Dolmetscher für hörbehinderte Menschen bei Sozialleistungen

Dolmetscher
für hörbehinderte Menschen
bei Sozialleistungen
Was steht im Gesetz?
Was ist wichtig
zu wissen?
Paulinenpflege Winnenden
Beratung für Hörgeschädigte
Beate Müller
Charlottenstraße 41
88212 Ravensburg
Beratungsstelle für gehörlose und
schwerhörige Menschen in den Landkreisen
Böblingen, Tübingen und Reutlingen ■■■
Marion Rüdinger
Gustav-Werner-Straße 10 · 72762 Reutlingen
Dolmetscher für hörbehinderte Menschen bei Sozialleistungen.
Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen?
Seit 2001 gilt im Sozialgesetzbuch:
se
alge
2
Abs.
7
1
2
I§
Abs.
9
1
X§
Sozi
•
•
ch
tzbu
-
SGB I, § 17 Abs. 2:
„Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der
Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch
bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden.“ Die Kosten werden von
dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger
getragen.
SGB X, § 19 Abs. 1 Satz 2:
„Hörbehinderte Menschen haben das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache Gebärdensprache zu
verwenden; Aufwendungen für Dolmetscher sind von
der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu bezahlen.“
Das steht im Gesetz.
Was bedeutet „hörbehindert“? – Siehe Nr. 1
Was bedeutet „Sozialleistung“? - Siehe Nr. 2
Wie wird die Dolmetscherin bezahlt? – Siehe Nr. 3
?
1. Wer ist hörbehindert?
• taube Menschen
• hochgradig schwerhörige Menschen
• an Taubheit grenzend schwerhörige Menschen mit
einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sind
schwer hörbehindert und haben das Recht auf Kommunikation in Gebärdensprache oder mit anderen
Hilfen, z.B. Schriftdolmetscher.
Wie beweisen Sie Ihre Hörbehinderung?
Mit Ihrem Schwerbehindertenausweis!
Dolmetscher für hörbehinderte Menschen bei Sozialleistungen.
Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen?
2. Was ist eine Sozialleistung?
Alle Dienstleistungen, Sachleistungen (z.B. Hörgeräte)
oder Geldleistungen aus dem Sozialgesetzbuch sind Sozialleistungen. Das bedeutet: Wenn Geld oder eine Hilfe
gegeben wird, die im Sozialgesetzbuch 1 bis 10 steht,
dann ist es eine Sozialleistung.
Bei der Beratung, bei Anträgen, bei der Ausführung der
Hilfe – also bei allen Kontakten mit diesen Stellen gilt:
Sie haben das Recht auf Gebärdensprache als Amtssprache
oder auf einen Schriftdolmetscher.
3. Wie wird die Dolmetscherin bezahlt?
Das Allgemeine Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
des Bundes sagt:
Die Bezahlung der Dolmetscher/in steht in der „Kommunikationshilfeverordnung (KHV)“.
Die KHV richtet sich in der Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 9 Abs. 3.
Im JVEG stehen die Preise.
Ein Amt kann auch niedrigere Preise mit einem StammDolmetscher vereinbaren.
Reisekosten, Reisezeiten und Wartezeiten der Dolmetscherin werden auch berechnet. Wenn in der letzten
Stunde mehr als 30 Minuten gedolmetscht wurde, gilt
sie als volle Stunde.
SGB I-X
§§
Dazu gehört zum Beispiel:
• Was das Arbeitsamt (= die Agentur für Arbeit) und das
Jobcenter tun (Hilfe bei der Arbeitssuche und Ausbildung und Berufsberatung, Arbeitslosengeld I und II, …)
• Was die Krankenkasse und Pflegekasse bezahlt
(Arztbesuche, Kuren, ambulante Therapien/Hilfen)
• Was die Rentenversicherung bezahlt
(z.B. Rentenberatung, berufliche Reha und Weiter­
bildung, EU- und Altersrente)
• Was die Versorgungsämter machen
(z.B. Behindertenausweis, ...)
• Was das Integrationsamt tut (Hilfen bei der Arbeit)
• Was die Sozial- und Jugendämter machen
(Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Jugendhilfe,
Erziehungsberatung, ...)
Sozialgesetzbuch
Für Termine bei Amt und Behörde einen Dolmetscher bestellen
Was ist wichtig zu wissen? Wie muss ich das machen?
Beispiel: Sie wollen einen Termin beim Amt.
Ein Dolmetscher soll dabei sein.
Sie wissen, im Gesetz steht:
Das Amt muss den Dolmetscher bezahlen!
Ter
m
in
Sie machen den Termin mit dem Amt aus und geben
sofort Bescheid: „Bei diesem Termin muss ein Gebärdensprachdolmetscher dabei sein. Ich brauche den Dolmetscher zum Verstehen. Grund: Ich bin hörbehindert.“
Wer
bestellt?
!!!Wichtig!!!
Sie müssen vor dem Termin Bescheid geben!!!
