Einverständniserklärung Liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei nur einem Elternteil, so ist dieses bei Antragstellung nachzuweisen! Vater (oder gesetzlicher Vertreter) Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Mutter (oder gesetzlicher Vertreter) Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift Hiermit erklären wir uns damit einverstanden, dass für unsere Tochter für unseren Sohn Vorname Name Geburtsdatum Geburtsort Straße, Hausnummer PLZ/Ort ein Kinderreisepass (Ausstellung nur möglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ein Personalausweis ein Reisepass ausgestellt wird. Beim Personalausweis ist die Aufnahme der Fingerabdrücke gewünscht: (diese Entscheidung bitte vor Antragstellung klären) ja nein Jade, den ________________________ _________________________________________________ Unterschriften beider Eltern / gesetzlichen Vertreter bei Kindern bzw. Jugendlichen • für die Ausstellung eines Kinderreisepasses • unter 16 Jahren für die Ausstellung eines Personalausweises • unter 18 Jahren für die Ausstellung eines Reisepasses Die Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke im Personalausweis erfolgt freiwillig. Die Entscheidung, die Fingerabdrücke nicht zu speichern, zieht keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile nach sich. Ausnahme: Werden die Fingerabdrücke nicht gespeichert, kann kein vereinfachtes Verfahren zur Identitätsprüfung per Fingerabdruckabgleich durchgeführt werden. Hinweise Zusammen mit der Einverständniserklärung muss auch der Personalausweis / Pass des nicht erschienenen Elternteils vorgelegt werden (nur im Ausnahmefall ist eine Kopie ausreichend). Vorzulegende Unterlagen (ohne diese Unterlagen ist eine Antragstellung nicht möglich!): - - Geburts-/Abstammungsurkunde oder Kinderausweis/Kinderreisepass 1 biometrietaugliches Passfoto (max. 6 Monate alt) Gebühr (Kinderreisepass 13,00 Euro, Reisepass 37,50 Euro, Personalausweis 22,80 Euro) Persönliches Erscheinen des Kindes bei Antragstellung ist unbedingt erforderlich!
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