit Dichtschellen
oder
–
durch Verbindungsschellen für gleiche Rohrdurchmesser, Einstecktiefe jede Seite mind.
40 mm.
Metallische Verbindungsstücke müssen DIN V 18160 Teil 1 ∗ entsprechen. Für Anlagen mit
Heizeinsätzen gelten die Angaben des Herstellers in der Einbauanleitung.
Metallische Heizgasrohre müssen aus mindestens 2 mm dickem Stahlblech, 4 mm dickem Grauguss
GG 20 oder 1 mm dicken austenitischen nicht rostenden Stählen gemäß Abschnitt 3.8 bestehen.
Gleiches gilt auch für Verbindungsstücke bei offenen Kaminen.
4.12
Drosseleinrichtungen
Drosseleinrichtungen müssen leicht bedienbar sein. Sie dürfen den Abgas-/Heizgasweg nicht völlig
verschließen, sie müssen in komplett gedrosselter Stellung einen Restströmungsquerschnitt
freilassen, der in zusammenhängender Fläche nicht weniger als 3 % der Querschnittsfläche,
mindestens aber 20 cm² groß ist. Die Stellung der Drosseleinrichtung muss an der Einstellung des
Bedienungsgriffes erkennbar und gegebenenfalls in der Bedienungsanleitung beschrieben sein.
4.13
Einstelleinrichtungen
Einstelleinrichtungen für Verbrennungsluft, gegebenenfalls brennstoffabhängige Luftverteilung und
Heizgasumlenkung müssen vorhanden sein.
Eine Zuordnung der Einstelleinrichtung der Verbrennungsluft zu der entsprechenden Feuerstätte
muss gegeben sein. Das Bedienelement einer manuellen Einstelleinrichtung muss sich in
unmittelbarer Nähe der Bedienseite der Feuerstätte befinden.
Die Stellung der Einstelleinrichtung muss erkennbar und in der Bedienungsanleitung beschrieben
sein.
∗
Produkte und Geräte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat,
der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr
gebracht wurden, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als
gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland vorausgesetzte Schutzniveau in vergleichbarer Weise erreicht wird.
04/2010
TR OL
4.14
4.14.1
Seite 53
Schornsteinanschluss
Anforderungen
Der Schornsteinanschluss muss den Anforderungen der DIN V 18160-1*, den Anforderungen der
jeweiligen Landesbauordnung und zugehörigen Feuerungsverordnung und gegebenenfalls dem
allgemeinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis der Abgasanlage entsprechen. Heizgasrohr 2 und gegebenenfalls Verbindungsstück sollten mit Steigung von der Feuerstätte zum
Schornstein verlegt werden.
Der Anschluss muss dauerhaft oder überprüfbar dicht sein. Nachträgliche Öffnungen im Schornstein
sind zu bohren, zu fräsen oder zu schneiden, bei keramischer Innenschale ist Schlagbohren nicht
zulässig.
Heizgasrohr 2 oder gegebenenfalls Verbindungsstück sind so in den Schornstein einzuführen, dass
sie möglichst nahe an den lichten Querschnitt des Schornsteins reichen, in diesen jedoch nicht
hineinragen.
4.14.2
Anschluss bei gemauertem Schornstein ohne Innenrohr
Bei gemauerten Schornsteinen älterer Bauart, ohne Innenrohr sind Doppelwandfutter in die
Schornsteinwange einzubauen.
Das Wandfutter ist mit geeignetem Mörtel (z. B. Zement- oder Kalk-Zement-Mörtel, MG II oder MG IIa,
siehe DIN V 18160-1 ∗) einzubauen. Der Spalt zwischen dem Heizgasrohr 2 oder dem
Verbindungsstück und dem Wandfutter ist mit geeignetem Material (z. B. Steinwolle, Schlackefasern,
Keramikfaserschnur) abzudichten. Querschnittsverengungen des Schornsteins (z. B. durch
überstehende Mörtelreste) sind nicht zulässig.
Abb. 7
4.14.3
Schornsteinanschluss, gemauerter Schornstein
Anschluss bei gemauertem Schornstein mit Innenrohr
Bei gemauerten Schornsteinen älterer Bauart mit Innenrohr aus Keramik:
Wenn ein Schamottestutzen verwendet wird, kann, aber muss nicht noch zusätzlich ein
Doppelwandfutter verwendet werden. Das Heizgasrohr 2 und gegebenenfalls Verbindungsstück kann
dann direkt in den Stutzen eingeführt werden.
Die Abdichtung erfolgt mittels Dichtschnur oder anderer geeigneter Materialien, z. B. Mineralwolle.
Das Befestigen eines Schamottestutzens am Innenrohr soll mittels Säurekitt erfolgen bzw. mit dem
vom Innenrohrhersteller vorgegebenen Bindemittel.
∗
Produkte und Geräte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat,
der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr
gebracht wurden, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als
gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland vorausgesetzte Schutzniveau in vergleichbarer Weise erreicht wird.
04/2010
TR OL
Seite 54
Abb. 8
4.14.4
Schornsteinanschluss, gemauerter Schornstein mit Innenrohr
Anschluss bei Systemabgasanlagen
Bei Systemabgasanlagen, bei Abgasanlagen bzw. Schornsteinen mit bauaufsichtlichem
Verwendbarkeitsnachweis sind die Vorgaben des jeweiligen Nachweises und die Herstellerangaben
zu beachten.
4.15
Wärmeröhre, Durchsichten, Warmhaltefächer
Wärmeröhren können aus metallischen Werkstoffen nach Abschnitt 3.8, Schamotte nach Abschnitt 3.4
oder Ofenkacheln nach Abschnitt 3.2 erstellt werden. Bei Wärmeröhren aus Stahlblech ohne
Schamottevorschub ist eine Wanddicke von mindestens 2 mm, mit Schamottevorschub von 2 cm
mindestens 1 mm erforderlich.
4.16
Luftgitter und Lüftungskacheln
Zuluftgitter/Lüftungskacheln sind unmittelbar unter der Heizkammerdecke oder unter einer
entsprechenden Zwischendecke bzw. in der Heizkammerdecke anzuordnen, sodass kein Wärmestau
entstehen kann.
Umluftdurchlässe sind unmittelbar über dem bzw. im Heizkammerboden anzuordnen.
Luftgitter für Zuluft und Umluft müssen aus nicht brennbaren Baustoffen (DIN 4102 A1 bzw. Klasse A1
[B2] nach DIN EN 13501-1: 2007-05) bestehen.
Liegen keine Herstellerangaben vor, dürfen mindestens 25 % des erforderlichen freien Umluft- und
Zuluft-Querschnitts bei Warmluftöfen (Abschnitt 2.1.1.2), Warmluftschwerkraftheizungen (Abschnitt
2.1.1.3), Feuerstätten über zwei Geschosse (Abschnitt 2.1.1.4), offenen Kaminen Bauart A (Abschnitt
2.1.2.1), Heizkaminen (Abschnitt 2.1.2.3) und Kachelkaminen (Abschnitt 2.1.2.4) nicht absperrbar
sein.
Der freie Querschnitt der Luftgitter- /Lüftungskacheln ist vom Hersteller dieser Bauteile anzugeben.
4.17
Wasserwärmetauscher
Der Heizeinsatz, Kamineinsatz oder Herd muss für den verwendeten Wasserwärmetauscher geeignet
und vorgesehen sein. Es muss ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis oder, sofern
Wasserwärmetauscher CE-kennzeichnungspflichtig sind, ein bauaufsichtlicher
Anwendbarkeitsnachweis vorliegen.
