Identifizierung über Fingerabdrücke An dieser Stelle werden in Zusammenhang mit dem Lerntool „Dokumentenfälschung – Alles falsch?“ in kurzer Form die praktische Vorgehensweise und die wichtigsten Abfragemöglichkeiten bei der Durchführung von Fingerabdrücken mit dem Live Scan vorgestellt. Was verbirgt sich hinter den vier aufgeführten Abfrage- und Auswertemöglichkeiten? 1. Standardauswertung (§ 81b StPO 2. Alternative) Die Standardauswertung ermöglicht nur die Speicherung der Fingerabdrücke im nationalen AFIS (Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem) beim BKA. Die im AFIS gespeicherten Fingerabdrücke und offenen Tatortspuren werden ständig automatisiert abgeglichen, um Täter-Tat-Zuordnung zu erzielen. www.polizeiakademie.niedersachsen.de 1 von 4 Die Standardauswertung wird immer durchgeführt und ist als verwaltungstechnische Abhandlung der ED-Behandlung zu betrachten. Dauer bis zur Speicherung: 3 bis 5 Tage 2. Sofortauswertung (§ 81b StPO 2. Alternative) Die Sofortauswertung ermöglicht eine Speicherung und Abfrage im nationalen AFIS. Sie als aufnehmende/-r Beamtin/-er übermitteln der jeweils zuständigen dasta (Datensichtstation) die Anordnung zur ED-Behandlung (z.B. per Fax, Faxtomail, als pdf-Datei in Vorgang -> je nach PI-interner Regelung). Die dasta übermittelt Ihnen die E-Gruppen-Nummer (entweder besteht zu der Person bereits ein Personendatensatz, falls nicht wird ein neuer Personendatensatz in INPOL angelegt). Für jede ED-Behandlung wird eine neue E-Gruppe angelegt, so dass Sie für die Sofortauswertung über den Live Scan in jedem Fall keine bereits bestehende E-GruppenNr. verwenden dürfen. Dauer bis zur Übermittlung der Antwort: bis zu 1 Std. 3. Fast-ID-Abfrage (gem. §163b Abs. 1 StPO 1.Alternative (nur zur Personalienfeststellung)) Über die Fast-ID-Abfrage ist nur eine Abfrage möglich, es erfolgt keine Speicherung der übermittelten Fingerabdrücke. Für die Fast-ID-Abfrage ist kein ED-Antrag erforderlich, im NIVADIS-Vorgang ist die Abfrage unter den Maßnahmen aufzuführen. Bei ungeklärten Identitäten von Personen, empfiehlt sich die Nutzung der Fast-ID-Abfrage. Mit der Fast-ID wird überprüft, ob die Person im Bereich der Bundesrepublik Deutschland bereits erkennungsdienstlich behandelt und erfasst wurde. Empfänger der gescannten Fingerabdrücke ist das BKA. Dieses übermittelt bei einer Positivmeldung einen Datensatz mit der D-Gruppennummer: z.B. DE/709456832345 Dieser Datensatz wird dann durch Sie als aufnehmende/-r Beamtin/-er in der POLAS/INPOLPersonenabfrage unter der D-Gruppen-ID eingegeben. ACHTUNG: In die Maske nicht das "E" und "/" eingeben: www.polizeiakademie.niedersachsen.de 2 von 4 Anschließend werden die Personalien der zuvor nicht identifizierbaren Person wie gewohnt im Suchergebnis von POLAS/INPOL angezeigt. Dauer bis zur Übermittlung der Antwort: 5 - 20 Minuten 4. EURODAC11-Abfrage EURODAC ist eine Datenbank innerhalb der EU zur Speicherung und Abfrage von Fingerabdrücken. Bei der EURODAC11-Abfrage handelt es sich um eine Sofortauswertung. Die übermittelten Daten enthalten keine Personalien, sondern den negativen oder positiven Befund, dass die zuvor von Ihnen übermittelten Fingerabdrücke bereits vorhanden sind und wo und wann diese damals genommen worden sind. Sie erfahren damit, ob die Person im Bereich des EUSchengen-Raums bereits Asyl beantragt hat. Eine EURODAC11-Abfrage ist nur zulässig, wenn eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist: 1. Illegale Einreise ( § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) Nur bei direkter Grenzverletzung, daher im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. 2. Illegaler Aufenthalt ( § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) Für die Polizei Niedersachsen wird die EURODAC11-Abfrage auf Grund dieser Voraussetzung durchgeführt. www.polizeiakademie.niedersachsen.de 3 von 4 Eine EURODAC-Abfrage kann immer nur i.V.m. einer Maßnahme gem. § 81 b 2.Alt StPO stattfinden. Das Ergebnis wird gemeinsam mit dem Ergebnis der Sofortauswertung per Epost 810 übermittelt (je nach Auslastung der EURODAC-Datenbank wird das Ergebnis per gesondertes Fernschreiben übermittelt). Eine kombinierte Abfrage von EURODAC und Fast-ID funktioniert nicht. Die Datenübermittlung der Fingerabdrücke erfolgt über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und von dort über das BKA an die EURODAC-Datenbank in Schengen. Dauer bis zur Übermittlung der Antwort: ca. 1 Stunde. www.polizeiakademie.niedersachsen.de 4 von 4
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