Informationen zum Ankunftsnachweis

Stand: 10.12.2015
Informationen zum Ankunftsnachweis
Hintergrundinformation
Am 09.12.2015 haben Innenminister Thomas de Maizière, Frank-J. Weise, Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, und Staatssekretär Klaus Vitt den neu entwickelten Ankunftsnachweis für Asylsuchende vorgestellt. Der Ankunftsnachweis ermöglicht es unter anderem den
verschiedenen beteiligten Behörden künftig, auf die Kerndaten der Asylsuchenden zuzugreifen.
Zusammen mit einer Identifikationsnummer werden Personen-, Identitäts- und Kontaktdaten wie
Name, Geburtsdatum, Fingerabdrücke und Wohnort auf dem Ankunftsnachweis gespeichert.
Dazu kommen Daten zur Schulbildung und berufliche Qualifikation, was eine schnelle Integration
und Arbeitsvermittlung ermöglichen soll. Nach der bundesweiten Einführung Mitte 2016 soll der
Ankunftsnachweis Voraussetzung dafür sein, einen Asylantrag stellen oder Leistungen in Anspruch nehmen zu
Fragen und Antworten
Wann ist die Einführung des Systems geplant?
Der funktionale Praxistest beginnt in 4 Außenstellen des Bundesamts zum Ende des Jahres:
Zirndorf, Berlin, Heidelberg und Bielefeld. Nach dem erfolgreichen Praxistest ist das flächendeckende Rollout ab Februar 2016 geplant.
Wie erfolgt(e) die Auswahl des Lösungsanbieters?
Dienstleister muss hohe Fachkompetenz und entsprechende Referenzen im Umgang mit sicheren Ausweisdokumenten und dazugehörigen Registrierlösungen nachweisen
Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?
Das Bundesministerium des Innern verantwortet die Umsetzung des neuen Identitätsmanagements. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert das Realisierungsprojekt rund
um Ersterfassungslösung und Kerndatensystem. Weitere Bundesbehörden sowie die Länder
über den IT-Planungsrat werden eng mit einbezogen
Wie lange dauert die Erfassung eines Flüchtlings?
KNr. 601 005
BAMF 08-04
Die Erfassung kann innerhalb von 10 Minuten durchgeführt werden
Wie wird die eindeutige Identifizierung eines Flüchtlings gewährleistet?
Bei der Registrierung werden Fingerabdrücke von allen Flüchtlingen ab 14 Jahren erhoben und
ans BKA übermittelt. Die Anlage eines neuen Profils erfolgt nur, wenn ein davor erfolgter Fingerabdruckabgleich mit dem Bestand keinen Treffer ergibt
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Warum werden keine Fingerabdrücke von Minderjährigen unter 14 Jahren genommen?
Bis 14 Jahre ist das Abbild eines kindlichen Fingerabdrucks nicht ausgeprägt genug, um einen
verlässlichen Abgleich mit einem Referenzbild durchführen zu können
Wie erfolgt die Registrierung technisch?
Für die Ersterfassung von Flüchtlingen werden voll ausgestattete Erfassungsstationen zur Verfügung gestellt. Die Stationen verfügen über die notwendige Ausstattung wie Kamera, Dokumentenlesegerät, Fingerabdruckscanner und Farbdrucker. Die erfassten Daten werden über einen
Registrierserver an das Kerndatensystem übermittelt.
Wer kann Flüchtlinge erfassen?
Die Erfassung kann durchgeführt werden durch
□ Bundespolizei und Landespolizei
□ Mitarbeiter des BAMF in Außenstellen und Ankunfts-/Registrierzentren
□ Mitarbeiter der Länder in Aufnahmeeinrichtungen und Ankunfts/Registrierzentren
Wie groß sind die Schulungsaufwände für die Ersterfassung?
Die Ersterfassung wird als intuitiv nutzbare Browser-Anwendung realisiert, so dass die Schulungsaufwände auf ein Minimum beschränkt werden können. Die Polizeidienststellen können ihre
eigenen etablierten Systeme zur Erfassung weiter nutzen. Es werden entsprechende Schnittstellen realisiert. Mittelfristig ist auch die Integration von bereits existierenden Erfassungslösungen
der Länder geplant.
Wie lange werden die Fingerabdruckdaten vom Erfassungssystem gespeichert?
Im Erfassungssystem werden die Fingerabdrücke nur für kurze Zeit während der Erfassung zwischengespeichert und nach dem Abgleich mit dem BKA gelöscht. Die Fingerabdrücke bleiben
dauerhaft in der AFIS-A Datenbank des BKA zentral gespeichert
Wie lange dauert der Fingerabdruckabgleich bei BKA?
Bis zu 5 Minuten. In der Zwischenzeit kann die Erfassung weiterer Daten, insbesondere gerollter
Fingerabdruckbilder (die für die Datensatzanlage erforderlich sind und gewisse Zeit erfordern),
erfolgen
BAMF 10/2015
Wie ist das Kerndatensystem technisch realisiert?
Kurzfristig erfolgt eine synchronisierte parallele Datenhaltung in MARiS (Kernsystem für den
Asylprozess) und dem Ausländerzentralregister (AZR). Mittelfristig wird das AZR zum alleinigen
Kerndatensystem ertüchtigt.
KNr. 601 005a
Warum erfolgt kurzfristig eine Datenhaltung in zwei Systemen?
Dies ist erforderlich, um von Anfang an Schnittstellen für alle beteiligten Behörden anbieten zu
können (diese werden derzeit teils durch MARiS, teils durch das AZR realisiert)
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Welche Daten werden im Kerndatensystem abgelegt?
■ Es werden Daten mit behördenübergreifender Relevanz (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie sicherheitsrelevante Daten abgelegt
Welche Id-Nummer wird für die Datensätze verwendet?
Die AZR-Nummer wird als primäre Identifikationsnummer verwendet und auch auf den Ankunftsnachweis ausgedruckt.
Welche Behörden werden an das Kerndatensystem angebunden?
BAMF, Bundesagentur für Arbeit, Ländersysteme und kommunale System über AZR, Gerichte
Welche Sicherheitsmerkmale weist der Ankunftsnachweis auf um Fälschungssicherheit
zu gewähren?
Mikroschrift und –druck, Spezialpapier, Hologramm, QR-Code mit digitaler Signatur
Wie lange ist die Gültigkeit des Ankunftsnachweises?
Die Gültigkeit des Ankunftsnachweises beträgt zunächst 3 Monate und kann bei Bedarf verlängert werden. Des Weiteren erlischt die Gültigkeit des Ankunftsnachweises bei Ausstellung der
Aufenthaltsgestattung im Rahmen der Asylantragsstellung
Was wird durch den Ankunftsnachweis ersetzt?
Der Ankunftsnachweis ersetzt die bisherigen BüMAs (Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender), die keine Sicherheitsmerkmale aufweisen. Hausausweise in Unterkünften können
durch entsprechenden Vermerk des Wohnorts ersetzt werden
Welche Einsatzmöglichkeiten ergeben sich für den Ankunftsnachweis?
KNr. 601 005a
BAMF 10/2015
Regelmäßige Leistungen, etwa Kleidergeld, werden an Identifizierung per Ankunftsnachweis geknüpft. Einschränkung von (regelmäßigen) Leistungen wird an Aufenthalt in Region der zuständigen Aufnahmeeinrichtung geknüpft. Ankunftsnachweis kann als Zugangsberechtigung zu Unterkunft verwendet werden. Behörden können auf Daten aus Kerndatensystem anhand aufgedruckter Identifikationsnummer (AZR-Nummer) zugreifen
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