Bei der Verwendung von Wasserwärmetauschern sind zusätzlich entsprechende
Installationsvorschriften zu beachten, soweit die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nichts
anderes bestimmt:
04/2010
TR OL
−
−
−
−
Seite 55
DIN EN 12828 − Heizungssysteme in Gebäuden − Planung von Warmwasserheizungsanlagen
DIN 4807 ∗ − Ausdehnungsgefäße
DIN EN 50156, Teil 1, Bestimmungen für die Anwendungsplanung und Errichtung
VDI 2035, Blatt 1 und 2 − Richtlinien zur Verhütung von Schäden durch Steinbildung und
Korrosion in Warmwasserheizungsanlagen
Wasserwärmetauscher sind grundsätzlich mit zusätzlichem Wärmespeicher (Pufferung) in das
Heizungssystem einzubinden. Liegen keine Herstellerangaben vor, so sind je kW wasserseitige
Leistung mindestens 55 l Puffervolumen vorzusehen.
Die innerhalb der Heizkammer geführten Rohrleitungen müssen mit einem geeigneten Verfahren
verbunden sein. Bei den eingesetzten Materialien (Hanf, Dichtungsmassen und -bänder, Teflonband,
Pressfittings, Weich- und Hartlot, reinmetallische Schneid- und Quetschverbindungen usw.) ist auf die
dauerhaft zulässige maximale Betriebstemperatur zu achten.
Üblicherweise kann von folgenden Richtwerten ausgegangen werden. Darüber hinaus sind
gegebenenfalls abweichende Vorgaben des bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises zu
beachten.
Tabelle 11 Maximale Betriebstemperatur für Verbindungstechniken
Verbindungstechnik
Hartlot
Weichlot
Gewindeverbindung mit Hanf
Gewindeverbindung mit
Hochdruckdichtungskitt
Pressverbindungen
Pressverbindungen mit geeignetem
Dichtelement (z. B. üblicherweise roter
Dichtring für Solaranlagen)
metallische Schneid- und
Quetschverbindungen
Dauerhaft zulässige maximale
Betriebstemperatur in °C
(wenn vom Hersteller nicht anders angegeben)
550 °C
110 °C
160 °C
200 °C
120 °C
180 °C
550 °C
Insbesondere ist bei der Materialauswahl und der Verbindungstechnik der im normalen Betrieb
„trockenen Leitungen" (gegebenenfalls Zu- und Ablaufleitung der thermischen Ablaufsicherung) den
hohen Temperaturen Rechnung zu tragen.
Die direkt auf und an dem Wasserwärmetauscher installierten Armaturen (wie z. B. Sicherheitsventile,
Entlüfter, Absperrhähne) müssen für die in der Heizkammer auftretenden Temperaturen geeignet sein.
Sie sollten Ganzmetallausführungen sein oder erst außerhalb der Heizkammer installiert werden.
Für Überprüfung, Wartung, Aus- und Einbau der Sicherheitseinrichtungen müssen ausreichend
Öffnungen vorhanden sein.
Für die Reinigung der heizgasberührten Tauscherflächen müssen ausreichend Öffnungen vorhanden
sein.
Eine mindestens jährliche Wartung, Reinigung, Überprüfung (insbesondere der thermischen
Ablaufsicherung und der anderen Sicherheitseinrichtungen) ist vorzusehen. Der Betreiber ist hierauf
hinzuweisen.
∗
Produkte und Geräte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat,
der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr
gebracht wurden, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als
gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland vorausgesetzte Schutzniveau in vergleichbarer Weise erreicht wird.
04/2010
TR OL
Seite 56
Die Leitungen sollten möglichst auf kurzem Wege aus der Heizkammer geführt werden. Sie dürfen die
freien Querschnitte der Heizkammer, von Umluft- oder Zuluftöffnungen nicht unzulässig verringern.
Es sind entsprechende Entlüftungseinrichtungen vorzusehen.
Eine Rücklaufanhebung für den Tauscher ist einzubauen, um Abgaskondensation und verstärkte
Rußablagerung zu minimieren.
Feuerstätten, die nicht schnell regelbar sind (z. B. Scheitholz, Braunkohlebriketts), sind mit einer
thermischen Ablaufsicherung (TAS) mit Sicherheitswärmetauscher auszurüsten. Die TAS muss auf
die Leistung des Wasserwärmetauschers abgestimmt sein.
Um eine „ständige Sichtkontrolle“ sicherzustellen, ist die Funktionskontrolleinheit der thermischen
Ablaufsicherung an geeigneter Stelle anzuordnen.
Der Ablauf muss einsehbar sein.
Aus Gründen der Wasser- und Energieeinsparung sind thermische Ablaufsicherungen mit
Rückstellung zu verwenden. Thermische Ablaufsicherungen sind als Sicherheitswärmetauscher
einzusetzen (indirekte Systeme). Sicherheitswärmetauscher sind keinesfalls zweckfremd zu
verwenden.
Ist kein dauerhaft anliegender, ausreichender Wasserdruck vorhanden, sind ausnahmslos nur offene
Systeme zulässig.
Bei nicht abschaltbaren Wasserwärmetauschersystemen sind geeignete zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen empfehlenswert, die verhindern, dass sich das hydraulische System bei
Ausfall der Umwälzpumpe (z. B. Stromausfall) nicht überhitzen kann (z. B. Schwerkraftnotumwälzung).
Dämmmaterial für wasserführende Leitungen außerhalb der Heizkammer muss
hochtemperaturbeständig sein.
Die Vorgaben des Systemherstellers zur Dimensionierung und Ausführung der Heizkammer, der
Nachheizfläche sowie der hydraulischen Komponenten sind einzuhalten.
Bei Warmluftöfen oder Heizkaminen mit Einsätzen mit Wasserwärmetauschern ist bei der Berechnung
der Heizkammer oder Luftverteilung der wasserseitige Leistungsanteil zu berücksichtigen, der nicht in
die Leistungsabgabe über die Heizkammer eingeht.
Die nachfolgend aufgelisteten Randbedingungen sind mit dem Betreiber/Kunden mindestens
festzulegen und zu dokumentieren:
−
Betrieb der Feuerstätte als Voll- oder Zusatzheizung,
−
Aufteilung in wasserseitige und direkte Leistung in den Aufstellraum,
−
Brennstoffdurchsatz und Nachlegeintervalle,
−
geplante Betriebsweise,
−
Wartung und Überprüfung.
4.18
Anforderungen beim Kontakt mit Lebensmitteln
Alle Teile einer Feuerstätte, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können,
Lebensmittel umschließen oder sich über ihnen befinden, müssen für diese Verwendung geeignet
sein.
Dies gilt z.B. für Back- und Warmhaltefächer, Backröhren, Herdplatten, Wasserschiffe, andere
Trinkwassererwärmer, Backräume von Backöfen, Tellerwärmer bei Herden
Durch geeignete Materialien, Beschichtung oder Verkleidung ist das Ausrieseln von Bindemitteln über
Lebensmitteln zu verhindern.
Insbesondere dürfen keine asbesthaltigen, keine anderen krebserregenden Stoffe, keine
cadmiumhaltigen Lötmittel, keine sonst als hygienisch bedenklich eingestuften Materialien in den
entsprechenden Bauteilen enthalten sein.
