Was ist Biometrie bzw. VIS ? Das VIS (Visa-Informationssystem) ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengener Staaten. Hauptziele des VIS sind, das Visum-Verfahren zu vereinfachen, Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern und die Sicherheit - insbesondere für den Antragsteller - zu erhöhen. Seit dem 11. Oktober 2011 wurde das VIS durch Beschluss der Europäischen Kommission in Betrieb genommen. Schrittweise wurden weltweit die Visastellen der Schengener Staaten an das System angeschlossen. Wann wird Biometrie in Indien und Bhutan eingeführt? Zum 02. November 2015 werden die Visastellen Indiens (Botschaft New Delhi auch mit Zuständigkeit für Bhutan) mit der zentralen VIS-Datenbank verbunden. Bis Ende 2015 werden weltweit alle SchengenVisastellen an VIS angeschlossen sein. Was ändert sich mit der Biometrie? Als Antragsteller müssen Sie bei erstmaliger Beantragung eines Schengen-Visums nach dem 2. November 2015 persönlich erscheinen, damit Ihre biometrische Daten erfasst werden können. Von jedem Antragsteller älter als 12 Jahre werden zehn Fingerabdrücke und ein Foto erfasst. Die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdruck und Foto) ist ein einfaches und diskretes elektronisches Verfahren im Visaantragsannahmezentrum bzw. in der Visastelle. Es dauert nur wenige Minuten. Ansonsten bleibt das Antragsverfahren für Schengen-Visa unverändert, weder Formulare oder Gebühren, noch Zuständigkeitsregelungen oder grundsätzliche Erteilungsvoraussetzungen ändern sich mit Einführung des VIS. Wo können Fingerabdrücke abgenommen werden? Fingerabdrücke können bei Antragstellung im Visaantragsannahmezentrum unseres Servicepartners VFS sowie bei Antragstellung in der Auslandsvertretung direkt in der Visastelle abgenommen werden. Mehr Informationen zum Antragsverfahren im Visaantragsannahmezentrum finden Sie hier (Verlinkung zu Ablauf VFS). Wann werden Fingerabdrücke genommen? Fingerabdrücke werden direkt bei Antragsabgabe in einem einfachen und diskreten elektronischen Verfahren genommen, das nur wenige Minuten dauert. Kann erst der Antrag durch einen Bevollmächtigten oder per Post abgegeben werden und Fingerabdrücke werden zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. am Folgetag) abgegeben? Nein, die Abgabe des vollständigen Antrags und die Abgabe der Fingerabdrücke bilden eine Einheit und können nicht zeitlich getrennt werden. Die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdruck und Foto) ist ein einfaches und diskretes elektronisches Verfahren im Antragsannahmezentrum bzw. in der Visastelle. Es dauert nur wenige Minuten. Ansonsten bleibt das Antragsverfahren für Schengen-Visa unverändert, weder Formulare oder Gebühren, noch Zuständigkeitsregelungen oder grundsätzliche Erteilungsvoraussetzungen ändern sich mit Einführung des VIS. Wie oft werden Fingerabdrücke genommen? Fingerabdrücke werden im Rahmen der Visumsbeantragung in einem einfachen und diskreten elektronischen Verfahren abgenommen, das nur wenige Minuten dauert. Die Fingerabdrücke werden in einer zentralen Schengen-Datenbank 5 Jahre lang gespeichert. Wenn Sie innerhalb von 59 Monaten nach Beantragung des ersten „VIS-Visums“ einen erneuten Schengen-Visumsantrag stellen, können die Fingerabdrücke für den Folgeantrag aus der zentralen Datenbank kopiert werden. Nach Ablauf der 59 Monate müssen erneut Fingerabdrücke abgegeben werden. Welche Vorteile habe ich als Vielreisender? Sind Sie Vielreisender nach Schengen und im Besitz eines „VIS“-Visums, können bei Folgeanträgen fünf Jahre lang die in der VIS-Datei zuvor gespeicherten Fingerabdrücke weiter verwendet werden. Auf Ihre persönliche Vorsprache kann verzichtet werden kann. Ihr Visum-Antrag kann bis zum Ablauf von 59 Monaten im Visaantragsannahmezentrum unseres