Allgemeine Platzregeln Par 60

Allgemeine Platzregeln Par 60
Zeitweilige Sonderplatzregeln werden durch Aushang oder durch das Sekretariat bekannt gegeben!
1.Aus (Regel 27-1)
ist jenseits von weißen Pfählen, Zäunen oder Mauern, welche den Platz begrenzen.
Die interne Ausgrenze zwischen den Spielbahnen 6 und 7 gilt für beide Spielbahnen.
2.Wasserhindernisse (Regel 26-1)
Die Wasserhindernisse sind durch gelbe, seitliche Wasserhindernisse durch rote Pfähle gekennzeichnet.
Auf allen Bahnen dürfen in Verbindung mit o.g. Wasserhindernissen provisorische Bälle gespielt werden. Wird der
ursprüngliche Ball außerhalb des WH gefunden, so muss der Spieler das Spiel mit ihm fortsetzen. Wird der
ursprüngliche Ball im WH gefunden, so darf der Spieler entweder den ursprünglichen Ball spielen, wie er liegt, oder
das Spiel mit dem provisorisch nach Regel 26-1 gespielten Ball fortsetzen. Wird der ursprüngliche Ball nicht innerhalb
der fünf Minuten Suchfrist gefunden oder identifiziert, muss der Spieler das Spiel mit dem provisorischen gespielten
Ball fortsetzen.
3.Hemmnisse (Regel 24-1)
Steine in Bunkern sind bewegliche Hemmnisse gemäß Regel 24-1.
4.Ungewöhnlich beschaffener Boden (Regel 25-1)
Mit blauen Pfählen gekennzeichnete und eingezäunte Flächen sind Boden in Ausbesserung. Von diesen Flächen darf
nicht gespielt werden, es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.
5.Allgemein
Gefährliche Situation durch Gänse und Schwäne in der Brutzeit: Nach Billigkeit, Regel 1-4, hat der Spieler die
Möglichkeit, einen Ball straflos an der nächstgelegenen ungefährlichen Stelle, nicht näher zum Loch, fallen zu lassen.
Entfernungsmarkierungen bis Grünanfang:
100 m Pfahl roter Ring, 150 m Pfahl gelber Ring
Bei Regelstreitigkeiten ist die Spielleitung anzurufen.
Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Zählspiel - 2 Strafschläge, Lochspiel - Lochverlust