04/2010
TR OL
Seite 57
Faserdämmstoffe und -dichtungen sind im Kontaktbereich mit Lebensmitteln unzulässig oder müssen
entsprechend verkleidet werden.
4.19
Rosteinrichtung bei handwerklich errichteten Feuerräumen
Bei Feuerstätten mit metallischem Rost ist dieser so einzubauen, dass allseitig genügend Raum zur
Ausdehnung vorhanden ist.
Metallische Roste müssen herausnehmbar sein.
Bei eingelegtem Rost muss der Spielraum zwischen Rost und Rostrahmen oder Ausmauerung
allseitig mindestens 5 mm betragen. Die Rostauflage ist so zu gestalten, dass die seitliche Spalte für
Luftzufuhr und Aschedurchfall frei bleibt.
Die freie Rostfläche muss mindestens 35 % der Gesamtrostfläche entsprechen.
4.20
Ascheraum bei handwerklich errichteten Feuerräumen
Unter einer Rosteinrichtung muss ein Ascheraum vorgesehen sein.
Der Ascheraum soll nicht breiter sein als die lichte Öffnung der Aschetür. Er muss jedoch länger als
der Rost sein. Liegt der Boden des Ascheraumes tiefer als die Unterkante der Einbauzarge der
Aschetür, so ist der Höhenunterschied abgeschrägt auszuführen.
Um die Verbrennungsrückstände leicht entfernen zu können, soll im Ascheraum ein Aschekasten
vorgesehen sein.
Durch den Ascheraum wird auch die dem Brennraum über den Rost zugeführte Verbrennungsluft
geleitet. Aus diesem Grunde muss zwischen eingeschobenem Aschekasten, auch im vollen Zustand,
und Rosteinrichtung ein freier Querschnitt verbleiben, der dem freien Rostquerschnitt entspricht.
Unter der Rosteinrichtung müssen sich Einrichtungen, z. B. Leitbleche befinden, welche die
Verbrennungsrückstände aus allen bestimmungsgemäßen Rostpositionen ausreichend gut in den
Aschekasten leiten.
Abb. 9
Rosteinrichtung und Ascheraum
04/2010
TR OL
Seite 58
4.21
Aschekasten bei handwerklich errichteten Feuerräumen
Der Aschekasten muss länger und breiter als der Rost sein. Um den Aschekasten gut entleeren zu
können, sollte dessen Rückwand abgeschrägt sein.
Der Aschekasten muss aus mindestens 0,75 mm starkem Stahlblech bestehen. Er muss so bemessen
sein, dass er in völlig eingeschobener Lage einen genügend großen Querschnitt für den Zutritt der
Verbrennungsluft unter dem Rost freilässt.
Je kW Nennwärmeleistung sind mindestens 0,8 dm³ Fassungsvermögen des Aschekastens
vorzusehen.
04/2010
TR OL
5
Verbrennungsluftversorgung
5.1
Grundsätzliches
Seite 59
Ausreichende Verbrennungsluftversorgung ist sicherzustellen.
Sie ist sichergestellt, wenn der Förderdruck der Abgasanlage gleich oder größer ist als die Summe der
Druckverluste des Verbindungsstücks, der Feuerstätte und der Verbrennungsluftzufuhr. Bei mehreren
Feuerstätten in einem Verbrennungsluftverbund ist die ausreichende Verbrennungsluftversorgung für
alle Feuerstätten sicherzustellen.
Die Betriebssicherheit von Feuerstätten darf durch den Betrieb von Raumluft absaugenden Anlagen,
wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluftwäschetrockner,
Zentralstaubsaugeanlagen etc. nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt als erfüllt, wenn z. B. durch
anlagentechnische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während des gleichzeitigen Betriebs der
Feuerstätte und der luftabsaugenden Anlage kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.
Sicherheitseinrichtungen, die dies überwachen und den gleichzeitigen Betrieb der luftabsaugenden
Anlage ermöglichen, benötigen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis.
Gefährlicher Unterdruck liegt vor, wenn die Druckdifferenz zwischen Einführung in den senkrechten
Teil der Abgasanlage und dem Aufstellraum derart gering ist, dass ein ordnungsgemäßer Betrieb der
Feuerstätte nicht möglich ist oder Verbrennungsgase nicht mehr sicher abgeführt werden und in
gefahrdrohender Menge in den Aufstellraum gelangen können.
Die Verbrennungsluftöffnung ist möglichst auf der Druckseite (dem Wind zugewandt) des Gebäudes
anzuordnen.
Luftleitungen sowie deren Bekleidungen und Dämmstoffe müssen aus nicht brennbaren Baustoffen
bestehen; brennbare Baustoffe sind zulässig, wenn ein Beitrag der Luftleitung zur Brandentstehung
und Brandweiterleitung nicht zu befürchten ist. Luftleitungen dürfen raumabschließende Bauteile, für
die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur überbrücken, wenn eine Brandausbreitung
ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder wenn Vorkehrungen hiergegen getroffen sind.
Ausnahmen:
An Luftleitungen sowie deren Bekleidungen und Dämmstoffe in Gebäuden mit einer Höhe bis zu 7 m
und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und innerhalb von
Wohnungen werden baurechtlich keine Anforderungen an den Brandschutz gestellt. Höhe in diesem
Sinne ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein
Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.
Luftleitungen sowie deren Bekleidungen und Dämmstoffe innerhalb der Feuerstätte müssen aus nicht
brennbaren Baustoffen bestehen.
5.2
Bemessung und Nachweis
Bei raumluftabhängigen Feuerstätten:
Die Feuerungsverordnungen der Länder fordern für den sicheren Betrieb von Feuerstätten ein
Raumvolumen von zumindest 4 m³/kW Nennwärmeleistung.
Ausreichende Verbrennungsluftversorgung liegt vor, wenn dem Aufstellraum bei einem Unterdruck
gegenüber dem Freien von nicht mehr als 4 Pa auf natürliche Weise oder durch technische
Maßnahmen eine stündliche Verbrennungsluftmenge von 12,5 m³/(kg h) Brennstoffdurchsatz bei
festen Brennstoffen und 1,6 m³ kW/h bei Öl und Gas zuströmt.
Ausreichende Verbrennungsluftversorgung kann auf natürliche Weise oder durch technische Anlagen,
z. B. Verbrennungsluftleitung, sichergestellt werden.
Bei raumluftabhängigen Feuerstätten mit Verbrennungsluftleitung aus dem Freien:
Ausreichende Verbrennungsluftversorgung liegt vor, wenn der Feuerstätte ausreichend
Verbrennungsluft über eine Leitung aus dem Freien zugeführt wird. Die Dimensionierung dieser
Leitung muss nach Abschnitt 19.8 über den notwendigen Förderdruck erfolgen.
04/2010
TR OL
Seite 60
5.3
Dämmung von Verbrennungsluftleitungen
Um Kondensation von Raumluftfeuchtigkeit zu verhindern, müssen zugängliche Luftleitungen
ausreichend gedämmt werden. Die Oberflächentemperatur der Wärmedämmung muss immer über
dem Taupunkt der Umgebungsluft liegen. Eine Dampfsperre ist an der dem Raum zugewandten
Oberfläche der Dämmung anzubringen, um eine Durchfeuchtung des Dämmstoffes zu verhindern,
alternativ können nicht wasserdampfdurchlässige Dämmstoffe verwendet werden.
