37 BMVI entscheidet weiterhin ohne aktualisierte Wirtschaft

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/XXXX
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
(Einzelplan 12)
37
BMVI entscheidet weiterhin ohne aktualisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen über
Bauvorhaben
Kat. B
(Kapitel 1203)
37.0
Das BMVI führte Neu- und Ausbauvorhaben an Bundeswasserstraßen fort, ohne zugehörige
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen aktualisiert zu haben. Bereits im Jahr 2012 hatte der
Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages das
BMVI aufgefordert, bei wesentlich veränderten Rahmenbedingungen oder Prognosen die
Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahmen zu kontrollieren, bevor es die Fortführung beschließt.
Aktuelle Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes zeigen, dass das BMVI nach wie
vor ohne aktualisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen entscheidet, ob es Bauvorhaben
weiterführt.
37.1
Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
forderte das BMVI im Jahr 2012 auf, „künftig bei wesentlich veränderten Rahmenbedingungen oder Prognosen die Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen zu kontrollieren. Eine
Fortführung muss es von dem Ergebnis dieser Untersuchungen abhängig machen.“ Der
Beschluss beruhte auf einem Bericht des Bundesrechnungshofes über den Bau eines
Schiffshebewerkes. Das BMVI hatte den Bau fortgeführt, obwohl nach neueren Prognosen
mit deutlich weniger Verkehr zu rechnen war. Dadurch bestanden starke Zweifel an der
Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme. Ob die Wirtschaftlichkeit weiterhin gesichert war,
hatte das BMVI entgegen der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung nicht untersucht.
Erneute Feststellungen des Bundesrechnungshofes
Auch nach dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses führte das BMVI andere
Bauvorhaben bei wesentlich veränderten Rahmenbedingungen ohne fundierten Nachweis
der Wirtschaftlichkeit fort. So stimmte das BMVI im Mai 2014 der Verdoppelung der Kosten
eines Ausbauvorhabens in dreistelliger Millionenhöhe zu und wies diese im Haushalt 2015
aus. Die Wirtschaftlichkeit schätzte das BMVI ab, ohne die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
aus dem Jahr 2004 mit allen veränderten Rahmenbedingungen zu aktualisieren. Zunächst
gab es an, es werde dies bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 (BVWP)
nachholen. Auf Grundlage der aktuellen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werde es anschließend das Ausbauvorhaben in ein Verhältnis zu den übrigen Bauvorhaben des BVWP
setzen. Eine solche Priorisierung ist aufgrund knapper finanzieller und personeller Ressourcen für die Bundeswasserstraßen erforderlich. Später entschied das BMVI, die Wirtschaftlichkeit des Ausbauvorhabens nicht mehr zu untersuchen.
37.2
Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass das BMVI weiterhin nicht angemessen auf
geänderte Rahmenbedingungen oder Prognosen für Bauvorhaben an Bundeswasserstraßen
reagiert. Nach wie vor ist nicht sichergestellt, dass aktualisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Grundlage für die Entscheidung über die Fortführung sind. So verfügte das
BMVI auch im Falle des Ausbauvorhabens über keinen belastbaren Nachweis der Wirt-
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schaftlichkeit, als es die Mehrkosten genehmigte. Damit war es nicht in der Lage, fundiert
und unter Berücksichtigung aller eingetretenen Veränderungen über die Fortführung zu
entscheiden. Entsprechende Vorgaben des Rechnungsprüfungsausschusses beachtet es
damit nicht. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes beeinflussen die veränderten Rahmenbedingungen die Wirtschaftlichkeit des Ausbauvorhabens erheblich.
Der Bundesrechnungshof hat das BMVI aufgefordert, die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung einzuhalten und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zu beachten.
37.3
In seiner Stellungnahme hat das BMVI vorgetragen, es habe bei Genehmigung des Nachtrages für die Mehr-kosten „qualitative Aussagen“ zur Wirtschaftlichkeit getroffen. Hierzu
habe es in der Genehmigung ausgeführt: „Insgesamt sollte sich ein Nutzen ergeben, der
auch mit den deutlich erhöhten Investitionskosten zu einer wesentlichen volkswirtschaftlichen Rendite in Form des Nutzen-Kosten-Verhältnisses führt, die die Genehmigung dieses
Nachtrags rechtfertigt“.
Das BMVI hat in Aussicht gestellt, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das Ausbauvorhaben nun doch zu aktualisieren. Das Ausbauvorhaben als solches will es aber nicht
innerhalb des BVWP neu priorisieren.
37.4
Der Bundesrechnungshof erkennt zwar die Bereitschaft des BMVI an, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung jetzt doch nachträglich zu aktualisieren. Das ändert aber nichts daran,
dass das BMVI erneut gegen das Haushaltsrecht und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses verstoßen hat. Denn bei Genehmigung der Mehrkosten in dreistelliger
Millionenhöhe lag keine fundierte aktualisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor. Der
Bundesrechnungshof hält die „qualitativen Aussagen“ des BMVI nicht für ausreichend, um
als Grundlage für eine Entscheidung über die Fortführung zu begründen. Das BMVI hat
lediglich vage abgeschätzt, wie sich das elf Jahre zuvor errechnete Nutzen-Kosten-Verhältnis des Ausbauvorhabens geändert haben könnte.
Im Übrigen muss das BMVI die aktualisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch dafür
nutzen, das Ausbauvorhaben im Rahmen des BVWP sachgerecht zu priorisieren. Das ist
aufgrund der knappen, für die Bundeswasserstraßen verfügbaren Ressourcen unerläßlich.
Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das BMVI bei allen Bauvorhaben die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen aktualisiert, wenn sich Rahmenbedingungen wesentlich geändert
haben. Er wird bei seinen weiteren Prüfungsaktivitäten auch im Blick behalten, ob das BMVI
den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses nunmehr beachtet.