Stand: 10.12.2015 Informationen zum Ankunftsnachweis Hintergrundinformation Am 09.12.2015 haben Innenminister Thomas de Maizière, Frank-J. Weise, Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, und Staatssekretär Klaus Vitt den neu entwickelten Ankunftsnachweis für Asylsuchende vorgestellt. Der Ankunftsnachweis ermöglicht es unter anderem den verschiedenen beteiligten Behörden künftig, auf die Kerndaten der Asylsuchenden zuzugreifen. Zusammen mit einer Identifikationsnummer werden Personen-, Identitäts- und Kontaktdaten wie Name, Geburtsdatum, Fingerabdrücke und Wohnort auf dem Ankunftsnachweis gespeichert. Dazu kommen Daten zur Schulbildung und berufliche Qualifikation, was eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung ermöglichen soll. Nach der bundesweiten Einführung Mitte 2016 soll der Ankunftsnachweis Voraussetzung dafür sein, einen Asylantrag stellen oder Leistungen in Anspruch nehmen zu Fragen und Antworten Wann ist die Einführung des Systems geplant? Der funktionale Praxistest beginnt in 4 Außenstellen des Bundesamts zum Ende des Jahres: Zirndorf, Berlin, Heidelberg und Bielefeld. Nach dem erfolgreichen Praxistest ist das flächendeckende Rollout ab Februar 2016 geplant. Wie erfolgt(e) die Auswahl des Lösungsanbieters? Dienstleister muss hohe Fachkompetenz und entsprechende Referenzen im Umgang mit sicheren Ausweisdokumenten und dazugehörigen Registrierlösungen nachweisen Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Das Bundesministerium des Innern verantwortet die Umsetzung des neuen Identitätsmanagements. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert das Realisierungsprojekt rund um Ersterfassungslösung und Kerndatensystem. Weitere Bundesbehörden sowie die Länder über den IT-Planungsrat werden eng mit einbezogen Wie lange dauert die Erfassung eines Flüchtlings? KNr. 601 005 BAMF 08-04 Die Erfassung kann innerhalb von 10 Minuten durchgeführt werden Wie wird die eindeutige Identifizierung eines Flüchtlings gewährleistet? Bei der Registrierung werden Fingerabdrücke von allen Flüchtlingen ab 14 Jahren erhoben und ans BKA übermittelt. Die Anlage eines neuen Profils erfolgt nur, wenn ein davor erfolgter Fingerabdruckabgleich mit dem Bestand keinen Treffer ergibt Seite 1 von 3 Warum werden keine Fingerabdrücke von Minderjährigen unter 14 Jahren genommen? Bis 14 Jahre ist das Abbild eines kindlichen Fingerabdrucks nicht ausgeprägt genug, um einen verlässlichen Abgleich mit einem Referenzbild durchführen zu können Wie erfolgt die Registrierung technisch? Für die Ersterfassung von Flüchtlingen werden voll ausgestattete Erfassungsstationen zur Verfügung gestellt. Die Stationen verfügen über die notwendige Ausstattung wie Kamera, Dokumentenlesegerät, Fingerabdruckscanner und Farbdrucker. Die erfassten Daten werden über einen Registrierserver an das Kerndatensystem übermittelt. Wer kann Flüchtlinge erfassen? Die Erfassung kann durchgeführt werden durch □ Bundespolizei und Landespolizei □ Mitarbeiter des BAMF in Außenstellen und Ankunfts-/Registrierzentren □ Mitarbeiter der Länder in Aufnahmeeinrichtungen und Ankunfts/Registrierzentren Wie groß sind die Schulungsaufwände für die Ersterfassung? Die Ersterfassung wird als intuitiv nutzbare Browser-Anwendung realisiert, so dass die Schulungsaufwände auf ein Minimum beschränkt werden können. Die Polizeidienststellen können ihre eigenen etablierten Systeme zur Erfassung weiter nutzen. Es werden entsprechende Schnittstellen realisiert. Mittelfristig ist auch die Integration von bereits existierenden Erfassungslösungen der Länder geplant. Wie lange werden die Fingerabdruckdaten vom Erfassungssystem gespeichert? Im Erfassungssystem werden die Fingerabdrücke nur für kurze Zeit während der Erfassung zwischengespeichert und nach dem Abgleich mit dem BKA gelöscht. Die Fingerabdrücke bleiben dauerhaft in der AFIS-A Datenbank des BKA zentral gespeichert Wie lange dauert der Fingerabdruckabgleich bei BKA? Bis zu 5 Minuten. In der Zwischenzeit kann die Erfassung weiterer Daten, insbesondere gerollter Fingerabdruckbilder (die für die Datensatzanlage erforderlich sind und gewisse Zeit erfordern), erfolgen BAMF 10/2015 Wie ist das Kerndatensystem technisch realisiert? Kurzfristig erfolgt eine synchronisierte parallele Datenhaltung in MARiS (Kernsystem für den Asylprozess) und dem Ausländerzentralregister (AZR). Mittelfristig wird das AZR zum alleinigen Kerndatensystem ertüchtigt. KNr. 601 005a Warum erfolgt kurzfristig eine Datenhaltung in zwei Systemen? Dies ist erforderlich, um von Anfang an Schnittstellen für alle beteiligten Behörden anbieten zu können (diese werden derzeit teils durch MARiS, teils durch das AZR realisiert) Seite 2 von 3 Welche Daten werden im Kerndatensystem abgelegt? ■ Es werden Daten mit behördenübergreifender Relevanz (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie sicherheitsrelevante Daten abgelegt Welche Id-Nummer wird für die Datensätze verwendet? Die AZR-Nummer wird als primäre Identifikationsnummer verwendet und auch auf den Ankunftsnachweis ausgedruckt. Welche Behörden werden an das Kerndatensystem angebunden? BAMF, Bundesagentur für Arbeit, Ländersysteme und kommunale System über AZR, Gerichte Welche Sicherheitsmerkmale weist der Ankunftsnachweis auf um Fälschungssicherheit zu gewähren? Mikroschrift und –druck, Spezialpapier, Hologramm, QR-Code mit digitaler Signatur Wie lange ist die Gültigkeit des Ankunftsnachweises? Die Gültigkeit des Ankunftsnachweises beträgt zunächst 3 Monate und kann bei Bedarf verlängert werden. Des Weiteren erlischt die Gültigkeit des Ankunftsnachweises bei Ausstellung der Aufenthaltsgestattung im Rahmen der Asylantragsstellung Was wird durch den Ankunftsnachweis ersetzt? Der Ankunftsnachweis ersetzt die bisherigen BüMAs (Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender), die keine Sicherheitsmerkmale aufweisen. Hausausweise in Unterkünften können durch entsprechenden Vermerk des Wohnorts ersetzt werden Welche Einsatzmöglichkeiten ergeben sich für den Ankunftsnachweis? KNr. 601 005a BAMF 10/2015 Regelmäßige Leistungen, etwa Kleidergeld, werden an Identifizierung per Ankunftsnachweis geknüpft. Einschränkung von (regelmäßigen) Leistungen wird an Aufenthalt in Region der zuständigen Aufnahmeeinrichtung geknüpft. Ankunftsnachweis kann als Zugangsberechtigung zu Unterkunft verwendet werden. Behörden können auf Daten aus Kerndatensystem anhand aufgedruckter Identifikationsnummer (AZR-Nummer) zugreifen Seite 3 von 3
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