Die erforderliche Dicke der Dämmschicht kann in Abhängigkeit der Raumtemperatur, der Temperatur
der in der Leitung strömenden Luft, der Raumluftfeuchte, des Taupunktes und des
Wärmedurchgangswiderstandes des Dämmstoffes berechnet werden (siehe Abschnitt 19.8.10).
Vereinfacht gelten folgende Randbedingungen:
Außentemperatur: −15 °C (gem. DIN EN 13384-1, Abschnitt 5.7.1.3 Umgebungslufttemperatur)
Dämmstoff der WLG 040
rel. Raumluftfeuchte < 60 %, Raum beheizt oder unbeheizt → min. 25 mm
rel. Raumluftfeuchte > 60 %, Raum beheizt oder unbeheizt → min. 50 mm
Die Dämmung darf den Zugang zu den Prüf- und Reinigungsöffnungen nicht beeinträchtigen.
5.4
Überwachung des Gesamtförderdrucks
Eine anlagentechnische Maßnahme gemäß Abschnitt 5.1 ist die Überwachung des
Gesamtförderdrucks mittels geeigneter Differenzdrucksicherheitseinrichtungen, ein bauaufsichtlicher
Verwendbarkeitsnachweis muss vorliegen, z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Die Sicherheitseinrichtung ist gemäß den Vorgaben der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung
einzubauen, soweit in der Zulassung nichts anderes bestimmt ist, sind folgende Punkte einzuhalten:
Der Arbeitsdruck des Schornsteins muss gleich oder größer sein als der notwendige
Gesamtförderdruck von Feuerstätte, Verbrennungsluftzuführung und Verbindungsstück.
Die Sicherheitseinrichtung muss sich innerhalb des Aufstellraumes in unmittelbarer Nähe der
Feuerstätte, d. h. möglichst nahe an der Einführung der Verbrennungsluft in die Feuerstätte, befinden.
Druckmessleitungen müssen für den vorgesehenen Verwendungszweck und die Einbausituation
geeignet sein (z. B. Temperaturbeständigkeit).
Sie sind so zu verlegen, dass sie austauschbar sind, vor mechanischer Beschädigung geschützt sind
und ihr freier Querschnitt nicht beeinträchtigt wird.
Eine unzulässige Verstellung des Sollwertes der Sicherheitseinrichtung durch den Betreiber muss
wirksam verhindert sein.
04/2010
TR OL
6
Brand- und Wärmeschutz
6.1
Grundsätzliche Anforderungen
Seite 61
Feuerstätten (im Geltungsbereich dieser Richtlinien) dürfen bei größter Wärmebelastung angrenzende
oder in der Nähe befindliche Gebäudeteile oder andere Bauteile nicht unzulässig hoch erwärmen.
Bei Heiz- oder Kamineinsätzen mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis sind die Angaben zu
Dämmmaßnahmen und Dämmstoffdicken den jeweiligen Herstellerangaben oder
Produktdokumentationen zu entnehmen.
Bei anderen Feuerstätten im Geltungsbereich dieser Richtlinie sind Dämmmaßnahmen nach Abschnitt
6.2 und 6.3 zu bemessen.
Zur Herstellung des Brand- und Wärmeschutzes werden vier grundsätzliche Maßnahmen
unterschieden:
• Dämmung mit Referenzdämmstoff
• Dämmung mit Ersatzdämmstoff
• Kombination von Dämmung und aktiver Hinterlüftung
• Einhaltung eines Mindestabstandes
Abgasanlagen (Montageabgasanlagen), die nicht in den Mauerverband von Gebäudewänden
integriert sind, müssen aus statischen Gründen gegen unzulässig hohe Temperatureinwirkungen
geschützt werden.
Bei Abgasanlagen mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis (Systemabgasanlagen) gelten die
Vorgaben des Nachweises.
Anbauflächen müssen frei von üblichen Elektroinstallationsleitungen und -bauteilen sein, sofern sie
nicht durch besondere Vorkehrungen gegen dauerhafte Temperatureinwirkung größer 30 °C
geschützt sind.
Anmerkung:
6.2
6.2.1
Nach den technischen Regeln für Elektroinstallation sind Umgebungstemperaturen ab
55 °C für normale Installationsleitungen unzulässig.
Entsprechende temperaturbelastbare Leitungen (Sonderleitungen mit erhöhter
Wärmebeständigkeit) sind zulässig. Bei Temperaturen zwischen 30 °C und 55 °C
können übliche Mantelleitungen verwendet werden, wenn die Strombelastung
herabgesetzt wird (niedrigere Absicherung) (siehe VDE 0298 Teil 4).
Brandschutz
Grundsätzliches und Mindestschutz
Anbauflächen aus oder mit brennbaren Baustoffen (zu schützende Bauteile) sind so zu dämmen oder
abzuschirmen, dass an diesen keine höheren Temperaturen als 85 °C auftreten können. Gleiches gilt
für Einbaumöbel. Die baurechtlichen Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) und
Landesverordnungen (z. B. Feuerungsverordnung) sind einzuhalten.
Bei Feuerstätten (im Geltungsbereich dieser technischen Regeln) sind die notwendigen Maßnahmen
wie Vormauerung, Wärmedämmung, Strahlungsschutz etc. nach Angaben des Heiz- oder
Kamineinsatz- oder Kaminkassettenherstellers auszuführen.
Liegen keine Herstellerangaben vor, ist der Mindestschutz der entsprechenden Gebäudeteile und
Einbaumöbel wie folgt vorzusehen:
04/2010
Seite 62
TR OL
6.2.2
−
Anbauflächen mit brennbaren Baustoffen
Anbauflächen und Einbaumöbel mit oder aus brennbaren Baustoffen, an (auf oder unter) die
Feuerstätten direkt angebaut sind:
− mindestens notwendige Maßnahme, Mindestschutz:
− Vormauerung mit einer Schichtdicke von mind. 10 cm und
Wärmedämmschicht von 10 cm des Referenzdämmstoffs
oder
− entsprechende Schichtdicke eines Ersatzdämmstoffs nach Vorgabe
des zugehörigen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises
oder
− entsprechende Schichtdicke eines Ersatzdämmstoffs nach Vorgabe des
zugehörigen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises und aktive
Hinterlüftung
Abb. 10
6.2.3
−
Mindestschutz bei Anbauflächen mit brennbaren Baustoffen
Gedämmte Anbauflächen mit brennbaren Baustoffen
Besonders wärmegedämmte Gebäudewände, -böden, -decken (mit einem U-Wert ≤ 0,4
W/m²K) mit oder aus brennbaren Baustoffen, an (auf oder unter) die Feuerstätten direkt
angebaut sind:
− mindestens notwendige Maßnahme, Mindestschutz:
− Vormauerung mit einer Schichtdicke von mind. 10 cm und
Wärmedämmschicht von 10 cm des Referenzdämmstoffs und aktive Hinterlüftung
oder
− entsprechende Schichtdicke eines Ersatzdämmstoffs nach Vorgabe des
zugehörigen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises und aktive
Hinterlüftung
04/2010
TR OL
Abb. 11
6.2.4
Seite 63
Mindestschutz bei gedämmten Anbauflächen mit brennbaren Baustoffen
Nicht brennbare Anbauflächen unter 11,5 cm Dicke mit rückseitigen
Einbaumöbeln
Gebäudewände, unter 11,5 cm Wanddicke, aus nicht brennbaren Baustoffen mit rückseitig ohne
belüfteten Abstand eingebauten Einbaumöbeln aus brennbaren Baustoffen, an die Feuerstätten direkt
angebaut sind:
− mindestens notwendige Maßnahme, Mindestschutz:
− Vormauerung mit einer Schichtdicke von mind. 10 cm und
Wärmedämmschicht von 10 cm des Referenzdämmstoffs
oder
− entsprechende Schichtdicke eines Ersatzdämmstoffs nach Vorgabe des
zugehörigen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises
oder
− entsprechende Schichtdicke eines Ersatzdämmstoffs nach Vorgabe des
zugehörigen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises und aktive
Hinterlüftung
04/2010
TR OL
Seite 64
Abb. 12
6.2.5
Mindestschutz bei nicht brennbaren Anbauflächen unter 11,5 cm Dicke
mit rückseitigen Einbaumöbeln
Nicht brennbare Anbauflächen über 11,5 cm Dicke mit rückseitigen
Einbaumöbeln
Gebäudewände, mit 11,5 cm oder größerer Wanddicke, aus nicht brennbaren Baustoffen mit
rückseitig ohne belüfteten Abstand eingebauten Einbaumöbeln aus brennbaren Baustoffen, an die
Feuerstätten direkt angebaut sind:
− mindestens notwendige Maßnahme, Mindestschutz:
− Wärmedämmschicht von 10 cm des Referenzdämmstoffs
oder
− entsprechende Schichtdicke eines Ersatzdämmstoffs nach Vorgabe
des zugehörigen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises
oder
− entsprechende Schichtdicke eines Ersatzdämmstoffs nach
Vorgabe des zugehörigen bauaufsichtlichen
Verwendbarkeitsnachweises und aktive Hinterlüftung
04/2010
TR OL
Abb. 13
Seite 65
Mindestschutz bei nicht brennbaren Anbauflächen über 11,5 cm Dicke mit
rückseitigen Einbaumöbeln
Gleiches gilt für Gebäudedecken aus nicht brennbaren Baustoffen, auf denen ein Bodenaufbau mit
brennbaren Baustoffen aufgebracht ist, wenn die Feuerstätte darunter direkt angebaut ist.
