Pressemitteilung HAUSANSCHRIFT Invalidenstraße 44 10115 Berlin Nummer 48 /2016 vom.21. April 2016 Seite 1 von 1 TEL +49 (0)30 18-300-7200 FAX +49 (0)30 18-300-1958 Pressesprecher: Bär: Förderung für Weiterbildung im Güterkraftverkehr steht Mautharmonisierung - Förderrichtlinie Weiterbildung 2016 tritt in Kraft Die Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums über die „Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 2. Mai 2016 in Kraft. Damit können die Unternehmen ab dem 2. Mai Förderanträge für Weiterbildungsmaßnahmen einreichen. „Die Förderrichtlinie für Weiterbildung im Güterkraftverkehr 2016 steht. Sie gilt nun auch für Lkw ab 7,5 Tonnen. Kleinere Unternehmen erhalten eine höhere Förderung als bisher und wir haben praktische Übungen in unseren Förderkatalog aufgenommen. Damit weiten wir die Förderung noch einmal aus und passen sie stärker an die Lebenswirklichkeit der Fahrerinnen und Fahrer an“, sagte Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinatorin der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik. Wichtigste Änderungen im Vergleich zu 2015 sind: Analog zur Mautpflichtgrenze wurde die Gewichtsgrenze für die Zuwendungsberechtigung auf 7,5 Tonnen gesenkt. Praktische Übungen - z.B. zur Ladungssicherung - und Fahrertrainings z.B. zum kraftstoffsparenden Fahren – sind nun förderfähig Kleine Unternehmen bekommen ab der neuen Förderperiode 70 Prozent, Mittlere Unternehmen 60 Prozent und Großunternehmen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Bisher wurde zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht differenziert. KMU sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Innerhalb der KMU sind kleine Unternehmen solche, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt. Mit der Neuregelung wird der nach EU-Recht mögliche Förderrahmen voll ausgeschöpft. Anträge können nur noch elektronisch über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden: https://antrag-bvbs.bund.de. Das Förderprogramm ist Teil der sogenannten „Mautharmonisierungszusage“ und wird aus den Lkw-Mauteinnahmen finanziert. Für die beiden Förderprogramme Ausbildung und Weiterbildung stehen für 2016 insgesamt 125 Millionen Euro bereit. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: http://www.bmvi.de/Weiterbildung. Vera Moosmayer Ingo Strater Julie Heinl Martin Susteck Svenja Friedrich Axel John Jan Garvert [email protected] Besuchen Sie uns auf: www.bmvi.de www.flickr.de/bmvi_de www.twitter.com/bmvi www.youtube.com/bmvi
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