Förderrichtlinien für die Weiterbildung

Pressemitteilung
HAUSANSCHRIFT
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10115 Berlin
Nummer 48 /2016 vom.21. April 2016
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Pressesprecher:
Bär: Förderung für Weiterbildung im Güterkraftverkehr steht
Mautharmonisierung - Förderrichtlinie Weiterbildung 2016 tritt in Kraft
Die Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums über die „Förderung der
Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 2. Mai
2016 in Kraft. Damit können die Unternehmen ab dem 2. Mai Förderanträge
für Weiterbildungsmaßnahmen einreichen.
„Die Förderrichtlinie für Weiterbildung im Güterkraftverkehr 2016 steht. Sie
gilt nun auch für Lkw ab 7,5 Tonnen. Kleinere Unternehmen erhalten eine
höhere Förderung als bisher und wir haben praktische Übungen in unseren
Förderkatalog aufgenommen. Damit weiten wir die Förderung noch einmal
aus und passen sie stärker an die Lebenswirklichkeit der Fahrerinnen und
Fahrer an“, sagte Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinatorin der
Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik.
Wichtigste Änderungen im Vergleich zu 2015 sind:
 Analog zur Mautpflichtgrenze wurde die Gewichtsgrenze für die Zuwendungsberechtigung auf 7,5 Tonnen gesenkt.
 Praktische Übungen - z.B. zur Ladungssicherung - und Fahrertrainings z.B. zum kraftstoffsparenden Fahren – sind nun förderfähig
 Kleine Unternehmen bekommen ab der neuen Förderperiode 70 Prozent,
Mittlere Unternehmen 60 Prozent und Großunternehmen 50 Prozent der
zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Bisher wurde zwischen kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU) nicht differenziert. KMU sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder
einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren
Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Innerhalb der KMU sind kleine Unternehmen solche, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt. Mit der Neuregelung wird der
nach EU-Recht mögliche Förderrahmen voll ausgeschöpft.
 Anträge können nur noch elektronisch über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden: https://antrag-bvbs.bund.de.
Das Förderprogramm ist Teil der sogenannten „Mautharmonisierungszusage“ und wird aus den Lkw-Mauteinnahmen finanziert. Für die beiden Förderprogramme Ausbildung und Weiterbildung stehen für 2016 insgesamt
125 Millionen Euro bereit. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: http://www.bmvi.de/Weiterbildung.
Vera Moosmayer
Ingo Strater
Julie Heinl
Martin Susteck
Svenja Friedrich
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