6.2.6
Bauteile in der Nähe von Feuerstätten
Gebäudeteile und andere nicht zur Feuerstätte gehörige Bauteile mit oder aus brennbaren Baustoffen,
in deren Nähe die Feuerstätten errichtet werden:
−
mindestens notwendige Maßnahme, Mindestschutz außerhalb des
Strahlungsbereichs der Feuerraumöffnung:
− offener, belüfteter Abstand zwischen zu schützendem Bauteil und
Feuerstättenverkleidung von mindestens 5 cm, wenn die Feuerstättenverkleidung
in dem betreffenden Bereich nicht durch einen keramischen Zug oder eine
geschlossene Luftführung (Hypokauste) direkt erwärmt wird (z. B.
Heizkammerverkleidung eines Warmluftofens oder Heizkamins)
oder
− offener, belüfteter Abstand zwischen zu schützendem Bauteil und
Feuerstättenverkleidung von mindestens 12 cm, wenn die
Feuerstättenverkleidung in dem betreffenden Bereich durch einen keramischen
Zug oder eine geschlossene Luftführung (Hypokauste) direkt erwärmt wird
oder
− größere oder andere Abstände nach Vorgabe des Herstellers oder
größere Abstände (bis 40 cm), wenn diese zur Einhaltung der
maximal zulässigen Temperatur von 85 °C am zu schützenden
Bauteil zwingend erforderlich sind
04/2010
TR OL
Seite 66
oder
−
Abb. 14
6.2.7
kleinere Abstände (unter 5 cm) zum zu schützenden Bauteil, wenn innerhalb
der Feuerstätte entsprechende Wärmedämmschichten, Maßnahmen vorhanden
sind oder die Verkleidung im betreffenden Bereich aus entsprechenden
Wärmedämmstoffen erstellt ist, so dass am zu schützenden Bauteil keine
höheren Temperaturen als 85 °C entstehen können.
Mindestschutz bzw. Abstände von brennbaren Bauteilen in der Nähe von
Feuerstätten
Verkleidungen in Optik von Gebäudeteilen
Verkleidungen von Feuerstätten; die bestimmungsgemäß Wärme abgeben und optisch nicht von
angrenzenden Gebäudewänden zu unterscheiden sind (z. B. Wanddurchbruch), müssen nicht
wärmegedämmt werden. Voraussetzung ist, dass diese Wände den Abschnitten 3.1 bis 3.7 und 4.1
bis 4.8 entsprechen. Sie müssen statisch vom Gebäude getrennt sein. Durch geeignete Maßnahmen
muss verhindert werden, dass brennbare Einrichtungsgegenstände an diese Wände gestellt werden
(z. B. durch Sockelleisten, die einen belüfteten Abstand sicherstellen).
04/2010
TR OL
Abb. 15
6.2.8
Seite 67
Verkleidung in Optik von Gebäudeteilen
Mindestschutz bei lang anhaltender Temperaturbeaufschlagung
Bei Feuerstätten, die bei bestimmungsgemäßem Betrieb langanhaltend hohe Temperaturen
erzeugen, ist zum Schutz der brennbaren Anbaufläche bzw. Anbauflächen mit brennbaren
Bestandteilen zusätzlich zur Wärmedämmung und gegebenenfalls Vormauerung eine aktive
Hinterlüftung erforderlich.
Lang anhaltende hohe Temperaturbeaufschlagung liegt vor bei mittelschweren und schweren
Grundöfen, Backöfen und im Anbaubereich von keramischen Heizgaszügen, die an Heizeinsätze oder
Kamineinsätze angeschlossen sind.
Begründung: Wenn bei bestimmungsgemäßem Betrieb über längeren zusammenhängenden Zeitraum
(über ca. 8 Stunden Wärmebeaufschlagung) Temperaturen von mehr als ca. 150 °C flächig an der
Innenseite der Wärmedämmung bzw. Vormauerung (innerhalb der Feuerstätte) anliegen, können
direkt auf den Anbauflächen angebrachte Wärmedämmmaßnahmen ohne aktive Hinterlüftung
unzulässig hohe Temperaturen durchlassen.
6.2.9
Mindestschutz im Bereich der Feuerraumöffnung
Der Mindestschutz vor der Feuerraumöffnung und im Strahlungsbereich des Feuerraums ist nach den
Abschnitten 6.7 bzw. 6.8 sicherzustellen.
6.3
6.3.1
Wärmeschutz
Grundsätzliches und Mindestschutz
Anbauflächen ohne brennbare Baustoffe und ohne rückseitig eingebaute Einbaumöbel werden
baurechtlich als „nicht zu schützende Wände“ bezeichnet.
Zum Schutz vor unzulässig hohen Druck- und Biegespannungen und um vermeidbaren Wärmeabfluss
in diese Bauteile zu verhindern, sind diese Bauteile innerhalb von Feuerstätten (im Geltungsbereich
dieser Richtlinien) mit einer entsprechenden Wärmedämmmaßnahme zu versehen.