Servicepartners TLScontact durch einen Bevollmächtigten oder per Post gestellt werden. Bitte fügen Sie stets eine Kopie der Visumsetikette mit dem Eintrag „VIS“ Ihren Antragsunterlagen bei. Hierbei ist es unerheblich, welcher Schengen-Staat das Visum ausgestellt hat. Neben den biometrischen Daten zum Antragsteller werden in der VIS-Datenbank die in jeder Visastelle eines Schengen-Staates bearbeiteten Visa-Anträge gespeichert. Dadurch sind Vielreisende für die Visastellen einfacher zu erkennen, die dann leichter in den Genuss von länger gültigen Mehrjahresvisa kommen können. Bleiben vor dem 02.November 2015 erteilte Visa gültig? Ja, vor dem 02. November 2015 bereits erteilte Visa bleiben auch nach Einführung von VIS uneingeschränkt gültig. Dies gilt auch für länger gültige Mehrjahresvisa. Wie erkennt man, ob bereits Fingerabdrücke bei einem früheren Schengen-Antrag abgegeben wurden? Sie können anhand des Eintrags „VIS“ im Visumetikett erkennen, dass Ihre Daten im VIS gespeichert wurden. Im Antragsformular wird unter Nr. 27 befragt, ob Sie bereits Fingerabdrücke im Visumverfahren abgegeben haben. Wenn Sie Frage Nr. 27 bejahen, fügen Sie bitte stets eine Kopie der Visumsetikette mit dem Eintrag „VIS“ Ihren Antragsunterlagen bei. Hierbei ist es unerheblich, welcher Schengen-Staat das Visum ausgestellt hat. Falls im Visumetikett „VIS-0“ eingetragen ist, bedeutet dies, dass die Fingerabdrücke nicht erfolgreich gespeichert wurden. Bei einem Folgeantrag müssen somit erneut Fingerabdrücke abgegeben werden. Können Fingerabdrücke aus einem früheren Visumsantrag für ein nationales deutsches Visum für ein Schengen-Visum kopiert werden? Nein, da es sich hier um zwei unterschiedliche Datenbanken handelt. Fingerabdrücke, die im Rahmen eines nationalen Visumverfahrens abgegeben wurden, können nicht für einen Schengen-Visumsantrag verwendet werden. Können Fingerabdrücke aus einem früheren UK- oder US-Visum für ein Schengen-Visum kopiert werden? Das VIS ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengener Staaten. Falls Fingerabdrücke bereits bei der Beantragung von Visa anderer Staaten wie z.B. den USA oder UK abgegeben wurden, können diese nicht für die Beantragung eines Schengen-Visums genutzt werden. Müssen alle Antragsteller ihre Fingerabdrücke nehmen lassen? Ja, die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass grundsätzlich alle Antragsteller ihre Fingerabdrücke abgeben. Ausnahmen sind begrenzt auf: Kinder unter 12 Jahren Personen, denen es aufgrund einer Amputation oder einer schweren Verletzung des Fingers/der Hand unmöglich ist, Fingerabdrücke abzugeben (Achtung: Diese Personen müssen trotzdem persönlich im Antragsannahmecenter oder in der Visastelle erscheinen). Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder und ihre Delegationsmitglieder, wenn sie auf Einladung der Regierung eines Schengen-Staates auf offiziellen Besuch gehen Die Auflistung ist abschließend. Bei einer temporären Verletzung des einzelnen Fingers werden die Abdrücke der unverletzten Finger genommen. Bei einem Folgeantrag müssen erneut Fingerabdrücke abgegeben werden. Sind meine Daten geschützt? Ihre Daten im VIS sind geschützt und unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union und Deutschlands. Die Daten werden 5 Jahre lang gespeichert. Ein Antragsteller ist berechtigt, zu erfahren, welche Daten durch welchen Mitgliedstaat über ihn im VIS gespeichert wurden. Informationen hierzu enthält das Visum-Antragsformular. (Verlinkung zu Formulare) Wo erfahre ich mehr zu VIS? Weitere Information zum VIS finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission EU–Schengen & Borders & Visas http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/index_en.htm
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