Dolmetscher für hörbehinderte Menschen bei Sozialleistungen Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen? Paulinenpflege Winnenden Beratung für Hörgeschädigte Beate Müller Charlottenstraße 41 88212 Ravensburg Beratungsstelle für gehörlose und schwerhörige Menschen in den Landkreisen Böblingen, Tübingen und Reutlingen ■■■ Marion Rüdinger Gustav-Werner-Straße 10 · 72762 Reutlingen Dolmetscher für hörbehinderte Menschen bei Sozialleistungen. Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen? Seit 2001 gilt im Sozialgesetzbuch: se alge 2 Abs. 7 1 2 I§ Abs. 9 1 X§ Sozi • • ch tzbu - SGB I, § 17 Abs. 2: „Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden.“ Die Kosten werden von dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger getragen. SGB X, § 19 Abs. 1 Satz 2: „Hörbehinderte Menschen haben das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache Gebärdensprache zu verwenden; Aufwendungen für Dolmetscher sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu bezahlen.“ Das steht im Gesetz. Was bedeutet „hörbehindert“? – Siehe Nr. 1 Was bedeutet „Sozialleistung“? - Siehe Nr. 2 Wie wird die Dolmetscherin bezahlt? – Siehe Nr. 3 ? 1. Wer ist hörbehindert? • taube Menschen • hochgradig schwerhörige Menschen • an Taubheit grenzend schwerhörige Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sind schwer hörbehindert und haben das Recht auf Kommunikation in Gebärdensprache oder mit anderen Hilfen, z.B. Schriftdolmetscher. Wie beweisen Sie Ihre Hörbehinderung? Mit Ihrem Schwerbehindertenausweis! Dolmetscher für hörbehinderte Menschen bei Sozialleistungen. Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen? 2. Was ist eine Sozialleistung? Alle Dienstleistungen, Sachleistungen (z.B. Hörgeräte) oder Geldleistungen aus dem Sozialgesetzbuch sind Sozialleistungen. Das bedeutet: Wenn Geld oder eine Hilfe gegeben wird, die im Sozialgesetzbuch 1 bis 10 steht, dann ist es eine Sozialleistung. Bei der Beratung, bei Anträgen, bei der Ausführung der Hilfe – also bei allen Kontakten mit diesen Stellen gilt: Sie haben das Recht auf Gebärdensprache als Amtssprache oder auf einen Schriftdolmetscher. 3. Wie wird die Dolmetscherin bezahlt? Das Allgemeine Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes sagt: Die Bezahlung der Dolmetscher/in steht in der „Kommunikationshilfeverordnung (KHV)“. Die KHV richtet sich in der Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 9 Abs. 3. Im JVEG stehen die Preise. Ein Amt kann auch niedrigere Preise mit einem StammDolmetscher vereinbaren. Reisekosten, Reisezeiten und Wartezeiten der Dolmetscherin werden auch berechnet. Wenn in der letzten Stunde mehr als 30 Minuten gedolmetscht wurde, gilt sie als volle Stunde. SGB I-X §§ Dazu gehört zum Beispiel: • Was das Arbeitsamt (= die Agentur für Arbeit) und das Jobcenter tun (Hilfe bei der Arbeitssuche und Ausbildung und Berufsberatung, Arbeitslosengeld I und II, …) • Was die Krankenkasse und Pflegekasse bezahlt (Arztbesuche, Kuren, ambulante Therapien/Hilfen) • Was die Rentenversicherung bezahlt (z.B. Rentenberatung, berufliche Reha und Weiter bildung, EU- und Altersrente) • Was die Versorgungsämter machen (z.B. Behindertenausweis, ...) • Was das Integrationsamt tut (Hilfen bei der Arbeit) • Was die Sozial- und Jugendämter machen (Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Jugendhilfe, Erziehungsberatung, ...) Sozialgesetzbuch Für Termine bei Amt und Behörde einen Dolmetscher bestellen Was ist wichtig zu wissen? Wie muss ich das machen? Beispiel: Sie wollen einen Termin beim Amt. Ein Dolmetscher soll dabei sein. Sie wissen, im Gesetz steht: Das Amt muss den Dolmetscher bezahlen! Ter m in Sie machen den Termin mit dem Amt aus und geben sofort Bescheid: „Bei diesem Termin muss ein Gebärdensprachdolmetscher dabei sein. Ich brauche den Dolmetscher zum Verstehen. Grund: Ich bin hörbehindert.