Mindestschutzmaßnahmen der entsprechenden Gebäudeteile sind wie folgt vorzusehen:
04/2010
TR OL
Seite 68
6.3.2
Gebäudeinnenwände
Wärmedämmschicht von 8 cm Referenzdämmstoff
oder
entsprechende Schichtdicke eines Ersatzdämmstoffs nach Vorgabe des
bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises
oder
Wärmedämmschicht von 4 cm des Referenzdämmstoffs bzw. entsprechende
Schichtdicke eines Ersatzdämmstoffs nach Vorgabe des bauaufsichtlichen
Verwendbarkeitsnachweises und zusätzlich aktive Hinterlüftung
Abb. 16
6.3.3
Wärmedämmung bei nicht zu schützenden Anbauflächen
Gebäudeaußenwände
Wärmedämmschicht von 8 cm Referenzdämmstoff
oder
entsprechende Schichtdicke eines Ersatzdämmstoffs nach Vorgabe des
bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises
6.4
Materialien und Verfahren
Wärmedämmstoffe müssen Abschnitt 3.7 entsprechen.
Werden Faserdämmstoffe verwendet, so sind diese so zu verkleiden oder abzudecken, dass ein
Ausfasern der Dämmstoffe in den Umluft- oder Zuluftstrom sicher verhindert wird.
Dies kann durch eine überlappende, ausreichend dichte Verblechung oder durch eine dünnwandige
Vormauerung erfolgen. Beschichtungen oder Spachtelungen mit Bindemitteln auf den Dämmstoffen
sind nur geeignet, wenn die verwendeten Bindemittel den Temperaturbeanspruchungen dauerhaft
standhalten können und eine ausreichend dicke, in sich feste und tragende Schicht ergeben. Die
Verwendung von aluminiumkaschierten Dämmplatten, in Metallfolien eingeschweißte Dämmplatten
oder Abdeckungen durch Metallfolien sind unzulässig.
04/2010
TR OL
Seite 69
Werden sogenannte Ersatzdämmstoffe verwendet, so sind die entsprechenden Vorgaben des
jeweiligen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises zwingend einzuhalten.
Dies gilt sowohl für die Verarbeitungsmittel, wie Kleber, Dübel usw., wie auch für die
Verarbeitungsverfahren. Werden die Vorgaben des bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises
nicht eingehalten, so geht insgesamt der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis für die errichtete
Wärmedämmmaßnahme verloren.
Werden formstabile Ersatzdämmstoffe zum Schutz von brennbaren Baustoffen oder Bauteilen ohne
weitere Vormauerung verwendet, so sind diese Platten mindestens zweischichtig, ohne durchgehende
Fugen auszuführen. Dübelbefestigungen dieser Dämmstoffe dürfen höchstens in der unteren Schicht
verwendet werden.
Bei Dämmmaßnahmen aufgrund Abschnitt 6.2 (Brandschutz) sind durch alle Schichten
hindurchgehende Befestigungen und hindurchgehende Fugen unzulässig.
6.5
Aktive Hinterlüftung
Aktive Hinterlüftungen müssen, wenn sie als Teil des notwendigen Wärmeschutzes eingesetzt werden
sollen, Einström- und Ausströmöffnungen haben, die nicht verschlossen werden können.
Die jeweiligen freien Querschnitte dieser Ein- und Ausströmöffnungen dürfen nicht kleiner als 75 %
des freien Querschnitts der gesamten Hinterlüftung sein.
Die Einström- und die Ausströmöffnungen müssen so eingebaut bzw. ausgeführt sein, dass ein
gleichmäßiges Durchströmen der Hinterlüftung gewährleistet ist.
Aktive Hinterlüftungen müssen über die gesamte Breite und Höhe der wärmeabgebenden Oberfläche
geführt werden, um die größtmögliche Wirkung zu erhalten.
Die notwendige Dämmstoffschicht muss grundsätzlich auf der wärmeabgebenden Oberfläche und
gegebenenfalls auch auf der Anbauwand angebracht werden.
Abb. 17
Aktive Hinterlüftung
Die Luftwege der aktiven Hinterlüftung ergeben sich durch den Abstand zwischen Anbauwand und
Dämmschicht bzw. zwischen Dämmschichten. Dieser Abstand muss mindestens 50 mm betragen und
auf ganzer Fläche zu reinigen sein. Eventuell vorhandene Gitter der Einström- und Ausströmöffnungen müssen abnehm- oder ausbaubar sein.
04/2010
TR OL
Seite 70
Stehende Luftschichten oder nur innerhalb der Feuerstätte zirkulierende Luftschichten gelten nicht als
aktive Hinterlüftung im Sinne dieser Richtlinien.
Aktive Hinterlüftungen müssen mindestens jährlich gereinigt werden. Dies muss in der
Bedienungsanleitung aufgeführt sein. Auch auf das Freihalten der Öffnungen ist in der
Bedienungsanleitung hinzuweisen. Der Bediener ist auf die Funktion und den Sicherheitsaspekt
hinzuweisen.
Die aktive Hinterlüftung ist keine konvektive Heizfläche im Sinne dieser technischen Regeln (sie ist
somit auch beim offenen Kamin oder beim Grundofen möglich).
Werden durch den Einbau einer aktiven Hinterlüftung Dämmstoffdicken nach Abschnitt 6.3 reduziert
(Wärmeschutz), dann sind bei den Austrittsöffnungen gleiche Abstände zu brennbaren Baustoffen
(z. B. Wandvertäfelung) einzuhalten wie bei Zuluftgittern. Abweichende Herstellerangaben sind zu
beachten.
Flächen innerhalb der aktiven Hinterlüftung müssen abriebfest und ausreichend glatt sein. Der
Strömungswiderstand ist baulich gering zu halten, eine waagerechte Führung der Hinterlüftung ist
nach Möglichkeit zu vermeiden.
Etwaige Leiteinrichtungen, Leitbleche u. Ä. sind zulässig, wenn sie die Reinigung nicht wesentlich
behindern. Sie dürfen den freien Querschnitt nicht nennenswert verringern.
Einströmöffnungen einer aktiven Hinterlüftung im Sinne dieser Richtlinien dürfen die Luft nicht aus der
Heizkammer oder aus Konvektionsluftleitungen entnehmen.
Ausströmöffnungen müssen direkt in den Aufstellraum oder andere geeignete Räume führen. Sie
dürfen sich nicht innerhalb der Heizkammer befinden.
6.6
6.6.1
Anbauteile aus brennbaren Materialien
Grundsätzliches
Anbauteile aus brennbaren Materialien im Sinne dieser Richtlinie sind Bestandteile der Feuerstätte. Es
gelten Vorgaben zum Schutz dieser Anbauteile, welche im Folgenden aufgeführt sind.
Da es sich nicht um Gebäudeteile oder Einbaumöbel im Sinne des Baurechts handelt, sondern um
Bestandteile der Feuerstätte, ist ein zusätzlicher, darüber hinausgehender Abstand oder Schutz
entsprechend der Vorgaben der Landesbauordnungen oder anderer Verordnungen nicht notwendig.
Anbauteile aus brennbaren Baustoffen oder Materialien können sein:
Holzbänke,
Holzauflagen,
Holzsitzflächen,
Simsbalken,
Holzdekorteile,
Holzgriffe usw.
Unzulässig sind diese Anbauteile im Strahlungsbereich der Feuerraumöffnung. Hier gelten gleiche
Abstände und Schutzmaßnahmen, wie für Gebäudeteile und Einbaumöbel entsprechend
Abschnitt 6.7.
Vor, an und auf nicht aktiven Oberflächen von Feuerstätten sind diese Anbauteile ohne weitere
Schutzmaßnahme anzubauen.