Nur dann gilt: Das Amt hat die Pflicht zu bezahlen!
Sie müssen mit dem Amt ausmachen:
Wer bestellt den Dolmetscher?
„Soll ich selbst bestellen, oder bestellen Sie als Amt
den Dolmetscher?“
Selbst bestellen: Was ist wichtig?
Dolmetscher
bestellen!
Schwerbehindertenausweis
The holder of this card is severely disabled.
Maximilian
Musterman
Gültig bis: 01.2016
1. Der Dolmetscher muss aus der Nähe kommen.
Grund: Fahrkosten sparen!
2. D
er Termin passt für den Dolmetscher nicht?
Dann soll der Dolmetscher selbst beim Amt einen
neuen Termin ausmachen. Danach meldet der
Dolmetscher Ihnen den Termin.
Bitte zum Termin immer den
Schwerbehindertenausweis mitnehmen.
Grund: Manchmal braucht das Amt einen Beweis,
dass Sie hörbehindert sind.
(Manchmal gibt es ein Problem: Das Amt versteht nicht,
dass Sie einen Dolmetscher brauchen. Aber mit dem
Beweis Ihrer Hörbehinderung muss das Amt den Dolmetscher bezahlen.)
Dolmetscher selbst bestellen – Wie?
Beispiel 1:
Sie haben schon einen Termin (z.B. bei Amt oder Arzt).
Ein Dolmetscher soll dabei sein.
1. Möglichkeit:
Sie fragen einen Dolmetscher aus der Nähe (mit SMS,
Fax oder E-Mail.)
Dol
me
tsch
e
r Be
----stel
len
----- -------:
-------------------------------------- ---------
Wo finden Sie Adressen von Dolmetschern?
Im Internet bei der Dolmetschervermittlungszentrale:
www.ifg-bw.de/vermittlung/dolmetscherliste.html
oder beim Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher: http://www.bgd-bw.de/finden.html
Was muss der Dolmetscher wissen?
Adresse und Telefon vom Amt oder Arzt? Thema? Datum
und Uhrzeit? Treffpunkt mit Ihnen wo? Wie lang dauert
der Termin ungefähr?
2. Möglichkeit:
Sie fragen bei der Dolmetschervermittlungszentrale in
Stuttgart (mit E-Mail oder FAX).
Die suchen einen Dolmetscher für Sie.
Was muss die Vermittlungszentrale wissen?
Das letzte Blatt ist die Faxvorlage für die Dolmetschervermittlungszentrale. Bitte genau ausfüllen und schicken!
Danach meldet sich ein Dolmetscher bei Ihnen.
An die
Vermittlungszentrale
Dolmetscher selbst bestellen – Wie?
Beispiel 2:
Sie wollen einen Termin ausmachen (z.B. beim Amt
oder Arzt). Ein Dolmetscher soll dabei sein.
1. Möglichkeit:
Hallo Dolmetscher,
bitte selbst Termin
beim Amt ausmachen.
Thema ist: ________ .
Ich kann am: _______ .
Sie fragen einen Dolmetscher aus der Nähe oder Ihren
Stammdolmetscher (mit E-Mail, Fax, SMS).
Der Dolmetscher soll bitte selbst einen Termin für Sie
ausmachen.
• Was muss der Dolmetscher wissen?
• Wo soll der Termin sein?
(Name, Adresse, Telefonnummer!),
• Thema?
• Wann haben Sie Zeit und können kommen?
(z.B. Montag bis Mittwoch ab 14.30 Uhr, nicht Freitag)
2. Möglichkeit:
?
Sie brauchen den Termin möglichst bald.
Am besten, Sie fragen bei allen Dolmetschern aus der
Nähe gleichzeitig.
Wenn sich mehrere Dolmetscher gleichzeitig melden,
bitte nur einen bestellen. Den anderen Dolmetschern
absagen.
Fax an die Dolmetschervermittlungszentrale · Frau Sonja Fertig · Fax: 0711 2360616
Mobil: 0172 6205693 · E-Mail: [email protected]
Datum:
Mein Name:
Ich wohne in:
Erreichbarkeit:
(Fax, E-Mail, Bildtelefon)
Dolmetscheranforderung
DGS
Ich brauche eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in
LBG
Wann? / Datum?:
Wann / Uhrzeit?:
Warum? / Grund:
Wo? / Adresse:
Treffpunkt:
Wer bezahlt?:
Wie lange?:
(privat/geschäftlich ...)
(Firma/Arbeitsamt/Jugendamt ...)
(Wann? Uhrzeit/wo? Haupteingang/Zimmer ...)
(Kostenträger: Firma, privat ...)
Ich bitte um Zusendung eines verbindlichen Kostenvoranschlages
Datum
Unterschrift
Beratung für Hörgeschädigte
Beratungsstelle für gehörlose und
schwerhörige Menschen in den Landkreisen
Böblingen, Tübingen und Reutlingen ■■■
BBW-309-520100-0915
Paulinenpflege Winnenden