Allgemeine Informationen Persönliche Voraussetzungen Fachliche

Kanton St.Gallen
Sicherheits- und Justizdepartement
Generalsekretariat
Koordinationsstelle Dolmetscherwesen
Allgemeine Informationen
Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen benötigt die Dienste von
Dolmetscherinnen und Dolmetschern insbesondere bei der Kantonspolizei, dem Migrationsamt und der Staatsanwaltschaft. Hierzu führt es eine Datenbank mit den Adressen
und Personalien von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Die Gerichte haben ebenfalls
Zugriff auf diese Datenbank.
Dieses Merkblatt bietet eine Übersicht über die Voraussetzungen, die eine Person, welche dolmetschen will, erfüllen muss.
Persönliche Voraussetzungen
Eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

Schweizer Staatsbürgerschaft oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz oder
die Staatsbürgerschaft des Fürstentums Liechtenstein

Guter Leumund, insbesondere in strafrechtlicher Hinsicht (kein Strafregistereintrag
und keine polizeilichen Vorakten, welche die Vertrauenswürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen)

Vertrauenswürdigkeit (insbesondere kein privater Umgang mit dem Milieu [Drogenmilieu, Sexgewerbe, illegale Spiele)

Belastbarkeit

Konzentrationsfähigkeit

Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit, hohe zeitliche Erreichbarkeit und Verfügbarkeit

Gepflegte Umgangsformen und ein ihrer/seiner Funktion angemessenes Erscheinungsbild
Fachliche Voraussetzungen
Dolmetscherinnen und Dolmetscher sprechen und verstehen die deutsche Sprache gut
und haben ausgezeichnete Kenntnisse mindestens einer zweiten Sprache (Muttersprache
bzw. Diplome höherer Schulen). Es wird erwartet, dass sie sich auch in der Kultur der
jeweiligen Sprachräume auskennen.
Dolmetscherinnen und Dolmetscher leben genügend lange in der Schweiz, um mit der
Kultur, den Verwaltungsabläufen in den st.gallischen Behörden und dem Rechtssystem
vertraut zu sein.
Bewerbungsverfahren
Welche Unterlagen Ihr Bewerbungsdossier umfassen muss und wie das Bewerbungsverfahren abläuft, kann dem Merkblatt "Bewerbung als Dolmetscherin/Dolmetscher für Einsätze im Sicherheits- und Justizdepartement" entnommen werden.
Neben der Prüfung des Bewerbungsdossiers werden die Bewerberinnen und Bewerber zu
einem persönlichen Gespräch eingeladen. Ausserdem müssen sie einen Kurs zu den
Grundlagen des Dolmetschens und zu den Behörden des Kantons St.Gallen besuchen.
Erst danach erfolgt eine endgültige Aufnahme in die Dolmetscher-Datenbank.
Die Aufnahme in die Dolmetscher-Datenbank umfasst keinen Anspruch auf Beschäftigung. Zudem kann daraus kein Arbeitsverhältnis abgeleitet werden!
Allgemeine Informationen
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Dolmetscher-Tarife
Ansätze für Dolmetschen
Werktage zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr
60.- Fr./Std.
Besonders schwierige Übersetzungen
resp. spezielle Fachkenntnisse erforderlich
Stundenpauschale
nach Vereinbarung
Einsatz an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen
Sowie von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Zuschlag von 25 Prozent
Reisezeit (ab 30 Minuten)
Reisespesen (tatsächlich entstanden)
30.- Fr./Std.
ganzes SBB-Billett Retour
2. Kl.
Wartezeit
30.- Fr./Std.
Ansätze für schriftliche Übersetzungen
Entschädigung pro produzierte A4-Seite
(Standardseite; Arial Schriftgrösse 11; 1.5 Zeilenabstand;
auf halbe Seite aufgerundet)
60.- Fr.
Ausserordentlich schwierige Übersetzungen
nach Vereinbarung
Angeordnete Übersetzungen an Samstagen, Sonntagen,
Feiertagen sowie von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Zuschlag von 25 Prozent
Kontakt
Sicherheits- und Justizdepartement
Generalsekretariat
Koordinationsstelle Dolmetscherwesen
Oberer Graben 32
9001 St. Gallen
Tel. 058 229 37 08
Fax. 058 229 39 61
Mail: [email protected]
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