“ Wer bestellt? !!!Wichtig!!! Sie müssen vor dem Termin Bescheid geben!!! Nur dann gilt: Das Amt hat die Pflicht zu bezahlen! Sie müssen mit dem Amt ausmachen: Wer bestellt den Dolmetscher? „Soll ich selbst bestellen, oder bestellen Sie als Amt den Dolmetscher?“ Selbst bestellen: Was ist wichtig? Dolmetscher bestellen! Schwerbehindertenausweis The holder of this card is severely disabled. Maximilian Musterman Gültig bis: 01.2016 1. Der Dolmetscher muss aus der Nähe kommen. Grund: Fahrkosten sparen! 2. D er Termin passt für den Dolmetscher nicht? Dann soll der Dolmetscher selbst beim Amt einen neuen Termin ausmachen. Danach meldet der Dolmetscher Ihnen den Termin. Bitte zum Termin immer den Schwerbehindertenausweis mitnehmen. Grund: Manchmal braucht das Amt einen Beweis, dass Sie hörbehindert sind. (Manchmal gibt es ein Problem: Das Amt versteht nicht, dass Sie einen Dolmetscher brauchen. Aber mit dem Beweis Ihrer Hörbehinderung muss das Amt den Dolmetscher bezahlen.) Dolmetscher selbst bestellen – Wie? Beispiel 1: Sie haben schon einen Termin (z.B. bei Amt oder Arzt). Ein Dolmetscher soll dabei sein. 1. Möglichkeit: Sie fragen einen Dolmetscher aus der Nähe (mit SMS, Fax oder E-Mail.) Dol me tsch e r Be ----stel len ----- -------: -------------------------------------- --------- Wo finden Sie Adressen von Dolmetschern? Im Internet bei der Dolmetschervermittlungszentrale: www.ifg-bw.de/vermittlung/dolmetscherliste.html oder beim Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher: http://www.bgd-bw.de/finden.html Was muss der Dolmetscher wissen? Adresse und Telefon vom Amt oder Arzt? Thema? Datum und Uhrzeit? Treffpunkt mit Ihnen wo? Wie lang dauert der Termin ungefähr? 2. Möglichkeit: Sie fragen bei der Dolmetschervermittlungszentrale in Stuttgart (mit E-Mail oder FAX). Die suchen einen Dolmetscher für Sie. Was muss die Vermittlungszentrale wissen? Das letzte Blatt ist die Faxvorlage für die Dolmetschervermittlungszentrale. Bitte genau ausfüllen und schicken! Danach meldet sich ein Dolmetscher bei Ihnen. An die Vermittlungszentrale Dolmetscher selbst bestellen – Wie? Beispiel 2: Sie wollen einen Termin ausmachen (z.B. beim Amt oder Arzt). Ein Dolmetscher soll dabei sein. 1. Möglichkeit: Hallo Dolmetscher, bitte selbst Termin beim Amt ausmachen. Thema ist: ________ . Ich kann am: _______ . Sie fragen einen Dolmetscher aus der Nähe oder Ihren Stammdolmetscher (mit E-Mail, Fax, SMS). Der Dolmetscher soll bitte selbst einen Termin für Sie ausmachen. • Was muss der Dolmetscher wissen? • Wo soll der Termin sein? (Name, Adresse, Telefonnummer!), • Thema? • Wann haben Sie Zeit und können kommen? (z.B. Montag bis Mittwoch ab 14.30 Uhr, nicht Freitag) 2. Möglichkeit: ? Sie brauchen den Termin möglichst bald. Am besten, Sie fragen bei allen Dolmetschern aus der Nähe gleichzeitig. Wenn sich mehrere Dolmetscher gleichzeitig melden, bitte nur einen bestellen. Den anderen Dolmetschern absagen. Fax an die Dolmetschervermittlungszentrale · Frau Sonja Fertig · Fax: 0711 2360616 Mobil: 0172 6205693 · E-Mail: [email protected] Datum: Mein Name: Ich wohne in: Erreichbarkeit: (Fax, E-Mail, Bildtelefon) Dolmetscheranforderung DGS Ich brauche eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in LBG Wann? / Datum?: Wann / Uhrzeit?: Warum? / Grund: Wo? / Adresse: Treffpunkt: Wer bezahlt?: Wie lange?: (privat/geschäftlich ...) (Firma/Arbeitsamt/Jugendamt ...) (Wann? Uhrzeit/wo? Haupteingang/Zimmer ...) (Kostenträger: Firma, privat ...) Ich bitte um Zusendung eines verbindlichen Kostenvoranschlages Datum Unterschrift Beratung für Hörgeschädigte Beratungsstelle für gehörlose und schwerhörige Menschen in den Landkreisen Böblingen, Tübingen und Reutlingen ■■■ BBW-309-520100-0915 Paulinenpflege Winnenden
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