Bundesminsiterium für Verkehr und digitale Infrastrukltur zu Thema

BMVI - Verkehrssicherheit-Vor Grundschulen und Kindergärt...
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/vor-schulen...
Vor Grundschulen und Kindergärten: Mehr Tempo 30 auf
Hauptverkehrsstraßen
Das BMVI setzt mit diesem Vorstoß einen Auftrag aus dem
Koalitionsvertrag um. Hier heißt es: „Die Verkehrssicherheit
werden wir verbessern, um die Zahl der Verkehrsopfer
weiter deutlich zu senken. Wir wollen im Rahmen einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe die straßenverkehrsrechtlichen
Regelungen überprüfen, um die Belastungen der
Bevölkerung im Sinne eines Miteinanders von Mensch und
Verkehr zu vermindern“ (S. 33 KoalV)
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:
(Quelle: BMVI)
Kinder brauchen einen besonderen Schutz – das gilt auch im Straßenverkehr.
Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist besondere Vorsicht geboten. Wir
schaffen jetzt den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere
bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an
Hauptverkehrsstraßen anordnen können. Im Interesse der Sicherheit der Kinder.
Derzeitige Regelung StVO:
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge die generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Die Straßenverkehrsbehörden ordnen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in
Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem
Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.
Hauptverkehrsstraßen dürfen nicht in Tempo 30-Zonen einbezogen werden. Auf ihnen dürfen
aber bei Bedarf streckenbezogen durch Verkehrszeichen Geschwindigkeitsabsenkungen
vorgenommen werden.
Dabei haben die Straßenverkehrsbehörden zu prüfen und zu belegen, ob und dass dort im
konkreten Fall infolge der jeweiligen Örtlichkeit eine Gefahrenlage für Leib, Leben, Gesundheit
o.ä. (§ 45 Absatz 9 StVO) vorliegt. Dabei ist in der Regel der Nachweis eines
Unfallschwerpunktes erforderlich.
Geplante Änderung (StVO):
Die Verkehrssicherheit soll für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren
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zählen, verbessert werden. Gerade Kinder sind altersbedingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren
des Straßenverkehrs und hier insbesondere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig
einzuschätzen.
Aus diesem Grund ist es geplant, die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo-30-Strecken zum Beispiel vor
Schulen und Kindergärten abzusenken. Bislang ist dafür ein Nachweis einer konkret vorliegenden
besonderen Gefahrenlage notwendig. Das soll sich ändern, um schwächere Verkehrsteilnehmer besser
schützen zu können.
Der Bund setzt mit der StVO den entsprechenden Rechtsrahmen. Der Vollzug und die Durchführung der
Maßnahmen der StVO obliegen den Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die StVO-Änderungen bedürfen
der Zustimmung des Bundesrats.
BMVI lehnt Tempolimit auf Autobahnen weiter ab
Das BMVI lehnt ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen weiter ab.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:
Die Autobahnen in Deutschland zählen zu den sichersten Straßen der Welt: Ein generelles
Tempolimit auf deutschen Autobahnen wird es mit mir nicht geben. Bereits heute sind rund
40 Prozent der Autobahnen ständig oder zeitweise mit einem Tempolimit belegt. Die
Sicherheit lässt sich vielmehr mit moderner Technik erhöhen. Zum Beispiel mit
Warnsystemen, die rechtzeitig auf Stau, Baustellen oder Unfälle hinweisen.
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