Ohne Abstand sind Anbauteile möglich, wenn der entsprechende Anbaubereich von innen gedämmt
ist bzw. die Verkleidung aus geeignetem Dämmstoff besteht, sodass an den Anbauteilen keine
Temperaturen von mehr als 85 °C entstehen können.
04/2010
TR OL
Seite 71
Vor und an aktiven Oberflächen und Verkleidungen muss durch geeignete Maßnahmen, z. B. einen
entsprechenden Abstandhalter, sichergestellt sein, dass keine Temperaturen von mehr als 85 °C an
den Anbauteilen auftreten können. Wärmestau muss sicher verhindert sein.
6.6.2
Simsbalken
Streifenförmige Zierteile oder Simsbalken sind vor der Verkleidung im Abstand von 1 cm zulässig,
wenn der Zwischenraum der Luftströmung offen steht.
Zur Befestigung dieser Anbauteile müssen nicht brennbare Halterungen, z. B. aus Metall, verwendet
werden. Diese sind so anzuordnen und auszuführen, dass die freie Luftströmung nicht behindert wird.
Abb. 18
6.6.3
Simsbalken
Holzbänke mit offenen Unterkonstruktionen (z. B. Holzfüßen)
Holzbänke sind grundsätzlich unterhalb des untersten Zuges, des Feuerraumbodens bzw. der
Einsatzunterkante anzubringen.
Davon kann bei einer streifenförmig „anliegenden“ Bank abgewichen werden, wenn eine freie
Hinterlüftung der Sitzfläche von 2 cm sichergestellt ist. Durch Abstandhalter ist dieser Abstand
dauerhaft zu gewährleisten.
Ein kleinerer Abstand als 2 cm ist zulässig, sofern Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen,
dass bei größter Wärmebelastung der Feuerstätte an der der Feuerstätte zugewandten
Holzoberfläche eine Temperatur von 85 °C nicht überschritten wird.
04/2010
TR OL
Seite 72
Abb. 19
6.6.4
Sitzbänke und Sitzauflagen aus Holz
Holzauflagen
Auflagen aus brennbaren Baustoffen auf gemauerten Unterkonstruktionen dürfen mit ihrer Hinterkante
nur vor aktiven Oberflächen der Feuerstätte angebaut werden, wenn unter und hinter der Auflage eine
freie Luftströmung Wärmestau sicher verhindert.
Dies wird erreicht, wenn bei abnehmbaren Holzauflagen nach hinten und nach unten jeweils ein
belüfteter Abstand von mindestens 2 cm vorhanden ist oder bei fest angebauten Holzauflagen nach
hinten mindestens 2 cm und nach unten mindestens 5 cm Abstand eingehalten wird.
Die hierfür notwendigen Befestigungen bzw. Lager müssen aus nicht brennbaren, formbeständigen
und wärmedämmenden Baustoffen bestehen (z. B. druckfeste Streifen aus Ersatzdämmstoff), wenn
auch untere Bereiche der Feuerstätte erwärmt werden. Dabei darf die Gesamtfläche der Lager 15 %
der gesamten Fläche nicht überschreiten. Die Lagerstreifen sind längs der Luftströmung anzuordnen.
Ist die Unterkonstruktion (z. B. gemauerter Banksockel) der Holzauflage insgesamt keine aktive
Oberfläche, so dürfen auch Lager aus brennbaren Baustoffen (z. B. Holzleisten) verwendet werden.
Keramische Heizgaszüge in der Unterkonstruktion, im Banksockel, also unterhalb von Holzauflagen
sind nicht zulässig.
6.7
Schutz im Strahlungsbereich
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn, nach oben und nach den Seiten mindestens 80 cm
Abstand zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren Bestandteilen sowie zu
Einbaumöbeln eingehalten werden; bei Anordnung eines auf beiden Seiten belüfteten
Strahlungsschutzes genügt ein Abstand von 40 cm. Dabei muss der belüftete Abstand des
Strahlungsschutzes mindestens 2 cm betragen. Dies gilt für alle Feuerstättenbauarten im
Geltungsbereich der TR OL.
Gegebenenfalls notwendige größere Abstände sind bei besonders reflektierenden Feuerrauminnenund -rückwänden vom Hersteller anzugeben.
04/2010
TR OL
Abb. 20
6.8
Seite 73
Schutz und Abstände vor der Feuerraumöffnung
Schutz im Bereich vor der Feuerraumöffnung
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten mit verschlossenem Feuerraum sind Fußböden aus
brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag
muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die
Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.
Vor Feuerstätten, die offen betrieben werden können, sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen
nach vorn entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks über dem Fußboden
zuzüglich 30 cm (jedoch mindestens 50 cm), seitlich entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens
bzw. des Feuerbocks über dem Fußboden zuzüglich 20 cm (jedoch mindestens 30 cm) durch einen
Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Bei Einbau eines Stehrosts von mindestens
10 cm Höhe genügen nach vorne 50 cm und seitlich 30 cm Brandschutz.
Der nicht brennbare Belag kann aus Keramik (z. B. Kacheln, Fliesen), aus Naturstein oder anderen
mineralischen Baustoffen (z. B. Marmor, Granit), aus Metall mit mind. 1 mm Dicke oder aus
entsprechend belastbarem Glas bestehen. Der Belag muss gegen Verschieben gesichert, befestigt
sein.
6.9
Brennstofflagerfächer, -öffnungen und -schubladen
In der Feuerstätte baulich integrierte Behälter, Schubladen, Fächer o. Ä. für Brennstoff sind so
anzuordnen oder auszuführen, dass aus dem Feuerraum keine Glut oder brennende Teile hineinfallen
können.
In den gegebenenfalls verschlossenen oder eingeschobenen und leeren oder gefüllten Behältern,
Schubladen oder Fächern dürfen im Betrieb keine höheren Temperaturen als 85 °C entstehen.
Durch Brennstofffächer oder dergleichen, die mit Brennstoff komplett gefüllt werden können, darf
keine Um- und/oder Verbrennungsluft zugeführt werden.
04/2010
TR OL
Seite 74
04/2010
TR OL
7
Seite 75
Warmluftofen
Für die Dimensionierung und Ausführung von Warmluftkachelöfen gelten die allgemeinen Vorgaben
der Abschnitte
3. Werkstoffe, Baustoffe und Bauteile
4. Ausführung, grundsätzliche, allgemeine Anforderungen
5. Verbrennungsluftversorgung und
6. Brand- und Wärmeschutz
7.1
7.1.1
Weitere Anforderungen
Heiz- oder Kamineinsätze und Heizgaszüge
Zum Einbau in Warmluftöfen (Kachelöfen oder verputzte Öfen) müssen Heiz- oder Kamineinsätze
nach Abschnitt 3.9 verwendet werden. Sie müssen nach Angabe des Herstellers für die Verwendung
in Warmluftöfen geeignet sein.
Heizeinsätze für feste und flüssige Brennstoffe dürfen nur mit Heizgaszügen angeschlossen werden,
ein direkter Anschluss an die Abgasanlage ohne Heizgaszüge ist wegen zu hoher Abgastemperaturen
nicht zulässig.
An Heiz- oder Kamineinsätze dürfen nur Heizgaszüge, metallisch oder keramisch nach Angaben des
Herstellers angeschlossen werden. Metallische Heizgaszüge bilden zusammen mit dem Heiz- oder
Kamineinsatz eine technische Einheit, sie benötigen einen bauaufsichtlichen
Verwendbarkeitsnachweis, sie müssen daher dem Anlagenaufbau entsprechen, welcher der
Konformitätserklärung des Herstellers zugrunde liegt.
