Versuch einer Satzungsänderung erneut gescheitert

Verschiedenes
KV-Blatt 01.2016
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KBV-Vertreterversammlung
Versuch einer Satzungsänderung erneut gescheitert –
interveniert jetzt die Politik?
An die Adresse der Bundesregierung
ging zunächst der Vorwurf des KBVChefs Dr. Andreas Gassen, die wohnortnahen ambulanten Strukturen durch
Kliniken und MVZ sowie eine „zentralistische, staatlich vorgegebene Organisation“ ersetzen zu wollen. Dieser
„Trend“ mache sich nicht nur im GKVVSG bemerkbar, sondern ziehe sich wie
ein roter Faden „durch sämtliche Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode“.
Als Beispiel nannte Andreas Gassen die
Notfallpraxen, die nach dem Willen der
Koalition zukünftig in Krankenhäusern
eingerichtet werden sollen. Gassen warf
der Politik vor, sich mit diesem Schritt
vom auch in Politikerkreisen häufig
zitierten Prinzip „Ambulant vor Stationär“ verabschieden zu wollen. Im Hinblick auf die mit Beginn dieses Jahres
für die KVen verpflichtende Einrichtung
der sog. Terminservicestellen für Facharzttermine kritisierte Andreas Gassen
die Begründung der Koalition, durch
diese Servicestellen Wartezeiten zu verkürzen, als „hanebüchen“. Laut einer
aktuellen Auswertung der OECD habe
Deutschland eine „gute ärztliche Versorgung mit im internationalen Vergleich
ausgesprochen kurzen Wartezeiten“.
Das Problem liege vielmehr darin
begründet, dass besonders in ländlichen Regionen schlicht kaum Fachärzte vorhanden seien. Für ein solches
Problem könne eine Terminservicestelle
jedoch „keine Lösung bieten“.
Satzungsänderung, nein danke
Im Zuge des GKV-VSG hatte der Gesetzgeber die KBV in die Pflicht genommen, durch eine Satzungsänderung eine
Abstimmungsparität bei haus- und fachärztlichen Belangen herzustellen. Zwei
Versuche, die Satzung der KBV dahingehend anzupassen, waren in den vergangenen Monaten bereits gescheitert.
Von den mahnenden Worten des KBVChefs, im Zuge dieser Vertreterversammlung endlich eine Satzungsänderung zu
ermöglichen, hatten sich die Vertreter im
Vorfeld jedoch offensichtlich nicht beeindrucken lassen. Auch der Hinweis seitens des VV-Vorsitzenden Hans-Jochen
Weidhaas auf einen Brief von Staatssekretär Lutz Hoppe (CDU), in dem der
Politiker die KBV ermahnte, sich bitte
„eingehend mit dem Thema auseinanderzusetzen“, schien nicht die gewünschte
Wirkung gehabt zu haben. In einer
geheimen Abstimmung lehnten die Delegierten mit 41 zu 16 S
­ timmen die Satzungsänderung ab. Damit scheint eine
von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angedrohte Ersatzvornahme kaum abwendbar, es sei denn,
das BMG ließe eine weitere Verschiebung der Abstimmung in der nächsten
Vertreterversammlung am 4. März zu.
Dr. Christian Klotz
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Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Anfang Dezember konnte sich erneut
nicht auf die Verankerung der Parität
zwischen Haus- und Fachärzten in der
Satzung einigen. Doch genau das wird
durch das im Juli vergangenen Jahres
durch die Große Koalition an den Start
gebrachte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gefordert. In den
zwei vorangegangenen Sitzungen im
September und Oktober hatte sich eine
Mehrheit in der Vertreterversammlung
jeweils gegen die Hausärzte-FachärzteParität gesperrt. Nun droht ein Eingreifen der Politik in die Belange der ärztlichen Selbstverwaltung.
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