BMVI - Verkehrssicherheit-Vor Grundschulen und Kindergärt... https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/vor-schulen... Vor Grundschulen und Kindergärten: Mehr Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen Das BMVI setzt mit diesem Vorstoß einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Hier heißt es: „Die Verkehrssicherheit werden wir verbessern, um die Zahl der Verkehrsopfer weiter deutlich zu senken. Wir wollen im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen überprüfen, um die Belastungen der Bevölkerung im Sinne eines Miteinanders von Mensch und Verkehr zu vermindern“ (S. 33 KoalV) Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: (Quelle: BMVI) Kinder brauchen einen besonderen Schutz – das gilt auch im Straßenverkehr. Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist besondere Vorsicht geboten. Wir schaffen jetzt den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können. Im Interesse der Sicherheit der Kinder. Derzeitige Regelung StVO: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge die generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Straßenverkehrsbehörden ordnen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Hauptverkehrsstraßen dürfen nicht in Tempo 30-Zonen einbezogen werden. Auf ihnen dürfen aber bei Bedarf streckenbezogen durch Verkehrszeichen Geschwindigkeitsabsenkungen vorgenommen werden. Dabei haben die Straßenverkehrsbehörden zu prüfen und zu belegen, ob und dass dort im konkreten Fall infolge der jeweiligen Örtlichkeit eine Gefahrenlage für Leib, Leben, Gesundheit o.ä. (§ 45 Absatz 9 StVO) vorliegt. Dabei ist in der Regel der Nachweis eines Unfallschwerpunktes erforderlich. Geplante Änderung (StVO): Die Verkehrssicherheit soll für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren 1 von 2 27.01.16, 08:17 BMVI - Verkehrssicherheit-Vor Grundschulen und Kindergärt... https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/vor-schulen... zählen, verbessert werden. Gerade Kinder sind altersbedingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und hier insbesondere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Aus diesem Grund ist es geplant, die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo-30-Strecken zum Beispiel vor Schulen und Kindergärten abzusenken. Bislang ist dafür ein Nachweis einer konkret vorliegenden besonderen Gefahrenlage notwendig. Das soll sich ändern, um schwächere Verkehrsteilnehmer besser schützen zu können. Der Bund setzt mit der StVO den entsprechenden Rechtsrahmen. Der Vollzug und die Durchführung der Maßnahmen der StVO obliegen den Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die StVO-Änderungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. BMVI lehnt Tempolimit auf Autobahnen weiter ab Das BMVI lehnt ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen weiter ab. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: Die Autobahnen in Deutschland zählen zu den sichersten Straßen der Welt: Ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen wird es mit mir nicht geben. Bereits heute sind rund 40 Prozent der Autobahnen ständig oder zeitweise mit einem Tempolimit belegt. Die Sicherheit lässt sich vielmehr mit moderner Technik erhöhen. Zum Beispiel mit Warnsystemen, die rechtzeitig auf Stau, Baustellen oder Unfälle hinweisen. 2 von 2 27.01.16, 08:17
© Copyright 2024 ExpyDoc