Heizgaszüge sind mit dem Heizgasrohr 1 an den Heiz- oder Kamineinsatz anzuschließen. Der
Anschluss der Heizgaszüge an die Abgasanlage erfolgt mit dem Heizgasrohr 2. Ist die Abgasanlage
dafür geeignet, ist der Anschluss von keramischen Heizgaszügen auch direkt, also ohne Heizgasrohr
2 an die Abgasanlage möglich.
Die Abgastemperatur beim Eintritt in den senkrechten Teil der Abgasanlage darf 400 °C nicht
überschreiten. Dies ist zu gewährleisten durch die Verwendung von geeigneten Heiz- oder
Kamineinsätzen und Heizgaszügen, d. h.
−
bei Heiz- oder Kamineinsätzen mit industriell hergestellten Heizgaszügen:
Es muss der vom Hersteller des Heiz- oder Kamineinsatzes angegebene Heizgaszug in der
festgelegten Art und Weise bzw. innerhalb der etwaig angegebenen Grenzen eingebaut
werden. Die angegebene Abgastemperatur muss niedriger sein als 400 °C.
− bei Heizeinsätzen für gasförmige Brennstoffe, die ohne Heizgaszüge
angeschlossen werden:
Die vom Hersteller angegebene Abgastemperatur muss niedriger sein als 400 °C.
−
bei Heiz- oder Kamineinsätzen mit handwerklich erstellten Heizgaszügen:
Durch die Bauweise und Führung der Heizgaszüge sowie der Heizgasrohre, das verwendete
Material, die Heizgaszuglänge, die Heizgaszugquerschnitte sowie Hinweise in Hinblick auf die
Bedienung, ist sicherzustellen, dass die mittlere Abgastemperatur niedriger als 400 °C ist.
Keramische Heizgaszüge nach Abschnitt 4.10 können nur an Heiz- oder Kamineinsätzen nach DIN
18892 ∗, bzw. DIN EN 13229 bei Betrieb mit Holz und Braunkohlebriketts angeschlossen werden, es
sei denn der Hersteller schließt diese Verwendung aus.
∗
Produkte und Geräte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat,
der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr
gebracht wurden, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als
gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland vorausgesetzte Schutzniveau in vergleichbarer Weise erreicht wird.
04/2010
TR OL
Seite 76
Bei Heizeinsätzen für gasförmige Brennstoffe nach DIN 3364 Teil 2 − Europa − bzw. CE-Kennzeichnung
sind Heizgaszüge und zusätzliche Heizgasumlenkungen nicht zulässig.
Bei Warmluftöfen für die Verwendung flüssige Brennstoffe ist zusätzlich folgende technische Regel
einzuhalten:
– Fachbetriebsvorschrift nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §19 l
Bei gasbefeuerten Warmluftöfen sind zusätzlich folgende technische Regeln einzuhalten:
– Technische Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TR GI)
– gegebenenfalls: Technische Regeln Flüssiggas (TR F)
7.1.2
Traglager und Unterbau
Heizeinsätze und metallische Heizgaszüge sind auf Traglager aufzubauen. Hierdurch muss
sichergestellt werden, dass die Umluft ungehindert in die Heizkammer strömen kann. Sofern der
Hersteller keine anderen Angaben macht, muss der Bodenabstand bei Heizeinsätzen und
metallischen Heizgaszügen mindestens 15 cm betragen.
Keramische Heizgaszüge können auch auf gemauerten Sockeln aufgebaut sein.
Abb. 21
04/2010
Grundsätzlicher Aufbau, Traglager und Unterbau
TR OL
7.1.3
Seite 77
Abstände von Heizgasrohren und Heizeinsätzen
Der Abstand zwischen ungedämmter Heizkammerdecke und der Oberkante des Heizeinsatzes muss
mindestens 18 cm betragen.
Der Abstand zwischen Heizgasrohr 1 zur ungedämmten Heizkammerdecke (nach oben) oder
Verkleidung (seitlich) muss mindestens 10 cm betragen, ist die Heizkammerdecke oder Verkleidung
von innen geschützt (gedämmt), kann der lichte Abstand auf 6 cm reduziert werden.
Der Abstand zwischen Heizgasrohr 2 zur Heizkammerdecke oder Verkleidung muss
mindestens 6 cm betragen.
7.1.4
Einbau von Heiz- oder Kamineinsätzen in die Heizkammer
Der Einbau des Heizeinsatzes muss so erfolgen, dass dieser ausgetauscht werden kann. Bei
Heizeinsätzen, deren Vorderfront bzw. Frontplatte nicht größer ist als der eigentliche Korpus des
Heizeinsatzes (z. B. Heizeinsätze mit Mauerhals oder Einbaurahmen), sind Vorkehrungen zu treffen,
um alle Verschleißteile, wie z. B. die Feuerraumauskleidung, auch ohne Beschädigung oder Abbau
der Verkleidung austauschen zu können. Eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber hat zu
erfolgen. Dies kann auch durch die Konstruktion des Heizeinsatzes gewährleistet werden.
Wird der Heiz- oder Kamineinsatz ganz oder teilweise in einem Durchbruch durch eine zu schützende
Wand aufgestellt, sind die Anforderungen nach den Abschnitten 6.1 bis 6.5 und 7.1.3 einzuhalten.
Dies gilt auch für Heizeinsätze mit Mauerhals sowie für den Strahlungsbereich der Einsatzfront in
einer Mauernische.
Das Traglager und der Heizeinsatz darauf ist gegen Verschieben zu sichern, es ist technisch
sicherzustellen, dass sich der Heizeinsatz durch Betriebsbedingungen oder Bedienung nicht
verschieben kann.
Wärmestau an der Heizeinsatzfront darf nicht auftreten, geschlossene Vortüren oder solche, die nur
ungenügend Luftzirkulation zwischen Vortür und Heizeinsatzfront ermöglichen, sind daher nicht
geeignet.
Zwischen Heiz- oder Kamineinsatz und Heizgaszügen ist ein Strahlungsschutz vorzusehen. Dieser
Strahlungsschutz kann als Blech oder gemauert ausgeführt sein. Ein gemauerter Strahlungsschutz
muss aus Materialien bestehen, die für die Verwendung in der Heizkammer geeignet sind (z. B.
Schamottesteine oder -platten oder aus Ersatzdämmstoffen).
Der Heizkammerabstand zwischen Heiz- oder Kamineinsatz und Verkleidung oder Strahlungsschutz
ist in Abhängigkeit der luftseitigen Heizleistung zu ermitteln oder ist je nach Einbausituation den
Herstellerangaben zu entnehmen.
Ein allseitiger Heizkammerabstand zwischen metallischen Heizgaszügen und Verkleidung oder
Strahlungsschutz von mindestens 4 cm und höchstens 7 cm ist vorzusehen, es sei denn der Hersteller
gibt davon abweichende Abstände vor. Bei keramischen Heizgaszügen muss kein Abstand zwischen
Strahlungsschutz und Heizgaszug vorgesehen werden.
Die freie Luftströmung durch den Heizkammerabstand darf nicht durch Materialbeschaffenheit,
Einbauten, Leitungen, Rohre usw. eingeengt sein.
Heizkammerwände müssen daher innen glatt und abriebfest sein. Rauigkeiten von üblicher
stranggepresster Schamottequalität gilt als glatt im Sinne dieser technischen Regel.
04/2010