Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Generalsekretariat Koordinationsstelle Dolmetscherwesen Allgemeine Informationen Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen benötigt die Dienste von Dolmetscherinnen und Dolmetschern insbesondere bei der Kantonspolizei, dem Migrationsamt und der Staatsanwaltschaft. Hierzu führt es eine Datenbank mit den Adressen und Personalien von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Die Gerichte haben ebenfalls Zugriff auf diese Datenbank. Dieses Merkblatt bietet eine Übersicht über die Voraussetzungen, die eine Person, welche dolmetschen will, erfüllen muss. Persönliche Voraussetzungen Eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher muss folgende Voraussetzungen mitbringen: Schweizer Staatsbürgerschaft oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz oder die Staatsbürgerschaft des Fürstentums Liechtenstein Guter Leumund, insbesondere in strafrechtlicher Hinsicht (kein Strafregistereintrag und keine polizeilichen Vorakten, welche die Vertrauenswürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen) Vertrauenswürdigkeit (insbesondere kein privater Umgang mit dem Milieu [Drogenmilieu, Sexgewerbe, illegale Spiele) Belastbarkeit Konzentrationsfähigkeit Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit, hohe zeitliche Erreichbarkeit und Verfügbarkeit Gepflegte Umgangsformen und ein ihrer/seiner Funktion angemessenes Erscheinungsbild Fachliche Voraussetzungen Dolmetscherinnen und Dolmetscher sprechen und verstehen die deutsche Sprache gut und haben ausgezeichnete Kenntnisse mindestens einer zweiten Sprache (Muttersprache bzw. Diplome höherer Schulen). Es wird erwartet, dass sie sich auch in der Kultur der jeweiligen Sprachräume auskennen. Dolmetscherinnen und Dolmetscher leben genügend lange in der Schweiz, um mit der Kultur, den Verwaltungsabläufen in den st.gallischen Behörden und dem Rechtssystem vertraut zu sein. Bewerbungsverfahren Welche Unterlagen Ihr Bewerbungsdossier umfassen muss und wie das Bewerbungsverfahren abläuft, kann dem Merkblatt "Bewerbung als Dolmetscherin/Dolmetscher für Einsätze im Sicherheits- und Justizdepartement" entnommen werden. Neben der Prüfung des Bewerbungsdossiers werden die Bewerberinnen und Bewerber zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Ausserdem müssen sie einen Kurs zu den Grundlagen des Dolmetschens und zu den Behörden des Kantons St.Gallen besuchen. Erst danach erfolgt eine endgültige Aufnahme in die Dolmetscher-Datenbank. Die Aufnahme in die Dolmetscher-Datenbank umfasst keinen Anspruch auf Beschäftigung. Zudem kann daraus kein Arbeitsverhältnis abgeleitet werden! Allgemeine Informationen 1/2 Dolmetscher-Tarife Ansätze für Dolmetschen Werktage zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr 60.- Fr./Std. Besonders schwierige Übersetzungen resp. spezielle Fachkenntnisse erforderlich Stundenpauschale nach Vereinbarung Einsatz an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen Sowie von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr Zuschlag von 25 Prozent Reisezeit (ab 30 Minuten) Reisespesen (tatsächlich entstanden) 30.- Fr./Std. ganzes SBB-Billett Retour 2. Kl. Wartezeit 30.- Fr./Std. Ansätze für schriftliche Übersetzungen Entschädigung pro produzierte A4-Seite (Standardseite; Arial Schriftgrösse 11; 1.5 Zeilenabstand; auf halbe Seite aufgerundet) 60.- Fr. Ausserordentlich schwierige Übersetzungen nach Vereinbarung Angeordnete Übersetzungen an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr Zuschlag von 25 Prozent Kontakt Sicherheits- und Justizdepartement Generalsekretariat Koordinationsstelle Dolmetscherwesen Oberer Graben 32 9001 St. Gallen Tel. 058 229 37 08 Fax. 058 229 39 61 Mail: [email protected] Allgemeine Informationen 2/2
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